Geschäft: Ist der Kanton St.Gallen zu attraktiv für illegal anwesende Ausländer?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.12
TitelIst der Kanton St.Gallen zu attraktiv für illegal anwesende Ausländer?
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung21.2.2017
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. April 2017
VorstossWortlaut vom 21. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Es ist erfreulich, dass der Kanton St.Gallen gemäss der erwähnten Studie der Universität Genf «Sans-Papiers in der Schweiz 2015» einen

unterdurchschnittlichen Anteil an Sans-Papiers beheimatet. Die Studie geht davon aus, dass sich im Kanton St.Gallen zwischen 400-800 Personen illegal aufhalten.

Die Beantwortung der Frage 2 zeigt, dass die einzige Konsequenz, welcher einer illegal anwesenden Person in der Schweiz droht, eine schriftliche

Wegweisungsverfügung mit einer angemessenen Ausreisefrist zwischen sieben und dreissig Tagen ist. Ein solches Vorgehen wird in den wenigsten Fällen zu einem Erfolg führen, vielmehr führt es zu einem «Katz und Mausspiel» zwischen Sans-Papier und dem Grenzwachtkorps, der Polizei sowie dem Migrationsamt. Nur wenn die Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt ist die Wegweisung nach Art. 64d Abs. 2 des Ausländergesetztes (AuG) sofort vollstreckbar. Hier frage ich mich warum die sofortige Wegweisung nicht für alle Sans-Papier gilt?

Weiter würde es mich interessieren wer die Kosten für die strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft bezahlt – ich kann es mir vorstellen – der Steuerzahler!

Die Fragen 4 und 5 lösen bei mir hingegen wiederum ein ungutes Gefühl aus. Hier wird zum einen die Bundesverfassung eingehalten, die das Recht auf Bildung für die Kinder vorschreibt. Zum anderen werden mit dem kantonalen Datenschutzgesetz die Eltern, welche illegal in der Schweiz sind

geschützt. Hier wird der Datenschutz höher gewichtet als der Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht.

Dies ist für mich leider nicht akzeptabl. Eine Meldepflicht bei Verdacht auf einen ungültigen Aufenthaltsstatus sollte nach meiner Meinung

eingeführt werden. Die Antworten der Regierung zeigen für mich in gewissen Teilen Handlungsbedarf auf. 

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017