Geschäft: Anpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz betreffend der Anzahl Regionen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.17.07
TitelAnpassung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz betreffend der Anzahl Regionen
ArtKR Motion
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung12.6.2017
Abschluss19.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. August 2017
VorstossWortlaut vom 12. Juni 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person6.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.9.2017Eintreten37Zustimmung69Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2017Wortmeldung

Eigentlich hätte ich einen Ordnungsantrag stellen müssen, aber ich habe jetzt zugewartet. Ich bin sehr überrascht, Haag-Jonschwil, Fraktionskollege: Die Offenlegung war zwar deutlich, aber wer an einer Gesetzesvorlage selber mitgearbeitet hat und nachher darüber diskutiert, der hat nicht realisiert, dass es bei uns Ausstandsregeln in diesem Rat gibt. Und wenn das nicht ein Ausstandsgrund ist, dann müssen wir nie mehr über Ausstandsgründe diskutieren. Ich bin sehr enttäuscht. Über den Inhalt äussere ich mich nicht, aber ich bin sehr enttäuscht, das Sie in dieser Situation als Redner, als fachlich versierte Mann dazu Stellung nehmen. Das ist ein Geschäft, bei dem Sie in den Ausstand gehört hätten. Aber nachdem die Rednerliste fast abgeschlossen ist, nehme ich an, dass sich eine Abstimmung darüber erübrigt. Es wäre eine Sache der Persönlichkeit selber das zu merken und in den Ausstand zu treten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Das Kantonsparlament stimmte erst vor rund einem Jahr dem zweiten Nachtrag zu Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz nach sehr intensiven Vorbereitungsarbeiten einer breiten politischen Diskussion und nachdem der Kantonsrat durch die vorberatende Kommission einen Zusatzbericht verlangt hatte, zu. Die Verkleinerung der Anzahl der regionalen Zivilschutzorganisationen bildete im vergangenen Jahr einen zentralen Pfeiler der Gesetzesrevision. Das aufeinander abgestimmte Gesamtwerk soll nicht ohne Not mit eine Einzelaktion aufgebrochen werden, in dem kurzerhand eine zusätzliche Region gebildet wird. Der Kantonsrat sprach sich mit diesem Beschluss für maximal acht Zivilschutzregionen innerhalb des Kantons aus. Mit der expliziten Festlegung auf maximal acht Regionen wollte der Kantonsrat bewusst verhindern, dass genau dieses Szenario, welches jetzt mit der vorliegenden Motion zur Debatte steht, Eintritt. Starke und entsprechend grosse Zivilschutzregionen bieten in Zukunft Gewähr, dass den hohen Anforderungen, die an einen Zivilschutz gestellt werden und insbesondere im Ernstfall eine eminente Wichtigkeit darstellen, gerecht zu werden.

Wenn ein Ernstfallereignis eintreten sollte, was wir alle nicht hoffen, interessiert sich der Bürger nicht dafür, wie und in welchem Kreis der Zivilschutz organisiert ist. Viel mehr erwartet er in diesem Fall eine sofortige und kompetente Hilfestellung durch die Zivilschutzorgane. Geben wir acht, dass wir den Zivilschutz auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausrichten und nicht auf möglicherweise bestehende Strukturen und/oder einzelne Personenkreise, welche unbestrittenermassen in der Vergangenheit viel geleistet habe, abstimmen. Mit der beschlossenen Zivilschutzreform wird durch die gesetzlich vorgesehene Nachbarschaftshilfe jederzeit gewährleistet, dass die Unterstützung in jeder Region im Kanton, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum andauern sollte, gewährleistet ist.

Wie das Wort «Reform» aussagt, ergeben sich bei der Umsetzung zwangsläufig Umstrukturierungen in den Regionen. Dass dies Diskussionen vor Ort auslöst, liegt in der Natur der Sache. Der vorliegende Beschluss sieht maximal acht Zivilschutzregionen im Kanton vor. Es liegt in der Kompetenz der Regierung, die Organisationen geografisch sinnvoll aufzuteilen. Zusammengefasst sieht die CVP-GLP-Fraktion, nachdem im vergangenen Jahr bei der Erarbeitung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz eine saubere und transparente Auslegeordnung vorgenommen wurde und eine breite politische Debatte geführt wurde, derzeit keinen Anpassungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ich möchte nur ganz kurz zu den Äusserungen von Aerne-Eschenbach etwas sagen: Er hat völlig recht, sein Votum kann ich zu etwa 95 Prozent unterschreiben. Aber er hat einen ganz wesentlichen Aspekt übersehen, er hat gesagt, «grössere Gebilde», «professionell auftreten», dem spricht niemand entgegen. Aber Aerne-Eschenbach, wie möchten Sie begründen, dass wir künftig in einer Region von 150'000 Einwohnerinnen und Einwohnern funktionieren sollen mit der Stadt St.Gallen, die ganz andere Themen hat wie die Seeregion und die nächst grössere Regionen hat dann noch die knapp 70'000, das ist mehr als doppelt so gross, wie die nächst kleinere Region. Und darum stimmt ihre Aussage an einem ganz kleinen Teil nicht. Machen wir doch verhältnismässig gleiche Regionen, und wenn wir die Region Rorschach mit Thal / Rheineck kombinieren, dann sind wir dort, wo alle Regionen etwa sind, und das macht Sinn. Nur einfach Geografie ist das eine, aber am wichtigsten sind schlussendlich die funktionalen Räume. Deshalb stimmt Ihr Votum in diesen Sätzen nicht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Vorerst herzlichen Dank für die rasche Beantwortung dieser Motion, nicht aber für den Inhalt dieser Beantwortung.

Ich muss der Regierung in einem Punkt Recht geben, es gab gewisse Kantonsräte, die es verpasst haben im richtigen Moment das Interesse genügend kund zu tun, damit das Gesetz von Anfang an in eine andere Richtung gelaufen wäre. Das ist aber auch gerade der einzige Punkt, den ich hier erwähnen muss, der falsch gelaufen ist. Es gab nämlich ganz viel vorparlamentarische Prozesse, bei welchen Fachleute seitens Amt, aber auch Fachleute seitens der betroffenen Region involviert waren, die immer wieder und das unmissverständlich, aufzeigten und aufführten, was und wie der richtige Weg aussehen könnte. Leider, so lässt es meine Vermutung nicht los, gab es aber starke Kräfte in Ämtern und bei operativ tätigen Personen, die es geschafft haben, dieses Gesetz in diese Richtung zu lenken, wie es jetzt vorliegt.

Ich muss aber auch festhalten, dass wenn bei Nichterhalten von einer oder eineinhalb Stellen ein Gesetz nicht eingeführt wird oder dann einfach auf die lange Bank geschoben wird. Es ist durchaus auch eine gewisse Legitimation vorhanden, um nochmals eine Korrektur in einem Gesetz anzubringen.

Ich muss nochmals festhalten, ich spreche hier von der Zivilschutzregion Rorschach und Umgebung. Heute hat St.Gallen eine Grösse von 107'000 Einwohnern in dieser Region St.Gallen, neu kämen über 40'000 dazu. Das macht in der Summe eine Region von fast 150'000 Personen. Alle anderen Regionen in diesem Kanton haben eine Grösse von 38 bis 68'000 Personen. Wie kann mir hier jemand nachhaltig begründen, dass es richtig ist, eine so überdimensionierte Regionen zu bilden, auch im Wissen, dass die Thematiken im Zivilschutzbereich zwischen Stadt und See nicht wirklich vergleichbar sind.

Die Regierung hat das Projekt Zivilschutz 2015 beabsichtigt einzuführen. Hier möchte man die Region Rorschach zusammen mit Thal und Rheineck zu St.Gallen integrieren. Jetzt kommt ein weiterer wesentlicher Punkt: St.Gallen hat bekanntlich eine Berufsfeuerwehr kombiniert mit dem Zivilschutz. Es wird relativ schwierig, diese Konstrukte hier zusammenzuführen. Es geht alles, aber es ist nicht wirklich der ideale Punkt.

Ein weiterer Punkt sind natürlich die Kosten. Heute hat diese Region Kosten von rund 7 Franken. In diversen Gesprächen hat man seitens St.Gallen erfahren, das Kosten bei einem Zusammenschluss in der Grössenordnung zwischen 9 und 13 Franken je Kopf sind, Gespräche mit dem Amt für Feuerschutz haben sogar Zahlen von 16 Franken ergeben. Was mich aber jetzt wiederum sehr freut an dieser Beantwortung dieser Motion, dass jetzt von 8 Franken je Kopf gesprochen wird. Einen so tiefen Preis hatten wir in den ganzen Vorgesprächen noch nie. Das beruhigt mich, so wissen wir, über 8 Franken je Kopf geht diese ganze Geschichte nicht, auch wenn es dann zu dieser unsäglichen überdimensionierten Region kommen würde.

Ich glaube, es war ein klares Zeichen, dass sämtliche Kantonsräte über alle vier Parteien und Fraktionen hinweg gemeinsam diese Motion eingereicht haben, aus ganz verschiedenen Aspekten, sei es fachlich, finanziell aber sei es vor allem auch nachhaltig.

Der eine Punkt, den ich noch nicht erwähnt habe, und die Regierung Angst davor hat, ist, das andere Regionen hier Nachahmer . werden könnten. Ja, das kann ich nicht ausschliessen. Wenn diese Motion überwiesen wird, dieses Gesetz nochmals zur Diskussion steht, auch wenn die Motionäre nur eine Region weniger möchten oder mehr möchten als heute vorgesehen ist, dann kann ich nicht ausschliessen, dass in anderen Regionen auch nochmals Diskussionspunkte aufkommen. Wenn ich aber die Unzufriedenheit damit lösen könnte, müsste es seitens Regierung begrüssenswert sein, dass wir ein nachhaltiges Zivilschutzgesetz machen, das dann längerfristig und zur Zufriedenheit und vor allem auch von der Funktion her das richtige ist. Und nicht jetzt einfach den Grund bringen: Wir haben es verpasst, darum bleiben jetzt bei dieser schlechten Lösung. Ob schlecht oder nicht schlecht, das müssen nicht wir Politiker und Laien beurteilen, da gab es genügend Fachleute aus diesen betroffenen Regionen, aber auch Fachleute aus kantonalen Stellen, die machen Fragezeichen, ob dieses unsägliche Konstrukt, wie es jetzt im Zivilschutzgesetz vorgesehen ist, wirklich das richtige sein wird.

Ich komme zum Schluss: Ich glaube, Material ist genügend vorhanden, um hier nochmals eine Runde zu diskutieren, das Gesetz nochmals zu öffnen. Hierzu braucht es aber eine Mehrheit von Ihnen, um die Motion zu überweisen. Und was wir dann hinkriegen wird sicherlich nicht schlechter, als das, was jetzt schon haben. Und diese Stellen, die Regierungsrat Fässler braucht, um das umzusetzen, hat er heute und im November noch nicht. Und wenn er sie dann im nächsten Jahr haben würde, dann sind wir vielleicht in diesem Prozess auch schon weiter, dann können diese Personen sich ein einem nachhaltig sinnvollen Projekt beteiligen und der Kanton St.Gallen hat eine nachhaltige Zivilschutzorganisation, die für alle Fälle gewappnet ist. Ich bitte Sie, unterstützen Sie explizit die Region Rorschach, vielleicht aber auch andere Regionen und überweisen Sie diese Motion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Es gibt in der CVP-GLP-Fraktion doch noch einige Mitglieder, die diese Motion unterstützen, und auf Eintreten plädieren. Es ist ja nicht weit her geholt, dass ich als Kantonsrat aus dem Wahlkreis Rorschach hier auch noch eine Lanze für diese Motion brechen möchte.

Es ist in der Tat schon so, dass wir vielleicht spät sind, aber lieber spät als nie, denn wir haben es ja gehört, dass die Umsetzung noch nicht vollzogen wird. Und es geht uns ja auch nicht darum, dass wir die hohen Anforderungen an diese neue Zivilschutzorganisationen irgendwie in Frage stellen wollen und dazu wurden Ausführungen gemacht. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, auch als Mitglied des Gemeinderates von Thal, dass wir neu Thal und Rheineck sicher mit der Region Rorschach diese Organisation aufbauen würden, aber zu St.Gallen dazuzugehören, das ist schon eine grosse Dimension, die Götte-Tübach bereits erläutert hat.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ich möchte noch Haag-Jonschwil den vermeintlichen Zwiespalt oder Widerspruch erklären. Ich habe das damalige Gesetz abgelehnt, das ist korrekt und zwar aus den Gründen, die in der Motion aufgeführt wurden, das haben meine motionierenden Kollegen erklärt. Dass ich aber in der Folge den Stellenerhöhungen zugestimmt habe, das ist in sich konsistent. Ich gehe im guten Treuen davon aus, dass auch bei neun Regionen die Regierung am Stellenbegehren der zusätzlichen Stellen festhalten wird, Das kann demzufolge kein Widerspruch sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Präsident der Bevölkerungsschutzkommission oberes Rheintal. Auf die Motion ist einzutreten.

Es sind nicht die Anzahl Bewohner massgebend sondern die Ereignisorte. Wenn wir schauen anfangs September 2017 Hochwasser Altstätten und Widnau. Künftig wären wir in einer Region mit einer Organisation. Wir müssten trotzdem zwei Stäbe führen.

Ich finde den Vorschlag von Götte-Tübach sehr gut und ich unterstütze diese Motion. Wir haben jetzt noch Zeit zum korrigieren und um etwas aufzubauen, was nachher in der Realität nicht funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Thal offen.

Man kann ja auch gescheiter und reifer werden und gewisse Punkte überdenken in Bezug auf frühere Abstimmungen.

Sie haben es gehört, Götte-Tübach und Bereuter-Rorschach haben es plausibel dargestellt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Als Mitglied einer Partei aus dem Wahlkreis Rorschach möchte ich kurz nachdoppeln, was Götte-Tübach bereits ausgeführt hat und den Akzent speziell noch auf ein, zwei Punkte legen.

Die Tatsache, dass das erlassene Gesetz noch nicht umgesetzt ist, bietet jetzt wirklich die Chance, einen Fehler zu korrigieren, den wir, und der Sprechende eingeschlossen, damals tatsächlich mit verursacht haben. Tatsache ist und bleibt, dass mit der Region St.Gallen / Rorschach eine überdimensionierte Grossregion geschaffen wird, die sich in mancherlei Hinsicht, z.B. Berufsfeuerwehr, von anderen Regionen doch deutlich unterscheidet. Insofern habe ich persönlich auch keine Bedenken, dass es hier weitere Nachahmer geben könnte, wenn es aber dann doch so wäre, wäre damit umzugehen.

Ausschlaggebend für mich, und ich war früher ebenfalls einmal Präsident der regionale Bevölkerungsschutzkommission in dieser Region am See, darum weiss ich etwas wovon ich spreche, ist, dass wir keine Mehrleistung in der Region erhalten. Wir haben heute bereits eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz, Feuerwehr und übrigen Blaulichtorganisationen zu Gunsten der Bedrohungen, die bei uns im Vordergrund stehen. Wenn ich dann sehe, dass wir in Zukunft die gleiche Leistung, aber sicher keine bessere zu einem teureren Preis einkaufen müssten, dann ist es für mich Grund genug, auch wenn das Gesetz noch nicht so alt ist und wie gesagt noch nicht in Umsetzung ist, hier nachzufassen und Korrekturen anzubringen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Die Intensität der Diskussion hat mich nun doch einigermassen überrascht. Ich wähnte mich eine Zeitlang ihm Eintreten zur ursprünglichen Vorlage. Das was jetzt vorgetragen wird, ist im Wesentlichen das, was damals bereits bekannt war. Dass der wesentliche Pfeiler dieser Reorganisation darin besteht, dass die Zahl der Zivilschutzregionen von 20 auf 8 reduziert wird.

Wir haben acht Regionen vorgeschlagen, der Kantonsrat hat dies noch verschärft mit max. acht Regionen und uns damit die Freiheit gegeben, noch grössere Regionen zu bilden. Wir wollen den Zivilschutz stärken, die Leistungen des Zivilschutzes verbessern. Die Zivilschutzregionen auch besser mit Material ausstatten, die Zahl der Zivilschutzleistenden reduzieren. Und das was jetzt vorgetragen wird, ist einfach eine Neuauflage der Diskussion, die wir im letzten Juni schon schon hatten. Ich möchte Sie vor allem auch aus demokratiehygienischen Gründen bitten, jetzt nicht ein Gesetz, das noch nicht einmal in Kraft ist, wieder auf den Bock zu stehlen. Etterlin-Rorschach hat sich damals gewehrt. Er hat bestätigt, dass er das so nicht will und er ist unterlegen. Natürlich gibt es in Veränderungsprozessen immer Leute, die dagegen sind. Dieses Projekt war nicht so einfach, aber wir haben ein partizipatives Verfahren durchgeführt. sämtliche Stakeholder konnten sich äussern. Das waren nicht irgendwelche Bürokraten, die am Schluss diese Entscheide gefällt haben, sondern das waren mein Departement und am Schluss die Regierung und sie haben uns in dieser Haltung letztendlich unterstützt. Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, jetzt das ganze zu verändern. Heute Morgen haben Sie bei der Schwerpunkt Planung ebenfalls bestätigt, dass wir in funktionalen Räumen denken sollen. Das ist so ein Beispiel, wo wir das machen. Wir wollen die Sicherheit so organisieren, dass sie am besten im Interesse der Bevölkerung funktioniert, und das spricht für grössere Räume. St.Gallen ist jetzt einfach die Hauptstadt und dort hat es etwas mehr Leute als andernorts, und wo das hinführt hat Ihnen Huber-Oberriet bestätigt, er war auch nicht so ein grosser Freund dieser Vorlage. Und er hat jetzt ja bereits deutlich gemacht, dass wenn das anders organisiert werden muss, dann muss das Rheintal ebenfalls anders organisiert werden. Ich bin überzeugt, dann kommen alle anderen, die mit dieser Revision Mühe haben, auch wieder und dann können wir wieder von vorne beginnen. Lassen Sie uns doch jetzt einmal arbeiten. Diese Struktur ist nicht in Stein gemeisselt. Wir sind überzeugt, dass wir vernünftige Überlegungen gemacht haben, aber wenn sich zeigen sollte, dass das Ziel: «Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung» nicht erreicht werden kann, aus Gründen, die wir im Moment nicht sehen, dann werden wir selbstverständlich nicht tatenlos zusehen und uns einfach auf den Standpunkt stellen, das sei jetzt ihn in Stein gemeisselt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
19.9.2017Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Leiter Zivilschutzausbildung St.Gallen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Viele Regionen wären gerne eigenständig geblieben, wir haben aber im letzten Jahr entschieden und jetzt ist es so.

Als Leiter der Zivilschutzausbildung im Kanton St.Gallen war ich an der Entstehung des II. Nachtrages nicht nur als Kommissionsmitglied, sondern auch beruflich bedingt beteiligt und habe in meiner Funktion öfters mit den heutigen und auch zukünftigen Zivilschutz Regionen zu tun.

Ich werde die Motion nicht unterstützen und bitte Sie, nicht darauf einzutreten. Ich begründe dies wie folgt: Im Juni 2016 haben Sie nach vielen Diskussionen und einer vorgängigen Rückweisung der Vorlage dem Nachtrag zugestimmt. Sie haben sich also grossmehrheitlich für die maximal acht Regionen ausgesprochen, ebenso für die kantonale Formation, welche aber jetzt nicht umgesetzt werden kann, weil dieser Rat wiederum inkonsequent im November die Mittel dazu nicht gesprochen hat.

Damals also bereits war vielen Leuten an der Basis des Zivilschutzes bewusst, dass sich die Kantonsräte mit einzelnen nicht unbedeutenden Vorlagen nicht wirklich seriös auseinandersetzen.

Ich möchte diesem Beispiel der Motionäre aufzeigen. Bei Götte-Tübach und Bereuter-Rorschach ist das Verhalten noch einigermassen akzeptabel. Götte-Tübach hat zur Vorlage nein gesagt, sich dann bei den Stellen für das kantonale Element jedoch enthalten. Bereuter-Rorschach hat im Juni 2016 nicht abgestimmt und zu den Stellen nein gesagt. Dass aber Etterlin Rorschach nein zur Vorlage und ja zu den Stellen, und Bischofberger-Thal ja zur Vorlage und nein zu den Stellen gedrückt haben, stimmt ein bisschen nachdenklich.

Nun liegt eine Motion und eine Antwort der Regierung vor. Beide Papiere überzeugen nicht wirklich, so dass mir die Entscheidfindung nicht schwer gefallen ist. Der von uns im Juni 2016 beschlossene Nachtrag ist eine umsetzbare Sache, welche es den Regionen erlaubt, sich in der Organisation noch selber zu strukturieren. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Manch einer Region würde es gut tun, wenn die beiden Partner Feuerwehr und Zivilschutz mehr zusammenarbeiten würden. Es gibt sehr gute Beispiele, welche beweisen, dass es funktioniert. Wer dann auch immun als neuer Kommandant dieser Region gewählt wird, dieser verfügt sicherlich über die Fähigkeit, den Raum Bodensee nicht zu vernachlässigen und zweckmässig zu organisieren. Lassen Sie doch endlich die Verantwortlichen des Zivilschutzes umsetzen, was Sie hier im Saal im Jahre 2013 im Massnahmenpaket und letztes Jahr als II. Nachtrag unbedingt wollten. Ansonsten müssen wir ehrlich sein und sagen, dass wir alles beim Alten lassen

Noch zum letzten Satz in der Motion: Die Anpassung ist zu vollziehende, bevor die Regierung die heute geltende gesetzliche Grundlage umsetzt. Bevor etwas umgesetzt werden kann, braucht es braucht es bekanntlich eine Vorlaufzeit für die Umsetzungsplanung einzelne Regionen, wie z.B. das Toggenburg, hat vorbildlich gehandelt, die Struktur stehen, der neue Kommandant ist bestimmt. Wenn jetzt Art. 1bis wieder in Frage gestellt wird, diskutieren wir auch wieder über die anderen Regionen. Daher bitte ich auch die Vertreter des Toggenburgs, nicht auf die Motion einzutreten. Sie schneiden sich sonst ins eigene Fleisch.

Ich komme zum Schluss: Nur aufgrund Eigeninteressen einzelner Kantonsräte einer Region, welche es verpasst haben, sich frühzeitig für den Zivilschutz zu interessieren, muss nicht das Staatsapparat eingeschaltet werden, damit eine kürzlich beschlossen Vorlage wieder von vorne diskutiert werden soll.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017