Geschäft: Keine Verkehrsbehinderung auf Kantonsstrassen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.31
TitelKeine Verkehrsbehinderung auf Kantonsstrassen
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung25.4.2017
Abschluss20.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. Juli 2017
VorstossWortlaut vom 25. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person6.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Transportleistung des Güterverkehrs auf Strasse und Schiene belief sich im Jahr 2015 auf insgesamt 27,9 Mrd. Tonnen Kilometer. Betrachtet man die gesamte Zeitperiode von 80 (??1980) bis 2015 so sind die Transportleistungen insgesamt um 91 Prozent angewachsen. Dabei vermochte der Güterverkehr auf der Strasse viel stärker zuzulegen als jene auf der Schiene, nämlich plus 40 Prozent. Demzufolge hat sich das sogenannte Modalsplit deutlich zu Gunsten der Strasse entwickelt. Das gleiche ist beim Personenverkehr festzustellen rund drei Viertel, nämlich 97 Mrd. Personenkilometer entfielen auf den privaten motorisierten Strassenverkehr. Diese Verkehrsleistung ist damit fünfmal grösser als die der Bahn mit 20,8 Mrd..

Diese Tatsache unterstreicht die grosse Bedeutung der Strassen und insbesondere der Kantonsstrassen auch in unserem Kanton. Die Kantons- wie auch die Durchgangsstrassen erfüllen im Kanton deshalb gesetzlich verankerte Erschliessungsaufgaben. In den Agglomerationen wird zunehmend versucht, dieser Erschliessungsfunktion unter Berufung auf andere Nutzungsinteressen wie Bus bevorzugen mittels Bushaltestellen auf Fahrbahnen, städtebaulichen Gestaltungskonzepten, die den Strassenraum nicht nur als reine Verkehrsader sondern auch als Lebensraum der städtischen Bevölkerung betrachten, Geschwindigkeitsreduktion auf Kantonsstrassen (Stichwort: Tempo 30), Fahrbahnhaltestellen, Spurreduktion mit Trottoirverengungen einzuschränken.

Zu Recht erinnert die Regierung daran, dass in unserem Kanton hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Anordnungen auf Kantonsstrassen klare Standards festgelegt sind. Das ist auch notwendig, denn die Fahrzeuge werden ständig breiter. Es ist deshalb gut, wenn die Einhaltung der bestehenden Palette von Normalien zu den Geometrien der Strasseninfrastruktur eingefordert werden und Fahrbahnhaltestelle nur dort erlaubt werden, wo nachweislich einzig die Stauräume verlegt werden und keine Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs erfolgt. Auch Dossier- und Pförtneranlagen dürfen nicht darauf abzielen, den Verkehr zu verdrängen und den Verkehrsfluss zu behindern.

Die Sicherstellung der inner- und ausserkantonalen Erreichbarkeit ist für die Regierung und für uns ein zentrales Anliegen- das begrüssen wir. Die insgesamt 79 Mitglieder des Rates, die der Interpellation zugestimmt und sie unterzeichnet haben, werden die künftige Verkehrspolitik in diesem Kanton genau verfolgen, in der St.Gallen wie auch in den ländlichen und städtischen Regionen des Kantons, falls der Hang zur Verdrängung des Individualverkehrs erneut sichtbar oder verstärkt werden sollte, so werden wir eine Änderung des kantonalen Strassengesetzes vorschlagen, auch für die Stadt St.Gallen. Das Kantonsstrassennetz muss funktionieren, nicht zum Vergnügen, aber zur Versorgung der Bevölkerung mit den Gütern des täglichen Gebrauchs zur Ermöglichung der erforderlichen Arbeitswege und zu allen wichtigen Aufgaben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017