Geschäft: Betreuung der Asylsuchenden bis zum definitiven Entscheid über den Verbleib in der Schweiz durch den Kanton?
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.17.14 |
Titel | Betreuung der Asylsuchenden bis zum definitiven Entscheid über den Verbleib in der Schweiz durch den Kanton? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 21.2.2017 |
Abschluss | 12.6.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Warzinek-Mels | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gartmann-Mels | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
12.6.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Warzinek-Mels hat darauf hingewiesen, dass es gewisse Inkonsistenzen gibt zwischen den Ausführungen in der Antwort auf die Interpellation und der Gesetzessammlung. Die Asylbetreuung ist an sich nichts anderes als betreuende Sozialhilfe. Sozialhilfe ist eine Gemeindeaufgabe. Wir hatten aber lange Zeit mit den Gemeinden in diesem Punkt eine Einigkeit erzielt, dass wir sie unterstützen sollen - das haben wir auch gemacht. In einer ersten Phase macht man diese Betreuung sinnvollerweise kollektiv, und da ist der ganze Kanton etwas besser in der Lage das zu organisieren als die Gemeinden. Aber die könnten das natürlich auch machen. Wir hatten aber Einigkeit, dass der Kanton hier unterstützt und hilft, obwohl das an sich eine Gemeindeaufgabe ist. Im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMA) haben sich die Gemeinden in der Zwischenzeit auf den Standpunkt gestellt, dass sie diese Aufgabe gemäss Rechtsordnung alleine übernehmen möchten. Das ist in der Zwischenzeit auch umgesetzt worden. Das war bislang Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton, obwohl das eigentlich eine Gemeindeaufgabe ist. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Erwähnenswert ist, dass die lnterpellanten zu einem informativen und konstruktiven Gespräch geladen wurden mit einer hochrangigen Vertretung des Sicherheits- und Justizdepartementes sowie der VSGP - dies haben wir geschätzt. Zunächst kurz zu unserem Anliegen: Asylsuchende nicht zu früh in alle Gemeinden zu verteilen, sondern sie zur besseren Erstintegration längere Zeit in grösseren Zentren unterzubringen mit einer dort besseren Betreuung und Frühintegration (z.B. Sprachunterricht, Aufklärung über landestypische Grundsätzlichkeiten, wie z.B. Stellung der Frau oder die Religionsfreiheit). Wie in der Antwort der Regierung beschrieben, erfolgt eine Neustrukturierung des Asylbereiches gemäss der Volksabstimmung vom Juni 2016 mit Bundesasylzentren, die durchaus den Vorstellungen unserer lnterpellation entsprechen. lnsofern wird es mittelfristig zu einer Entwicklung kommen, die wir uns in unserer lnterpellation gewünscht haben mit einer Entlastung mancher Gemeinde und professionell begleiteter Frühintegration der Asylsuchenden. Zentral in der Antwort der Regierung ist, dass sie sich nicht umfassend in der Rolle sieht, die Anfrage zu beantworten. Eigentlich sei das Asylwesen vor allem in der Verantwortlichkeit des Bundes und der Gemeinden. Der Kanton würde nur helfend zur Seite stehen. Wir akzeptiergn diese Antwort, obwohl wir uns fragen, warum in der Gesetzessammlgng des Kantons St.Gallen (in der Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden unter Art. 2 ) zu lesen ist: «Der Kanton betreut die Asylsuchenden bis zur Zuweisung an die politischen Gemeinden. Er führt dazu Kollektivunterkünfte, in denen die Asylsuchenden mit den Grundzügen der schweizerischen Lebensverhältnisse vertraut gemacht und auf eine selbständige Lebensführung in der politischen Gemeinde oder auf eine allfällige Rückkehr in ihr Herkunftsland vorbereitet werden.» ln der Antwort der Regierung wird auch die lnterpellation «Aufsichtspflicht und Reformbedarf im Asylbereich?» erwähnt. Zu unserem grossen Erstaunen liest man auch hier: «ln der ersten Phase betreut der Kanton die Asylsuchenden in kantonalen Asylzentren. Für die Betreuung zuständig ist das Sicherheits- und Justizdepartement.» Dies alles scheint für uns nicht deckungsgleich mit den in der Antwort der Regierung beschriebenen Zuständigkeiten. Ein spezieller Aspekt der uns noch beschäftigt hat: Die Rolle der VSGP. Auch in der relativ kurzen Antwort der Regierung wir die VSGP wiederholt erwähnt. Sie übernimmt nicht nur in dieser, sondern auch in anderen öffentlichen Fragen eine offensichtlich zentrale Rolle in Entscheidungsfindung und Durchführung. Das führt auch zu Irritationen. lnsofern begrüssen wir es, dass das Departement und die VSGP die weitere Entwicklung des Asylwesens mit Vertretern der Fraktionen «erörtern wird». Das ist ein Schritt, der in dieser Angelegenheit vertrauensbildend wirkt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |