Geschäft: Behördenlöhne: Wer zahlt, befiehlt
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.17.08 |
Titel | Behördenlöhne: Wer zahlt, befiehlt |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 12.6.2017 |
Abschluss | 18.9.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Egger-Berneck | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schmid-Grabs | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Zahner-Schänis | 21.11.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
18.9.2017 | Eintreten | 25 | Zustimmung | 73 | Ablehnung | 20 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Erstunterzeichnenden): Auf die Motion ist einzutreten In der vergangenen Session stellten sich 24 Mitunterzeichnende hinter das Begehren von mehr Mitbestimmung in den Gemeinden. Darunter Unterzeichner aus allen Regionen und sogar drei Gemeindepräsidenten. Dass das Bedürfnis nach mehr Mitsprache in Bezug auf die Gehälter von Behördenmitgliedern vorhanden ist, beweisen nicht zuletzt Vorstösse in der Stadt Wil, wie auch in der Gemeinde Thal. Leider haben jedoch beide Vorstösse etwas gemeinsam. Sie wurden aufgrund des kantonalen Gemeindegesetzes abgelehnt. Dass die demokratischen Rechte der Bürger eine Gemeinde durch die kantonale Gesetzgebung eingeschränkt werden, ist stossend. Die Initianten und die Mitunterzeichnenden sind sich einig, dass das Volk bzw. das jeweilige Stadtparlament die Möglichkeit haben muss, in die Lohnpolitik der gewählten Behördenmitglieder einzugreifen. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass das Volk über jede Lohnfrage abstimmen muss. Das «kann» ist bei dieser Motion ganz entscheidend. Löhne von gewählten Behördenmitgliedern sollen referendumsfähig werden nicht zustimmungspflichtige. Was ist also falsch daran, wenn dem Volk mehr Mitbestimmung geben oder zumindest ein kantonales Mitbestimmungsverbot aufgehoben wird. Ich denke, dass kein Gemeindepräsident bzw. keine Gemeindepräsidentin hier im Saal je eingestehen würde, dass sie oder er sich vor dem Volk und dessen Urteilsfähigkeit fürchten. Meines Erachtens gibt es da auch gar keinen Grund sich zu fürchten, denn gute Arbeit wurde schon immer belohnt und das wird auch weiterhin so bleiben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die CVP-GLP-Fraktion beantragt Nichteintreten auf die Motion. Die Gemeinden pflegen heute im Eigeninteresse schon eine sehr offene Kommunikationspolitik. Die Transparenz über die Löhne in den vergangenen Monaten bei den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten, aber auch bei den Schulen, hat Transparenz geschaffen und auch Verständnis. Aus direktdemokratischer Sicht ist somit in erster Linie bei der Transparenz Genüge getan. Die Kompetenzdelegation zur Festlegung der Löhne der Funktionsträger an die Exekutive selber ist demokratisch legitimiert. Gerade auch für die Wahl bzw. für die Suche nach Mitgliedern für die Exekutive in Gemeinden, Städten und Kantonen, hat die Festlegung des Lohnes unabhängig von der Tagespolitik einen positiven Einfluss. Wie Hartmann-Rorschach es bereits erwähnt hat, zurzeit herrscht auch eine gewisse Neiddiskussion, eine gewisse Neidkultur gegenüber den Löhnen in Exekutiven und zum Teil auch in den Legislativen. Wir müssen diese Misstrauenskultur nicht noch durch neue Gesetze schaffen und fördern, sondern wir sollten wieder einmal versuchen, mehr Vertrauen in unsere Behörden zu schaffen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion beantragt Nichteintreten auf die Motion. Wir unterstützen den Antrag der Regierung auf Nichteintreten. Mein Vorredner hat jetzt gerade begründet, dass es eine vermehrte Mitwirkung der Bevölkerung geben müsse bei der Festlegung der Löhne unsere Exekutivmitgliedern in den Gemeinden. Diese Mitwirkung der Bürgerschaft ist bereits im Rahmen der Budgetberatung gegeben anlässlich der Bürgerversammlungen. Auch das Öffentlichkeitsprinzip gestattet die notwendige Transparenz. Weitergehende Regelungen sind deshalb nicht notwendig. Wenn wir weiterhin gute und kompetente Behördenmitglieder für unsere Gemeindeexekutiven gewinnen wollen, ist die Festlegung von Löhnen durch die Bürgerschaft ein gefährlicher Weg, Auch Übungen wie die Veröffentlichung der Löhne in den St.Galler Medien und die damit verbundene Neidkampagne sind diesbezüglich kontraproduktiv. Gute Arbeit verdient gute Entlöhnung, und was die St.Galler Gemeindebehörden aktuell an Lohn verdienen, ist im Vergleich zur Wirtschaft weder überrissen noch unangebracht. Handlungsbedarf ist deshalb nicht angezeigt. Zudem verfügen alle Gemeinden über Geschäftsprüfungskommissionen, die allfällige Lohnexzesse durch ihre Berichterstattung zuhanden der Bürgerschaft aufzeigen und damit auch unterbinden könnten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten. Tinner-Wartau ist in den Ausstand getreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die SP-GRÜ-Fraktion beantragt Nichteintreten auf die Motion. Es ist den Vorrednern nichts mehr hinzuzufügen. Auch die SP-GRÜ-Fraktion ist für Nichteintreten, die Begründungen haben sie vorhin durch Hartmann-Rorschach und Widmer-Mosnang gehört. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |