Geschäft: VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.17.08
TitelVI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung28.7.2017
Abschluss24.4.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 15. August 2017
ProtokollauszugProtokoll der vorberatenden Kommission vom 3. November 2017
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juli 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 3. November 2017
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 1. Mai 2018
AntragKommissionsbestellung vom 18. September 2017
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 27. November 2017
ErlassReferendumsvorlage vom 20. Februar 2018
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2018Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 3. November 2017 hat die vorberatende Kommission im Regierungsgebäude in St.Gallen das Geschäft 22.17.08 «VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung» beraten und beschlossen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu empfehlen.

Nebst den Kommissionsmitgliedern waren Regierungsrat Stefan Kölliker, der Generalsekretär Jürg Raschle sowie Bruno Müller, Leiter Amt für Berufsbildung und Christian Brunner, Leiter Abteilung Schulische Bildung, anwesend. Für das Protokoll zeichneten sich Christina Wirz und Sandra Stefanovic verantwortlich.

Zu Beginn führte Regierungsrat Kölliker in die Vorlage ein und zeigte auf, dass der VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung den Auftrag der Motion 42.14.25 «Das Berufsvorbereitungsjahr wird als Vollzeitangebot geführt» erfülle. Die Pflicht, das Berufsvorbereitungsjahr als Vollzeitangebot an wenigstens zwei Standorten im Kanton zu führen, werde gesetzlich verankert.

In der allgemeinen Diskussion waren sich alle Delegationen einig, dass der VI. Nachtrag nur als Antwort auf die entsprechende Motion zu verstehen sei, die heutigen Gegebenheiten jedoch nicht widerspiegle. Vielmehr vermochte das seinerzeit vom Bildungsdepartement ausgearbeitete Konzept «Berufsvorbereitungsjahr 2016» zu überzeugen. Eine Mehrheit der Fraktionssprecher neigte zu diesem Zeitpunkt gar dazu, auf das Geschäft nicht eintreten zu wollen.

In der Spezialdiskussion wurde aber schnell klar, dass mit einem allfälligen «Nichteintreten» auch weitere Artikelanpassungen, welche für die Kommission als richtig angesehen wurden, verloren sind. Weiter wurde eingehend über die Beschränkung der Klassenanzahl diskutiert. Ein entsprechender Antrag, eine Präzisierung der Beschränkung der Klassenzahl auf den gestalterischen Vorkurs aufzunehmen, wurde mit 13:2 Stimmen angenommen. In der Folge wurde auch dem Motionsauftrag «Vollzeitangebot an wenigstens zwei Standorten» eine Absage erteilt. Dem Antrag auf Streichung dieses Zusatzes bzw. am Festhalten am geltenden Recht wurde ebenfalls mit 13:2 Stimmen entsprochen.

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 15:0 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Mit einem Stimmenverhältnis von 13:2 empfiehlt die vorberatende Kommission zudem, den Kommissionsanträgen auf dem gelben Blatt zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem VI. Nachtrag soll das frühere zehnte Schuljahr und heutige Berufsvorbereitungsjahr als schulisches Vollzeitangeboten ohne Praxisbezug im Gesetz verankert werden. Dies, obwohl sich in den letzten zehn Jahren die Nachfrage nach diesem Angebot in etwa halbiert hat. Dies hat zur Folge, das heute aufgrund der Schülerzahl kein attraktives Angebot zur Verfügung gestellt werden kann und die Schüler auf die heutigen drei Standorte umgeteilt werden müssen. Der Besuch eines Brückenangebots, wie das Berufsvorbereitungsjahr, hat in den wenigsten Fällen mit dem Beheben vom schulischen Lücken zu tun. Dies soll mit dem VI. Nachtrag im Gesetz verankert werden. Wollen wir das wirklich? Viel mehr wäre es wünschenswert, dass nebst der schulischen Bildung erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gemacht werden können. Verzichten wir also auf die Anpassung gemäss Vorschlag im VI. Nachtrag und ermöglichen dadurch den Schulabgängern ohne Anschlusslösung ein Berufsvorbereitungsjahr, das den Namen auch verdient. Ermöglichen wir so dem Bildungsdepartement die Umsetzung einer zeitgemässen Struktur, das die Jugendlichen an unser erfolgreiches duales Bildungssystem heran führt.

Wenn sich damit auch noch die Kosten immer erwarteten Umfang von 0,5 bis 1 Mio. Franken senken lassen, sollten wir dem gelben Blatt zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion). Auf die Vorlage ist einzutreten.

Uns ist es ein grosses Anliegen zu betonen, dass diese vielleicht auch überraschende Wendung in diesem Geschäft mit der Beantragung der Zustimmung zum Anliegen der Regierung, das wir sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen haben, dass diese damals beabsichtigte Veränderung ihm Berufsvorbereitungsjahr keine Gründe hatte in Sachen Sparen und Entlastung des Staatshaushaltes.

Wir nehmen sehr gern zur Kenntnis, dass über alle Fraktionen hinaus das Berufsvorbereitungsjahr als wichtiges Schnittstellenangebot zwischen Volksschule und der Wirtschaft anerkannt ist. Wir nehmen ebenso gerne zur Kenntnis, dass mit diesem neuen Konzept die Ressourcen optimaler eingesetzt werden können, dass das Berufsvorbereitungsjahr nicht nur an zwei Standorten durchgeführt wird, sondern an deren drei, und dass der primäre Fokus ganz klar darauf liegt, dass die Volksschulabsolventinnen und -absolventen, denen es noch nicht gelungen ist, einen nachhaltigen Entscheid für die Berufswahl zu finden, dass die weiterhin optimal unterstützt werden, auch für den Fall, dass die Teilnehmerzahlen wieder steigen würden, was in den vergangenen zehn Jahren nicht der Fall war, aber es nicht ausgeschlossen ist, dass dies in der Zukunft einmal der Fall sein könnte.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
27.11.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017
20.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung mit 113:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Louis-Nesslau, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018
19.2.2018Wortmeldung

Toldo-Sevelen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018