Geschäft: Klare Vorgaben für Errichtung und Führung von Privatschulen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.17.06
TitelKlare Vorgaben für Errichtung und Führung von Privatschulen
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.4.2017
Abschluss20.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. August 2017
VorstossWortlaut vom 25. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2017Eintreten39Zustimmung47Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich nehme es vorweg, wir sprechen uns gegen diese Vorlage aus. Die Privatschulen unterstehen bereits heute einer umfassenden Aufsicht durch den Staat. Die Bewilligung für den Betrieb erfolgt durch den Erziehungsrat gemäss Art. 116 ff. Volksschulgesetz. Das System hat sich eingespielt und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Diese gesetzlichen Grundlagen geben auch den notwendigen Handlungsspielraum, um Privatschulen zu verhindern, welche unseren Werten und Vorstellungen widersprechen.

Ausgeführt ist dies auch in der Antwort der Regierung. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann einer Privatschule die Bewilligung verweigert werden, wenn sie keinen ausreichenden Grundschulunterricht gewährleistet. Weiter wird erläutert, dass Schülerinnen und Schüler an Privatschulen den verfassungsmässigen Anspruch haben, dort in ihrer Leistung, Persönlichkeitsentwicklung sowie körperlichen und seelischen Entwicklung in einer Weise gefördert zu werden, die mit einer Volksschulbildung vergleichbar ist.

Dies gibt ebenfalls die Möglichkeit durchzugreifen bei einer problematischen Ausrichtung einer Privatschule. Hier weitere Präzisierungen einzubauen ist überflüssig. Ohnehin staune ich immer wieder darüber, dass hüben wie drüben ein schlanker Staat und weniger Regulierung verlangt wird. Gleichzeitig sollen aber immer mehr Einzelfälle, Eventualitäten, Detaillierungen usw. in die Gesetze eingebaut werden. Dies ist unnötig und macht die Gesetze immer unübersichtlicher, komplizierter, schwerfälliger und letztlich auch teurer. Aus diesem Grund lehnt unsere Fraktion diese Motion ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Die Motionäre sind erfreut darüber, dass die Regierung im Bereich der Bewilligungen für Privatschulen Handlungsbedarf sieht. Auch die Regierung betrachtet es als sinnvoll, die bestehenden Bestimmungen zu präzisieren und die Bewilligungen genaueren Regeln zu unterwerfen.

Die Regeln und Kontrollen sind in jenen Institutionen zu verschärfen, bei denen aufgrund des Bestuhlungskonzepts oder von Verbindungen zu ideellen Vereinigungen davon ausgegangen werden muss, dass in der betreffenden Privatschule ein ausreichender Grundschulunterricht im vorgeschriebenen Sinne voraussichtlich nicht gewährleistet ist.

Wir unterstützen das Vorhaben der Regierung, dass zu diesem Zweck im zukünftigen Bewilligungsverfahren auch Auskünfte hinsichtlich Finanzierung, Eigentumsverhältnisse, Verbindungen zu ideellen Vereinigungen und personelle Besetzung der leitenden Funktionen eingeholt werden. Wir erwarten, dass dies in einem entsprechenden Gesetzesnachtrag ins Volksschulgesetz eingegliedert wird und die bereits erteilten Privatschulbewilligungen überprüft und allenfalls entzogen werden.

Anerkannte Privatschulen haben sich an die geltenden Lehrpläne zu halten und die Heranwachsenden nach diesen Lehrplänen auszubilden. Es geht nicht an, dass bestimmte religiöse Ansichten den Unterricht in allen Fächern durchziehen und so zu einer einseitigen religiösen Indoktrination führen.

In diesem Sinne erwarten wir auch von der Regierung, dass sie die entsprechende Gesetzesanpassung rasch an die Hand nimmt und die Überprüfung konsequent durchführt und nicht schon, wie in der Antwort formuliert, mit der vorgefassten Meinung an die Arbeit geht, dass die im Kanton bestehenden Privatschulen die neuen Bedingungen ebenfalls erfüllen. Der Kanton soll nicht zum Eldorado von religiös-fundamentalistischen Schulen irgendwelcher Couleur werden, sondern einer liberal aufgeklärten Volksschulbildung verpflichtet bleiben.

Wir sind mit dem geänderten Wortlaut der Regierung einverstanden und bitten Sie, die Motion mit dem geänderten Wortlaut zu überweisen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin, stellt Eintreten auf die Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motionäre bemängeln das aktuelle Volksschulgesetz dahingehend, als dass klare inhaltliche Vorgaben für den Unterricht an Privatschulen fehlen. Diese Lücke gälte es, ich zitiere: «... mit Blick auf einen weltanschaulich neutralen Unterricht zu schliessen». Gegenständliche Motion wurde bereits medial aufbereitet. Manche stören sich offensichtlich an christlichen Privatschulen. Dass es zumindest einem Teil der Motionäre um die Eindämmung bzw. Bekämpfung Christlicher Interessen und Werte geht, zeigt sich auch mit dem letzten Satz der Motion, wonach gestützt auf den neuen Absatz, anschliessend alle Bewilligungen für Privatschulen im Kanton zu überprüfen sind.

Ich darf die Motionäre auf Art. 3 des Volksschulgesetzes verweisen. So hält dieses in Art. 3 Ziff. 1 Folgendes fest: «Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt.»

Wenn nun Atheisten Mühe bekunden mit einer nach christlichen Grundsätzen geführten Schule, sei es eine Staatsschule oder Privatschule, so ist das ihr Problem. Den Christen aber eine gottlose Schule aufs Auge drücken zu wollen, betrachte ich als Unverschämtheit. Soweit Privatschulen auf der Stufe der obligatorischen Schule unterrichten, das heisst in der Regel Primarschule und Sekstufe 1 benötigen diese vom Standortkanton eine Bewilligung. Die Privatschulen sind gesetzlich verpflichtet, analog der Staatsschulen die Lernziele zu erreichen. Sie sind aber in der Methodik und der Wahl der Lehrmittel in der Regel frei. Sie können pädagogische Zusatzangebote anbieten und eine weitgehende Betreuung der Kinder sicherstellen. Zudem müssen sie gegenüber den Behörden belegen, dass die Schüler die obligatorische Schulpflicht erfüllen und bei schulärztlichen Massnahmen mitwirken. Gemäss Volksschulgesetz ist Unterricht nach christlichen Grundsätzen zu führen. Wenn nun Privatschulen gewisse Volksschulgrundsätze noch etwas expliziter gewichten als öffentliche Volksschulen, so darf Ihnen dies weder verübelt noch verwehrt werden. Wer seine Kinder an Privatschulen schickt, ist über deren Ausrichtung informiert und damit ausdrücklich einverstanden.

Anhand der gegenständlichen Motion und insbesondere anhand der medial aufbereiteten Vorgeschichte könnte man den klarerweise falschen Eindruck erhalten, christlich geführte Schulen seien des Teufels und werden bislang keiner regelmässigen Kontrollen unterzogen. Dem ist klarerweise nicht so, Privatschulen unterstehen bereits heute strengen gesetzlichen Vorgaben. Wenn nun Privatschulen die christlichen Grundlagen und Grundsätze gemäss Art. 3 unseres Volksschulgesetzes explizit wertschätzen und zelebrieren, so ist dies nie und nimmer ein Grund, sie auf schikanöse Art und Weise zu drangsalieren, sind es doch häufig gerade die christlichen Privatschulen, welche den an der öffentlichen Schule gemobbten Kindern eine passende Betreuung unter wahrer christlicher Schirmherrschaft bieten. Mittlerweile schäme ich mich, diese atheistisch gefärbte Motion mitunterzeichnet zu haben. Die christlich-humanistische Ausrichtung, wie sie das Volksschulgesetz vorschreibt, muss gewahrt bleiben.

Dem Antrag samt Begründung der Regierung in Form des roten Blattes kann ich zustimmen. Insofern möchte ich beliebt machen, die vorliegende, das Christentum schikanierende, Motion abzulehnen und dem Antrag der Regierung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017