Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Andrea Schöb)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.17.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Andrea Schöb)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung7.8.2017
Abschluss27.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 22. August 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2017Wortmeldung

(im Namen des Präsidenten der Rechtspflegekommisison): Im Kantonsrat sind drei Vakanzen eingetreten. Die Wahl der Nachfolgerinnen oder der Nachfolger der ausgeschiedenen Mitglieder sowie die Feststellung der Gültigkeit der Wahl richten sich nach Art,. 54 und 56 des Gesetzes über die Urnenabstimmung sowie Art. 29 der Vollzugsverordnung dazu. Scheidet ein Mitglied aus dem Rat aus, wird das erste Ersatzmitglied als Nachfolgerin oder Nachfolge bezeichnet. Ist ein Ersatzmitglied wahlunfähig, verstorben oder lehnt es die Wahl ab, rückt das Nächstfolgende an seine Stelle. Massgebend ist das im Amtsblatt vom 8. März 2016 auf den S. 711ff. veröffentlichte Protokoll der Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016.

Mit Schreiben vom wir 24. Juli 2017 erklärte Jacqueline Schneider-Goldach per sofort ihren Rücktritt aus dem Kantonsrat. Jacqueline Schneider wurde als Vertreterin der liste 05 des Wahlkreises Ortschaft in den Kantonsrat gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied Lukas Locher-Rorschach auf das Mandat verzichtet hatte, erklärt sich das zweite Ersatzmitglied Andrea Schöb-Staad mit Schreiben vom 5. August 2017 bereit, die Wahl anzunehmen.

Das Mitglied des Kantonsrates Nino Cozzio St.Gallen ist am 13. September 2017 verstorben. Nino Cozzio, wurde als Vertreter der liste 06 des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt. Nachdem das erste Ersatzmitglied Michael Hugentobler-St.Gallen für den als Regierungsrat gewählten Bruno Damann-Gossau nachgerückt ist, erklärte sich das zweite Ersatzmitglied Christoph Bärlocher-Eggersriet mit Schreiben vom 24. September 2017 bereit, die Wahl anzunehmen.

Mit Schreiben vom 11. September 2017 erklärte Ludwig Altenbruger-Buchs per Ende der Septembersession 2017 seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat. Ludwig Altenburger wurde als Vertreter der liste 05 des Wahlkreises Werdenberg in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied Josef Gähwiler-Buchs erklärte sich mit Schreiben vom 24. September 2017 bereit, die Wahl anzunehmen. Mit Botschaften vom 22. August und 14. November 2017 beantragt die Regierung die Gültigkeit der Wahl der genannten Personen zu Mitgliedern des Kantonsrates festzustellen. Der Präsident der Rechtspflegekommission, Walter Locher-St.Gallen, hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates geprüft, ob die Wahl der erwähnten Personen rechtmässig erfolgt ist. Nach durchgeführter Prüfung beantragt er Ihnen die Gültigkeit der Wahl von Andrea Schöb, eidg. diplomierte Führungsexpertin in Leadership und Changemanagement, Hangstrasse 3, in Staad, Christoph Bärlocher, Bauunternehmer, Kellerswiesenstrasse 22, in Eggersriet und Josef Gähwiler, Historiker / Berufsschullehrer, Ackerweg 8, in Buchs, festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017