Geschäft: Spitalliste: Versorgung von allgemein- und zusatzversicherten Personen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.07
TitelSpitalliste: Versorgung von allgemein- und zusatzversicherten Personen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung21.2.2017
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 28. März 2017
VorstossWortlaut vom 21. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich stelle fest, dass die Überprüfung der Spitallisten für Akutsomatik und die Rehabilitation zeitlich gut auf dem Weg sind.

Die Vorgaben der Regierung für die Listenspitäler haben sich bewährt und sind im Interesse einer qualitativ hochstehenden regional abgesicherten stationären Gesundheitsversorgung.

Eine Vorgabe erweist sich als speziell notwendig. Mit dem Mindestanteil an allgemein versicherten Patientinnen und Patienten kann die Aufnahmepflicht der Listenspitäler kontrollier und überprüft werden. Diese Vorgabe verhindert auch, dass sich Privatspitäler als «Rosinenpicker» die wirtschaftlich lukrativen Zusatzversicherten sichern. In diesem Bereich liegen nämlich je Franken Ertrag Ertragsoptimierungen von einem weiteren Franken bis zu vier Franken drin. Da ist vielleicht der Brückenschlag zur Interpellation von vorhin. Ich stelle einfach fest, dass hier bei den stationären Einrichtungen des Kantons St.Gallen ein besonderer Druck aufgebaut wird, indem man alles offenlegen will, hingegen bei den Privatspitälern macht man das nicht.

Die Klinik Hirslanden Zürich hat mit einem Prozentanteil von 74 Prozent der Zusatzversicherten eine Gewinnmarge von 30 Prozent im Gegensatz zu unseren öffentlichen Spitälern. Hier wird mit verschiedenen Ellen gemessen. Bei den Privatversicherten wird akzeptiert, dass sie rosinenpicken dürfen. Hier ist klar meine Forderung an die Regierung, dass sie diese Klinik Hirslanden Zürich von der Spitalliste streicht, und zwar umgehend. Sie werden diese Zielvorgaben, die die Regierung des Kantons St.Gallen für die Listenspitäler vorgibt, nicht erreichen.

Der Anteil an Zusatzversicherten gemäss der Berechnungen der St.Galler Regierung ist sehr hoch angesetzt. Hier braucht es Korrekturen gegen unten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017