Geschäft: V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.11
TitelV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung9.8.2017
Abschluss29.1.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 23. August 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 23. August 2018
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 26. November 2018
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 17. September 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. Mai 2018
AntragAntrag FDP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Art. 6ter Abs. 1 vom 17. September 2018
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 3a Bst. b vom 17. September 2018
AntragKommissionsbestellung vom 11. Juni 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im März 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 28. November 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 5. Februar 2019
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 53ter Abs. 1 vom 17. September 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2018Schlussabstimmung108Zustimmung0Ablehnung12
17.9.2018Antrag der vorberatenden Kommission zum Auftrag108Zustimmung1Ablehnung11
17.9.2018Art. 53ter31Antrag der vorberatenden Kommission78Antrag CVP-GLP-Fraktion11
17.9.2018Rückkommensantrag FDP-Fraktion zu Art. 30b35Zustimmung75Ablehnung10
17.9.2018Art. 6ter Abs. 1 und 225Antrag der vorberatenden Kommission89Antrag FDP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion6
17.9.2018Art. 3a Bst. b44Anträge der vorberatenden Kommission69Antrag CVP-GLP-Fraktion7
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2018Wortmeldung

zu Art. 8: Hinweis.

Ich habe keinen Antrag zu Art. 8 aber einen Hinweis, den ich gerne zu Protokoll haben möchte: Es geht hier in Abs. 2 um die sozialpädagogischen Familienbegleitungen. Dieser Absatz referenziert ja auf Art. 40b Abs. 4 was die Finanzierung bzw. Kostenbeteiligung der Familien anbelangt. Mir ist wichtig, dass dieser Abs. 2 sicherstellt, dass die Kostenbeteiligung für solche sozialpädagogischen Familienbegleitungen nicht höher sein soll, als es eine stationäre Massnahme sein kann. Und das ist explizit zu begrüssen, weil es wichtig ist, dass die Motivation für solche SPFs (??16.19.23) nicht reduziert werden darf, weil sie z.B. zum Schluss teurer kommt als eine stationäre Lösung. Eine SPF ist keine einfache Massnahme, da sind alle in der Familie gefordert mitzuwirken. Das ist anders als vielleicht in stationäre Einrichtungen, wo die Familie weniger stark involviert ist. Aber es kann für ein Kind die sinnvollste Massnahme sein.

Darum möchte ich betonen, dass es wichtig ist, auch wenn wir die Finanzierung bzw. die Kostenbeteiligung der Eltern ändern, dass es klar ist, dass wenn es um SPF geht, dass diese nicht teurer sein darf und die Kostenbeteiligung nicht höher sein kann, als es eine Massnahme in einer stationären Einrichtung.

Es ist wirklich wichtig, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht und die am besten geeignetste Massnahme hier gewählt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Mit diesem Buchstaben installieren wir keine neue Aufgabe für die Gemeinden sondern wir schreiben ins Gesetz, was die grosse Mehrheit der Gemeinden bereits heute praktizieren, sei es dass sie eigene Angebote in der Gemeinde (Beratungsstellen) haben, sie es dass es regionale polyvalente Beratungszentren gibt, wo unter anderem Unterstützung geboten wird, wenn Menschen in einer Notlage dorthin kommen und irgendeine Unterstützung bezüglich Wohnen benötigen. Ich bitte Sie, hier nicht zu übertreiben in dem Sinn, dass wir hier den Gemeinden eine riesige neue Aufgabe zuschanzen - das ist nicht der Fall. Ich denke, wir schreiben im Gesetz fest, was bereits heute auch in der Realität gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie im Namen der SP-GRÜ-Fraktion den Streichungsantrag nicht zu unterstützen. Ich möchte das auch begründen: Dass die Gemeinden eine Aufgabe haben im Sinne der Wohnungssuche / Wohnraumförderung kommt nicht von irgendwo her, das haben wir nicht mit diesem Nachtrag neu erfunden, sondern wir haben ja einen Grundkatalog, ein Grundangebot der Sozialberatung im Kanton St.Gallen. Das wurde vom Departement des Innern zusammen mit der VSGP erst gerade letzten Sommer überarbeitet, unterschrieben von Regierungsrat Klöti und Boris Tschirky als Präsident der VSGP. Dieser Grundkatalog ist breit akzeptiert. Ich habe es gesagt, über 80 Prozent der Gemeinden haben diesen in ihrer Gemeinde quasi als Leitlinie oder verbindlich erklärt. In Kapitel 2 «Existenzsicherung / berufliche Integration» ist das mit diesem Wohnraum festgehalten. Das ist ein Angebot explizit für Beratung von Personen, die sich in einer materiellen Notlage befinden. Unter Punkt 2.1.5 Klärung von Wohnsituation, Förderung der Wohnkompetenz sowie Vermittlung von Wohnraum und Notunterkünften.

Ich meine, wenn wir von Menschen in einer materiellen Notlage sprechen, dann handelt es sich nicht zwangsläufig Menschen in der Sozialhilfe. Das kann auch Menschen betreffen die vielleicht knapp Anspruch hätten, aber die sonst irgendwie knapp über die Runde kommen müssen und berechtigterweise bei Gemeinde um Unterstützung Anfragen, wenn es um Wohnraum geht. Es geht also aufgrund dieses Art. 3a nicht darum, für sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner irgendwie ein Wohnungsvermittlungsbüro einzurichten. Hier kann der Gemeinde- oder der Stadtrat ganz bewusst z.B. auf dieses Grundangebot abstellen, erklären, was aus ihrer Sicht die Idee ist von diesem Bst. b. Ich meine darum, dass es auch konsequent ist im Sinne wie wir das bis heute leben, wie es Gemeinden und Kanton auch so verabschiedet haben, dass wir das so im Gesetz belassen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Diese Korrektur, die jetzt von den drei Fraktionen eingebracht wird in letzter Sekunde, ich muss Ihnen sagen, ich bin nicht sicher, ob es damit wirklich besser wird als es vorher war.

Wir haben vorher geregelt, der Kanton kann Aufgaben übernehmen und wie diese Aufgaben aufgeteilt werden, das steht dann in Abs. 2, dass das nämlich mit den Gemeinden in Abstimmung, also gemeinsam geregelt wird, wie diese Aufgaben verteilt werden. Jetzt haben wir ganz viele Wiederholungen drin, nämlich dass der Kanton Aufgaben gemäss Aufgabenteilung übernehmen kann, die in Abstimmung mit den Gemeinden festgelegt werden. Wir haben das jetzt dreifach enthalten. Viel besser wird es damit nicht, sondern es wird vielleicht eher einfach zum Ausdruck gebracht, dass es den Gemeinden sehr wichtig ist, dass nicht der Kanton irgendwie über diese Aufgabenteilung selbst bestimmt, sondern dass das gemeinsam ausgehandelt wird, so wie wir es jetzt für das Jahr 2019 auch gemacht haben. Auch wenn es einmal gekracht hat und es schwierig war, aber auch Kanton und Gemeinden (VSGP) haben das gemeinsam ausgehandelt. Das meine ich sollte auch der Sinn und Geist sein, wenn in Zukunft wieder einmal über die Aufgaben gestritten wird, dass wir zusammen mit der Regierung an einen Tisch setzen und zu einer gemeinsamen Lösung finden. Es ist nicht unbedingt förderlich, wenn der Kantonsrat bzw. die Gemeinden hier ihr Misstrauen er in dreifacher Weise einbringen.

Die SP-GRÜ-Fraktion bleibt beim gelben Blatt. Wir meinen, das ist genügend. Was die vorberatende Kommission an Änderungen, an einer Verstärkung eingebracht hat. Das graue Blatt von CVP-GLP-Fraktion und SVP-Fraktion braucht es nicht wirklich.

Ich danke Ihnen, wenn Sie Ihren eigenen Antrag ablehnen und der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt folgen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir unterstützen den Streichungsantrag der CVP-GLP-Fraktion und schliessen uns der Argumentation meines Vorsprechers der CVP-GLP-Fraktion an.

Mit dieser Gesetzesvorlage wollen wir eine Konkretisierung und eine Präzisierung der Zuweisung und Abgrenzung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinde und wir wollen nicht wieder eine Verwässerung und eine Schaffung von weiteren Unklarheiten diesbezüglich. Ich kann Ihnen versichern, dass die Gemeinden bereits heute sowohl bei der Vermittlung von Arbeit als auch beide fähig, Vermittlung von Wohnraum, aber eben situativ Unterstützung anbieten. Diese Unterstützung liegt ja im grössten Interesse der Gemeinden, jemandem der Sozialhilfe beansprucht so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren oder jemandem der nicht imstande ist aus irgendwelchen Gründen selbst für einen geeigneten Wohnraum zu suchen, diesen zu vermitteln oder bei der Vermittlung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem vorliegenden Nachtrag zum Sozialhilfegesetz wird der bereits bestehende Rahmen zweifellos konkretisiert und präzisiert. Verschiedene unserer Anliegen, die wir im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht haben, sind in diesen Gesetzesentwurf eingeflossen - das freut uns natürlich. Wir bedauern, wie es der Präsident bereits ausgeführt hat, dass in diesem Nachtrag nicht schon ein Lösungsvorschlag enthalten war in Bezug auf eine mögliche finanzielle Unterstützung der Zusatzkosten die im Rahmen von Institutionen des betreuten Wohnens entstehen, aber wie mein Vorredner auch gerade ausgeführt hat, wurde ein Auftrag durch die vorberatende Kommission formuliert, der jetzt, so wie es ausschaut, wahrscheinlich auch zur Umsetzung gelangt. Dies ist auch für uns ein wichtiges Anliegen, dass es hier zu einer Lösung kommt.

Wir sind für Eintreten, wir unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission, wir unterstützen zusätzlich aber auch die beiden Anträge, die jetzt heute Nachmittag eingereicht wurden zu diesem Nachtrag zum Sozialhilfegesetz.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Art. 53ter (Artikeltitel???). beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Art. 53ter Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Bei auswärtiger zivilrechtlicher Unterbringung in ein Kinder- oder Jugendheim oder in eine Pflegefamilie im Kanton entrichtet der Schulträger am zivilrechtlichen Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers dem Schulträger am Ort, wo die Schülerin oder der Schüler untergebracht ist, das Schulgeld.»

Ich verweise auf die Begründung auf dem grauen Blatt sowie auf die Botschaft, dort ist alles gesagt. Es darf nicht sein, dass die Unterbringungsart, sei es nun ein Heim oder eine Pflegefamilie, unterschiedliche Finanzieren zur Folge hat, denn sonst besteht potenziell die Gefahr, dass das beeinflusst wird, denn hier darf allein das Kindeswohl die Massnahme bestimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Art. 6ter (Aufgabenübernahme im Asylbereich). beantragt im Namen der FDP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion, Art. 6ter wie folgt zu formulieren (Abs. 1): «Der Kanton kann Aufgaben der Sozialhilfe im Asylbereich übernehmen, wenn dies der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Asylbereich entspricht und den Vollzug des Bundesrechts erleichtert.» (Abs. 2) «Die Regierung regelt in Abstimmung mit den Gemeinden die Zuständigkeiten, die Finanzierung und den Vollzug von Aufgaben des Kantons betreffend Sozialhilfe im Asylbereich.»

(im Namen der FDP, CVP-GLP und SVP-Fraktion) beantrage ich eine Präzisierung von Art. 6 zählt, und zwar des Titels von Abs. 1 und Abs. 2.

Mit dieser Präzisierung wird die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden betreffend der Zuweisung ab dem Bundesasylzentrum klarer geregelt. Eine Anpassung der Regelung Bedarf zudem einer Zustimmung beider Staatsebenen. In Abs. 1 wollen wird dies so präzisieren, dass der Kanton «Kann-Aufgaben» der Sozialhilfe ihm Asylbereich übernimmt, wenn dies der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Asylbereich entspricht und den Vollzug des Bundesrechtes erleichtert.

In Abs 2: «Die Regierung regelt in Abstimmung mit den Gemeinden die Zuständigkeiten, die Finanzierung und den Vollzug von Aufgaben des Kantons betreffend Sozialhilfe im Asylbereich.» Unter Artikeltitel soll ebenfalls angepasst werden: Es geht nicht um eine Aufgabenübernahme im Asylbereich, sondern um die Sozialhilfe im Asylbereich.

Damit wir ein bisschen Zeit aufholen, beantrage ich Ihnen, dass sie diesen grauen Blatt zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen, der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Entschuldigen Sie Frau Kantonsratspräsidentin, heute bin ich glaube ich regelmässig zu später. Ich möchte mich trotzdem hierzu kurz äussern. Ich habe bereits im Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass die FDP-Fraktion den Art. 53ter Abs. 1 in dieser Form, wie er auf dem gelben Blatt formuliert ist, ablehnt. Hingegen den Antrag der heute von der CVP-GLP-Fraktion eingereicht wurde, den unterstützen wir aus einer anderen Überlegung, wie ich schon bereits im Eintretensvotum darauf hingewiesen habe, dass wir der Meinung sind, dass Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht werden, von der Schulgemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes die Kosten übernommen werden sollten, weil die Kinder ja wegplatziert werden in eine andere Gemeinde. In der Regel ist es nie in der selben Gemeinde. Schon damit entstehen Mehraufwände für den Aufenthaltsort der Gemeinde der entsprechenden Schule. Ich habe erwähnt, es gib Mehraufwand durch Fördermassnahmen, Schulsozialdienst wird involviert, die Kinder sind oftmals auch nicht die einfachsten. Daher scheint es nur richtig zu sein, wenn die Schulgemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz für die Kosten aufkommt. Sie wird schon entlastet indem sie nicht noch im Alltag für die Betreuung oder für die Beschulung des Kindes zuständig ist. Aber sie wird natürlich nicht von der Verantwortung entlassen.

Bezüglich des administrativen Aufwands, da sehe ich überhaupt nicht als Problem an, das ist eine einfach Sache die für die verschiedenen Schulämter zu erledigen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Art. 30b (Artikeltitel???). beantragt im Namen der FDP-Fraktion bei Art. 30b am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Ich entschuldige mich, ich bitte um ein Rückkommen zu Art. 30b. Es ging ein bisschen zu schnell bzw. ich war zu langsam. da lehnt die FDP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission ab, die Debitorenverluste zu übernehmen. Es geht ja da um die Sterbehospizeinrichtungen, wir sehen nicht ein, wieso hier eine andere Haltung vertreten werden sollte als auch bei den übrigen Pflegeheimen, die wir in den Gemeinden haben. Es gehört zum Risiko dazu, wenn man eine solche Institution betreibt, und natürlich kann es zu Debitorenverlusten kommen, wir sehen aber nicht ein, wieso die Sterbehospize davon befreit werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen, dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich habe Glück, dass ich keinen Rückkommensantrag stellen muss wenn ich nach der Regierung spreche. Ich entschuldige mich, jetzt ging es mir zu schnell.

Die CVP-GLP-Fraktion orientiert sich hier am Kindswohl. Das finde ich ist der richtige «Aufhänger». Ich sehe es auch aus dieser Perspektive, allerdings ist es fraglich, ob es mit dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion in die richtige Richtung geht, wenn wir die Perspektive des Kindes einnehmen. Ich denke die Beschulung ist in erster Linie ein Recht, das man hat. Alle Kinder müssen/sollen in die Schule gehen und ich frage mich, was denn passiert, wenn eine Gemeinde, die eigentlich das Schulgeld entrichten müsste, die Kostengutsprache nicht leistet oder einfach die Rechnungen nicht bezahlt oder was auch immer. Was natürlich nicht passieren darf, dass das auf Kosten des Kindes geht.

Wenn wir schauen, wie das heute gelöst ist, ist mir nicht bekannt, dass wir in dieser Hinsicht grössere Probleme hatten. Ich frage mich, ob es richtig ist, hier einen Systemwechsel vorzunehmen, der administrativen Aufwand für die Gemeinden auslöst und der allenfalls zu neuen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten führen kann. Wenn ich das Kindswohl als oberste Richtschnur nehme, dann würde ich beliebt machen, dass wir hier diese Änderung nicht vornehmen, dass wir die Pflegefamilien ausnehmen, weil mir nicht bekannt wäre, dass hier bis jetzt grössere Probleme oder Streitigkeiten bestanden hätten.

Der Rat kann so oder so entscheiden, es ist wahrscheinlich weder Fisch noch Vogel, es ist einfach wichtig, dass nicht die Kinder schlussendlich die Leidtragenden wären.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

zu Sulzer-Wil: Was Sie jetzt sagen mag vielleicht bei Ihnen immer Realität sein. In unserer Gemeinde helfen wir den Sozialhilfebezügern, aber was Sie hier sehen, und ich ich zitiere: «Die politische Gemeinde stellt in Ergänzung zur Leistungsberatung nach der besonderen Gesetzgebung wenigsten folgende Angebote bereit...», also Mithilfe bei Suche nach Arbeit und Wohnraum ist eine Pflicht. Sie schreiben es jetzt in das Gesetz. Tun Sie nicht so als wäre das kein Ausbau. Ich staune wie hier gewisse Rednerinnen und Redner, die in der Sozialbranche tätig sind, ihren Stand und ihre Branche ausbauen wollen. Lassen Sie die Gemeinden so arbeiten, wie sie es jetzt machen, nämlich situativ, und schreiben Sie das nicht ins Gesetz, denn damit machen Sie hier klar einen Ausbau. .

zu Kündig-Rapperswil-Jona: Sie haben Art. 8 erwähnt. Die Gemeinden sind interessiert, dass ihre Sozialhilfebezüger wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Das ist aber etwas anderes als wenn Sie sagen, wir sind quasi verpflichtet für Arbeit und Wohnung zu sorgen. Ich kann Ihnen garantieren, dass wir in unserer Gemeinde, und wir haben auch einige wenige Fälle, das wir schauen, dass diese wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Nicht indem wir ihnen eine Stelle suchen, sondern ihnen die Möglichkeit geben nach unserem Gusto sich so zu qualifizieren, dass sie auf dem Stellenmarkt wieder eine Chance haben. So verstehen wir unsere Arbeit, die hat bis jetzt gefruchtet, aber was Sie hier machen, ist ein Ausbau der Sozialleistungen auf Kosten der Gemeinde. Streichen Sie den Artikel so wie es von der CVP-GLP-Fraktion in weiser Anschauung empfohlen wird. Weil der richtige Weg haben die Gemeinden jetzt schon eingeschlagen und wir können unsere Leute sonst integrieren.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir beurteilen die Vorlage gesamthaft als positiv. Die Verankerung der Sozialberatung ist aus unserer Sicht absolut notwendig. Wenn wir daran denken, dass heute nur 80 Prozent der Gemeinden im Kanton St.Gallen sich zum Grundangebot der Sozialberatung bekennen, und dass es sogar Gemeinden gibt, die dieses Grundangebot gar nicht erfüllen wollen, dann ist das aus Sicht unserer Fraktion nicht akzeptabel. Es ist absolut wichtig und zwingend, dass das Grundangebot im ganzen Kanton St.Gallen angeboten wird. Das gehört auch zu dieser so oft beschworenen und oft genannten Solidarität zwischen den Gemeinden. Es müssen alle Menschen im Kanton diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen kennen, egal wo dass jemand wohnt.

Was mit diesem Nachtrag geregelt wird bezüglich Sozialberatung ist das Minimum. Und auch wenn wir jetzt in diesem Nachtrag die Systematik und die Unterscheidung anschauen zu den Bestimmungen des Sozialberatung und zur betreuenden Sozialhilfe, ist es leider so, dass da noch gewisse Unklarheiten bleiben, aber das sind in diesem Sinne Nachteile, die wir in Kauf nehmen, wenn wir jetzt bereits den V. Nachtrag zu diesem Gesetz beraten und keine Gesamtrevision des Gesetzes haben. Aber ich denke, damit können und müssen wir leben.

Als absolut wichtig und notwendig erachten wir das Frauenhaus und das Schlupfhaus als Notunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Wir begrüssen das neue Finanzierungsmodell ausdrücklich und wir begrüssen auch die Regelungen zu den Sterbehospiz-Einrichtungen.Wir unterstützen die Anträge der Kommission auf dem gelben Blatt einschliesslich dem Auftrag an die Regierung. Insbesondere erachten wir diesen als wichtig, weil, wenn das nationale Parlament, und es sieht jetzt leider sehr danach aus, hier keine Lösung zustande bringt, dann ist der Kanton gefordert und in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Angebote des betreuten Wohnens künftig auch EL-fähig werden, und dass wir hier Hürden abbauen können, damit Menschen, die eine grosse Unterstützung und Pflege brauchen, nicht aus finanziellen Gründen gezwungen werden in stationäre Einrichtungen eintreten zu müssen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Streichungsantrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Der Antrag, das Wort «Arbeit» hinzuzufügen, ist abzulehnen.

Entschuldigung dass ich mich noch einmal melde. Ich muss mich vorher missverständlich ausgedrückt haben. Nur das alles klar ist. Wir unterstützen den Streichungsantrag der CVP-GLP-Fraktion und einen allfälligen Antrag zur Wiederaufnahme des Begriffes «Arbeit» würden wir ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

zu Art. 3a Bst. b: beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Art. 3a Bst. b zu streichen.

Wie Sie aus dem gelben Blatt entnehmen können, beantragt die vorberatende Kommission die in Art. 3a Bst. b vorgesehene gesetzliche verankerte Mithilfe bei der Suche nach Arbeit zu streichen. Dies klar zu Recht, zumal die Arbeitsvermittlung Aufgabe des Kantons bzw. der regionalen Arbeitsvermittlungszentren ist.

Im Weiteren beantragt die CVP-GLP-Fraktion, die Mithilfe bei der Suche nach Wohnraum ebenfalls zu streichen. Diese Gesetzesbestimmung hätte nämlich zur Folge, dass die Sozialberatungsstellen für alle Wohnungssuchende Hilfestellung leisten müssten. Diese Aufgabe bzw. Bestimmung gehört so nicht in den Aufgabenbereich der Sozialberatung. Sozialberatungsstellen sind keine Wohnungsvermittlungsstellen und sie sollten es auch nicht werden. Die Wohnungssuche liegt in erster Linie in der Pflicht und Eigenverantwortung der Betroffenen. Es braucht also keine gesetzlich verankerte Unterstützung für jedermann in der Wohnungssuche. Selbstverständlich werden Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger diesbezüglich heute, wo wirklich notwendig, unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist abzulehnen.

Brändle-Bütschwil hat erwähnt, dass dann alles Personen im Kanton die Möglichkeit hätten, bei der Suche nach einer Wohnung Mithilfe durch eine Sozialberatungsstelle zu erhalten. Dem ist natürlich nicht so, man kann aufgrund dieses Artikels keinen Rechtsanspruch für alle Personen in unserem Kanton ableiten. Es geht hier um das Grundangebot innerhalb der Sozialberatung. Das wird auch jetzt bereits in der Sozialhilfe gemacht, wie es Brändle-Bütschwil erwähnt hat, das ist klar, das sind die Fälle, die man bereits hat, aber im Rahmen der Sozialberatung als ein vorgelagertes Angebot. Und wenn Sie schauen, dass sehen Sie den Bst. c bei Art. 3a. Da geht es namentlich um die Budgetberatung. Im Rahmen der Budgetberatung, Personen, die zur Sozialberatung kommen, die finanzielle Probleme haben, stellt man häufig fest, dass der Anteil der Miet- bzw. Wohnungskosten zu hoch sind. Und darin wird natürlich auch das Thema «Wohnen» angeschaut. In dem Sinne macht es natürlich auch Sinn, dass da eine gewisse Mithilfe oder Unterstützung bei der Wohnungssuche gewährleistet wird, das bedeutet dann aber eben nicht, dass sich sämtliche Personen im Kanton an die Sozialberatungsstellen wenden können, denn es braucht die Indikation einer sozialen meistens Mehrfachproblematik. Man kann natürlich nicht kommen, wenn man einfach zu faul oder zu wenig bemüht ist nach einer Wohnung zu suchen. Heute besteht in unserem Kanton keine Notsituation was das Wohnangebot betrifft. Aber selbst wenn wir einmal eine Wohnungsnot hätten, dann ist die Sozialberatungsstelle nicht der richtige Ort, dann kann man sich meinetwegen an den Hauseigentümerverband wenden, und es hat ja genügend andere Stellen die privat in diesem Bereich unterwegs sind und die Vermittlungsaufgaben übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Rückkommen auf Art. 30b.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Diese Bestimmung in Art. 6ter betrifft das Asylwesen und dieses Asylwesen ist ja weitgehend in meinem Departement untergebracht. Ich erlaube mir daher dazu kurz Stellung zu nehmen: Diese Bestimmung hat hinter den Kulissen ziemlich heftige Diskussionen, Mailwechsel, sogar ein kleines Gutachten ausgelöst. Ich war mir lange nicht so recht sicher, was nun der Hintergrund dieser Aktivitäten ist. Ich stellte mir die Frage, soll jetzt die vereinbarte Aufgabenzuteilung dies Tisch steht die mir die Frage. Es soll jetzt die vereinbarte Aufgaben Zuteilung die mit den Gemeinden vereinbarte Aufgabenzuteilung im Rahmen der Neustrukturierung der Asylverfahren noch einmal über den Haufen geworfen werden? Ich war mir da lange nicht so ganz es sicher. Ich habe mich zunächst auch gefragt, was dieser neue und unbestimmte Rechtsbegriff in Abstimmung als Ersatz für «nach Anhörung» nun inhaltlich genau es sein so. Ich habe mich dann dazu durchgerungen, diese Bestimmung so zu interpretieren, dass wir es auch in Zukunft, sollten neue Aufgabenteilungsfragen aufkommen, gleich handhaben wie dieses Mal. Wir haben insgesamt zwei halbtägige Workshops durchgeführt. Ich war persönlich anwesend. Wir habe hier nicht einfach irgendein Papier an die Gemeinden geschickt, sondern wir haben diese Lösung gemeinsam erarbeitet und das werden wir auch in Zukunft tun. Selbstverständlich wollen wir den Gemeinden kein Geld wegnehmen, auch das wurde vereinbart. Ich finde diese Version, wie sie nun noch vorgelegt wird, auch nicht die denkbar überzeugendste, vor allem auch im legistischer Hinsicht, aber wir wissen glaube ich beide, was wir darunter verstehen, so dass ich mich nicht weiter dagegen wehre.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): beantragt, das Wort «Arbeit» hinzuzufügen.

Ich spreche als Sozialgrüne, hervorgehend aus der sozial-grünen Ortspartei.

Ich bin nicht dafür, dass man «Arbeit» aus dem Art. 3a streicht, weil ich sehr wohl der Meinung bin, dass Arbeit ein Thema für die Gemeinde ist, welches die Gemeinde mit allen Kräften und Möglichkeiten zu unterstützen hat. Ich habe hier ein Papier vor mir aus dem Nationalen Programm, in dem steht: «Armut, Prävention und Bekämpfung in der Schweiz: Gemeinsame Erklärung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden», und das Handlungsfeld «Soziale und berufliche Integration» ist eine Präventionsaufgabe welche genauso die Gemeinden betrifft. Die Umsetzung von Massnahmen zugunsten von Menschen welche von Armut bedroht oder betroffen sind, liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Städten und Gemeinden in den jeweiligen Kompetenzbereichen. Als Ortspartei Co Präsidentin habe ich den Stadtrat angefragt, was die Stadt Rapperswil-Jona denn anbietet zur Arbeitsvermittlung, weil da eine Spirale besteht zwischen Armut und Sucht-/Gewaltgefährdung und Belastung von Familien und insbesondere von Kindern. Das kommt die Gemeinde sehr teuer zu stehen, viel teurer als wenn sie alles und viel mehr Finanzen investieren würde, auch im Sozialamt Beratung, Findung von Arbeit, Arbeitsvermittlung und sogar auch Wohnungen, wie ich das als Heilpädagogin immer wieder erkenne zu tun. (Satz??). Rapperswil-Jona bezieht sich auch immer wieder auf WTL. WTL bildet Junge aus, die sich wieder integrieren möchten in ein Arbeitsfeld und 10 Prozent von allen, die dort wieder herausgehen finden vielleicht eine Arbeit und der Rest nicht. Eine grosse Armutsgefährdung besteht für Menschen, für Familien und deren Kinder welche betroffen sind, wenn keine Arbeit gemacht werden kann, wenn jemand eine Arbeit sucht und sie auch ausüben könnte. Ich kenne sehr viele Fälle. Ich bin nicht dafür, dass man aus einem Programm, wo Arbeit integriert ist, das streicht, weil Nomen ist auch Omen, sicher nicht streichen. Ich bin nicht sicher, ob das überhaupt kompatibel wäre mit Art. 8, in dem steht: «Die politische Gemeinde leistet Sozialhilfe, insbesondere bei Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.»

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat dem korrigierten Antrag mit 14:1 (?? nicht möglich 13:1??) Stimmen bei 1 Enthaltung nach längerer Diskussion zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Wenn man das Kindeswohl im Auge hat, dann war in der Kommission die Diskussion, ob es so viele Pflegefamilien gibt, und ob man die explizit als ein Sondersetting behandeln will. Würden Pflegekinder wie wirklich normale Kinder behandelt, dann würden auch die Kosten übernommen, dort wo die Kinder leben und nicht dort, wo sie herkommen. Und das war eigentlich die Motivation, dies so zumachen. Man kann hier streiten, es stellte sich in der Kommission dann auch die Frage der Quantität. Man hat gefunden, dass es nicht so viele sind. Von daher wäre eine Rechnerei das der zivilrechtlichen Gemeinde in Rechnung zu stellen etwas übertrieben, deswegen fiel das raus.

Wir haben es anders vorgelegt, das gelbe Blatt möchte jetzt hier die Pflegefamilie herausnehmen und Sie möchten sie wieder einschliessen. Ich kann nur sagen, es ist eine schwierige Entscheidung. Ich verstehe die Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

zu Art. 40: Hinweis.

Ich möchte hier nur kurz einen Hinweis platzieren: Es wurde ja hier nun bestimmt, dass die Beitragspflicht sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.

Ich finde es richtig, dass dies so ist, allerdings ist hier vermutlich wenn es gegen oben geht eine gewisse Vorsicht geboten, dass dann nicht Kosten erhoben werden, die über den effektiven Kosten liegen, die für das einzelne Kind anfallen. Da wird es eine gewisse Vorsicht bei der Anwendung brauchen, sonst gibt es vermutlich Rechtsstreitigkeiten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Namen der Regierung danke ich Ihnen sehr für die positive Würdigung unserer Gesetzesvorlagen, nämlich des V. Nachtrags zum Sozialhilfegesetz und auch durch die konstruktive Mitarbeit in der Kommission. Sie haben gehört, rote Blätter seitens der Regierung liegen nicht vor. Die Regierung hingegen legt jetzt mit diesen Nachtrag zum Sozialhilfegesetz den zweiten Teil einer umfassenden Revision des Gesetzes vor. Sie beraten heute die Grundlagen für das ambulante beratende und die stationäre Angebot im Bereich der Sozialhilfe. Es geht bei den verschiedenen Bereichen insbesondere um eine Klärung und Entflechtung von Kantons- und Gemeindeaufgaben.

Bei der Sozialberatung wird nun nachträglich die gesetzliche Grundlage zur Verankerung des Grundangebots «Sozialberatung» geschaffen. Dieses ist Ergebnis eines mehrjährigen Projekts, das sich in der Praxis bereits gut etabliert hat. Der verbindliche Rahmen trägt dabei zu einer langfristigen Sicherung bei. Eine grundlegende Änderung erfährt die Finanzierung des Frauenhauses, Sie haben es gehört. Der Kanton ist mit der umfassenden Finanzierung über die Opferhilfe künftig in der Verantwortung. Hingegen soll bei der Finanzierungszuständigkeit im Kinderschutz nichts grundlegend verändert werden. Mit klaren Regelungen trägt die Revision aber zu mehr Rechtssicherheit bei. Mit den wertvollen Hinweisen aus der Vernehmlassung und aus der Kommission erhalten wir hier mit den Anträgen der vorberatenden Kommission ein breit abgestütztes Gesamtpaket. Die Anträge der Kommission nimmt die Regierung im Sinne von Präzisierungen und Ergänzungen auf, ebenso die Frage nach ambulanten Angeboten für betreutes Wohnen. Diesen Ball nehmen wir auch auf, nachdem das nationale Parlament eben nun dies nicht die die EL-Revision einbettet und wir damit einige Jahre damit zu rechnen haben, dass hier keine klaren Lösung vorliegt. Wie können hier kantonal etwas anbieten, aber im Sinne einer Übergangsregelung. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat das bereits so erwähnt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Wir befinden uns in diesem zweiten Teil des Sozialhilfegesetzes. Hier geht es nicht mehr darum, dass die Gemeinden zahlen, hier geht es darum, dass die Gemeinden beraten. Ich möchte Sie ganz klar darauf hinweisen, wenn das hier in diesem Artikel 3a Bst. b steht, dann kann daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden - das ist es nicht. Es können nur Leute eine soziale Beratung entgegennehmen, die Hilfsbedürftigen sind. Das steht schon in den Art. 1 und 2. Es ist nicht für jedermann. Es ist nur für Leute, die hilfsbdürftig sind und die ohnehin auf das Sozialamt kommen. Es geht jetzt um die Aufteilung zwischen Aufgaben von Kanton und Gemeinden. Bei der Arbeit ist es klar der Kanton mit den RVS. Aber denken sie nicht, dass nicht auch die Gemeinden natürlich ihre Angebote kennen und dass die Sozialämter natürlich auch Leute in die Sozialfirmen schicken. Das ist ja eine Vorstufe um in den Arbeitsprozess zu gelangen. Das haben wir auch gehört mit dem WTL. Das ist nicht ausgeschlossen. Es steht hier nicht drin, was die Sozialberatung nicht darf, sondern es steht drin, was im Augenblick Praxis ist und was unbedingt nötig ist. Shitsetsang-Wil hat es erwähnt, die Wohnungsmiete ist ein bedeutender Budgetposten. Hier sind viele Leute falsch unterwegs. Deswegen ist es richtig, dass man diesen Punkt anspricht, es heisst aber nicht, dass dann das Sozialamt Wohnungen sucht und vermitteln, sondern dass sie den Finger auf diesen Budgetposten halten und sagen Leute, hier gibt es günstigere Angebote. Und Sie wissen wie viele leerer Wohnraum zur Verfügung steht. Wir befinden uns nicht in einer Wohnungsknappheit.

Ich bitte Sie daher, bei der Streichung nur den ersten Teil zu berücksichtigen, nämlich in diesem Antrag der CVP-GLP-Fraktion, den ersten Absatz. Den zweiten Absatz aber bestimmt nicht, denn nie und nimmer würden Sozialberatungsstellen, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, zu Wohnungsvermittlungsstellen, das ist es nicht. Sie machen Hinweise aufgrund einer Budgetknappheit. Deswegen gehört das hier rein, denn es handelt sich dabei um eine Beratung und nicht um etwas das kostet. Deswegen kann man nie von einer Ausweitung sprechen. Es ist kein Ausbau, kein Rechtsanspruch, es betrifft nur hilfsbedürtige Menschen, und diese soll man im Bereich Wohnraum beraten. Das steht in diesem Artikkel, bei der Arbeit haben wir das RAV. Ich danke Ihnen, dass Sie hier klare Linie behalten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission 22.18.11 zum V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz tagte am Donnerstag, 23. August 2018 in St.Gallen im Regierungsgebäude. Nebst den Kommissionsmitgliedern aus den Fraktionen nahmen an der Sitzung teil:

von Seiten des zuständigen Departementes des Innern:

  • Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher;

  • Davide Scruzzi, Generalsekretär;

  • Christina Manser, Leiterin Amt für Soziales;

  • Daniela Sieber, juristische Mitarbeiterin, Amt für Soziales

von Seiten des Sicherheits- und Justizdepartementes:

  • Salomé Sonderegger, juristische Mitarbeiterin, Rechtsdienst (kurz am Nachmittag).

Geschäftsführung / Protokoll:

Das Sozialhilfegesetz umfasst neben dem Kernbereich der finanziellen Sozialhilfe auch die Grundlagen für Angebote, Leistungen der betreuenden und stationären Sozialhilfe. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Betroffenen oft nur teilweise durch direkte materielle Unterstützung geholfen werden kann. Der Auftrag der Sozialhilfe geht weiter. Sie ist nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszugestalten und soll auch präventiv wirken. Mit dem ersten Revisionspaket hat die Regierung eine Auslegeordnung zur finanziellen Sozialhilfe vorgelegt. Daran anknüpfend soll mit dieser Vorlage die Auslegeordnung bezogen auf die übrigen Bereich der Sozialhilfe ergänzt werden. Die Grundlagen sind mit Blick auf die veränderten Rahmenbedingungen zu revidieren und gleichzeitig verschiedene Vorstösse im Zusammenhang mit dem Sozialhilfegesetz zu beantworten. Die bedeutendste Anpassung erfolgt mit der Neuregelung der Finanzierung von Notunterkünften von Opfern häuslicher Gewalt und deren Kindern, insbesondere bezüglich dem Frauenhaus.

Die Finanzierung soll einfacher und unter stärkerer Berücksichtigung des Opferhilfegesetzes durchgeführt werden. Das bedingt auch eine Anpassung der Aufgabenerteilung zwischen Kanton und Gemeinden einerseits und dem Frauenhaus und der Opferhilfe andererseits. Soweit angesichts des eidgenössischen Kindesschutzrechts möglich soll bei dieser Gelegenheit die Finanzierung von Notunterbringungen von Kindern und Jugendlichen an die neue Frauenhaus-Finanzierung angeglichen werden. Des Weiteren soll mit der Vorlage die Sozialberatung neu als der spezifischen Sozialhilfe vorgelagertes Grundangebot verankert werden.

Nach der Vernehmlassung wurde auf Antrag des Sicherheits- und Justizdepartementes ein Artikel ins Gesetz aufgenommen, der dem Kanton ermöglicht, Aufgaben im Asylbereich zu übernehmen. Bisher fehlte eine konkrete Gesetzesbestimmung.

Mit intensiven Diskussionen hat die Kommission verschiedene Anträge gestellt. Die Regierung hat darauf verzichtet, ein rotes Blatt zu unterbreiten. Die vorberatende Kommission hat ausserdem der Regierung einen Auftrag erteilt, der lautet: «Die Regierung wird eingeladen innert sechs Monaten nach Abschluss der Beratungen des Geschäft 16065 (??), <Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters- / Hinterlassenen- und Invalidenversicherung>, die so genannte EL-Reform durch die eidgenössischen Räte Botschaft und Entwurf für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vorzulegen, damit die Mehrkosten für eine angepasste barrierefreie Wohnung mit gesicherter Betreuung, das betreute Wohnen, nach den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen vergütet werden können. Schafft der Bund mit der EL-Reform die gesetzliche Grundlage, kann dieser Auftrag abgeschrieben werden.

Am eine 31. August 2018 reichte die für die EL-Reform zuständig Kommission des Nationalrates die Motion 18.37.16 ein, wonach der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzierung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zur AHV sicherstellt. Damit ist klar, dass das betreutem Wohnen nicht in der EL-Reform berücksichtigt wird und der Antrag der vorberatenden Kommission schon bald nach allfälliger Gutheissung aktiviert werden dürfte. In welcher Form auch immer die Regierung den Auftrag erfüllen würde, hätte sie wohl in Übergangsbestimmungen den Erlassentwurf aufzunehmen, die auf die neue Situation auf Bundesebene Bezug nehmen. Die kantonale Übergangslösung würde dann wohl für einige Jahre angewendet. Die Vergehen werden bis zur Kommissionsmotion durch die eidgenössischen Räte abschliessend behandelt und für den Fall der Gutheissung, die konkrete Änderung der Bundesgesetzgebung beschlossen und rechtsgültig sein wird (Satz??).

Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat in der Gesamtabstimmung mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit Eintreten auf die bereinigte Vorlage.

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17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

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Ratspräsidentin: Wir kommen damit zum Auftrag der vorberatenden Kommission.

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(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der IV. Nachtrag des Sozialhilfegesetzes machte eine Auslegeordnung der finanziellen Sozialhilfe. Die aktuelle Vorlage, der V. Nachtrag, macht eine Auslegung bezogen auf die übrigen Bereiche der Sozialhilfe. Mit Blick auf veränderte Rahmenbedingungen werden die Grundlagen überarbeitet und gleichzeitig verschiedene Vorstösse beantwortet. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt im Grundsatz die ihm Nachtrag gemachten Änderungen. Wir erachten eine Verankerung des Grundangebots Sozialberatung und die Anpassung bei der Finanzierung des Frauenhauses und des Schlupfhauses als sinnvoll und notwendig. Einige Fragen warf hingegen der Entwurf der Regierung bezüglich der Aufgabenteilung im Asylbereich bezüglich der Finanzierungsregelung für die dauerhafte Unterbringung von Minderjährigen und bezüglich den Bestimmungen über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen auf. Bezüglich der Aufgabenteilung im Asylbereich erachten wir einen stärkeren Einbezug in die Entscheidungsfindung der Gemeinden als zentral. Der von der Regierung gemachte Vorschlag, nach welchem die Gemeinden lediglich angehört werden, regelt dies zu schwach. Wir unterstützen den Änderungsvorschlag der vorberatenden Kommission, welche eine Aufgabenteilung in Abstimmung mit den Gemeinden vorsieht. Weiter erachten wir eine Konkretisierung des Artikels als sinnvoll und haben diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Antrag eingereicht. Was die Regelung der Finanzierung von dauerhaften Aufenthalten von Minderjährigen betrifft, gibt es aus unserer Sicht zwei kritische Punkte in der Botschaft der Regierung:

  • Konkret schlug die Regierung vor, bei den Aufenthalten ihn Pflegefamilien und nicht IVSE-Kinderheimen den Beitrag der Unterstützungsverantwortlichen auf 25 Franken je Tag zu beschränken. Aus unserer Sicht ist eine Beteiligung der Eltern im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angebracht, wie dies auch von der vorberatenden Kommission beantragt wird.

  • Ein weiterer Punkt betrifft den Wechsel der Zuständigkeit für die Finanzierung des Unterhalts. Beim und nach dem Eintritt in ein Kinderheim kann es zu einem Wechsel der Zuständigkeit für die Finanzierung des Unterhalts kommen, nämlich dann, wenn sich die Eltern trennen und sich an unterschiedlichen Wohnorten niederlassen. In diesem Fall ist der Unterstützungswohnort in der Pflicht. Die von der Regierung vorgeschlagene Regelung könnte zu Problemen führen, wenn der Unterstützungswohnsitz ausserkantonal liegt. Aufgrund eines kürzlich gefällten Bundesgerichtsentscheids wird diese Situation bald schweizweit einheitlich geregelt. Bis dann kann man sich auf den Bundesgerichtsentscheid berufen. Wir unterstützen auch hier den Änderungsantrag der vorberatenden Kommission.

Ich komme zu den Sterbehospiz Einrichtungen: Bezüglich den Sterbehospiz Einrichtungen bezweifeln wir, dass der von der Regierung vorgeschlagene Weg die Probleme der Sterbehospize löst. Die bisherigen Erfahrungen bei der Finanzierung der Leistungen der Sterbehospize bei finanziell nicht leistungsfähigen Personen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt deshalb mehrheitlich den Antrag der vorberatenden Kommission.

Verpasst wurde aus unserer Sicht die Festlegung einer Regelung bezüglich der Pflegefinanzierung. Jetzt wo klar ist, dass auf nationaler Ebene vorläufig nicht mit einer Lösung über die EL-Revision gerechnet werden kann danken wir der Regierung für die möglichst baldige Präsentation einer kantonalen Lösung.

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17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

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17.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind erfreut, dass einzelne Anliegen von uns im Rahmen der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen wurden. Die Botschaft ist sehr detailliert und von guter Qualität. Dies trifft sowohl auf den Aufbau der Vorlage, die Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen, den grundsätzlichen Überlegungen, wie auch dem definierten Regelungsbedarf zu.

Die in dieser Vorlage vorgenommenen Anpassungen tragen zur Klärung in Bezug zur Abgrenzung und Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Kanton und den Gemeinden bei. Mit 80 Prozent der St.Galler Gemeinden, die das Grundangebot der Sozialberatung als verbindlich erklärt haben, ist die Akzeptanz des Sozialberatung gross. Es kann aber heute noch nicht von einer einheitlichen Grundversorgung gesprochen werden. Ein gutes flächendeckendes Beratungsangebot bewirkt unter anderem, dass die Kinder und Erwachsenenschutzbehörden weniger einschneidende Massnahmen treffen müssen. Für den Kindesschutzes sind die Mütter- und Väterberatung, die Schulsozialarbeit sowie die Erziehungs- und Familienberatung relevant. Im Erwachsenenschutz sind die allgemeine Sozialberatung, die Beratung zur Existenzsicherung sowie die Beratung bei Altersfragen als vorgelagerte Dienste von besonderer Bedeutung. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb das Ziel, dass die Sozialberatung neu als der finanziellen Sozialhilfe vorgelagertes Grundangebot verankert werden soll und damit künftig allen Bewohnerinnen und Bewohnern in unserem Kanton zur Verfügung steht. Wir erachten es als wichtig und richtig, dass die passenden Modelle zu konkreten Ausgestaltung in den Versorgungsregionen entwickelt werden können.

Weiter begrüssen wir die Aufnahme der stationären Hospizeinrichtungen in den Versorgungsauftrag der öffentlichen Hand zur stationären Langzeitpflege. Die von unserem Rat mittels Kantonsratsbeschluss beschlossene Übergangsfinanzierung wird nun mit dem vorliegenden Nachtrag durch eine entsprechende Gesetzesgrundlage abgelöst. Die Neuregelung der Finanzierung von Notunterkünften von Opfern häuslicher Gewalt und deren Kindern insbesondere vom Frauenhaus erachten wir als äusserst sinnvoll. Die klare Zuständigkeit der Opferhilfe und der damit verbundene Wegfall der bisher an der Finanzierung beteiligten Gemeinden erachten wir als richtig. Allerdings bedauert die FDP-Fraktion, dass die klare Aufgabenteilung nicht konsequent durchgezogen wurde. Die Einschränkung, wonach die Gemeinden für die Finanzierung zuständig werden, wenn der Anspruch der Opferhilfe wegfällt, wird weiterhin zu Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikten führen. Unklarheiten weil offengelassen wird, wer darüber befindet, ob der Anspruch auf Schutz durch das Frauenhaus noch besteht und Zuständigkeitskonflikten, weil es ein Ermessensentscheid darstellt, ob und wie lange der Anspruch auf Opferhilfe besteht. Richtig ist, dass die Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum nicht durch die zuständige Stelle der Wohnsitzgemeinde geleistet werden kann. Diese Aufgabe muss durch die entspreche Notunterkunft erbracht werden, dies aus sachlichen wie aus fachlichen Gründen. So muss aus Schutzgründen neuer Wohnraum meist ausserhalb der Wohnsitzgemeinde gesucht werden. Sucht nun die Wohnsitzgemeinde bzw. das entsprechende Sozialamt aktiv Wohnraum in einer anderen Gemeinde besteht die Gefahr, dass sie der Abschiebung bezichtigt wird, was mit aufwendigen Zuständigkeitsverfahren verbunden ist, welche auch nicht im Interesse der Opfer sind.

Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Institutionen sind in der Regel sehr kostenintensiv. Freiwillige Unterbringungen machen zunehmend einen grösseren Anteil der Platzierungen aus, weil die KESB aufgrund der neuen Rechtsmassnahmen nur noch dann anordnen, wenn die Eltern bzw. die Betroffenen selber nicht damit einverstanden sind. Ob eine freiwillige Unterbringung notwendig, die gewählte Unterbringung geeignet und im Verhältnis zu ebenfalls geeigneten weiteren Unterbringungen die kostengünstigste ist, ist durch die Mandatsführenden oder freiwilligen Sozialberatungstellen bei der zuständigen Gemeinde mit einem Antrag darzutun. Der Entscheid, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und dem Finanzierungsanteil zugestimmt wird, muss angesichts der Kostenfolge unverändert bei der zuständigen Gemeinde liegen.

Bei der finanziellen Beteiligung der Unterhaltspflicht im vertritt die FDP eine andere Meinung als die Regierung. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltspflichtigen eine weitergehende Beteiligung gefordert werden muss. Es ist für uns zu wenig plausibel weshalb die Regierung die Haltung vertritt, dass die Kostenbeteiligung auf die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung beschränkt werden soll. Wir vertreten klar die Meinung, dass sich die Kostenbeteiligung nach der Leistungsfähigkeit richten muss und unterstützen auch den entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission.

Hingegen wird die FDP-Fraktion den Änderungsantrag der vorberaten Kommission bei Art. 53ter Abs. 1 ablehnen und unterstützt den Vorschlag der Regierung. Es ist unverständlich, weshalb diejenigen Gemeinden, bei denen eine oder mehrere Pflegefamilien ansässig sind, gleichzeitig nun auch noch das Schulgeld des platzierten Kindes zu tragen haben sollen. Platzierte Kinder, sei es in Institution oder in Pflegefamilien bedeuten einen klaren Mehraufwand für die jeweilige Aufenthaltsgemeinde. Sie besuchen die Schulen Aufenthaltsort benötigen oft zusätzlich verschiedene Förderungsmassnahmen. Zudem sind es oft in ihrem Verhalten sozial auffällige Kinder, die für die Mitschüler und Lehrpersonen eine zusätzlich Herausforderung mit sich bringen. Die Volksschule am zivilrechtlichen Wohnsitz hingegen wird durch die Platzierung entlastet. Es ist also nur richtig, wenn die Volksschule am zivilrechtlichen Unterstützungswohnsitz der Schulgemeinde am Aufenthaltsort des platzierten Kindes das Schulgeld entrichtet. Das Schulgeld ist ohnehin bereits budgetiert, zudem führt dies nicht zu einer Schlechterstellung der Gemeinden bei denen Pflegefamilien ansässig sind. Falls der Rat dem Antrag der vorberatenden Kommission folgen würde, könnte es sehr gut sein, das Pflegefamilien in ihren Gemeinden unter Druck geraten und das wäre ohnehin bei eher zu wenigen Pflegefamilien nicht im Sinne der Sache.

Zu Art. 6ter «Aufgabenübernahme des Kantons im Asylbereich», welcher nach der Vernehmlassung noch in die Vorlage eingearbeitet wurde, unterstützt die FDP-Fraktion den fraktionsübergreifenden Präzisierungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Nur zur Vermittlung von Wohnungen: Ich habe dazu einschlägige Erfahrungen als Heilpädagogin, weil ich sehe, dass wenn zu kleiner Wohnraum mit Kindern, vor allem auch noch mit Kindern mit Behinderungen, dies mit sich bringt, dass Entwicklungen nicht so gefördert werden können, wie sie wären und auch das kostet viel Geld. Ich möchte Sie darum bitten, keine Ohrfeige zu erteilen, wenn man davon spricht, dass eine Wohnungsvermittlung auf der Sozialhilfe auch zur Arbeit von den Gemeinden gehört.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

In der vorberatenden Kommissionen wurde darüber diskutiert, das Wort «Wohnraum» auch zu streichen. Es wurde allerdings kein Antrag dafür eingegeben. Beim Streichungsantrag die Arbeit zu streichen wurde in der vorberatenden Kommission mit 15:0 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Bitte entschuldigen Sie, dass sich nach Ihnen spreche.

Es war jetzt aber in der Debatte wiederholt die Rede davon, dass die Sozialberatungsstellen die Klienten unterstützen sollen, günstigeren Wohnraum zu suchen. Zuhanden des Protokolls möchte ich einfach festhalten, dass die Erwartung der Sozialberatungsstellen ist, dass sie günstigeren Wohnraum innerhalb der eigenen Gemeinde rekrutieren.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Ja, das ist richtig. Vielleicht war ich wirklich zu schnell. Shitsetsang-Wil, stellen Sie einen Rückkommensantrag?

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Streichungsantrag wurde in der vorberatenden Kommission mit 6:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
17.9.2018Wortmeldung

Wenn die FDP-Fraktion auf Art. 30b zurückkommen möchte, muss sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
26.11.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018
26.11.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018