Geschäft: Keine Reduktion der Wasserrechtszinsen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.67
TitelKeine Reduktion der Wasserrechtszinsen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.9.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. November 2017
VorstossWortlaut vom 19. September 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person3.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Wortmeldung

Warzinek-Mels: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Der Bundesrat hat mit einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes eine Senkung der Wasserzinsen von 110 auf 80 Franken je Kilowatt Bruttoleistung beschlossen und zur Vernehmlassung eingeladen. Daraufhin haben wir die Interpellation «Keine Reduktion der Wasserrechtszinsen» eingereicht.

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat die in die Vernehmlassung geschickte Revision des Wasserrechtsgesetzes frühzeitig gestoppt, da er von Kantonen, Gemeinden und diversen Verbänden mit negativen und ablehnenden Vernehmlassungsantworten eingedeckt wurde. Die mit dem Vorhaben verbundenen Folgeprobleme sind augenfällig geworden. Somit ist die Gefahr vorerst abgewendet, und es besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Deshalb sind die Interpellanten auch einverstanden mit der kurzen Antwort der Regierung, denn wir wollen dem Baudepartement bewusst keinen unnötigen Aufwand mit entsprechenden Kosten verursachen.

Ein kurzes Votum möchten wir dennoch abgeben: In mehreren Berggemeinden im Sarganserland haben die Einnahmen aus den Wasserrechtszinsen zentrale Bedeutung für den Haushalt. Mit der vom Bundesrat angedachten dramatischen Senkung der Wasserrechtszinsen würden nicht nur diesen Gemeinden, sondern auch dem Kanton Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die Reaktion des Bundesrates auf die Vernehmlassungsantworten zeigt, wie wichtig die Teilnahme an einer solchen Vernehmlassung ist. Insbesondere die Kantone Wallis und Graubünden, aber auch diverse weitere Kantone mit Berggebieten, in denen Wasserzinsen anfallen, haben ihre Stimme deutlich erhoben. Nicht zu hören war jedoch der Kanton St.Gallen, obwohl sowohl die Gemeinden als auch die Region Sarganserland/Werdenberg die Argumente, die gegen eine Senkung der Wasserzinsen sprachen, aufgezeigt hatten. Dafür haben wir kein Verständnis. Wir hätten in dieser Angelegenheit mehr Engagement des Kantons für seine Berggebiete erwartet.

In aller Kürze sollen an dieser Stelle drei Kernaussagen zitiert werden, welche die Region Sarganserland/Werdenberg, präsidiert durch Gull-Flums, abgegeben hatte:

  1. Wasserzinsen sollen als Entschädigung für die Ressource Wasser dorthin fliessen, wo das Wasser gefasst wird. Diese Einnahmen sind direkt an eine Gegenleistung, nämlich die Ressource Wasser, gebunden, die ihren Wert hat. Die Berggebiete würden rund 150 Mio. Franken verlieren, wobei mit der Energiestrategie 2050 des Bundes die Stromkonzerne bereits 120 Mio. Franken erhalten. Beispielsweise bilden in der Gemeinde Pfäfers die Wasserzinsanteile mit 1,148 Mio. Franken, was 50 Steuerprozenten entspricht, eine wesentliche Einnahmequelle.

  2. Wirtschaftlich haben es die Gebirgsregionen generell schwieriger. Die Wasserzinsen wirken in der jetzigen Form ausgleichend. Eine Reduktion der Wasserzinsen führt im Finanzausgleich in die falsche Richtung.

  3. Wasserkraft verursacht auch Kosten durch die entsprechenden Schutzmassnahmen.

Wir sind mit der Antwort der Regierung aufgrund der gegebenen Umstände zufrieden, erwarten aber, dass sie sich für die Berggebiete einsetzt und künftige Angriffe auf die Wasserzinsen aktiv abwehrt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018