Geschäft: II. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.07 C
TitelII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung10.6.2011
Abschluss31.1.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Finanzkommission vom 10. November 2011
AntragAntrag der Regierung vom 6. September 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 31. Januar 2012
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 27. September 2011
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2012
AntragAnträge der Finanzkommission vom 25. August 2011
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2011Schlussabstimmung92Zustimmung20Ablehnung8
28.11.2011Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 43 Abs. 1 Bst. b57Zustimmung29Ablehnung34
27.9.2011Art. 43 Abs. 1 Bst. b59Antrag der vorberatenden Kommission42Antrag der Regierung19
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Eigentlich ist es erstaunlich, dass sich die Gemeinden jetzt einverstanden erklären, eine weitere Lastenverschiebung zu ihren Lasten zu machen. Die SP-Fraktion hatte einen Kostenteiler von 50:50 mitgetragen. Sie wehrt sich aber dagegen, weitere Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen. Nach Anhörung von Stimmen aus verschiedenen Gemeinden ist sie klar der Meinung, dass ein Verhältnis von 50:50 in Ordnung ist, dass aber keine Mehrlasten übertragen werden sollen. Es gibt noch keinen Soziallastenausgleich unter den Gemeinden, auch wenn ein solcher meines Wissens in Bearbeitung ist. Die SP-Fraktion will zur vorliegenden Thematik keinen weiteren Druck auf die Gemeinden ausüben, weil die Gefahr besteht, dass beispielsweise aus Kostengründen mit Platzierungen zugewartet wird. Es darf nicht sein, dass auf diese Art und Weise Massnahmen auf dem Buckel der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Präsident Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt Art. 43 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «zwei Drittel der Leistungsabgeltung.»

Zum Zeitpunkt der Abstimmungen in der Finanzkommission und in der 1. Lesung im Kantonsrat war die Haltung der Gemeinden und auch jene der Fraktionen noch unklar. Deshalb hat der Kantonsrat den Antrag der Finanzkommission in der Septembersession 2011 unterstützt, welcher einen Kostenteiler von 50 Prozent vorsah. In der Zwischenzeit wurde seitens der Gemeinden bekannt, dass diese mit dem ursprünglichen Antrag der Regierung, nämlich einem Kostenteiler von zwei Dritteln zulasten der Gemeinden und einem Drittel zulasten des Kantons, einverstanden sind. Diese Variante hat die Finanzkommission nun für die 2. Lesung übernommen. In der Finanzkommission wurde dem Antrag mit 13:2 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
27.9.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Im Kanton St.Gallen besteht für Kinder und Jugendliche, die des besonderen Schutzes und der spezifischen Förderung in einer stationären Einrichtung bedürfen, ein breites Angebot unterschiedlicher Träger. Dabei handelt es sich um junge Menschen mit sozialen, psychischen oder schulischen Problemen. Je nach Einweisungsgrund werden Aufenthalte in Kinder- und Jugendheimen oder ähnlichen Einrichtungen allerdings unterschiedlich finanziert. Nach Art. 43 des Sozialhilfegesetzes (abgekürzt SHG) sind für die Finanzierung von Aufenthalten von Kindern und Jugendlichen in St.Galler oder ausserkantonalen Heimen die politischen Gemeinden zuständig. Neu ist vorgesehen, dass die zuständige politische Gemeinde dafür zwei Drittel zu übernehmen hat. Die von der Regierung vorgeschlagene Massnahme führt zu einer dauerhaften Verschiebung von jährlich 4,2 Mio. Franken vom Kanton auf die Gemeinden. Die Finanzkommission hat bei der Beratung der Vorlage von der Vereinbarung mit den Gemeindepräsidenten noch nichts gewusst und deshalb die Aussage «die Hälfte der Leistungsabgeltung» von den Beschlüssen im Februar 2011 übernommen. Wenn sie von dieser Vereinbarung Kenntnis gehabt hätte, hätte sie vermutlich dem Antrag der Regierung gemäss Vorlage zugestimmt, und es hätte kein gelbes und kein rotes Blatt gegeben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Zu Hartmann-Flawil: Zur aufgeworfenen Frage der Kompetenzen über die Einweisung möchte ich Folgendes anfügen: Soeben wurde die Mitgliederliste der vorberatenden Kommission zum Geschäft 22.11.12 «Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht» verteilt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass ab 1. Januar 2013 eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Einweisungen vornimmt, was die Frage nach der Kompetenz klärt. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Frage nach dem Lastenausgleich immer mal wieder aufflammt. Sie wurde beim Finanzausgleich und auch andernorts schon diskutiert. Aber ich glaube auch, dass dieses Thema nun einmal definitiv beerdigt werden sollte.

Zu Eberhard-St.Gallen: Es ist uns bewusst, dass die Sonderpädagogik immer noch einer Lösung harrt. Ich bin aber auch der Ansicht, dass die Sonderpädagogik nicht primär eine Frage der Finanzen, sondern der Steuerung ist. Diese Thematik sollte im Rahmen der Vorlage über die Sonderpädagogik diskutiert werden. Ist dem nicht so, besteht dann tatsächlich die grosse Gefahr, dass wir nur diskutieren, keine Probleme lösen und die Kosten weiterhin anfallen lassen. Es ist richtig, für die vormundschaftliche Einweisung einen Entscheid zu fällen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ohne gelbes und rotes Blatt hätte es ein graues gegeben. Denn die SP-Fraktion hätte beantragt, bei der im Februar 2011 vorgeschlagenen und beschlossenen Massnahme - eine Kostenteilung von 50 zu 50 - zu bleiben. Es widerspricht nach Einschätzung der SP-Fraktion auch Treu und Glauben, hier Veränderungen vorzunehmen. Daneben hat die zusätzliche Belastung der Gemeinden aber auch unerwünschte Nachteile für die Kinder und Jugendlichen. Dazu seien folgende wichtige Gründe angeführt:

  1. Die Hürde für eine sinnvolle Beschulung in einem Heim wird mit jeder Erhöhung des Kostenanteils zulasten der Gemeinden höher. Angesichts der für die Gemeinden sehr hohen Kosten würden wohl vielerorts ungünstige oder wenig zielführende Ersatz- oder Übergangslösungen gesucht werden. Im schlimmsten Fall würde zugewartet, bis, beispielsweise nach einer Straftat, ein anderer Kostenträger für die Beschulung in Heimen die Verantwortung übernehmen müsste. Dies kann weder im Interesse der Kinder und Jugendlichen noch im Interesse der Gesellschaft sein.

  2. Der Druck auf die Entscheidungsgremien stiege angesichts der Kostenfolgen für die betroffenen, insbesondere die kleinen Gemeinden enorm. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass eine sachgerechte Entscheidung im Interesse des Kindes erheblich erschwert würde.Schon bei einer Verteilung von 50 zu 50 steigen die Kosten für die Gemeinden deutlich. Da kennen sich insbesondere die Zentrumsgemeinden, die Zentrumslasten zu tragen haben, aus. Des Weiteren steigt aber auch der Druck auf die Familien, sich in Richtung Zentren zu verschieben. In den Regionen ist es eine Realität, dass betroffene Familien versuchen, in grössere Gemeinden zu ziehen, weil diese die Kosten besser tragen können und bessere Angebote bereitstellen. Aus der Sicht der SP-Fraktion ist es angesichts dieser Kostenverschiebung zwingend notwendig, dass der Lastenausgleich im Sozialbereich oder die Abgeltung zentralörtlicher Leistungen erneut diskutiert werden muss. Die SP-Fraktion hat in der Februarsession 2011 einer Kostenteilung von 50 zu 50 zugestimmt und steht weiterhin zu diesem Entscheid.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Art. 43 [Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE c) Kostenträger 1. bei Kinder- und Jugendheimen]. Dem Antrag der Regierung zu Art. 43 Abs. 1 Bst. b ist zuzustimmen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass keine Vereinbarung getroffen worden ist. Die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) hat das Thema aber im Rahmen der Regierungsgespräche vor etwa zehn Tagen zum Ausdruck gebracht. Es geschah auch mit Blick darauf, dass die VSGP jener Staatsebene die Aufgabe und die Finanzierung zuteilen will, welche die Hauptverantwortung oder den grössten Teil der Aufgabe ausführt. Aus diesem Grund hat die VSGP erklärt, dass sie sich mit der von der Regierung vorgeschlagenen Kostenteilung einverstanden erklärt. Natürlich freut sie sich jetzt darüber, dass die Finanzkommission an die Gemeinden gedacht hat. Ich habe mir tatsächlich auch überlegt, ob ich das «Angebot bzw. das Geschenk» der Finanzkommission annehmen soll. Aber ich bin der Meinung, dass es unklug ist, wenn die VSGP, die sonst immer auf die Gemeindeautonomie pocht, dann bei der erstbesten Gelegenheit versucht, einen finanziellen Vorteil herauszuziehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Es ist klar, dass die Gemeinden ihren Anteil an die Aufgabenteilung leisten müssen. Das Postulat 43.99.17 «Effizienterer Mitteleinsatz zur Erziehung und Schulung sozial auffälliger Jugendlicher» von Peter Schorer ist leider immer noch in der Schublade. Des Weiteren hat die CVP-Fraktion die Motion 42.10.21 «Vom Einweisungsgrund unabhängige Kostenregelung für den Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen in einer stationären Einrichtung» eingereicht. Diese beiden parlamentarischen Vorstösse beinhalten die Thematik, die im vorliegenden Nachtrag zum Sozialhilfegesetz angesprochen ist. Nach wie vor ist das Problem aber nicht gelöst. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (abgekürzt NFA) hätten Lösungen gefunden werden sollen. Es ist aber so, dass nach wie vor bei der Neuregelung von sonderpädagogischen Massnahmen Klarheit geschaffen werden müsste und die Finanzierungsmodelle und Organisationsstrukturen für das Heim und Sonderschulwesen grundsätzlich geklärt und neu strukturiert werden müssten. Wie gesagt, es ist unbestritten, dass die Gemeinden einen Anteil an der Finanzierung übernehmen. Im vorliegenden Fall geht es um zivilrechtliche Einweisungen sozialauffälliger Jugendlicher seitens der Justiz oder Vormundschaft. Mit dieser Vorlage wird eine vollendete Tatsache geschaffen, ohne dass dabei der wichtige Rest diskutiert und mit Inhalt gefüllt worden ist. Was heisst das nun für die schulrechtlichen Einweisungen, die andere Art der Einweisung? Ausser dass die Kosten wahrscheinlich auch hier stetig steigen, ist keine Lösung in Sicht. Die Probleme sind nicht gelöst. Die Konflikte um die Einweisung bestehen weiterhin. Die Gemeinden stehen vor vollendeten Tatsachen und müssen einfach mehr bezahlen. Das ist wenig vertrauensbildend.

Zudem, und das ist ebenso stossend, werden mit der Vorlage die Spielregeln während des Spiels geändert. Im vergangenen Februar hat der Kantonsrat einen Verteiler von 50 zu 50 beschlossen. Und jetzt sollen es plötzlich zwei Drittel zu einem Drittel sein. Ich möchte gerne Inhalte und Lösungen sehen. Dass anschliessend nochmals über die Kosten gesprochen werden muss, ist mir klar.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Hartmann-Flawil hat die eigentliche Grundlage des Sozialhilfegesetzes aus dem Jahr 1998 angesprochen. Damals ging es darum, eine ganz saubere Aufgabenteilung zu machen. Diese hätte bedeutet, dass die Verantwortung, wie sie das Gesetz vorsieht, den Gemeinden übergeben wird. Damit aber die finanzielle Last für eine Gemeinde tragbar ist, braucht es einen horizontalen Lastenausgleich. Man stimmte damals einer konsequenten Aufgabenteilung zu, lehnte aber leider einen horizontalen Lastenausgleich ab. Als der Kanton sah, wie schwierig es für die Gemeinden ist, die Massnahmen für Kinder und Jugendliche vom Finanzvolumen abhängig zu machen und nicht von der Wirkung eines Instrumentes, hat er sich der Gemeinden erbarmt. Er hat damals beschlossen, dass er horizontal bezahlt und die Gemeinden vertikal zwei Drittel an diese Massnahmen berappen. Auf dieses Thema sind wir im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sparmassnahmen gestossen. Wenn verlangt wird, dass die Aufgaben entflechtet und eine Aufgabenteilung durchgesetzt werden sollen, dann müssten folgerichtig die Gemeinden diese Massnahmen zu hundert Prozent finanzieren. Doch das ist noch nicht reif. So weit sind wir nicht. In der nächsten Sammelbotschaft wird die Regierung dem Kantonsrat die Antwort auf das Postulat 43.99.17 «Effizienterer Mitteleinsatz zur Erziehung und Schulung sozial auffälliger Jugendlicher» von Peter Schorer vorlegen. In der Zwischenzeit wurden die verschiedenen Instrumente der Sonderpädagogik und der Sonderschule diskutiert. Zusammen mit alt Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling haben wir viel über dieses Postulat geredet und gestritten. Das Anliegen war einfach nicht entscheidungsreif. Ich bin froh, dass sich nun der jetzige Vorsteher des Bildungsdepartementes um diese Frage kümmert, um sie einer Lösung zuzuführen. Die Instrumente müssen gemeinsam angeschaut werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass Massnahmen getroffen werden, nur weil sie billiger sind.

Bei der vorliegenden Vorlage waren wir zum Thema Aufgabenerfüllung und Aufgabenentflechtung in engem Kontakt mit Experten, aber auch mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP). Wir haben uns am 13. September 2011 zusammen mit der VSGP nochmals mit dieser Thematik auseinandergesetzt, das rote Blatt jedoch schon vor diesem Gespräch verfasst. Die Regierung ist froh, dass die VSGP Hand bietet, diese Aufgabenentflechtung konsequent vornehmen zu wollen, aber das hat dann auch seinen Preis. Allenfalls müssen neue Instrumente, beispielsweise der horizontale Lastenausgleich, eingeführt werden, damit das, was Hartmann-Flawil zu Recht gesagt hat, nämlich dass belastete Kinder, Jugendliche und Familien nicht zusätzlich geächtet werden, nicht eintritt. Es braucht ein Instrument, wenn diese Aufgabenteilung konsequent vorgenommen werden soll. Die Lösung ist noch nicht gefunden, aber ich denke, dass wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, indem der Kanton noch einen Drittel anstelle von zwei Dritteln bezahlt. Sobald die richtigen Instrumente gefunden sind – da gehe ich mit Eberhard- St.Gallen einig –, muss erneut über die Inhalte gesprochen werden. Es ist einfach so, dass eine Aufgabenteilung auch Folgen hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Aufgrund der Diskussion weise ich doch noch auf das gelbe Blatt der Finanzkommission hin. Die Mitglieder der Finanzkommission haben dem Antrag mit 8:5 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011