Geschäft: Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2016
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.17.02 |
Titel | Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2016 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 17.5.2017 |
Abschluss | 12.6.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2016 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2016/2020 | 24.7.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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12.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Wir können uns im Wesentlichen den Ausführungen von Maurer-Altstätten anschliessen, weshalb ich mich jetzt kurzfassen möchte. Wir teilen zum Ersten die Feststellungen der Rechtspflegekommission, dass der Zugang zur Justiz für alle Rechtsuchenden gleichermassen gewährleistet sein soll. Es gilt in diesem Zusammenhang zu überlegen, ob die Gerichte allenfalls ihre Praxis zu den Gerichtskosten und Vorschüssen überprüfen müssten. Das bedingt dann aber im Hintergrund, dass sich dieser Rat sich auch wenn es um Fragen der Justiz geht weniger von finanziellen Überlegungen leiten lässt, sondern von Überlegungen zur Sicherstellung einer guten Justiz. Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte: Wir anerkennen, ich weiss das als Mitglied der Subkommission aus eigener Erfahrung, den grossen Aufwand, den die Rechtspflegekommission in diesem Zusammenhang geleistet hat und leisten musste. Kurz erinnern möchte ich an die Unsicherheiten und Umtriebe im Zusammenhang mit den Wahlen in das Verwaltungsgericht. Ich gebe hier unserer Hoffnung Ausdruck, dass das in sechs Jahren reibungsloser verlaufen wird. Mit Zufriedenheit haben wir dann von der Prüfungstätigkeit der Rechtspflegekommission Kenntnis genommen, bzw. davon, dass sich das Laienrichtertum in unserem Kanton bewährt hat. Die Laien, in diesem Sinne die eben nicht juristisch ausgebildeten Personen, die sich um die Rechtspflege verdient machen, müssen unserer Ansicht nach durch Weiterbildung und gezielte Vernetzung auf der Höhe der Zeit gehalten werden. Dieser Austausch und die Weiterbildung müssen gepflegt werden. In diesem Sinne unterstützen wir auch die Empfehlungen der Rechtspflegekommission. Bericht der kantonalen Gerichte: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Geschäftslast der Gerichte im Rahmen des Durchschnitts der letzten Jahre geblieben ist - das ist ja positiv. Abzuwarten bleibt indes, welchen Mehraufwand die Änderung des Strafgesetzbuchs mit sich bringen wird, wonach aufgrund der Ausschaffungsinitiative mit Sicherheit mit mehr Berufungsfällen zu rechnen ist, insbesondere beim Kantonsgericht. Als neues Instrumen aus unserer Sicht positiv zu werten wird die Konferenz der Gerichte sein, die ja eingeführt wird, weil das Versicherungsgericht neu administrativ selbständig geworden ist. Wir sind der Ansicht und hoffen das auch, dass diese Konferenz auch die Kohärenz in der Rechtsprechung fördern wird. Ausblick: Wir sind gespannt darauf, wie sich die elektronischen Dossiers in den Gerichtsverfahren bewähren werden. Wir hoffen sehr, dass dieses Instrument Synergien mit sich bringen wird und zu einer Entlastung bei den Gerichten führen kann. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme von den Berichten fest. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Nachdem es offenbar nun Mode geworden ist oder heute begonnen hat, dass man auch diese Berichte diskutiert und kommentiert, weil über Jahre war das eigentlich nicht der Fall, erlaube ich mir zwei, drei Hinweise als Mitglied der Rechtspflegekommission und als Sprecher und Zuständiger in diesem Gebiet aus der SVP-Fraktion. Wir unterstützen, bzw. wir begrüssen das Ergebnis der diesjährigen Umfrage bei den Gerichten und anderen Instanzen, dass sich das Laienrichtertum bewährt hat. Das ist auch die Meinung unserer Fraktion und unserer Partei. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass es einen ganz wesentlichen Unterschied zu andern Kantonen oder der vor ein paar Monaten im Kanton Zürich diskutierten Situation gibt. Bei uns sind an den Gerichten Laienrichter nicht primär nur Laien, sie sind keine Juristen, aber sie bringen Lebenserfahrung mit. Wir haben auch Spezialkategorien von Laienrichtern, nämlich die Fachrichter am Handelsgericht. Da sind nicht Juristen Mitglieder beim Kantonsgericht, sondern Leute, die genau aus ihrem Fachgebiet Wissen mitbringen, welches auch die Juristen brauchen um richtig und sinnvoll zu entscheiden. Wir unterstützen die Schlussfolgerungen und Anträge der Kommission. Erlauben Sie mir, der eine oder andere könnte das Gefühl haben, ich sei bei dieser Frage betroffen bzw. befangen, ich war höchstens getroffen, aber ich bin nicht befangen. Aus Sicht der SVP-Fraktion und von mir persönlich soll nicht ein System, das sich über Jahre bewährt hat, bei der Richterauswahl bzw. Anhörung / Vorprüfung geändert werden, nur weil jetzt einmal ein Kandidat, den ich sehr gut kenne, nicht gewählt wurde. Das ist kein Grund, das zu ändern, aber die Situation wird sich für die, die noch dabei sind im Jahr 2023 erneut stellen, dann sind die nächsten Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Gerichte. Ich kann ja jetzt meine politische Tätigkeit weiterführen, aber aufgrund eines angekündigten Vorstosses, ist damit zu rechnen oder nicht auszuschliessen, dass 2020 Schluss sein wird und dann werde ich mich halt mit 73 Jahren nochmals fürs Gericht bewerben. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | ln der Februarsession 2017 hat der Kantonsrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte für die Amtsdauer 2017/2023 insgesamt 112 kantonale Richterinnen und Richter gewählt. ln der Aprilsession 2017 hat er ergänzend eine Ersatzwahl in der Verwaltungsrekurskommission durchgeführt. lnsgesamt wurden somit 113 Richterstellen besetzt. Angehört wurden, wie erwähnt, insgesamt 48 neue Bewerberinnen und Bewerber durch die Subkommission Richterwahlen. Der Arbeitsaufwand der Mitglieder der Subkommission «Richterwahlen» ging dabei an die Grenzen des Machbaren für Milizparlamentarier. Fazit der FDP-Fraktion betreffend den Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte: Gesamthaft hat sich das heutige System sowie das Vorgehen der Rechtspflegekommission für die Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte bewährt. Prüfungstätigkeit 2016/2017: Der übergeordnete Prüfungspunkt im Jahre 2016/2017 war dem Thema «Laien (Nichtjuristen) in der Justiz» gewidmet. Mit dem Begriff «Laien» sind alle Personen gemeint, welche Funktionen wahrnehmen, welche nicht zwingend mit Juristinnen oder Juristen besetzt sein müssen. Würdigung und Bewertung der FDP-Fraktion: Der Einsatz von «Laien» in der St.Gallischen Justiz hat sich bewährt. An diesem System ist festzuhalten. Die grosse Mehrheit der befragten Stellen sieht ebenfalls einen klaren und positiven Nutzen im Einsatz von Laien in unserer Justiz. Gut 63 Prozent der an der Umfrage beteiligten Personen halten den Einsatz von «Laien» für unverzichtbar, knapp 25 Prozent für unterstützend. Laien verfügen über einen ausgewiesenen Praxisbezug und bringen wertvolles Fachwissen mit. Gleichzeitig werden die Juristinnen und Juristen entlastet und die Laien sind trotz ihrer hohen fachlichen Qualifikationen bezogen auf die Entschädigungen auch tiefer entlöhnt. Die Laien sind daran interessiert, sich regelmässig weiterzubilden und ihre Erfahrungen mit anderen Laien auszutauschen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dieser Punkt zentral und alle Laien sind vermehrt zu fördern und die Weiterbildung soll institutionaIisiert werden. Nicht erwünscht ist aus Sicht der FDP-Fraktion hingegen der zunehmende Trend zum reinen Berufsrichtertum. Dieser Trend war sowohl bei der Prüfungstätigkeit als auch bei den Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte zu beobachten. Diese Entwicklung verhindert den für unsere Justiz wichtigen Praxisbezug und die dringend benötigte Durchlässigkeit aus der Privatwirtschaft. Gesamtfazit zum RPK-Bericht: Die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge und Empfehlungen der RPK. Besonders sollen die Gerichte die Fort- und Weiterbildung der Laien institutionalisieren und entsprechend organisieren. Der stellenbezogene Erfahrungsaustausch unter den Laien in der Justiz muss gewährleistet werden. Bezüglich dem Amtsbericht der kantonalen Gerichte nehme ich zu folgenden Punkten bzw. Themen Stellung: Kreisgerichte: Die FDP-Fraktion unterstützt das Bestreben der Kreisgerichtspräsidenten, Kurzpraktikas von Studierenden an den Kreisgerichten vermehr durchzuführen und anzubieten. Revision der Honorarordnung: Kernanliegen dieser Revision sind eine Überprüfung (Erhöhung) der Pauschalansätze und des Streitwerttarifes sowie ein allgemeines Wahlrecht für eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Diese Revisionsarbeit wurde im Jahre 2016 weitergeführ. Zur einlässlichen Prüfung des Anliegens des St.Galler Anwaltsverbands wurden gerichtsinterne Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden vom Kantonsgericht in einem Vorentwurf zusammengestellt und dem St.Galler Anwaltsverband zur Stellungnahme unterbreitet. Die Eingabe des Verbandes ging im Dezember 2016 beim Kantonsgericht ein. Das weitere Vorgehen ist noch zu bestimmen. Die FDP-Fraktion erwartet, dass die Revision der Honorarordnung rascher vorangetrieben wird. Zusammenarbeit Kantonssericht / Universität St.Gallen: Das Kantonsgericht führt gemeinsam mit der Universität St.Gallen ein Kurzpraktikum für Studierende durch. Es soll die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis fördern und den Studierenden einen Einblick in die Gerichtsarbeit ermöglichen. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Bestrebung und die gezielte Nachwuchsförderung zwischen den Gerichten und der Universität St. Gallen. Vernehmlassungen / Umfragen: Anlässlich des Austausches der RPK mit den Vertretern der Gerichte wurde festgestellt, dass diverse Umfragen für Statistiken von Bundes- und Kantonsseite bei den Gerichten eingehen. Der Zweck, die Ziele und die entsprechenden Erkenntnisse und Massnahmen aus den Umfragen sind jedoch nicht immer erkennbar. Solche Umfragen binden Personal und der Nutzen wird von der FDP-Fraktion zumindest teilweise hinterfragt. Die Kosten-Nutzen-Frage muss auch bei entsprechenden Anfragen bezüglich den jeweiligen Statistiken bei den Gerichten gestellt werden. Konferenz der Gerichte: Die Umsetzung vom Vll. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (22.15.16) und den VIII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter (23.15.16) ergab neu die drei «Obergerichte» Versicherungsgericht / Kantonsgericht / Verwaltungsgericht. Auf Stufe der Obergerichte soll eine «Konferenz der Gerichte» sicherstellen, dass institutionell gemeinsame Belange auf Stufe der Gerichte ein systematischer Austausch und eine Koordination gepflegt werden. Die FDP-Fraktion hat klare Erwartungen an die Präsidenten der drei Obergerichte, dass aus dieser Konferenz der Gerichte kein «Verwaltungs- bzw. Gerichtsmoloch» aufgebaut wird. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Zur Beratung dieses Geschäfts begrüsse ich auf der Tribüne den Präsidenten des Kantonsgerichtes, Patrick Guidon, und den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, Beda Eugster. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. lm Zusammenhang mit dem Amtsbericht der kantonalen Gerichte hat lhnen die Rechtspflegekommission früher immer auch unter der gleichen Verfahrensnummer den Bericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr zukommen lassen. Neu geschieht dies für beide Berichte erstmals je unter einer separaten Geschäftsnummer. ln der Vergangenheit hat die Rechtspflegekommission jeweils den gleichen Berichtszeitraum gewählt wie die Amtsberichte der Gerichte, also das Vorjahr. Ein Nachteil war, dass der Berichtszeitraum im Zeitpunkt der Berichterstattung im Kantonsrat bereits ein halbes Jahr zurück lag. ln Zukunft wird sie jeweils über das Amtsjahr Bericht erstatten. lm Übergangsjahr 2017 deckt der Bericht der Rechtspflegekommission einen Zeitraum von eineinhalb Jahren ab, nämlich die zweite Hälfte des Amtsjahres 2015 / 2016 (Januar bis Mai 2016) sowie das Amtsjahr 2016/2017 (Juni 2016 bis Mai 2017). Wir werden im nächsten Jahr den Bericht für Sie noch lesbarer machen, indem wir zusammen mit den Gerichten die Statistiken auch auf die Vorjahre ausrichten werden. Letztlich sind die Berichte unserer Meinung nach nur dann ein wertvolles Arbeitsmittel, wenn die Entwicklung der Fallzahlen und der Geschäftslast in einer Reihe über einzelne Jahre betrachtet werden können. Wir haben einige Aspekte ja bereits im Vorfeld der Session herausgegriffen, was diesen aktuellen Bericht betrifft. Die Geschäftslast war erheblich - insbesondere im Zusammenhang mit den zahlreichen Zusatzuntersuchungen und der Erneuerung der kantonalen Gerichte. In der Februarsession 2017 hat der Kantonsrat im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen insgesamt 112 kantonale Richterinnen und Richter gewählt. lm Rahmen dieser zeitlich intensiven Wahlvorbereitung wurden insgesamt 48 neue Bewerberinnen und Bewerber angehört. Die Subkommission Richterwahlen hatte dabei einzig aber immerhin die Aufgabe zu beurteilen, ob es zwingende fachliche Gründe gegen eine Kandidatur gibt. Nicht zur Eignungsprüfung gehört die weitergehende Eignungsprüfung beispielsweise eine politische Wertung der Eignung von Kandidaturen. Der Kantonsrat ist nicht an die Beurteilung der Rechtspflegekommission gebunden und es ist die Verantwortung des Rates als gesamtes, die politische Gewichtung vorzunehmen. Wir sehen keine Handlungsbedarf, diese bewährte Praxis zu ändern, auch wenn die Frage gestellt wurde. lm Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit hat die RPK wie angekündigt eine umfassende Prüfung des Themas «Laien» (Nichtjuristen in der Justiz) vorgenommen, also aller jener Personen, die Funktionen wahrnehmen, welche nicht zwingend mit Juristinnen oder Juristen besetzt sein müssen. lm Gegensatz zur kürzlich erfolgten Diskussion und Volksabstimmung im Kanton Zürich, wo Laien auch als Einzelrichter eingesetzt wurden, sprechen nebenamtliche Laien am Gericht im Kanton St.Gallen grundsätzlich nur in Gremien gemeinsam mit Juristinnen und Juristen Recht. In den Schlichtungsstellen oder bei der Staatsanwaltschaft haben sie tatsächlich teilweise Entscheidungsbefugnis im grössten Umfang im Bereich der Strafrechtspflege (Sachbearbeitende mit staatsanwaltlichen und jugendanwaltlichen Befugnissen). Unsere Meinung wurde dabei bestätigt. Der Laienrichter ist weder unzeitgemäss, noch ineffizient oder zu teuer und auch kein Relikt aus vergangenen Zeiten. Die Frage der Miliz hat sich letztlich auch in der Justiz bewährt. Es hat sich bestätigt, dass der Einsatz von Laien in der st.gallischen Justiz ein wertvoller Bestandteil unserer Rechtskultur ist und es nach Auffassung der Rechtspflegekommission auch bleiben soll. Nicht erwünscht ist aus Sicht der Rechtspflegekommission der zunehmende Trend zum reinen Berufsrichtertum, der sowohl bei der Prüfungstätigkeit als auch bei den Kandidierenden für die Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte zu beobachten war. Das Berufsrichtertum ist unserer Rechtskultur fremd, anders als beispielsweise in Deutschland und wir müssen Sorge tragen, dass wir uns nicht immer mehr dahin entwickeln. Zunehmend Sorge bereitet der Rechtspflegekommission der Umstand, dass seit der Einführung vereinheitlichter Prozessordnungen für Zivil- und Strafverfahren Anfang 2011 der Gang zum Richter immer mehr erschwert wird. Wer unter dem Existenzminimum lebt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und ist von der Leistung von Vorschüssen und der sofortigen Bezahlung von Gerichtsgebühren befreit. Wer über die finanziellen Ressourcen verfügt, um auch riskante Prozesse zu führen, hat keine Probleme mit dem Zugang zum Richter. Der Mittelstand kann es sich dagegen kaum noch leisten, den Zivilrichter anzurufen, denn unter Hinweis auf finanzpolitische Fragen wurden gesamtschweizerisch und im Kanton St.Gallen die Gerichtskosten erhöht und von den Gerichten eine gesetzlich so nicht vorgesehene Vorschusspflicht eingeführt. Wir betrachten diese Entwicklung als bedenklich und möchte sie korrigieren. lch freue mich, wenn Sie zum einen oder anderen Teil unseres Berichts Stellung nehmen; der Rechtspflegekommission danke ich nicht nur für diesen Bericht, sondern auch für die grosse Arbeit, die im Verlaufe des ablaufenden Jahres insgesamt geleistet wurde. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |