Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 35.17.01 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 22.2.2017 |
Abschluss | 4.3.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 28. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 12. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 3. Mai 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gestzessammlung veröffentlicht im Mai 2018 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 3. Mai 2017 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 27. März 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 24. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 12. Juni 2017 zu Abschnitt IV Ziff. 2 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung vom 13. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Botschaft | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 4. März 2018 | |
2.8.2019 | Antrag | Eventualantrag der SVP-Fraktion vom 12. Juni 2017 zu Ziff. 1 und 2 | |
2.8.2019 | Erlass | Abstimmungsvorlage vom 20. September 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 35.17.01 voKo KRB über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.9.2017 | Antrag der SVP-Fraktion den Erlass der Volksabstimmung zu unterstellen | 43 | Zustimmung | 69 | Ablehnung | 6 | |
20.9.2017 | Schlussabstimmung | 83 | Zustimmung | 19 | Ablehnung | 16 | |
13.6.2017 | Antrag der FDP-Fraktion zu Abschnitt IV Ziff. 2 | 8 | Zustimmung | 73 | Ablehnung | 39 | |
13.6.2017 | Ziff. 1 und Ziff. 2 Abs. 1 sowie Auftrag | 34 | Antrag der SVP-Fraktion | 78 | Antrag der vorberatenden Kommission | 8 | |
13.6.2017 | Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion | 36 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 6 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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13.6.2017 | Wortmeldung | Abschnitt I Ziff. 2 Abs. 2: Es scheint sich hier eine neue Praxis einzubürgern oder vielleicht auch einzuschleichen, in der nicht mehr eine fixe Jahrzahl für den Beginn der Abschreibungsdauer im Beschluss wird. Es ist wohl anzumerken, dass hier erstmals beim Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen diese Formulierung «ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses» in dieser Form gewählt wurde. Es ist ist auch später im Handwerkerzentrum der Strafanstalt Saxerriet wird ein entsprechender Antrag aus dem Kreise des Parlaments gestellt. Ich stelle keinen Antrag, bitte aber das Finanzdepartement für die künftigen Vorlagen eine Praxis festzuhalten, in der entweder weiter in einer Jahrzahl definiert wird, in dem natürlich auch mit Blick auf den AFP geklärt ist, ab welchem Jahr die Abschreibungen zu laufen beginnen, oder ob eine andere Formulierung, wie wir es hier vorliegen haben, gewählt wird. Somit bitte ich Sie, mein Votum als Hinweis zu verstehen. Es ist kein Antrag aber eine Bitte an das Finanzdepartement, dieser Frage bei einer der nächsten Vorlagen klärend anzugehen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Das meiste wurde erwähnt. Ich stimme Güntzel-St.Gallen sehr wohl zu, dass auch der Zuschauer merken soll, dass 48 Mio. Franken investiert wurden. Er wird auch etwas davon merken, hier ein paar Beispiele:
Für mich ist wichtiger, dass wir für diejenigen investieren, die tagtäglich dort arbeiten. Wir gehen dorthin für zwei bis drei Stunden und die arbeiten 200 Tage an acht bis zwölf Stunden im Theater. Für diese 260 Fest- und immerhin 300 Teilzeitangestellten wird der grosse Teil des Geldes natürlich verwendet, damit es denen besser geht. Ich muss nicht alles aufzählen, was für diese Personen verbessert wird. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Zuerst möchte ich sagen, dass ich gerade Thalmann-Kirchberg in gewissem Masse verstehe. Als ich zum ersten Mal die Vorlage gesehen habe, war ich auch erschrocken über die hohen Kosten. Wir haben das sehr gut angeschaut, wie Cozzio-Uzwil uns das gezeigt hat, und bis vielleicht auf die Verwaltungsplanungshonorare, die sicher teuer sind, ist der Bedarf ausgewiesen. Kurz zum Thema Neubau: Ich glaube, auch das haben wir in der Kommission sehr ausführlich besprochen. Es ist nicht so einfach, diesen Bau einfach abzureissen und neu zu bauen. Wenn wir schon beim Abriss sind, ich habe mehrmals das Votum gehört, dass es jemandem nicht gefällt, dass man es einfach abreissen soll und neu bauen so einfach ist das nicht. Ich möchte diese Diskussion, ob man diesen Art-Brütt Bau vom Schweizer Architekten Claude Paillard nun schön findet oder nicht, ein für alle Mal abschliessen. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu urteilen, ob das Gebäude schön ist oder nicht. Den einen gefällt es, den anderen weniger. Zum Neubau: Es ist nicht möglich, für den Kanton zwei Theater zu machen. Wenn ein anderer Standort vorhanden wäre, dann müsste man sich ja überlegen, so wie es Adam-St.Gallen gesagt hat, was mache wir mit dem bestehenden Gebäude. Ich hätte dazu viele Ideen, die aber ziemlich unrealistisch sind. Dann zu Güntzel-St.Gallen: Auch ich habe das von Winterthur gelesen. Nun muss man dazu wissen, dass diese 9 Mio. Franken rein für den Saal gedacht sind. Das Theater Winterthur ist eingebettet in einen viel grösseren Gebäudekomplex, bei dem dann die sanitären Anlagen und die Garderoben usw. sind. Bei diesen 9 Mio. Franken sprechen wir nur vom Saal selber. Und der gewichtigste Unterschied zu St.Gallen, warum Winterthur viel günstiger fahren kann, ist der, dass Winterthur ein reine Gastspieltheater ist. Das heisst, die kaufen Produktionen ein, die kommen und spielen ihre Produktion und gehen danach wieder. Das Theater St.Gallen ist das nicht. Es kauft auch Gastspiele ein, aber vor allem produziert sie selber Gastspiele. Im Theater Winterthur gibt es keine Produktionsräume, keine Schreinerei, keine Malerei, keine Kostümbildner usw. und wenn, dann nur in sehr sehr kleinem Rahmen. Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich oft in der Kommission bei kritischen Voten das Gefühl hatte, dass es sich zu einer Kulturvorlage entwickelt hat, obwohl es eigentlich eine Bauvorlage ist. Deshalb war auch Regierungsrat Mächler anwesend und nicht Regierungsrat Klöti das wird oft verwechselt, nur weil es sich um ein Theater handelt, was ich schade finde. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieses Votum hat mich jetzt doch herausgefordert, obwohl ich eigentlich nicht sprechen wollte, weil ich irgendwie befangen bin. Jetzt von einem «Aspesthaufen» zu sprechen, es so einfach herunterzumachen und es abreissen wollen usw., dazu gibt es ein paar Fakten, Fakten die Sie wissen sollten. Das Stadttheater wurde nämlich im Jahr 2011 in das Inventar der schützenswerten Bauten ausserhalb der Altstadt aufgenommen. Im schweizerischen Inventar der Kulturgüter ist es von nationaler und regionaler Bedeutung aufgenommen, und zwar mit nationaler Bedeutung. Es ist im ISOS-Inventar aufgenommen als Einzelobjekt mit Erhaltungsziel A, das heisst, dass es von nationaler Bedeutung ist. Hier zu erklären, es sei ganz einfach, diese Baute abzureissen, ist schlicht weg nicht richtig. Für einen Abbruch wäre nämlich ein grosses Entlassungsverfahren (??) notwendig, das so, wie es jetzt aufgezählt wurde, überhaupt nicht möglich wäre. Ich bitte Sie, hier bei der Sache zu bleiben, wenn Sie von einem Abriss sprechen, und das nicht einfach so locker zu sehen. Im Weiteren, wenn Sie von Kosten sprechen, Sie haben Winterthur verglichen. Winterthur hatte erstens Kosten, die sich über mehrere Jahre auch in die 40 Mio. Franken hinein aufgetan hätten, und zweitens haben sie einen Neubau geprüft, der dann mit einem sogenannten «Theater Plus» bis in die Höhe von 130 Mio. Franken gekommen wäre. Sie müssen hier auch die Fakten sehen, und die liegen ganz anders. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag zu verbesserten Bestuhlung wurde in der Kommission diskutiert und gestellt und mit 9:6 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Nachdem ich zum dritten Mal dazu spreche, ist es eine persönliche Erklärung: Ich nehme zur Kenntnis, dass der Fraktionspräsident zurückzieht. Ich bestreite, dass es ein widerrechtlicher Antrag ist. Wenn die Botschaft nicht korrekt erstellt wurde, dann hat das Parlament nicht nur das Recht sondern die Pflicht das zu korrigieren und die Zuweisung zu gebundenen und nichtgebundenen Ausgaben und nicht wertvermehrenden, Regierungsrat Mächler, ich habe das vorher versucht zu sagen, muss der Rat letztlich verantworten, wenn es vorher Fehler gab. Wenn der Fraktionspräsident zurückgezogen hat, dann ist es für mich als einfaches Mitglied so zu akzeptieren, aber es ist völlig falsch und es ist sehr seltsam, dass nach einer getagten Diskussion der Staatssekretär etwas behauptet, was er nicht begründen kann. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Abschnitt I. Ziff. 1 und Ziff. 2. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Ziff. 1: Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 51'000'000. für Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen werden genehmigt.» und Ziff. 2 Abs 1 wie folgt zu formulieren: «Ziff. 2 Abs. 1: Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 51'000'000. gewährt.» sowie die Regierung einzuladen, das Bauprojekt so zu ändern, dass der Raster bzw. die Stufung für die Bestuhlung dergestalt geändert wird, dass die Zuschauer mehr Beinfreiheit erhalten. Es sind die 2,4 Mio. Franken Veränderung gegenüber dem Antrag der vorberatenden Kommission. Wir haben auf Grund der Diskussion und Informationen in der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen, dass das etwa diese 2,4 Mio. Franken mehr kosten würde. Ob das jetzt 100'000 Franken mehr oder weniger sind, das weiss ich nicht. Aber so wurde es in der vorberatenden Kommission abgestimmt, deshalb haben wir diesen Betrag jetzt auch eingesetzt. Wir meinen, dieser Mehrwert ist zu verantworten, auch im Interesse der Steuerzahler bzw. der Theaterbesucher. Ich bitte Sie, diesem Antrag, und das hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Ziff. 1 und 2, weil der gesamte Betrag um diese 2,4 Mio. Franken ansteigt, zuzustimmen, damit wenigstens die Leute zufrieden sitzen bleiben können, wenn Sie nicht ins Foyer gehen möchten und auch während der gesamten Spieldauer, so dass sie gar nicht merken, dass sie im Theater sitzen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Wenn ich mich nochmals zu Wort melde, dann gebe ich Ihnen gewisse Bedenkzeit, bis wir dann formell abstimmen. Ich habe aufgeworfen und gesagt, in Abschnitt 2.3, beim Provisorium, wenn etwas anzustreben ist, dann ist es nicht zwingend und deshalb frage ich, wer dann diese Botschaft verbrochen und zu verantworten hat. Bei einem ganz wichtigen Punkt steht: «Ein Provisorium ist anzustreben...». Ich möchte hier keine Deutschprüfung machen, aber es wird keiner behaupten, dass «anstreben» «man muss» bedeutet das ist unsere Feststellung. Zu Hasler-St.Gallen: Der Vorteil für die Abstimmung, es muss niemand entscheiden, welcher Teil der Kosten gebunden oder nicht gebunden ist. Diese Frage, da haben Sie recht, müssen wir letztlich dem Richter überlassen, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Aber wenn Sie dem zweiten Antrag von uns zustimmen, dass das obligatorische Referendum stattfindet, dann können Sie sagen, es sind andere Punkte, die darunter fallen, als wir sie sehen, ich werde diese noch begründen, und deshalb, meine ich, müssen Sie sich mit ja oder nein entscheiden. Wir haben einen Antrag vorliegen, aber die Frage habe ich Regierungsrat Mächler jetzt so mitgegeben, dass man noch mal überlegen kann, wie man das Wort «anstreben» als zwingend begründen oder erklären will. Ich bin überzeugt, dass es mehr als eine Person gelesen hat, bevor die Botschaft verabschiedet wurde. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Es war spannend, den letzten Voten zuzuhören. Nach dem Votum Thoma-Andwil kann ich mich etwas kürzer fassen. Wenn ich bei Noger-St.Gallen beginne: Alles war bekannt, zum Zeitpunkt als die Stadt St.Gallen das Theater dem Kanton übergeben hat, und teilwiese würde es auch beziffert. Das «teilweise» war Gegenstand des Abstimmungsbüchleins. Also wenn dem so ist, dann stelle ich mir noch viel mehr Fragezeichen, als ich das vorhin schon gemacht habe. Als ich Lehmann-Rorschacherberg zuhörte, dacht ich schon, wir fänden inmitten der CVP-GLP-Fraktion eine kulturbegeisterte Kantonsrätin, die unser Anliegen unterstützt, und sie hat gesagt, dass wir es einmal so belassen, und dass wir Abstriche machen müssten, usw. Eigentlich alles nicht gut, und trotzdem unterstützt Sie diese Vorlage? Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Zu guter letzt hat Sie erwähnt, dass es nicht günstiger wird. Ja, hat die SVP-Fraktion gesagt, dass es günstiger wird? Wir sind uns dessen auch bewusst, wir haben aber gesagt, mit einer Variante die wir erhalten nach einer Rückweisung, würde man sehen, dass all die Wünsche, die Lehmann-Rorschacherberg kund tat, aufgelistet sind. Ob dann die Mehrkosten so exorbitant sind, oder ob wir von einer Zahl sprechen, die plötzlich in ein Verhältnis gesetzt werden könnte, mit der Sie all ihre Wünsche, auf die Sie mit der jetzigen Variante verzichtet, auch erhalten würde, dann bin ich gewillt, auch noch etwas mehr zu bezahlen, aber nur wenn das alles erfüllt ist. Aber jetzt 50 Mio. Franken und all die Wünsche vieler in diesem Rat bleiben offen, da muss ich doch ein Fragezeichen setzen. Bereuter-Rorschach hat erzählt, dass es geprüft worden sei und er das als bessere Variante betrachte. Ich kenne nur diese Variante, ich weiss nicht, ob die FDP-Fraktion über ihren Vorsteher noch eine andere Variante zu Gesicht bekamen. Wir kennen nur diese Sanierungsvariante zu der wir nicht ja sagen können. Aber wir haben Verständnis für ganz viele Voten und sagen deshalb: Zurück an die Regierung, bringt uns bitte einen Vorschlag, bei dem all die Wünsche und Themen aufgelistet sind. Dann sprechen wir von einem Neubau und können nochmals darüber beraten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit halte ich mich kurz. Ich möchte mich bei der SVP-Fraktion als Toggenburger und Klanghaus-Sympathisant bedanken, dass sie sich für Neubauten im Kulturbereich einsetzen. Aber diese Rückweisungsanträge führen meist nicht dazu, dass man zur Überzeugung gelangt, dass eine Neubaute sinnvoll ist. Wir haben heute ein Theater das im Betrieb funktionert. Wir haben eine Baute, die nachgewiesenermassen Sanierungsmassnahmen notwendig macht, und es macht keinen Sinn, diesen Rückweisungsantrag der SVP-Delegation anzunehmen, weil wir das Resultat schon vorweg nehmen können. Dann ist auch klar, eine Minimalsanierung wäre möglich. Das ist ein gangbarer Weg, wie er in Winterthur gemacht wird. Aber es ist ebenso klar, dass wir damit die Probleme nur aufschieben. Die Sanierungen sind zu grossen Teilen nötig, die muss man machen. Es handelt sich unter anderem um brandschutztechnische Vorschriften, die erfüllt werden müssen, Anpassungen für das Personal und weitere Massnahmen im Sanierungskonzept, die man einfach nicht aufschieben kann. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Zur Frage der Sitzreduktion, die ja auch angesprochen wurde: Es ist ja bekannt, dass ich auch in einer Unternehmung tätig bin, die von Zeit zu Zeit darauf angewiesen ist, dass ihre Attraktionen ein volles Haus haben. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass mit der Reduktion von Sitzen viel getan ist. Wir sind auf der anderen Seite in diesem Hause immer wieder darum bemüht zu sagen, solche Betriebe sollten möglichst ausgelastet sein, möglichst Ertrag erwirtschaften und es gibt in diesem Haus, das haben wir in der Kommission gesehen, Veranstaltungen, die eine sehr hohe Attraktivität haben, insbesondere die Musicals tragen wesentlich zur Auslastung des Theaters bei. Wenn wir nun hingehen und eine Reduktion der Sitze verlangen, dann haben wir einfach den Effekt, dass der Ertrag den das Theater St.Gallen erwirtschaftet noch mehr sinkt. Deshalb war meine Fraktion mit einer Mehrheit in der Kommission der Auffassung, dass wir darauf verzichten sollten. Es ist der falsche Weg, Sitze zu reduzieren und das wollte ich hier anmerken. Der Komfort ist das Eine, der Ertrag und die Wirtschaftlichkeit sind das Andere. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Das Votum unseres Bauchefs fordert mich jetzt schon ein wenig. Dieses Stadttheater wurde vor wenigen Jahren von der Stadt St.Gallen vom Kanton übernommen, und jetzt will man uns klar machen und aussagen, dass man nicht gewusst hat, in welchem Zustand das ganze Haus sei. Da habe ich schon meine Zweifel, was für Abklärungen dazumal, als das Stadttheater von der Stadt St.Gallen zum Kanton ging, ausgehandelt wurden, dass dieses Gebäude offenbar, wir haben es aus dem Mund vom jetzigen Vorsteher des Baudepartementes gehört, was für ein Gebäude damals übernommen wurde. Jetzt muss der Kanton hingehen und das für sehr sehr viel Geld in einen offenbar machbaren Zustand herstellen. Also das finde ich jetzt schon etwas komisch, was für Aussagen von Seiten der Regierungsbank jetzt kommen, wenn man dieses Gebäude erst vor Jahren übernommen hat. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich muss ihnen ehrlich sagen, ich hätte gerne eine Abstimmung dazu. Weil es kann nämlich sehr wohl sein, dass jemand diesbezüglich den Rechtsweg beschreiten will, und für die Materialien hätte ich sehr gerne, wenn damit der politische Wille zumindest zum Ausdruck gebracht wird, dass nämlich die Mehrheit, wenn so entschieden wird, wie ich es wünsche, die Mehrheit der Ansicht ist, dass dieses Provisorium als werterhaltend erachtet wird. Dann hätte ich das zumindest in den Materialien, auch Sie wissen, Güntzel-St.Gallen, das ist natürlich noch nicht die Garantie, aber in einem Rechtsstreit, wenn es einen gibt, kann das teilweise helfen, weil damit würde ganz klar von Ihnen gezeigt werden, wie Sie das eigentlich beurteilen. Und deshalb machen Sie doch diese Abstimmung, dann haben wir das zumindest geklärt und es steht nicht dauernd im Raum, dass man im Kantonsrat sogar noch eine Abstimmung abgewürgt hätte. Ich muss ehrlich sagen, ich wäre froh, wenn Sie darüber abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich kann es kurz machen, wir haben hier anscheinend eine unterschiedliche Auffassung insbesondere hinsichtlich dem Provisorium. Ich habe vorher schon dargelegt, was unsere Auffassung ist, und das sind die wesentlichen 4,5 Mio. Franken. Ob sie jetzt die anderen 1,8 Mio. Franken, die Sie entsprechend dieser Zusammenstellung, die Sie haben, noch dazu- oder abzählen, ist nicht relevant. Relevant ist am Ende: Sind Sie der Ansicht, dass dieses Provisorium wertvermehrend oder werterhaltend ist? Ich habe es ihnen dargelegt, wir kommen zur Auffassung, es ist eine werterhaltende, gebundene Ausgabe und deshalb ist es für uns klar, dass es, weil die 15 Mio. Franken nicht überschritten werden, somit nicht dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt wird. Hier ist es eine schwarz-weiss Auffassung, man kann hier nicht dazwischen sein. Entweder überschreitet es die 15 Mio. Franken, dann haben wir ein Gesetz, das dann sagt, jetzt ist es obligatorisch oder es ist darunter, dann ist es fakultativ. Weil wir hinsichtlich dem Provisorium anderer Auffassung sind, sind wir der Meinung, es überschreitet diese 15 Mio. Franken nicht. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es freut mich sehr, dass bei der Mehrheit der Fraktionen diese Sanierungsvorlage gut angekommen ist, selbstverständlich mit den notwendigen kritischen Fragestellungen das soll so sein, das ist sicherlich sehr positiv. Ebenfalls freut es mich und ich glaube noch umso mehr freut es diejenigen Personen, die im Theater täglich arbeiten müssen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genossenschaft Theater und Konzert St.Gallen, dass Sie erkannt haben, dass der Sanierungsbedarf ausgewiesen ist. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich ging schon öfters ins Theater, aber ich war selten in den Nebenräumen, das ist logisch, wenn man als Besucher dort ist. Ich war in der Tat erstaunt, wie es hinten aussieht. Diese Räumlichkeiten sind teilweise «desolat», erlauben Sie mir diesen Ausdruck. Ich bin sogar erstaunt, dass man solange in diesen Räumen so gut arbeiten konnte. Ich behaupte, jede Waschküche von einem Einfamilienhaus ist heute grösser als eine Waschküche im Theater, die aber täglich diese Kostüme reinigen müssen. Diejenigen, die das nicht glauben, lade ich persönlich ins Theater ein, wir haben jetzt Erfahrungen mit diesen Führungen, es gab schon solche, die das gemacht haben. Es können alle kommen, ich kann Ihnen das persönlich zeigen, auch gemeinsam mit dem Theaterdirektor, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Sanierung nicht ausgewiesen ist. Deshalb bin ich erfreut, dass Sie auf diese Vorlage eintreten wollen. Zu der Thematik des Rückweisungsantrag / Neubau, wenn die Diskussion dazu lanciert wird, werde ich sicherlich auch etwas dazu sagen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich staune wirklich wer etwas für die Kultur tun will, wer Kultur liebt und man darf sagen, ich mach das. Ich war schon in vielen Theatern, ich gehe gerne ins nahe Ausland nach Stuttgart, Hamburg usw., ich liebe das. Wenn ich sehe, was wir hier in St.Gallen haben und ich die hier sprechenden Vertreter höre, dass das was wir hier jetzt machen für die Kultur sei, da bin ich leicht irritiert und das ist auch ein Appell an Hasler-St.Gallen sowie die anderen Kulturinteressierten, jetzt diese Chance zu nutzen (Satz??). Es kann doch nicht sein, Adam-St.Gallen, dass Sie jetzt hier im Rat erzählen, wir haben einen geschützten Bau in St.Gallen, der geschützt ist und den wir nicht verwenden dürfen. Und Hasler-St.Gallen, wir haben keinen Platz mehr in der Stadt St.Gallen, deshalb können wir nicht neu bauen. Und wir müssen hier im Rat als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen zur Kenntnis nehmen, dass wir über die nächsten Jahrzehnte an einem Betonklotz weiterwerkeln und etwas zupflastern und renovieren. Ich bin überzeugt, in 10 oder 20 Jahren kommt wieder etwas dazu. Wir haben nicht den Mut für die Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen nur schon die Option eines Neubaus zu prüfen. Ich sage nicht, dass ich das dann unterstützen würde oder nicht. Wir rechnen auf lange Frist. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, man müsste einen Neubau prüfen, hauptsächlich auch aus finanzieller Sicht. Und ich spreche jetzt als einer der Vertreter, der auch für die Kultur etwas bewirken will. Für mich als Bürgervertreter ist es nicht nachvollziehbar, dass dieser Kanton, der sich Chancenkanton nennt, die Chance nicht packt. Zu Lehmann-Rorschacherberg: Sie hat eigentlich es gesagt, das meine Aussage nur bestärkt. Eine drehbare Bühne muss jedes Mal manuell herbeigewerkt und wieder aufgebaut werden. Ich bin oft im Theater, ich habe Sie dort auch schon gesehen, Sie sind aktiv dabei. Ich weiss, dass viele von uns in der Kultur leben, aber ist das das, was wir in den nächsten 30 Jahren wollen? Wenn Sie den Rückweisungsantrag jetzt nicht unterstützen, sagen Sie heute: Ja, so wie das Theater heute in St.Gallen steht, möchten wir das die nächsten 20 bis 30 Jahre haben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich es so nicht haben möchte. Ich möchte, dass in Zukunft der Standort in St.Gallen in diesem Kulturbereich weiterhin Bestand hat und aufgewertet wird, und zwar mit guten Infrastrukturen für die Kunden. Ich bitte Sie, wenn Sie Interesse haben, diesen Standort zu behalten, den Rückweisungsantrag anzunehmen, den Auftrag zu erteilen, einen Neubau zu prüfen und im nächsten Jahr wieder darüber zu beraten und damit etwas für St.Gallen zu tun. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Abschnitt IV Ziff. 2 beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.» IV. Gebundene und nicht gebundene Ausgaben: Die Botschaft macht dazu zu wenige Aussagen und man muss oder kann der ausgewiesenen Aufteilung vertrauen. Etwas mehr Informationen enthält das Dossier für die vorberatende Kommission des Kantonsrates vom 26. April 2017, welches die Kommissionsmitglieder erhalten haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Unterscheidung zwischen Werterhaltung und -vermehrung nicht identisch sein muss, wie die Unterscheidung in gebundene und nicht gebundene Ausgaben. Im vorliegenden Fall sind die nicht gebundenen Ausgaben höher als die wertvermehrenden Investitionen. Das Total der nicht gebundenen Ausgaben ist massgebend für das Finanzreferendum. Im erwähnten Dossier, dass wie gesagt nur den Mitgliedern der vorberatenden Kommission zur Verfügung steht, werden bei der Auflistung des wertvermehrenden Anteils bei den BKP-Positionen 21 bis 28 insgesamt 1,84 Mio. Franken abgezogen für den Abbruch des Gebäudes. Auch wenn diese Kosten nicht wertvermehrend sind das behaupten wir auch nicht handelt es sich um nicht gebundene Kosten. Erst der Entscheid für Um- und Erweiterungsbauten in diesem Bereich macht den Abbruch notwendig. Deshalb ist dieser Aufwand referendumsrechtlich nicht abzugsfähig. Somit kommen zu den 9,5 Mio. Franken, die in der Botschaft ausgewiesen sind, einmal diese 1,8 Mio. Franken. Im weiteren ist auch das Provisorium im Betrag von 4,5 Mio. Franken keine gebundene Ausgabe. Dazu habe ich Ihnen bereits vorgängig bei der Behandlung des Berichts Ausführungen gemacht, und ich wiederhole das Wort: «Wenn etwas anzustreben ist, kann es nicht zwingend sein» und deshalb sind auch diese 4,5 Mio. Franken nicht gebundene Ausgaben, diese belaufen sich somit gemäss Botschaft 9,5 Mio. Franken, nicht abzugsfähige Abbruchkosten 1,8 Mio. Franken und Provisorium 4,5 Mio. Franken, dass ergibt mindestens diese 15,8 Mio. Franken, ob wir sonst noch irgendetwas nicht gefunden haben, das weiss ich nicht, aber wenn die Grenze von 15 Mio. Franken überschritten ist, dann untersteht das Projekt dem obligatorischen Finanzreferendum. Deshalb halte ich es fast wie Hasler-St.Gallen in der vorberatenden Kommission, muss man nicht darüber abstimmen, sondern weil diese Kosten höher als 15 Mio. Franken sind, untersteht es dem obligatorischen Finanzreferendum. Aber wenn Sie eine Abstimmung wollen, die haben wir beantragt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Im Gegensatz zur SVP-Fraktion nimmt die CVP-GLP-Fraktion die Mindereinnahmen bedingt durch die Verminderung der Sitzzahlen sowie die Mehrausgaben für den Umbau des Saales mit den neuen Stühlen nicht in Kauf. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Güntzel-St.Gallen möchte uns hier zu etwas zwingen, das er eigentlich auch anders haben könnte. Ich habe es vorher erwähnt: Wir haben hier andere Rechtsauffassungen. Nein, ich teile Ihre Ansicht nicht, dass die Regierung geschummelt hat, um damit unter den Betrag des obligatorischen Referendums zu kommen, und das implizieren Sie hier mit diesem Antrag. Es gibt eine andere Möglichkeit, die sehr viel subtiler wäre, Sie haben die Möglichkeit, anlässlich der zweiten Lesung im September das Ratsreferendum zu ergreifen. Ich würde Ihnen empfehlen dies zu tun. Das andere ist eine juristische Streiterei mit denen Sie, falls Sie sich das wirklich nicht verklemmen können, gerne an die Gerichte gelangen können. Aber das ist nicht Teil der Behandlungen dieses Rates. Ich bitte Sie diesen Antrag abzulehnen. Falls Sie eine Volksabstimmung möchten, das ist eine andere Diskussion und darüber diskutieren wir in der Septembersession 2017. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Abschnitt 1.4 (Leistungen von Konzept und Theater St.Gallen). Wir haben es bereits gehört, die Vorlage ist eigentlich keine Kulturbotschaft. Ich möchte mir trotzdem kurz eine Bemerkung erlauben zu einem Teil der Botschaft, der mir persönlich ein bisschen aufgestossen ist. Sie lesen auf der S. 5 unter Punkt 1.4 zur aktuellen Finanzierung der KTSG folgenden Satz: «Im Rahmen des Kulturlastenausgleichs Ostschweiz beteiligen sich auch die Nachbarkantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau mit rund 3,4 Mio. Franken jährlich am Gesamtaufwand. Dieser Satz stimmt so nicht. Es ist zwar korrekt, dass 3,4 Mio. Franken aus diesen Kantonen wieder zu uns kommen, die werden allerdings nicht mit dem Gesamtaufwand verrechnet. Der Gesamtaufwand, wie Sie sicher wissen, wird ja aufgeteilt unter drei Playern, nämlich einerseits der Stadt St.Gallen, andererseits der laufenden Rechnung und dem Lotteriefonds. Diese 3,4 Mio. Franken, die erst nach der Volksabstimmung ausgehandelt wurden, gehen einzig und allein wieder zurück in die laufende Rechnung. Es ist nicht so, dass ein Teil daraus wieder dem Lotteriefonds wieder zugute kommt, und es ist auch nicht so, dass ein Teil dieses Betrags benutzt würde, um die Last der Stadt St.Gallen zu lindern. Man könnte sich durchaus auf den juristischen Standpunkt stellen, dass dies nicht korrekt ist. Ich erlaube mir an dieser Stelle nicht einen Antrag zu stellen, ich möchte allerdings die Mitglieder der Finanzkommission bitten, bei der Beratung des Budgets 2018 dies im Detail anzuschauen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ich habe vergessen zu erwähnen, dass auch diese Frage in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde mit der ganz einfachen Feststellung, und sie ist so einfach wie sie tönt: Wenn man bei Musicals, die sich erfreulicherweise einer grossen Nachfrage erfreuen, eine oder zwei Vorstellungen mehr macht, hat man den Minderbetrag eingespielt. Die Rede war von etwa 120'000 bis 150'000 Franken, die der Wegfall von Sitzen bei einer neuen Bestuhlung bringen könnte. Mindereinnahmen können problemlos auch im Verhältnis zu Stücken, die weniger gut besucht sind und Musicals, die ein oder zwei Mal mehr gespielt werden wett gemacht werden. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Einige haben mich doch herausgefordert. Ich habe die Devise, wenn schon Theater, dann ein richtiges Theater. Aber das Theater bitte nicht hier in diesem Saal. Zu Hasler-St.Gallen, dass die SVP-Fraktion es ernst meint haben wir doch gestern bewiesen. Unser Kantonsratspräsident hat Sie engagiert in diesem Saal, und es war wirklich gut. Und dass auch wir manchmal ins Ausland gehen, wenn wir in den Ferien sind und ein Musical in Hamburg sehen möchte, das zeigt doch, dass wir eure Qualität vergleichen wollen, damit wir den Wert sehen, den ihr leistet. Es ist ganz wichtig, wer nicht über den Rand schaut, wird nie weiter kommen. Da es beim Kanton St.Gallen auch solche gibt, die Autos aus Serbien importieren, mag es sein, dass wir auch einmal im Ausland eine Vorstellung anschauen können. Heute Morgen wurde bei der Rechnung von Suter-Rapperswil-Jona diskutiert, die mir aus dem Herz gesprochen hat, von Mauscheleien, eine Küche wurde irgendwo hin geschleppt, da wurde eine Küche für 2,5 Mio. Franken für Tonhalle und Stadttheater eingerechnet. Diese 2,5 Mio. Franken hätten eigentlich auch in diese Sanierung gehört. Ich werde den Verdacht nicht los, dass der Vorgänger von Regierungsrat Mächler, Willi Haag, dieses Packet so geschnürt hat, dass es so daherkommt, wie es jetzt vor uns liegt. Schnüren Sie denn ein Packet, damit man es hier durchbringt und nicht vor das Volk muss? Oder wollen Sie ein Stadttheater, das dem Volk gefällt, das wir haben und auf das wir stolz sind? Das sind doch zwei Paar Schuhe? Wenn ich dann noch höre, dass Suter-Rapperswil-Jona gesagt hat, das mit der Küche sei auch so ein «Ding», dann werde ich langsam stutzig. Wir haben noch andere Möglichkeiten. Wenn ich aus den FDP-Reihen sehe, weiss ich natürlich, dass wir auch solche haben, die im Stadttheater in der Verwaltung oder in der freiwilligen Arbeit tätig sind. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir jetzt sachlich werden. Der Rückweisungsantrag von Güntzel-St.Gallen wir nur eines, geht doch einmal dorthin und schaut euch an was besser ist. Wir haben nicht gesagt, wir wollen einen Neubau auf der grünen Wiese. Dieser heutige Aspesthaufen aus Beton, den könnte man rückbauen und ein schönes Gebäude hinstellen. Im Kulturerbegesetz, dass weiss Regierungsrat Klöti, wäre es möglich, wenn man sagt: Ok, wir bauen ein neues Kunstwerk. Und wenn ich von Müller-Lichtensteig höre, dass die SVP-Fraktion für das Klanghaus ist, dann sollten wir vielleicht die übrigen Millionen aus dem Klanghaus ins Stadttheater investieren? Wir sind nicht dafür, an anderen Orten neue Gebäude zu bauen. Wir möchten ein Konzert und Theater St.Gallen. Wenn ich von Mels nach St.Gallen fahre, dann möchte ich noch heimfahren können, nicht dass mir die Füsse wehtun vom engen Abstand bei den Sitzen das war auch ein Punkt in der Kommission. Lehmann-Rorschacherberg war auch der Meinung, dass man auch im Zuschauerraum was sehen sollte und heute tönt es ganz anders. Das ist die grosse Stärke der SVP-Fraktion, wenn sie etwas sagt, dann steht sie dazu, zumindest ich. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es wird suggeriert, dass vor ein paar Jahren etwas falsch gelaufen sei das ist nicht so. In der Botschaft über Beiträge an die Genossenschaft Musik und Theater, ist auch das Thema der Gebäude, durch Thalmann-Kirchberg beschrieben worden. Das Gebäude des Theaters war mit 26,9 Mio. Franken Realwert und mit einem Marktwert von nur 9,5 Mio. Franken beziffert, das kann man nachlesen, das wusste man. Es war damals schon bekannt, dass mit Massnahmen zum Gebäudeunterhalt und zur Sanierung zu rechnen sei. Das Aspestproblem war bekannt, das Fassadenproblem ebenso, die ungenügenden Abläufe waren bekannt und teilweise beziffert. Tun wir jetzt nicht so, wie wenn die Stadt St.Gallen sich eines maroden Gebäudes einfach so heimlich entledigt hätte und der Kanton jetzt plötzlich die Augen aufreisst und überrascht ist. Der grösste Teil dieser Themen war bekannt, und es ist jetzt einfach eine ganz normale Angelegenheit, dieses Gebäude wieder fit zu machen. Deshalb ist die Rückweisung falsch. Ich bitte Sie, dem Kredit zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Wir haben gestern im Präsidium schon darüber gesprochen: Etwas überrascht sind wir, wir gehen aber davon aus, dass diese Abklärungen über die Nacht fundiert gemacht wurden und die Aussagen vom Staatssekretär so stimmig und rechtlich korrekt sind. Und wenn dem so ist, bleibt uns nichts anderes als daran zu glauben und in dieser Konsequenz ist es uns klar, ziehen wir diesen Antrag zurück. Ich möchte klar bemerken, es gab Diskussionen zu diesem Thema auch im Zusammenhang mit Entlastungspaketen usw. Wir haben die rechtliche Frage nicht vertieft geklärt, dem ist so, bewusst nicht, weil ich gesagt habe, wenn dem nicht rechtens ist, dann wird das im Auftrag der Staatskanzlei geklärt werden. Dem ist nun so und wir ziehen den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ich möchte klarstellen, dass wir gewisse Abklärungen nach der Kommissionssitzung gemacht haben, und Sie dürfen auch davon ausgehen, Hasler-St.Gallen, dass es nicht einfach nur in meinem Kopf so aussieht, sondern das ich mit verschiedenen Stellen gesprochen habe. Wir haben jetzt den Antrag gestellt, weil wir überzeugt sind, dass die Vorlage, die wir jetzt diskutiert haben in dieser Form, das Obligatorium die Grenze von 15 Mio. Franken überschreitet, deshalb stellen wir den Antrag. Wenn Sie das nicht verstanden haben oder anders sehen, dann können wir immer noch auf die Zweite oder nach der zweiten Lesung entscheiden wie wir weiter vorgehen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Das Theater St. Gallen ist nicht nur in der Agglomeration der Stadt, sondern auch regional und bis ins benachbarte Ausland für seine qualitativ hochstehenden Produktionen bekannt und geniesst einen äusserst guten Ruf. Es ist sehr geschätzt, wird gut besucht und liefert auch mit Blick auf andere vergleichbare Theater in finanzieller Hinsicht bemerkenswert positive Resultate. Das Theater St.Gallen ist ein kultureller und architektonischer Leuchtturm, den es zu erhalten gilt. Die Notwendigkeit der Erneuerung des Theaters war in der CVP-GLP-Fraktion unbestritten. Es ist höchste Zeit, die baulichen und die betrieblichen Mängel zu beheben. Wir sind uns bewusst, dass es bei den vorgeschlagenen Massnahmen der Regierung um die langfristige Sicherung und damit um die Existenz unseres Theaters geht. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es bei den beantragten rund 48 Mio. Franken um viel Geld geht. Aus diesem Grund wurden in der CVP-GLP-Fraktion auch mögliche Alternativen zum vorliegenden Projekt, insbesondere die Frage nach einem Neubau besprochen. Wir lehnen den Antrag der SVP-Fraktion aus folgenden drei Gründen ab:
Im Übrigen sieht die CVP-GLP-Fraktion auch nicht viel Sinn darin, eine Minimalvariante abklären zu lassen. Die vorberatende Kommission konnte sich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass sich unter den geplanten Massnahmen keine «Nice to haves» befinden, die man auf ein Minimum beschränken könnte. Im Gegenteil, das Theater hat eine Sanierung dringend nötig, soll es wieder gesetzeskonform und auf vernünftige Art und Weise betrieben werden können. Ich fasse zusammen: Die CVP-GLP-Fraktion wird den Rückweisungsantrag der SVP nicht unterstützen. Wir sind der Überzeugung, dass die heute zur Diskussion stehende Variante der Regierung die beste ist. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Zwei Überraschungen aus dieser Debatte. Überraschung Nummer Eins: Vertreter der SVP-Fraktion gehen anscheinend lieber ins nahe Ausland um Kultur zu konsumieren, anstatt dies in der Schweiz zu tun. Ob das konsequent ist, oder nicht, darüber können wir uns gerne an anderer Stelle wieder darüber streiten. Es passt allerdings zum Verhalten, das SVP-Vertreter in der Vergangenheit auch schon an den Tag gelegt haben, aber das ist eine andere Geschichte. Überraschung Nummer 2: Wenn Götte-Tübach sagt, dass die SVP-Fraktion durchaus bereits wäre, mehr Geld in die Hand zu nehmen, dann ist das eine Überraschung, die ich ihm aber so nicht ganz abnehme. Es wurde zurecht gesagt, dass diese Vorlage hier keine Kulturvorlage ist. Aber wir diskutieren sie vor dem Hintergrund der Paradigmenwechsel, die in der Kulturpolitik des Kantons St.Gallen stattgefunden haben. Dazu gehört insbesondere die Plafonierung der Kulturausgaben. Wenn Sie sagen, dass Sie bereit sind, mehr Geld dafür in die Hand zu nehmen, dann würde das bedeuten, diese Plafonierung aufzuheben, weil die Alternative dazu in anderen Projekten, die das Geld sehr dringend nötig haben, noch zusätzliches Geld wegnehmen würden, und das kann keine Option sein. Vor diesem Hintergrund haben Sie keine Alternative aufgezeigt, die in irgendeiner Form eine Zustimmung zu Ihrem Rückweisungsantrag tatsächlich als Option erscheinen lässt und positiv für die Kultur ausfällt das ist verlogen, Götte-Tübach. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Beratung des Kantonsratsbeschlusses. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat, zu Tinner-Wartau: Wir haben diese Diskussion seinerzeit im Entlastungsprogramm 2013 oder im Sparprogramm II geführt. Damals wurde diese Praxis politisch so sanktioniert. Man kann immer wieder alles ändern, aber im Grunde genommen, war das damals eine dieser Anstrengungen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission in dieser Art nicht gestellt, da aufgrund die der Kommission zur Verfügung stehenden Unterlagen die Wertvermehrung 9,5 Mio. Franken beträgt und das Geschäft damit dem fakultativen Referendum unterliegt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: In der Kommissionsitzung wurden die Varianten Neubau und Einfachsanierung nur kurz diskutiert. Rückweisung mit den gestellten Anträgen wurden nicht beantragt und deshalb auch nicht diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Nach der Eintretensdebatte kann ich mich kurz fassen, und Sie nochmals namens der FDP-Fraktion ersuchen, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Adam-St.Gallen hat in ihrem kurzen Einführungsreferat die Gründe dafür genannt. Auch wir haben den Neubau seriös geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die jetzige Vorlage die bessere Variante ist. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Wenn sich die SVP-Fraktion nicht einig ist, ob dieser Antrag noch besteht oder nicht, die FDP-Fraktion übernimmt diesen und damit können wir abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Es gibt keinen Antrag Güntzel-St.Gallen, es gab einen Antrag der SVP-Fraktion. Den hat der Fraktionspräsident aufgrund einer sehr speziellen Intervention des Staatssekretärs zurückgezogen. Wenn jemand von Ihnen diesen Antrag aufnimmt, dann stimmen wir darüber ab, aber es gibt keinen Antrag Güntzel-St.Gallen und SVP-Fraktion mehr zum jetzigen Zeitpunkt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion hat das Gebäude besichtigt. Der von der Delegation der FDP in der vorberatenden Kommission gewonnene Eindruck hat sich dabei eindrücklich bestätigt: Der umfassende Erneuerungsbedarf des rund 50-jährigen Gebäudes ist offensichtlich. Handlungsbedarf ist klar gegeben. Die vorberatende Kommission hat sich eingehend mit den konkret vorgesehenen Massnahmen befasst und sich von deren Notwendigkeit überzeugen lassen. Rund 50 Mio. Franken in die Hand zu nehmen ist keine Kleinigkeit. Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, dass genau geprüft wird, dass die vorgesehenen Massnahmen notwendig und auch angemessen sind. Das ist umso wichtiger, als nur wenige nach aussen hin sichtbar sein werden. Die Vertreterinnen und Vertreter von Baudepartement, Departement des lnnern und Theater St.Gallen konnten die aufgeworfenen Fragen gut beantworten. lnsbesondere hat sich klar gezeigt, dass ein Neubau keine Alternative ist. Der Kanton St.Gallen kann es sich nicht leisten, eine in Struktur gut erhaltene Substanz abzureissen. Dies gilt umso mehr, als das heutige Theatergebäude denkmalgeschützt ist und ein alternativer Standort für ein neues und erst noch teureres Theatergebäude in der Stadt St.Gallen fehlt. Ein solches Vorgehen unterstützt die FDP-Fraktion aus Überlegungen, mit Steuermitteln sparsam umzugehen, deshalb nicht. Die FDP-Fraktion schliesst sich daher der positiven Würdigung der Vorlage durch die vorberatende Kommission an und lehnt einen allfälligen Rückweisungsantrag ab. Die langfristige Sicherung des Stellenwerts und der Bedeutung des Theaters weit über Stadt und Kanton hinaus rechtfertigen die hohen Kosten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | stellt den Antrag, den Antrag der SVP-Fraktion in den Antrag Güntzel-St.Gallen umzubenennen. Ich habe das Votum vom Regierungsrat Mächler gehört. In diesem Fall ziehe ich meinen Antrag zurück, beantrage aber, dass der Antrag von Güntzel-St.Gallen und nicht der SVP-Fraktion eingereicht wird. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | stellt den Antrag, über die Rechtsmässigkeit des Antrages der SVP-Fraktion abzustimmen. Wenn Herr Güntzel-St.Gallen an dem Antrag festhält, dann stelle ich den Antrag, dass der Rat darüber befindet und den Antrag als nicht zulässig erklärt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir würdigen die Vielseitigkeit und die hohe Qualität des Konzert und Theater St.Gallen. So wird auch der bauliche Handlungsbedarf beim Theater anerkannt. Dass aber acht Jahre nach Übernahme des Theaters von der Stadt St.Gallen der Kanton rund 50 Mio. Franken in das Gebäude investieren soll, ist unverständlich und entspricht in keiner Weise den Beurteilungen und Aussagen vor der Übernahme auf das Jahr 2010. Dazu kommt, dass es trotzdem ein Flickwerk bleibt, welches schon bald nach weiteren Investitionen und Erweiterungen rufen dürfte. Es stellt sich sogar die Frage, ob Kantonsrat und Bevölkerung damals getäuscht wurden und wer dafür die Verantwortung trägt. Nachdem auch die Tonhalle bereits wieder einer grossen Sanierung bedarf, wie an der Sitzung der vorberatenden Kommission zu dieser Vorlage informiert wurde. Für einen verantwortungsvollen Entscheid muss deshalb auch eine Neubauvariante mit einem realistischen Raumbedarf geprüft werden. Die ungenügende Spitalbautenplanung lässt grüssen. Die Mehrkosten gegenüber der vorgelegten Sanierungsvorlage plus, dürften durch tiefere Unterhaltskosten längerfristig ausgeglichen werden. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten, stellen aber einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, im Sinne der neuen Immobilienstrategie einen Kostenrahmen für ein neues Theater zu ermitteln ohne bereits ein Projekt im Detail auszuarbeiten. Dabei soll auch eine minimale Unterhaltsvariante geprüft werden, wie dies nun beim Theater Winterthur der Fall ist. Anstelle der ursprünglich veranschlagten 40 Mio. Franken, lässt sich die Sanierung offenbar auch mit einem Mindestaufwand von rund 9 Mio. Franken erreichen, wie kürzlich in der «NZZ» vom 18. Mai 2017 zu lesen war. Wenn der Rückweisungsantrag abgelehnt wird, werden wir in der Spezialberatung einzelne Anträge stellen und erst anschliessend entscheiden, ob die SVP-Fraktion diese Sanierungsvorlage mittragen wird. Die SVP-Delegation hat sich in der vorberatenden Kommission in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, Sie haben das aus den Resultaten des Kommissionspräsidenten bereits entnehmen können. Bei nicht gebundenen Ausgaben von effektiv 15,8 und nicht 9,5 Mio. Franken, wie wir die uns vorliegenden Zahlen verstehen, unterliegt das vorgelegte Projekt ohnehin dem obligatorischen Finanzreferendum, weshalb die Bevölkerung das letzte Wort haben wird und haben muss. Wir kommen nicht um den Eindruck heruma, dass Regierung und die anderen Fraktionen Angst haben vor dem Volk, obwohl das Gegenteil behauptet wird. Deshalb ist es angezeigt, dass beim unklarer bzw. bestrittener Aufteilung in gebundene und nicht gebundene Ausgaben der Kantonsrat von sich aus diese Vorlage dem Volk zum Entscheid vorlegt. Mehr dazu in der allfälligen Spezialdiskussion. Im Folgenden gehe ich noch auf zwei Punkte etwas vertiefter ein: Übergang von Theater und Tonhalle im Jahre 2010 von der Stadt St.Gallen an den Kanton. Im Rahmen einer überrissenen Kulturstrategie übernahm der Kanton von der Stadt St.Gallen unter anderem die Zuständigkeit für Konzert und Theater. Mit dem Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen, welches am 27. September 2009 von den Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen mit 51,7 zu 48,3 Prozent angenommen wurde, wurde einerseits ein sehr hoher jährlicher Beitrag von 19 Mio. Franken für den Betrieb an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen gesprochen. Gleichzeitig gingen die beiden Kulturbauten Tonhalle und Theater per 1. Januar 2010 unentgeltlich im Baurecht der Stadt St.Gallen an den Kanton. In der Botschaft der Regierung vom 9. Dezember 2008 wurde zum Theater ausgeführt, obwohl da Gebäude regelmässig unterthalten wurde, ist in den nächsten Jahren mit werterhaltenden Massnahmen zu rechnen. Die Erneuerungskosten belaufen sich insgesamt auf grob geschätzte 8,5 Mio. Franken, nun sind es rund 35 Mio. Franken ohne die wertvermehrenden Anteile acht Jahre Später. Die Unterhaltskosten beliefen sich in den letzten 10 Jahren auf jährlich rund 1 Mio. Franken, was das Theater betrifft. Die Aussagen zur Tonhalle waren noch positiver, gemäss heutiger Einschätzung als auch 2009 besteht kein aufgestauter Unterhalts- und Erneuerungsbedarf. Die durchschnittlichen Unterhaltskosten wurden mit 100'000 Franken je Jahr ausgewiesen und nun muss auch dieses Gebäude offenbar schon wieder totalsaniert werden. Die Bevölkerung bzw. die Stimmberechtigten wurden dann sehr knapp in der Abstimmungsvorlage für die Abstimmung vom 27. September informiert. Was das Gebäude betrifft, als Eigentümer trägt der Kanton Aufwendungen für den baulichen Unterhalt von jährlich rund 1,1 Mio. Franken für beide Bauten. Teures Sanierungspaket trotz dem Flickwerk: Die Wirklichkeit sieht nun aber leider deutlich anders und teurer aus. Bereits nach zehn Jahren sollen für die Sanierungsvorlage plus 50 Mio. Franken, davon allein 7,5 Mio. Franken für Honorare, das hat der Kommissionpräsident auch bereits erwähnt, also 50 Jahrestranchen an 1 Mio. Franken Unterhalt ins Theater investiert werden, ohne dafür einen neuen Bau zu erhalten. Mit der Tonhalle wird zudem in absehbarer Zeit eine weitere Sanierungsvorlage, vermutlich in zweitstelliger Millionenhöhe, in unseren Rat kommen. Noch zum «Juwel», ich äussere mich icht zu weiteren Punkten. Hasler-St.Gallen hat insofern recht, es ist ein Juwel, wenn Sie an die Kosten denken. Der in der vorberatenden Kommission beim Rundgang festgestellte Handlungsbedarf betrifft hautsächlich den Wunsch nach baulichen Veränderungen und Vergrösserungen im rückwertigen Bereich, wie Werkstätten, Garderoben, sanitäre Einrichtungen, Ballettsaal, also von nicht gebundenen Aussgaben. Dieser Bereich ist dem Theaterbesucher nicht zugänglich. Der Antrag aus der SVP-Delegation, dass wenigstens auch die Zuschauer in den Genuss einer Komfortsteigerung kommen, was eine neue Sitzplatzanordnung mit etwas mehr Beinfreiheit betrifft, ist zunächst von anderen Kommissionsmitgliedern positiv aufgenommen worden, dann aber nach der Mittagspause von den übrigen Fraktionen fast einstimmig abgelehnt worden. Offenbar wurde in der Pause nicht nur gegessen, sondern auch Allianzen geschmiedet. Es wird dabei wohl weniger um die zusätzlichen Kosten gegangen sein, sondern darum weitere, nicht gebundenen Ausgaben zu verhindern. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist deshalb ein Neubau die ehrlichere und finanzpolitisch wahrscheinlich die günstigere Lösung. Nachdem eine interne Berechnung im Baudepartement auf einen Betrag von 80 Mio. Franken für einen Neubau gekommen ist, wie in der vorberatenden Kommission informiert wurde, muss diese Alternative geprüft werden, damit wir in Kenntnis aller Möglichkeiten entscheiden. Den Aussagen in der vorberatenden Kommission, mit dieser Sanierungsvorlage plus könne der Theaterbetrieb für die nächsten rund 40 Jahre wieder unter guten Bedingungen und ohne weitere grosse Investitionen sichergestellt werden, traut die SVP-Fraktion nicht. Wieso muss dann die Tonhalle, welche nach einer dreijährigen Totalsanierung 1993 wieder in Betrieb genommen wurde, schon nach knapp 25 Jahren wieder umfassend saniert werden? Zu den Äusserungen bzw. Annahmen von Hasler-St.Gallen, dass ein Neubau gar nicht möglich sei an dieser Stelle, werde ich einige Überlegungen in der Rückweisungsdiskussion halten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Gerne informiere ich Sie über das Geschäft 35.17.01, Erneuerung und Umbau Konzert und Theater St.Gallen. Die vorberatende Kommission tagte am Mittwoch 3. Mai 2017 im Chorsaal des Theaters St.Gallen. Neben der kompletten Kommission, welche ohne Ersatzwahl auskam, nahmen folgende Personen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes:
Von Seiten des Departement des lnnern
Als Gastreferent:
Geschäftsführung / Protokoll
Vorgängig der Sitzung führte Werner Signer die Kommission durch die Räumlichkeiten des Theaters St.Gallen. Ergänzt durch die einführenden lnformationen von Regierungsrat Marc Mächler und Kantonsbaumeister Werner Binotto konnte die Kommission den sichtbar vorhanden Erneuerungsbedarf und den daraus folgenden Bedarf zum Umbau des Theaters St.Gallen klar feststellen, welcher auch in der folgenden Kommissionssitzung allseits unbestritten blieb. Vielfältig waren die Fragen, welche vor der allgemeinen Diskussion an Werner Signer und die anwesenden Fachleute des Kantons gestellt wurden. lm Schwerpunkt lag hier ganz klar das Provisorium während der Bauzeit: lst es überhaupt nötig? Ja, zwei Jahre ohne Spielplan würde bedeuten, das viele Sponsoren und regelmässige Theaterbesucher abspringen, auch müsste ein grosser Teil des Personals entlassen werden. Dieses Können und Wissen wäre nach zwei Jahren mit neuem Personal kaum mehr wieder zu beschaffen. Wurden Alternativen geprüft? Ja, wurden. Zum Beispiel ist die Lokremise zu klein. Die OLMA-Hallen zu teuer, auserdem finden in den OLMA Hallen immer wieder andere Veranstaltungen statt, so das der Theater- und Konzertbetrieb sehr eingeschränkt stattfinden müsste. Miete oder Kauf des Genfer Pavillion wurde verworfen, da die Konzeption nicht stimmt und die Kosten ähnlich wie beim Provisorium liegen.Werner Signer hielt fest, dass vor allem der Bereich des Musiktheaters (Musicals) für das Provisorium und die Finanzen für den Betrieb entscheidend ist. Dies vor allem bezüglich der Platzansprüche der Musik, der möglichen Besucherplälze und auch der Möglichkeit, genügend Vorstellungen halten zu können. Diese Ansprüche verunmöglichen die in die Diskussion gebrachte ldee, das Theater durch den Kanton wandern zu lassen. Vor Beginn der allgemeinen Diskussion verabschiedete sich der anwesende Gastreferent Werner Signer von der Kommission. Allgemeine Diskussion: Für alle Fraktionen ist nach der Begehung klar, dass baulich der Erneuerungsbedarf gegeben ist. Dies wurde auch in den Eingangsvoten der Parteien klar. Nicht für alle Fraktionen ist ein Eintreten klar, vor allem nicht, falls die Variante eines kompletten Neubaus beim Variantenstudium nicht geprüft wurde. Dies ist so nicht geschehen. Begründet auch mit der Tatsache, dass bei einem kompletten Neubau das «alte Theater» als geschützter Bau dann immer noch stehen würde. Was machen damit? Zwei Theater will der Kanton nicht haben, und auch eine allfällige Umnutzung hätte Sanierungs- und Umbaukosten nach sich getragen. Spezialdiskussion: Leistungen von Konzert und Theater. Gefragt waren die Auslastung, der Eigenfinanzierungsgrad und die jährlichen Kosten des Kantons an den Betrieb des Theaters St.Gallen. Die Auslastung in den letzten drei Jahren war stets mit leichter Aufwärtstendenz zwischen 75 und 80 Prozent. Der Eigenfinanzierungsgrad liegt derzeit bei 31,3 Prozen, was für Theaterverhältnisse, gerade auch im Vergleich mit andern Häusern in der Schweiz, hoch ist. Der Kanton zahlt jährlich 19,8 Mio. Franken an den Betrieb. Darin inbegriffen ist ein Beitrag von 3,4 Mio. Franken der angrenzenden Kantone. Den Rest der Betriebskosten von gesamthaft 40,7 Mio. Franken ergibt sich aus den Eigenleistungen des Theaters und dem Beitrag der Stadt St.Gallen. Wie bei jeder Bauvorlage des Kantons sind auch immer die energetischen Verbesserungen ein Thema. Obwohl bei der Betonhülle aus ästhetischen Gründen auf eine energetische Sanierung verzichtet wurde, sind durch den Ersatz von Fenstern und der technischen Verbesserungen jährliche Einsparungen im Bereich Wärme von 60'000 bis 70'000 Franken und im Bereich Strom von 50'000 Franken erwarten. Bstuhlung: Ein grosser Teil der Kosten werden in dieser Bauvorlage für den Theaterbesucher kaum sichtbar. Nicht zuletzt darum wurde auch das Thema diskutiert, die unbequeme Bestuhlung zu ersetzten, die Sitzzahl zu reduzieren und so mehr Platz vor allem auch für grössere Theaterbesucher zu schaffen. Dies allerdings würde Mehrkosten von 2,4 Mio. Franken auslösen, da bei einer veränderten Bestuhlung der gesamte Boden im Sitzbereich neu gestaltet werden müsste. Auch würde die Eigenfinanzierung sinken, da vor allem bei Musicals das Theater oft bis auf den letzten Stuhl gefüllt ist. Die Kommission lehnte schlussendlich den Antrag 2,4 Mio. Franken zusätzlich für eine neue Bestuhlung mit mehr Beinfreiheit und weniger Sitzplätzen einzusetzen mit 9:6 Stimmen ab. Provisorium während der Bauzeit: lntensiv kamen noch einmal mögliche Standortsvarianten zur Sprache. Die Verwaltung favorisiert derzeit ganz klar die Variante beim Kunstmuseum im Gelände des Stadtparks. Dies nicht zuletzt darum, weil das bestehende Gebäude des Kunstmuseums mitbenutzt werden kann, da ohne eine solche Nutzung der provisorische Bau noch wesentlich grösser ausfallen müsste. Schlussendlich ist es aber so, dass dies nicht Sache der Kommission, sondern nach einem allfälligen Beschluss des Kantonsrates Sache der Verwaltung ist. Trotzdem scheint der Tipp, sehr vorsichtig und überlegt an die Frage des Standortes heran zu gehen, gut angebracht zu sein. Gestellt wurde auch die Frage, was geschieht, wenn es kein Provisorium gäbe. Teilweise wurde dies vorgängig im Votum bereits erwähnt. Ohne Provisorium müssten 300 Leute (Musiker/Techniker/Verwaltung) entlassen werden. Speziell daran wäre, dass bei einer Vorlaufzeit des Theaters von zwei Jahren beim Zeitpunkt der Entlassung bereits wieder Personal für das Theater gesucht werden müsste. Kostenberechnung Kostenvoranschlag: Die einzelnen Kostenstellen wurden kaum in Frage gestellt, einzig bezüglich der Honorare schieden sich die Geister. Die Gesamtsumme der Honorare beträgt 7,35 Mio. Franken, was 18 Prozent der Anlagekosten sind. Je nach Rechenweise und Kostenstelle schwanken diese um mehrere Prozente, so dass in der Kommission je nach Denkweise verschiedene Zahlen kursierten. Welches denn nun die richtige Berechnung ist, konnte nicht vollumfänglich geklärt werden. Die Erneuerung des Theaters beinhaltet überdurchschnittlich viele Honorarposten, wie z.B. die Akkustik, welche bei anderen Bauten nicht erscheinen. Dies ist sicher ein Grund für diese hohen Honorarkosten. Dass diese aber selbst beim Gebäude je nach Rechnungsart bei bis zu 24 Prozent liegen, konnte in der Kommission trotz der fundierten lnformationen von Werner Binotto nicht allenthalben nachvollzogen werden. Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: Als einzige Position wurde aus der Kommission nur die Höhe der Reserve mit 3 Mio. Franken als zu wenig angesehen. Dies entspricht 7 Prozent der Gebäudekosten, normal werden in der Regel 10 Prozent angenommen. Aus der Kommission wurden zwei Anträge auf Erhöhung der Reserve gestellt. Einerseits auf 5 Mio. Franken, andererseits auf 4 Mio. Franken. Der Antrag die Reserve auf 4 Mio. Frankebn zu erhöhen setzte sich gegenüber dem Antrag auf 5 Mio. Franken zu erhöhen mit 7:7 und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten durch. Dieser wurde dann auch mit 11:4 Stimmen dem Entwurf der Regierung vorgezogen. Damit erhöht sich die Gesamtsumme des Geschäfts auf 48,6 Mio. Franken, welches dementsprechend auch den Kommissionsantrag zu Ziff . 1 auslöste. Betrieb und Erhalt der Liegenschaft: Als schwierig oder faktisch Unmöglich konnte eine betriebliche Optimierung in Franken genannt werden. Dies ist bei so einem komplexen Betrieb,wie es das Theater ist, anscheinend nicht möglich. Dies betrifft den Theaterbetrieb, nicht aber die bereits erwähnten Einsparungen im energetischen Teil. Finanzreferendum: Die Höhe der wertvermehrenden Summe war Diskussionspunkt und damit auch die Grenze von 15 Mio. Franken, welche automatisch zum obligatorischen Finanzreferendum führt. Nicht zuletzt darum wurde aus der Kommission der Antrag gestellt, die 4,5 Mio. Franken für das Provisorium als wertvermehrend bzw. als nicht gebunden zu qualifizieren. lst das Provisorium nun wertvermehrend oder nicht? Diese Frage konnte in der Kommission nicht abschliessend beantwortet werden. Auch nicht, ob es als gebundene oder nicht gebundene Ausgabe qualifiziert werden kann. Aus praktischer Überlegung und berücksichtig man die Tatsache, dass der Kanton gemäss Vereinbarung mit dem Theater und Konzert St.Gallen im Prinzip die Räumlichkeiten für das Theater und Konzert St.Gallen zur Verfügung stellen muss, tendiert man eher für eine gebundene und daher nicht wertvermehrende Ausgabe. Wirklich klar geschrieben, ob es ein Provisorium braucht oder nicht, ist es aber nirgends. Schlussendlich kam die Kommission zum Schluss, dass diese Qualifizierung nicht vom Kantonsrat festgelegt werden kann, es rechtlich zu viele offene Fragen hat und in diesem Sinn die Kommission keine Entscheidungsmöglichkeit hat. Nach mehrfachem Hin und Her wurde entschieden, konsultativ darüber abzustimmen. Die Kommission lehnte in einer konsultativen Abstimmung den Antrag das Provisorium als Wertvermehrend gelten zu lassen mit 10:5 Stimmen ab. Ratsreferendum: Damit wurde der Antrag ausgelöst, dass die Kommission dem Kantonsrat den Antrag auf ein Ratsreferendum unterbreiten soll. Mehr als kontrovers dazu die Voten, welche sich kaum zusammenfassen lassen. lst es nun Sache der Kommission, dem Rat das vorzuschlagen oder soll dies im Rat durch die Fraktionen geschehen. Entspricht das dem Volkswillen und unseren Regeln, die besagen, dass bis zu einer Summer von 15 Mio. Franken Wertvermehrung der Kantonsrat entscheiden kann? Auch gewisse Emotionen konnten nicht verborgen werden. Würde die gleiche Fragenstellung auch gegeben sein, wenn es sich um eine Kantonsschule handelt, oder stellt sich die Frage nur, weil es sich um Kultur handelt? Sind die Zahlen, welche als wertvermehrend gelten nachvollziehbar oder müssten sie wesentlich höher sein. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen beträgt die Wertvermehrung 9,5 Mio. Franken und damit unterliegt das Geschäft dem fakultativen Finanzreferendum. Ein allfälliges Ratsreferendum hätte natürlich auch eine zeitliche Verzögerung zur Folge. Diese Erkenntnis führte dann auch zum Antrag der Kommission zu Ziff. 2, Abs. 2. Voten für ein Ratsreferendum wie z.B. über so einen wichtigen Bau mit einer solchen Ausstrahlung soll das Volk entscheiden wie die Voten gegen das Ratsreferendum mit den Pflichten für was die Ratsmitglieder gewählt sind und welches ihre Kompetenzen und Pflichten sind könnten vielfach aufgeführt werden. Schlussendlich lehnte die Kommission den Antrag das Ratsreferendum dem Kantonsrat zu beantragen mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Schlussabstimmung: Die vorberatende Kommission hat sich in den Schlussabstimmungen mit den Ergänzungen aus den Anträgen gemäss dem gelben Blatt wie folgt geäussertes: Die vorberatende Kommission stimmt Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses mit dem bereits beschlossenen Änderungsantrag mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Die vorberatende Kommission stimmt Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses mit der neu vorgeschlagenen Formulierung von Abs. 2 mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Die vorberatende Kommission stimmt Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Die vorberatende Kommission stimmt Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Gesamtabstimmung: Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 10:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. lch danke ihnen für die Aufmerksamkeit und beantrage im Namen der Kommissionsmehrheit Eintreten in das Geschäft. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretens Diskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ich bitte Sie über diesen Antrag abzustimmen, dann haben wir Klarheit. Es ist der Antrag von Güntzel-St.Gallen, da bin ich gleicher Meinung, aber ob jetzt Güntzel-St.Gallen oder SVP-Fraktion, ich glaube, den Antrag müssen wir erledigen, dann wissen wir woran wir sind. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich schliesse mich meinem Vorredner an, der Sanierungsbedarf der Liegenschaft von Theater St.Gallen ist offensichtlich ausgewiesen. Man muss dafür nicht einmal hinter die Kulissen blicken, aber es hilft selbstverständlich. Auch beim Eingangsbereich sowie bei der grossen Glasfassade im Foyer sieht man, dass dort ein Sanierungsbedarf vorhanden ist. Es geistert ja schon seit diese Vorlage dem Rat zugeleitet wurde ein bisschen dieses Gespenst herum, dass man die Vorlage bewusst so klein gehalten habe, damit sie auch ja unter der Grenze des obligatorischen Referendums hindurch schlüpft. Ich kann für unserer Fraktion sprechen, wenn ich sage, Verwaltung und Regierung haben uns glaubwürdig gemacht, dass dies nicht der Fall ist. Dennoch schliessen wir uns auch dem Antrag der Kommission an, dass wir nämlich den Eindruck erhielten, dass der Betrag, der für Unvorhergesehenes eingesetzt wurde, in dieser Vorlage doch recht klein ist. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Gebäude noch Asbest verbaut ist, sowie vor dem Hintergrund, dass die Frage des Provisoriums zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend geklärt ist, ist für uns klar, dass dieser Betrag erhöht werden muss. Wir schliessen uns dem Antrag der vorberatenden Kommission an, diesen um 1 Mio. Franken zu erhöhen. Wir erlaube uns jedoch dennoch die Bemerkung, dass man anscheinend in diesem Rat zum Zeitpunkt jetzt noch nicht so ganz recht weiss, wie man mit diesen Beträgen für Unvorhergesehenes bei zukünftigen Bauvorlagen umgehen soll. Die Bauvorlage Saxerriet, die wir ja später an diesem Tag behandeln werden, spricht hier Bände. Ich hatte eben gehofft, dass die SVP-Fraktion zu diesem Zeitpunkt ihren Rückweisungsantrag schon dargelegt hat, aber ich glaube, ich weiss worum es geht, deswegen kann ich schon präventiv darauf reagieren und Ihnen zu diesem Rückweisungsantrag etwas mitgeben. Dass das Kantonstheater, und das ist übrigens der korrekte Begriff, ein architektonisches Juwel ist, daran kann nun wirklich niemand zweifeln. Die Frage, ob es denkmalgeschützt ist oder nicht, und ob der Kanton es eventuell aus dem Inventar entlassen könnte, wenn man denn an diesem Standort neu bauen wollen würde, die ist sehr hypothetisch. Und zwar nicht zuletzt deswegen, und das haben Sie in der Kommission auch eindeutig gehört, wenn es möglich wäre, einen Neubau am gleiche Standort zu machen, dann wären die feuerpolizeilichen Vorgaben, die dann einzuhalten wären, so viel strenger, dass der vorhandene Platz nicht mehr ausreichen würde. Sie müssten ein entsprechendes Gebäude also breiter bauten, denn man kann Zuschauer nicht einfach in die Höhe stapeln, und dafür bräuchten Sie von der Stadt St.Gallen zusätzlichen Platz aus der geschützten Grünzone S, die rundherum liegt. Ich erlaube mir die Bemerkung als Vertreter dieser Gemeinde, dass es für den Kanton ein Ding der Unmöglichkeit wäre, diesen Boden zu erhalten, aus politischen wie aus rechtlichen Gründen, ausser, Sie würden die von Ihnen viel geschmähte Enteignungsklausel im Bau- und Planungsgesetz anrufen. Das würde ich dann gerne sehen, wie Sie das argumentieren wollen. Einen Bau an einem anderen Standort in der Stadt St.Gallen ist schlicht weg nicht möglich. Sie können zurecht sagen, das Ding muss auch nicht unbedingt in der Stadt St.Gallen stehen, da gebe ich Ihnen sogar noch recht, man könnte das ja beispielsweise in Mörschwil bauen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass Sie eine andere Standortgemeinde irgendwo in diesem Kanton finden werde, die bereit ist, den Standortbeitrag von 8,5 Mio. Franken zum aktuellen Zeitpunkt aufzubringen. Die Stadt St.Gallen wird diesen Betrag ganz sicher nicht weiter aufwerfen, wenn das Gebäude nicht in unserer Stadt steht. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückweisung an die Regierung mit den Aufträgen: a) dem Kantonsrat eine Vorlage über den Neubau des Theaters mit realistischem Raumbedarf gemäss dem neuen Immobilienmanagement (massgebender Kreditrahmen auf Basis von Flächen- und Volumenkennwerten, kein ausgearbeitetes Bauprojekt) vorzulegen; b) zusätzlich abzuklären, was die Sanierung des Theaters in einer Minimalvariante kosten würde. Die Meinungen sind gemacht, einmal mehr ohne dass man alle Kenntnisse hat, das überrascht eigentlich nicht, weil man das nicht will und weil man nicht will, dass sich das Volk mit diesem Thema auseinandersetzen muss bzw. darf. Ich wiederhole nochmals in aller Kürze. Es geht um 50 Mio. Franken in für einen desolaten Zustand, der Bau ist nicht in viel besserem Zustand, einer Baute, die eine gewisse Grösse hat, aber der rückwertige Teil, den man jetzt verändert und neu baut oder umbaut, das ist ein kleiner Teil des gesamten Gebäudes, und erzählen Sie mir doch nicht, dass Sie glauben, dass dann anschliessend nach 30 oder 40 Jahren der Zustand so ist, dass keine grosse Umbauarbeiten auf den Kanton als Eigentümer zukommen. Das ist völlig unrealistisch und ich wiederhole auch, wenn die Tonhalle nach knapp 22 Jahren Wiederbenützung jetzt schon wieder total saniert werden muss, dass wahrscheinlich zu den 50 Mio. Franken bald noch weitere 20 Mio. Franken kommen, denn im einstelligen Millionenbereich kann man ja in St.Gallen offenbar gar nicht bauen und umbauen, dann sind wir schon bei 70 Jahren Unterhaltsbeiträge. Wieso packen wir dann nicht die Chance und versuchen einen Neubau zu machen, der vielleicht 80 oder 90 Mio. Franken kostet? Ich nehme die Differenz nicht leichtfertig hin und sage, dass dies keine Rolle spielt, aber die Unterhalts- und Folgekosten werden dann über Jahre und Jahrzehnte deutlich kleiner sein. Wenn sich der Kantonsrat davon abhalten lässt, nur schon einmal die Prüfung nach dem neuen Immobilienmanagement zu machen, was kein ausgearbeitetes Projekt erfordert, sondern gewisse Abklärungen, die vertiefter gehen als die Berechnungen im Baudepartement, dann kann Ende Jahr oder anfangs nächstes Jahr darüber entscheiden, ob nun diese Umbau in Jahr 2018 oder 2019, wenn es dann beim Sanierungsfall bleibt, spielt auch keine Rolle. Eigentlich überraschend was der Bauchef zum rückwertigen Raum gesagt hat, und da bin ich mit Ihnen gleicher Meinung, dieser Zustand ist nicht gut, aber hier geht es um den zu verändernden Teil und nicht einfach um die Kosten einer teuren Sichtbetonbaute von besserer Dämmung. All diese Fragen sind mit dem nicht betroffen, was wir bei dem Besichtigungsrundgang sahen. Ich empfehle Ihnen nochmals im Interesse unseres Kantons, der Finanzen und des Theaters und der Zuschauer, stimmen Sie jetzt diesem Rückweisungsantrag zu, dann kann auch in aller Offenheit über Standort usw. auch entschieden werden. Ich sage nicht, dass Adam-St.Gallen keine Ahnung hat, wie es um die Bauten in St.Gallen steht, das wäre unehrlich. Aber ich weiss nicht, inwieweit sich die Stadt wirklich vertieft mit der Frage eines Neubaus des Theaters befasst hat, und es gab auch andere Städte, wo es neue Theater gab. In Hamburg ist eine Musikanlage auf dem Fluss, es gibt alle Varianten. Ich bin überrascht, dass Hasler-St.Gallen nicht nur den rechtlichen Teil, sondern auch den baulichen Teil schon so gut kennt, aber ich habe einleitend zu diesem Votum gesagt, dass mir der Glaube fehlt, dass jemand überhaupt ändern will. Sie wollen ein teures Flickwerk, Sie wollen keinen Neubau, auch dass kann man den Mitarbeitenden dieser Theater- und Konzert AG mitgeben, und auch den Stimmberechtigten, weil ich überzeugt bin, dass sie darüber entscheiden werden. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | zieht im Sinne der geführten Diskussion den Teilantrag zu Bst. b zurück. Minimale Sanierungsmassnahmen müssen bei einem Neubauprojekt sowieso dargelegt werden. Im Gegensatz zu meinen Vorrednern verspreche ich nicht, mich kurz zu halten. Es geht um ein sehr wichtiges Geschäft und es geht darum, dass Sie das auch noch hören, bevor Sie abstimmen. Es geht ja um die Frage, und da möchte ich bei zwei, drei Aussagen beginnen. Eine der Sätze im Eintreten war: «Für einen verantwortungsvollen Entscheid muss deshalb auch eine Neubauvariante mit einem realistischen Raumbedarf geprüft werden.» Diese Aussage sagt doch ganz klar, dass das für unseren Entscheid fehlt. Ich nehme jetzt aber mit einer gewissen Überraschung zur Kenntnis, was auch Vorredner meiner Fraktion erwähnt haben, dass offensichtlich alle andern Fraktionen in der Lage waren, die Frage eines Neubaus vertieft zu prüfen und offenbar richtig zu entscheiden, dass es das nicht braucht, oder dass das nicht geht. Wenn Stadtpräsident Scheitlin darauf hinweist sowie auch alt Stadträtin Adam, dass das gewisse Konsequenzen hat, wenn es um einen Neubau geht, dann ist es leider so, dass gewisse Gremien in der Schweiz praktisch enteignen können, nämlich indem sie Liegenschaften unter «erhaltenswert» oder «schutzwert» stellen, aber das ist jetzt nicht das Thema aus meiner Sicht, sondern das Thema ist: Wollen Sie ein Gebäude, das ganz klar nach weiteren Forderungen ruft. Lehmann-Rorschacherberg hat eigentlich sehr offen gesagt, was schon wartet und was kommen wird. Ich kann Ihnen aber versichern, das Problem der Bestuhlung kommt schon heute in den Rat, wenn Sie die Rückweisung nicht beschliessen. Sie können ja dann schon sagen, ob Sie das wollen oder erst später. Deshalb ist für mich ein wichtiger Punkt, hätten wir den Antrag gestellt, gar nicht darauf einzutreten, sondern einen Neubau vorzulegen, dann hätte man uns unterstellt, wir hätten ja gar nicht die Kenntnisse, ob das möglich ist oder nicht. Gerade deshalb wollen wir eine seriöse Vorabklärung im Sinne der neuen Immobilienstrategie, von der ich gesagt habe, wenn das an die Hand genommen wird, sollte diese Zusatzinformation in ein, zwei Sessionen möglich sein. Ich erkläre jetzt schon, ohne Rücksprache mit einem Fraktionskollegen, dass ich beim Rückweisungsantrag von mir aus Bst. b, diese Minimalvariante zurückziehe. Das wäre allenfalls eine Konsequenz, wenn durch eine Neubauvariante eine längere Zeitdauer kommt, aber dann würde man uns das aufzeigen, wenn man dringend bis zum Neubau noch gewisse Anpassungen machen muss. Also die Minimalvariante ziehe ich mit meinem Entscheid zurück. Es ist noch über den grundsätzlichen Rückweisungsantrag, mit Abklärung für einen Neubau zu befinden, das andere lassen wir auf der Seite. Zu Noger-St.Gallen: Was mich schon etwas gestochen hat, ich sage nicht Unwahrheiten, aber man bringt es dann schon so, wie man es gerne hat. Ich habe jetzt bewusst in der Zwischenzeit nochmals Botschaft und Abstimmungsvorlage zur Hand genommen. Wenn Sie die Kenntnis von Aspest erwähnen, das stimmt. Aber das ist in diese 8,5 Mio. Franken, die ich ja selber erwähnt habe, die damals in der Botschaft aufgeführt waren, enthalten. Das sind nicht überraschende Erkenntnisse. Ich habe nur gesagt, aus der Sicht der SVP-Fraktion ist es völlig unrealistisch und da hat jemand nicht genau gearbeitet bzw. bewusst getäuscht, dass man nach acht Jahren von 8,5 Mio. Franken bei 33 oder 35 Mio. Franken Unterhalt ist, nicht Umbau oder Änderungen. Das kann doch nicht sein, wenn das anständig und korrekt angeschaut worden wäre. In der Abstimmungsbotschaft steht nur, dass der Kanton zwei repräsentative Gebäude erhält. Und als Eigentümer trägt der Kanton Aufwendung für den baulichen Unterhalt von jährlich rund 1,1 Mio. Franken. Vom Zustand der Bauten stand in der Abstimmungsbotschaft sonst kein Wort. Ich bitte Sie einfach, nicht zu unterstellen, es sei alles bekannt gewesen. Auch da weiss ich nicht, ob Regierungsrat Mächler zu der Frage noch etwas sagen will. Es geht mir auch nicht an die Adresse von Regierungsrat Mächler, sondern es waren damals andere Leute verantwortlich. Aber man hat den Kantonsrat und die Bevölkerung getäuscht, ob aus Fahrlässigkeit, Unvermögen oder was auch immer, man hat getäuscht, es stimmt nicht, was in diesen Vorlagen aufgeführt wurde. Deshalb wollen wir eine Basis schaffen für eine gute, neue Lösung. Sie wollen diese offenbar nicht. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Ordnungsantrag: Schluss der Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Abschnitt 2.3 (Provisorium während Bauzeit) und Abschnitt 3.6 (Bestuhlung / Akustik). Diese beiden Positionen hängen auch mit den Anträgen unserer Fraktion zusammen, für den jetzt entschiedenen Fall, dass unsere Rückweisung abgelehnt wurde. Zum Provisorium während der Bauzeit: Ich möchte hier einen Satz ganz deutlich voran stellen. Die SVP-Fraktion bekämpft nicht ein Provisorium. Uns geht es primär darum, und das ist der zweite Antragsteil von uns, ob das eine gebundene oder nicht gebundene Ausgabe ist. Ich erinnere mich jetzt zurück an die Kommission, in der ich selber anfangs immer von wertvermehrend und nicht wertvermehrend gesprochen habe, bis ich dann noch einmal hinter die Bücher gegangen bin. Finanzreferendumsrechtlich ist nicht der Begriff wertvermehrend oder Unterhalt massgebend, sondern gebundene oder nicht gebundene Ausgaben. Nicht alles, was nicht wertvermehrend ist, ist zwingend eine gebundene Ausgabe was das Provisorium betrifft, und andererseits dann auch bei Zusatzkosten oder bei Kosten die in den uns vorliegenden Unterlagen wieder abgezogen wurden. (Satz 13.22.51??). Bei diesen Kosten geht es um die Frage, ich muss es dann anschliessend, wenn wir beim Beschluss sind, nicht nochmals erwähnen, muss der Kanton St.Gallen zwingend ein Provisorium Theater und Konzert zur Verfügung stellen. Und ich sage aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen: Nein, muss es nicht. Dass es Sinn macht und zweckmässig ist, mit den Hinweisen des Kommissionspräsidenten und möglicherweise anderer Votanten, dass es schwierig wäre, wenn man einen Teil der Theatercrew entlassen müsste, und es wäre ja dann auch nicht damit getan, sie erst quasi auf die Wiedereröffnung des Theaters einzustellen, das macht Sinn. Und deshalb stellen wir nicht das Provisorium in Frage, sondern wie diese Finanzen finanzrechtlich zu beurteilen sind. In dem bereits mehrfach genannten Gesetz, das vor acht Jahren bei der Volksabstimmung beschlossen wurde, wurde bestimmt, dass der Kanton der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen Spielstätten gratis zur Verfügung stellt, die auch benutzt werden müssen, und gleichzeitig werden diese abschliessend aufgezählt: Spielstätten sind die Tonhalle und das Theater. Was passiert im Falle einer grossen Sanierung oder eines Umbaus? Darüber wird im Gesetz überhaupt nichts erwähnt. In der Botschaft bzw. in den Gesetzesmaterialien habe ich auch nichts dazu gefunden. Damit sind wir überzeugt, dass das zwar sinnvoll ist, aber nicht zwingend notwendig, darum bleibe ich beim Begriff der gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben. Für die FDP-Fraktion ist dieser Betrag, der hier in der Vorlage mit 4,5 Mio. Franken eingesetzt ist, der in der Kommission als eher tief beurteilt wurde und offenbar nur dann genügt, wenn einer dieser beiden naheliegenden Ausweichorte in Frage kommt. Aber ich gehe jetzt von diesen 4,5 Mio. Franken bzw. vom Betrag als solchen, weil es nicht eine gebundene Ausgabe ist, ist es finanzreferendumsrechtlich nicht gebunden und deshalb zählt es zur Summe, die dann dem Finanzreferendum unterstehen würde. Die Begründung in der Botschaft, und deshalb habe ich gesagt, schauen Sie doch bitte selber einmal den Abschnitt 2 und 3 an: Wenn es gesetzlich gebunden wäre, dann hätte man aufgrund des Gesetzes gesagt, dass der Kanton ein Provisorium zur Verfügung stellen muss. All diese zusätzlichen Informationen sind eigentlich Argumente für das Provisorium, aber nicht für die Frage, ob zwingend oder nicht. Es gibt auch einige Leute dort, die auch mit der deutschen Sprache arbeiten, aber in der Mitte können Sie lesen: «... ist deshalb eine Provisoriumslösung zwingend anzustreben». «Anzustreben» ist ein Ziel, das soll man erreichen. Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann ist es nicht «anzustreben», dann ist es «zu erfüllen». Offenbar war sich die Regierung oder zumindest die Autoren dieses Berichts bewusst, dass es nicht zwingend ist und somit beantragen wir, das ist dann nachher in der Abstimmung zu beschliessen, dass es sich hier um eine nicht gebundene Ausgabe handelt. Und damit sich einmal dieser Betrag der nichtgebundenen Ausgaben um diese 4,5 Mio. Franken erhöht. Erlauben Sie mir persönlich als Stadt-St.Galler noch eine kurze Bemerkung zum wahrscheinlichen Standort: Die SVP-Fraktion akzeptiert, dass wir nicht jetzt formell darüber entscheiden, wo das Provisorium ist. Das ist aber alles andere als so selbstverständlich, dass das nicht unsere Aufgabe ist. Bei Baukrediten und Zusatz (??13:27) ist es ja genau entscheidend, dass man im Normalfall weiss, wo was gemacht wird. Aber weil hier noch etliche Fragen offen sind, überlassen wir das Regierung, Baudepartement oder wer schlussendlich zuständig ist, intern. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, und das sage ich jetzt als Stadt-St.Galler, nicht weil ich damals so gestimmt habe, sondern weil da Volk vor 10 bis 15 Jahren im Stadtpark eine ständige Einrichtung in Form eines dritten Museums abgelehnt hat. Alle, die es jetzt wieder lieber anders hätten, könnten sagen: Nein, das Volk hat einen Kredit abgelehnt. Das ist richtig, der Kredit wurde nicht bewilligt, aber thematisiert waren damals nicht die Kosten, sondern der Standort zwischen zwei bestehenden Museen. Und genau zwischen diese beiden bestehenden Museen käme jetzt ein Provisorium von beachtlicher Grösse. Sie müssen sich vorstellen, wenn Sie den Stadtpark kennen, etwa in der gleichen Grösse wie die beiden bestehenden Museen käme ein Provisorium für zwei Jahre in diesen Park. Wenn dem am Schluss zugestimmt wird und das so vollzogen wird, dann dürfen Sie nicht überrascht sein, wenn jeder Private und jede Firma bei einem grösseren Umbau / Sanierung sagt: «Aber ich möchte das Provisorium direkt neben den bestehenden Bau stellen, auch wenn dort keine Bauzone ist und es verboten ist.» Bitte überlegen Sie sich gut, ob man sich damit selber einen Gefallen tut. Denn wenn das jetzt ohne Referendum durchginge, kommen weitere Vorlagen und das Volk vergisst nicht so schnell dies eine persönliche Bemerkung aus meiner Sicht, als jemand, der seit bald 60 Jahren in der Stadt St.Gallen wohnt. Bitte denken Sie daran, was vor einigen Jahren diesbezüglich entschieden wurde. Zu Abschnitt 3.6: Hier geht es um die Bestuhlung. Sie sehen, dass wir bei den Anträgen bei Bst. 1 und 2 eine Erhöhung von 2,4 Mio. Franken beantragen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Argument, sollte es doch zur Volksabstimmung kommen, nicht die Frage von 2,4 Mio. Franken mehr oder weniger besteht, sondern ob man dann mit gutem Gewissen dem Theaterbesucher bzw. dem Steuerzahler auch sagen kann, dass es auch für sie eine Verbesserung gibt. Wir wollen damit nicht die Abstimmung gewinnen. Unsere Absicht ist, dass auch endlich ein nicht genügendes Platzangebot für grossgewachsene Personen verbessert wird. Als das in der Kommission von einem unserer Vertreter aufgeworfen wurde, hiess es, dass es nicht gehe nebst den Kosten, man würde Plätze verlieren. Die Berechnung, die angestellt wurde, weil der Raster oder die Stufung für die Sitzplatzierung etwas verändert werden muss, ist viel Geld. Zu 45 oder 48 Mio. Franken sind 2 Mio. Franken auch viel Geld, aber es ist eine Komfortsteigerung. Etliche haben gesagt, es wäre wünschbar, auch aus wahrscheinlich abstimmungsrechtlichen Gründen. Ich glaube ganz wenigen in diese Saal, dass es um das Sparen ging, sondern man wollte den Betrag nicht erhöhen. Deshalb bitte ich Sie dann, wenn wir diesen Antrag stellen, dem zuzustimmen. Das im Wesentlichen ein Teil der Begründung für unsere Anträge auf dem grauen Blatt. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Noch einige Bemerkungen zu einem allfälligen Neubau. Wenn man einen Neubau ernsthaft in Betracht zieht, dann muss man davon ausgehen, dass dieser etwa zwischen 130 bis 150 Mio. Franken kosten wird. Das sind unsere Schätzungen. Ich weiss, es wurde auch eine Zahl in der vorberatenden Kommission von 80 Mio. Franken thematisiert, das war aber lediglich ein Teilabbruch der bestehenden heutigen Theaters, wie Werner Binotto erwähnt hat. Aber wenn man einen Neubau, so wie Sie es wünschen, grundsätzlich neu erstellt und nicht nur einen Teilabbruch macht, dann sprechen wir von 130 bis 150 Mio. Franken. Ich kann Ihnen sagen, das wäre sogar noch eine günstige Vorlage. Der Kanton Luzern wollte vor kurzem ebenfalls einen Neubau realisieren. Dieser Neubau hätte 208 Mio. Franken gekostet bei 750 Sitzplätzen, also eine ähnliche, vergleichbare Grösse, wie wir es haben. Dieser Projektierungskredit wurde am 12. September 2016 abgelehnt, weil er für Luzern wirklich zu teuer war. Sie sehen, wenn man 130 bis 150 Mio. Franken ausgeben müsste, dann wäre man wahrscheinlich durchaus im Rennen. Man wäre noch lange nicht auf dem Niveau von Hamburg oder sonst irgendwo. Man muss schon auch den Denkmalschutz in Betracht ziehen. Das haben verschiedene Vorredner auch gesagt. Man kann schon nicht so tun, dass man das einfach so abbrechen kann. Ob einem das Gebäude jetzt gefällt oder nicht, das ist nicht die relevante Frage, sondern die Frage ist eigentlich: Ist dieses Gebäude im Inventar des Denkmalschutzes? Und dazu kann ich Ihnen sagen: Ja, selbstverständlich. Und das hat Adam-St.Gallen schön ausgeführt, es kann am Schluss dann eine Interessenabwägung stattfinden. Aber grundsätzlich wird dieses Abenteuer sicherlich nicht einfach werden und das Gebäude ist, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, auf der Inventarliste der denkmalgeschützten Gebäude. Was kosten denn solche Sanierungen von andern Theatern? Es gibt in der Schweiz verschiedene Theater, die nun in die Jahre gekommen sind. Das Theater Basel mit etwa 900 Plätzen wurde auch saniert: Gebaut von 2014 bis 2017, Kosten 74 Mio. Franken. Das Theater in Bern mit 650 Plätze: Gebaut 2014 bis 2016, 45 Mio. Franken. Wir haben übrigens 700 Plätze und sind durchaus im Vergleich mit Bern anzusiedeln. Wir liegen nicht komplett daneben. Ich bin jetzt aber froh, dass Güntzel-St.Gallen die Minimalvariante Bst. b streicht. Ich kann Ihnen sagen, die Minimalvariante haben Sie vorliegen. In der Tat bestehen noch andere Wünsche, aber bei welchen Bauten gibt es schon keine Zusatzwünsche? Ich bin jetzt erst seit einem Jahr Bauchef, aber Zusatzwünsche sind nie schwierig zu finden, die haben Sie meistens. Ich bin an diese Vorlage herangetreten in der Absicht, dass wir das machen, was wir müssen. Deshalb haben wir Ihnen diese 47,6 Mio. Franken unterbreitet, was übrigens auch nicht 50 Mio. Franken sind. Die vorberatende Kommission hat anschliessend entschieden, dass sie eigentlich der Ansicht ist, die Reserven seien zu tief. Da gebe ich Ihnen recht, sie sind tief. Die vorberatende Kommission hat den Antrag gestellt, diese um 1 Mio. Franken zu erhöhen, so dass jetzt das Gebäude konkret 48,6 Mio. Franken kosten soll und darin eingeschlossen sind 4,5 Mio. Franken für das Provisorium. Sie haben also eine relative Minimalvariante, man kann immer mehr haben. Wir werden anschliessend noch über die Sitzplätze diskutieren. Man kann immer mehr haben, aber ich bin mich eigentlich gewohnt, dass dieser Rat eher eine Vorlage will, die zwar das notwendige macht, aber nicht noch mit Luxus beseelt wird. Ich bin jetzt schon erstaunt, dass gewisse das jetzt neu haben wollen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Lassen Sie mich zu den beiden Themen, die Güntzel-St.Gallen angesprochen hat, kurz Stellung nehmen, einerseits zum Provisorium und dann aber auch zur Bestuhlung. Die Diskussion, ob es gebundene oder ungebundene Kosten sind, wurde, wie es auch vom Präsidenten der vorberatenden Kommission ausgeführt wurde, in der Sitzung der vorberatenden Kommission bereits behandelt. Es ist so, Güntzel-St.Gallen, ich glaube, wir haben unterschiedliche Auffassungen. Die können wir wahrscheinlich heute nicht einmal so lösen, vielleicht braucht es schlussendlich einen Juristen, der das lösen kann. Nach unserer Auffassung ist es klar, dass dies eine gebundene Ausgabe ist, denn wir haben mit dem Theater einen Leistungsauftrag. In diesem Leistungsauftrag wird definiert, was der Kanton St.Gallen von dieser Genossenschaft will und fordert. Wenn wir jetzt gleichzeitig sagen, dass dies in zwei Jahren nicht mehr statt findet, dann müssten wir zumindest den Leistungsauftrag anpassen das ist aber nicht das Thema und das wollen wir eigentlich auch nicht. Deshalb kommen wir zur Auffassung, weil wir diesen Leistungsauftrag haben, dass wir dem Theater auch in dieser Zeit des Umbaus, der zwei Jahre dauert, einen Platz zur Verfügung stellen müssen. Sie haben recht, man kann nicht beschliessen, dass das dann zwingend zwischen diesen beiden Theatern ist. Es gibt auch andere Alternativen für das Provisorium, das haben wir auch geprüft. Eine davon wäre z.B. die Olma-Halle, das haben wir auch geprüft. Aber auch das gibt Kosten von gegen 3,4 Mio. Franken. Wir haben jetzt für das Provisorium 4,5 Mio. Franken. Auch wenn wir nicht an diesem Ort bauen, sind wir mit unseren Juristen der Ansicht, dass wir dem Theater ein Provisorium geben müssen, denn wir wollen nicht, dass diese Leute auf die Strasse gestellt werden müssen. Wir können denen nicht einfach die Löhne weiter bezahlen und sagen, jetzt macht ihr einfach zwei Jahre nichts, deshalb ist dies nach unserer Auffassung eine gebundene Ausgabe und deshalb haben wir sie auch so ausgeführt. Zur Lage des Provisoriums: Güntzel-St.Gallen, ich kann Ihnen versichern, ich bin mir dieser Sensibilität, auch wenn ich nicht Stadt-St.Galler bin und nicht schon 50 Jahre in der Stadt lebe, wie Sie, durchaus bewusst. Bevor ich diese Vorlage der Regierung unterbreitet bzw. dann auch Ihnen zugleitet habe, haben wir uns am Schluss etwa drei Monate nur noch mit dem Provisorium auseinandergesetzt gerade weil ich mir dieser Problematik bewusst bin. Wir haben verschiedene Varianten geprüft, die vielleicht möglich wären. Sie haben recht, es kann durchaus sein, dass wir diese Variante am Schluss nicht hinkriegen. Hasler-St.Gallen hat berechtigt Zweifel. Meine Zweifel sind geringer und ich bin Optimist, aber garantieren kann ich es Ihnen heute auch nicht, das muss ich ehrlich darlegen. Deshalb brauchen wir allenfalls sogar Alternativen, die wir auch geprüft haben. Es gib Alternativen, die auch nicht ganz einfach sind, aber vielleicht sind sie machbar, das wird sich jetzt zeigen in dieser Phase der Evaluierung. Als wir aber diesen Standort zwischen den beiden Museen als aus unserer Sicht und zusammen mit dem Theater als die idealste Variante angeschaut haben, habe ich gesagt, dass ich jetzt einen schriftlichen Entscheid des Stadtrates möchte, der mir dazu noch eine Haltung abgibt, weil es sehr sensibel ist. Diesen Beschluss, in dem der Stadtrat eigentlich ausführt, dass sie diesen Standort ebenfalls als gut erachten, und uns dann auch in den entsprechenden Beschlüssen, die es benötigt, unterstützen, habe ich vom Stadtrat auch schriftlich erhalten. Das liegt vor, aber selbstverständlich ist das noch keine Garantie. Ich bin der Ansicht, dass wir gute Vorbereitungsmassnahmen getroffen haben. Noch kurz zu den Stühlen: Zum einen muss ich festhalten, dass es neue Stühle gibt. Man darf nicht so tun, als ob es nicht neue Stühle gibt. Diese neuen Stühle werden sicherlich auch bequemer werden, denn ich teile Ihre Ansicht, dass die heutigen nicht die komfortabelsten sind, deshalb werden wir auch neue Stühle beschaffen. Was wir aber nicht ändern werden ist die Anordnung der Stühle. Weshalb ändern wir diese nicht? Weil von der Konstruktion des Theaters die Stufen vorgegeben sind. Natürlich kann man das jetzt ändern, aber das kostet sehr viel. Deshalb ist ja auch Ihr Antrag, dass man baulich ziemlich mächtig eingreifen muss, was 2,4 Mio. Franken kostet. Das sind dann nicht nur zusätzliche Stühle, sondern es ist die Anordnung, die neu gemacht werden muss, mit relativ harten Eingriffen in die bestehende Bausubstanz. Das Problem ist in der Tat, wenn man mehr Raum schaffen will für die eigenen Füsse, dann gibt es weniger Raum für die Anzahl Plätze, das ist ganz klar. Wir bauen ja nicht einen grösseren Konzertsaal. Und somit fallen etwa 50 Sitzplätze weg, was aus unserer Sicht effektiv suboptimal ist. Damit fehlen potenzielle Erträge des Theaters St.Gallen. Diese fehlen gerade dann, wenn jeweils die publikumswirksamen, die beliebten Vorführungen sind, und das wissen hier drinnen alle, das sind die Musicals. Diese Vorstellungen sind oft ausverkauft, und das ist super, aber dazu benötigen wir diese Sitze. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen, da er zu wenig bringt. Ich habe vor kurzem den Theaterdirektor gefragt, wie viele Reklamationen es eigentlich gibt, betreffend diesen heutigen Sitzen. Ist das wirklich ein Punkt, der dauernd kritisiert wird? Er hat mir versichert, dass dem nicht so ist und das solche Reklamationen ganz selten vorkommen. Und jetzt bauen wir sogar noch neue Stühle, also wird diese Reklamation vermutlich noch seltener und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Und zudem bin ich überzeugt, in einem Theater ist am Schluss nicht der Sitz das Matchentscheidende sondern der Inhalt. Und am schönsten ist es, wenn man gar nicht bemerkt, dass man unbequemen sitzt, weil das, was vorne geschieht, so interessant ist, dass man selbst auf einem unbequemen Stuhl gerne sitzt das muss das Ziel des Theaters sein, Sie zu unterhalten, dass Sie den Sitz gar nicht spüren. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Güntzel-St.Gallen wirft sehr viele Punkte auf, einige davon sind auch äusserst interessant. Vieles davon hat man in der Kommission bereits besprochen. Ich werde versuchen, das systematisch durchzugehen. Die Frage der Gebundenheit der Ausgabe. Ich danke Locher-St.Gallen, dass er mir die korrekte Begrifflichkeit dafür beigebracht hat. Wir haben in diesem Punkt einfach unterschiedliche Rechtsauffassungen, mehr gibt es dazu auch gar nicht zu sagen. Die Variante des Provisoriums, die Sie aufwerfen, das möchte ich schon noch festgehalten haben: Es gab grosse Sympathien, gerade in der SP-GRÜ-Fraktion, für eine Variante, bei der man gesagt hätte, es brauche kein Provisorium. Wir haben vor Kurzem die Idee einer Expo in diesem Kanton abgelehnt, es hätte durchaus Argumente dafür gegeben, dass man Konzert und Theater St.Gallen ermöglicht, während zwei Jahren zu sagen, dass man in den Kanton raus geht, man bespielt überall im Kanton St.Gallen die verschiedenen Plätze und Orte die möglich oder teils auch unmöglich sind. Vielleicht wäre ja eines der möglichen Resultate daraus tatsächlich, dass endlich diese Begrifflichkeit des Stadttheaters nicht mehr besteht. Es ist ein Kantonstheater, dieses Branding muss auch endlich bei der Bevölkerung ankommen, das wäre ein mögliches Resultat gewesen. Wir hätten grosse Sympathien für eine solche Lösung gehabt, aber es muss uns einfach klar sein, es würde eine enorme betriebliche Belastung für Konzert und Theater bedeuten und müsste auch mit entsprechender Betriebskrediterhöhung einhergehen. Das würde uns nicht günstiger kommen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Wir gehen davon aus, dass dies unter den finanziellen Gegebenheiten, wie sie im Moment herrschen, nicht möglich ist. Zusätzlich zur Frage dieses Provisoriums und der Stadt St.Gallen, ich habe es vorher schon einmal angetönt: Ich bin persönlich auch noch nicht überzeugt, dass dieses Provisorium am derzeit geplanten Standort im Stadtpark St.Gallen wirklich zustande kommen wird. Die Regierung und die Verwaltung haben uns aber darlegen können, dass der Pufferbetrag, den Sie hier erhalten, genügend gross ist, um ein Provisorium auch an etwaiger anderer Stelle machbar zu machen. Wir können das natürlich nicht abschliessend beurteilen, aber wir gehen davon aus, dass dieser Betrag ausreichen sollte. Zum konkreten Antrag: Ich finde hier geht es um etwas Essentielles und es geht auch um die Frage, welche Güntzel-St.Gallen vor der Mittagspause aufgeworfen hat, nämlich, ob wir überhaupt über die Fähigkeiten verfügen, um hier fachlich entscheiden zu können, was richtig ist und was nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe zehn Jahre im grössten alternativ-kulturellen Zentrum der Schweiz gearbeitet und kenne mich ziemlich präzise aus mit den fachlichen Vorgaben. Was ich Ihnen aus der Praxis da zurückgeben kann ist, dass das Kantonstheater relativ klein ist. Es hat ziemlich wenig Sitzplätze. Kulturveranstaltungen sind in den letzten 20 Jahren gewachsen. Wenn wir über einen möglichen Neubau gesprochen hätten, dann wäre völlig klar gewesen, dass dieser hätte grösser sei müssen. Die jetzige Lokolatät der KTSG ist einfach schon zu klein, um gewisse Veranstaltungen machen zu können. Wenn Sie diese zusätzlich verkleinern wollen, ist klar, dass es wieder mehrere Veranstaltungen geben wird, die nicht mehr hier stattfinden können. Darüber hinaus, und das gestehen Sie ja in Ihrem Antrag selber zu, limitieren Sie damit die Einnahmemöglichkeiten der KTSG. Eine solche Anpassung könnte nicht einfach, wie dies von Ihnen angedacht ist, durch zwei zusätzliche Veranstaltungen aufgefangen werden. Sie haben den Belegungsplan der Räume gesehen. Er wurd an unserer Kommissionssitzung aufgelegt, da passen nicht einfach zwei zusätzliche Vorstellungen rein. Das heisst, es wäre nur kompensierbar über eine Erhöhung des Betriebskredits, und über diese können und wollen wir wahrscheinlich in diesem Rat nicht sprechen. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
13.6.2017 | Wortmeldung | Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Zahlen von 50 Mio. Franken, wie sie jetzt immer genannt werden, verwirren mich und sind irreführend. In der Botschaft auf S. 13 können Sie lesen, dass sich die Baukosten für das Theatergebäude auf 43,1 Mio. Franken belaufen. Die 50 Mio. Franken, da sind noch Dinge wie das Provisorium eingeschlossen. Wenn wir jetzt die Baukosten mit Winterthur vergleichen, dann müssen wir einmal von diesen 43,1 Mio. Franken ausgehen. Darin enthalten ist ein kleiner Zusatzbau, der die Infrastruktur usw. verbessert, diese belaufen sich auf 9,5 Mio. Franken. Diese Zahlen waren im Dossier der vorberatenden Kommission enthalten. Wenn Sie diese Erneuerung auch noch abrechnen, dann sind es nur noch 33,6 Mio. Franken und nicht 50 Mio. Franken. Das sieht dann schon ganz anders aus. Ich denke, wenn wir diese Zahlen betrachten, dann glaube ich nicht, dass man das noch günstiger sanieren kann. Ich kenne das Theater sehr gut inwendig, weil ich auch oft dort auf der Bühne stehe und mitsingen darf bei diesen grossen Werken. Ich bin überzeugt, hier hat die Regierung eine sehr kostengünstige Variante, die auf dem Tisch liegt. Wenn Sie das zurückweisen, kann ich Ihnen garantieren, wird es anschliessend ganz sicher teurer. Es sind darin schon viele Bedürfnisse gestrichen worden, die man eigentlich auch noch gerne erfüllt hätte. Wenn Sie das zurückweisen, oder von einem Neubau sprechen, dann bin ich überzeugt, dass diese Bedürfnisse wieder auf den Tisch kommen werden, und dass man das von Beginn an richtig machen will. Beispielsweise wollte, wie auch bei diese Vorstössen herauszuhören ist, eine neue Bestuhlung. Das hat man herausgestrichen und gesagt, dass man es so belässt, wie es jetzt ist. Oder man hätte gerne eine Drehbühne gehabt, wie das bei grossen Theatern üblich ist. Das Theater St.Gallen stellt jedes Mal bei Produktionen, die eine Drehbühne haben, diese mobil von Hand auf und räumt diese auch wieder ab. Nicht wie andere Theater, die das einfach automatisch bei Bedarf hochfahren können. Das ist ein grosser Aufwand, und auch das wurde gestrichen. Glauben Sie nicht, dass es günstiger wird, wenn wir es zurückweisen. Und sprechen Sie nicht von diesen 50 Mio. Franken. In diesen 50 Mio. Franken sind nämlich schon wieder Bestuhlung und Kosten für Reserven eingeschlossen. Diese 3 Mio. Franken Reserven können wir ja auch noch von diesen 33,6 Mio. Franken, dann bleiben nur noch Baukosten von 30 Mio. Franken. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Erlass nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR der Volksabstimmung (Ratsreferendum) zu unterstellen. Wie bereits vor Session medial und heute bei der Würdigung dieses Geschäfts durch Güntzel-St.Gallen angekündigt, ergreifen wir hiermit das Ratsreferendum. Ich glaube, die Ausführung wurden in erster Lesung, wie aber auch heute nochmals im Zusammenhang mit der Würdigung, gemacht. Die Sichten von uns wurden gemacht, die Sichten anderer Fraktionen wurden gemacht und die Sicht der Regierung wurde gemacht. Ein Hauptpunkt für uns ist sicherlich diese Thematik, die Regierungsrat Mächler selber nochmals antönte: Was ist sanierungsfällig, was ist erneuerbar? Ich sage bewusst sanierungsfällig, denn wir wissen alle, es gibt diverse Bereich in diesem Stadttheater, die saniert werden müssen - das ist auch der SVP-Fraktion völlig klar. Ich habe gesagt, ich ergreife hiermit das Ratsreferendum. Ich hoffe, dass Hasler-St.Gallen mit gutem Beispiel für andere Fraktionen vorausgeht und das ebenfalls unterstützt. Vor allem hoffe ich, dass alle Fraktionsmitglieder anderer Fraktionen ebenfalls das drücken können, was sie möchten. Ich hatte diverse bilaterale Gespräche, die SVP ist klar und somit glaube ich, können wir zur Abstimmung fortschreiten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag auf ein Ratsreferendum ist zuzustimmen. Wir haben die Argumente der SVP-Fraktion für ein Ratsreferendum bzw. eigentlich die Argumente für einen Rechtsweg schon anlässlich der ersten Lesung gehört. Sie sind nicht wahrer geworden im Zeitraum dazwischen. Sie behaupten ein weiteres Mal, man hätte keine vertiefte Abklärungen einer Neubauvariante gemacht. Dies ist falsch, dies wurde Ihnen in der Kommission so dargelegt. Sie behaupten ebenfalls ein weiteres Mal das Provisorium sei keine gebundene Ausgabe, auch das ist falsch. Wir haben des Langen und Breiten in diesem Rat diskutiert. Wenn Sie tatsächlich der Überzeugung sind, dass es rechtliche Gründe dafür gibt, die gegen diese Vorlage sprechen, dann beschreiten Sie bitte den Rechtsweg und missbrauchen Sie nicht die Politik. Ich habe Ihnen anlässlich der ersten Lesung ja empfohlen, bitte ergreifen Sie das Ratsreferendum, tun Sie das, wenn sie politisch etwas dagegen haben. Das ist doch die Tatsache, Sie bestreiten diese Vorlage ja nicht, weil Sie an der Bauvorlage etwas auszusetzen haben, sondern Sie bestreiten diesen Vorlage, weil es Ihrer Ansicht nach eine Kulturvorlage ist, und weil Sie seit Jahren in diesem Rat eine kulturfeindliche Politik betreiben. Sie sähen seit Jahren in diesem Rat Missgunst und Misstrauen gegenüber allen kulturellen Institutionen in diesem Kanton. Sie haben ein jegliche Innovation im Bereich der Kulturpolitik in den letzten zehn Jahren, sprich seit der Übernahme des Konzert und Theaters St.Gallen (KTSG) durch den Kanton, verhindert. Das haben Sie getan mit Steigbügelhaltern aus gewissen Mitteparteien. Und jetzt wird Sie das vermutlich ein bisschen überraschen, aus genau diesen Gründen werde ich Ihrem Antrag auf Ratsreferendum zustimmen. Ich bin froh um eine Volksabstimmung. Ich bin froh darum, wenn wir ein Votum aus der Bevölkerung haben, dass Ihnen ein für alle Mal klar macht, dass die Bevölkerung diese Politik nicht mittragen wird. Dafür brauchen wir selbstverständlich genau jene Personen aus den Mitteparteien, die sich sonst gerne so wahnsinnig freundlich gegenüber der KTSG äussern. Das ist kein Abstimmungskampf im Schlafwagen, das verspreche ich ihnen, aber davon bin ich auch überzeugt, es ist eine Abstimmung, die wir zugunsten der Kultur gewinnen können. Da können wir endlich wieder anfangen, eine konstruktive Kulturpolitik in diesem Rat zu betreiben. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag auf ein Ratsreferendum ist abzulehnen. Ich möchte zuerst einmal festhalten, dass die Aufteilung zwischen wertvermehrend und werterhaltend, wie wir sie gemacht haben, den entsprechenden aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und hier weder eine Trixerei noch sonst etwas gemacht wurde. Diesbezüglich muss ich Ihnen sagen, da sind Sie auf dem Holzweg. Aber selbstverständlich sind Sie zuständig, ob Sie selber entscheiden wollen, oder ob Sie das Volk befragen wollen. Sie haben diese Kompetenz, wir in der Regierung nicht. Wir müssen Ihnen das präsentieren, und Sie können selbständig wählen. Und wenn Sie sich ihrer Kompetenz selber beschneiden wollen, dann ergreifen Sie dieses Ratsreferendum. Ich kann Ihnen nur so viel mitsagen, ich freue mich, wenn Sie mich auf Tournee schicken. Ich freue mich, wenn ich diese Vorlage mit der Bevölkerung diskutieren darf, weil ich überzeugt bin, dass diese Sanierung absolut richtig ist, und weil ich auch überzeugt bin, dass die Bevölkerung sich von einer allfälligen Diskussion über Neubauten sicherlich nicht blenden lassen wird. Und deshalb stehe ich diesem Abstimmungsgang relativ locker entgegen. Sie können aber davon ausgehen, ich werde mich sehr engagieren, und Sie werden mich sehr viel ansehen in den entsprechenden Regionen, und wir werden wahrscheinlich dann miteinander auf den Podien stehen. Ich freue mich, und ich betrachte das als eine Chance dieses Theater der ganzen St.Galler Bevölkerung zu zeigen, wie es momentan um diesen Bau steht. Dieser Bau ist sanierungsbedürftig. Ich kann Ihnen auch sagen, ich werde versucht sein, relativ viele St.Gallerinnen und St.Galler durch dieses Theater zu schleusen, es wird im Theater St.Gallen Tage der öffentlichen Begegnungen geben, das kann ich Ihnen versprechen. Ich wünsche mir, dass auch Sie daran teilnehmen werden. Damit diejenigen, die es noch nicht gesehen haben, feststellen wie der Zustand des Theaters ist. Ich kann auch rechnen, es wird wahrscheinlich jetzt zu einer Volksabstimmung kommen, aber ich freue mich darüber und sehe es als eine Chance. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Der Antrag auf ein Ratsreferendum ist abzulehnen. Die Diskussionen um den Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und den Umbau des Theaters St.Gallen wurden hier im Rat und vorher in der vorberatenden Kommission sehr intensiv geführt. Im Zentrum stand ja vor allem die Frage, wie viel und was überhaupt wertvermehrend sei. Das wurde detailliert besprochen. Wir haben uns nicht gefunden. Für uns als Fraktion ist es jedoch klar, wir sind der Meinung, dass der wertvermehrende Anteil deutlich tiefer ist, als die besagten 15 Mio. Franken. Dementsprechend liegt der Kreditentscheid in der Zuständigkeit dieses Rates. Das fakultative Referendum steht offen. Man kann ein Ratsreferendum ergreifen aus zweierlei Gründen: Der Entscheid in diesem Rat wird nicht akzeptiert und das Volk soll an der Urne das Projekt dann «bodigen». Oder man kann das Projekt eigentlich bejaen, möchte aber für sich selber oder ganz allgemein die Verantwortung dafür nicht übernehmen und ergreift das Ratsreferendum und schiebt dem Volk die Verantwortung zu. Aus dem angekündigten Ratsreferendum der SVP-Fraktion ist für uns noch nicht klar, was überhaupt der Grund ist. Vor allem erstaunt es, dass natürlich die SVP-Fraktion beim beantragten Kredit der Regierung sogar selber noch eine zusätzliche Million aufgestockt hat, hinter dem Entscheid steht, und auf der anderen Seite sagt sie, das Projekt sei zu teuer, ein Neubau sei sinnvoller. Das Stadttheater ist sanierungsbedürftig, dessen sind wir uns alle einig. Und das Stadttheater gehört, so wie es dasteht, zur Stadt St.Gallen und ist nicht wegzudenken. Seien wir doch ehrlich, ein Neubau rein aus konzeptionellen Gründen, ist nicht einfach zu realisieren und von Kosten her, ein Neubau kommt selbstverständlich sehr viel teurer. Unsere Fraktion steht klar hinter dem Kantonsratsbeschluss. Wir wollen das Theater St.Gallen erneuern, wir wollen es umbauen. Wir lehnen aus diesem Grund das Ratsreferendum ab. Wir stehen zu unserem Entscheid. Wir können das verantworten, so wie wir das immer machen mit unseren Entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag auf ein Ratsreferendum ist zuzustimmen. Ich gebe gerne eine Antwort an Hasler-St.Gallen und meinen Vorsprecher: Kultur ist etwas wichtiges und ich lasse mir und unserer Fraktion nicht unterstellen, dass Kultur uns unwichtig ist, im Gegenteil, Kultur ist etwas wichtiges und wir, das wurde jetzt auch erwähnt, haben immer den Vorschlag gemacht, man soll einen Neubau in Erwägung ziehen. Wenn der Rat es nicht sieht, dann gibt es nur einen Weg, dass wir es dem Volk erklären müssen. Seien wir doch ehrlich, seien wir ehrlich, dieser Bau ist nicht mehr zweckmässig für den heutigen Qualitätsstandard, der gefordert wird. Der Markt und die potentiellen Kunden finden in diesem Stadttheater, auch wenn es restauriert wird, nicht das, was heute gefordert wird. Dieser Rat hat nicht den Mut in die Zukunft zu investieren. Was wir machen, ist «Pflästerlipolitik». Wir werden in 15 Jahren wieder über viele Millionen sprechen. Wir müssten den Mut haben, und da ist die SVP die einzige Fraktion, ich staune, die einzige Fraktion, die den Mut hat zu sagen, packen wir es an, packen wir die Chance, schauen wir es an, bauen wir allenfalls etwas Neues. Nur weil wir nicht den Mut haben, so einen Betonklotz, der ja noch geschützt wird, aus dem Schutz zu entnehmen und etwas Gutes für unseren Kanton und für die Stadt zu bauen. Weil wir den Mut nicht haben und weil wir sagen, es geht nicht, möchten wir Steuergelder verschleudern für etwas, was nichts bringt. Es ist schade um das viele Steuergeld, und wenn das dieser Rat nicht sieht, dann müssen wir das dem Volk erklären. Ich verwehre mich dagegen, dass wenn es zu einer Volksabstimmung kommt, man uns als Kulturfeinde betitelt. Im Gegenteil, im Abstimmungskampf werde ich mich dafür engagieren zu sagen, wir sollten jetzt etwas Richtiges machen für die Zukunft. Ich bitte Sie, bei diesem Projekt Nein zu sagen und dann allenfalls, und das ist schön Hasler-St.Gallen, dem Referendum dann zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (parteilos) Ich spreche für etwa 96 Prozent meiner Fraktion. Der Antrag auf ein Ratsreferendum ist abzulehnen. Ich schliesse mich grundsätzlich Tinner-Wartau und Widmer-Mosnang gerne an. Zum Thema Neubau: Ich weiss nicht, ob das der richtige Ort ist, um das jetzt stundelang zu diskutieren. Ich wäre froh, wenn Regierungsrat Mächler das vielleicht nochmals klären könnte. Es ist nicht so einfach, einem denkmalgeschützten Bau abzureissen und auf grüner Wiese neu zu bauen geht auch nicht, weil wir dann trotzdem noch ein kantonseigenes Haus, das verlottert. Aber das gehört jetzt nicht hier hin. Zum Thema Kulturfeindlichkeit möchte ich nur so viel sagen: Das schauen wir dann bei der nächsten Budgetdebatte wieder an. Letztes Mal war da die Plafonierung der Kulturausgaben ein grosses Thema, das leider durchkam. Für mich ist klar, wir lehnen das Ratsreferendum ab. Ich weiss nicht wie gross der Fraktionsdruck überall ist. Ich hoffe, es werden sich das noch zwei, drei anders überlegen. Es wird sehr knapp, ob 40 Stimmen zusammen kommen werden. Ich werde jetzt mit Hasler-St.Gallen eine Zigarette rauchen gehen, dann reichts vielleicht nicht. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag auf ein Ratsreferendum ist abzulehnen. Sie hören jetzt noch die offizielle Version der SP-GRÜ-Fraktion. Ich mache das in drei Punkten:
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20.9.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf ein Ratsreferendum ist abzulehnen. Wo bleibt denn das heute Morgen von uns so viel beschworene Selbstbewusstsein und Auftreten, wenn wir es nicht einmal selbst schaffen so zu handeln, dann ist wahrscheinlich wirklich etwas falsch. Ich komme deshalb zum Schluss, lehnen wir selbstbewusst das Ratsreferendum ab. Falls es doch zustande kommen sollte, freuen wir uns seitens der FDP-Fraktion auf diesen Abstimmungskampf, denn wir sind überzeugt, wir werden diesen, Dank der Zustimmung des Volkes, zu Gunsten des Stadttheaters und dessen Angebots gewinnen. Ich bin auch überzeugt eine Neubaudiskussion bringt jetzt tatsächlich nicht viel. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | kündigt im Namen der SVP-Fraktion das Ratsreferendum an. Die SVP-Fraktion nimmt zum Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen wie folgt Stellung:
| Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
18.9.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |
20.9.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017 |