Geschäft: Schleierhafte Gebührenpraxis: St.Gallen verdient Transparenz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.68 |
Titel | Schleierhafte Gebührenpraxis: St.Gallen verdient Transparenz |
Art | KR Interpellation |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.9.2017 |
Abschluss | 20.2.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schmid-Grabs | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2018 | Wortmeldung | Schmid-Grabs ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Bagatelltäter sollen keinesfalls unbestraft davonkommen. Recht und Ordnung ist ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Gesetze sind in der vorgegebenen Härte klar durchzusetzen. Was ich hingegen nicht verstehen kann, sind die horrenden Gebühren für diese Bagatellen, die den Rahmen der Ordnungsbusse verlassen. Deutlich wird das z.B. am Fall eines Falschparkierers. Wer seine Parkzeit beispielsweise um 10 Stunden und mehr überschreitet bei einem Parkfeld mit einer Parkuhr, der wird heftig zur Kasse gebeten. In einem mir bekannten Fall betrug die Busse Fr. 240.–. Daran ist nichts auszusetzen, wenn man jemanden bestraft, aber dazu kamen noch Gebühren von Fr. 180.–, und das entspricht dann einer Gesamtbelastung von Fr. 420.–, was für mein Rechtsgespür doch eher unverhältnismässig ist, denn die Gebühr verdoppelt die Strafe beinahe. Insbesondere im Licht des verursachten Schadens wird diese Strafe für mich absurd, denn eine Stunde parkieren kostet auf so einem weissen Parkfeld in der Stadt rund 2 Franken, vielleicht auch mal 3 Franken, und wenn man jetzt hier den entgangenen Gewinn oder Ertrag daraus ansieht, dann wären das 20 bis 30 Franken. Dass das dann mit dieser Busse bestraft wird, ist unverständlich. Ich sehe auch nicht aus der Antwort der Regierung, wie diese Gebühr von Fr. 180.–, die übrigens eine geregelte Mindestgebühr der Konferenz der Staatsanwälte ist, überhaupt zustande kommt. Denn gedruckt wird farblos auf Papier. Das Papier ist nicht aus Gold, und versendet wird es erst noch in einem Recycling-Umschlag per Post. Selbst wenn die Kosten der Polizei, wie das hier in der Antwort beschrieben wird, dazukommen, kann ich mir kaum vorstellen, dass in der digitalisierten Zeit die Ausstellung eines Parkscheins und die Bearbeitung im Hintergrund 100 Franken verschlingen. Ich muss damit feststellen, dass weder die zuständige Stelle der Staatsanwaltschaft noch die Regierung tatsächlich weiss, was ein Strafbefehl in solchen Fällen exakt kostet, weil die Mühe hat sie sich nicht gemacht, um das auszurechnen, wie das eigentlich gewünscht war. Oder liegt es etwa daran, dass die Kosten markant unter diesen Vorgaben liegen? Ich kann es nur mutmassen. Für mich ist aber eines klar: Diese Antwort hat kaum mehr Transparenz geschaffen, sondern v.a. neue Fragen eröffnet. Ich fordere die Regierung dazu auf im Namen des Bürgers, in der Gebührenfrage Transparenz zu schaffen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |