Geschäft: Teilrevision des bestehenden Kulturförderungsgesetzes genügt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.17.02
TitelTeilrevision des bestehenden Kulturförderungsgesetzes genügt
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.3.2017
Abschluss18.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragWortlaut vom 23. März 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
18.9.2017Eintreten0Zustimmung94Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2017Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Das Präsidium beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Das Präsidium beantragt Ihnen die vorliegende Motion mit Nichteintreten aus dem Geschäftsverzeichnis zu entfernen. Mit der Rechtsgültigkeit des neuen Kulturförderungsgesetzes ist der Motionsauftrag nicht mehr erfüllbar, da es das Gesetz, das die Motion ändern will, gar nicht mehr gibt. Die Motion ist deshalb obsolet. Um diese nun aus dem Geschäftsverzeichnis zu entfernen

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017