Geschäft: Geschwindigkeitskontrollen in 30er-Zonen / 20er-Zonen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.72
TitelGeschwindigkeitskontrollen in 30er-Zonen / 20er-Zonen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.9.2017
Abschluss20.2.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. Januar 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person3.12.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2018Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich beginne mit dem Schluss der Antwort: Es freut uns, dass wir mit dieser Interpellation diesem Thema im Bewusstsein des zuständigen Regierungsrates wieder mehr Beachtung verschaffen konnten. So schliesst die Antwort mit der Aussage, dass die Praxis überprüft wird. Ansonsten ist die Antwort der Regierung in mehrfacher Hinsicht ungenügend bzw. für uns enttäuschend und zeugt etwas von einer Bunkermentalität bei den zuständigen Stellen. So wurden die geforderten Daten nur teilweise geliefert, sodass ein quantitativer Vergleich zwischen Kanton St.Gallen, Stadt St.Gallen und Kanton Zürich nur mit zusätzlichem Rechercheaufwand möglich ist. Die Anzahl 30er- und 20er-Zonen in der Stadt St.Gallen fehlen, und beim Kanton St.Gallen wird die Zahl der Kontrollen nicht insgesamt angegeben, sondern nur grob mit drei bis vier Kontrollen je Zone.

Zudem unterlässt es die Regierung, die Zahlen aus dem Kanton Zürich anzufragen. Die Aussage, dass sich die Zahlen von Zürich nicht mit denen von St.Gallen vergleichen lassen, ist aus unserer Sicht falsch. Wie der Kanton St.Gallen, verfügt auch der Kanton Zürich über urbane und ländliche Regionen. Und wie bei Kanton und Stadt St.Gallen könnte man die Anzahl Kontrollen ins Verhältnis zu der Anzahl 20er- und 30er-Zonen setzen. Die lückenhaften Zahlen müssen wir als Zeichen deuten, dass die Regierung nicht bereit ist, Transparenz zu schaffen. Wir sind der Überzeugung, dass 20er/30er-Zonen durch eine sinnvolle Mischung aus baulichen Massnahmen und Geschwindigkeitskontrollen gesichert werden sollten. Dies könnte ein Mittelweg zwischen der aktuellen Praxis der beiden Kantone St.Gallen und Zürich sein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018