Geschäft: Faire Besteuerung von Solaranlagen
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 43.17.03 |
Titel | Faire Besteuerung von Solaranlagen |
Art | KR Postulat |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 13.6.2017 |
Abschluss | 19.9.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Lüthi-St.Gallen | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Tanner-Sargans | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.9.2017 | Eintreten | 37 | Zustimmung | 62 | Ablehnung | 19 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
19.9.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Nur nochmals kurz, weil ich nochmals angesprochen worden bin. Gschwend-Altstätten, Sie sagen, es gäbe eine Fülle von Hindernissen. Sie haben jetzt, ich habe gut zugehört, ein einziges Thema erwähnt, die Frage der Gebührenpraxis. Da spielen wir zu Recht, Sie können das kritisieren, den Ball den Gemeinden zu, die sind verantwortlich. Nach unserer Beurteilung machen die Gemeinden das gut. Wir sie nicht auf dem grünen Auge blind. Es ist vorgesehen, dass der ökologische Mehrwert der BV-Anlagen grosszügig vom Fiskus berücksichtigt wird. Wir haben Ihnen das dargelegt. Alles was wir machen können, machen wir bereits. Es ist auch nicht eine Frage des Departementes. Wir haben selbstverständlich bei dieser Antwort auch das Baudepartement miteinbezogen. Auch das Baudepartement sieht keinen Handlungsbedarf und darum ist die Antwort der Regierung klar. Ein letztes noch: Die Liegenschaftensteuer wurde auch noch angesprochen, die habe ich vorhin nicht erwähnt. Gemeint ist vermutlich die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Steuer die die Gemeinden einnehmen. Sie bewegt sich zwischen 0,2 und 0,8 Promille des Verkehrswerts. Jetzt überlegen Sie, wenn der Verkehrswert leicht erhöht wird wegen einer PV-Anlage, diese leichte Erhöhung facto 0,2 Promille oder 0,8 Promille, da sind wir im Niemandsland. Bitte reden Sie da nicht von anreizmindernden Wirkungen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
19.9.2017 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
19.9.2017 | Wortmeldung | Auf das Postulat ist einzutreten. Die Antwort der Regierung erstaunt mich. Wenn man sie liest, denkt man, alles sei in bester Ordnung und alles sei klar geregelt. Leider geht die Regierung aber auf die effektiv heiklen Punkte gar nicht ein. Sie sagt eigentlich nur, wir können nichts machen. Die Sache ist leider etwas komplexer und deshalb würde ich es sinnvoll finden, im Rahmen eines Postulatberichtes genauer hinzuschauen. Ich nehme eine kleine Auslegeordnung vor, ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich wäre es sinnvoll zu unterscheiden zwischen kostendeckende Fördergelder-Anlagen (KEV) und nicht KEV-Anlagen und zwischen Anlagen im Privatvermögen und Anlagen im Geschäftsvermögen. Weiter ist auch relevant, ob man eine Eigenverbrauchsregelung hat oder eine volle Einspeisung. Die Möglichkeiten, wie man die Investitionen in eine PV-Anlage von den Steuern abziehen kann, sind in der Antwort der Regierung klar dargestellt. Dazu gibt es keine Unklarheiten, denn es wird fast alles vom Bund vorgeschrieben. Auch das Papier des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz, welches erwähnt wird, geht vor allem vertieft auf die Abzugsmöglichkeiten ein. Ein weiterer Punkt ist die Ertragsbesteuerung. Die Regierung beschreibt in der Antwort die Anwendung des Nettoprinzips zur Ertragsbesteuerung als eine grosszügige Haltung. Die Anwendung des Nettoprinzips bei der Einspeisung von Solarstrom und der Einkommensbesteuerung ist jedoch steuersystematisch korrekt und wir in den meisten Kantonen ebenfalls so praktiziert. Die Besteuerung nach dem Bruttoprinzip würde einer höchstrichterlichen Beurteilung kaum standhalten. Ein Kanton, der ursprünglich das Bruttoprinzip angewendet hatte, hat im Jahr 2013, nach einer fundierten juristischen Beschwerde bei der Steuerrekurskommission umgehend und ohne weiteres darauf verzichtet. Bezüglich dem Eigenmietwert schreibt die Regierung, dass der Bau einer PV-Anlage keinen Einfluss auf den Eigenmietwert hat. Ich nehme dies gerne so zur Kenntnis und gehe davon aus, dass dies auch für Anlagen gilt, welche den produzierten Strom teilweise direkt vor Ort verbrauchen. Leider erwähnt die Regierung keine weiteren rechtlichen Grundlagen. Daraus lässt sich schliessen, dass klare kantonale Regelungen fehlen. Insbesondere die amtliche Bewertung wird nicht erwähnt, denn diesbezüglich sind eigentlich die kantonalen Bestimmungen massgebend. Interessant wäre zu erfahren, welche Arten von Solaranlagen amtlich bewertet werden, und mit welchem Verfahren eine amtlichen Bewertung gemacht wird. Eine amtliche Bewertung führt zu einem höheren Verkehrswert, und somit einer höheren Grundstücksteuer. Ich weiss, dass in einem anderen Kanton ein Rekurs bezüglich der amtlichen Bewertung von einer PV-Anlage in der kostendeckenden Einspeisevergütung, welche sich im Geschäftsvermögen befindet, gutgeheissen wurde. Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass es sich nicht um ein amtlich zu bewertendes Grundstück handle. Unterdessen sind mehrere Rekurse hängig, bei welchen es um amtliche Bewertungen von Solaranlagen im Privatvermögen geht. Die zuständige Steuerverwaltung zieht alle Entscheide weiter. Das Verwaltungsgericht sagt, dass man auch eine private Anlage als Nichtbestandteil des Gebäudes anschauen könnte und nicht amtlich bewerten müsste. Die Investitionen könnte man dann trotzdem von der Einkommenssteuer abziehen. Dies bräuchte nur eine klare Absicht des Gesetzgebers. Solche Verfahren sind mit hohen Kosten für den Kanton verbunden. Ich wünsche mir, dass wir im Kanton St.Gallen diese Fragestellungen jetzt anschauen und einheitliche, klare Rahmenbedingungen für Solaranlagenbesitzer schaffen. Die KEV ist eine Übergangsregelung. Die Zukunft der Energiegewinnung auf dem Dach gehört dem Eigenverbrauch. Darum ist es sinnvoll, dass in jedem Fall geklärt ist, ob die PV-Anlage Teil des Hauses ist oder nicht. Ich komme zum zweiten Teil zu den Gebühren: Ich bin enttäuscht über die Aussage der Regierung, bezüglich den Gebühren. Der Vollzug liegt wohl bei den Gemeinden, der Kanton gibt aber Richtlinien vor. Für mich heisst Politik, dass man Missstände behebt und Leitlinien vorgibt. Als Gebühren wird das Entgelt für eine bestimmte, vom Abgabepflichtigen veranlasste oder verursachte Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung bezeichnet. Die Gebühren sollen die Kosten decken, die dem Gemeinwesen dadurch entstanden sind oder zumindest teilweise. Mithin sind Gebühren nach Massgabe des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips festzulegen. Im Ansatz ist es somit störend, wenn der Bau einer Solaranlage höhere Abwassergebühren verursacht. Es resultiert nicht mehr Grundstückfläche oder Frischwasserverbrauch. Der Verweis auf die Gemeinden scheint mir eine Kopf in den Sand gesteckte Mentalität der Regierung. Man will die Probleme nicht kennen um nicht anpacken. Hier müsste meiner Ansicht nach der Kanton Vorgaben für die Gemeinden erlassen. Der Kanton Bern hat dies bereits vor einigen Jahren erkannt und einen entsprechenden Artikel ins Steuergesetz aufgenommen, welcher den Gemeinden Leitplanken vorgibt. Ob eine solche Gesetzesänderung im Kanton St.Gallen sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Dafür braucht es aus meiner Sicht den Postulatsbericht. Abschliessend möchte ich festhalten, dass mir aktuell das Wissen über die konkreten Regelungen im Kanton St.Gallen fehlt, mir aber diverse Problemfälle aus anderen Kantonen bekannt sind, deshalb erachte ich es als wichtig, dass wir eine Auslegeordnung machen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
19.9.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Ich beantrage Ihnen namens der Regierung klar und deutlich nicht einzutreten auf dieses Postulat und zwar aus folgenden Gründen: Es wird gesagt, dass eine hohe Anreizwirkung im fiskalischen Bereich in diesem Solarthema. Ich möchte Ihnen einfach nochmals ein paar Fakten auf den Tisch legen:
Des weiteren haben wir auch den Spielraum, und das ist das wichtigste Argument gegen diesen Vorstoss, der uns vom eidgenössischen Recht gegeben wird. Den hat der Kantonsrat bereits ausgeschöpft. Ich wüsste nicht, was wir Ihnen in diesem Postulat noch weiter unterbreiten sollten? Das haben wir auch auf dem roten Blatt dargelegt. Wir haben auch die Praxisfrage, was ist Neubau, was ist Unterhalt grosszügig gelöst. Man könnte aus linker Optik auch sagen, ihr seid viel zu grosszügig, weil das gerade zur Steuerumgehung einlädt. Wir sind sogar soweit, dass wir nach zwei Jahren bereits von Unterhalt sprechen. Das führt dazu, dass es Schlaumeier gibt, die bei einem Neubau alles so vorbereiten, und dann nachträglich nach zwei Jahren mit einer Investition kommen, und das wiederum beim Unterhalt in Abzug bringen. Man könnte ihr auch kritische Fragen stellen, was die bestehende Praxis unter fiskalischen Gesichtspunkten anbelangt. Auch die Eigenbedarfsregelung ist im Kanton St.Gallen interessant. Die Eigenbedarfsregelung ist der Gestalt, dass wir beim Liegenschaftenertrag, also konkret: Jemand der eine PV-Anlage hat, ist im Grunde genommen Produzent und Konsument, das ist ja auch etwas sehr sinnvolles. Und Produktion schafft Liegenschaftenertrag. Beim Liegenschaftenertrag wenden wir das Bruttoprinzip an, das heisst faktisch, dass die Heizkosten beim Eigentümer mit PV-Anlage in Abzug gebracht werden können im Unterschied zu einem Eigentümer ohne PV-Anlage, geschweige dann zu einem Mieter. Wo wir da negative Anreize haben sollen, entzieht sich schlichtweg der Kenntnis der Regierung. Es ist ein Postulat, man kann sagen: Postulat, oben steht «Solar», das ist sowieso gut, überweisen wir doch, lassen wir die Regierung und die Verwaltung arbeiten, aber es wäre ein weiteres Postulat, das wirklich nur die Verwaltung beschäftigt und defacto Ihnen, der Regierung und auch der Bevölkerung des Kantons St.Gallen nichts bringt - erlauben Sie mir diese deutlichen Worte. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
19.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Regierungsrat Würth hat sich infolge dieser etwas komplizierten Einführung sehr ausführlich geäussert. Ich entschuldige mich, wenn ich jetzt nach der Regierung spreche. Ihre Ausführungen erstaunen mich, und zwar vor allem Ihre Botschaft. Die Botschaft, die Sie sehr vehement vertreten haben, geht auch in die Richtung, dass alles in Ordnung ist mit der Photovoltaikförderung in Bezug auf die Steuern. Das mag wohl Stimmen im Einzelfall, aber die Wirklichkeit sieht schon ein bisschen anders aus, denn es gibt eine Fülle von Hindernissen, die nach wie vor unattraktiv machen. Hindernisse und Steine, die denen in den Weg gelegt werden, die tatsächlich etwas machen und so gesehen hätte ich von Ihnen eigentlich eine andere Aussage erwartet. Ich muss aber ehrlich gesagt hier an dieser Stelle auch sage: Ich habe auch ein gewisses Verständnis für ihre Ausführungen und zwar aus dem Grund, weil die Auslegeordnung, wie sie gemacht wird, auch die Ausführungen, die wir jetzt gehört haben von der Vertretung der Postulanten, die habe ich auch nicht alle ganz verstanden und die gehen zum Teil am Ziel vorbei. Und zwar aus den Gründen, wie Sie es auch auf dem roten Blatten bereits dargelegt haben. Zum Teil ist es ganz klar nicht eine Sache, die auf dieser Ebene gelöst werden muss, sondern weiter unten. Sie haben es erklärt und ausgeführt. Die Abwassergebühren sind ein Beispiel. Ich kann Ihnen versichern, wenn die so hoch sind, ohne dass man Wasser bezieht und wenn man für die Photovoltaikanlage, die der Investor erstellt, noch bestraft wird, ist das eigentlich ein falscher Weg. Wir von der SP-GRÜ-Fraktion finden, dass die Fragen wirklich zum Teil am Ziel vorbei gehen. Wir meinen, das Postulat müsste den Fächer weiter auf tun. Was meine ich damit? Das Postulat müsste dargestellt werden, dass zum Beispiel falsche Anreize wirklich verhindert werden. Weiter müsste festgehalten werden, wie man damit umgeht, dass eine klare, faire Entschädigung erfolgt für all diesen Solarstrom, der ins Netz eingespiesen wird. Und weitere würde es das Finanzdepartement sehr wohl etwas angehen, dass der ökologische Mehrwert, den man mit einer Investition erzielt, nicht nur in Bezug auf Photovoltaik, sondern auch in Bezug auf ganz andere Massnahmen, dass es für diese eine Art von steuerlichem Abzug geben würde. Nun, es wird mit dem Postulat verlangt, wie Lüthi-St.Gallen ausgeführt hat, dass man eine Auslegeordnung macht, dann aber nur eine eingeschränkte, wie vorhin erwähnt. Aber eingeschränkt hin oder hier, es ist eine erster Schritt, eine erste Massnahme. Es ist auch eine Einladung an das Departement, dass man über die Grenzen hinausschaut und da kann man dann wirklich auch gute Beispiele sehen. Vor allem wäre das Postulat wichtig, für ein klares Bekenntnis zu Photovoltaik - das ist wirklich notwendig. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |