Geschäft: Rettung St.Gallen organisatorisch richtig eingebettet?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.51 |
Titel | Rettung St.Gallen organisatorisch richtig eingebettet? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 13.6.2017 |
Abschluss | 19.9.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.9.2017 | Wortmeldung | Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir sind nur teilweise zufrieden mit der Beantwortung. Rettung ist wie Feuerwehr und Polizei ein Staatsauftrag. Wir alle schätzen die grosse Arbeit von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern, die täglich ihrem Dienst an ihren Stützpunkten fristen und so auch einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, denn auch diese Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter die gelangen ab und zu an Einsätze, die das persönliche Vorstellungsvermögen übersteigen, und müssen sich mit Bildern auseinandersetzen, welche bei manch einem von uns wahrscheinlich zu Übelkeit führen würde. Dennoch ist die Rettung ein Thema das beschäftigt aufgrund der Einbettung im neuen System. Die Rettung ist jetzt den Spitalverbunden angeschlossen, welche mit dem neuen System zur Verselbstständigung gekommen sind und so als autonome Unternehmen tätig sind. Die Rettung ist an diesen Beteiligungen angeschlossen. So im Bereich der Spitalregion St.Gallen oder der Spitalregion Sarganserland, Werdenberg und Rheintal oder dem Fürstenland, ausser der Region um das Spital Uznach, dort gilt der Auftrag mit der Region 144 AG. Für uns ist eigentlich nicht das Thema der Interpellation. Mit den Antworten sind wir zufrieden. Uns wurde aufgezeigt, wie die Situation der Rettung St.Gallen zur Zeit ist. Einzig unter der Antwort 6 sehen wir noch bestimmten Handlungsbedarf: Für akutsomatische Spitäler, welche sich auch im privaten Unternehmen beteiligen, könnten und sie haben einen Notfalldienst, es wurde hier angesprochen, die Hirslandenklinik Stephanshorn betreibt einen eigenen Notfalldienst. Wir bitten ein die Regierung darum, diese Hirslandenklinik auch dazu einzubinden, sich an diesem Rettungsdienst zu beteiligen, damit die Kosten entsprechend auch abgefedert werden können. Anders rundum stellt sich dann aber auch die Frage, ob man diese Situation nicht auch gänzlich verändern soll? Ob nicht allenfalls der Rettungsdienst von der jetzigen Verselbständigung der Spitäler zurückgeholt werden muss und direkt dem Kanton unterstellt werden soll. Denn Rettung, wie erwähnt zu Beginn meiner Ausführungen, gehört wie Feuerwehr und auch Polizei und Zivilschutz zu einem Staatsauftrag. Für diesen Auftrag bezahlt die Bürgerin und der Bürger Steuern und soll so auch entsprechend von den Leistungen profitieren können. Wir sind teilweise zufrieden und werden das Thema weiterverfolgen und werden allenfalls mit weiteren Punkten dieses Thema nochmals angehen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
19.9.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Nur kurz, damit keine Missverständnisse entstehen. Der Rettungsdienst arbeitet gemäss Vollkostenprinzip, und deswegen müssen da auch die Beträge mit diesen Rettungsbeiträgen berappt werden. Die Leute bezahlen das direkt und deswegen haben wir im Vergleich zu anderen Kantonen auch relativ hohe Beiträge, die geleistet werden müssen, also keine Steuergelder - nur, dass das nicht vermixt wird. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |