Geschäft: Keine Reduktion der Wasserrechtszinsen
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.17.67 |
Titel | Keine Reduktion der Wasserrechtszinsen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.9.2017 |
Abschluss | 19.2.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Zoller-Quarten | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gartmann-Mels | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Warzinek-Mels | 3.12.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
19.2.2018 | Wortmeldung | Warzinek-Mels: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Der Bundesrat hat mit einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes eine Senkung der Wasserzinsen von 110 auf 80 Franken je Kilowatt Bruttoleistung beschlossen und zur Vernehmlassung eingeladen. Daraufhin haben wir die Interpellation «Keine Reduktion der Wasserrechtszinsen» eingereicht. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat die in die Vernehmlassung geschickte Revision des Wasserrechtsgesetzes frühzeitig gestoppt, da er von Kantonen, Gemeinden und diversen Verbänden mit negativen und ablehnenden Vernehmlassungsantworten eingedeckt wurde. Die mit dem Vorhaben verbundenen Folgeprobleme sind augenfällig geworden. Somit ist die Gefahr vorerst abgewendet, und es besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Deshalb sind die Interpellanten auch einverstanden mit der kurzen Antwort der Regierung, denn wir wollen dem Baudepartement bewusst keinen unnötigen Aufwand mit entsprechenden Kosten verursachen. Ein kurzes Votum möchten wir dennoch abgeben: In mehreren Berggemeinden im Sarganserland haben die Einnahmen aus den Wasserrechtszinsen zentrale Bedeutung für den Haushalt. Mit der vom Bundesrat angedachten dramatischen Senkung der Wasserrechtszinsen würden nicht nur diesen Gemeinden, sondern auch dem Kanton Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die Reaktion des Bundesrates auf die Vernehmlassungsantworten zeigt, wie wichtig die Teilnahme an einer solchen Vernehmlassung ist. Insbesondere die Kantone Wallis und Graubünden, aber auch diverse weitere Kantone mit Berggebieten, in denen Wasserzinsen anfallen, haben ihre Stimme deutlich erhoben. Nicht zu hören war jedoch der Kanton St.Gallen, obwohl sowohl die Gemeinden als auch die Region Sarganserland/Werdenberg die Argumente, die gegen eine Senkung der Wasserzinsen sprachen, aufgezeigt hatten. Dafür haben wir kein Verständnis. Wir hätten in dieser Angelegenheit mehr Engagement des Kantons für seine Berggebiete erwartet. In aller Kürze sollen an dieser Stelle drei Kernaussagen zitiert werden, welche die Region Sarganserland/Werdenberg, präsidiert durch Gull-Flums, abgegeben hatte:
Wir sind mit der Antwort der Regierung aufgrund der gegebenen Umstände zufrieden, erwarten aber, dass sie sich für die Berggebiete einsetzt und künftige Angriffe auf die Wasserzinsen aktiv abwehrt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |