Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkerzentrums der Strafanstalt Saxerriet

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.17.02
TitelKantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhalts- und Handwerkerzentrums der Strafanstalt Saxerriet
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung2.3.2017
Abschluss21.11.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 7. März 2017
AntragKommissionsbestellung vom 24. April 2017
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 13. Juni 2017
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 1. Juni 2017
AntragAntrag der SVP-Fraktion vom 12. Juni 2017 zu Ziff. 2 Abs. 2
ErlassReferendumsvorlage vom 20. September 2017
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 21. November 2017
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 1. Juni 2017
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2017Schlussabstimmung114Zustimmung0Ablehnung4
13.6.2017Antrag der SVP-Fraktion Ziff. 2 Abs. 2111Zustimmung2Ablehnung7
13.6.2017Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 189Zustimmung26Ablehnung5
Statements
DatumTypWortlautSession
13.6.2017Wortmeldung

Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich spreche nicht als Besserwisser sondern als Architekt mit Fachkompetenz. Die Kosten und nicht die unbestrittene Notwendigkeit waren und sind bei diesem Geschäft zu diskutieren.

Bei der Einarbeitung in dieses Geschäft als Architekt mit Schwerpunkt Kosten, Terminplanung und Bauleitung sind mir folgende Punkte sofort aufgefallen:

  1. Die exorbitant hohen Honorarkosten;

  2. Die auch sonst sehr, sehr hohen Baukosten.

Ich stelle fest, dass das in der Kommission nicht eine Hauruck-Übung war, sondern wohl überlegt.

Zu den Honoraren: Man kann es drehen und wenden wie man will. Man kommt auch mit viel Phantasie nie und nimmer auf die im Bericht bzw. im Zusatzbericht ausgewiesenen 15,2 Prozent Honorarkosten, die jetzt zwischenzeitlich zwar korrigiert sind, aber uns so vorlagen. Vielmehr sind es über 27 Prozent und dies bei einem einfachen Bauprojekt, wie es in der Botschaft selber heisst.

ln Mann- oder Fraujahren würde das für die Planer um die 12 bis 15 volle Jahre Planungsarbeiten für diesen einfachen, architektonisch und bautechnisch wenig anspruchsvollen Zweckbau bedeuten – das ist ganz eindeutig völlig überrissen.

Zu den Baukosten: Die Baukosten für diesen Zweckbau, der letztendlich auch in der Form, also Länge, Breite, Höhe und Lage (sprich Bauplatz) gegeben ist, sind viel zu hoch.

ln der Kommission wurde das anhand von in der Praxis und Privatwirtschaft erstellten Gewerbebauten über Flächen und Anlagekosten ausgeführt. Zwischenzeitlich, bei aller Kritik und um konstruktiv zu sein, konnten ich und Dobler-Oberuzwil den Kantonsbaumeister zur Besichtigung von gegen sechs aktuell erstellten Gewerbebauten einladen. Diese zeigen auf, was bautechnisch und kostenmässig aktuell auf dem Markt abgeht und für gutes Geld zu haben. Es gäbe weitere Punkte, aber mit Blick auf die Uhr und das bereits gesagte verzichte ich darauf.

Der Rede kurzer Sinn: Die CVP-GLP-Fraktion ist überzeugt, dass das Baudepartement die gefassten Aufträge erledigt und unter den vorgegebenen Kosten und ohne Nachtragskredit ein tiptopes Unterhalts- und Handwerkerzentrum im Saxerriet erstellen kann und wird.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Diskussion in der vorberatenden Kommission ging genau in diese Richtung, jedoch wurde nicht über einen entsprechenden Antrag abgestimmt, somit kann ich Ihnen keine Auskunft geben, wie er in der Kommission behandelt worden wäre.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag unter Ziff. 1 auf Reduktion der Anlagekosten auf 8 Mio. Franken wurde in der vorberatenden Kommission mit 12:3 Stimmen angenommen.

Bei Ziff. 2 Abs. 1 handelt es sich demnach um eine Folgekorrektur, welche auch mit 12:3 Stimmen angenommen wurde.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Abschnitt II Ziff. 2 Abs. 2. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert fünf Jahren abgeschrieben.»

Die Benennung von Jahreszahlen bezüglich des detaillierten Abschreibungsjahrs ist abzusehen. Dieser Antrag ist auch in der Kommission beim Theater St.Gallen so gestellt worden, wie auch der Hinweis von Tinner-Wartau dazu.

Grundsätzlich ist die Unklarheit der Botschaften mit den Jahreszahlen vor allen mit Baubeginn und Fertigstellungen. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit eines Ratsreferendums oder eines fakultativen Referendums und der damit verbundenen Verschiebung der Realisierung des Vorhabens.

Der aufmerksame Leser hat bemerkt, dass es bei der vorliegenden Botschaft mit der Bauphase und dem Abschreibungsjahr aufgehen wird. Wir wollen aber aus dem vorliegenden Antrag das Ziel setzen, dass zukünftige Botschaften über Bauprojekte von dieser Systematik geplant werden sollen.

Wir haben zu dieser Thematik auch in der Kommission ein entsprechende Frage gestellt, aber auf Grund der jetzt vorliegenden lnformationen aktuell den entsprechenden Antrag gestellt. Gemäss unseren lnformationen ist in Bezug auf Beginn des Abschreibungsjahrs auch eine Absprache mit der Finanzkommission vorhanden.

Deshalb empfehle ich lhnen im Namen der SVP-Fraktion reine zwei Jahre nach dem Erlass und nicht mit detaillierten Zahlen festzuhalten und dem Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion dankt der Regierung und der Verwaltung für die Vorlage.

Zur Nutzerseite: Ziel des Strafvollzugs ist die Straffreiheit und die Wiedereingliederung der Täter. Die internen Abläufe beim Bauprojekt sind prima vista auch aus der Flughöhe des Parlamentes teilweise aber nicht einleuchtend. So wird immer noch eine Druckerei betrieben, obwohl der Druckereiarbeitsmarkt schlechte Aussichten in einer schwierigen Phase bietet. Ein Detail, aber auch eine Druckerei braucht Platz und hat Einfluss auf das Gebäudemanagement der Strafanstalt.

Zu erklären wäre auch, warum für den Garagenbetrieb die Fläche gleich verfünffacht werden soll? Es sieht dort eng aus, aber nicht fünfmal zu eng.

Bleiben wir aber bei der Flughöhe des Parlamentes und betrachten das Projekt cum grano salis. Bei der Wettbewerbsituation ist Fingerspitzengefühl gefordert. Das einheimische Gewerbe darf nicht konkurrenziert werden. Das haben Regierung und Verwaltung zugesichert, die CVP-GLP-Fraktion wird Regierung und Verwaltung künftig daran messen.

Bauseits: Die CVP-GLP-Fraktion nimmt Kenntnis vom neuen Immobilienprozess und der Möglichkeit, Gebäude bei Überschwemmungsgefahr in der Rheinebene auch erhöht zu bauen. Die Frage nach dem Ziel der Verdichtung, der Raumplanung, bleibt beim konkreten Projekt unbeantwortet oder auch unberücksichtigt. Es ist der erste Anwendungsfall nach dem neuen Immobilienprozess und liegt auf der Flughöhe des Parlamentes. In diesem frühen Einbezug des Kantonsrates sind die Kosten à distra indicative, wie der Welsche sagen würde, aufzufassen. Hinweise zu Details erfolgen deshalb nur soweit unumgänglich und notwendig. Beim Vorhaben wird ein reiner Zweckbau benötigt. Die Ausführung ist einfach. Ein Wettbewerb kommt nicht in Frage. Ein solcher wäre in diesem Fall wohl auch nur Verantwortungsdelegation. Baukosten und Honorare in der Vorlage sind nicht nachvollziehbar, letzteres nicht einmal rechnerisch.

Das vorgelegte Paket ist in sich so nicht stimmig. Es besteht Korrekturbedarf. Die vorberatende Kommission hat korrigiert. Die CVP-GLP-Fraktion spricht sich deshalb für Investitionskosten von maximal 7,5 Mio. Franken zuzüglich einer halben Million Franken Reserve aus, entsprechend dem gelben Blatt.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Abschnitt I Ziff. 1. Der Kürzungsantrag der vorberatenden Kommission zu Abschnitt I Ziff. 1 ist abzulehnen.

Das gelbe Blatt möchte, dass der Kredit von 9,8 Mio. Franken auf 8 Mio. Franken reduziert wird. Ich habe es im Eintreten gesagt, wir möchte das nicht, wir möchten einen anderen Weg beschreiten, und diesen Weg hat Regierungsrat Mächler vorhin gut angetönt. Das Baudepartement ist gewillt zu lernen, das Baudepartement hat die Diskussion in der vorberatenden Kommission sehr wohl ernst genommen und verfolgt. Sie haben auch angedeutet, dass sie hier Optimierungsmöglichkeiten sehen. Diese Anliegen sind also angekommen und werden im Baudepartement berücksichtigt werden im weiteren Verlauf dieses Projektes.

Nun aber die Limite auf 8 Mio. Franken herunter zu drücken ist eigentlich eine Zwangsmassnahme, die unter diesen Voraussetzungen nicht nötig ist. Wenn wir mit dieser Zwangsmassnahme wiederum auf die Nachtragskreditkultur zurückschwenken wollen, ist das einfach nicht sinnvoll. Diesen Weg möchten wir nicht beschreiten, denn dieser Weg birgt die Gefahr, dass man dann eben doch bei der Qualität dieses Baus Abstriche macht, und das wollen wir ja nicht. Das will die ganze vorberatende Kommission nicht. Die vorberatende Kommission will an der Photovoltaikindachanlage und am guten Energiekonzept festhalten. Die Kommission hat auch Sinn dafür, dass das nicht ein absoluter Massivbau lediglich in Beton wird, es soll auch Holz verwendet werde. Es soll einheimisches Holz verwendet werden können. Sie merken, was ich damit sagen will: Die Leitplanken aufzeigen ist richtig, aber die Kreditlimite als Guillotine so weit nach unten zu schrauben ist falsch.

Also nicht der Nachtragskredit ist das richtige Instrument, sondern dass das Baudepartement und die Leute, die da arbeiten lernen wollen und zur Kenntnis genommen haben, was unser Anliegen ist.

Setzen wir den Fall, der Bau schliesst am Schluss mit 8,5 Mio. Franken, dann haben wir alle das Ziel erreicht, nur bleibt dann diese unschöne Geschichte mit dem Nachtragskredit über diese halbe Million. Was bedeutet das für diesen Rat? Nämlich nichts anderes als Ineffizienz. Wir beraten dann dieses Geschäft ein zweites Mal und wir müssen dann über diese Nachtragskredit befinden und alle sind dann wieder bemüht. Also verzichten wir doch gleich zu Beginn auf diesen Rückschritt zur Nachtragskreditkultur.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zentrales Ziel des Strafvollzugs ist es, Rückfälle von Verurteilten zu verhindern. Die Chancen der Gefangenen auf eine nachhaltige Eingliederung in die Gesellschaft werden durch arbeitsmartknahe Arbeitsplätze sowie durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert. Eine wesentliche Stärke der Strafanstalt Saxerriet ist das vielfältige Arbeitsangebot in den Industrie- und Gewerbebetrieben sowie in der Landwirtschaft. Das breite Arbeitsangebot ist ein zentraler Wettbewerbsvorteil der Strafanstalt Saxerriet bei den Einweisungsentscheiden der Vollzugsbehörden und soll mit dem neuen UHZ weiter ausgebaut werden.

Aus diesen Gründen sehen wir die Notwendigkeit des Baus und sind für Eintreten. Ebenso ist es für uns wichtig, dass die erwirtschafteten Produkte nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden und damit das lokale Gewerbe konkurrenzieren sondern zu ganz normalen marktüblichen Preisen.

Nach breit geführter Diskussion in der vorberatenden Kommission wird die FDP-Fraktion in der Spezialdiskussion die Änderungsvorschläge der Kommission auf dem gelben Blatt unterstützen. Diese Kommission tagte erstmals unter dem neuen Prozess des Immobilienmanagements. In diesem Prozess ist zu diesem Zeitpunkt noch gar kein definitives Bauprojekt vorhanden, sondern ein Vorprojekt mit Annahmen. Es ist wichtig, dass sich der Kantonsrat bei Bauvorhaben auf den Kostenrahmen bezieht und damit den Kostenrahmen definiert. Bei massiven Streichungen muss man jedoch damit rechnen, dass es vermehrt zu Nachtragskrediten kommen könnte.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Ich spreche im Namen dieser Besserwisserfraktion und auch als Unternehmer.

Vieles wurde bereits gesagt, einiges ganz deutlich, am besten hat es Boppart-Andwil ausgeführt über die Kosten der Planung die exorbitant hoch sind, dazu braucht es keine weiteren Ergänzungen.

Dass in einem Neubau entsprechend zeitgemässe und gesetzeskonforme Arbeitsplätze geschaffen werden, war so wenig bestritten wie der Standort, die Grösse und die Menge. Dass im Konzept und in der Ausarbeitung des Zentrums noch Änderungen erfolgen, wurde uns in der vorberatenden Kommission in Aussicht gestellt und wird bestimmt auch noch entsprechend umgesetzt werden.

Hier erkennt die SVP-Delegation aber definitiv noch Handlungsbedarf.

Die Bedenken der SVP-Delegation, dass eine wettbewerbsverzerrende Situation durch diese subventionierten Arbeitsplätze geschaffen wird, wurden durch die Leitung der Strafanstalt weder dementiert noch konnten diese vollständig eliminiert werden.

Mit der nötigen Sensibilität bei Auftragsannahmen und durch Gespräche mit regionalen und nationalen Unternehmen konnten hingegen in der Vergangenheit diese Friktionen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Die Strafanstalt geniesst in der Gegend und im Kanton unbestritten einen respektablen Ruf. Gemäss Leitbild und gelebter Ethik ist von der aktuellen Leitung der Strafanstalt auch nicht geplant, zukünftig die vorteilhafte Wettbewerbssituation auszunutzen, obwohl im Grundsatz die Möglichkeit dafür bestehen würde.

Eine engere Zusammenarbeit zum Beispiel mit der landwirtschaftlichen Schule Salez macht sicher Sinn, weitere auswärtige Arbeiten hingegen könnten zwecks Auslastung um jeden Preis angeboten und auch ausgeführt werden.

Betriebswirtschaftlich zwingende Gründe liegen keine vor und 120 Insassen stellen insgesamt doch ein sehr grosses Potenzial an kostengünstigen Arbeitern dar.

Deshalb verlangen wir, dass aus den Angeboten des neuen Handwerkszentrums weder das örtliche noch das regionale Gewerbe deswegen Aufträge verlieren dürfen.

Von der SVP-Delegation wird ausdrücklich verlangt, dass die bewährte, gängige Praxis auch zukünftig weiter betrieben wird und behält sich im Zuwiderhandlungsfalle vor, entsprechende regulierende Massnahmen einzuleiten.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Wir haben die Thematik relativ deutlich in der Kommission besprochen.

Wenn man die Vergleichsbauten mit den Kosten vergleicht, dann sind wir doch mit 8 Mio. Franken gut bedient. Und vor allem wenn man mit der Indachsolaranlage, wie auch geplant, den ökologischen Beitrag leistet, ist das in Ordnung. Eine Aufbaute zum normalen Dach kommt ja bekanntlicherweise teurer, Blumer-Gossau.

Gehen wir den Schritt mit dem 8 Mio. Franken-Kredit und wir werden den Nachtragskredit, wenn er dann kommt und uns plausibel vorliegen wird, genau prüfen. Jetzt ist das Baudepartement gefragt, es ist eine sportliche Aufgabe, aber wir haben Vertrauen in diese Leute, dass sie das schaffen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Am 1. Juni 2017 traf sich die vom Kantonsrat bestellte vorberatende Kommission in der Strafanstalt Saxerriet zur Beratung des Geschäfts 35.17.02 KRB über den Bau des Unterhalts- und Handwerkerzentrums der Strafanstalt Saxerriet (abgekürzt UHZ).

Von Seiten des Nutzerdepartements – dem Sicherheits- und Justizdepartement – waren anwesend:

  • Regierungspräsident Fredy Fässler;

  • Leiter Amt für Justizvollzug, Joe Keel;

  • Direktor der Strafanstalt Saxerriet, Martin Vinzens.

Von Seiten des ausführenden Departements – des Baudepartementes – waren anwesend:

  • Regierungsrat Marc Mächler;

  • Generalsekretär Kurt Signer;

  • Kantonsbaumeister Werner Binotto;

  • Projektleiter Thomas Bürkle.

Von Seiten der Parlamentsdienste waren anwesend:

  • Geschäftsführer Matthias Renn;

  • Stv. Geschäftsführerin Christina Wirz.

Die Anwesenheit von Projektleiter Thomas Bürkle wurde seitens des Baudepartementes, zwei Tage vor der Kommissionssitzung gewünscht. Da es der Klärung eventueller Detailfragen dienlich sein würde, entschied der Präsident kurzfristig die Anwesenheit von Thomas Bürkle gutzuheissen.

Lassen sie mich zuerst noch kurz ein paar technische Äusserungen zu diesem Geschäft machen: Die Botschaft der Regierung an den Kantonsrat umfasste bis anhin im Hochbautenbereich ein mit einem detaillierten Kostenvoranschlag fertig geplantes Bauprojekt. Ku?nftig – so auch diese Vorlage – umfasst eine Baubotschaft, gema?ss dem neuen Immobilienmanagement des Kantons St.Gallen, die Eckpunkte des ku?nftigen Bauprojekts sowie die aufgrund des definierten Bedarfs u?ber Fla?chen- und Volumenkennwerte ermittelten Anlagekosten. Entgegen der gerade beratenen Vorlage zum Konzert und Theater, ist die vorliegende Botschaft, die erste Vorlage nach dem neuen Immobilienmanagement, somit werden wir in Zukunft nicht mehr über Stühle, Beinfreiheiten und WC's beraten.

Zum Einstieg in die Beratung, führte uns der Direktor der Strafanstalt durch die Örtlichkeiten, wobei sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission einen Überblick verschaffen konnten. Gezeigt wurden neben dem geplanten Standort des UHZ auch die aktuellen Werkstätten für Unterhalt und Handwerk. Diese stossen zur Zeit an die Grenze der Platzverhältnisse und können aktuelle Vorgaben an Arbeitssicherheit und Umweltschutz nur eingeschränkt einhalten. Weiter machen namhafte Kunden ein Fragezeichen hinter eine weitere, zukünftige Zusammenarbeit, weil Vorgaben der Firmenaudits nicht mehr eingehalten werden können. Nach der Besichtigung zog sich die Kommission zur Beratung zurück.

Die Kommissionsmehrheit eruierte beim vorliegenden Projekt diverse Sparmöglichkeit, sei es nun bei den Planungskosten oder bei der Ausführung. Als Resultat der Beratung beantragt ihnen die Kommission, das Projekt UHZ Saxerriet mit einem Kostendach von 8 Mio. Franken zu versehen. Sollten sich in der Detailplanung die georteten Einsparmöglichkeiten nicht realisieren lassen, so könnte die Regierung einen begründeten Nachtragskredit beantragen. Das Instrument des Nachtragskredits wurde von der Kommission jedoch klar als ultima ratio deklariert.

Die Kommission will aber ausdrücklich am geplanten Bauvorhaben, insbesondere an der vorgesehenen Nutzfläche und der geplanten Photovoltaikanlage, festhalten. Mit dem Bau eines neuen UHZ würden die Voraussetzungen geschaffen, um zweckmässige und arbeitsrechtlich konforme Arbeitsplätze anzubieten. Dank der Zentralisierung der verschiedenen Standorte werden die Arbeitsabläufe mit dem Neubau zudem effizienter und die Vollzugsarbeit des Betreuungspersonals vereinfacht. Dazu können die baulichen und energetischen Mängel beseitigt werden. Zusätzlich spart die Strafanstalt Kosten, da insbesondere Unterhaltsarbeiten von Immobilien und des Fuhrparks verstärkt selber erbracht werden können.

Aus der Kommissionsmitte wurden Bedenken geäussert, dass mit dem Neubau des UHZ das einheimische Gewerbe durch staatliche querfinanzierte Arbeitsplätze konkurrenziert werden könnte. Die Anwesenden Vertreter des Sicherheits- und Justizdepartementes – namentlich Joe Keel und Martin Vinzens – konnten die Bedenken der Kommission nicht bestätigen. Vielmehr sei es der Strafanstalt wichtig, mit dem heimischen Gewerbe ein gutes Verhältnis zu pflegen. Vor diesem Hintergrund sei es nicht im Interesse des Saxerriets, das heimische Gewerbe zu konkurrenzieren.  

Abschliessend beantragt ihnen die vorberatende Kommission eintreten auf das Geschäft. Zu den Anträgen auf den gelben und grauen Blättern äussere ich mich später.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bedanke mir bei Ihnen, dass Sie die Notwendigkeit dieses Unterhalts- und Handwerkzentrums nicht bestreiten. Sie erachten es als richtig, dass wir das machen, das ist sicherlich sehr positiv.

Was sicherlich zu grosser Diskussion führte, und das wurde jetzt auch mehrfach von Ihnen erwähnt, ist der neue Umgang mit dem neuen Immobilienmanagement. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, zumindest wir, aus unserer Seite, müssen auch noch lernen damit umzugehen. Und zwar müssen wir auch noch lernen, wenn wir jetzt auf einer höheren Flughöhe sind, welche Details können wir Ihnen bereits präsentieren, und welche Details sind noch nicht sinnvoll? Ich würde auch behaupten, dass wir wahrscheinlich auch mit dem Kantonsrat dieses neue Instrument ausloten müssen. Ich bin froh, dass wir zumindest jetzt nicht einen Schiffbruch erleiden, sondern dass wir zumindest einen Kompromiss gehen können. Sie sehen, es gibt kein rotes Blatt diesbezüglich.

Ihr Wille, dass wir dieses Unterhaltszentrum günstiger machen sollen, obwohl zwar am Standard nicht geschraubt werden soll, auch nicht an der Photovoltaikanlage, aber trotzdem nehmen wir das als Herausforderung an und werden versuchen, ich bin auch froh, wenn wir dazu Tipps erhalten und Besichtigungen von privaten Objekten durchführen können. So können wir lernen und das vielleicht dann wirklich zu diesen Kosten, die Sie jetzt geschätzt haben, auch machen können. Aber eines ist mir ein Anliegen und deshalb gibt es kein rotes Blatt: Sollte sich zeigen, dass nach der Detailplanung diese 8 Mio. Franken nicht gehen, dann werde ich mit einem Nachtragskredit kommen. Aber selbstverständlich werde ich diesen Nachtragskredit dann sehr wohl begründen – das ist mir auch klar, und dann wird es nochmals eine Diskussion geben. Aber ich glaube, und das ist für mich die erste Erkenntnis aus dem neuen Immobilienmanagement, dass es durchaus sein kann, dass wir in Zukunft wieder vermehrt mit Nachtragskrediten operieren müssen, weil es auch für uns schwieriger ist, weil wir ja die detaillierte Projektierung noch nicht haben, wie teuer so ein Vorhaben sein wird. Wir basieren auf Kennzahlen und da kann es durchaus sein, dass man dann bei der Ausarbeitung der Detailplanung merkt, dass man zu optimistisch war, oder man war auch einfach zu teuer. Dann muss ich nicht kommen, dann habe ich keinen Nachtragskredit zu stellen, aber dann werden wir die Mittel nicht ausschöpfen, das verspreche ich Ihnen auch. Das Mittel des Nachtragskredites kann vermehrt kommen.

Ich muss Ihnen auch sagen, dass ich einen Nachtragskredit nicht scheue wie der Teufel das Weihwasser. Ich setze auf Sie. Wenn ein Nachtragskredit gut begründet ist, dann habe ich in Sie vertrauen, dass Sie in der Regel diesen Nachtragskredit auch gutheissen werden. Das war jedenfalls in der Vergangenheit so. Deshalb gebe ich mein Vertrauen auch an Sie, dass wir dann ein faires Spiel miteinander betreiben. Aber kurzum, wir nehmen diese Herausforderung an, wir werden versuchen, dass diese 8 Mio. Franken vielleicht ausreichen. Wenn dem aber nach der Detailplanung nicht der Fall sein sollte, dann rufen Sie nicht allzu schnell aus, dass wir mit einem Nachtragskredit kommen, sondern schauen Sie diesen zumindest sehr gut an und überprüfen Sie, ob die Begründung stichhaltig ist oder nicht. Dann werden wir das miteinander hier nochmals diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ich bin ein Vertreter dieser Besserwisser. Ich stehe hinter der Vorlage. Ich sehe, dass diese unbestritten ist. Die Investitionen müssen wir betätigen. Den Kredit werden wir jetzt auf ein realistisches Niveau kürzen. Jetzt geht es aber auch noch darum, dass wir mit diesen Mitteln eine zweckmässige, den Bedürfnissen der Handwerker entsprechendes Werkgebäude erstellen. Diese Anforderungen erfüllt das Vorprojekt der Botschaft bei Weitem noch nicht. Ich denke da an die Raumhöhen bis 12,5 m, deshalb haben wir so tiefe Kubikmeterpreise, weil wir ja ein Luftschloss bauten, die Erschliessung der oberen Stockwerke, säulenlose Statik usw. Ich weiss, dass die operativen Anmerkungen nicht unbedingt zu den Aufgaben des Kantonsrats gehören, erwarte aber, dass sie doch einfliessen können.

In der Kommission habe ich auch die kurze Amortisationszeit der Photovoltaikanlage (PVA) hinterfragt. Auf meine Frage, wie hoch der Mehrpreis der Indachanalge gegenüber dem normalen Dach sei, haben die Kommissionsmitglieder mit dem Protokoll eine schriftliche Antwort erhalten. Diese ist mindestens für mich nicht nachvollziehbar. Während die PVA in- oder aufdach mit je 406'500 Franken veranschlagt wird, wird das wegfallende Dach, die Dacheindeckung, mit einem Minderpreis von 307'000 Franken bemessen. Stellen Sie sich vor, die ganze Ziegeleien würden ja konkurs machen, wenn wir nur noch Photovoltaikpanels auf die Dächer setzen würden, weil sie so billig sind. Realistisch ist ein Minderpreis von rund 80'000 Franken. Meine Schätzungen wurden von zwei unabhängigen Quellen bestätigt. Realistisch ist somit anstatt einer Amortisationszeit von fünf Jahren, rund 10 Jahre oder mehr. Auch dann wäre die Investition der PVA unbestritten und sinnvoll. Was mir aber Sorge macht ist, dass sich solche Zahlen in einer Botschaft zu Handen des Kantonsrats einschleichen. Die Botschaft soll ja Entscheidungsgrundlage für das Parlament sein. Es ist nur ein kleines Mosaiksteinchen, aber ich habe doch ein schlechtes Gefühl

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Oberstes Ziel des Strafvollzugs ist es, Rückfälle von Verurteilten zu verhindern und damit mögliche künftige Opfer und die Gesellschaft insgesamt zu schützen. Hierfür übernimmt die Strafanstalt Saxerriet eine wichtige Aufgabe im Kanon St.Gallen. lm Bezug auf das neue UHZ soll weiter ausgebaut werden, weil die handwerkliche Tätigkeiten entweder in zu kleinen Räumen oder teils gar nicht vorhanden sind.

Durch den Neubau gegenüber der Konkurrenz soll ein «Wettbewerbsvorteil» entstehen. Die Zuteilung, bzw. Einweisungsentscheidung wird durch die Vollzugsbehörde getätigt. Im vorliegenden Fall kann der Kanton St.Gallen dies also selber steuern und so das «Saxerriet» auslasten. lm zweiten Schritt werden die Anstalten im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat ausgelasten. Dies wird auch im gegenteiligen Fall mit den anderen Konkordatsmitglieder bzw. Kantonen praktiziert. Vorliegend hat das Saxerriet rund 43 Prozent der möglichen lnsassenplätze des Ostschweizer Konkordats sowie mit dem bestehenden Ruf bereits ein gewissen Vorteil. Erfreulich wäre eine tiefere Auslastung auf Grund einer tieferen Kriminalitätsrate. Wir anerkennen den Bedarf für ein neues Zentrum sowie die Nutzung der Fläche. Die Konkurrenzierung gegenüber der Privatwirtschaft ist ein Diskussionspunkt. Obwohl für die Strafanstalt in erster Linie der Vollzug und die Wiedereingliederungsmassnahmen die obersten Ziele sein müssen, sind die praktizierbaren Arbeiten durch Staatsfinanzierung gegenüber der Privatwirtschaft bevorteilt. Es wurde uns aber plausibel erklärt, dass bei der Strafanstalt Saxerriet mit dem Angebot keine Konkurrenzierung gegenüber der Privatwirtschaft entstehen darf bzw. soll.

Wir begrüssen, dass mit dem geplanten Bau die Kosten eingespart werden können, indem möglichst viele Unterhaltsarbeiten an der lnfrastruktur durch die lnsassen ausgeführt werden können. Obwohl erst nach der Genehmigung der Botschaft ein Planverfahren für das definitive Bauprojekt erstellt wird, ist die SVP-Fraktion in Sachen Planungskosten doch der Meinung, dass die projektierten Planungskosten in der Höhe von 1,85 Mio. Franken in Bezug auf die reellen Projektkosten überhöht sind. Leider ist der Kanton immer noch auf dem hohen «Ross» unterwegs. So ist der geplante Bau doch ein Luxusbau, dies vor allem in Bezug auf die Baukosten. Wenn man den aktuellen Bau mit Bauten in der Privatwirtschaft vergleicht, sind die Baukosten überhöht. Denn Vergleichsbauten mit grösserer Nutzfläche sowie teil inkludierten Baulandkosten sind diese tiefer als die Kosten der Botschaft. Zusätzlich sind doch für Offen-Vollzugs-Bauten weniger bauliche/technische Massnahmen zur Fluchtverhinderung nötig. Folglich der einfachen Bauweise ist aus unserer Sicht keine Notwendigkeit einer Wettbewerbsdurchführung nötig. Ebenfalls positiv zu werten ist die Aussage in der Botschaft, dass regionale Unternehmungen die Bauten ausführen können, auch die Holzbauten. Dies im Hinblick auf den Bau aus der Nachbarschaft vom Saxerriet (Satz??).

Auf Grund der Sachlage unterstützen wir den Kreditbedarf von gesamthaft 8 Mio. Franken sowie entsprechender Aufsplittung der Kosten für Bund und Kanton. Gesamthaft unterstützen wir die Anträge der vorberatenden Kommission.

Noch ein kurzes Wort zum Nachtragskredit: Bei der aktuellen Vorlage kommt erstmals das neue lmmobillienmanagement zu tragen. Deshalb haben wir kein geplantes Bauprojekt vorliegend. Bezüglich Kosten und Kreditbedarf un der vorliegenden Ausführungen muss das Baudepartement für Nachtragskredite dies plausibel erklären. Im Gegenzug wird die Regierung den Nachtragskredit beantragen entsprechend erläutert plausibel in Bezug auf Vergleichsbauten. lm Gegenzug wird die Regierung aufgrund der vorliegenden Einsparmöglichkeiten den Nachtragskredit beantragen. Allerdings darf das Mittel des Nachtragskredits nicht zum Regelfall werden, so wie es der Kommissionspräsident gesagt hat als ultima ratio.

Die SVP-Fraktion schlägt Ihnen Eintreten auf das Geschäft vor sowie Gutheissung der Anträge der Kommission. Bezüglich unserem Antrag werde ich mich später äussern.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das UHZ macht Sinn. Der Bedarf ist ausgewiesen. Handwerkliche Tätigkeiten sind sinnvoll, geben Struktur in den Tagesablauf, geben den Insassen die Möglichkeit neues dazuzulernen und sind vorallem eine wichtige Vorbereitung auf die Zeit nach der Haftentlassung. Sie erhöhen die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft.

Der Bau zeichnet sich aus durch eine zweckmässige Architektur und ein zeitgemässes vorbildliches Energiekonzept. Lobend erwähnt sei hier die Photovoltaik-Indachanlage, das ganze Dach ist mit EV-Elementen bedeckt.

Diese Bauvorlage wurde erstmals nach dem neuen lmmobilienmanagement ausgearbeitet, so wie es dieser Rat gewünscht hat. Es liegt also noch kein detailliert ausgearbeitetes Bauprojekt vor. Nun monieren insbesondere SVP- und CVP-GLP-Fraktion die Kosten seien mit 9,8 Mio. Franken eindeutig zu hoch und fordern gleichzeitig eine Reduktion auf 8 Mio. Franken (7,5 Mio. für den Bau und 0,5 Mio. Reserve). Diese Reduktion um fast 20 Prozent unterstützen wir nicht. Wir vertrauen dem Baudepartement und wollen hier nicht als Besserwisser den Rotstift ansetzen. Wenn der Bau am Schluss etwas günstiger abrechnet als jetzt budgetiert, so freut das natürlich auch uns. Aber die massive Kürzung des Kredits und gleichzeitig die Ankündigung eines allfälligen Nachtragskredits entsprechen nicht unserer Vorstellung einer seriösen Planung und Finanzpolitik.

Die Kommission kritisierte insbesondere die Planungskosten und die Reserven seien zu hoch. Dass diese Positionen grosszügig bemessen sind sehen wir auch, wollen deswegen den Kredit aber nicht kürzen. Es zeigt sich eben immer wieder, dass sich eine seriöse Planung bewährt, beziehungsweise sparen beim Planen sich später im Überschreiten der Baukosten rächt. Die Vergleiche der Kubikmeterpreise, die Sie in der Vorlage S. 8 und 9 nachlesen können, zeigen immerhin auf, dass die Kosten fürs UHZ mit 310 Franken je m3 deutlich günstiger ausfallen als bei den Vergleichsobjekten. Als Vergleichobjekt hat der Kanton den Werkhof Buchs und den Werkhof Schmerikon herangezogen. In Buchs sind die Kubikmeterkosten bei 389 Franken, in Schmerikon bei 448 Franken, also fast eineinhalb Mal so hoch wie im UHZ das jetzt zur Diskussion steht.

Wir bitten den Rat sich nicht auf das Besserwisserspiel der Kommission einzulassen und dieses erste Bauvorhaben nach Immobilienmanagement in der Version der Regierung gutzuheissen und folglich das gelbe Blatt der Kommission abzulehnen. Das Baudepartement wird das Projekt sorgfältig und in der notwendigen Qualität ausführen und den Finanzen Sorge tragen – davon sind wir überzeugt. Ein Comeback der unsäglichen Nachtragskreditkultur kann nicht die Lösung für die Zukunft sein.

Das neue Immobilienmanagement macht keinen Sinn, wenn die vorberatenden Kommissionen jeweils die Projektkredite herunterkürzen und für den Notfall dann Nachtragskredite empfehlen. Das ist der falsche Weg, den wir nicht beschreiten sollten, auch nicht bei diesem ersten Mal und schon gar nicht bei den kommenden Bauvorlagen.

Haben wir etwas Vertrauen ins Baudepartement und die guten und erfahrenen Leute, die dort einen guten Job machen, lehnen wir das gelbe Blatt ab.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 2 ist zuzustimmen.

Für einmal ist das ein sehr vernünftiger Vorschlag. Ich denke, beim neuen Immobilienmanagement wird das künftig der Standart sein.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Entschuldigen Sie diese Missverständnis, ich habe nur meine Karte eingesteckt und gemeint, ich hätte damit die Anmeldung für ein Votum durchgeführt.

Ich erlaube mir aus der fachlichen Sicht zwei, drei Anmerkungen auch zu Fragen, die noch einmal im Eintreten angetönt wurden. Strafvollzug ist im Regelfall befristet. Strafvollzug soll auf ein möglichst deliktfreies Leben vorbereiten, Stichwort «Resozialisierung». Eines der wesentlichsten Elemente für ein deliktfreies Leben ist natürlich, dass die Leute nach der Entlassung eine Arbeitsstelle haben, in der Lage sind, den ganzen Tag zu arbeiten, eine sinnvolle Tagesstruktur haben, Selbstwert entwickeln können, wenn Sie selber für sich sorgen können und nicht von der Sozialhilfe leben müssen und die Versuchung zu delinquieren natürlich dann auch zurückgeht. Damit wir dieses Ziel erreichen können, sind wir darauf angewiesen, möglichst arbeitsmarktnahe Arbeitsplätze anbieten zu können. Wir haben im Moment ehrlich gesagt im Saxerriet auch rechtliche Schwierigkeiten mit diesen Arbeitsplätzen, wir erfüllen arbeits- und umweltrechtliche Vorgaben nicht. Wir haben hier als Kanton eine Verantwortung, dass wir uns im Strafvollzug an Gesetze halten, wenn wir schon Leute auf ein deliktfreies Leben vorbereiten wollen.

Wir werden auch von den Einweisern bzw. den Vollzugsverantwortlichen in den Kantonen, die uns Leute zuweisen, indirekt kontrolliert. Die kennen unsere Anstalten, die schicken ihre Leute dort hin, wo die Vollzugsziele am ehesten erreicht werden können und dazu gehören natürlich diese erwähnten arbeitsmarktnahen Arbeitsplätze. Wenn wir diese nicht mehr anbieten, laufen wir Gefahr, dass die Vollzugsverantwortlichen ihre Leute andern Strafanstalten zuweisen. Das wollen wir natürlich nicht, wir kalkulieren unsere Tagespauschalen auf der Basis von 90 Prozent Auslastung, das ist im ganzen Konkordat so. Wenn wir darunter liegen, dann finanzieren wir den Rest, und wenn wir darüber liegen, so ist das für uns auch wirtschaftlich attraktiv.

Zur Frage der Konkurrenz zum Gewerbe: Man kann das jetzt nicht klein reden. Wenn wir für 120 Leute Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, und wir erwarten, dass wir da auch Produkte erreichen und bearbeiten, die auf dem Markt nachgefragt sind, dann sind wir Konkurrenten des Gewerbes. Aber wir sind auf der anderen Seite natürlich auch Kunden dieses Gewerbes. Auch das Gewerbe weiss, dass in der Strafanstalt eine Arbeitspflicht besteht. Das Gewerbe ist auch daran interessiert, dass wir den Strafvollzug möglichst effizient und effektiv durchführen, von daher ist das Verständnis für diese Konkurrenzsituation vorhanden. Aber selbstverständlich schaut das Gewerbe sehr sehr argwöhnisch auf unsere Preise, und zwar nicht nur im Saxerriet, auch im Platanenhof sowie im Massnahmenzentrum Bitzi. Wir müssen unsere Produkte zu Marktpreisen anbieten, wir können nicht zu Dumpingpreisen arbeiten. Wenn wir das tun würden, hätten wir natürlich in Kürze Schwierigkeiten mit dem Gewerbe. Ich kann auch an dieser Stelle noch einmal bestätigen, dass wir uns an diese Vorgaben weiterhin halten werden. Wenn wir das nicht tun würden, würde das in Kürze auch zu Vorstössen in diesem Rat führen. Ich sitze jetzt schon 25 Jahre in diesem Rat, und ich kann mich nicht erinnern, dass je einmal derartige Klagen aus dem Gewerbe vorgetragen wurden.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Abschnitt I Ziff. 2 Abs. 1 und Ziff. 3 Abs. 1: hat keine weiteren Einwände.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Ich höre Blumer-Gossau weit lieber zu Bildungsfragen wie zu Baufragen sprechen.

Mich stört es, wenn wir hier schon zum vornherein über Nachtragskredite sprechen. Ich bin überzeugt, dass im Baudepartement die Kompetenz vorhanden ist, diesen Bau so vernünftig zu bauen, dass wir vielleicht nicht einmal diesen von uns gegebenen Kredit brauchen. In der Privatwirtschaft, und das kann ich Ihnen schriftlich geben, wären solche Preise nicht zu zahlen.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
13.6.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 2 ist zuzustimmen.

Stimmen Sie diesem grauen Blatt zu. Der Antrag ist in der Tat eigentlich richtig und er entspricht auch dem Theatervorschlag, es ist der gleiche Wortlaut. Deshalb kann ich Ihnen mitteilen, dass wir seitens der Regierung damit einverstanden sind.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
18.9.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
20.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017