Geschäft: Ist unser Meliorationsgesetz der Rheinebene noch zeitgemäss?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.06
TitelIst unser Meliorationsgesetz der Rheinebene noch zeitgemäss?
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.2.2017
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. April 2017
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person21.11.2024
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir danken der Regierung für die schnelle Beantwortung unserer Fragen, auch wenn ein Grossteil der Antwort aus einer Beschreibung des IST-Zustandes besteht. Das Gesetz über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos in seiner Ausrichtung und seinen Zielsetzungen unter raumplanerischen und naturschützerischen Gesichtspunkten ist laut Regierung nicht mehr in allen Teilen ganz zeitgemäss. Das bestehende Gesetz genügt ihr aber immer noch, um relevante Aspekte bedarfsgerecht umsetzen zu können.

Weiter ist die Regierung der Ansicht, dass weder aus dem laufenden Rheintaler Generationenprojekt RHESI noch aus dem damit zusammen hängenden Bodenverbesserungsprojekt in der Rheinebene ein konkreter Handlungsbedarf für eine zwingende Anpassung des Gesetzes abzuleiten sei. Nun sei aber die Frage erlaubt, was mit «zwingend» gemeint ist?

Die lnterpellanten gehen selbstverständlich weniger von zwingenden, jedoch von sinnvollen und zukunftsweisenden Anpassungen aus. Wir bedauern, dass im Hinblick auf das RHESI-Projekt offenbar noch keine präziseren Aussagen dazu möglich sind. Wir meinen, dass mit Anpassungen nicht immer zugewartet werden soll, bis sie zwingend und unausweichlich geworden sind. Wir anerkennen aber auch die Komplexität des Themas, und dass dies allenfalls mit dem aktuellen Stand der RHESI-Projektplanung zu tun haben könnte.

Wir hoffen auf eine Berücksichtigung der Frage im weiteren Planungs- und Entwicklungsverlauf sowie auf eine sinnvolle und zukunftsweisende Lösung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017