Geschäft: Pachtzinsen der Fischereivereine im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.41
TitelPachtzinsen der Fischereivereine im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung13.6.2017
Abschluss28.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. August 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2017Wortmeldung

Der Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Interpellanten bedanken sich für die rasche Antwort der Regierung vom 15. August 2017. Für einmal wäre uns aber etwas später dafür mit mehr Sorgfalt lieber gewesen. Die Qualität der Antwort lässt die Interpellanten darauf schliessen, dass es wirklich schnell gehen musste, dafür aber der Inhalt stark gelitten hat. So stimmen die genannten Zahlen zu Frage 1 schlichtweg nicht, Fragen 2 und 3 lassen wir einfach einmal aus und kommen zur eigentlichen Kernfrage der Interpellation, die hiess: Welche Möglichkeiten sieht die Regierung zur finanziellen Entlastung der Fischereivereine. Da wurde ohne viel Sorgfalt die Leistungsvereinbarung für den Betrieb der Fischhälterungsanlage Mühlau, Bazenheid, mit dem Pachtzins ist Fischereivereins Thur vermischt.

Die Leistungsvereinbarung ist nicht Teil des Pachtvertrags der Fischvereine mit dem Kanton St.Gallen. Die Fischer arbeiten, wenn man die Entschädigung, die der Kanton an der Fischereiverein Thur bezahlt, im Stundenlohn gerechnet für sage und schreibe von knapp 10 Franken. Zur Pachtzinshöhe macht es sich das zuständige Amt mit der Antwort sehr einfach, keine Prüfung, rein gar nichts, sondern einfach: Wir haben einen Vertrag, fertig. Die Fangerträge, welche in den letzten Jahren total zusammen gebrochen sind, haben dabei absolut keine Auswirkung auf den Pachtvertrag. Schön, dass es nicht immer so war. So wurde z.B. im Jahr 1986 der Pachtzins des Fischereivereins Thur von 24'000 auf 79'000 und im Jahr 1995 von 94'000 auf 161'000 Franken erhöht und im Jahr 2001 auf 108'000 Franken gesenkt bzw. den Fangerträgen angepasst. Heute sind die Fangerträge noch einmal massiv gesunken und das soll nicht mehr relevant sein? Heute haben die Fischereivereine mit vielerlei neuen Belastungen zu kämpfen und nach wie vor gilt ihr Interesse dem Lebensraum der Fische und allen zusätzlichen Gewässern. Diese grosse Arbeit hunderter Fischerinnen und Fischer, welche ihre Freizeit und auch beträchtliche finanzielle Mittel für den Erhalt dieser Lebensräume einsetzen, hat Seiten des zuständigen Amtes doch etwas mehr Sorgfalt und Wertschätzung verdient, als es diese Antwort zeigt. Eine Antwort, die in der Qualität die Interpellanten auf keinen Fall zufrieden stellt. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn ich könnte, würde ich sagen, das Ganze zurück und noch einmal, aber mit mehr Sorgfalt und Qualität. Wir bitten das zuständige Amt, sich das Ganze nochmals zu überlegen und auf die Fischer zuzugehen.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017