Geschäft: Spitalliste: Versorgung von allgemein- und zusatzversicherten Personen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.17.07 |
Titel | Spitalliste: Versorgung von allgemein- und zusatzversicherten Personen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 21.2.2017 |
Abschluss | 25.4.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hartmann-Flawil | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.4.2017 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich stelle fest, dass die Überprüfung der Spitallisten für Akutsomatik und die Rehabilitation zeitlich gut auf dem Weg sind. Die Vorgaben der Regierung für die Listenspitäler haben sich bewährt und sind im Interesse einer qualitativ hochstehenden regional abgesicherten stationären Gesundheitsversorgung. Eine Vorgabe erweist sich als speziell notwendig. Mit dem Mindestanteil an allgemein versicherten Patientinnen und Patienten kann die Aufnahmepflicht der Listenspitäler kontrollier und überprüft werden. Diese Vorgabe verhindert auch, dass sich Privatspitäler als «Rosinenpicker» die wirtschaftlich lukrativen Zusatzversicherten sichern. In diesem Bereich liegen nämlich je Franken Ertrag Ertragsoptimierungen von einem weiteren Franken bis zu vier Franken drin. Da ist vielleicht der Brückenschlag zur Interpellation von vorhin. Ich stelle einfach fest, dass hier bei den stationären Einrichtungen des Kantons St.Gallen ein besonderer Druck aufgebaut wird, indem man alles offenlegen will, hingegen bei den Privatspitälern macht man das nicht. Die Klinik Hirslanden Zürich hat mit einem Prozentanteil von 74 Prozent der Zusatzversicherten eine Gewinnmarge von 30 Prozent im Gegensatz zu unseren öffentlichen Spitälern. Hier wird mit verschiedenen Ellen gemessen. Bei den Privatversicherten wird akzeptiert, dass sie rosinenpicken dürfen. Hier ist klar meine Forderung an die Regierung, dass sie diese Klinik Hirslanden Zürich von der Spitalliste streicht, und zwar umgehend. Sie werden diese Zielvorgaben, die die Regierung des Kantons St.Gallen für die Listenspitäler vorgibt, nicht erreichen. Der Anteil an Zusatzversicherten gemäss der Berechnungen der St.Galler Regierung ist sehr hoch angesetzt. Hier braucht es Korrekturen gegen unten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |