Geschäft: Sicherstellung der Wasserversorgung im Sarganserland

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.32
TitelSicherstellung der Wasserversorgung im Sarganserland
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.4.2017
Abschluss20.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Juli 2017
VorstossWortlaut vom 25. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir begrüssen in der Antwort der Regierung, dass die längst fällige Sanierung der Blockrampe Ellhorn so zeitnah in Angriff genommen wird.

Für die Landwirtschaft ist der Schutz des Grundwassers von höchster Priorität. Es enttäuscht uns aber, dass alle ausserlandwirtschaftlichen Interessen höher gewichtet wurden, als der Schutz der Fruchtfolgeflächen. Den letzten Informationen zufolge ist keine Bohrung im Rheinwald geplant. Dies lässt den Schluss zu, dass auch ein Pumpstandort im Rheinwald keine Option ist, obwohl dies betreffend Wasserqualität am vorteilhaftesten wäre, denn dies ist das bestmöglich geschützte Areal.

Die Regierung schreibt, dass eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit Rücksichtnahme auf die Trinkwassernutzung in der Schutzzone S2 auch weiterhin möglich sei. Für die Landwirtschaft heisst das konkret, dass nur eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung in Zukunft möglich ist und zwar weder für konventionell noch für biologisch bewirtschaftende Betriebe. Grund ist das Verbot der Ausbringung von flüssigen Hofdüngern. Dies betrifft vor allem die flächenmässig grosse Schutzzone S2, die sich je nach Standort des Bohrlochs über mehrere Parzellen erstrecken wird.

Wir bitten die Regierung deshalb, bei dem Pumpstandorten auch die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen und als Kompromiss die Bohrlöcher direkt an den Rheinwald angrenzend zu platzieren. Dieses Vorgehen hat auch keinen negativen Einfluss auf den angrenzenden Auenwald, der als Lebensraum für bedrohte Arten ausgeschieden ist. Wir sind mit der Antwort teilweise zufrieden, jedoch nicht mit dem Ergebnis.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017