Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2017

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.16.03
TitelKantonsratsbeschluss über das Budget 2017
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung1.9.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Konto 7250 vom 29. November 2016
AntragAnträge der Regierung vom 15. November 2016
AntragAntrag der FDP-Fraktion zu Konto 6105.316 vom 28. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 8050 vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 5600.308 vom 28. November 2016
AntragAntrag Haag-Jonschwil zu Konto 7400.301 / 303 vom 28. November 2016
AntragAntrag des Präsidiums zu Ziff. 8 vom 28. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 8000.318 vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 7200 vom 29. November 2016
BeilageBudget 2017 04 Begründungen Seiten 205 bis 277
ProtokollWortmeldungen des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes zu Konti 9051.301 und 9052.301
AntragAntrag der FDP-Fraktion zu Konto 4156 / 4205 vom 29. November 2016
BeilageBudget 2017 01 Entwurf Seiten 1 bis 90
BeilageBudget 2017 02 Botschaft Seiten 91 bis 172
BeilageBeratungsschema vom 24. November 2016
BeilageBudget 2017 03 Statistiken Seiten 173 bis 204
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 2452 vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ- / CVP- / SVP-Fraktion zu Ziff. 9 vom 28. November 2016
AntragAntrag der FDP-Fraktion (Ressourcenpotenzial) vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 7400 vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 7250.301 / 303 vom 28. November 2016
AntragAnträge der Finanzkommission vom 10./11. November 2016
BotschaftBudget 2017 05 nach Beschluss des Kantonsrates vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 3250.301/303 vom 28. November 2016
AntragAntrag der CVP-GLP-Fraktion zu Konto 3550.431 vom 28. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 3200 vom 29. November 2016
AntragAntrag der FDP-Fraktion (Mietkosten) vom 28. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 6100 vom 29. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 9002 / 9051 / 9052 vom 29. November 2016
Ergebnis der einzigen Lesung vom 29. November 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2016Gesamtabstimmung89Zustimmung21Ablehnung10
29.11.2016Antrag der FDP-Fraktion (Ressourcenpotenzial)109Zustimmung2Ablehnung9
29.11.2016Antrag der FDP-Fraktion (Mietkosten)96Zustimmung6Ablehnung18
29.11.2016Antrag der Regierung zu Ziff. 7 des Kantonsratsbeschlusses66Zustimmung32Ablehnung22
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 9052.30144Zustimmung64Ablehnung12
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 9051.30136Zustimmung72Ablehnung12
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 9002.30130Zustimmung79Ablehnung11
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 8000.31824Zustimmung78Ablehnung18
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 7400.301 / 30338Zustimmung69Ablehnung13
29.11.2016Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 7250.31145Zustimmung64Ablehnung11
29.11.2016Antrag der Regierung zu Konto 7150.301/303 / 7151.301/30344Zustimmung58Ablehnung18
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 7200.301 / 30328Zustimmung82Ablehnung10
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 6100.301 / 30324Zustimmung83Ablehung13
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 5600.30827Zustimmung83Ablehnung10
29.11.2016Antrag der FDP-Fraktion zu Konto 4156.317 / 4205.31769Zustimmung34Ablehung17
29.11.2016Antrag der CVP-GLP-Fraktion zu Konto 3550.43191Zustimmung5Ablehnung24
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 3250.301 / 30330Zustimmung79Ablehnung11
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 3200.36025Zustimmung82Ablehnung13
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Konto 2452.30124Zustimmung82Ablehnung14
29.11.2016Antrag der SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 9 des Kantonsratsbeschlusses115Zustimmung0Ablehnung5
29.11.2016zu Ziff. 9 des Kantonsratsbeschlusses115Antrag der SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion0Antrag der Regierung5
29.11.2016Antrag des Präsidiums zu Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses96Zustimmung0Ablehnung24
29.11.2016zu Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses97Antrag des Präsidiums0Antrag der Regierung23
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen FDP-Fraktion, im Konto 6105.316 (Verwaltung der Staatsliegenschaften / Mieten, Pachten und Benützungskosten) eine Kürzung um Fr. 155'000.–.

Da beim Verwaltungsgericht keine weiteren Stellen, ausser die eines zweiten Verwaltungsgerichtspräsidenten geschaffen werden, durfte ich im Rahmen eines Besuches an der Spisergasse 41 doch feststellen, dass sehr wohl noch Ausbaumöglichkeiten für einen weiteren Arbeitsplatz in der heute bestehenden Bibliothek und im durch den ehemaligen Verwaltungsgerichtspräsidenten Cavelti besetzten Raum bestehen. Deshalb ist es nicht angezeigt, an der Webergasse, in der Nähe des oberen Grabens, weitere Mieträumlichkeiten durch das Verwaltungsgericht anzumieten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist ???

Es ist in der Tat so, dass der Abbau des aufgestauten Unterhaltes für uns im Baudepartement ein zentrales Anliegen ist und für mich eine sehr hohe Priorität hat.

Wir werden Ihnen dazu auch im Rahmen des AFP 2018–2020 detailliert ausführen, wie es steht, auch im Hinblick auf die Neudefinition des Investitionsplafonds. Es ist aber so, dass die Regierung natürlich mit der Ziff. 8 diese Kürzung insofern akzeptiert hat, dass sie gesagt hat, wir wollen das als eine globale Lohnkürzung verstehen. Damit erhalte ich zumindest eine Möglichkeit, vielleicht eine Stelle zu schaffen, sofern mir der Spielraum dafür reicht. Und das möchte ich Ihnen transparent darlegen: Wenn es bei mir finanziell möglich wäre, eine solche Stelle zu schaffen, dann würde ich das machen, denn das hat für mich eine hohe Bedeutung. Aber ich kann es nur machen, wenn ich auch entsprechend einen Spielraum habe. Ich werde versuchen, hier einen Spielraum zu schaffen, weil es eine wichtige Aufgabe ist, das sage ich offen. Aber selbstverständlich wird dieser Spielraum kaum für vier Stellen reichen. Er reicht dann vielleicht für eine Stelle. Aber diese Thematik ist für mich umso wichtiger.

Ich sage damit auch ganz klar, es ist nicht ein grau-rotes Blatt, es bleibt ein graues Blatt. Aber ich versuche den Spielraum, den Sie mir mit Ziff. 8 gewähren, auch zu nutzen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Vieles wurde bereits gesagt. Vielleicht einleitend einfach die Überlegung: Wir haben bei den Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II in den letzten Jahren die Berufsaufträge angepasst. Wir haben dasselbe eingefordert, was wir sonst für das Staatspersonal einfordern, und zwar die gleiche Arbeitszeit (1'906 Stunden) und alles was mehr geleistet wird, wird nicht mehr abgegolten. Das war ja das Problem in dieser Abgrenzung, was wir heute auch schon diskutiert haben mit diesen Besoldungen der Berufsfachschullehrpersonen. In der Vergangenheit wurde das immer zusätzlich abgegolten, jetzt ist alles im Berufsauftrag enthalten. Wir werden diese Planungsunsicherheit in Zukunft übrigens nicht mehr haben. Und jetzt haben wir von diesen Lehrpersonen eingefordert, dass sie dasselbe leisten, wie das Staatspersonal, wie alle andern auch, aber sie sollen die Arbeitsmittel dazu nicht bekommen? Also ich bin schon erstaunt über die Diskussion oder gewisse Voten hier im Saal, ob die jetzt gut bezahlt oder schlecht bezahlt sind, ist doch nicht das Argument. Wenn Sie doch eine Arbeitsleistung erbringen, dann muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel, die technischen Hilfsmittel bereitstellen. Wenn Sie ein Büro haben, dann haben Sie einen PC, einen Tisch, einen Stuhl. Die Lehrpersonen bekommen anscheinend nichts von dem? Deshalb ist der Deal, es ist wirklich ein Deal mit den Lehrpersonen, dass wir gesagt haben: Wir bezahlen Fr. 150.– jährlich und das Thema ist vom Tisch. Und wenn wir das nicht eingehen, das ist klar, dann wird die Forderung immer grösser werden. Sie können nicht den Vergleich mit der Volksschule bringen, wir sind verantwortlich für die Lehrpersonen der Sekundarstufe II. Das sind wir nicht für die Volksschulen. Dann wird man einfordern, dass man diese Infrastruktur vom Kanton beschafft und zur Verfügung stellt. Natürlich haben wir diese Abklärung gemacht. Es wird viel mehr kosten. Und das ist ein einfacher, pragmatischer Weg, damit ist es erledigt, wir haben keinen Aufbau der Bürokratie, wir haben kein Risiko mit all dieser Hard- und Software, die hier angeschafft wird.

Die Zeiten haben sich auch verändert. Es wurde gesagt, wir leben in einer digitalen Zeit, wo mobile Vernetzung ein Muss ist. Lehrpersonen sind immer erreichbar und müssen immer in der Lage sein 24 Stunden, sieben Tag in der Woche zu antworten und zu arbeiten – ja, so läuft das bei den Lehrpersonen. Wenn Sie weit weg sind, dann müssen Sie das so erfahren. Deshalb, ist das die beste und einfachste Lösung und wir haben das Thema dann vom Tisch. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann werden wir konfrontiert sein mit einem Anschaffungsbegehren der Lehrerschaft. Es geht nicht um wenige, es geht um 1'750 Lehrpersonen, die wir mit diesem Beitrag erledigt hätten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung hat auch bei dieser Position darauf verzichtet, ein rotes Blatt einzulegen. Was Haag-Jonschwil berichtet hat, ist in jeder Hinsicht korrekt. Er hat aus profundem Munde sprechen können, und ich kann das nicht besser machen, weil ich wesentlich weiter weg bin. Sie haben in der Junisession beschlossen, das Projekt Zivilschutz 2015 umzusetzen. Dieses Projekt beinhaltet die Schaffung einer kantonalen Formation mit 400 Leuten, die insbesondere im Bereich Kulturgüterschutz und Schutzraumkontrolle tätig sein soll. Ein Element, das insgesamt den Zivilschutz stärken und verbessern soll. Die Regierung hat beschlossen, dieses Projekt auf den 1. Januar 2018 umzusetzen. Wenn die Regierung das tun will, dann braucht sie dafür auch das notwendige Personal. Wir haben vorgesehen, ab Mitte des nächsten Jahres diese 200-Stellenprozente, welche wir für die Führung dieser kantonalen Formation benötigen, anzustellen.

Wenn Sie nun die Schaffung dieser zwei Stellen ablehnen, so kann diese Aufgabe nicht umgesetzt werden. Ich werde dann der Regierung beantragen, die Inkraftsetzung der Schaffung dieser kantonalen Formation auch aufzuschieben, bis ich dann vielleicht irgendwann das entsprechende Personal erhalte. Und wenn das in den nächsten Jahren gar nie geschieht, dann werden wir diese Übung dann wahrscheinlich vollständig abbrechen müssen.

Im Moment sind das weiterhin Gemeindeaufgaben. Der Kanton hat signalisiert und sich bereit erklärt, und Sie haben dem auch zugestimmt, dass wir das kantonalisieren. Aber wenn wir das tun sollen, brauchen wir dafür das notwendige Personal.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Selbstverständlich versuche ich hier nicht auf dem kalten Weg eine zusätzliche Anlage ins Budget zu bringen. Wir müssen eine Anlage aus dem Jahre 2007 ersetzen, die in die Jahre gekommen ist. Sie wurde jeweils noch repariert, aber das geht jetzt nicht mehr. Das Ziel dieser Anlage ist nicht, den Bürgern Geld aus dem Portemonnaie zu ziehen, das Ziel ist unverändert die Verkehrssicherheit. Leider sind wir noch nicht dort, wo ich gerne sein möchte. Ich hätte am liebsten, ich habe das bereits bei der Beschaffung gesagt, dass unsere Bussenerträge aus Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Null sinken. Ich bin der glücklichste Mensch, wenn das geschieht. Dieses Ziel verfolgen wir weiterhin. 2013, als wir diese Aufstockung beschlossen haben, war Geschwindigkeitsüberschreitung die Unfallursache Nummer eins. Das hat sich in der Zwischenzeit Gott sei Dank etwas verändert. Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht mehr die Nummer eins, aber immer noch die Nummer zwei der Unfallursachen. Wir konnten glücklicherweise auch die Zahl der Verkehrstoten reduzieren. In den Jahren 2014 und 2015 waren das noch 13, das sind 13 zu viel. Aber immerhin, wir konnten diese Zahl um rund zehn Menschen reduzieren. Das ist nicht alles auf diese Geschwindigkeitsmessanlagen zurückzuführen. Es ist nicht so, dass man im Strassenverkehr nichts machen kann, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere die Geschwindigkeiten zu reduzieren, aber es ist unverändert ein offensichtlich steiniger Weg. Wenn Sie das kürzen, müssten Sie korrekterweise auch bei den Bussenerträgen noch 1 Mio. Franken herausnehmen. Das ist mutmasslich das, was auch nächstes Jahr wieder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und nicht wegen ungebührlicher Inkassomentalität des Sicherheitschefs da reinfliessen wird.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann diese Zusicherung sehr gerne machen. Selbstverständlich werden wir diese Stellen wieder abbauen, wenn wir sie nicht mehr benötige, wenn also die Zahl der Asylsuchenden wieder merklich zurückgehen sollte. Ich meine auch, dass wir den Tatbeweis bereits erbracht haben, dass wir nur Personal beantragen, das wir wirklich benötigen.

Sie haben ja gesehen, wir haben das Budget um etwa 3 Mio. Franken entlastet, weil wir einfach zwischen Budgetierung und Diskussion in der Finanzkommission eine Entlastung im Bereich der neuen Asylsuchenden erfahren haben und es daher für gerechtfertigt schien, auf dieses zusätzliche 150er-Zentrum als Ersatz des Zentrums Bommerstein zu verzichten.

Zu den Ausführungen von Götte-Tübach: Der Richter, der gewählt wurde hier am Kreisgericht St.Gallen, der hat sein Pensum bereits vor einiger Zeit etwas reduziert. Der wird jetzt nicht zulasten der kantonalen Rechnung dieses zusätzliche Amt ausführen. Ich bitte Sie, jetzt hier nicht auf dem Buckel des Migrationsamtes politische Fragestellungen auszufechten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich halte einleitend fest, es gibt kein rotes Blatt der Regierung. D.h. aber noch lange nicht, dass die Ausführungen von Baumgartner-Flawil unzutreffend wären.

Es geht um zwei Stellen, die wir ins Budget aufgenommen haben und die Ihre Subkommission für ausgewiesen erachtet hat, zum einen um eine Stelle risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) in der Strafanstalt Saxerriet. Sie erinnern sich, vor etwa drei Jahren hat es vor allem in der welschen Schweiz im Zusammenhang mit Urlauben von Leuten, die sich im Strafvollzug befunden haben, tragische Tötungsdelikte gegeben. Die Politik hat damals reagiert, hat bundesgesetzliche Interventionen gefordert, hat gesagt, dass der Bund einreichen muss. Wenn die Kantone das machen, dann wird das offensichtlich nicht gut gemacht. Alle Strafvollzugskonkordate haben reagiert. Unsere Reaktion wurde schon früher eingeleitet, heisst ROS. Wir müssen wissen, welche Insassen gefährlich sind und welche nicht. Das machen wir mit einem edv-gesteuerten System. Diejenigen, die als problematisch eingestuft werden, die werden dann in Zürich durch Spezialisten vertieft abgeklärt. Diese Spezialisten geben dann Empfehlungen ab.

Wenn diese Empfehlungen von niemandem umgesetzt werden können, dann nützen sie einfach nicht so wahnsinnig viel. Sie müssen jetzt entscheiden, ob wir die Risiken im Zusammenhang mit dem Vollzug reduzieren dürfen oder ob dieses System verpuffen will. Wenn die Kantone nicht in der Lage sind, solche Systeme einzuführen, wird das einfach dazu führen, dass irgendwann der Bundesgesetzgeber einschreiten wird – dies einfach zu den Fakten.

Das gleiche gilt natürlich auch für die zusätzliche Stelle, die wir beim Amt für Straf- und Massnahmevollzug beantragt haben, und die von Ihrer Subkommission FiKo ebenfalls als ausgewiesen eingestuft wurde. Das Sanktionenrecht ist umgestellt worden. Es gibt wieder kurzfristige Freiheitsstrafen. Das gab es früher nicht mehr. Und vor allem müssen wir Electronic Monitoring einführen, das sind Fussfesseln. Das hatte man ursprünglich einmal unter dem Titel «Sparmassnahmen» vorgesehen. In der Zwischenzeit haben wir realisiert, dass das eine ziemlich aufwendige Vollzugsform ist. Es wurde erwähnt, je Person, die wir anstellen können, können wir vielleicht 15 Electronic-Monitoring-Fälle gleichzeitig begleiten. Das ist alles ziemlich aufwendig und ohne Personal, können wir auch diese Aufgabe nicht erfüllen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte in einigen Punkten meinem Vorredner widersprechen. Es wäre mir also absolut neu, wenn diese Mutationsgewinne dem Personal ausbezahlt würden. Also da ist Ihnen ein Rechnungsfehler unterlaufen. Das ist überhaupt nicht so, das ist eine theoretische Grösse. Ich bitte Sie, hier einfach bei der Wahrheit zu bleiben. Wenn Sie mit Prozenten, die sich angeblich auf das Portemonnaie des Staatspersonals niederschlagen, um sich werfen. Das stimmt einfach nicht. Mutationsgewinne werden nicht ausbezahlt, das ist eine theoretische Grösse.

Wenn Sie das ganze noch mit dem Landesindex der Konsumentenpreise vergleichen, dann begehen Sie einfach eine Realitätsverweigerung. Der Landesindex der Konsumentenpreise, der interessiert die Leute herzlich wenig, wenn jeders Jahr im November eine Erhöhung der Krankenkassenprämien ins Haus flattert, wenn man sich seit Jahren an der Ausfinanzierung der Pensionskasse mitbeteiligen muss. Fakt ist einfach, in diesem Kanton hat unser Staatspersonal seit Jahren keine Lohnerhöhung mehr bekommen, und dies im Unterschied zur Wirtschaft.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Ich entschuldige mich, dass ich nach der Regierung spreche, das ergibt sich aus der Verwirrung bezüglich des Vorgehens.

Wir von der SP-GRÜ-Fraktion haben gewisses Verständnis für das rote Blatt der Regierung bei Ziff. 8 bzw. für die korrigierte Fassung des Präsidiums. Man muss einfach sehen, das ist eine reine Verzweiflungstat der Regierung angesichts des heute Morgen schon agesprochenen Streichkonzerts oder des Rotsehens, wie es geheissen hat in der Finanzkommission und in diesem Rat.

Wenn es darum geht, die Schaffung neuer Stellen, die wirklich alle bis auf das letzte Stellenprozent insgesamt ausgewiesen sind, teilweise ergeben sich diese Stellenschaffungen sogar aus Anträgen und Aufträgen dieses Rates, die wir erst kürzlich beschlossen haben.

Wir sehen die Gefahr, dass dieses Vorgehen, diese pauschalen Vorgaben vor allem im Personalbereich, dass das zum Normalfall werden wird. Wir stehen diesem Vorgehen äusserst skeptisch gegenüber und hegen überdies auch grosse Zweifel, ob solche pauschale Lohnsteuerungen mit dem geltenden Finanzhaushaltsrecht überhaupt vereinbar sind. Ich freue mich, dass heute auch Martin Gehrer hier ist, er hat das auch immer betont, dass diese Frage zu klären sein, bzw. er hat sich dazu auch schon klar geäussert und gesagt, dass es seiner Meinung nach nicht zulässig ist.

Wir sind der Meinung, das Parlament darf sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, wenn es darum geht, konkrete Kürzungen vorzunehmen. Wir sind der Meinung, dieses Vorgehen ist nicht der richtige Weg.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Wie Sie wissen, ich bin Berufsschullehrer und vor allem Bürger dieses Kantons. Die Entwicklung in der Berufsfachschule, namentlich der Grundbildung, darf man nicht, wie im Eintreten verschiedentlich erwähnt, und darum habe ich jetzt das Wort ergriffen, mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, sondern muss sie trotz Mehrausgaben begrüssen. Warum? Kurz die Alternativen aufgezeigt:

  • Jugendliche nicht mehr beschulen;

  • weniger Fachkräfte in der Schweiz ausbilden und damit allenfalls fehlende Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren;

  • Jugendliche bewusst nicht ausbilden und ihnen die Chance so nehmen, ihren künftigen Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten und sie so den sozialen Auffangnetzen zu überlassen.

Wer so wie ich in der Grundbildung arbeitet, weiss um die verschiedenen schwierigen Bedingungen in diesem Themenfeld. Ein paar Stichworte dazu:

  • Klassen;

  • Klassengrössen;

  • unterschiedliches Leistungsniveau (Kleinklässler bis BMS'ler in einer Klasse);

  • unterschiedliche Familien (soziale Hintergründe oder Migrationshintergründe);

  • Lehrabbrüche in teilweise beängstigender Höhe, zum Teil 30 bis 35 Prozent in handwerklichen Berufen;

  • damit verbunden die grossen Anstrengungen, Jugendlichen eine Anschlusslösung zu bieten.

Erlauben Sie mir einfach einen kurzen Schlusssatz: Keine Bildung ist auf Dauer teurer, als Bildung.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

im Konto 9052.301 (Verwaltungsgericht / Besoldungen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 9052.301 eine Erhöhung um Fr. 187'400.– gegenüber dem Antrag der Regierung und 117'400.– gegenüber dem Antrag der Finanzkommission.

Ich habe mir jetzt überlegt, ob ichs sagen soll und ich sage es: Wer A sagt, muss auch B sagen.

Ich möchte nun ja den Richter nicht mit einem Auto, und den Gerichtsschreiber nicht mit den Rädern vergleichen, aber wir sprechen von einem System. An einem Gericht haben wir ein System, wir haben Richter, die urteilen und Gerichtsschreiber, die Urteile schreiben. Wir sind uns hier in diesem Saal, so meine ich, alle einig, dass wir ein Problem haben. Wir haben im Moment zulange Verfahrensdauern am Verwaltungsgericht. Das liegt nicht an der Effizienz dieses Gerichtes. Das Gericht arbeitet sehr effizient. Aber wir haben ein Fallvolumen, das nicht mehr bewältigt werden kann mit der aktuellen Besetzung. Wir haben deshalb ja auch entschieden, dass wir einen zweiten hauptamtlichen Richter brauchen. Wir müssen dieses Gericht nun auch mit den zusätzlichen personellen Ressourcen ausstatten, damit dieser Richter arbeiten kann. Es braucht deshalb auch eine zusätzliche Gerichtsschreiberstelle und es braucht einen Ausbau im Sekretariat. Nur so wird es möglich sein, dass das Gericht wirklich rascher Fälle erledigen kann.

Natürlich könnten wir das ganze System ändern. Wir könnten zum Beispiel sagen, es sollen auch die nebenamtlichen Richter Urteile schreiben. Aber das ist aktuell nicht so, und wir wissen auch nicht, was dies für Konsequenzen hätte. Dies würde eine Mehrbelastung der nebenamtlichen Richter bedeuten und dies würde ebenfalls mit hohen Kosten einhergehen.

Deshalb bitte ich Sie, Sie haben nun der Vorlage VRP in zweiter Lesung beinahe zugestimmt, mindestens wurde ein Rückkommen abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass Sie in zweiter Lesung zustimmen werden. Wir haben diese Revision angenommen, jetzt sind wir auch in der Pflicht, Dürr-Widnau hat das ausgeführt, nun auch die notwendigen personellen Ressourcen zu schaffen, um das zu erreichen, was wir alle wollen, nämlich dass die Verfahrensdauern am Verwaltungsgericht wieder kürzer werden.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 6100.301 (Amtsleitung HBA / Besoldungen) eine Erhöhung um Fr. 267'200.–.

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 6100.303 (Amtsleitung HBA / Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 40'900.–.

Es gab einen Fehler beim Konto 6100.303. Da wäre eine Erhöhung und nicht Kürzung um Fr. 40'900.– vorgesehen. In diesem Sinne würde der Antrag dort lauten «Erhöhung um Fr. 40'900.–».

Zur Begründung dieses Antrages: Ich glaube, ich muss diesen gar nicht so gross begründen. Für uns ist gänzlich unverständlich, warum auch diese Stellen beim Baudepartement aus dem Budget herausgestrichen wurden, und zwar sind diese ja vorgesehen, um den aufgestauten Unterhalt bei den Staatsliegenschaften abbauen zu können. Ich meine, wir haben uns in der Finanzkommission und auch in diesem Rat darauf verständigt, dass der Abbau dieses aufgestauten Unterhaltes nun dringend angezeigt ist, und zwar deshalb, weil dann, wenn wir ihn nicht abbauen würden, es noch zu mehr aufgestautem Unterhalt käme und noch zu höheren Kosten, die dies dann generieren würde. Wir würden uns für die Zukunft einen Bärendienst erweisen, wenn wir nicht vorwärtsmachen würden beim Abbau dieses aufgestauten Unterhaltes (Satz??).

Wir haben uns in der Finanzkommission darauf verständigt, dass es dafür auch zusätzliche Stellen braucht. In dieser pauschalen Kürzung sind diese Stellen nun ebenfalls aus dem Budget herausgefallen. Ich möchte Sie nun dringend bitten, diese nun wieder aufzunehmen. Das Baudepartement ist auf diese angewiesen, wenn wir diese nicht bewilligen, können wir nicht vorwärts machen beim Abbau des aufgestauten Unterhaltes. Ich meine, da sollten wir doch alle ein Interesse daran haben, dies zu ermöglichen. Ich bitte Sie also, diese Stellen wieder aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ziff. 8. Sprecher des Präsidiums, beantragt im Namen des Präsidiums Ziff. 8 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, die vom Kantonsrat gegenüber dem Entwurf der Regierung vorgenommenen Kürzungen der Personalkredite im Sinn einer globalen Lohnkostensteuerung umzusetzen.»

Wie bereits vom Präsidenten erwähnt, hat sich das Präsidium ebenfalls mit der heutigen Budgetdebatte auseinander gesetzt. Formell haben wir die Ziff. 8 und 9 vorhingestellt und zusätzlich haben wir Ihnen einen Antrag verteilen lassen, der betrifft die Ziff. 8. Sie können die Begründung dort nachlesen. Der wesentlichste Punkt ist, wir haben die Auffassung, das Präsidium hat dies einstimmig so beschlossen, dass wir nicht um diese einzelnen Beträge, wie sie die Regierung vorschlägt, diskutieren sollen, müssen oder können. Wir können uns bestens an die Diskussionen aus den vergangenen Jahren von halben Fleischschauern und ganzen Fleischschauern usw. zurückbesinnen. Wir möchte hier den Betrag weglassen und somit da eine klarere Ausgangslage für die Stufe des Parlaments schaffen. Das die klare Begründung zu Ziff. 8.

Uns ist bewusst, die Zahl, die die Regierung vorgeschlagen hat, die 1,368 Mio. Franken, die kann natürlich je nachdem wie man anschliessend mit den grauen Blättern umgeht, nach oben wie nach unter variieren. Aber es macht keinen Sinn, mit Zahlen zu operieren, die wir nicht fixieren können. Darum keinen Betrag bei Ziff. 8. Und was die grauen Blätter ergeben, das wir der parlamentarische Prozess zeigen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir rüsten das Verwaltungsgericht auf, wir haben mit der Reform der Verwaltungsrechtspflege ja gesagt zu einer Aufstockung mit einem zusätzlichen hauptamtlichen Verwaltungsrichter, zu Gerichtsschreiber- und zu Sekretariatsstellen. Diese Aufstockung kostet, die Kredite sind noch umstritten. Nun wollen wir auch noch den ausgewiesenen Raumbedarf nicht genehmigen.

lch hatte letzte Woche die Gelegenheit, die jetzigen Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtes zu besichtigen und ein Bild über die Raum- und Platzverhältnisse zu schaffen. Ohne zu übertreiben oder schwarz zu malen: Die Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtes sind weder komfortabel noch übertrieben und nach meiner Einschätzung liegen die Raumausstattung und die Platzverhältnisse weit unter dem, was beispielsweise in der kantonalen Verwaltung als Durchschnitt bezeichnet werden kann.

Die Erweiterung des Verwaltungsgerichtes braucht mehr Platz, dieser Platz, da bin ich anderer Meinung als mein Vorredner, ist in den jetzigen Räumlichkeiten nicht vorhanden. Dies auch selbst dann nicht, wenn der frühere Verwaltungsgerichtspräsident seinen Tätigkeitsort aufgibt.

Das Hochbauamt hat die Abklärungen für neue Büroräumlichkeiten für das Verwaltungsgericht getroffen. Vier mögliche Standorte wurden evaluiert, der Standort an der Webergasse hat am meisten überzeugt. Die Räumlichkeiten sind bezugsbereit und können ohne grosse Zusatzaufwendungen direkt genutzt werden. Der Mietzins liegt im Rahmen. Ich habe mir die Unterlagen beschafft, die Mehrkosten am neuen Ort betragen nicht diese 155'000 Franken, die wir auf dem grauen Blatt haben, das sind die Brutto-Mehrkosten. Es gibt aber am bisherigen Standort ja wieder Möglichkeiten für den Kanton, die Räume anderweitig zu nutzen. Dementsprechend beträgt der Unterschied von der alten zur neuen Lösung rund 80'000 Franken. Der Quadratmeterpreis am neuen Ort ist tiefer als beim alten Ort. lnwieweit das Verwaltungsgericht im neuen Mietobjekt alle Räume für sich beansprucht oder in Untermiete intern oder extern weitervermieten kann, bleibe dahingestellt. Zudem hat der Kanton die Möglichkeit, die bisherigen Räumlichkeiten an der Spisergasse 41 anderweitig zu nutzen. Wir haben ja zum Ausbau des Verwaltungsgerichtes gesagt, dann schaffen wir mindesten auch den notwendigen Platz.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der VSGP): Die VSGP ist ja in diesem Postulat angesprochen.

Gestern wurde die einfache Anfrage von Surber-St.Gallen beantwortet. Darin wurde richtigerweise festgehalten, dass wir in diesem Rat um ein freiwilliges Deutschkursangebot sprechen und nicht um ein Obligatorium. Die VSGP war Mitbegründer dieser Geschichte, der Förderung der Deutschkurse im bisherigen Rahmen. Das Problem lag einfach darin, dass sich über die Jahre die Defizitbeiträge angehäuft haben und die VSGP nicht mehr bereit war, die Defizitbeiträge in dem Ausmasse zu tragen, wie sie angefallen sind.

Vor diesem Hintergrund hat die VSGP beschlossen, das freiwillige Angebot auf Gemeindeebene nicht abzuschaffen, wie es Gull-Flums gerade erwähnt hat, sondern dort noch verstärkt den Hebel anzusetzen und die Mittel beim niederschwelligen Deutschkursangebot einzusetzen. Dieses Konzept, und das hat auch Etterlin-Rorschach richtig gesagt, wird ab Mitte nächstem Jahr greifen. Wir sind vollends überzeugt von Seiten der Gemeinde, dass dieses niederschwellige Angebot dann auch den weiterführenden Schulen dienen wird die Sprachkompetenz unserer ausländischen Mitbevölkerung weiter zu steigern.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir können diesen Auftrag unterstützen, auch wenn der AFP der richtige Ort für einen solchen Auftrag gewesen wäre. Hier greift die FDP-Fraktion nun isoliert einen einzelnen Punkt heraus, um bereits Vorgaben für das nächste Budget zu machen.

Die CVP-GLP-Fraktion hätte es begrüsst, wenn dieser Punkt im Rahmen einer sauberen Auslegeordnung, im Rahmen des AFP, diskutiert worden wäre und dann gemeinsam mit einem stimmigen Bündel an Vorgaben beschlossen worden wäre.

Auch fehlt dem Kantonsrat aufgrund des Alleingangs eine Übersicht über die Auswirkungen des Auftrags. Wir möchten daher die Regierung bitten, dem Rat im Rahmen des AFP die Auswirkungen aufzuzeigen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir können das rote Blatt der Regierung grundsätzlich mittragen, vorausgesetzt diese Stellen sind zu 100 Prozent dadurch begründet, dass die Asylzahlen gestiegen sind, bzw. rein exogen getriebene Stellen sind und es sich deshalb um vom Kanton kaum beeinflussbare Stellen handelt.

Damit ist aber auch gesagt, dass die CVP-GLP-Fraktion die klare Erwartung hat, dass die Stellen im Asylbereich nur temporär geschaffen werden.

Wenn sich also die Situation wieder entspannt, müssen die Stellen unseres Erachtens auch wieder abgebaut werden. In diesem Sinne haben wir auch ein gewisses Verständnis und gewisse Sympathien mit dem Antrag der SVP-Fraktion, im Sinne einer globalen Lohnkosten-Steuerung (?? Begriff) können wir diese Argumentation durchaus auch nachvollziehen.

Ich möchte daher den Vorsteher des Departementes bitten, hierzu noch einmal eine Aussage zu machen, ob es auch das Verständnis der Regierung ist, dass wenn sich die Asylsituation verbessert, dass dann diese Stelle auch wieder abgebaut werden, dass es sich hier um temporäre Stellen handelt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann mich meinem Vorredner anschliessen. Einmal ganz grundsätzlich, wir haben mit der Zustimmung zu Ziff. 8, die wir vorher vorgenommen haben, einen Grundsatzentscheid gefällt, dass wir nicht mehr über einzelne Stellen diskutieren möchten, sondern eine globale Beurteilung des Personalaufwandes vornehmen.

Es ist nun wichtig, dass wir dieser Linie treu bleiben und die Anträge von Finanzkommission und Regierung mittragen. Nur so können wir gleichzeitig auf die Vorarbeit der Finanzkommission aufbauen und der Regierung auf der anderen Seite Spielraum lassen, eigene Schwerpunkte zu setzen und selbst zu entscheiden, welche Stelle sie schaffen möchten und auf welche Stelle sie im Gegenzug verzichten – dies zum Grundsatz.

Bezüglich Ziff. 9: Auch diesem haben wir vorhin zugestimmt und die drittfinanzierten Stellen, das ist jetzt eigentlich geregelt, da müssen wir nicht mehr darüber diskutieren, dass man diese, sofern sie saldoneutral sind, schaffen kann.

Zum nicht drittfinanzierten Teil: Bei diesen Stellen hier, da ist ja ein Teil drittfinanziert, ein anderer Teil nicht, aber ich spreche dann auch zu den folgenden nicht drittfinanzierten Stellen. Da bin ich jetzt schon etwas erstaunt seitens SP-GRÜ-Fraktion, dass sie ihre grauen Blätter nicht zurückziehen.

Ich möchte einfach darauf aufmerksam machen: Wenn wir jetzt alle diese grauen Blätter durchdiskutieren und zu diesen Blättern nein sagen, heisst das gleichzeitig, dass wir der Regierung den Spielraum nehmen, dann schaffen wir nämlich diese Stelle explizit ab. Wir kürzen nicht einfach den Personalkredit, sondern wir sagen explizit nein zu dieser Stelle. Und ich meine, das ist nicht im Interesse von uns allen. Sondern wir wollte ja diesen Spielraum der Regierung geben.

Wir werden, wie die FDP-Fraktion, sämtliche Anträge ablehnen und die Finanzkommission unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion), verzichtet darauf, die schriftlich vorliegenden Anträge zu Konto 8050.XXX (Amt für Gesundheitsvorsorge / XXX) zu von Dritten refinanzierten Stellen mündlich zu bestätigen.

Wir ziehen den Antrag zurück, weil er mit der Zustimmung zu den Ziff. 8 und 9 gegenstandslos ist.

Ich erlaube mir einzig den Hinweis an die Mitglieder der Finanzkommission über den Finanzierungskreislauf auf S. 2 meines Antrages. Dieser scheint mir doch sehr interessant, dass das Geld für diese Präventionsstellen vorhanden ist, von den Bürgern im Kanton St.Gallen vollumfänglich bezahlt wurde und es meines Erachtens doch schwierig ist, dass die Finanzkommission trotzdem diese Stellen gestrichen hat.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion beim Konto 3200.360 (Amt für Soziales / Staatsbeiträge) eine Erhöhung von Fr. 400'000.–.

Wir im Rat haben einen sehr grossen Konsens, und zwar glaube ich, feststellen zu dürfen, wir sind uns einig, dass eine erfolgreiche Integration nur möglich ist, wenn die Migranten und Migrantinnen über die entsprechenden Deutschkenntnisse verfügen. Diesbezüglich hat der Kanton St.Gallen zusammen mit den Gemeinden in den vergangenen Jahren eine eigentliche Pionierarbeit geleistet. Der Kanton St.Gallen ist überdurchschnittlich erfolgreich, wenn es darum geht, Migranten und Migrantinnen den Zugang zu Deutschkursen zu ermöglichen und dieses Angebot wird überdurchschnittlich wahrgenommen.

Jetzt haben wir ab dem 1. Januar 2017 ein schwieriges Problem. Sie müssen sich vorstellen, Bund, Kanton und Gemeinden wenden für die Deutschkursförderung 2,6 Mio. Franken auf. Jetzt hat es die Änderung gegeben mit den Gemeinden, die die Quartierschulen aufbauen müssen. Ab Januar stehen demzufolge weniger als die Hälfte der Mittel zur Verfügung, wo die Leute die Deutschkurse unterstützt erhalten. Wir möchten Ihnen darum beliebt machen, den ganzen Ausfall können wir nicht kompensieren, das Konzept der VSGP wird noch Zeit brauchen, bis das dann wirklich greifen kann, wenn es dann wirklich so greift, wie es beabsichtigt ist.

Wir beantragen Ihnen aus diesem Grund eine Erhöhung dieses Kredites von 1,2 Mio. Franken auf 1,6 Mio. Franken. Eine Erhöhung um Fr. 400'000.–. Gerne hätten wir diese Mehrkosten abgefedert durch zusätzliche Bundessubventionen, das, darüber sind wir heute Morgen belehrt worden, ist leider nicht möglich. Ursprünglich hätten wir vorgesehen, dass wir die Einnahmen beim Bund um Fr. 200'000.– auch erhöhen würden, so bleibt es bei der einseitigen Erhöhung zu Lasten der Kantonsrechnung vom Fr. 400'000.–. Wir würden aber Diskussionsbereitschaft signalisieren, wenn ein reduzierter Erhöhungsbetrag auf eine Mehrheit stossen würde, würden wir Hand dazu bieten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 7400.301 (Amt für Militär und Zivilschutz / Besoldungen) eine Erhöhung um Fr. 105'500.– und im Konto 7400.303 (Amt für Militär und Zivilschutz / Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 16'300.–.

Sie haben Haag-Jonschwil gehört, wir unterstützen seine Ausführungen. Es ist tatsächlich so, wenn man A sagt, gilt es auch B zu sagen. Und es ist ein halbes Jahr her, seit wir diesem Nachtrag zum Zivilschutz zugestimmt haben.

Es braucht Ressourcen um diese Projekte auch umzusetzen, das haben Sie von meiner Vorredner gehört. Was ich Ihnen aufzeigen möchte ist, dass es hier um eine Geschichte geht, die drei Stellen umfasst. Die Position, wie sie es auf dem Antrag von Haag-Jonschwil sehen, mit diesen Fr. 161'800.–umfasst die 200-Stellenprozente für den Zivilschutz, und die braucht es. Hierdrin ist aber noch eine weitere Stelle, das ist diejenige des Waffenmechanikers, den es auch braucht, nur hier haben wir heute Morgen etwas korrigiert, dieser gehört nämlich zum Teil der refinanzierten Stellen. Weil mit Art. 9 die refinanzierten Stellen nun geschaffen werden können, ist das Thema des Waffenmechanikers hier nicht mehr weiter zu debattieren. Folglich muss man diesen Betrag von Fr. 161'800.– um den Teil, der den Waffenmechaniker betreffen würde, vermindern.

Auf unserem bereinigten Antrag finden Sie diese Zahlen. Es geht dann noch um eine Erhöhung von Fr. 105'500.– für diese zwei Stellen beim Zivilschutz. Sie denken jetzt vielleicht, dass das eine sehr tiefe Zahl ist für zwei Stellen. Das erklärt sich daraus, dass die erst ab 1. Juli 2017 besetzt sind.

Ich bitte Sie, diese Korrektur zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich gehen dann auch die Beiträge der Arbeitgeber entsprechend zurück, das ergibt dann diese Fr. 16'300.-. Aber zu diesen zwei Erhöhungen bitte ich Sie sehr, auch B zu sagen. A haben wir im Juni gesagt und jetzt braucht es auch diese zwei Stellen um diese Projekte im Zivilschutz 2015plus aus richtig umzusetzen. Es ist wichtig, dass wir hier konsequent bleiben.

Es freut mich insbesondere, dass Haag-Jonschwil das aus der SVP-Fraktion so vorgebracht hät. Dannzumal im Juni haben einige, die meisten aus der SVP-Fraktion, dagegen gestimmt, alle andern hier im Rat haben zugestimmt und müssten jetzt ein gleiches tun.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen FDP-Fraktion,

im Konto 4156.317 (Berufsfachschulen / Spesenentschädigungen) eine Kürzung um Fr. 172'300.–.

im Konto 4205.317 (Mittelschulen / Spesenentschädigungen) eine Kürzung um Fr. 90'000.–.

Wenn man die Unterlagen ansieht, dann sind hier Fr. 150.– neu je Lehrperson bei den Berufsfachschulen und bei dem Mittelschulen für Informatikmittel vorgesehen mit der Begründung, dass diese nicht selber von den Lehrern getragen werden sollten, sondern neu ein Beitrag erfolgen müsse. Ich habe mir die Zahlen, die so aus den Budgetunterlagen nicht ersichtlich sind, geben lassen. Es handelt sich in Summe bei der entsprechenden Anzahl Lehrer bei den Berufsfachschulen um einen Betrag von Fr. 71'000.– oder Fr. 72'000.–, bei den Mittelschulen um einen Betrag von Fr. 90'000.–. Wir sind der Auffassung, dass man in Zeiten knapper Finanzen es den Lehrern durchaus zumuten kann, das auch weiterhin selber zu tragen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Regierungsrat Würth hat bereits in seinem Eintreten darauf hingewiesen, was die Gründe sind, warum eine generellle Lohnerhöhung nicht möglich ist. Hartmann-Rorschach hat bereits auf gewisse Punkte, die man beachten muss, hingewiesen. Es ist natürlich nicht so, und wir verwehren uns auch gegen diesen Vorwurf, dass wenn man nicht diesem grauen Blatt zustimmt, das keine Wertschätzung ist gegenüber dem Staatspersonal. Die leisten sehr gute Arbeit, aber ich bitte Sie, auf S. 112 unten sowie auf S. 114 oben in der Botschaft zu schauen, wie die Rahmenbedingungen sind, ob eine generelle Lohnerhöhung möglich ist.

Wir zahlen jetzt bereits mit diesen 4,8 Mio. Franken, die sie auf S. 112 der Botschaft sehen, 0,7 Prozent mehr aus. Ich bitte Sie, das einmal zu vergleichen in der aktuellen Wirtschaft. Dann haben wir jetzt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion für diese 3 Mio. Franken. Das wären nochmals etwa 0,4 Prozent die dazu kommen, dann sind wir schon bei 1,1 Prozent. Hartmann-Rorschach hat es richtig gesagt, die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen nachziehen, da kommen dann auch noch Kosten auf uns zu, bzw. auf die Anstalten.

Wenn ich bedenke, dass noch der Mutationsgewinn von 0,5 Prozent dem Personal in diesem Jahr auch ausbezahlt wird, dann sind wir dann irgendwo bei 1,6 Prozent. Da muss ich Ihnen sagen, diese Grössenordnung können wir auch nicht mehr vertreten. Wenn man noch bedenkt, wir haben vorhin über das Bildungsdepartement diskutiert, wir haben noch 1,4 Mio. Franken Mehrausgaben für Stellvertretungen, wir haben 1,9 Mio. Franken Mehrauslagen Klassenlehrerzulagen die man bezahlen muss, irgendwann entsteht eine Summe, die so nicht vertretbar ist.

Und dann möchte ich auch nochmals darauf hinweisen, das ist auf S. 114 auch ganz klar aufgeführt, betreffend dem Landesindex. Man hat irgendwo eine Vereinbarung gemacht im Personalgesetz, dass die Löhne nicht unter dem Landesindex sein dürfen, d.h. bei 94 Prozent. Und jetzt haben wir eine Entwicklung, dass die Löhne stärker gestiegen sind als die Teuerung, wir sind 5,2 Prozent darüber. Und sobald man 6 Prozent darüber ist, bei 106 Prozent, dann müssen die Löhne gekürzt werden. Ich bitte, das einfach auch zur Kenntnis zu nehmen. Wenn wir hier jetzt nochmals 0,4 Prozent dazulegen, dann sind wir ziemlich nah an der oberen Bandbreite und ich wette mit Ihnen, es ist nicht Hartmann-Flawil, der dann kommt uns sagt, die Löhne müssen gekürzt werden. Sondern dann muss der ganze Index wieder neu berechnet werden, man muss den Puffer erhöhen usw.

Ich bitte Sie, folgen Sie der Regierung, sie hat das sehr gut begründet, warum eine Reallohnerhöhung in dieser Form nicht möglich ist.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion:

im Konto 7200.301 (Amt für Justizvollzug / Besoldungen) eine Erhöhung um Fr. 151'900.–;

im Konto 7200.303 (Amt für Justizvollzug / Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 23'000.–.

Es geht um zwei Stellen: um einen Sozialdienst und um einen Sicherheits- und Betreuungsdienst.

Die Ostschweizerische Strafvollzugskommission hat 2015 die Umsetzung und flächendeckende Einführung des Risikoorientieren Sanktionenvollzugs (ROS) beschlossen.

Seit dem 1. Mai 2016 wird im Ostschweizer Konkordat nach diesem Modell gearbeitet und das Nordwest- und lnnerschweizer Konkordat hat die Einführung dieses Modells ab 2018 beschlossen.

Diese Umsetzung generiert keine neuen Fälle. Es identifiziert aber «heikle» Fälle und zeigt auf, an welchen Themen mit solchen Verurteilten gearbeitet werden muss, um die Rückfallgefahr zu senken. Die bewährten Konzepte der Strafanstalt Saxerriet «Wiedergutmachung und Tataufarbeitung» wurden nach den lnterventionsempfehlungen aus dem Risikoorientieren Sanktionenvollzug-Prozess umgesetzt.

Diese Tätigkeit soll nicht nur durch psychiatrisches Fachpersonal, sondern auch durch Betreuungspersonal, insbesondere durch den Sozialdienst geleistet werden.

Der Sozialdienst hat aufgrund dieses Prozesses zusätzliche Leistungen zu erbringen. Eine Ablehnung dieser Stetle zieht eine Kostenfolge nach sich, die Fälle werden durch eine Fachstelle in Zürich abgeklärt, aber die lnterventionsempfehlungen können nicht umgesetzt werden oder es müssen externe therapeutische Fachpersonen beauftragt werden.

Die eidgenössischen Räte haben eine Änderung des Sanktionenrechts wieder zugelassen und die elektronische Überwachung (EM) als Vollzugsform wiederum eingeführt. Beim Straf- und Massnahmenvollzug (StMV) führt dies zu einer Fallzunahme und kann zum heutigen Zeitpunkt nur mit Überstunden und dem Beizug von Aushilfen bewältigt werden. Um diese gesetzliche Vorgabe beim Straf- und Massnahmenvollzug umzusetzen, kommen aufwändige Arbeiten auf die Vollzugsbehörde dazu: Klärung der Bewilligungsvoraussetzungen mit Hausbesuchen, lnstallation, lnstruktion, Wochenplanung und Überwachung mit einer sozialen Begleitung. Nach den Modellversuchskantonen rechnet man damit, dass für die erwähnten Aufgaben je 15 bis 20 Personen im Vollzug eine Vollzeitstelle nötig ist. Wenn diese Aufträge nicht erfüllt werden können, so sind der Justizvollzug und die Glaubwürdigkeit des Justizsystems in der Anwendung in Frage gestellt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, die Regierung einzuladen, dem Kantonsrat im Rahmen des AFP in der Februarsession 2017 aufzuzeigen, wie:

a) das Ressourcenpotenzial des Kantons St.Gallen gestärkt und seine Einteilung im Ressourcenindex des Bundesfinanzausgleichs verbessert werden kann;

b) welche Anstrengungen der Kanton St.Gallen zusammen mit den Gemeinden zur Ansiedelung neuer Unternehmen im Sinn dieser Zielrichtung unternommen hat und wie er diese kurz- und mittelfristig ausgestalten und verstärken kann.

Der FDP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass im Rahmen des AFP aufgezeigt wird, wie das Ressourcenpotenzial des Kantons weiter gestärkt werden kann. Ich denke, es ist wichtig in einem Kanton, der doch recht finanzschwach ist und je Kopf Fr. 858.– Bundesfinanzausgleich bezieht, mittel- und langfristig diese Abhängigkeit zu verbessern. Ich denke, wenn wir die verschiedensten Statistiken jeweils zu Gemüte ziehen, können wir auch immer wieder feststellen, dass wir im gesamtschweizerischen Vergleich auch in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den hinteren Rängen platziert sind.

Aus diesem Grund möchten wir die Regierung einladen, einerseits gemäss Antrag das Ressourcenpotenzial des Kantons zu stärken, aber auch aufzuzeigen, wie oder welche Anstrengungen auch zusammen mit den Gemeinden unternommen werden, um diese Zielrichtung zu erreichen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Konto 9051.301 (Verwaltungsrekurskommission / Besoldungen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 9051.301 eine Erhöhung um Fr. 101'100.–.

Ich möchte Ihnen auch hier beantragen, dass Sie den Besoldungskredit erhöhen. Es geht hier um die Verwaltungsrekurskommission. Es geht um eine Erhöhung von Fr. 101'100.– für das Jahr 2017. Warum? Wir haben in diesem Kantonsrat nun auch in zweiter Lesung die Revision der Verwaltungsrechtspflege soweit beraten. Ich gehe davon aus, dass wir sie auch so wie beraten beschliessen werden.

Mit der Revision der Verwaltungsrechtspflege geht eine Mehrbelastung der Verwaltungsrekurskommission einher. Die Verwaltungsrekurskommission bekommt ganz neue Aufgaben und wir müssen uns im Klaren sein, das sind wirklich ganz neue Aufgaben. Die Verwaltungsrekurskommission beschäftigt sich aktuell in der Hauptsache mit Steuerangelegenheiten und mit Angelegenheiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Hinzu kommen Fälle wie Ausschaffungshaft oder fürsorgerische Unterbringungen. Das sind Fälle, die zum Teil sehr rasches Handeln bedingen, die es notwendig machen, Verfahren sehr speditiv abzuwickeln. Die Verwaltungsrekurskommission ist mit der heutigen Arbeitslast am Rande der Möglichkeiten. Wir können ihr nicht völlig neue Aufgaben überbürden und dann erwarten, dass sie dies mit den gleichen personellen Ressourcen macht. Wenn wir hier neue Aufgaben geben, dann müssen wir auch bereit sein, die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Wir haben in der vorberatenden Kommission VRP aber auch in der Finanzkommission wiederholt beklagt, dass wir viel zu lange Verfahrensdauern hätten in unserem Kanton. Wenn wir nun Regelungen schaffen, die zu Mehrarbeit an den Gerichten führt, gleichzeitig aber nicht bereit sind, zusätzliche personelle Ressourcen zu stellen, dann erreichen wir genau das Gegenteil von dem was wir erreichen wollen, dann wird es noch länger dauern mit den Verfahren.

Ich bitte Sie sehr, im Sinne dieser VRP-Vorlage und dem Gedanken mehr Effizienz zu schaffen, diese Kredite hier auch zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte diesen Antrag unterstützen, dass wir hier nun eine Erhöhung vornehmen seitens des Kantons für diesen Beitrag.

Ich sehe die Situation momentan nicht so optimistisch. Die Rückmeldungen, welche ich habe von Seiten Gemeinden ist eigentlich die, dass man noch keinen Plan hat, wie das dann genau laufen soll. Gleichzeitig ziehen sich aber die Gmeinden bereits ab Januar 2017 aus dieser Finanzierung zurück. Ich meine, wir haben hier mindestens einen Bedarf für eine Übergangslösung, wir müssen schauen, ob das dann wirklich gelingt mit diesen Quartierschulen. Ich bin da nicht so optimistisch, dass es gelingt. Und wenn ich die Antwort auf die einfache Anfrage lese, so finde ich das auch etwas fragwürdig, was hier geschieht. Vor drei Jahren ist man zum heutigen Konzept gelangt, mit der Subjektfinanzierung über professionelle Deutschkurse, explizit begründet damit, dass damals Wildwuchs herrschte, dass kein richtiges Konzept bestand, und dass alle ein bisschen gemacht haben was sie wollten oder auch nicht.

Und das ist genau die Befürchtung, dass das nun wieder eintritt, was vor drei Jahren war, dass die einen machen und die anderen nicht, und dass wir am Schluss dann wieder keine richtige Abdeckung haben mit diesen Deutschkursen. Diese Deutschkurse sind elementar wichtig für die Leute. Wir verlangen von ihnen auch mit Integrationsvereinbarungen, dass sie ein gewisses Deutschniveau erreichen. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass es diese Angebote gibt. Ich meine, es ist dringend angezeigt, hier den Kredit nun noch zu erhöhen, damit wir mindestens eine gute Übergangslösung schaffen, damit die Gemeinden mindestens genügend Zeit haben, dieses Angebot aufzubauen, und allenfalls auch wieder auf ihren Entscheid zurückkommen können, wenn sie nämlich merken, dass sie ihr Angebot gar nicht aufbauen können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Der Antrag FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Es scheint ein bisschen schwierig, hier abschliessend einen Entscheid zu treffen, ob nun mehr Büroräumlichkeiten benötigt werden oder nicht, denn entgegen der Meinung von Tinner-Wartau haben wir darüber noch nicht befunden.

Es liegen Ihnen Anträge vor, die wir eingereicht haben zum Ausbau des Verwaltungsgerichtes, allerdings ist das dann ganz am Schluss der Fall, wo wir dann darüber abstimmen werden. Es ist noch gar nicht ganz sicher, ob wir dann das Verwaltungsgericht ausbauen oder nicht ausbauen.

Ich meine aber auch, dass das Gericht anständige Räumlichkeiten braucht. Ob das in diesem Haus zur grünen Tür ein bisschen eine überteuerte Luxuslösung ist, das kann ich schwer sagen. Uns wurde in der Finanzkommission dargelegt, man habe da verschiedene Möglichkeiten geklärt, und dies sei nicht eine besonders teure Lösung, die man gewählt habe. Für mich ist das schwer abzuschätzen, aber es ist ganz sicher, wenn wir das Gericht ausbauen, braucht dieses Gericht auch zusätzliche Räume. Ich glaube, es ist jetzt schon an der Grenze vom Platz her. Mindestens den Ausbau mit dem Richter, den haben wir ja unbestrittenermassen, deshalb ist es sicher korrekt, wenn dieses Gericht grössere Räumlichkeiten zur Verfügung erhält. Wie repräsentativ diese sein müssen, darüber liesse sich sicher streiten. Es ist ein oberstes Gericht, von dem her ist es sicher richtig, wenn es in einem repräsentativen Gebäude untergebracht wird. Andererseits ist es auch ein Gericht ohne Publikumsverkehr. Man könnte da vielleicht andere Lösungen prüfen, aber ich meine, wir müssen jetzt nicht diesen Kredit absägen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Mit Ziff. 8 haben wir der Regierung eine gewisse Freiheit gegeben. Zu dem stehen wir nach wie vor, und die SVP-Fraktion hat in ihrem Eintreten gesagt, dass sie die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen wird, da heisst auch gleichzeitig, dass sie die grauen Blätter der SP-GRÜ-Fraktion ablehnen wird. Es ist schon noch interessant, vor einem Jahr wurde der SVP-Fraktion vorgeworfen, man diskutiere um einzelne Stellen, Stichwort «Fleischschauer» und jetzt kommt die SP-GRÜ-Fraktion und will über jede Stelle eine Diskussion führen. Von dem wollen wir weg.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ich vorhin unterlassen zu sagen, dass ich in meinem Namen gesprochen habe und nicht im Namen der SVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

legt seine Interessen offen als ehemaliger Mittelschullehrer.

Ich spreche nicht, weil ich Mittelschullehrer gewesen bin, sondern weil ich jetzt nicht mehr Mittelschullehrer bin.

Ich finde diesen Antrag derart etwas von kleinlich, dass ich sagen muss, lehnen Sie diesen Antrag auf jeden Fall ab.

  1. Es ist sinnvoll, dass jeder Lehrer selber einen Laptop hat und diesen auch selber wartet. Er braucht ihn nämlich in seinem Beruf. Und wenn einen eigenen Laptop ist, dann ist er sorgfältiger damit, als wenn ihn die Schule zur Verfügung stellt. Es muss ihn da nämlich die Schule zur Verfügung stellen, wenn der Lehrer nicht selber macht. Also geben Sie doch dem Lehrer das entsprechende Mittel in die Hand.

  2. Die FDP-Fraktion verkündet immer die grosse IT-Offensive. Das ist sozusagen der grosse Gag. Aber wenn man dann den Lehrern die entsprechenden Instrumente in die Hand geben soll, dann streicht man das.

  3. Es ist etwas billig, eine kleine Gruppe von Lehrern, Berufsfachschul- und Mittelschullehrern hier die entsprechenden Mittel nicht in die Hand zu geben. Ich denke auch, es gehört dazu, wenn das Bildungsdepartement dies ausweist, und das Bildungdepartement hier mit den Lehrern einen sinnvollen Weg geht, dass wir diesen Weg unterstützen und diesen Antrag der FDP-Fraktion ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ich danke für die Erläuterungen von Sutter-Rapperswil-Jona, aber ich glaube, sie macht einen kleinen Denkfehler. Die Ausgangslage ist die, wir haben die gelben Blätter der Finanzkommission und die lauten auf Streichung. Und wenn das so durch geht, dann sind diese Stellen genau gleich gestrichen, wie wenn wir darüber diskutieren. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, das ist die Basis, anschliessend wird die Zahl dieser gestrichenen Stellen zusammengezählt und nachher wird der Regierung das Plazet gegeben, das sie allenfalls da umher schieben können. Sie haben keine andere Ausgangslage, als vorher mit dem gelben Blatt der Finanzkommission. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

Und darum sticht das Argument von Hartmann-Rorschach im Namen der FDP-Fraktion nicht, weil sie trotzdem hier sagen müssen: Doch es macht im übergeordneten Interesse Sinn, dass wir die aus diesem Plafond herausnehmen und direkt zustimmen. Das ist das Problem. Wie gesagt, wenn Sie einfach das gelbe Blatt unterstützen, dann sind diese Stellen genau gleich gestrichen, wie wenn Sie diskutieren und abstimmen.

Ich bitte Sie, da nicht einfach einen Glaubenskrieg zu machen. Ich wäre froh, wenn wir darüber diskutieren könnten, über den Sinn oder Unsinn dieser einzelnen Stellen. Es werden nachher noch mehr kommen, wenn wir Stellen streichen über Aufträge, denen dieser Rat vor ganz kurzer Zeit zugestimmt und diese unterstützt hat. Diese Stellen haben Sie auch gestrichen. Ich glaube, nehmen Sie das einfach 1:1, lassen Sie sich doch auf die Diskussion ein, argumentieren Sie, geben Sie Ihre Stellungnahmen bekannt. In den Subkommissionen und in der Finanzkommission hat man darüber diskutiert. Ich glaube, in keiner einzigen Subkommission wurden Stellen nicht unterstützt oder nicht gesagt, dass diese nachvollziehbar sind.

Ich bitte Sie, stehen Sie dazu und sagen Sie, warum das Sie etwas nicht wollen oder etwas wirklich sinnvolles nicht umsetzen wollen und nachher der Regierung diesen Betrag übergeben wollen und dann kann sie machen was sie möchte.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion beim Konto 2452.301 (Arbeitsbedingungen/Besoldungen) und beim Konto 2452.303 (Arbeitsbedingungen/Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um insgesamt Fr. 41'000.–.

Sie haben ein graues Blatt zum Konto 2452. Es geht darum, dass dieser Anteil des Bundes ja refinanziert ist, und dieser ist mit Ziff. 9 unbestritten, dass auch der Kanton St.Gallen seine Verantwortung wahrnimmt in diesen Bereichen des Arbeitsmarktinspektors und des Arbeitsinspektors im Umfang von 50 oder 10 Prozent. Die Differenz ist der Betrag von Fr. 41'000.–.

Ich würde gerne begründen, dass es notwendig ist, dass der Kanton auch seine Arbeit macht und hier auch die entsprechenden Fr. 41'000.– einstellt. Es geht hier zuerst um den Arbeitsmarktinspektor, der durch 90 Prozent refinanziert wird durch den Bund. Das ist ansich auch klar, der Bund stellt höhere Anforderungen bei der Kontrolle der flankierenden Massnahmen. Es besteht ein klares Ziel: Diese Erhöhung der Kontrolltätigkeit hat zum Ziel, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen des Personals gesichert werden. Jetzt hören Sie wahrscheinlich teilweise zuerst die ort- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen für das Personal. Klar, diese Arbeitsmarktinspektoren arbeiten, damit das richtig umgesetzt wird. Es ist in ihrem Interesse. Es ist aber auch im Interesse des Gewerbes, dass hier alle mit gleichlangen Spiessen anbieten können, und wenn sie Offerten eingeben können, dass sie davon ausgehen können, das nicht mit Lohndumping-Angeboten ihr Angebot unterlaufen wird. Es ist im grossen Interesse für Arbeitgeber und für Arbeitnehmende, dass man hier die Kontrollen der flankierenden Massnahmen korrekt, vollständig und im vollen Ausmasse umsetzt. Es ist übrigens auch im Interesse der Akzeptanz der flankierenden Massnahmen, der bilateralen Verträge und der Personenfreizügigkeit. Ich höre sonst immer, insbesondere auch von CVP- und FDP-Fraktion, dass die Personenrfreizügigkeit bzw. die bilateralen Verträge essentiell sind für unsere Wirtschaft. Ich bitte Sie, hier auch die Konsequenzen zu tragen und dieser Aufstockung um 10 Stellenprozente in diesem Bereich zuzustimmen.

Der zweite Bereich, da geht es um den Arbeitsinspektor, der die verschiedenen Bedingungen am Arbeitsplatz kontrolliert. Es ist eine Beratungs- und Kontrolltätigkeit. Sie wird hälftig durch das Seco finanziert, die andere Hälfte sollte der Kanton übernehmen, damit man diese Beratung und Kontrolltätigkeit tatsächlich umsetzen kann. Es sind zwei wichtige Stellen, auch staatspolitisch. Sie sichern die Unterstützung der Arbeitnehmenden und auch der Wirtschaft gegenüber den bilateralen Verträgen und den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Unternehmen, aber auch auf die Arbeitnehmenden.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, diese Ergänzung der Leistungen des Kantons zuzustimmen. Sie machen es wirklich im Interesse der gesamten Gesellschaft und auch der Wirtschaft.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn ich Sie nun bitter, namen der FDP-Fraktion auf diesen Antrag nicht einzutreten, hat das nichts, aber auch gar nicht mit mangelnder Wertschätzung gegenüber dem Staatspersonal zu tun.

Es wird vom Staatspersonal gute, ja sehr gute Arbeit in einer schwierigen Situation, mit finanziell sehr engem Korsett geleistet – das schätzen wir. Aber man muss diese Situation auch vergleichen mit der Situation in Industrie und Gewerbe, wo sich derzeit nirgendwo pauschale Besoldungskorrekturen zeigen.

Wenn man die Teuerung bzw. die Minus-Teuerung anschaut, wenn man die Arbeitsmarktlage anschaut und wenn man die Finanzlage des Kantons anschaut, dann denke ich, ist mit der Steigerung des Stufenanstiegs und der Beförderungsquote das Mögliche, was unser Finanzrahmen zulässt, ausgeschöpft.

Wir machen das übrigens Jahr für Jahr. Jedes Jahr bekommt das Staatspersonal in etwa eine Erhöhung der Gesamtlohnsumme um 0,5 Prozent. Das muss einfach auch einmal gesagt werden, wenn man immer wieder davon spricht, dass es seit 10 Jahren keine generelle Lohnerhöhung mehr gibt. Ja, das stimmt. Aber diese Anstiege sind da.

Es ist auch in der Begründung auf dem grauen Blatt noch ein gravierender Fehler enthalten: Die Zahl der betroffenen Stellen kann nicht stimmen. Wenn wir alleine zählen, wer in den Spitälern tätig ist, behaften Sie mich nicht auf dieser Zahl, aber es sind mindestens 5'000 Vollzeitstellen. Oder wenn wir schauen, welche Einflüsse eine Erhöhung der Entschädigung beim Staatspersonal hat auf alle Betriebe, Institutionen im Sozialbereich, die auf diese Lohnerhöhungen abstellen, dann ist die Folge für unsere Staatsfinanzen erheblich grösser, als was hier auf dem grauen Blatt steht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ein praktisch ähnlicher Antrag, abgesehen von der generellen Lohnerhöhung um Fr. 500.– je Vollzeitstelle wurde in der Finanzkommission gestellt und eingehend diskutiert. Die Kommission lehnt den Antrag zur Umlagerung der Mutationsgewinne mit 12:3 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich spreche nicht zu einem roten Blatt. Lediglich möchte ich hier noch einige Informationen platzieren, weil die vorberatende Kommission angesprochen wurde. Die Regierung hat kein rotes Blatt ausgeteilt.

Wichtig scheint mir zu wissen, dass wenn Sie von Kostentransparenz sprechen, wir haben versucht verschiedene Rettungsdienste aus verschiedenen Kantonen zu vergleichen, und haben festgestellt, dass es quasi Pauschal- oder Sockelbeträge gibt, die bei den Rettungsdiensten dann als Grundlage gelten. Auf diese Sockelbeiträge kommen dann Einzelleistungen. Bei einem Einsatz, bei dem es z.B. Sauerstoss braucht, wird irgendein Betrag von 50 bis 100 Franken hochgerechnet usw. Weil das sehr unterschiedlich in diesen verschiedenen Kantonen ist, ist es auch sehr schwierig, diese Kosten zu vergleichen. Die Rettung im Kanton St.Gallen hat eine Pauschale und jede Rettung die dann gemacht wird, wird auch je Kilometer bemessen. Dort wird nichts mehr hochgerechnet wie in andern Kantonen. Deswegen sind auch die Kosten, wenn man das ausrechnet, vergleichbar mit den Kosten von andern Kantonen – das ist einfach noch wichtig.

Die Ungleichheit besteht, es wurde gesagt, wenn man 112, 117 oder 118 wählt, hat man als Nutzerin oder Nutzer genau diese Kosten nicht zu tragen, aber wenn man 144 wählt, muss man diese Kosten selbst berappen. Da besteht eine Ungleichheit, die müsste man diesbezüglich ebenfalls korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Die FDP-Fraktion zieht den Antrag zurück.

Aufgrund der gewalteten Diskussion ziehen wir den Antrag zurück, aber wir haben ein Anliegen, dass die aufgebrachten Hinweise, dass die nicht benötigten Räumlichkeiten an der Webergasse untervemietet werden. Wir erwarten auch, dass an der Spisergasse nicht einfach dann die frei werdenden Räume zusätzlich durch die Staatsverwaltung genutzt werden.

Ich bin deshalb überzeugt, dass der Antrag der FDP-Fraktion, den wir später noch stellen werden, dass inskünftig Mieträumlichkeiten intern verrechnet werden, in die richtige Stossrichtung gehen, weil dann wird auch inskünftig Transparenz herrschen. Im Wissen darum, dass der Mietvertrag, vorbehältlich des Kantonsratsbeschlusses bezüglich der Budgetgenehmigung, abgeschlossen werden kann, dafür zu sorgen, dass nicht benötigte Räumlichkeiten auch durch Dritte genutzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Also wenn ich so etwas höre von Lemmenmeier-St.Gallen oder Lehmann-Rorschacherberg, da kann ich nur den Kopf schütteln. Sie sind doch in einer Gehaltsklasse, wo Sie sich durchaus einen Laptop oder Tablet leisten können. Es ist doch nichts anderes, als heutzutage klar, dass man das erwarten darf. Sie sind in einer Gehaltsklasse, da darf man in der Privatwirtschaft von einem mittleren oder oberen Kader sprechen, es ist lächerlich, wenn ich einem Arbeitgeber sagen müsste: Dürfte ich von dir einen Laptop haben, damit ich zu Hause noch auf meine Mails oder Daten zugreifen kann.

Ich finde diese Diskussion für Ihren Berufsstand lächerlich. Es ist peinlich, weil Sie genau das schüren, was man eigentlich so in der allgemeinen Gesellschaft sagt: Ja, die wollen nur noch mehr und jetzt soll man ihnen auch noch den Laptop zahlen. Es ist peinlich und ich erwarte von Leuten, die in Ihrer Gehaltsklasse sind, dass sie selbstverständlich solche Geräte haben, und dass sie diese auch für ihren Job einsetzen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, im Konto 7250.311 eine Kürzung um Fr. 256'000.–.

Bereits im Entlastungspaket 2013 haben wir für 1,2 Mio. Franken neue Anlagen beschafft für die Messung von Radar und Geschwindigkeit. Seit da ist das Budget und die Einnahmen doch seit 2013 massiv erhöht worden bzw. verdoppelt worden. Im Jahr 2015 sind wir bereits bei Einnahmen von 23,8 Mio. Franken.

Darum beantragt die SVP-Fraktion hier die Streichung der Ersatzbeschaffung von nach unseren neuesten Informationen einem Radargerät, obwohl in der Botschaft von «Anlagen» gesprochen wird, aber das kann Regierungsrat Fässler noch erläutern. Acht Anlagen sind genug für den Kanton. Wir müssen den Bürger nicht noch mehr schröpfen.

Bezüglich Präventionsmassnahmen in diesem Bereich werden wir heute Nachmittag noch erweiterte Massnahmen fordern und darüber abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen CVP-GLP-Fraktion, im Konto 3550.431 (Amt für Handelsregister und Notariate / Gebühren für Amthandlungen) eine Erhöhung um Fr. 56'000.–.

Dieser Antrag ist eine Folgekorrektur aufgrund der Ziff. 8. In der Subkommission DI, die ich präsentiere, haben wir festgestellt, dass bei dieser refinanzierten Stelle der Ertrag im Budget vergessen gegangen wurde – das hat uns das Amt bestätigt. Entsprechend ist es jetzt konsequent, dass wir den Ertrag einsetzen, da die Regierung ja die Möglichkeit hat, diese Drittfinanzierung zu tätigen. Entsprechend bitte ich Sie, diesem grauen Blatt zuzustimmen. Wir haben in der Finanzkommission nicht über diesen Antrag gesprochen, weil wir dort ja die drittfinanzierten Stellen gestrichen haben. Entsprechend war es dort auch nicht legitim, diesen Antrag zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Mir ist der Antrag von Hartmann-Flawil sehr sympathisch. Ich spreche aber nicht für die CVP-GLP-Fraktion, sondern ich spreche für die vielen Staatsangestellten in unserem Kanton.

Ich stehe dazu, dass der Kanton nicht mehr Geld ausgeben soll, als er einimmt, und dass wir auch eine konsequente Ausgabendisziplin betreiben müssen. Ich bin auch nicht für Steuererhöhungen. Deshalb verstehe ich auch, dass die Regierung keine Besoldungserhöhung beim Staatspersonal vorschlägt. Ich vermute deshalb, weil sie Skrupel haben, weil sie dann selber von dieser Lohnerhöhung profitieren würden. Denn wenn z.B. um 1 Prozent erhöht würde, dann würden Sie, mit den höchsten Löhnen, wahrscheinlich am meisten bekommen. Deshalb finde ich den Vorschlag von Hartmann-Flawil gar nicht so dumm: Für alle die gleiche Summe, egal ob diese Person 150'000 Franken oder unter 70'000 Franken verdient. Es ist ein Beitrag der Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Es wird anerkannt, dass gut gearbeitet wird.

Schon mehrere Jahre, und das hat Hartmann-Flawil auch richtig gesagt, hat das Staatspersonal immer weniger Geld in der Lohntasche. Kommen Sie mir nicht mit dem Argument des Stufenanstiegs und diesen individuellen Besoldungsanpassungen oder Beförderungsquoten. Es ist nämlich eine ganze Masse, die profitiert davon gar nichts, nicht einen Franken. Wenn du nämlich seit vielen Jahren z.B. als Krankenfester, und du bist 50 Jahre alt, arbeitest, dann hast du keinen Stufenanstieg mehr. Diese individuellen Besoldungs- und Beförderungsquoten treffen dort auch nicht zu. Oftmals wird dieses Geld nicht einmal voll ausbezahlt. Die haben nicht mehr, die haben bis zur Pension mit 65 Jahren gar keine Chance mehr, ein bisschen mehr Geld zu verdienen und in der Lohntasche ist sogar noch weniger, weil man mehr Abzüge machen muss, wegen der Pensionskasse.

Sie nehmen immer nur den Durchschnitt von diesen Besoldungen, und das trifft nicht auf alle zu. Es sind nur die jungen Leute, die von diesem Stufenanstieg profitieren.

Ich finde doch im Gegensatz zu Hartmann-Rorschach und Dürr-Widnau, dass es eine Wertschätzung ist dem Staatspersonal diese Fr. 500.– zu geben.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Zeiten haben sich geändert. PC und Software sind heute ein unerlässliches Mittel in unserer Gesellschaft um zu arbeiten. Das war vor 15 Jahren noch nicht so. Die Lehrpersonen an Berufs- und Mittelschulen brauchen diese Geräte um ihren Job überhaupt richtig zu machen. Sie haben meistens kein eigenes Büro, weil ihr Klassenzimmer von verschiedenen Fachkräften benutzt wird. Deshalb müssen sie logischerweise ihre Geräte auch selber mitbringen. Praktisch alle Lehrpersonen bereiten auch zu Hause den Unterricht vor, sie brauchen eine gut funktionierende elektronische Infrastruktur und auch die richtigen Programme, z.B. Buchhaltungsprogramme oder SPS und Smax Kuda (??), wenn sie im Forschungsbereich arbeiten, sonst können sie gar nicht arbeiten. Diese Fr. 150.– sind nur ein sehr kleiner Beitrag an die Kosten, die die Lehrpersonen eigentlich selber tragen. Es ist aber immerhin etwas.

Wird zukünftig die Schule selber für diese IT-Infrastruktur aufkommen müssen und die zur Verfügung stellen müssen, dann wird das viel teurer. Das heisst, die brauchen dann auch noch Büros, wo sie das stehen lassen können und Zugang haben. Die müssen alle vier, fünf Jahre wieder erneuert werden, weil die Zeit so kurzlebig ist in dieser Branche. Vergessen Sie nicht, die Medienlandschaft hat sich sehr verändert. Wir können da nicht konservativ denken. Es ist jetzt der Zeitpunkt, dass wir hier die kostengünstigste Anpassung machen mit diesen Fr. 150.–.

Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu, sonst werden Forderungen kommen, dass Sie diese Einrichtungen gewährleisten müssen. Dann sind die Lehrpersonen auch nicht mehr bereit, das selber auf ihre eigenen Kosten zu tragen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Als ich diesen Auftrag gelesen habe, ist mir in den Sinn gekommen, dass wir eigentlich schon seit Jahren wissen, dass das Ressourcenpotenzial des Kantons St.Gallen nicht sehr hoch ist und im Durchschnitt wahrscheinlich wieder sinkt gegenüber dem nationalen Durchschnitt.

Ich bin ein bisschen erstaunt, dass man diese Lagebeurteilung eigentlich jetzt macht, und weil man sie jetzt macht, möchte man sie sofort bearbeiten. Bearbeiten im Rahmen der Februarsession 2017, das heisst, die Regierung müsste dazu Mitte Januar Auskunft erteilen und müsste Massnahmen vorschlagen. Ich glaube, dass es kein einfaches Problem ist sehen wir an andern Kantonen, die auch in diesem Bereich herumlaborieren. Ich erinnere Sie an den Kanton Luzern, der eine Strategie gewählt hat, die ins Auge geht für die ganze Bevölkerung.

Ich bitte Sie, wenn Sie diesen Auftrag erteilen wollen, und ich finde den kann man erteilen, das ist nicht das Problem, aber dann geben Sie Zeit, damit man auch tatsächlich etwas dazu sagen kann und tatsächlich auch mögliche Wege aufzeigen kann. Den NFA gibt es schon seit 2006/07 als er umgesetzt wurde, und jetzt kommen Sie zehn Jahre später und sagen, bis Februar müssen wir zeigen was wir können. Seien Sie doch bitte realistisch und verändern Sie diese Angabe.

Und dann können Sie vielleicht gerade nocheinmal etwas verändern. Ich stelle bei Punkt b einfach fest, dass gerade die FDP-Fraktion in den letzten Monaten immer wieder gesagt hat, dass wir grösser denken müssen. Wir haben die Region Ostschweiz und jetzt kommt ein Auftrag an die St.Galler Regierung, man soll sich zusammen mit den Gemeinden auseinandersetzen, damit wir stärker werden als Kanton St.Gallen, aber nicht als Region Ostschweiz. Ich bitte auch die FDP-Fraktion dies zu bedenken. Wenn Sie das nächste Mal ein Postulat einreichen, werde ich es unterschreiben, wenn Sie diese beiden Punkte ein bisschen verändern.

Die Angelegenheit ist richtig, klar und ansich gut, aber bleiben Sie realistisch und schauen Sie, dass wir die ganze Region einbeziehen können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Boppart-Andwil tritt in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Wir unterstützen die mildere Variante gemäss dem roten Blatt, also die Variante der Regierung. Der Entscheid der Finanzkommission beruhte auf falschen Grundlagen. Wie wir heute wissen, hat bereits die Regierung den Sonderkredit für die Hochschule Rapperswil erheblich gekürzt. Zweimal den gleichen Betrag zu streichen war natürlich nicht die Absicht der Finanzkommission.

Erlauben Sie mir dennoch eine Bemerkung: Dass die Hochschule Rapperswil nicht jenen Sonderkredit erhält, den sie sich erhofft hat, ist natürlich nicht zu deren Freude. Die schmerzhafte Kürzung der Mittel ist deshalb nur dann vertretbar, wenn auch bei den anderen Fachhochschulen der selbe Massstab angewendet wird. Sollte sich die Kürzung bei der Hochschule Rapperswil aber als einseitige Strafaktion herausstellen, wäre dies angesichts der ohnehin aufgeladenen Situation im Fachhochschulbereich ein ganz schlechtes Signal. Ich bitte Sie, dies einfach zu bedenken.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ich bin effektiv auch etwas überrascht über das Votum von Regierungspräsident Klöti: Ist das die Haltung der Regierung? Und falls ja, warum liegt dann kein rotes Blatt vor?

Wir haben ja vorhin bei Ziff. 8 genau darüber diskutiert, dass wir der Regierung entsprechenden Spielraum einräumen. Wenn diese Stelle so wichtig ist, dann gibt es ja den Spielraum innerhalb des Departementes, dass Sie das über Kompensation einer anderen Stelle entsprechend diese Stelle einführen können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Im Namen der CVP-GLP-Fraktion. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Eine grosse Mehrheit unserer Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission und lehnt den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ab.

Wir sind der Meinung, im Sinne der Kostenwahrheit sollen weiterhin jene die Kosten tragen, welche die Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Falls wir hier einen neuen Subventionskanal einführen, heisst das nichts anderes, als dass die Allgemeinheit über die Steuern für diese Kosten aufkommen muss.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Für uns ist nicht ganz klar, ob es bei dem Antrag um die Beschaffung von zwei oder mehreren neuen Anlagen geht? Dann müssten wir ganz klar sagen, dass wir das graue Blatt unterstützen und würden diesen Geldbetrag auch streichen. Wenn es jedoch darum geht, bestehende defekte Anlagen zu ersetzen, dann ist es anders. Wir haben einen Grundsatzbeschluss gefasst und den möchten wir von uns aus nicht ändern.

Ich denke, Regierungsrat Fässler wird uns dazu klar Auskunft geben können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Der Antrag FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe bereits in der vorberatenden Kommission zu diesem neuen Gerichtsgesetz die Thematik der Kosten aufgebracht. Und über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir uns gestern anlässlich der zweiten Lesung unterhalten. Auch mein Vorredner hat es nochmals klar aufgezeigt, dort kann man unterschiedlicher Auffassung sein, wie viele Mitarbeiter von welcher Art Mitarbeiter, dass es ab welchem Zeitraum benötigt. Aber die entsprechenden Büroräumlichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden. Ich bin absolut kein Fan für irgendwelche luxuriöse Verwaltungspaläste, sei das für die Kernverwaltung, sei das für die Regierung oder die Gerichte. Aber ein angepasstes Büro sollte logischerweise zur Verfügung stehen, und ich habe gesagt, wenn wir A sagen, müssen wir auch B sagen. Wir können nicht ein Auto kaufen, dem Auto aber keine Räder dazugeben. Dann nützt es nichts. Ein anständiges Büro gehört zu einem anständigen Gericht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Fundiertere Auskunft bekommt man wohl selten von einem Fachmann, der die Arbeit tagtäglich macht. Ich danke für die Worte des Verwaltungsgerichtspräsidenten Beda Eugster.

Mich nimmt es einfach generell wunder, was es denn noch braucht, als eine klare Ansage, dass diese Stelle benötigt wird. Ich habe heute gelernt, dass sparen angesagt ist. Aber mir scheint, dass es manchmal mehr um Prinzipien geht, als um den einzelnen Fall. Man kann doch nicht einfach am Morgen sagen: Heute sagen wir Nein und wir bleiben beim Nein.

Wir haben gehört, die Stelle braucht es, ich sehe keinen anderen Weg.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Dieser Antrag ist nicht kleinlich, nein er ist grossartig. Diesen Antrag gilt es zu unterstützen. Dieser Antrag löst nämlich neue Begehrlichkeiten aus, ich denke dabei auf allen Stufen der Bildung, in der Primarschule, in der Oberstufe und jetzt sollen gerade die Berufsschul- und Mittelschullehrer in einer hohen Lohnklasse noch diese Spesenvergütung von Fr. 150.– erhalten. Also ich denke, lösen Sie nicht neue Begehrlichkeiten aus, welche letztendlich wieder Folgen haben auf den Finanzhaushalt der Gemeinden.

Ich gehe davon aus, dass diese beiden Anträge grossmehrheitlich von der CVP-GLP-Fraktion unterstützt werden.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist zu unterstützen.

Wie bereits beim Eintretensvotum erwähnt, sind wir nicht glücklich darüber, dass die Vorgabe des Kantonsrates in Bezug auf den Personalaufwand nicht eingehalten wurde. Wir unterstützen aber die Stossrichtung der Finanzkommission und sind bereit, den Umsetzungsvorschlag auf Ziff. 8 und 9, wie er jetzt vorliegt, gemäss dem grauen Blatt zu unterstützen.

Ich möchte aber an dieser Stelle noch etwas erwähnen, und zwar, wie auch bereits beim Eintretensvotum erwähnt habe, ist die CVP-GLP-Fraktion der Meinung, dass wir da mehr Transparenz bei den Stellen fordern. Insofern möchten wir die Regierung einladen, im Rahmen der Rechnung 2017 kenntlich zu machen, welche Kürzungen sie nicht umgesetzt hat, und wie sie diese im Gegenzug kompensiert hat bzw. welche neuen Stellen trotz Kürzung geschaffen wurden und welche bisherigen Stellen im Gegenzug gestrichen wurden. Es würde uns freuen, wenn die Regierung diesem Wunsch Folge leisten würde.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich spreche zu Ihnen als eine der betroffenen Mittelschullehrerinnen. Ich möchte ein bisschen aus meinem Alltag erzählen: Es ist selbstverständlich, unsere Schüler kommen alle mit Laptops oder Tablets, da können Sie doch als Lehrperson nicht ohne einen solchen Laptop oder ein Tablet im Unterricht sein – das ist völlig klar. Jede andere Arbeitnehmerin oder jeder andere Arbeitnehmer kriegt ihr Arbeitsmittel auch vom Arbeitgeber bestellt. Nur wir Mittelschullehrpersonen sollen unseren Laptop selber bezahlen. Mit Fr. 150.– je Laptop, der etwa Fr. 3'000.– kostet, kommen Sie billig weg. Alle 20 Jahre finanzieren Sie dann einer Lehrperson einen neuen Laptop. Ich kann Lehmann-Rorschacherberg nur unterstützen, so billig kommen Sie sonst nie mehr weg. Wenn die Schulen uns unsere Arbeitsgeräte bezahlen müssen, kostet das vieles mehr.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Die Regierung erstellt regelmässig den Bericht «Schumacher» über die Prognose der Ausgaben für Ergänzungsleistungen und individuelle Prämienverbilligungen. Und das umfasst die Jahre 2016 bis 2036. Als Mitglied der Finanzkommission und der FDP-Fraktion ist es natürlich ein Anliegen, dass die Prognosen sich nicht nur alleine auf das Mengenwachstum abstützen, sondern das sich inskünftig die Regierung auch Massnahmen überlegt, wie das Kostenwachstum gebremst werden kann bzw. nicht im gleichen Ausmass anwächst, wie in den letzten Jahren. Ich gehe davon aus, dass das zuständige Departement des Innern diesen Wunsch entgegen nimmt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Wir sind klar der Auffassung, dass die jetzt ausgeführten Tätigkeiten anders bewältigt werden können. Umso störender ist für uns, dass wir zur Kenntnis genommen haben, dass sich Leute (stellvertretende Chefpersonen) aus diesem Amt für Richterpositionen zur Verfügung stellen können. Das schätzen wir an und für sich sehr, aber dann kann es nicht so überlastet sein, wenn die Möglichkeit besteht, zum neu noch zusätzlich Funktionen, in diesem Fall in einem Kreisgericht, auszuüben. Dann hat es aus unserer Sicht noch diese nötige Luft, die es braucht um diese Aufgaben zu bewältigen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Bei dieser Position handelt es sich um eine Spezialposition, vergleichbar mit jener bei der Berufsschulen. Ich war nicht mehr in der Finanzkommission, als diese Stellenbegehren diskutiert wurden. In der Finanzkommission entstand dann eine Unsicherheit, ob das Stellen sind, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind, oder ob wir von unserer Seite vergessen haben, die zu streichen. Wir haben ja auf ein zusätzliches 150er-Zentrum, das wir ursprünglich einmal schaffen wollten, aufgrund der rückläufigen Zahlen verzichtet. Diese Stellen benötigen wir aber dringend. Wir haben bislang auf einer Zahl von Asylsuchenden in unseren kantonalen Zentren von 365 kalkuliert. Wir hatten im vergangenen Jahr zum Teil bis zu 1'000 Plätze in kantonalen Zentren. Aktuell werden wir sie stabilisieren auf etwa 580 Plätze in den kantonalen Zentren.

Das verursacht natürlich beim Migrationsamt selber eheblichen Mehraufwand. Diese Asylsuchenden müssen administriert werden, wir müssen Mutationen erfassen. Es sind nicht mehr vier sondern insgesamt sieben Zentren, diese Zentren müssen geführt werden. Wir haben hier in einer, wie ich meine, massvollen Art und Weise beantragt, zusätzliches Personal zu schaffen. Das ist eine 20-Prozent-Aufstockung zum einen beim Chef des Migrationsamtes, dort hat man einfach mehr zu tun im Rahmen der Personalmutation. Wir haben hier aber nicht eine zusätzliche Stelle geschaffen, sondern sind um 20 Prozent hochgefahren.

Wir haben das Krankenkassengeschäft zentralisiert. Diese waren bis jetzt über die kantonalen Durchgangszentren organisiert, wir müssen alle Asylsuchenden versichern, was einen administrativen Aufwand bedeutet. Wir haben das jetzt zusammengefasst im Migrationsamt, aber das braucht einfach 40-Prozent-Kapazität, nich eine volle ganze Stelle, sondern 40-Prozent. Wenn wir die nicht haben, müssen wir das einfach wieder ausgeben an die Zentren und dann verlieren wir diese Synergiegewinne.

Wir haben in Aussicht genommen, eine Abteilungsleiter-Stellvertreterin zu schaffen. Ich habe es erwähnt, 365 Asylsuchende sind nicht dasselbe, wie 580 Asylsuchende. Wir müssen da einfach besser steuern können. Also insgesamt etwa 300 Stellenprozent, die sind der höheren Zahl der Asylsuchenden geschuldet und auch der höheren Bleibe-Quote. Früher sind 10 bis 20 Prozent geblieben, heute sind das etwas 60 Prozent. Diese Leute müssen wir alle verwalten und dafür brauchen wir einfach diese zusätzlichen Stellen.

In der Subkommissin FiKo ist das unbestritten geblieben, dort ist das im Einzelnen erläutert worden. In der Finanzkommission selber ist das in meiner Anwesenheit nicht diskutiert worden. Diese Diskussion war später. Wir können diese Arbeit schlicht nicht machen, wenn wir diese Stellen nicht haben.

Das sind also nicht zusätzliche Stellen, die wir jetzt im Sinne eines Ausbaus des Personals schaffen, sondern das sind Anpassungen die notwendig werden, weil einfach mehr Asylsuchende gekommen sind. Das wäre das gleiche, wie wenn Sie an der Berufsschule aufgrund höherer Schülerzahlen vermehrtes Personal brauchen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Regierung hat diese Thematik nicht besprochen, dieser Antrag lag uns nicht vor. Ich habe mich aber mit dem Finanzchef besprochen und wir können Ihnen sagen, dass wir gewisse Sympathien für diesen Vorstoss haben, denn er erhöht die Transparenz, wo und wer eigentlich solche Mietkosten zu tragen haben soll.

Man muss ganz ehrlich sagen, dass aktuell die Anreize in der Verwaltung die Mietkosten tief zu halten, relativ tief sind. Deshalb nehme ich diesen Auftrag sehr gerne entgegen. Wir werden das auch versuchen umzusetzen. Selbstverständlich müssen wir dann die Details im Rahmen mit der Finanzkommission das besprechen. Wir werden natürlich nicht die effektiven Mietzinsen verrechnen, das wäre unfair. Wir müssen da einen Durchschnittswert machen zwischen Fremdliegenschaften und eigenen Liegenschaften. Aber das können wir sicherlich mit der Finanzkommission dann im Detail anschauen.

Ich glaube, eine erhöhte Transparenz macht in diesem Sinne Sinn.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir unterstützen den Antrag der Finanzkommission auch im Sinne der Kostentransparenz. Es konnte bis heute ja nicht klar aufgezeigt werden, um wie viel die einzelnen Rettungsmassnahmen entlastet werden dürften.

Entscheidend ist auch, dass die Kostentransparenz wirklich in den Fokus gestellt wird. Wir haben uns auch in der Finanzkommission vom Auftrag der vorberatenden Kommission vom Februar leiten lassen, welche eigentlich die Abklärungsarbeiten in den Schoss der Finanzkommission gelegt hat. Und die Finanzkommission ist letztlich zum Schluss gekommen, dass diese Finanzierungsmöglichkeit nicht notwendig ist.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Seit dem 1. Oktober, mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat sich die Arbeitsbelastung an den Kreisgerichten und Untersuchungsämtern massiv verstärkt. Einige Verfahren wurden aufgrund dieses Zustandes mit dem neuen Art. 66 des StGB verlängert und es braucht mehr Zeit, um diese Verfahren abzuarbeiten.

Um auch die Ausschaffungsinitiative korrekt umzusetzen, die Verfahren nicht mühsam in eine Verlängerung zu ziehen und möglichst rasch einen Entscheid vom Gericht zu erlangen, benötigt es mehr Stellen um dies umzusetzen. Die Abschätzung hat bereits jetzt nach einem viertel Jahr gezeigt, dass massiv mehr Fälle so zum Gericht gelangen und diese Abklärungen nötig sind.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, um den Gerichten möglichst rasch zu ermöglichen, diese Ausschaffungsinitiative auch korrekt umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Im Eintreten habe ich ausgeführt, dass die SVP-Fraktion bei den Personalbegehren das gelbe Blatt der Finanzkommission unterstützt. Jetzt haben wir etwas, das nichts mit Personal zu tun hat. Nichtsdestotrotz unterstützt die SVP-Fraktion die Anträge der Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Sie können mich auch falsch verstehen. Ich habe überhaupt nicht gesagt, dass ich dieses graue Blatt unterstütze. Ich habe nur erklärt, wie es ist, und ich habe über den Lotteriefonds gesprochen, und dass wir diese Stellen über diesen finanzieren. Ich habe nur davon gesprochen, und ich habe sogar zum Schluss gesagt, Sie können die Aufzeichnungen abhören, dass wir heute nicht über Stellen sprechen. Das heisst, für mich gibt es kein rotes Blatt. Wir haben kein rotes Blatt der Regierung. Ich habe dieses graue Blatt nicht unterstützt, ich habe nur nachargumentiert, um zu sagen, dass wir hier einen misslichen Zustand haben, und dass wir darauf geschärft sind, dass wir hier etwas unternehmen müssen.

Aber unterstellen Sie mir nicht, ich hätte hier jetzt sozusagen wie ein rotes Blatt gesprochen – das habe ich nicht. Ich habe mich vorhin auch links und rechts mit den Kollegen abgesprochen.

Bitte tun Sie das nicht, mich einfach so falsch zu verstehen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Sie werden wahrscheinlich nachher in der Abstimmung einfach auf den roten Knopf drücken, aber ich finde, und ich appelliere wirklich an Ihr Politikerinnen- und Politikerherz, begründen Sie doch wenigstens Ihre Haltung. Es würde mich wirklich interessieren, aus welchem Grund Sie diesem Begehren nicht zustimmen. Stehen Sie dazu, begründen Sie Ihre Haltung und verhalten Sie sich demokratisch und politisch korrekt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Im Sinne eines Kompromisses sind wir gerne bereit, dass auch die Berichterstattung im Rahmen der Budgets 2018 erfolgen kann, dann kann auch Hartmann-Flawil diesen Auftrag unterzeichnen. Wir werden diese Änderung dann so mitgeben.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Nur kurz zur Erwiderung, ich spreche nicht gerne nach dem Kommissionspräsidenten, aber es braucht da eine Korrektur: Selbstverständlich haben wir in der Kommission keinen Antrag gestellt. Wir sahen uns ja nicht veranlasst, einen Antrag zu stellen, entspricht unser Antrag doch dem Antrag der Regierung und den hat die Finanzkommission abgeändert. Es war überhaupt nicht nötig, hier einen Antrag zu stellen, nur dass hier keine Verwirrung entsteht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe vor der Abstimmung zu Ziff. 8 und 9 auch diesen Sachverhalt erläutert, wenn Sie genau zugehört haben. Ich wiederhole nochmals, was ich damals gesagt habe, denn das habe ich mir aufgeschrieben, weil ich diese Diskussion erwartet habe. Es ist wichtig, dass wir hier klare Regeln haben. Ich habe gesagt: Es kann auch Stellen geben, die teilweise refinanziert sind, das ist dieser Fall, den Hartmann-??? herangezogen hat. Diesbezüglich ist nach dieser Logik klar, dass der nicht refinanzierte Teil im jeweiligen Personalkredit kompensiert werden muss, das habe ich vorhin schon gesagt. Und jetzt kann ich noch einen Nebensatz machen: sofern die Mittel nicht vorhanden sind. Das ist jetzt eigentlich der Antrag Hartmann-Flawil. Wenn Sie dem Antrag mit den Mitteln von Fr. 41'000.– Folge leisten, dann ist dieses Korsett für das Volkswirtschaftsdepartement bei diesem Rechnungsabschnitt, bei diesem Personalkredit nicht so eng. Wenn Sie dem Antrag der Finanzkommission Folge leisten, dann ist dieses Korsett enger. Und wenn es das Volkswirtschaftsdepartement nicht schafft zu kompensieren, dann gibt es diese Stelle nicht. Und wenn das Volkswirtschaftsdepartement es schafft, diese Mittel zu kompensieren, dann gibt es diese Stelle – so ist der Mecano.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte lieber zum Stichwort «Zulässigkeit» sprechen und nicht zur «Verzweiflungstat». Zur Zulässigkeit haben wir eine ganz klare Meinung, und Sie sind ja Mitglied der Finanzkommission, es gab in der Finanzkommission keinen Antrag, aber eine Intervention, man könne doch pauschal jetzt nochmals zwei oder drei Millionen beim Personal kürzen, pauschal, ohne Bezeichnung eines Rechnungsabschnitts. Sie können sich an meine Antwort erinnern, und die ist auch so im Protokoll. Ich habe gesagt, das ist nicht zulässig. Es hat sich rein gar nichts geändert an der Haltung der Regierung, was die Zulässigkeit von generellen, nicht identifizierten pauschalen Anträgen betrifft. Aber hier haben wir auf dem roten Blatt, wenn Sie so wollen das Gegenstück zu diesem Volumen, das die Finanzkommission oder schlussendlich dann der Rat, wir wissen ja nicht was jetzt genau rauskommt bei dieser Kürzung. Und auf dem roten Blatt sagen wir im Grunde genommen, dass wir dieses Volumen, das Sie kürzen auf Antrag der Finanzkommission, dass wir das globalisieren und damit auch den Ressourceneinsatz als Regierung selber bestimmen können. Das bedeutet rechtlich gesehen nichts anderes, als dass Sie im Falle einer Mehrausgabe diese begründe müssen, nämlich mit einer Kompensation, einer Minderausgabe an einem anderen Ort – das ist es. Und das ist nicht das, was in früheren Zeiten in diesem Rat schon beantragt oder was jetzt auch in der Finanzkommission wieder angeregt wurde. Das ist nicht dasselbe, darauf möchte ich schon Wert legen. An dieser rechtlichen Beurteilung hat sich rein gar nichts geändert.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, die Regierung, zu beauftragen, den Nutzern die Mietkosten ab Budget 2018 intern zu verrechnen.

Ich habe bereits im Votum zum Mietvertrag «Webergasse» darauf hingewiesen, dass die FDP-Fraktion den Antrag stellen wird, die Regierung einzuladen, ab Budget 2018 die Mietkosten intern zu verrechnen. Das erhöht einerseits die Transparenz und es wird dann sicher auch die Nutzer dazu bringen, sich Gedanken zu machen, ob sie weitere Mieträumlichkeiten anmieten möchten oder ob allenfalls auch ein Verdichtungspotenzial nach innen besteht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Dietsche-Oberriet hat im eigenen Namen gesprochen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Was wir jetzt gehört haben, davon rede ich seit Jahren. Allein die Botschaft wird nicht gehört. Wir haben noch einen doppelten Fehler, wir zahlen diese Stellen in der Archäologie über den Lotteriefonds. Wir zahlen also in diesem Sinne Aufgaben, für die der Staat verpflichtet ist, über einen Lotteriefonds, der für ganz andere Dinge gedacht ist – das ist der grosse Fehler. Wir versuchen im Kulturgesetz ja eigentlich staatliche Aufgaben über den Staatshaushalt zu zahlen und den Lotteriefonds dafür zu verwenden, wofür er ist. Mit diesem Fehler leben wir seit Jahren. Ich erlebe persönlich, dass Leute uns verlassen, weil Sie sagen, ich kann meine Familie nicht ernähren oder dies garantieren, wenn ich von Jahr zu Jahr darum bangen muss, dass im Lotteriefonds meine Stelle Archäologie bewilligt wird – das ist kein Zustand. Wir sind hier weit weit zurück im Vergleich mit anderen Kantonen.

Wir diskutieren heute nicht mehr über Stellen, und das akzeptiere ich auch. Ich will Ihnen einfach noch einmal sagen, der Kanton St.Gallen ist in Sachen Archäologie, was die Stellenbesetzung für die Kompetenzerhaltung betrifft und auch für die Bauwirtschaft zeitgerecht diese Arbeiten zu erledigen, weit zurück. Es ist ein wirkliches Defizit in unseren Rahmenbedingungen. Darauf müssen Sie bitte achten, wenn wir je darüber sprechen, dass wir solche Stellen über den Staatshaushalt finanzieren und nicht mehr über den Lotteriefonds. Wir müssen hier etwas machen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Es geht hier um die Finanzierung professioneller Strukturen. Wir haben das zusammen mit der VSGP über Jahre jetzt gemacht. Es sind auch beträchtliche Mittel der Gemeinden in diese Strukturen geflossen. Die Erfolgsquote liegt zu tief. Das haben wir zusammen festgestellt und haben überlegt, wie könnten wir sie verbessern, wenn wir nur 20 Prozent jener, die hier in den Arbeitsmarkt eintreten sollten, erreichen, dann ist das zuwenig bei dem ganzen Aufwand. Wir haben mit dem Bund das kantonale Integrationsprogramm (KIP) über vier Jahre abgeschlossen. Das machen alle Kantone in der Schweiz so. Wir können also nicht dort plötzlich mehr Mittel erwarten, aber wir können unsere Mittel des Kantons anders verteilen. Wir haben Fr. 800'000.– jährlich hineingeschickt in diese Deutschkurse bzw. in die Sprachkompetenzförderung, so ist es besser formuliert, denn es ist nicht nur das Deutsch, die Leute lernen sich auch in den Gruppen zu unterhalten, vernetzen sich, auch in den professionellen Deutschkursen wird mehr gemacht, als nur die Sprache vermittelt. Trotzdem hat das nicht den erwarteten Erfolg gebracht.

Nun hat die VSGP ein Konzept mit diesen Quartierschulen lanciert und die VSGP, die ihre Mittel bis jetzt hald in unsere gemeinsam geförderten professionellen Strukturen geschickt hat, hat jetzt entschieden einen grossen Teil ihrer Mittel in die Quartierschulen zu schicken. Wir respektieren das. Es kommt ein bisschen schnell, allerdings haben wir die Schulen rechtzeitig informieren können. Wir federn das unsererseits nun ab, dass wir nicht nur unsere Fr. 800'000.– in diese Sprachkompetenzförderung schicken, sondern 1,2 Mio. Franken. Wir nehmen natürlich damit einige Mittel aus anderen möglichen Projekten des kantonalen Integrationsprogramms. Natürlich werden damit etwas weniger Lektionen finanziert und etwas weniger lange. Es ist schon ein Einschnitt in diese professionellen Angebote, aber mit Mass. Mit 1,2 Mio. Franken fürs nächste Jahr sind Mittel da, und zusätzlich schicken die Gemeinden ihre Mittel in die Quartierschulen.

Wir wollen sehen, ob wir besser werden in den nächsten Jahren, als in den vergangenen drei Jahren. Die VSGP wird bestimmt ihre Mittel nicht weiterhin in Strukturen schicken, die nichts bringen, und wir auch nicht. Wir müssen immer wieder überprüfen, bringt diese ganze Sache den nötigen Rücklauf und Erfolg in den Arbeitsmarkt. Das ist unser einziges grosses Ziel.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Habe ich das richtig verstanden? Sie bitten den Rat den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

zu Dürr-Widnau: Ich möchte Ihnen wirklich keinen Spagat und auch keine Pirouette vorwerfen. Sie haben es aber selber gesagt, die Konsequenz aus der Entscheidung, die wir gestern gefällt haben, muss sein, hier zuzustimmen. Das heisst, wenn Sie jetzt sagen, Sie lehnen diesen Besoldungskredit in vollem Wissen ab, dass wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, die diese Bestellung auslöst, wie Sie das selber formuliert haben. Das ist nicht konsequent, das ist eventuell nur stur. Das ist Ihnen natürlich gerne überlassen.

Ich möchte aber trotzdem an die konsequenten Mitglieder der CVP-GLP-Fraktion appellieren, seien Sie konsequent, nehmen Sie den Auftrag ernst, den wir gestern erteilt haben und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: der Antrag wurde zurückgezogen. Ich möchte noch eine kleine Bemerkung machen, insbesondere für diejenigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die neuer im Rat sind. Es gibt wenige Leute, die hier drinnen sprechen dürfen und nicht Parlamentarier oder Mitglieder der Regierung sind. Dazu gehört auch der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Beda Eugster. Ich wollte ihn jetzt gleich begrüssen, aber jetzt wo der Antrag zurüchgezogen wurde, darf ich ihn auch wieder verabschieden.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben in der Finanzkommission und auch hier im Rat jetzt mehrmals gesagt, dass wir nicht über einzelne Stellenbegehren sprechen wollen. Wir haben mit Ziff. 8 und 9 auch Regeln aufgestellt, die glaube ich, wie man bei der Abstimmung gesehen hat, wirklich breit abgestützt sind in diesem Rat. Wenn die SP-GRÜ-Fraktion jetzt wieder über einzelne Stellen sprechen will, dann ist das ihr Recht, das darf sie. Seitens der FDP-Fraktion werden wir dazu nicht votieren und keine Stellung nehmen und alle diese Anliegen ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

zu Hasler-St.Gallen: Sie müssen uns das nicht mitteilen. Wir waren in diesem Geschäft sehr konsequent. Ich bitte Sie, diese Frage der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion zu stellen. Sie können doch nicht erwarten, dass wir vor der Schlussabstimmung hier die Rechnung bezahlen. Sie müssen das diesen Personen sagen, welche die Bestellung aufgegeben haben. Ich bitte da schon um Verständnis, in der Finanzkommission war das Verständnis sehr gross für unsere Position und ich hoffe, wir haben diese auch in diesem Rat.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Es wurde bereits auf die Intensität der Diskussionen innerhalb der Finanzkommission hingewiesen. Ungeachtet von allfälligen Pirouetten und Spiralen und trotz des Exotikums des Verwaltungsgerichtspräsidenten bleiben wir nüchtern. Die Mitglieder der Finanzkommission lehnen diesen Antrag mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die Subkommission SJD-Gerichte beantragte Mehrkosten von 126'000 Franken. Wir haben darüber in der Finanzkommission sehr eingehend diskutiert, auch in Anwesenheit des heute anwesenden Kantonsgerichtspräsidenten.

Die Mitglieder der Finanzkommission lehnen diese Antrag mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Mit diesem Entscheid sollchen die Personalkredite des Kantonsgerichtes nicht ausgebaut werden. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass einzelne Stellen durch anderweitige Kompensationen von Stellen besetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission, zu Konto 2458 VD Tourismusrechnung: Ganz kurz zu den grauen Blättern, ich kann es kurz machen, denn ich möchte mich nicht jedes Mal dazu äussern, diese Anträge wurden in der Finanzkommission nicht gestellt, vor allem von der SP-GRÜ-Fraktion.

Ich habe aber noch einen Auftrag wahrzunehmen aus der Finanzkommission, und zwar zum Konto 2458 VD Tourismusrechnung. Die Diskussion in der Subkommission VD und anschliessend in der Gesamtkommission haben verdeutlicht, dass zwischen verschiedenen Tourismusdestinationen sowie den Bergbahnen im Obertoggenburg keine konstruktive Gespräche möglich sind. Diese mangelnde Zusammenarbeit erachtet die Finanzkommision als nicht akzeptabel. Sollte die Koordination und die gemeinsame Vermarktung der Destination nicht zustande kommen, erwarten wir eine Kürzung oder gar Streichung der kantonalen Mittel.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Bucher-St.Margrethen hat mich noch gebeten, da Klarheit zu stiften. Ich werde meine Aussage präzisieren: Auf S. 112, ich habe gesagt, dass die individuelle Besoldungsanpassung 0,7 Prozent beträgt. Zwei Zeilen weiter oben steht, dass der Stufenanstieg 0,6 Prozent beträgt. Hier in den Zahlen wird natürlich das Netto, die 0,1 Prozent ausgewiesen. Und wenn man die 0,6 Prozent, die Beförderungsquote 0,3 Prozent und die ausserordentliche Leistungsprämie 0,3 Prozent zusammenzählt, dann sind wir dann bei 1,2 Prozent.

Dies zur Präzisierung. Sie sehen, dass die Netto-Betrachtung genommen wird – jeder kann das so nachvollziehen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In der Finanzkommission wurde dieser Punkt auch im Zusammenhang mit dem Bericht 40.16.01 «Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen» eingehend diskutiert. Die Finanzkommission bittet Sie den Antrag mit 10:5 Stimmen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ziff. 9. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion, Ziff. 9 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung kann drittfinanzierte Stellen umsetzen und erstattet der Finanzkommission jährlich über die durch Dritte finanzierte Stellen Bericht. Fällt eine Drittfinanzierung weg, ist der entsprechende Personalkredit zu kürzen.»

Es ist der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion. Es ist ein gemeinsamer Antrag. Dieser Antrag unterscheidet klar zwischen refinanzierten Stellen und den noch nicht finanzierten, sondern über den ordentlichen Haushalt zu finanzierenden Stellen.

Es ist wichtig, dass wir diese Unterscheidung hier treffen für das Budget 2017, dass die Regierung diese drittfinanzierten Stellen umsetzen kann, nicht muss. Wir gehen davon aus, dass diese auch ausgewiesen sind und umgesetzt werden. Dazu nehmen wir sehr gerne das Angebot der Regierung zur Kenntnis, dass sie jährlich in der Finanzkommission Bericht erstattet über diese Drittfinanzierung. Denn auch aus unserer Sicht ist klar, drittfinanziert heisst, dass allenfalls eine Finanzierung auslaufen kann, d.h. auch, dass dann dieser Auftrag entweder zur Diskussion gestellt werden muss, oder dieser Auftrag wird nicht mehr erfüllt.

In diesem Sinne sind wir sehr froh um die Klärungen in diesem Falle bezüglich der Drittfinanzierten. Ich möchte noch anmerken, die Erläuterungen von Regierungsrat Würth haben uns ein bisschen beruhigt. Diese Klärung war sehr nötig, dass wir inskünftig auch nicht über pauschale Kürzungen sprechen, sondern dass der Kantonsrat ganz klar sagen muss, wo er ansetzen will, wenn er kürzen möchte.

Ich bin aber froh und ich hoffe, dass der Antrag der drei Fraktionen durchgeht, dass drittfinanzierte Stellen bewilligt und umgesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist nicht (??) zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass der Aufbau der geplanten Quartierschulen in verschiedenen Gemeinden bereits fortgeschritten ist. Es wurden bereits Erfahrungen gesammelt und man ist auf Gemeindeebene durch die Nähe zu den betreffenden Leuten viel schneller und effizienter im Aufbau und im Betrieb dieser Schulen. Von daher erachte ich diese Kürzung als vertretbar.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Standpunkte waren auch in der Finanzkommission zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten einem Antrag 100 Prozent hauptamtliche Richterstelle anteilsmässig von 70'000 Franken gegenüber dem Antrag der Subkommission 100 Prozent hauptamtliche Richterstelle, 100 Prozent Gerichtsschreiber, 50 Prozent Sekretariat im Total von 184'000 Franken mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Präsident Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 10. und 11. November 2016 das Budget 2017 beraten, nachdem in den einzelnen Subkommissionen eine vertiefte Diskussion auf Stufe Departement mit den jeweiligen Generalsekretären und einzelnen Fachmitarbeitenden stattgefunden hatte. Auskünfte erteilten an diesen beiden Tagen sämtliche Mitglieder der Regierung, der Vizestaatssekretär sowie die Präsidenten des Kantonsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes.

Das Budget 2017 weist bei einem Aufwand von 4'911,9 Mio. Franken und Erträgen von 5'196,6 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 284,7 Mio. Franken in der Erfolgsrechnung aus.

Doch der erste Schein trügt: Dieser Ertragsüberschuss ist hauptsächlich durch einen einmaligen und ausserordentlichen Aufwertungsgewinn von rund 305 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde zurückzuführen (Auflösung der stillen Reserven), wobei es der Regierung wichtig erschien, den Einmaleffekt der Aufwertungsgewinne aus der Übergabe der Spitalimmobilien für die Erstellung eines schuldbremsenkonformen Budgets auszuklammern. Ohne diese ausserordentlichen Effekte resultiert im Jahr 2017 ein Aufwandüberschuss von 38,1 Mio. Franken. Die Schuldenbremse gemäss Art. 61 des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) lässt für das Jahr 2017 ein Defizit von genau 38,1 Mio. Franken zu. lm Budget 2017 sind wie in den Vorjahren Bezüge von 25,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital enthalten. Aus dem freien Eigenkapital werden erstmals seit dem Budget 2008 keine Mittelbezüge veranschlagt. Klammert man die Eigenkapitalbezüge aus, erhält man das operative Ergebnis. Es beträgt -63,7 Mio. Franken und entspricht in etwa demjenigen des Vorjahres, allerdings mit geringerem Bezug aus dem Eigenkapital. Weitere Zahlen und Werte sind u.a. der Botschaft der Regierung zu entnehmen.

Es ist der Regierung gelungen, ein Budget zu erstellen, das ohne Steuererhöhung schuldenbremsenkonform ist, dass die Aufwandsteigerung geringer ausfällt als das erwartete Wirtschaftswachstum und somit die Staatsquote weniger als im bisherigen Rahmen beträgt.

Die Mehrheit der Finanzkommission zeigt sich indes unbefriedigt mit verschiedenen Aspekten. Vor allem die Nichteinhaltung des Personalplafonds mit über 730 Mio. Franken mit beinahe 50 neuen Stellen gab teilweise zu heftig geführten Diskussionen Anlass, unabhängig, ob es sich dabei um refinanzierte oder gar nichtrefinanzierte Stellen handelt.

Der Kantonsrat hat anlässlich der Behandlung des AFP 2017–2019 in der ersten Session dieses Jahres einen Antrag der Finanzkommission gutgeheissen, dass das Budget Personalaufwand 2017 auf 720 Mio. Franken zu plafonieren sei und die Anpassung beim Personalaufwand habe grundsätzlich ohne Kompensation über Dienstleistungen und Honorare zu erfolgen. Die Regierung begründet die Überschreitung des Personalaufwandes unter anderem mit zwei nicht im AFP enthaltenen Effekten, einerseits im Asyl- und andererseits im Bildungsbereich, also sogenannten exogenen Faktoren.

Es erstaunt die Mitglieder der Finanzkommission (oder zumindest eine überwiegende Mehrheit davon), dass der Plafond nicht eingehalten werden konnte. Zudem könnte gar der Eindruck entstehen, dass einzelne Departemente ihre «Hausaufgaben» nicht gemacht haben und Sparpotenziale nicht genutzt werden konnten.

Es ist unbestritten, dass die Situation im Staatshaushalt nach wie vor angespannt ist. Die Finanzkommission hat darauf schon im letzten Jahr darauf hingewiesen. Die Staatsbeiträge sind einem kontinuierlichen Wachstum unterworfen, die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) birgt noch einige Ungewissheiten, wie auch die Ausbildung zum Medical Master, die weiteren Ausbauetappen der Spitäler, die Gesundheitskosten im Allgemeinen usw. Die stetig ansteigenden Kosten im Gesundheitsbereich müssen mit einer gewissen Sorge betrachtet werden. ln ihrer Kolumne in der «Sonntagszeitung» findet Regierungsrätin der Grünen des Kantons Aargau, Frau Susanne Hochuli, klare Worte: «dass vor allem in diesem Bereich der Sparschäler mit Macht angesetzt werden sollte. Politik und Lobbysten schreien empört auf und verbreiten sogar die Einführung von lnstrumenten, die nötig wären, um zu überprüfen, ob die Kantone mit öffentlichen Geldern Dinge bezahlen, die wirtschaftlich und wirksam sind.»

Die Nettoinvestitionen nehmen gegenüber dem Budget 2016 um rund 573 Mio. Franken zu. Diese sind vor allem auf die Entwicklungen im Finanzierungsteil zurückzuführen. Es gibt aber auch erfreuliche Meldungen zu vezeichnen. So liegt der Nettoertrag aus den kantonalen Steuern im Budget 2017 um 44,8 Mio. Franken höher als vor einem Jahr. Beim Bundesfinanzausgleich kann für das Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr gar mit höheren Erträgen gerechnet werden.

Der Bestand des freien Eigenkapitals steigt bis Ende 2017 voraussichtlich auf gut 632,7 Mio. Franken. Das besondere Eigenkapital wird Ende 2017 einen Stand von rund 264 Mio. Franken ausweisen. Per Ende 2017 wird der Kanton, gestützt auf die aktuellen Planwerte, eine Nettoschuld von knapp 629 Mio. Franken vezeichnen.

Nachfolgend gebe ich lhnen noch einige Bemerkungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten in der Finanzkommission bekannt:

Intensiv diskutiert wurde ebenfalls der Aufwandüberschuss von 12,6 Mio. Franken im Bildungsdepartement, namentlich bei den Berufsfach- und den Fachhochschulen. Der Hauptgrund bei den Berufsfachschulen liegt vor allem in der Umsetzung des neuen Berufsauftrages. Die enrwartete Kostenneutralität wurde damals beim neuen Berufsauftrag für die Volksschule nicht eingehalten, auch wenn die Abweichung gemäss Departementsleitung eher im Streubereich lag. Die Finanzkommission muss zur Kenntnis nehmen, dass die dargelegten Mehrkosten von 6,7 Mio. Franken gegenüber dem AFP 2017 nicht einfach reduziert werden können, da diese durch Bundesvorgaben bzw. durch den Berufsauftrag vorgegebenen wurden. Die grosse Mehrheit der Kommission enwartet vom Bildungsdepartement auf die nächste Budgetsitzung im November 2018, dass die Kostenneutralität des neuen Berufsauftrags der Berufsfachschulen nachzuweisen ist.

lm Sicherheits- und Justizdepartement wurde die Finanzkommission über die Aufteilung des Ausbaus von zehn Stellen bei der Kantonspolizei informiert, wonach das Korps um fünf und der zivile Bereich ebenfalls um fünf Stellen ausgebaut werden. Unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips wurde auf die Budgetierung eines zusätzlichen Asylzentrums vezichtet.

Die damit verbundene Entlastung beträgt rund 3 Mio. Franken. Allerdings muss in diesem Bereich auf mögliche Entwicklungen mit entsprechenden Kostenfolgen kuzfristig reagiert werden.

Beim Verwaltungsgericht führt die Verwaltungsjustizreform zu personellen Konsequenzen, welche eine Budgetkorrektur erfordern. Beim Kantonsgericht hingegen entschied die Finanzkommission mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung entgegen dem Antrag der Subkommission, dass die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und den damit verbundenen Fallzunahmen die Personalkredite zwar nicht ausgebaut werden, die einzelnen Stellen durch anderweitige Kompensation dennoch besetzt werden können.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmen dem Rahmenkredit von 4 Mio. Franken für das Budget 2017 für die von der Regierung zu beschliessenden Darlehen von weniger als 3 Mio. Franken an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit 15:0 Stimmen zu.

Den Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin wie auch den Leistungsauftrag der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) genehmigt die Kommission einstimmig. Einer Reduktion des Sonderkredits Hochschule für Technik in Rapperswil (HSR) von jährlich 1,279 Mio. Franken stimmen die Mitglieder der Finanzkommission mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Gerne benutze ich die Gelegenheit, der Regierung, den Mitarbeitenden der einzelnen Departemente und vor allem des Finanzdepartementes, dem Leiter der Finanzkontrolle und seinen Mitarbeitenden und meinen Kolleginnen und Kollegen der Finanzkommission für die engagierte und gründliche Arbeit und die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit zu danken.

lch bitte Sie, im lnteresse einer effizienten Budgetbehandlung keine Diskussionen um und über einzelne Personenkredite zu führen.

Grundsätzlich akzeptiert die Regierung das Kürzungsvolumen der Finanzkommission unter der Ziff. 1 auf dem roten Blatt.

Da eine gesetzliche Eintretenspflicht besteht, kann ich direkt zu den Anträgen der Finanzkommission überleiten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Namens der CVP-GLP-Fraktion darf ich erfreut feststellen, dass der Kantonshaushalt nicht zuletzt dank den Anstrengungen der letzten Jahre erfolgreich stabilisiert werden konnte.

Das ist gerade mit Blick auf andere Kantone eine positive Nachricht und ein Verdienst der finanzpolitischen Vernunft, die in diesem Rat glücklicherweise Mehrheiten fand.

Der Regierung ist es gelungen, für 2017 ein schuldenbremsenkonformes Budget vorzulegen. Ich nehme an, dass das nicht einfach war und auch in diesem Jahr auch nicht ganz ohne gutes Zureden des Finanzchefs gelang. Dafür sei dem Finanzchef, aber auch den weiteren Mitgliedern der Regierung bestens gedankt.

Lob verdient das Budget, weil erstmals seit 2008 auf Bezüge aus dem freien Eigenkapital verzichtet wird, und weil die Aufwandsteigerung unter das erwartete Wirtschaftswachstum gedrückt werden konnte. Die Ausgabendynamik konnte etwas gebremst werden und die Staatsquote steigt nicht weiter an – das sind Good News. Trotzdem dürfen wir uns vom budgetierten Gewinn nicht blenden lassen, denn wir haben rote Zahlen vor uns, wenn wir die ausserordentlichen Effekte ausblenden. Die Regierung verschweigt dies nicht, sie weist offen darauf hin, dass das tatsächliche Defizit 38 Mio. Franken beträgt, ohne den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital sogar 64 Mio. Franken. Zudem zielen die Vorwürfe, es werde blind gespart in diesem Rat, natürlich an der Realität vorbei, denn die Kantonsausgaben wachsen munter weiter. Effektiv abgebaut wird beim Kanton gar nichts. Das einzige, das vielleicht schmerzen mag ist, dass wir uns einschränken müssen bei unseren Wunschkatalogen.

Sorgen macht vor allem das Wachstum bei den Staatsbeiträgen. In den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Wohlfahrt haben wir die Dynamik kaum mehr im Griff. Hier muss die Politik unbedingt reagieren. Wir müssen den Beitrags-, Mitfinanzierungs- und Suventionsjungel lichten und bestehende Fehlanreize abbauen, denn auch wir Bürgerlichen müssen aufpassen, dass wir nicht inkonsequent sind. Zum einen kritisieren wir zurecht die Schaffung neuer Stellen in der Zentralverwaltung, zum anderen sagen wir Ja zu mehr Staatsbeiträgen, beispielsweise im Bereich Gesundheit und sozialer Wohlfahrt. Dadurch schaffen wir ungleich mehr neue Stellen, die zwar nicht direkt beim Kanton angestellt, aber doch mit Steuergeldern finanziert sind.

Ich denke, ohnehin ist der Kantonsrat gefordert finanzpolitisch konsequenter zu agieren. Noch in der Septembersession hat er gegen den Willen der Regierung die Verwaltungsjustiz aufgebläht und einige Millionen mehr in den Finanzhausgleich gepumpt. Nur zwei Monate später kommen wir mit Streichungsanträgen beim Staatspersonal. Solche Aktionen zeugen nicht von finanzpolitischer Prinzipienfestigkeit. Ich meine, das können wir besse

Ein paar Worte zur Umsetzung der Aufträge, die der Kantonsrat der Regierung im Rahmen des AFP erteilt hat. Einiges ist umgesetzt: keine Steuerfusserhöhung, keine Erhöhung der Staatsbeiträge im Kulturbereich, keine Erhöhung der Staatsquote. Dies nehmen wir positiv zur Kenntnis, gerade letzteres ist keine Selbstverständlichkeit. Gar nicht glücklich sind wir allerdings, dass die Vorgabe in Bezug auf den Personalaufwand nicht eingehalten wurde. Eine Vogabe notabene, die die Finanzkommission im letzten Februar nicht willkürlich auf 720 Mio. Franken festlegte, sondern nach Rücksprache mit dem Finanzdepartement.

Ich meine, die Erwartungshaltung des Kantonsrates war sehr klar:

  1. Mit dem Plafond sollte erreicht werden, dass der Personalaufwand mehr oder weniger stabil bleibt;

  2. Epische Diskussionen über einzelne Stellen sollten vermieden werden, ob es Stelle A oder B braucht ist letztlich weitgehend eine operative und keine strategische Frage;

  3. Innerhalb des Plafonds soll die Regierung Spielraum haben, an einem Ort eine bisherige Stelle aufzuheben und dafür an einem anderen Ort eine neue Stelle zu schaffen. Was aber nicht geht: ständig neue Stellen zu schaffen, ohne die bisherigen zu hinterfragen.

Vor diesem Hintergrund sind die von der Regierung beantragten mehr als 50 neuen Stellen schwer verdaulich.

Zur Erinnerung: Gab der Kanton St.Gallen 2014 und 2015 noch stabil 7 Mio. Franken für sein Personal aus, will die Regierung für das nächste Jahr nun fast 30 Mio. Franken mehr. Mit dem Plafond des Kantonsrates wäre es immer noch 20 Mio. Franken mehr gewesen. Kein Wunder, hält sich die Freude über die Regierung in Grenzen.

Wenig Verständnis hat die CVP-GLP-Fraktion auch für die doch massive Budgetabweichung bei den Lehrerlöhnen als Folge des neuen Berufsauftrages bei den Berufsfachschulen. Diese 7 Mio. Franken schmerzen im Kantonshaushalt. Unstrittig sind einzig die höheren Personalaufwände aufgrund von ausserordentlichen Situationen, z.B. im Asylwesen. Dies ist auch deshalb weniger problematisch, als diese Stellen wieder wegfallen, wenn sich die Situation im Asylbereich wieder entspannt.

Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt daher die Stossrichtung der Finanzkommission beim Personalaufwand. Sie ist aber bereit, den Umsetzungsvorschlag der Regierung mitzutragen, auch wenn dieser um einiges grosszügiger ist, als der Auftrag des Kantonsrates, namentlich im Bereich der drittfinanzierten Stellen. Eine globalere Sicht auf den Personalaufwand tut sicher Not, doch ein ungutes Gefühl bleibt.

Deshalb an diese Stelle ein gut gemeinter Ratschlag an die Adresse der Regierung: Die CVP-GLP-Fraktion hat klar die Erwartung, dass bisherige Stellen wegfallen, wenn die Regierung neue Stellen schafft, die der Kantonsrat eigentlich streichen wollte, denn sollte der Rat in einem Jahr feststellen, dass es im Personalaufwand soviel Luft hat, dass neue Stellen geschaffen werden können, ohne bisherige Stellen streichen zu müssen, riskiert sie mit Garantie eine Retourkutsche im Kantonsrat und in der Folge sehr viel einschneidendere Vorgaben in Bezug auf den Personalaufwand.

Ich appelliere deshalb an die Regierung, den klaren Willen des Parlaments zu beachten und beim Personalaufwand endlich glaubwürdig auf die Bremse zu stehen. Mit Blick auf die kommenden Herausforderungen brauchen wir nämlich dringend mehr finanziellen Spielraum, um den Kanton St.Gallen wieder konkurrenzfähig zu machen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Zuerst zu den Fakten: Wo stehen wir heute beim Index? Wir sind 4,89 Prozent darüber. Ich möchte das doch erwähnen. Ich habe Zeiten in diesem Rat erlebt, da turnen wir bei Null herum oder sogar etwas darunter. Es ist natürlich nicht so, dass das die Bevölkerung nicht spürt. Der Index ist das Spiegelbild des Warenkorbs. Insofern müssen wir uns schon bewusst sein, dass gerade auch aufgrund der internationalen Entwicklung die Importgüter günstiger wurden, was sich für private Haushalte ausbezahlt hat. Es gibt schon auch Entwicklungen die entlastend sind, und andere, Sie haben diese erwähnt, die belastend sind (Krankenkassenprämien). Aber es gibt beides, man kann nicht nur die belastenden Faktoren erwähnen, man darf auch die entlastenden Faktoren nicht ausser Acht lassen.

Die Problematik, die auch angesprochen wurde hinsichtlich der Folgewirkung, die trifft natürlich zu. Es sind nicht nur die 2,9 Mio. Franken, sondern es gäbe dann auch Folgekorrekturen bei den Anstalten (Universität, Pädagogische Hochschule St.Gallen usw.) – das scheint mir eigentlich klar. Das wurde mir so mitgeteilt und ich glaube nicht, dass ich daran zweifeln muss.

Ein Zweites im Zusammenhang mit den Mutationsgewinnen: Es ist ja eine kalkulatorische Grösse. Es macht auch Sinn, das weisen wir immer so aus, dass man das quasi mit dem Stufenanstieg verrechnet. Der Stufenanstieg ist ja im Grunde genommen ein Erfahrungszuwachs, der im Lohnsystem abgegolten wird. Das kostet etwas, umgekehrt fallen Leute aus dem System, die natürlich etwas höher besoldet sind aufgrund des schon geleisteten Erfahrungszuwachses. Daraus ergibt sich dann diese Netto-Betrachtung beim Voranschlag 2017 sind es jetzt 0,1 Prozent, also 0,6 Prozent Stufenanstieg abzüglich der Mutationsgewinne von 0,5 Prozent.

Was bedeutet das jetzt konkret für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Ich habe beim Eintreten schon gesagt, ich habe auch etwas Mühe, wenn man einfach sagt, es gibt nur Null. Wir haben das ermittelt, etwa 40 Prozent der Mittarbeitenden habe real trotzdem eine Lohnanpassung. Entweder haben sie eine Beförderung oder sie haben einen Stufenanstieg. Das darf man einfach auch nicht ausblenden bei dieser ganzen Situation.

Schlussendlich haben Sie in der Februarsession 2016 auch den Zwischenbericht der Regierung zum Nelo-Projekt (??) beraten. Ich möchte Sie einfach nochmals an die Zielsetzungen von Nelo erinnern. Diese Zielsetzungen wurden vom Rat geteilt. Es sind im Wesentlichen die Vereinfachung des Besoldungssystem, mehr Transparenz, mehr Leistungsorientierung, Abschaffung von Automatismen in Bezug auf Lohnerhöhungen, strukturelle Anpassungen und mehr Flexibilität. Wenn ich diesen grobschlechtigen Antrag lese, einfach pauschal Fr. 500.– auszuschütten, dann widerspricht das natürlich schon der Stossrichtung, die wir Ihnen mit Nelo in diesem Rat auch unterbreitet haben. Und auf diesem Pfad bewegen wir uns jetzt auch weiter bei der Ausarbeitung dieses Projekts.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Wir haben Verständnis für die personellen Anliegen. Der Kanton St.Gallen ist, auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen, aufgrund der Fakten ein guter Arbeitgeber. Ich möchte mich einfach dagegen verwahren, dass man unsere Rolle als Arbeitgeber schlecht redet. Wir sind nach wie vor ein guter Arbeitgeber, aber wir müssen bei diesen Entscheiden einfach die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachten. Wir bewegen uns sicher nicht im Maximum der Lohnabschlüsse, die man derzeit sieht bei den Unternehmen. Wir sind aber auch nicht schlecht unterwegs. Insofern bitte ich Sie jetzt, auf diesem Kurs zu bleiben und diesen Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Budget 2017 wurde konform zur Schuldenbremse erstellt und erfreulicherweise steigt die Staatsquote nicht weiter an. Trotzdem, das Budget 2017 zeigt, dass unsere Staatsfinanzen immer noch massiv unter Druck stehen. Wenn man den Einmaleffekt der Übertragung der Spitalimmobilien sowie den Bezug aus dem besonderen Eigenkapital ausklammert, resultiert anstelle eines Überschusses ein negatives, operatives Ergebnis von rund 63 Mio. Franken. Wenn dem wirklich so gewesen wäre, wäre das Anlass zu einem neuen Sparpaket gewesen. Es braucht deshalb auch in Zukunft höchste Ausgabendisziplin, nicht zuletzt beim Personal.

Die Vorgaben der Finanzkommission, wie sie im AFP festgehalten sind, wurden beim Personalplafonds leider nicht eingehalten. Für die FDP-Fraktion ist aber das Vorgehen mit einem Plafond beim Personal der richtige Weg. Es braucht eine Bremse, und wir sind überzeugt, dass es auch Stellen gibt, die wenn sie frei werden, nicht mehr neu besetzt werden müssen.

Wir sind aber der Meinung, dass die Freiheit bei der Regierung liegen soll, wie solche Stellen eingesetzt werden können, wo sie vielleicht ergänzt werden müssen und wo wirklich etwas frei wird. Denn auf der Ebene des Parlamentes fehlen oft die nötigen Detailkenntnisse um darüber zu diskutieren. Deshalb ist eine Diskussion über einzelne Stellen unbedingt zu vermeiden, sie entspricht nicht der Ebene des Parlamentes. Wir wollen nicht so diskutieren, wie wir das in der Vergangenheit gelegentlich getan hatten – mit einem sehr schlechten Gefühlt.

Grundsätzlich gehen die Anträge der Regierung auf dem roten Blatt zum Personalplafond bei den Ziff. 8 und Ziff. 9 in die richtige Richtung. Vielleicht gibt es im Rahmen der jetzt noch folgenden Diskussionen gewisse Anpassungen, wir werden aber von der FDP-Fraktion aus auch in dieser Richtung die Anträge mittragen.

In Zukunft müssen die Anstrengungen unseres Kantons bei der Finanzpolitik dahin gehen, dass wir das strukturelle Defizit abbauen können. Es ist erschreckend, dass unser Kanton beim interkantonalen Finanzausgleich zu den grössten Empfängerkantonen gehört. Hier müssen wir längerfristig ansetzen und der Wirtschaftsförderung eine hohe Bedeutung zumessen.

Für die FDP-Fraktion ist es entscheidend, neue Unternehmen anzusiedeln, weitere Arbeitsplätze zu schaffen und damit die Abhängigkeit vom Bundesfinanzausgleich zu reduzieren.

Pointiert gesagt: Diese Aufgabe ist erst erfüllt, wenn der Kanton St.Gallen vom Empfängerkanton zum Geberkanton mutiert ist.

Wir werden in dieser Richtung einen entsprechenden Antrag stellen und haben auch einen Vorstoss zur Gebührenequivalenz eingereicht, denn es darf nicht sein, dass über Gebühren eine Querfinanzierung anderer Staatsaufgaben erfolgt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident, begrüsst den ehemaligen Vorsteher des Finanzdepartementes sowie den Präsidenten des kath. Kollegiums, Martin Gehrer, der sich offensichtlich für diese Debatte interessiert, auf der Zuschauertribüne.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte Ihnen bestens danken für die insgesamt wohlwollend kritische Aufnahme des Budgets. Die kritischen Voten haben wir so erwartet bezüglich dem Personalaufwand. Ich werde darauf selbstverständlich auch eingehen.

Vorab aber möchte ich doch auch seitens der Regierung nochmals betonen, was Surber-St.Gallen jetzt gerade gesagt hat: Es war ein durchaus anspruchsvoller Budgetprozess. Wir sind mit einem deutlich höheren Defizit im Sommer in diese Beratungen eingestiegen, in die interdepartementalen Gespräche. Es ist uns gelungen, ich habe das bereits in der Septembersession gesagt, ein schuldenbremsekonformes Budget zu erstellen unter Ausklammerung des Effekts Spitalimmobilienübertragung. Das ist doch bemerkenswert, wenn Sie auch die Diskussionen in andern Kantonen verfolgen oder auch auf Bundesebene. Der Kantonsrat und die Regierung hätten es sich dieses Jahr ja relativ leicht machen können, weil dieser Spitaleffekt spielt, haben wir formell gesehen ohnehin kein Problem mit der Schuldenbremse. Aber es ist sehr wichtig, dass Kantonsrat und Regierung Sondereffekte ausklammern und hier auf dem Pfad der Tugend bleiben. Was natürlich besonders erfreulich ist, das möchte ich hier schon betonen, dass wir erstmals seit acht Jahren keinen Bezug aus dem freien Eigenkapital vorsehen müssen. Natürlich trifft es zu, dass das operative Ergebnis nicht 38 Mio. Franken beträgt sondern über 60 Mio. Franken, Hartmann-Rorschach hat darauf hingewiesen. Also wenn man das operative Ergebnis betrachtet, dann ist es nicht so, dass wir völlig über dem Berg sind, sondern es sind nach wie vor anspruchsvolle Zeiten was die Finanzpolitik betrifft. Natürlich vor allem auch mit Blick in die Zukunft, Stichwort: «Unternehmenssteuerreform III». Das wird eine Herausforderung sein, aber es ist hier jetzt nicht der Platz um eine lange Debatte über URS III zu führen. Das werden wir im Vorfeld zum 12. Februar 2017 machen. Sicher ist aber, ob Sie ja oder nein stimmen, wenn Sie ja stimmen gibt es gewisse Ausfälle, wenn Sie nein stimmen ist es aber nicht so, dass die Welt sich dann einfach so weiter dreht wie bis jetzt, sondern das wird aufgrund der Abschaffung des Steuerregims Auswirkungen haben. Auswirkungen, die auch unser Steuersubstrat betreffen werden, und das betrifft dann schlussendlich auch die Gemeinden.

Erfreulich sicher auch die leicht rückläufige Staatsquote. Ich denke, dieser Kanton macht seine finanzpolitischen Hausaufgaben. Allerdings, und das kam mir jetzt persönlich in der Eintretensdebatte zu kurz, wo sind die grossen Räder auf der Aufwandseite? Sie sind, und ich möchte das nochmals betonen, ich habe das bereits in der Finanzkommission getan, bei den stark wachsenden Staatsbeiträgen. Das macht uns grosses Bauchweh, und zwar darum, weil ein Teil dieser Staatsbeiträge praktisch nicht steuerbar ist, oder nur sehr begrenzt. Hier werden wir im Zusammenhang mit der Umsetzung des Berichts «Langfristige Finanzperspektiven» noch einige Hausaufgaben machen müssen. Hausaufgaben, die nicht nur die Regierung betreffen werden, sondern auch den Kantonsrat.

Zur Entwicklung des Personalaufwands: Eines vorweg, es ist nicht eine Nullrunde, wie man immer wieder hört. Ich möchte doch an dieser Stelle nochmals betonen, es gibt den Stufenanstieg in unserem System, netto 0,1 Prozent, also wenn Sie Stufenanstieg brutto minus Mutationsgewinne rechnen, sind es 0,1 Prozent. Dann haben wir 0,3 Prozent Beförderungsquote in diesem Budget, das gibt schon einmal 0,4 Prozent wiederkehrend. Und dann kommen noch einmalig 0,3 Prozent der Lohnsumme für die ausserordentlichen Leistungsprämien dazu. Es ist nicht so, dass wir einfach eine Nullrunde haben. Natürlich trifft es zu, dass die generellen Besoldungsansätze nicht erhöht werden, und zwar einfach darum, weil die drei Kriterien, die wir in unserem Personalrecht festgelegt haben, nach Beurteilung der Regierung dies nicht erfordern. Diese drei Kriterien sind: Entwicklung der Teuerung (Inflation), Sie kennen die Situation, wir haben ja geradezu eine komische Problematik in diesem Kontext, wir gehen zwar davon aus, dass mittelfristig oder vielleicht auch kurzfristig die Teuerung wieder etwas anzieht, aber im Moment ist es nicht so. Das Zweite ist die Arbeitsmarktlage und das Dritte ist die Finanzlage des Kantons St.Gallen. Zur Arbeitsmarktlage ist zu sagen, dass wir natürlich diese Diskussion auch mit der Wirtschaft führen müssen. Und wenn man dort die Lohnabschlüsse sieht, dann ist es nicht so, dass wir jetzt hier einen totalen Kahlschlag machen oder eine kalte Personalpolitik. Wir wissen, dass unser Personal sehr gute Arbeit leistet. Die Regierung steht hinter dem Personal, aber wir sind auch verpflichtet, die Rahmenbedingungen, die wir in unserem Personalrecht festgelegt haben, dann bei den konkreten Anträgen umzusetzen. Uns ist bewusst, und wir haben die Gespräche mit den Personalverbänden geführt, dass hier weitergehende Vorstellungen im Raum sind. Nichtsdestotrotz ist die Regierung nach abwägen dieser Faktoren zur Auffassung gelangt, dass wir Ihnen die Personalaufwendungen wie dargestellt beantragen.

Und etwas ist auch wichtig: Arbeitsmarktfähigkeit ist natürlich ein wichtiges Kriterium für jeden Arbeitgeber, aber mein Vorgänger, Martin Gehrer, hat bereits bei der Beratung des Berichts «NELO» (??) in der Februarsession dargelegt, dass wir im interkantonalen Vergleich insgesamt ein relativ robustes Lohnsystem haben. Also, dies muss auch zur Kenntnis genommen werden.

Die Frage, die natürlich jetzt breiten Raum eingenommen hat, hier, aber auch in der Finanzkommission, die Frage der Verletzung dieses Plafonds von 720 Mio. Franken. Es ist so, wie teilweise bereits angesprochen wurde, es liegt im Grunde genommen ein Planungsfehler vor – das ist so. Ich möchte die Daten / Werte nochmals kurz rekapitulieren, was diese Position anbelangt: Wenn man Budget 2016 mit dem Budget 2017 vergleicht, dann haben wir im Berufsbildungsbereich eine Steigerung des Personalaufwands um 2,5 Mio. Franken oder 1,94 Prozent bei einer Steigerung des Mengengerüsts von 3,2 Prozent. Das müssen Sie immer auch als Gegenstück sehen. Wir stellen ja nicht einfach Lehrerinnen und Lehrer ein, weil wir Freude haben, mehr Stellen im Berufsschulbereich zu schaffen, sondern weil, etwas brutal gesagt, das Mengengerüst steigt. Das hat der Bildungschef in der Finanzkommission detailliet dargestellt, wieso die Lektionenzahl steigt, das ist das Mengengerüst. Wir haben dort eine Steigerung um 3,2 Prozent. Was aber richtiger ist, wenn man die AFP-Planzahl 2017 mit dem Budget 2017 vergleicht, dann kommen wir auf diese ominösen 6,7 Mio. Franken, die uns so viel Ärger bereiten. Und das ist eine Steigerung von 5,46 Prozent, bei einer, und das ist wichtig, Steigerung des Mengengerüsts um fast 9,2 Prozent. Das macht satte 6,7 Mio. Franken aus. Das war für uns auch eine unangenehme Nachricht, aber es nützt nichts, jetzt hier einfach den Kopf in den Sand zu stecken und zu sagen, wir müssen jetzt einfach diese 6,7 Mio. Franken wegbringen. Wenn Sie diese Frage einfach einmal durchdenken, dann gibt es ja eigentlich nur zwei Varianten. Entweder Sie ignorieren einfach diese Steigerung der Lektionenzahl und beschulen dann die Schüler nicht. Ich sehe keine Lösung, wie man das Problem auf diesem Weg lösen kann. Oder Sie akzeptieren nun einmal diesen exogenen Faktor, diese Steigerung des Mengengerüsts, plafonieren und dann heisst es doch nichts anderes, als dass Sie nicht nur die Stellen, die die Regierung beantragt hat kürzen oder streichen, sondern dass Sie weitergehende Streichungen vollziehen müssen. Sonst könnten Sie diesen Plafond ja gar nicht einhalten. Das wäre nun doch wirklich schräg in der Landschaft, wenn wir heute faktisch auf ein Entlastungsprogramm hinlaufen würden. Das wäre nun sicher nicht Sinn dieser Übung.

Ich bedaure diese Entwicklung. Die Regierung hat, wie gesagt, auch keine Freude daran. Es ist ein Planungsfehler passiert und ich muss auch einräumen, dass wenn wir die Augustsitzung in der Finanzkommission nicht abgesagt hätten, dann wäre es sicher klug gewesen, dort auch bereits damals über diese Problematik zu informieren. Aber auch dann hätte sich nichts daran geändert, dass wir nun ein Problem in einem Prozess lösen müssen. Und Budgetierung heisst, einen Prozess zu gestalten, das kennen Sie aus den Unternehmen. Insofern bitte ich Sie, dafür einfach Verständnis aufzubringen. Es ist kein «Buebetrickli» oder sonst ein Unterzug, Hartmann-Walenstadt, sondern es ist nun einmal einfach ein Effekt, der so aufgetreten ist. Wenn wir diesen Effekt herausrechnen, dann darf ich doch festhalten, dann können wir doch diese 720 Mio. Franken insgesamt inetwa erfüllen.

Schlussendlich möchte ich doch auch einen Blick auf die Ertragsseite werfen. Das kam in der Eintretensdebatte vielleicht auch etwas zu kurz. Die Ertragsseite ist sehr erfreulich, wir haben eine Steigerung und wir gehen auch im AFP von relativ positiven Werten aus. Das ist entscheidend für die Stabilität dieses Haushaltes. Gerade weil wir eine hohe Dynamik bei den Staatsbeiträgen haben, ist es entscheidend, dass wir eine Ertragsentwicklung haben, die stabil ist. Weil, wenn das nicht mehr der Fall ist, dann laufen wir unweigerlich in strukturelle Defizite. Insofern muss ich festhalten, haben wir auf dieser Seite, was die Steuerkraft anbelangt, eine gute Entwicklung. Insbesonder, und das möchte ich betonen, auch mit Blick Richtung Unternehmen, haben wir bei den juristischen Personen eine überdurchschnittliche Entwicklung, eine Entwicklung die wir damals bei der Budgetierung so nicht erwartet haben. Bei den andern Steuerpositionen läuft die Entwicklung in etwa so, wie wir das erahnen konnten.

Natürlich ist es der Regierung auch ein Anliegen, die Ressourcenstärke zu pflegen und uns zu verbessern. Wir haben sicher keine Einwendungen gegenüber diesem Antrag, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde. Es wird sicher auch die Gelegenheit geben, im Rahmen dieses Antrags aufzuzeigen, wie die Effekte beim Ressourcenausgleich spielen. Wenn wir neue Unternehmen ansiedeln und so die Ressourcenstärke verbessern, dann heisst das im Klartext auch, dass sich der Ressourcenindex verändert und somit auch weniger NFA-Mittel fliessen. Mit andern Worten: Wenn das für den Haushalt aufgehen soll, dann ist es klar, dass die Steuereinnahmen aus den Ansiedlungen die NFA-Verluste kompensieren bzw. überkompensieren müssen, sonst haben wir einen negativen Effekt für den Finanzhaushalt. Diese Zusammenhänge möchte ich gerne auch in der Finanzkommission diskutieren und aufzeigen, wie die Problematik liegt, wo auch die Fehlanreize im heutigen Finanzausgleich liegen, das ist ein Thema, da können Sie davon ausgehen, das beschäftigt die Regierung sehr intensiv.

Schlussendlich, wir haben heute einen relativ soliden Haushalt. Wir haben aber Herausforderungen vor uns, ich habe sie kurz skizziert, die wir nur mit vereinten Kräften meistern können. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang, auch aufeinander zuzugehen, Regierung und Parlament, aber auch die Fraktionen untereinander. Es ist sehr wichtig, dass wir auch als Standort Stabilität ausstrahlen können und diese gute Finanzpolitik in diesem Sinne weiterführen können.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen und der Finanzkommission bestens danken für die Zusammenarbeit.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat, zu Ziff. 8. Vielleicht zuerst formell: Wir finden das sinnvoll, dass der Rat jetzt die Frage Ziff. 8 und 9 entscheidet. Das ist ein sachgerechter Antrag des Präsidiums. Ich spüre auch, dass man bezüglich Ziff. 8 und 9 dieses Vertrauen der Regierung entgegen bringen will. Da bin ich auch sehr dankbar dafür. Es ist im Grunde genommen eine Flexibilisierung, die Sie ja eigentlich auch mit der neuen Personalkostensteuerung anstreben wollen. Und es ist, wenn Sie so wollen, auch eine bessere Governance zwischen Kantonsrat und Regierung, weil man schlussendlich doch nicht richtig Lust hat auf den einzelnen Stellen herumzureiten und diese zu diskutieren. Es ist im Übrigen formell gesehen eine Spiegelfechterei. Der Stellenplan wird schon seit Jahren nicht mehr vom Kantonsrat genehmigt und insofern geht es ja nur, aber immerhin, um die Personalkredite. Diese Personalkredite, wenn die angepasst werden, und die Finanzkommission hat ja diverse Anträge auf dem gelben Blatt, dann gelten die grundsätzlich. Und mit der Ziff. 8 und 9 haben wir aber die Möglichkeit, interne Verschiebungen vorzunehmen, das macht Sinn, das ist auch ganz im Sinne einer flexiblen Personalkostensteuerung.

Und zur Frage, die Suter-Rapperswil-Jona aufgeworfen hat zum Rechnungsabschnitt, wenn es einen solchen Fall gibt: Wenn Sie eine Kürzung vornehmen gemäss Finanzkommission, dann wir auf diesem Rechnungsabschnitt der Personalkredit verändert. Wenn dann die Regierung eine interne Verschiebung vornimmt, dann heisst das ja dann bei der Rechnung 2017 nichts anderes, als dass es eine Überschreitung gibt, und diese werden wir begründen. Und wir müssen sie natürlich im Lichte von Ziff. 8 und 9 so begründen, dass wir diese Mehrausgaben an einem andern Ort kompensieren – das scheint mir sehr wesentlich zu sein.

Dann zu den drittfinanzierten Stellen, wenn ich dazu gerade auch noch etwas sagen darf: Was bedeutet Drittfinanzierung? Drittfinanzierung heisst nicht, dass man einfach aus einem Sonderkredit Stellen finanzieren kann. Sondern die Regierung hat sich dazu bereits im August sehr einlässlich unterhalten und klar festgestellt: Als refinanziert gelten Stellen, die effektiv juristisch gesehen von Dritten (Gemeinden, Bund, Private) finanziert werden. Also interne Verrechnungen, Verschiebungen oder Finanzierungen über Sonderkredite und dergleichen schauen wir nicht als Drittfinanzierung an. Ich möchte damit auch betonen, dass wir jetzt das Zustimmen von Ziff. 8 und 9 sicher nicht so interpretieren, dass das irgendwie ein Freipass ist, überhaupt nicht. Wir werden da auf dieser Basis, die ich jetzt vorhin skizziert habe, diese beiden Ziffern auch entsprechend umsetzen.

Und schliesslich kann es natürlich auch Stellen geben, die teilweise refinanziert sind – das gibt es natürlich auch. Diesbezüglich ist nach dieser Logik auch klar, dass der nicht refinanzierte Teil im jeweiligen Personalkredit kompensiert werden muss.

Ich denke, diese Erläuterungen sind für Sie wichtig, sind auch für uns dann für den Vollzug wichtig, deshalb möchten wir uns daran halten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion):

Ich möchte auf die einzelnen Zahlen des Budgets nicht eingehen, ich denke, wir haben dies nun ausführlich gehört. Wir stellen einfach fest, jedes Jahr, wenn die Budgetberatung ansteht, hören wir zwei Dinge: Einerseits, dass die Rechnung besser abschneiden wird, als im Vorjahr budgetiert. Und andererseits, dass wir unter grossem finaziellen Druck stehen.

Auch wir sind der Meinung, dass wir in Zukunft mit Blick auf den Finanzhaushalt mit Herausforderungen konfrontiert sein werden. Aber wir sind nicht bereit, unseren Kanton kaputt zu sparen – wir brauchen, um attraktiv zu bleiben, Investitionen in die

Zukunft. Ich möchte hier auch noch auf das Votum der FDP-Fraktion eingehen, wonach wir in unserem Kanton mehr Unternehmen ansiedeln müssen. Ich glaube, massgebliche Voraussetzung für die Ansiedlung von neuen Unternehmen ist, dass wir als Kanton attraktiv bleiben, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die einen Zuzug eines Unternehmens auch möglich machen. Und da mein ich nicht alleine die Steuerbelastung. Viele Unternehmen, und darauf komme ich nun gleich noch zu sprechen, haben im Kanton St.Gallen keine oder nur eine sehr tiefe Steuerbelastung.

Ich habe vorhin gesagt, wir stehen vor Herausforderungen, aber sind wir ehrlich: Die Herausforderungen, mit denen wir uns konfrontiert sehen, die fallen nicht vom Himmel. Diesen liegen politische Entscheide zu Grunde – so etwa die Unternehmenssteuerreform III, über die wir im Februar abstimmen werden. Wir haben die Chance, diese Reform abzulehnen. Eine Reform, die Steuerprivilegien für multinationale Holdings und gemischte Gesellschaften abschaffen soll – aber mit welcher Logik? Nicht etwa mit der Logik, dass die Steuern dieser Gesellschaften an die Steuern der übrigen Gesellschaften angepasst werden. Sondern mit der Logik, dass die Steuern für alle Unternehmen gesenkt werden.

Profitieren werden davon nicht etwa die KMU's – diese bezahlen schon heute nur geringe Unternehenssteuern. Vielmehr werden davon die Grosskonzerne und mit ihnen ihre Aktionäre profitieren. Der grosse Teil dieser Aktionäre sitzt bereits heute schon auf einem Haufen Geld und zudem im Ausland. Der Gewinn wird also ins Ausland abfliessen. Und wer muss das bezahlen? Die Bevölkerung, indem die Steuern für natürliche Personen erhöht werden – oder indem massiv gespart werden muss. Und die KMU's, die ebenfalls auf einen funktionierenden Staat angewiesen sind – etwa mit Blick auf die Berufsbildung oder die ganze Infrastruktur, die sie brauchen.

Nutzen wir die Chance, hier korrigierend einzugreifen mit einem Nein zu dieser unsäglichen Reform, damit wir dann nicht wieder ein Sparpakte ums andere schnüren müssen und uns alle Luft nehmen in der Entwicklung unseres Kantons.

Ich habe vorhin die Berufsbildung angesprochen. Und da möchte ich gleich eine Überleitung zum Budget machen: Der Kantonsrat hat für das Budget 2017 einen Plafond von 720 Mio. Franken für den Personalaufwand festgelegt. Dieser Plafond konnte nicht eingehalten werden, weshalb die Finanzkommission hingegangen ist und sämtliche zusätzlich beantragten Stellen gestrichen hat. Auch die 100 Prozent drittfinanzierten Stellen – aus Prinzip. Die Überschreitung des Plafonds ist wesentlich darin begründe, dass bei den Berufsfachschulen deutlich höhere Kosten anfallen. Hier ist dem Bildungsdepartement bei der Ausarbeitung des AFP offensichtlich ein Fehler unterlaufen, mindestens aber musste im Nachgang massiv korrigiert werden.

Statt mit einem deutlichen Anstieg wurde im AFP noch mit einem Rückgang der Kosten gerechnet. Der tatsächlich anfallende Mehraufwand ist nicht beeinflussbar: Es braucht mehr Klassen und es müssen Klassenlehrerzulagen gemäss Berufsauftrag neu ausgerichtet werden.

Wir gehen davon aus, dass der Kantonsrat in Kenntnis dieses Umstandes im Rahmen der Beratung des AFP den Plafond für den

Personalaufwand höher festgelegt hätte als auf diese 720 Mio. Franken – alles andere wäre unverantwortlich gewesen. Es ist für uns nun absolut unverständlich, warum die Finanzkommission, jetzt wo sie um diesen Umstand weiss, um diese zusätzlichen, nicht beeinflussbaren Kosten, nicht bereit war, den Plafond zu erhöhen und die zusätzlich beantragten, dringend notwendigen Stellen in andern Departementen zu bewilligen. Ich verstehe die SVP-Fraktion, wenn sie sagt: Wir wollen wissen, warum uns dies nicht früher kommuniziert wurde. Warum uns seiten des SVP-Regierungsrates nicht kommuniziert wurde, dass diese höheren Koten anfallen werden im Rahmen der Berufsbildung. Ich gehe auch davon aus, dass man das hätte früher machen können. Aber dies kann doch nun nicht dazu führen, dass wir sämtliche Departemente abstrafen, dass wir sämtliche Stellen streichen, die die Verwaltung dringend benötigt, um auch von uns übertragene Aufgaben zu erfüllen. Wir sind nicht bereit, dies mitzutragen und werden entsprechende Anträge in der Detailberatung stellen.

Zudem sind wir auch der Meinung, dass wir die Gerichte mit mehr personellen Ressourcen ausstatten müssen, auch dazu werden wir in der Detailberatung Anträge stellen.

Weiter ist für uns nicht akzeptabel, dass das Personal seit Jahren keine Lohnentwicklung mehr hatte, bzw. dass diese Entwicklung aufgrund der Revision bei der Pensionskasse sogar negativ ist. Dass keine Lohnentwicklung notwendig ist begründet die Regierung jeweils damit, dass die Konsumentenpreise nicht ansteigen. Nur, in diesen Konsumentenpreisen sind die ständig steigenden Krankenkassenprämien nicht enthalten. Die Haushalte sind stärker belastet, als dies der Anschein macht nach diesen Angaben gemäss Konsumentenpreisen. Für uns ist es nicht mehr tragbar, dass wir seit Jahren null Lohnentwicklung beim Personal haben. Wir werden auch hier einen Antrag stellen, es geht um Wertschätzung gegenüber unserem Personal, es geht darum, dass die Löhne zum Leben reichen, und es geht darum, dass wir als Arbeitgeber attraktiv bleiben.

Wenn ich gerade bei den Krankenkassenprämien bin, so möchte ich noch festhalten, dass wir die Entwicklung bei der Prämienverbilligung mit grosser Sorge betrachten. Es stehen immer weniger Gelder zur Verfügung für die individuelle Prämienverbilligung neben der Verbilligung für die EL-Bezügerinnen und -Bezüger, und hier sehen wir für die Zukunft ganz dringenden Handlungsbedarf. Immer mehr Leute geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie nicht mehr wissen, wie sie die Krankenkassenprämien noch bezahlen sollen.

Abschliessend dankt unsere Fraktion der Regierung und der Verwaltung für die Erstellung dieses Budgets. Das war keine einfache Aufgabe, dessen sind wir uns bewusst. Aber keinerlei Verständnis haben wir für das unmotivierte Streichkonzert der Finanzkommission mit Blick auf die Stellenbegehren. Sollte hier nun in diesem Rat nicht noch eine Korrektur stattfinden, so wird unsere Fraktion das Budget ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Sie stimmen jetzt aber über das rote oder graue Blatt? Dann wird sich die Regierung auch noch äussern? Oder findet die Diskussion beim roten Blatt statt?

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungspräsident: Wir haben den Wunsch gehört. Wobei ich auch sagen muss, dass wir diesem Wunsch natürlich so ohne Weiteres mit rationalen Zahlen nicht begegnen können. Wir können nur Einschätzungen machen. Wenn durch die demographische Entwicklung natürlich die Zahl der Bedürftigen steigt, dann ist das in diesen Prognosen genau so abgebildet. Hingegen gibt es Möglichkeiten, dass wir Leute anders betreuen, wo es nicht ganz so teuer kommt. Ich glaube dorthin zielt dieser Anstoss. Ich nehme das so entgegen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wir unterstützen diese Präzisierung. Selbstverständlich hätten wir diesen Antrag, wenn wir angefragt worden wären, auch mitgetragen, weil wir diese Präzisierung als sinnvoll und notwendig betrachten.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

===== KONFLIKT =====

===== TEXT 03.01.2017 14:11:34: N110710 =====

(Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann)

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 3250.301 (Amt für Kultur / Besoldungen) eine Erhöhung um Fr. 61'500.–.

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 3250.303 (Amt für Kultur / Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 9'500.–.

Es ist mir bewusst, dass die grauen Blätter ein gewisses Nervpotenzial haben, aber bei diesem Punkt ist es etwas andes. Weil, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, Sie sogar noch Geld sparen können.

Seit Jahren ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ausgewiesen, dass die Kantonsarchäologie, die sehr unterbesetzt ist, eine zusätzliche neue Stelle möchte. Das können Sie im Bericht des Amtes für Kultur eindrücklich nachlesen. Es waren jeweils mindestens sieben Vollzeitstellen nötig, um alle Ausgrabungen und Auswertungsarbeiten ausführen zu können. Die neue Stelle würde der Koordination der zahlreichen Ausgrabungen dienen und damit Konstanz in den Betrieb bringen sowie Know-how und Wissen sichern.

Aufgrund der anhaltenden Bautätigkeit, insbesondere innere Verdichtung, muss die Kantonsarchäologie trotz massiver Fokussierung auf wenige Grabungsstätten immer wieder externe Arbeitskräfte einstellen. Dies bringt für den Kanton, im Vergleich zu einer internen Anstellung, höhere Gesamtkosten und stellt einen Wissensverlust dar, das durch die mandatierte Person erarbeitete Know-how geht bei Projektende wieder verloren.

Es wurde schon vermehrt festgestellt, dass die Fachstelle Archäologie auch im Kantonsvergleich massiv unterbesetzt ist. Das heisst, der Kanton kann ohne diese Stelle die Verpflichtung nicht ausreichend wahrnehmen, inventarisierte oder unter Schutz gestellte archäologische Denkmäler, die nicht erhalten werden können, vor ihrer Zerstörung durch die Kantonsarchäologie untersuchen zu lassen. 2011 wurden die Anzahl Stelleprozente in der Kantonsarchäologie anderer Kantone untersucht, neuere Zahlen liegen leider noch nicht vor, die werden im Moment noch durch den Bund untersucht. Ich runde auf ganze Stellen: ZG 18 Stellen, ZH 33 Stellen, AG 25 Stellen, TG 13 Stellen, SH 4 Stellen, LU 10 Stellen, GR 23 Stellen und wir haben 3 Stellen. Einfach, damit Sie sehen, worüber wir hier sprechen – beschämend.

Die Fachstelle Archäologie liefert wichtige Beiträge zur frühen Kantonsgeschichte wie z.B. momentan in Rapperswil-Jona (römisches Mithräum in Kempraten); die Altstadt St.Gallen oder 10'000 Jahre Siedlungsgeschichte in Oberriet. Die neue Stelle dient dazu, die Fachstelle zu stärken und die Kontinuität zu festigen, eine Kontinuität, welche durch die vielen temporären Anstellungen nicht gegeben ist.

Es steht ja nicht zur Debatte, die Aufgaben nicht wahrzunehmen. Wenn Sie ein Haus bauen, und da kommt etwas zum Vorschein, dann müssen wir per Gesetz diese Ausgrabungsstätte untersuchen und inventarisieren, erst dann darf weitergebaut werden. Aber weil wir zuwenig Stellen haben (2,7) müssen dauernd externe Fachleute hinzugezogen werden – das darf nicht sein.

Wir stimmen nicht darüber ab, ob man diese Arbeit machen soll, denn wir müssen sie mache, die Frage ist nur, mit eigenen Leuten oder externen.

Ich habe mit Daniel Studer, Präsident des Historischen Vereins des Kantons St.Gallen telefoniert, Sie haben alle den Brief erhalten, und ebenso mit Martin Schindler, Kantonsarchäologe, der mir die Dringlichkeit ebenfalls bestätigt hat. Ich hoffe, Regierungsrat Klöti kann mir das nachher auch noch bestätigen.

Kurz gesagt: Es kommt uns günstiger eine Fachperson anzustellen, als dauernd externe aufzubieten. Das Know-how bleibt beim Amt und die Arbeit ist einfacher zu koordinieren. Wenn Sie wirklich Kosten sparen wollen, und das höre ich heute ja den ganzen Tag, dann sollten Sie in diesem speziellen Fall nicht auf Ihre Fraktion hören und dem grauen Blatt ausnahmsweise zustimmen. «Halloo? Neue Stelle und trotzdem weniger Kosten? Judihuii, gefällt mir!» 

===== TEXT 05.01.2017 13:53:53: D100812 =====

(Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann)

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 3250.301 (Amt für Kultur / Besoldungen) eine Erhöhung um Fr. 61'500.–.

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 3250.303 (Amt für Kultur / Arbeitgeberbeiträge) eine Erhöhung um Fr. 9'500.–.

Es ist mir bewusst, dass die grauen Blätter ein gewisses Nervpotenzial haben, aber bei diesem Punkt ist es etwas andes. Weil, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, Sie sogar noch Geld sparen können.

Seit Jahren ist im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ausgewiesen, dass die Kantonsarchäologie, die sehr unterbesetzt ist, eine zusätzliche neue Stelle möchte. Das können Sie im Bericht des Amtes für Kultur eindrücklich nachlesen. Es waren jeweils mindestens sieben Vollzeitstellen nötig, um alle Ausgrabungen und Auswertungsarbeiten ausführen zu können. Die neue Stelle würde der Koordination der zahlreichen Ausgrabungen dienen und damit Konstanz in den Betrieb bringen sowie Know-how und Wissen sichern.

Aufgrund der anhaltenden Bautätigkeit, insbesondere innere Verdichtung, muss die Kantonsarchäologie trotz massiver Fokussierung auf wenige Grabungsstätten immer wieder externe Arbeitskräfte einstellen. Dies bringt für den Kanton, im Vergleich zu einer internen Anstellung, höhere Gesamtkosten und stellt einen Wissensverlust dar, das durch die mandatierte Person erarbeitete Know-how geht bei Projektende wieder verloren.

Es wurde schon vermehrt festgestellt, dass die Fachstelle Archäologie auch im Kantonsvergleich massiv unterbesetzt ist. Das heisst, der Kanton kann ohne diese Stelle die Verpflichtung nicht ausreichend wahrnehmen, inventarisierte oder unter Schutz gestellte archäologische Denkmäler, die nicht erhalten werden können, vor ihrer Zerstörung durch die Kantonsarchäologie untersuchen zu lassen. 2011 wurden die Anzahl Stelleprozente in der Kantonsarchäologie anderer Kantone untersucht, neuere Zahlen liegen leider noch nicht vor, die werden im Moment noch durch den Bund untersucht. Ich runde auf ganze Stellen: ZG 18 Stellen, ZH 33 Stellen, AG 25 Stellen, TG 13 Stellen, SH 4 Stellen, LU 10 Stellen, GR 23 Stellen und wir haben 3 Stellen. Einfach, damit Sie sehen, worüber wir hier sprechen – beschämend.

Die Fachstelle Archäologie liefert wichtige Beiträge zur frühen Kantonsgeschichte wie z.B. momentan in Rapperswil-Jona (römisches Mithräum in Kempraten); die Altstadt St.Gallen oder 10'000 Jahre Siedlungsgeschichte in Oberriet. Die neue Stelle dient dazu, die Fachstelle zu stärken und die Kontinuität zu festigen, eine Kontinuität, welche durch die vielen temporären Anstellungen nicht gegeben ist. Es steht ja nicht zur Debatte, die Aufgaben nicht wahrzunehmen. Wenn Sie ein Haus bauen, und da kommt etwas zum Vorschein, dann müssen wir per Gesetz diese Ausgrabungsstätte untersuchen und inventarisieren, erst dann darf weitergebaut werden. Aber weil wir zuwenig Stellen haben (2,7) müssen dauernd externe Fachleute hinzugezogen werden - das darf nicht sein. Wir stimmen nicht darüber ab, ob man diese Arbeit machen soll, denn wir müssen sie mache, die Frage ist nur, mit eigenen Leuten oder externen.

Ich habe mit Daniel Studer, Präsident des Historischen Vereins des Kantons St.Gallen telefoniert, Sie haben alle den Brief erhalten, und ebenso mit Martin Schindler, Kantonsarchäologe, der mir die Dringlichkeit ebenfalls bestätigt hat. Ich hoffe, Regierungsrat Klöti kann mir das nachher auch noch bestätigen.

Kurz gesagt: Es kommt uns günstiger eine Fachperson anzustellen, als dauernd externe aufzubieten. Das Know-how bleibt beim Amt und die Arbeit ist einfacher zu koordinieren. Wenn Sie wirklich Kosten sparen wollen, und das höre ich heute ja den ganzen Tag, dann sollten Sie in diesem speziellen Fall nicht auf Ihre Fraktion hören und dem grauen Blatt ausnahmsweise zustimmen. «Halloo? Neue Stelle und trotzdem weniger Kosten? Judihuii, gefällt mir!» 

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ich würde gerne von anderen Fraktion einen kurze Meinung zu dieser Stelle hören, bevor wieder dieses 80:20 Stimmen-Bild erscheint.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Frage an den Regierungspräsidenten: Sprechen Sie in Ihrer persönlichen Meinung oder im Namen der Regierung? Es wurde vom Ratspräsidenten angesprochen, das rote Blatt fehlt gänzlich zu dieser Stelle.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident: Boppart-Andwil tritt aus dem Ausstand zurück.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskosten) eine generelle Lohnerhöhung um Fr. 500.– je Vollzeitstelle.

Das Staatspersonal, und das können Sie der Zeichnung entnehmen auf S. 114 dieser Darstellung, hat seit bald zehn Jahren keine generelle Lohnerhöhung mehr erhalten. Sie haben vorher beim Eintreten auch gehört, dass Regierungsrat Würth ausgeführt hat, dass die Stufenanstiege und eine gewisse Spanne von Lohnanstiegen gewährt wurde im Umfang von 0,4 Prozent – ich komme nachher noch darauf zurück. Ich stelle aber fest, dass insgesamt keine generelle Lohnerhöhung gegeben wurde und ich erinnere Sie auch daran, an das Budget 2016, als im Vorfeld von einer generellen Lohnerhöhung gesprochen wurde. Die Regierung hat das nachher zurückgezogen und der Kantonsrat hat das auch bestätigt, dass wiederum entgegen Aushandlungen der Sozialpartner keine generelle Lohnerhöhung gegeben wird – das ist die Ausganglage.

Auf der gleichen Darstellung sehen Sie den Landesindex. Wir haben ja in der Besoldungsverordnung diese plus 6 und minus 6 Prozentregelung (??). Und da sehen Sie jetzt, dass der Landesindex sinkt. Aber ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, und das werden Sie auch im nächsten Jahr bei Ihren Krankenkassenprämien, dass es wie jedes Jahr hier eine erhebliche Steigerung gibt um 40, 50, 60 oder 70 Franken monatlich je Kopf. Diese Kostensteigerungen sind nicht enthalten im Index der Konsumentenpreise. Dies belastet aber alle Mitarbeitenden in der gleichen Art und Weise, weil es je Kopf eingezogen wird.

Einen Ausgleich dieser Belastung wäre und ist angezeigt. Deshalb hat die SP-GRÜ-Fraktion diskutiert, wie man dieser Situation begegnen könnte und unser graues Blatt beinhaltet den Vorschlag, dass man mit einem Sockelbetrag von Fr. 500.– je Vollzeitstelle eine generelle Lohnerhöhung ausrichtet.

Es ist ganz wichtig, dass wir auch beim Staatspersonal darauf schauen, dass sie unter anderem auch wie in der Privatwirtschaft eine Lohnperspektive haben und diese Belastungen ausgleichen können.

Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang auch an die Erhöhungen der Pensionskassenbeiträge, die Sanierungsbeiträge, die in den nächsten Jahren eingezogen werden und erst nächstes Jahr und allenfalls dann verwendet werden für weitere Sanierungsmassnahmen (Satz??).

Jetzt fragt man sich, wie kann man diese Mehrbelastung von 2,91 Mio. Franken kompensieren? Es wurde heute auch schon mehrfach angesprochen, dass sich die Mutationsgewinne beim Personal deutlich erhöht haben. Dass sie sich deutlich erhöht haben ist eine Folge dieses Staus, dass man keine generelle Lohnerhöhung hatte, dass man auch bei der Beförderungsquote sehr eng gearbeitet hat und die Leute auch beim Kanton angestellt bleiben, bis sie eine bessere Stelle haben und nicht irgendwo ein Risiko eingehen. Das führt dazu, dass in den letzten Jahren die sogenannten Mutationsgewinne dramatisch gestiegen sind. 2012, das können Sie nachschauen, waren diese Mutationsgewinne zwischen Budget und Rechnung, zusätzlich um 3,1 Mio. Franken gestiegen. Im 2015 sind es unterdessen 6,3 Mio. Franken. Wobei man offen zugeben muss, es ist nicht alles in diesem Sinne vom Wechsel her bedingt, es ist auch bedingt z.B. durch eine aufgeschobene Besetzung einer Stelle. Das ergibt nachher entsprechende Gewinne.

Aber auch die aufgeschobenen Besetzungen dieser Stellen führt dazu, dass das bestehende Personal mehr arbeiten muss, mehr Belastungen trägt.

Es ist wichtig, dass das Personal auch eine Entlastung erhält, in diesem Fall durch eine generelle Lohnerhöhung von Fr. 500.– je Vollzeitstelle.

Das kann ertragsneutral umgesetzt werden, dass wir hier die Mutationsgewinne dazu verwenden, wie Sie es übrigens auch im Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemacht haben in der Finanzkommission, dass wir einen Teil dieser Mutationsgewinne benötigen oder das bereitstellen, damit diese generelle Lohnerhöhung ausgeführt werden kann.

Die generelle Lohnerhöhung bedingt einen Entscheid des Kantonsrates, und darum haben wir das so beantragt, obwohl es im Budget 2017 keine Veränderung geben würde. Der Bereich der Mutationsgewinne würde erhöht werden und in diesem Falle wäre es budgetneutral.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Sie zeigen damit auch eine Wertschätzung gegenüber dem Personal, das jährlich, wie die restliche andere Bevölkerung, immer wieder bei den Krankenkassenprämien deutlich mehr bezahlen muss. Es braucht hier einen Ausgleich.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Frage an den Regierungsrat: Ist die kantonale Führung ohne die Erhöhung im Konto 7400.301 gesichert? Falls die Führungsstruktur nicht gesichert ist, stellt sich die Frage, wer die Aufgaben der kantonalen Formationen übernimmt. Sind das die Gemeinden?

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Konto 7400 (Amt für Militär und Zivilschutz)

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Konto 7400.301 (Amt für Militär und Zivilschutz / Besoldungen) Konto 7400.303 (Amt für Militär und Zivilschutz / Arbeitgeberbeiträge). Verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen. Dem Antrag der SP/GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Mitarbeiter des Amtes für Militär und Zivilschutz.

Da aufgrund unserer Verhandlungen von heute Morgen zu Ziff. 9 in diesem Konto Veränderungen Tatsache sind, stimmen in meinem Antrag die Zahlen nicht mehr, somit ziehe ich formell meinen Antrag zurück.

Ich erlaube mir aber trotzdem, dazu einige Worte zu verlieren: Ich möchte klarstellen, dass ich von dieser allfälligen Massnahme nicht direkt betroffen sein werde. Zu Beginn zitiere ich meinen Fraktionschef: «Wenn wir A sagen, müssen wir auch B sagen.»

lch war wahrscheinlich einer der grössten Kritikern in diesem Saal, wenn es um den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz ging. Denn in dieser Vorlage war ja bekanntlich auch das Projekt Zivilschutz 2015+ verankert, welches eine Folge aus dem Entlastungspaket 2013, namentlich der Massnahme E53 war. lnsbesondere dann, wenn es um den Einsatz der Ersatzbeiträge ging, war ich sehr kritisch.

Nun hat aber der Kantonsrat am 7. Juni 2016 diesem Nachtrag mit einer Zweidrittelsmehrheit zugestimmt. Das hat mich als demokratisch denkender Kantonsrat und Bürger dazu veranlasst, diesen Entscheid zu akzeptieren und nun mit voller Kraft umzusetzen. Schliesslich hat eine grosse Mehrheit, nämlich mit 73:38 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie, Mehrheiten zu akzeptieren und umzusetzen. Wenn das in diesem Geschäft nicht so sein sollte, frage ich mich, ob sich der Rat im Juni 2016 überhaupt bewusst war, was er abstimmt.

Es geht um ein beschlossenes Geschäft, indem klar ausgewiesen wurde, dass es zusätzliche 200 Stellenprozente benötigt. Es geht also nicht um gewünschte Stellen, sondern um von Ihnen beschlossene Stellen.

Es war klar und eindeutig gewollt und mehrmals zum Ausdruck gebracht worden, dass der Zivilschutz moderner und schlagkräftiger werden muss, ja sich auf die aktuellen Gefahren und Bedrohungen ausrichten soll. Das wurde schlussendlich auch beschlossen, mit der allen hier im Saal bewusst gewesenen Konsequenz, 200 Stellenprozente für die Führung der kantonalen Formation zu schaffen.

Nun wollen Sie díe Führung dieser Organisation mit rund 400 Personen nicht sicherstellen, indem Sie diese vorgesehene Stelle einfach pauschal, ohne speziell zu begründen streichen wollen. lch gehe fest davon aus, dass die Mitglieder der Finanzkommission nicht im Detail darüber beraten haben. Nur zur Erinnerung: Gemäss unserem Beschluss zum Nachtrag ist der Kanton für die Finanzierung dieses kantonalen Elementes zuständig.

Mit dem zukünftigen Zivilschutz wollen Sie mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung sicherstellen, dies mit höchstens acht regionalen Organisationen mit ihren Standardaufträgen und einer kantonalen Formation mit Spezialaufträgen wie Ortung und Rettung, Kulturgüterschutz, Periodische SchutzraumkontroIle, PoIizeidienst, Wasserwehr, usw.

lch wurde amtsintern unter anderem beauftragt, den Willen des Kantonsrates umzusetzen, und bin bereits mitten in der konzeptionellen Phase der Umsetzung ihres Auftrages. Kann ich diese Arbeiten nun sistieren? Wollen Sie ihren Auftrag an die Regierung rückgängig machen? Wollen Sie den Zivilschutz beim Status Quo halten, den Zivilschutz, welchen anfänglich die Meisten schlecht redeten? Wollen Sie den Zivilschutz schrittweise schwächen? Wenn Sie diese Fragen bejahen können, stimmen Sie gegen die von Ihnen einmal beschlossenen Stellen gemäss Antrag der Finanzkommission.

Wenn Sie die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch die Feuerwehr, die Polizei das Gesundheits- und Asylwesen und die Behörden in ihrer Führung unterstützen und stärken wollen, lehnen Sie den Antrag der Finanzkommission bitte ab. Es geht um ihre Glaubwürdigkeit in diesem Saal. An dieser Stelle besten Dank für ihr Vertrauen in den Zivilschutz und dessen Führung.

Zusammenfassend bitte ich Sie also, zu ihrem Entscheid vom Juni zu stehen und dem II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz gerecht zu werden.

Kurz gesagt, unterstützen Sie bitte das graue Blattt der SP-GRÜ-Fraktion. Gerade in der heutigen Zeit und vor allem bei immer zunehmenden Ereignissen wäre es denkbar schlecht, in diesem Bereich pauschale Kürzungen ohne handfeste Begründungen zu machen. Nochmals, wenn wir A sagen, müssen wir auch B sagen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke Surber-St.Gallen und der SP-GRÜ-Fraktion für dieses graue Blatt. Es ist konsequent aufgrund der gestrigen zweiten Lesung, die dieser Rat hier verabschiedet hat. Gegen den Willen der CVP-GLP-Fraktion wurde hier gestern eine Bestellung ausgelöst in Form einer Ausweitung der Rekursinstanz bzw. auch eine Ausdehnung des Kataloges für die VRK.

Für mich persönlich sehr erstaunlich, insbesondere weil wir das auch in der Finanzkommission sehr intensiv diskutiert haben. Wir haben heute Morgen auch in der Budgetdebatte beim Eintreten gehört, man sollte die Kosten tief halten, Plafonierung des Personalaufwandes usw. D.h. schlussendlich auch, dass wir bei der Bestellung von gewissen Leistungen zurückhaltend sollten. Weil, was hier jetzt auf dem grauen Blatt der SP-GRÜ-Fraktion ist, das ist die Rechnung für die Bestellung, die man gestern in der zweiten Lesung gemacht hat.

In der ersten Lesung wurde darauf hingewiesen, dass betreffend der Besoldungskredite die Finanzkommission zuständig wäre. Entsprechend hat sich die Finanzkommission sehr intensiv mit dieser Materie befasst. Einerseits die Subkommission SJD, wo die Gerichte integriert sind unter dem Vorsitz von Götte-Tübach, aber auch die Finanzkommission hat sich diesem Thema gewidmet. Die Diskussionen in der Finanzkommission waren sehr interessant. Ich bin aufgrund des gestrigen Abstimmungsverhaltens auch sehr erstaunt, was ich da gesehen habe. In der Finanzkommission wurde gesagt, dass man nicht etwas bestellen kann, quasi wie ein Auto ohne Reifen, dass man nicht wieder auf die zweite Lesung zurückkommen muss, was man bei der ersten Lesung gemacht hat. Es wurde auch diskutiert, die ganze Reform allenfalls abzulehnen. Und beeindruckt hat mich schliessdlich die Aussage, dass wir uns als Parlament nicht lächerlich machen können, dass wenn wir jetzt diese Stellen nicht bewilligen in zweiter Lesung, wir diesen VRP ablehnen müssen. Wie gesagt, es ist nicht so gekommen, deshalb bin ich aus sehr erstaunt. Locher-St.Gallen hat ja gestern der CVP-GLP-Fraktion vorgeworfen, hier eine Pirouette zu drehen. Ich muss Ihnen sagen, in diesem Geschäft ist die CVP-GLP-Fraktion sehr konsequent. Wir haben das in erster und zweiter Lesung abgelehnt und werden natürlich auch jetzt dieser Rechnung, die jetzt auf dem Tisch liegt, nicht zustimmen sondern ablehnen. Locher-St.Gallen sollte es eigentlich wissen, wir arbeiten auch in anderen Sachen zusammen, dass ich nicht bekannt für Pirouetten bin. Einerseits bin ich ein schlechter Schlittschuhläufer und habe Präferenzen beim Fussball als Torhüter, da kommt jeweils ein Stürmer auf mich zu, und dann kann ich keine Pirouetten drehen sondern muss auf ihn zugehen.

Ich denke, Sie haben jetzt eine schwierige Entscheidung zu treffen. Sie haben gestern die Bestellung ausgelöst, und Sie haben jetzt die Wahl zu entscheiden, ob Sie sagen, die Plafonierung, die Einschränkung des Personalaufwandes, das ist an sich nicht so wichtig, wir müssen hier Mehrausgaben beschliessen, dann müssen Sie jetzt Ja stimmen zu diesem grünen Blatt, oder die andere Variante, Sie folgen der Finanzkommission, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass wenn Sie gestern Ja gesagt haben, dass Sie unglaubwürdig sind, dass wir uns lächerlich machen. Das ist nicht meine Aussage, das sind Aussagen aus der Finanzkommission. Was mich besonders gefreut hat, auch in der Finanzkommission wurde unserer Delegation attestiert, dass wir in diesem Geschäft sehr konsequent sind.

Ich bin auch gespannt, über die Abstimmung meiner Finanzkommissionskolleginnen und -kollegen, weil man uns ja vorgeworfen hat, den Spagat zu machen. Ich bin dann gespannt, wie andere Personen den machen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Wir haben anscheinend den Präsidenten nicht ganz verstanden. Wir haben verstanden, 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit für das graue Blatt. Das stimmt ja nicht, sondern für das gelbe Blatt der Finanzkommission. Ist das korrekt?

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

===== KONFLIKT =====

===== TEXT 03.01.2017 14:06:39: N110710 =====

(Hartmann-Flawil)

zu Ziffer 7: Gerne erlaube ich mir zwei Bemerkungen zum Leistungsauftrag für die Hochschule Rapperswil. legt seine Interessen offen, war Präsident der vorberatenden Kommission beim Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung Hochschule Rapperswil.

Bereits damals, also vor einem Jahr, war die Diskussion in der vorberatenden Kommission durchaus auch geprägt von den Diskussionen rund um den Leistungsauftrag und auch um die Finanzierung.

Klar, die Sorge war die Steigerung der Staatsbeiträge in diesem Bereich. Wenn ich heute das Ergebnis betrachte, dann erlaube ich mir zwei Bemerkungen:

  1. Berechnungsgrundlage für die Finanzierung auf S. 159. Hier wird ganz zu unterst beim Budget 2015, das ja als Basis der Berechnung für die Finanzierung aufgeführt ist, ein Betrag von 15,4 Mio. Franken erwähnt. Das ist die Basis der Berechnung der weiteren Kosten für 2017 und 2018. Wenn man jetzt aber genau schaut, und das ist im letzten Juni herausgekommen, als wir die Rechnung 2015 der Hochschule Rapperswil abgenommen haben. Da muss man feststellen, dass die effektiven Trägerbeiträge des Kantons St.Gallen 12,6 Mio. Franken betrugen. Das war bisher kein Problem, dass es grosse Differenzen gab zwischen dem Budget und der effektiven Rechnung, denn bisher wurde der Trägerbeitrag zurückerstattet. Jedes Jahr bekamen die Kantone Schwyz, Glarus und St.Gallen (den Hauptteil) Beiträge zurück. Die effektive Basis aber für das Jahr 2015 sind 12,6 Mio. Franken. Und wenn Sie jetzt weiter aufrechnen würden auf den effektiven Zahlen. Dann stelle ich fest, dass diese Staatsbeiträge im Bereich der Hochschule Rapperswil um diese 2,8 Mio. Franken (die Differenz) weitergeführt werden. Nur wird jetzt nicht mehr am Schluss an den Trägerkanton St.Gallen zurückgezahlt , sondern es verbleibt in der Hochschule Rapperswil. Da bitte ich Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, aus solchen Gründen werden die Konti der Staatsbeiträge erhöht.

    Ich habe das in der Finanzkommission angebracht, bin nicht durchgekommen. Ich möchte einfach, dass gegenüber dem ganzen Kantonsrat Klarheit herrscht. Wir haben hier wirklich, und hier vermisse ich wirklich die Führung des Departementes und der Regierung, bei den Zahlen keine Klarheit.

  2. Im zweiten Teil geht es um die sogenannte Vollkostenrechnung. Ich möchte dies einfach exemplarisch für das Verhalten aufzeigen: Die Vollkostenrechnung des Bereiches Forschung / Entwicklung wurde von der Regierung des Kantons St.Gallen beschlossen. Es wurde beschlossen, dass es auf das Jahr 2015 eingeführt wird. Und zwar hat es einen Konnex: Im Bereich Forschung / Entwicklung gibt es Gewinnbeteiligungen für die Institutsleitung und auch für die Angestellten im Umfang von etwa 2 Mio. Franken. Diese Vollkostenrechnung hat der Kanton St.Gallen bzw. der Regierungsrat per 2015 beschlossen. Im Juni mussten wir feststellen, dass der Hochschulrat sich geweigert hat, diese Vollkostenrechnung gegenüber der Hochschule Rapperswil umzusetzen. Auch 2016 wird das nicht umgesetzt. Anfangs September hat die Regierung beschlossen, dass die Vollkostenrechnung umgesetzt werden soll, und wir lesen jetzt in der Vorlage und haben das auch in der Finanzkommission erhalten, dass diese Vollkostenrechnung jetzt schrittweise eingeführt werden soll. Wenn alles gut geht, dann allenfalls auf 2018.

    Ich stelle einfach fest, da beschliesst der Regierungsrat des Kantons St.Gallen schon etwa im 2013/14 die Vollkostenrechnungen und die Hochschule Rapperswil macht das nicht. Ich begreife, dass wenn sie durchkommen man das weiterhin probiert. Aber ich nenne das «auf der Nase herumtanzen». Ich begreife das zuständige Departement und die Regierung des Kantons St.Gallen nicht, dass man hier nicht Klartext spricht und diese Umsetzung auch verlangt.

Es gibt in diesem Bereich Handlungsbedarf des zuständigen Departementes und der Regierung. Ich bitte Sie, diese Verantwortung auch wahrzunehmen. Es ist nämlich schade, dass diese Diskussion hier passiert. Die Hochschule Rapperswil ist eine sehr gute Schule, sie ist innovativ, aber es gibt trotzdem ein Führungsverständnis des zuständigen Kantons und eines zuständigen Departementes, wo der Rahmen gesteckt wird, in dem sich eine Hochschule bewegen kann.

Wenn ich mir einen Ausblick erlaube, dann habe ich grosse Bedenken, wenn weitere Leistungsvereinbarungen bzw. -aufträge kommen einschliesslich Finanzierung, dass sich dies die Staatsbeiträge, die ja immer herangezogen werden, erhöhen. Das wird zu weiteren Problemen führen.

===== TEXT 07.01.2017 16:18:44: D100812 =====

(Hartmann-Flawil)

zu Ziffer 7: Gerne erlaube ich mir zwei Bemerkungen zum Leistungsauftrag für die Hochschule Rapperswil. legt seine Interessen offen, war Präsident der vorberatenden Kommission beim Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Vereinbarung Hochschule Rapperswil. Bereits damals, also vor einem Jahr, war die Diskussion in der vorberatenden Kommission durchaus auch geprägt von den Diskussionen rund um den Leistungsauftrag und auch um die Finanzierung. Klar, die Sorge war die Steigerung der Staatsbeiträge in diesem Bereich. Wenn ich heute das Ergebnis betrachte, dann erlaube ich mir zwei Bemerkungen:

  1. Berechnungsgrundlage für die Finanzierung auf S. 159. Hier wird ganz zu unterst beim Budget 2015, das ja als Basis der Berechnung für die Finanzierung aufgeführt ist, ein Betrag von 15,4 Mio. Franken erwähnt. Das ist die Basis der Berechnung der weiteren Kosten für 2017 und 2018. Wenn man jetzt aber genau schaut, und das ist im letzten Juni herausgekommen, als wir die Rechnung 2015 der Hochschule Rapperswil abgenommen haben. Da muss man feststellen, dass die effektiven Trägerbeiträge des Kantons St.Gallen 12,6 Mio. Franken betrugen. Das war bisher kein Problem, dass es grosse Differenzen gab zwischen dem Budget und der effektiven Rechnung, denn bisher wurde der Trägerbeitrag zurückerstattet. Jedes Jahr bekamen die Kantone Schwyz, Glarus und St.Gallen (den Hauptteil) Beiträge zurück. Die effektive Basis aber für das Jahr 2015 sind 12,6 Mio. Franken. Und wenn Sie jetzt weiter aufrechnen würden auf den effektiven Zahlen. Dann stelle ich fest, dass diese Staatsbeiträge im Bereich der Hochschule Rapperswil um diese 2,8 Mio. Franken (die Differenz) weitergeführt werden. Nur wird jetzt nicht mehr am Schluss an den Trägerkanton St.Gallen zurückgezahlt , sondern es verbleibt in der Hochschule Rapperswi. Da bitte ich Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen, aus solchen Gründen werden die Konti der Staatsbeiträge erhöht.

    Ich habe das in der Finanzkommission angebracht, bin nicht durchgekommen. Ich möchte einfach, dass gegenüber dem ganzen Kantonsrat Klarheit herrscht. Wir haben hier wirklich, und hier vermisse ich wirklich die Führung des Departementes und der Regierung, bei den Zahlen keine Klarheit.

  2. Im zweiten Teil geht es um die sogenannte Vollkostenrechnung. Ich möchte dies einfach exemplarisch für das Verhalten aufzeigen: Die Vollkostenrechnung des Bereiches Forschung / Entwicklung wurde von der Regierung des Kantons St.Gallen beschlossen. Es wurde beschlossen, dass es auf das Jahr 2015 eingeführt wird. Und zwar hat es einen Konnex: Im Bereich Forschung / Entwicklung gibt es Gewinnbeteiligungen für die Institutsleitung und auch für die Angestellten im Umfang von etwa 2 Mio. Franken. Diese Vollkostenrechnung hat der Kanton St.Gallen bzw. der Regierungsrat per 2015 beschlossen. Im Juni mussten wir feststellen, dass der Hochschulrat sich geweigert hat, diese Vollkostenrechnung gegenüber der Hochschule Rapperswil umzusetzen. Auch 2016 wird das nicht umgesetzt. Anfangs September hat die Regierung beschlossen, dass die Vollkostenrechnung umgesetzt werden soll, und wir lesen jetzt in der Vorlage und haben das auch in der Finanzkommission erhalten, dass diese Vollkostenrechnung jetzt schrittweise eingeführt werden soll. Wenn alles gut geht, dann allenfalls auf 2018.

    Ich stelle einfach fest, da beschliesst der Regierungsrat des Kantons St.Gallen schon etwa im 2013/14 die Vollkostenrechnungen und die Hochschule Rapperswil macht das nicht. Ich begreife, dass wenn sie durchkommen man das weiterhin probiert. Aber ich nenne das «auf der Nase herumtanzen». Ich begreife das zuständige Departement und die Regierung des Kantons St.Gallen nicht, dass man hier nicht Klartext spricht und diese Umsetzung auch verlangt.

Es gibt in diesem Bereich Handlungsbedarf des zuständigen Departementes und der Regierung. Ich bitte Sie, diese Verantwortung auch wahrzunehmen. Es ist nämlich schade, dass diese Diskussion hier passiert. Die Hochschule Rapperswil ist eine sehr gute Schule, sie ist innovativ, aber es gibt trotzdem ein Führungsverständnis des zuständigen Kantons und eines zuständigen Departementes, wo der Rahmen gesteckt wird, in dem sich eine Hochschule bewegen kann. Wenn ich mir einen Ausblick erlaube, dann habe ich grosse Bedenken, wenn weitere Leistungsvereinbarungen bzw. -aufträge kommen einschliesslich Finanzierung, dass sich dies die Staatsbeiträge, die ja immer herangezogen werden, erhöhen. Das wird zu weiteren Problemen führen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Leistungsauftrags für die Jahre 2017–2018 fest.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

===== KONFLIKT =====

===== TEXT 03.01.2017 14:11:49: N110710 =====

(Kölliker, Stefan)

Regierungsrat, zu Ziff. 4 und 7, zu Hartmann-Flawil: Ich nehme vorweg, es wird in Zukunft nicht mehr zu Problemen führen, weil wir jetzt einen Systemwechsel haben bei der Hochschule Rapperswil. Bis anhin hatten wir eine interkantonale Trägerschaft mit den Kantonen Glarus und Schwyz. Jetzt, mit der Neuregelung ab 1. Januar 2017 steht der Kanton St.Gallen im Lead und in der Verantwortung, vor allem auch was die Finanzen betrifft. Ihre Argumente, die Sie jetzt vorgebracht haben, die sind schon angekommen. Wieso sind sie angekommen? Weil ich hier das Präsidium ja neu wahrnehmen darf.

Konkret zu diesen zwei Punkten:

  1. In dieser ersten Leistungsvereinbarung, die wir jetzt über zwei Jahre haben, kann es sein, dass es zu Überschüssen führen wird. Aber wir haben notabene genau die gleiche Situation wie bei der Universität St.Gallen und der Pädagogischen Hochschule, bei denen wir den selben mehrjährigen Leistungsauftrag verabschiedet haben. Wir haben in allen drei Vereinbarungen explizit vorgesehen, dass diese Hochschulen das Recht zur Eigenkapitalbildung haben. Es stimmt nicht, wenn Sie sagen in der Vergangenheit war es so, dass die Überschüsse den Kantonen zurückbezahlt wurden, das ist zwar richtig, aber ab jetzt, falls es Überschüsse gibt, werden diese Überschüsse dem Eigenkapital zugewiesen. Und wenn das Mass, das wir definiert haben an Eigenkapital erreicht wird, dann gibt es weniger Geld in Zukunft – das ist ganz klar. Dann wird der Leistungsauftrag bzw. die Staatsbeiträge in Zukunft gekürzt. Die Hochschule Rapperswil erreicht diese minimale Grösse, die wir definiert haben im Leistungsauftrag noch nicht. Es gibt aber natürlich auch Gründe, wieso dass man im letzten Geschäftsjahr den Staatsbeitrag nicht verwendet hat, weil wir Abweichungen hatten bei den Studierendenzahlen. Es kommt immer darauf an, welche Studierendenzahl wir haben, und welche aus dem Kanton St.Gallen kommen und welche aus anderen Kantonen – dies hat einen Einfluss auf die Geldflüsse. Innerkantonal erhalten wir von den eigenen Studenten kein Geld, aber von den anderen Kantonen erhalten wir FHV-Beiträge (Fachhochschulvereinbarungs-Beiträge) bzw. Ausgleichsbeiträge anderer Kantone. Das ist in jedem Jahr schwierig zu planen.

    Es gibt auch neue Aufgaben, die die Hochschule Rapperswil zu erfüllen hat: Das ist die Einführung des Wirtschaftsingenieur-Studienganges, und der muss auch neu finanziert werden in dieser neuen Leistungsperiode.

    Sie sehen, es gibt gute Gründe für diese Planungsunterschiede, aber es ist nicht ein Problem, denn dieses Geld wird dem Eigenkapital zugewiesen und um das zahlt dann der Kanton St.Gallen weniger.

  2. Vollkosten- und Gemeinkostenverrechnung: Auch das ist völlig angekommen. Ich kann Ihnen hier heute bestätigen, wir werden am 15. Dezember in der Hochschulratssitzung voraussichtlich beschliessen, dass wir ab 1. Januar 2018 diese Vollkostenverrechnung durchziehen werden. Aber ich muss Ihnen sagen, in der Zwischenzeit bin ich persönlich zu einer anderen Erkenntnis gelangt, indem dass ich jetzt Einsitz habe in allen Fachhochschulen. Ich bin der Meinung, wir sollten dieses Erfolgsbeteiligungsmodell generell abschaffen. Das ist ja wirklich im Sinne der SP-GRÜ-Fraktion, wenn ich Ihnen das hier sage. Deshalb sind wir jetzt in einem Übergang. Ich habe der Schulleitung gesagt, dass sie im Sinne eines Überganges die Vollkostenrechnung machen müssen. Und dann, in einem weiteren Schritt, wenn die Fachhochschule neu organisiert wird, wird dieses Modell abgeschafft. Das kann ich Ihnen hier heute auch so zu Protokoll geben: Das ist jetzt die Planung, dann haben wir dieses leidige Thema vom Tisch. Ich möchte Ihnen hier gar nicht widersprechen, der Hochschulrat hat in der Vergangenheit Haltungen des St.Galler Parlamentes schlicht ignoriert und nicht umgesetzt. Und das ist jetzt nicht mehr möglich. Wir haben jetzt die Verantwortung, wir sagen jetzt wies weitergeht.

===== TEXT 07.01.2017 16:19:13: D100812 =====

(Kölliker, Stefan)

Regierungsrat, zu Ziff. 4 und 7, zu Hartmann-Flawil: Ich nehme vorweg, es wird in Zukunft nicht mehr zu Problemen führen, weil wir jetzt einen Systemwechsel haben bei der Hochschule Rapperswil. Bis anhin hatten wir eine interkantonale Trägerschaft mit den Kantonen Glarus und Schwyz. Jetzt, mit der Neuregelung ab 1. Januar 2017 steht der Kanton St.Gallen im Lead und in der Verantwortung, vor allem auch was die Finanzen betrifft. Ihre Argumente, die Sie jetzt vorgebracht haben, die sind schon angekommen, weil ich hier das Präsidium ja neu wahrnehmen darf. Konkret zu diesen zwei Punkten:

  1. In dieser ersten Leistungsvereinbarung, die wir jetzt über zwei Jahre haben, kann es sein, dass es zu Überschüssen führen wird. Aber wir haben notabene genau die gleiche Situation wie bei der Universität St.Gallen und der Pädagogischen Hochschule, bei denen wir den selben mehrjährigen Leistungsauftrag verabschiedet haben. Wir haben in allen drei Vereinbarungen explizit vorgesehen, dass diese Hochschulen das Recht zur Eigenkapitalbildung haben. Es stimmt nicht, wenn Sie sagen in der Vergangenheit war es so, dass die Überschüsse den Kantonen zurückbezahlt wurden, das ist zwar richtig, aber ab jetzt, falls es Überschüsse gibt, werden diese Überschüsse dem Eigenkapital zugewiesen. Und wenn das Mass, das wir definiert haben an Eigenkapital erreicht wird, dann gibt es weniger Geld in Zukunft - das ist ganz klar. Dann wird der Leistungsauftrag bzw. die Staatsbeiträge in Zukunft gekürzt. Die Hochschule Rapperswil erreicht diese minimale Grösse, die wir definiert haben im Leistungsauftrag noch nicht. Es gibt aber natürlich auch Gründe, wieso dass man im letzten Geschäftsjahr den Staatsbeitrag nicht verwendet hat, weil wir Abweichungen hatten bei den Studierendenzahlen. Es kommt immer darauf an, welche Studierendenzahl wir haben, und welche aus dem Kanton St.Gallen kommen und welche aus anderen Kantonen - dies hat einen Einfluss auf die Geldflüsse. Innerkantonal erhalten wir von den eigenen Studenten kein Geld, aber von den anderen Kantonen erhalten wir FHV-Beiträge (Fachhochschulvereinbarungs-Beiträge) bzw. Ausgleichsbeiträge anderer Kantone. Das ist in jedem Jahr schwierig zu planen. Es gibt auch neue Aufgaben, die die Hochschule Rapperswil zu erfüllen hat: Das ist die Einführung des Wirtschaftsingenieur-Studienganges, und der muss auch neu finanziert werden in dieser neuen Leistungsperiode.

    Sie sehen, es gibt gute Gründe für diese Planungsunterschiede, aber es ist nicht ein Problem, denn dieses Geld wird dem Eigenkapital zugewiesen und um das zahlt dann der Kanton St.Gallen weniger.

  2. Vollkosten- und Gemeinkostenverrechnung: Auch das ist völlig angekommen. Ich kann Ihnen hier heute bestätigen, wir werden am 15. Dezember in der Hochschulratssitzung voraussichtlich beschliessen, dass wir ab 1. Januar 2018 diese Vollkostenverrechnung durchziehen werden. Aber ich muss Ihnen sagen, in der Zwischenzeit bin ich persönlich zu einer anderen Erkenntnis gelangt, indem dass ich jetzt Einsitz habe in allen Fachhochschulen. Ich bin der Meinung, wir sollten dieses Erfolgsbeteiligungsmodell generell abschaffen. Das ist ja wirklich im Sinne der SP-GRÜ-Fraktion, wenn ich Ihnen das hier sage. Deshalb sind wir jetzt in einem Übergang. Ich habe der Schulleitung gesagt, dass sie im Sinne eines Überganges die Vollkostenrechnung machen müssen. Und dann, in einem weiteren Schritt, wenn die Fachhochschule neu organisiert wird, wird dieses Modell abgeschafft. Das kann ich Ihnen hier heute auch so zu Protokoll geben: Das ist jetzt die Planung, dann haben wir dieses leidige Thema vom Tisch. Ich möchte Ihnen hier gar nicht widersprechen, der Hochschulrat hat in der Vergangenheit Haltungen des St.Galler Parlamentes schlicht ignoriert und nicht umgesetzt. Und das ist jetzt nicht mehr möglich. Wir haben jetzt die Verantwortung, wir sagen jetzt wies weitergeht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Besten Dank, dass wir etwas mehr Zeit haben, um diesen Auftrag auszuführen. Tatsächlich ist es so, dass wir in zwei Wochen die erste Lesung des AFP machen und dieses komplexe Problem nicht innert ein paar Tagen gelöst werden kann. Wir stellen uns sicher nicht gegen diesen Auftrag, auch die Regierung befasst sich natürlich immer wieder mit diesem Problem. Ich habe beim Eintreten schon auf die Komplexität des Ressourcenindex hingewiesen. Ich bin gerne bereit, das auch mit der Finanzkommission und mit dem Rat zu diskutieren. Es ist natürlich schon so, man kann die Steuereinnahmen erhöhen, aber das hat eine Wirkung auf den Finanzausgleich. Finanzpolitisch gesehen hat es nur dann eine positive Wirkung, wenn die zusätzlichen Steuereinnahmen die NFA-Verluste kompensieren bzw. überkompensieren. Da sind wir dann beim Thema Strategie Luzern. Ich denke, das kann man sicher diskutieren. Wir haben jetzt einfach diesen Finanzausgleich mit seinen Stärken und Schwächen, hier haben wir sicher ein Problem, das man angehen muss. Und zwar ist es so, dass die Geber bei der Grenzabschöpfung besser fahren, als die Nehmer. Also wenn die Geber zusätzliches Ressourcenpotenzial generieren, haben sie einen Grenzabschöpfungssatz von 20 Prozent, und wir sind bei 79 Prozent je zusätzlichem Steuerfranken. Dann kommt noch die Komplexität dazu in Zusammenhang mit Steuererleichterungen usw, aber das möchten wir jetzt nicht hier im Plenum ausdiskutieren. Aber das Thema ist es wert politisch zu diskutieren.

Etwas ist mir in diesem Zusammenhang schon sehr wichtig:

  1. Ich finde schon, dass wir die Gemeinden miteinbeziehen müssen, denn schlussendlich, wenn wir den Standort stärken wollen, braucht es eine bessere horizontale Zusammenarbeit, da hat Hartmann-Flawil Recht. Aber es braucht auch eine bessere vertikale Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Ich denke, beide haben Recht, es braucht beides.

  2. Wir müssen uns schon auch bewusst sein: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat letztlich etwas mit Wirtschaftsstruktur zu tun. Es ist nun einfach einmal so, wenn man den Ressourcenindex in der Schweiz anschaut, dann fällt doch auf, dass diejenigen Kantone, bei denen die Finanzindustrie beheimatet ist und bei denen die Life-Science-Industry beheimatet ist, dass die einen sehr hohen Ressourcenindex haben. Und leider Gottes ist unsere MEM-Industrie sehr stark, das möchte ich betonen, aber sie ist nicht sehr margenträchtig. Sie hat nie die Ertragsstärke, die wir bei Life-Science haben, die wir in der Finanzindustrie haben und das schlägt auf den Ressourcenindex durch. Und dies schlussendlich natürlich nicht nur bei den juristischen Personen, sondern auch bei den natürlichen Personen, weil diese Unternehmen auch andere Einkommen generieren können.

    Ich wehre mich immer dagegen, wenn die Ostschweiz und der Kanton St.Gallen sich klein machen und sagen, sie seien schwach usw. Wir sind nicht wirtschaftlich schwach, wir haben eine hohe Innovationsrate, wir haben eine sehr tiefe Arbeitslosigkeit, aber wird sind wirtschaftshistorisch gesehen in Branchen stark, die nicht so margenträchtig und ertragstark sind. Ich finde es einfach schlecht und da wehre ich mich auch auf Bundesebene, dass das ganze Rating der Schweiz bzw. der Kantone nur noch in der Kategorie des Finanzausgleichs läuft. Das greift einfach zu kurz und ist auch ungerecht gegenüber den Kantonen, die auch einen grossen volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen, aber die nicht so Ressourcenstärke produzieren können aufgrund ihrer gewerblichen und industriellen Struktur, die sie nun einfach einmal haben.

Diese Zusammenhänge können wir sehr gerne diskutieren. Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir das mit dem Voranschlag 2018 machen. Die Art und Weise, wie wir das in der Finanzkommission besprechen wollen, können wir ja heute in der Sitzung noch diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich schliesse mich meinem Vorredner an und möchte eine Ergänzung aus eigener Erfahrung beifügen: Es ist ein grosser Aufwand bis ein Deutschkurz zustande kommt. Bis die Leute kommen und bereit sind, sich zu schulen, benötigt es mehr als nur ihren Willen, sondern auch eine Einsicht, dass Regelmässigkeit notwendig ist um sich auf Neues einzulassen, mehr als ihre Kultur es ihnen jeweils vorgibt. Deshalb sind Kürzungen ein riesen grosser Einschnitt in einen Aufbau, der Zeit, Geduld und Know-how braucht, auch für die Lehrpersonen eine grosse Enttäuschung, wenn dann wegen den Finanzen wieder zurückgefahren werden muss auf etwas, das notwendigerweise für die Integration von existentieller Bedeutung ist.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Kommissionspräsident: Nein. Ich wiederhole mich gerne nochmals. Wir unterstützen die Richterstelle von 70'000 Franken. Das war der Antrag der Finanzkommission. Wir sind also gegen das graue Blatt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Entschuldigung für das Missverständnis. Ich habe ganz klar gesagt: «Die Mitglieder der Finanzkommission stimmen einem Antrag die 100 Prozent hauptamtliche Richterstelle im Total von 70'000 Franken gegenüber dem Antrag... im Verhältnis von 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.» Das war mein Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 8000.318 (Generalsekretariat GD / Dienstleistungen und Honorare) Festhalten am Entwurf der Regierung.

lm Namen der SP-GRÜ-Fraktion stelle ich den Antrag in der Position 8000.318 den Betrag um Fr. 650'000.– auf insgesamt gut Fr. 4'016'000.– zu erhöhen.

Mit diesem Betrag könnte ein Teil der Personalkosten der Sanitätsdisponenten der Kantonale Notrufzentrale (KNZ) gedeckt werden.

Bereits in der vorberatenden Kommission für die Umsetzung des Konzeptes des Gesundheits- und Rettungsdienstes in ausserordentlichen Lagen, welche im Frühling tagte, wurde diese Finanzierung kontrovers diskutiert. Es wurde damals festgestellt, dass von den anderen Blaulichtorganisationen wie Polizei und Feuerwehr die Personalkosten durch die Allgemeinheit, sprich dem Kanton, übernommen werden und nur jene der 144er-Disponenten durch den Rettungsdienst selber aufgewendet werden müssen.

Vergleiche mit anderen Kantonen zeigen, dass der Kanton St.Gallen auch wenn Sie unserem Antrag zustimmen noch äusserst kosteneffizient unterwegs ist. So werden beispielsweise im Kanton Graubünden jährlich 1,1 Mio. Franken ins Budget eingestellt, was einem Prokopfanteil Anteil von 5,3 Franken entspricht. Oder nehmen wir die Kantone Schaffhausen und Schwyz, welche jährlich einen Beitrag von Fr. 550'000.– bzw. 650'000.– an die Sanitätsnotrufzentrale «Schutz und Rettung» inZürich zahlen, was einem Prokopfanteil von 4,2 Franken oder in Schaffhausen gar 6 Franken ausmacht.

Wir schlagen lhnen vor eine ähnliche Finanzierung wie sie der Kanton Thurgau kennt zu übernehmen. Dort werden rund ein Drittel der Kosten durch den Kanton übernommen und zwei Drittel der ausgewiesenen Kosten durch den Rettungsdienst bezahlt. Mit diesem Modell wären im Kanton St.Gallen die Kosten je Person bei 1,3 Franken.

Es ist also nicht nachvollziehbar, dass wer bei der Nummer 112, 117 und 118 anruft, die Kosten der KNZ nicht zu tragen hat. Wenn ich aber als Hilfesuchender die Nummer 144 anrufe, muss ich diese gleiche Leistung, die am gleichen Ort erbracht wird selber übernehmen obwohl alle die gleiche, wichtige, öffentliche Aufgabe wahrnehmen. 

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ich bedanke mich bei der FDP-Fraktion für den Rückzug dieses Antrages. Ich denke, es ist der richtige Ansatz und ich möchte die Voten, die Fraktionspräsident Tinner-Wartau gehalten hat, nochmals klar und deutlich unterstreichen. Das ist ganz genau auch unser Anliegen. Aber ich denke, der Mietvertrag, den ich als Präsident der Subkommission SJD erhalten habe, ist fair, gut und kann sinnvoll eingesetzt werden. Aber er muss auch sinnvoll eingesetzt werden und nicht jetzt da Friede und Freude aufkommen lassen und irgendwelche unnötigen Büroeinrichtungen hinstellen. Ich schliesse mit da den Worten von Tinner-Wartau eins zu eins an.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Konto 9002.301 (Kantonsgericht / Besoldungen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, im Konto 9002.301 eine Erhöhung um Fr. 126'200.–.

Es geht bei diesem Antrag um eine Erhöhung am Kantonsgericht bzw. an den Kreisgerichten. Es wurde ja erläutert, dass man über Stellenbegehren nicht mehr sprechen möchte. Ich möchte Sie doch bitten, hier auf diese Diskussion nochmals einzusteigen.

Es geht hier um einen moderaten Ausbau an den sieben Kreisgerichten sowie am Kantonsgericht und zwar begründet im Umstand, dass mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative die Arbeitslast an den Gerichten massiv zunimmt.

Ich möchte dies kurz erläutern: In allen Fällen, in denen eine Landesverweisung zur Diskussion steht, dies ist mit einem abschliessenden Katalog im Strafgesetzbuch geregelt, wann dies der Fall ist, darunter fallen auch Drogendelikte und Einbruchdiebstahl. In all diesen Fällen, in denen nun eine Landesverweisung zur Diskussion steht, muss ein Gericht entscheiden – das ist zwingende Voraussetzung. Es gab nicht wenige solcher Fälle, die konnten bis anhin im Strafbefehlsverfahren durch die Staatsanwaltschaft erledigt werden, da es sich bei den Delikten nicht unbedingt um sehr schwere Delikte gehandelt hat. Dies insbesondere auch dann, wenn Leute, die z.B. zur Verübung einer Straftat in die Schweiz gereist sind.

Mittlerweile muss hier durch ein Gericht eine Landesverweisung verhängt werden, z.B. wenn wein Einbruchdiebstahlt stattfindet. Dies bedeutet, die Leute sitzen einerseits bis zum Urteil des Kreisgerichtes in Untersuchungshaft. Ob das gut oder schlecht ist, darüber kann man sich streiten – es kostet aber mit Sicherheit. Und es ist so, dass es einen Entscheid des Gerichtes braucht, womit die Arbeitslast ansteigt.

Die Gerichte sind dringend darauf angewiesen, dass man ihnen zusätzliche personelle Mittel / Ressourcen zur Verfügung stellt, damit sie diese Arbeitslast auch bewältigen können.

Ich bitte Sie deshalb, dieser moderaten Erhöhung zuzustimmen. Diese neue Strafgesetzbestimmung ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Es ist nun also aktiv, die Gerichts sind ab sofort auf mehr personelle Ressourcen angewiesen.

Die Regierung war lediglich bereit, diese zusätzlichen Ressourcen ab Mitte 2017 zur Verfügung zu stellen, was keinen Sinn macht. Es muss sofort geschehen, denn in diesen Fällen muss relativ schnell beurteilt werden können. Dies wiederum bedeutet dann aber allenfalls, dass andere Verfahren verzögert würden. Ich bitte Sie sehr eindringlich, hier diese moderate Erhöhung zu machen.

Die Gerichte haben 300 Stellenprozente beantragt, sie sind einen Kompromiss eingegangen, indem sie gesagt haben: Gut, wir versuchen es mit zusätzlichen 150 Stellenprozenten. Verteilt auf sieben Kreisgerichte und ein Kantonsgericht, bedeutet dies lediglich 20 Prozent Aufstockung.

Damit diese Initiative und die Folgen daraus auch umgesetzt werden können, müssen wir den Gerichten diese zusätzlichen Mittel in die Hand geben.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): «Eine Kommission sieht rot» titelte das «St.Galler Tagblatt» in ihrer Ausgabe vom 18. November 2016 und spielte darauf an, dass die Finanzkommission die Personalkredite für die 49 durch die Regierung beantragten Stellen bis auf ein paar wenige rigoros strich. Die Linke bekommt vom Blatt prominent Platz und spricht von sinnentleertem Vorgehen. Wir sind also wieder mitten in der Diskussion um jede einzelne Stelle, also etwas, was wir gar nicht mehr wollten, und warum? Weil die Regierung den Kantonsrat nicht ernst nimmt und die Aufträge des Kantonsrates nicht umsetzt.

Der Kantonsrat erteilte der Regierung in der Februarsession 2016 bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplanes im Hinblick auf das Budget 2017 folgende Aufträge:

  • keine Steuerfusserhöhung;.

    keine Erhöhung der Staatsquote;

  • keine Erhöhung der Staatsbeiträge im Amt für Kultur;

  • das Budget Personalaufwand ist auf 720 Mio. Franken plafoniert;

  • zehn Stellen für den Ausbau des Polizeikorps innerhalb des Plafonds;

  • Anpassung des Personalaufwands ohne Kompensation, Dienstleistung und Honorare.

Weil die SVP-Fraktion der Regierung attestierte, fünf der sechs Aufträge mehr oder weniger erfüllt zu haben, wurde sie vom «St.Galler Tagblatt» als ungewöhnlich zahm bezeichnet. Nun, mit dem kann die SVP-Fraktion leben. Was aber definitiv nicht geht, ist die Tatsache, dass die Regierung den vom Kantonsrat gesetzten Plafond beim Personalaufwand von 720 Mio. Franken um satte 12 Mio. Franken überschiesst. Und auch die Begründung der Regierung, es handle sich bei den Beträgen die die 27 Mio. Franken übersteigen um exogene Faktoren, ist Augenwischerei. «Buebetrickli» und «Schlaumeierrei» sind andere Begriffe, die in diesem Zusammenhang zu hören sind.

Als exogene Effekte werden die Zunahme des Personalaufwands im Asylbereich sowie die Zunahme der Besoldung der Lehrkräfte der Berufsfachschulen in der Höhe von 6,7 Mio. Franken bezeichnet.

Im AFP 2017-2019 ging man noch von Minderkosten im Bereich der Sekundarstufe II von 7 Mio. Franken aus. Gerade bei der Besoldung der Lehrkräfte der Berufsfachschulen ist es für die SVP-Fraktion von Interesse, seit wann das betroffene Departement und die Regierung von den massiven Mehrkosten wussten? Und weshalb wurden diese Kosten als exogene Effekte taxiert? Wussten das Departement und die Regierung von diesen Kosten bereits vor der Beratung der Rechnung 2016 durch die Finanzkommission von Ende April bis Ende Mai 2016? Wenn ja, warum wurde die Finanzkommission nicht informiert?

Die SVP-Fraktion ist von der Regierung enttäuscht, wie sie den Auftrag des Kantonsrates mit dem Plafond beim Personalaufwand von 720 Mio. Franken umgesetzt oder besser gesagt nicht umgesetzt hat. Für die Zukunft heisst das für die SVP-Fraktion, dass wir der Regierung klare und unmissverständliche, also wasserdichte Aufträge geben müssen.

Die SVP-Fraktion wird bei den Personalkrediten den Anträgen der Finanzkommission auf dem gelben Blatt Folge leisten und diese unterstützen. Bei den Polizeistellen unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission zehn Aspiranten einzustellen und nicht die von der Regierung beantragten fünf Aspiranten und fünf Zivilangestellten.

Die beiden Anträge auf dem roten Blatt der Regierung betreffend der fünf Stellen im Migrations- und Asylwesen lehnt die SVP-Fraktion ab. Mit der Ablehnung dieser beiden Aufträge auf dem roten Blatt beantragt die SVP-Fraktion die damit eingesparten 350'000 Franken bei Ziff. 8 zu den netto 1,4 Mio. Franken dazuzuschlagen und die von der Finanzkommission gegenüber dem Entwurf der Regierung vorgenommenen Kürzungen der Personalkredite um netto 1,7 Mio. Franken im Sinne einer globalen Lohnkostensteuerung umzusetzen.

Zur von der Regierung auf dem roten Blatt beantragten Ziff. 8 ist folgendes zu sagen: Die Regierung erhält mit dieser Formulierung sehr viel Freiheit. Für die SVP-Fraktion ist dies grundsätzlich in Ordnung. Diese Freiheit darf aber nicht dazu führen, dass schlussendlich mehr Stellen geschaffen werden, als ursprünglich von der Regierung beantragt wurden. Wir haben Kürzungen beschlossen, also wollen wir auch Kürzungen sehen. In den letzten Jahren wurde das Budget Personalaufwand nie ausgeschöpft. Es ist also gewisse Luft vorhanden mehr Stellen zu schaffen.

Zu den einzelnen Anträgen auf den grauen Blättern oder auf dem roten Blatt werden wir uns bei Bedarf äussern.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Konto 7250.301 (Kantonspolizei / Besoldungen) Konto 75250.303 (Kantonspolizei / Arbeitgeberbeiträge). Verzichtet im Namen der SP-GRÜ-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen.

Ich wurde in der Mittagspause noch gebeten, zu begründen, wieso wir den Antrag zurückziehen: Wir sind der Meinung, dass es sich mit der Annahme von Ziff. 8 und 9 erledigt hat, und deshalb wurde der Antrag zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016