Geschäft: Entlastungswirkung von Steuerabzügen und Zulagen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.45
TitelEntlastungswirkung von Steuerabzügen und Zulagen
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung13.6.2017
Abschluss19.9.2017
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Schriftliche Antwort der Regierung vom 29. August 2017
AntragWortlaut vom 13. Juni 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
19.9.2017Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Zahlen im Anhang sind aussagekräftige und man kann sie zusammenfassen. Bezüglich der Steuerabzüge via Pauschalabzüge kann man sagen, die tatsächlichen Belastungen werden bei tiefen und mittleren Einkommen nicht oder zu wenig ausgeglichen. Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto mehr Entlastung gibt es.

Betrachtet man die steuerbaren Zulagen, dann haben wir folgende Ergebnisse dieser Zahlen: Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto mehr muss versteuert werden, also desto mehr reduzieren sich die Zulagensätze. Die Zulagen werden ihn tiefen oder in mittleren Einkommen wirksamer, und dort werden die tatsächlichen Belastungen mit den Zulagen zumindest annäherungsweise ausgeglichen. Damit reduziert sich auch das ewige Vorwurf bei den Zulagen, dass es eine Giesskanne ist. Sie wird bei den hohen Einkommen durch die Steuerwirkung reduziert.

Betrachtet man das ganze, dann kann man festhalten, dass wenn wir auf Pauschalabzüge setzen, dass dann in den tiefen und mittleren Einkommensschichten keine oder zu wenig Entlastung gebracht wird und die Entlastungen bei den hohen Einkommen spürbar sein werden - Sie können das den Zahlen entnehmen. Das ist bedauerlich und ich hoffe, dass wenn wir in den kommenden Monaten von Pauschalabzüge diskutieren, dass wir diese Zahlen in Erinnerung behalten.

Mit Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Regierung dagegen sträubt, dass man das System von Abzügen vom Steuerbetrag als nicht funktionstüchtig oder verfassungswidrig erachtet. Das ist bedauerlich, weil durchaus eine andere rechtliche Sicht von dieser Ausgangslage gesehen werden könnte. Ich bitte Sie, hier vielleicht noch einmal über die Bücher zu gehen. Wir hatten ja einmal eine Abstimmung, sie ging leider verloren, aber das heisst noch nicht, dass es verfassungswidrig wäre, wenn man hier mit Steuerabzügen arbeitet.

Ich danke der Regierung und ich hoffe, dass wir uns diese Zahlen beherzigen wenn wir dann diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017