Geschäft: XVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.16.11 |
Titel | XVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 23.12.2016 |
Abschluss | 15.8.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 17. März 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 13. Juni 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 25. April 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017 | |
2.8.2019 | Allgemein | Dokumenten-Atrappe zur Sammelbotschaft | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 25. April 2017 zu Art. 30 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 17. März 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 22. August 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.16.10 / 22.16.11 voKo XVII. und XVIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.4.2017 | Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 30 | 46 | Zustimmung | 61 | Ablehnung | 13 | |
25.4.2017 | Eintreten | 84 | Zustimmung | 15 | Ablehnung | 21 | |
13.6.2017 | Schlussabstimmung | 105 | Zustimmung | 10 | Ablehnung | 5 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
12.6.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die beiden Vorlagen sind in zweiter Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
12.6.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Antrag ist zuzustimmen. (??) Zu diesem Antrag der SVP-Fraktion möchte ich zuerst verschiedene Aussagen, die jetzt gemacht wurden und die so nicht stimmen, äussern. Jetzt ist die Notengebung zwischen 1 und 6 in der Verordnung der Regierung verankert, also nicht der Erziehungsrat legt das fest, sondern die Regierung hat das in der Verordnung bereits jetzt fixiert. Wir haben diese Frage im Volksschulgesetz, das ein Rahmengesetz ist, heute Morgen noch kurz in der Regierung diskutiert. Wir wehren uns auch immer wieder in den vorberatenden Kommission, das irgendwelche Anträge oder Versuche mehr Details im Volksschulgesetz zu regeln, wegzuhalten und sagen, dass es sich hier um ein Rahmengesetz handelt und das hier nicht eingeschlossen werden kann. Dieser Antrag der SVP-Fraktion steht auf der Kippe. Wir haben uns in der Regierung gefragt, will man das unterstützen oder nicht. Wir können das unterstützen, denn es ist ja die Haltung der Regierung. Wir haben da ja so in der Verordnung geregelt. Die Regierung kann eigentlich beantragen, dass Sie diesem Antrag, so wie er jetzt formuliert ist, folgen. Man darf einfach nicht weitergehen mit weiteren Details, das ist dann Sache der Verordnungsrechts und auch der Reglemente des Erziehungsrates. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | In Anbetracht dessen, dass heute Morgen Alder-St.Gallen als Präsident der Finanzkommission gerügt wurde, weil er im Rückblick auf eine Kommissionsitzung eine persönliche Wertung vornahm, so möchte ich dies an dieser Stelle auch tun: Das war durchaus sehr persönlich gefärbt. Wenn Blumer-Gossau selbstverständlich auch nicht ganz unrecht hat in der Tatsache, dass wir diesen Antrag so 1:1 natürlich nicht gestellt haben das ist richtig. Aber ich meine, gemäss Geschäftsreglement ist es nicht verboten, auch im Nachgang zu einer vorberatenden Kommissionssitzung irgendwelche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen und entsprechende Anträge einzureichen. Deshalb bitte ich, dieses Votum Blumer-Gossau ausser Acht zu lassen und unserem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Ich habe mit Interesse zugehört, wie die Sprecher der anderen Fraktionen alle sagen, dass es richtig ist, wenn wir die ganzen und halben Noten behalten. Wenn ich zurück denke, war es schon zu meiner Zeit so und vermutlich schon viel länger, 50 der 100 Jahre lang wird es dieses Notensystem geben. Aber nein, wir wehren uns mit aller Vehemenz dagegen, dies in das Gesetz aufzunehmen. Wenn ich mir überlege, wie viele Bestimmungen wir in den letzten 25 Jahren in diesem Rat schon diskutiert haben, bei denen sich die Frage stellte: Was soll auf Verordnungsstufe bleiben und wo soll es im Gesetz sein. Die Angst, man könnte dann nach einem oder zwei Jahren alles wieder auf den Kopf stellen und die Verordnung sei schneller angepasst als das Gesetz. Das ist ja mit ein Grund, weshalb wir gewisse Fragen im Gesetz regeln. Weil es dann nicht in der öffentlichen Diskussion der Regierung passiert, wenn etwas geändert wird, sondern wir, als Kantonsräte, das diskutieren und beschliessen. Ob der Kanton St.Gallen besser oder schlechter wird, wenn wir es in der Verordnung lassen, ist für mich in dieser Frage nicht relevant, sondern ich bin überrascht, mit welchem Vertrauen bei dieser Frage das ganze belassen werden soll wo es ist, obwohl alle diese Noten auch so wollen wie es ist. Deshalb könnte es sein, und deshalb habe ich mir auch erlaubt im Nachgang nochmals das Wort zu verlange, dass wäre dieser vernünftige Antrag von einer anderen Fraktion gestellt worden, dann wäre er vielleicht mit 80 oder 90 Stimmen angenommen worden. Aber jetzt kann man zeigen: Wir sind tolerant und wir müssen nicht einer Idee der SVP-Fraktion, die ja nicht neu ist, sondern etwas festhält, das schon lange so ist, unterstützen. Machen Sie es für sich richtig, und seien Sie glücklich, wenn sie dem nicht zugestimmt haben. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Im Namen der SP-GRÜ-Fraktion: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir erachten es als legitim, dass der Erziehungsrat die Notengebung hinterfragt und eine Vernehmlassung dazu durchführt. Das Ergebnis dazu wurde im «Schulamtsblatt» vom Februar, Sie können es dort nachlesen, publiziert. Der Erziehungsrat hat aufgrund der Vernehmlassung festgestellt, dass an den Noten 1 bis 6 festgehalten werden soll. Er hat sogar die Umschreibung auf die neue Kompetenzorientierung vorgenommen. Wir möchten vermeiden, dass jetzt eine ausufernde politische Diskussion über ungenügende Leistungen von Schülern erfolgen wird. Als Schulratspräsident kann ich Ihnen bestätigen, meine Lehrpersonen beschäftigen sich mit guten Noten im genügenden Bereich. Die Leistungen, das zeigen die Stellwerkprüfungen im ganzen Kanton, sind genügend, gut bis sehr gut. Und schlechte, ungenügende Noten, bzw. 1 und 2, sind die absolute Ausnahme weswegen wir der Meinung sind, eine Polemik um die ungenügenden Noten 1 und 2 erübrigt sich. Zu Handen von Wasserfallen-Goldach möchte ich noch sagen: Er hat in seinem Eintretensvotum zum Musikschulartikel hat er ausgeführt, dass die SVP-Fraktion keine Befürworterin von unnötigen Gesetzen. Wir sind der Meinung, dieser Antrag ist unnötig und deshalb lehnen wir ihn ab. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag auf dem grauen Blatt war in der Kommission kein Thema. Das zeigt vielleicht auch, dass es doch nicht so wichtig ist, sonst wäre er wohl in der Kommission schon vorgebracht worden. Was ich aber aus Sicht der Kommission sagen kann: Es wurde in verschiedenen Voten festgehalten, dass die Grenze zwischen Gesetz und Verordnung doch zu beachten ist. Man kann sich auch die Frage stellen, ob die Festhaltung von ganzen und halben Noten auf Gesetzesstufe am richtigen Ort ist. Da war sich die Kommission einig, dass sie das auf Gesetzesstufe festhalten will. Die Meinung der Kommission wage ich aber so zu interpretieren, dass weitergehende Präzisierungen auf Gesetzesstufe nicht im Sinne der Kommission sind. Ich erlaube mir bei dieser Gelegenheit noch darauf zu verweisen, dass in der Vorlage, S. 17, die Tabelle ja genau festhält, so wie es der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2016 definiert sind, wie die Noten zu verstehen sind. Das war Teil unserer Vorlage, und hier hat sich niemand in der Kommission dafür eingesetzt, dies jetzt auch noch auf Gesetzesstufe genauer festzuschreiben. In diesem Sinne denke ich, dass die Kommission wohl hier für nicht gutheissen dieses Antrages gestimmt hätte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Beurteilung bzw. Notengebung in der Volksschule gibt schon seit einiger Zeit grosse Diskussionen, welche sehr kontrovers ablaufen. Dass aktuell noch immer mit Notendurchschnitten über ein ganzes Semester und nicht die Kompetenz bewertet wird, die Ende Semester erreicht ist, ist stossend. Insbesondere die Tatsache, dass die wenigsten Lehrpersonen mit der Notengebung, wie sie seit 2008 angewendet werden sollte, vertraut und geschult sind. «Wu?rde die Lehrperson allein auf das arithmetische Mittel der erzielten Pru?fungsnoten abstellen, wu?rde sie rechtlich gesehen das nötige Ermessen nicht pflichtgema?ss ausu?ben bzw. das in den Weisungen festgehaltene Prinzip der gesamthaften Beurteilung verletzen», so die Aussage des Erziehungsrates. Dass auf diesen Missstand nicht weiter eingetreten wird und nun lediglich die Notengebung im Zentrum steht ist unbefriedigend. Wir erwarten, dass dieses Manko behoben und die Lehrpersonen diesbezüglich intensiv geschult werden. Die FDP-Fraktion findet es zwingend nötig, dass so klare und wichtige Erkenntnisse betreffend Qualität konsequent angegangen werden, dass den Lehrpersonen und der Schulführung mehr zugetraut wird und sie dementsprechend geschult werden. Jetzt zur Verankerung der Noten im Volksschulgesetz: Im Zusammenhang mit der Einfu?hrung des Lehrplans Volksschule sollen die Fachleistungen der Schu?lerinnen und Schu?ler im Zeugnis weiter mit Noten ausgewiesen werden. Es war nie die Absicht des Erziehungsrates bereits im Zuge der Einfu?hrung des neuen Lehrplans die Noten als Mittel der Leistungsbeurteilung abzuschaffen und auch nicht, die Diskussion in diesem Zusammenhang zu führen. Ergänzend hält Regierungsrat Kölliker fest: «Es ist richtig erkannt, dass qualitativ Verbesserungen in der Notengebung stattfinden müssen. Zur Zeit wäre dieses Fuder aber überladen.... wird aber weiterverfolgt...». Argumente betreffend Vergleichbarkeit ziehen schon heute nicht. Eine 5 in Buchs entspricht nicht einer 5 in Gossau da sind sich alle einig. Der Zeitpunkt die Notengebung im Gesetz zu verankern bevor die Diskussion um die Notengebung umfassend stattgefunden, eine Meinung gebildet und verabschiedet wurde erachten wir als unrichtig und unnötig. Zudem ist die Verankerung der Noten im Volksschulgesetz nicht die richtige Flughöhe. Der Erziehungsrat hat gemäss Volksschulgesetz Weisungsbefugnis, diese soll er anwenden, umsetzen und überprüfen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Schülerinnen und Schüler erwarten für ihre Leistungen eine Beurteilung. Auch sollen die Erziehungsberechtigen wissen, wie die Leistung ihres Kindes beurteilt wird und künftige Ausbildungsinstitutionen (Lehrbetriebe, Berufs- und Kantonsschulen usw.) müssen die Leistungsbeurteilung nachvollziehen und einschätzen können. Wir unterstützen das Konzept des Erziehungsrates «fördern und fordern» als verbindliche Grundlage für die Beurteilungspraxis in der Volksschule. Das Setzen einer Zeugnisnote ist schliesslich ein professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson, welcher gegenüber den Eltern und den Lernenden erklärt werden muss. Die Umsetzung des Lehrplans Volksschule bietet durchaus eine Chance, Anpassungen in den erwähnten Weisungen mit Blick auf die Kompetenzorientierung vorzunehmen. Mit den vorliegenden Notencodes des Erziehungsrates sind wir einverstanden. Wir teilen die Ansicht der Regierung, die Leistung je Unterrichtsbereich vor dem Hintergrund der pädagogischen Beurteilung des Erziehungsrates im Zeugnis mit halben und ganzen Noten zu beurteilen. Dies gilt für alle Schulträger im Kanton St.Gallen. Auch unterstützen wir die Absicht, dass die Möglichkeit besteht, in gewissen Schulstufen und Unterrichtsbereichen auf eine Beurteilung zu verzichten. Der Antrag der vorberatenden Kommission die Bewertung der Arbeitshaltung mit der Formulierung «Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten» zu präzisieren unterstützen wir. ln diesem Bereich besteht die Möglichkeit aber auch die Chance, die Bewertung mit einem Buchstabencode zu versehen. Durch die Parallelität und Verwendung der Zahlencodes bei den Fachleistungen und im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten können Missverständnisse vermieden werden. Bei dieser Gesamtschau und den Anpassungen Lehrplan Volksschule in «fördern und fordern» darf die Frage nach den Jahreszeugnissen auf der gesamten Volksschule nicht ausgeklammert werden. Alle anderen Anträgen werden wir ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. In der Vorlage der Regierung sind Grundsätze, Eckwerte und Rahmenbedingungen zur Schülerbeurteilung in der Volksschule des Kantons St.Gallen enthalten. Leistung von Schülerinnen und Schülern soll auch künftig je Unterrichtsbereich mit ganzen und halben Noten von 1 bis 6 beurteilt werden. Ich habe dies bewusst etwas stärker betont, weil sich die Noten 1 bis 6 auf unseren Antrag beziehen, den ich in der Spezialdiskussion noch etwas ausführlicher erläutern werde. Obwohl die politischen Parteien offiziell nicht eingeladen wurden, sich am Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage zu beteiligen, hat sich die SVP-Fraktion als Motionärin der am 30. November 2015 gutgeheissenen Motion 42.15.13 «Schülerbeurteilung durch Noten im Volksschulgesetz verankern» bereits zum damaligen Zeitpunkt kritisch in die Diskussion eingebracht. Wir sind froh und erleichtert, dass der für uns völlig unverständliche und quer in der Landschaft stehende Vorschlag des Weglassens der Noten 1 und 2 nun vom Tisch ist. Aus Sicht der SVP-Fraktion wäre es dennoch sehr wünschenswert gewesen, bei einer Vorlage mit vereinzelt doch recht umstrittenem lnhalt, auch die Parteien frühzeitig mit ins Boot zu holen und offiziell auch ins Konsultationsverfahren einzubinden. Die breite öffentliche Debatte kurz nach Bekanntgabe des vorgesehenen Beurteilungskonzeptes verdeutlicht die stark politische und emotionale Komponente im Zusammenhang mit der Schülerbeurteilung. Die SVP-Fraktion unterstützt die allgemeine Stossrichtung, wonach die Schülerbeurteilung nach wie vor leistungs- und förderorientiert ausgerichtet sein soll. Grund für die im November 2015 eingereichte Motion war die Umstellung auf Kompetenzorientierung mit der Einführung des neuen Lehrplans. Bereits zu diesem Zeitpunkt sah die SVP-Fraktion die Leistungsorientierung mit klar verbindlichen Schulnoten als Beurteilungsinstrument in Gefahr, man hörte dies insbesondere in pädagogischen Fachkreisen vermehrt und überdeutlich munkeln, und wollte deshalb mit dem eingereichten Vorstoss das bewährte System der Notengebung gesetzlich verankern und damit eine möglichen Abschaffung präventiv zuvor kommen. Das Setzen von Zeugnisnoten ist im Kanton St.Gallen als professioneller Ermessensentscheid definiert, der sowohl schriftliche als auch mündliche und praktische Fachleistungen nachvollzieh- und belegbar in einer Gesamtleistung zusammenfasst. Wenn Noten auch nicht absolut objektiv sind, das ist auch uns in der SVP-Fraktion bewusst, so sind sie für Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen, Eltern, weiterführende Schulen und Lehrbetriebe doch ein sehr bewährtes und taugliches Mittel der Leistungsmessung und -förderung. Zusammen mit persönlichen Beurteilungs- und Fördergesprächen, Cockpit (Volksschulstufe), Stellwerktests, andern Lern- und Testsystemen, brancheneigenen Beurteilungstests und vor allem durch die Einschätzungen und das persönliche Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler in den Schnupperlehren, ergibt sich ein gutes Gesamtbild, etwas Repräsentatives, womit man auch als Abnehmer der Volksschulstufe bzw. Lehrbetriebe, Gymnasien etwas anfangen kann. An diesem bewährten Prinzip mit den ganzen und halben Schulnoten von 1 bis 6 soll auch in Zukunft festgehalten werden. Selbstverständlich hat diese gesetzliche Grundlage für sämtliche Schulgemeinden zu gelten, darin eingeschlossen ist auch die Stadt St.Gallens, welche sich hier ein besonderes Stückchen des Kuchens herauszuschneiden versucht. Das kann nicht im Sinne eines glaubwürdigen Rechtsstaates sein, nur weil man sich vielleicht durch eine etwas grösser wirkende Daseinsberechtigung irgendwie Spezialrechte herauspickt. Eine alternative Regelung auf Verordnungsebene im Bereich Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, wie sie die vorberatende Kommission beantragt, scheint uns begrüssenswert. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Primarlehrer. Es ist mein tägliches Brot, dass ich mit Notengebungen konfrontiert bin und deshalb möchte ich auch meine Meinung zum Vorstoss der SVP-Fraktion: Grundsätzlich kann ich diesem Vorstoss sehr gut trauen und ihn unterstützen. Jedoch bin ich auch der Meinung, dass hier ganz klar der Erziehungsrat in der Verantwortung steht. Für mich ist es ganz klar, dass diese halben Noten in einem Zeugnis immer noch wichtig sind. Wir haben noch nichts geändert im ganzen Ablauf, die verschiedenen Kompetenzen, die wir als Lehrer beurteilen müssen, werden beurteilt und anhand eines Elterngesprächs mit den Erziehungsverantwortlichen sowie den Schülerinnen und Schülern gemacht. Jedoch ist oder war es für mich immer noch ein bisschen unverständlich, dass hier eine Stadt ausschweift und wirklich einfach nur noch ganze Noten in einem Zeugnis schreibt. Wenn der Erziehungsrat in dieser Sache weisungsberechtigt ist und dies auch macht, und die Stadt St.Gallen dann nicht folgt, dann können wir nochmals darüber diskutieren, denn dann müssen wir es ins Volksschulgesetz einbinden. Im Moment traue ich unserem Erziehungsrat wirklich, dass er dies auch zu Gunsten des Kantons St.Gallen löst. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Wir haben eigentlich nur die Voten der SVP- und der CVP-GLP-Fraktion auf den Plan gerufen. Wasserfallen-Goldach und Hugentobler-St.Gallen haben erwähnt, dass die Stadt St.Gallen sich Spezialrechte herausgenommen habe, dass sie «Extrazügli» gefahren seien. Ich sage Ihnen an dieser Stelle klar, das hat die Stadt nicht gemacht. Sie hat sich weder widerrechtlich verhalten noch hat sie irgendwelche «Extrazügli» gefahren, denn sie hat isch genau entlang des verbindlich erklärten Konzeptes «fördern und fordern» verhalten. Sie hat sich aufgrund dieses Konzeptes auf den Weg gemacht in eine neu, kompetenzorientierte Richtung. Warum haben wir das gemacht? Wir hatten die Vorlage dieses Konzeptes 2008, wir haben die Rückmeldungen aus der Wirtschaft. Die Wirtschaft, die selber eigene Prüfungen einführt, weil sie offensichtlich unseren Noten nicht mehr traut. Die Wirtschaft hat sich da eigene Beurteilungskriterien herausgearbeitet, Sie kennen Sie, die heissen nämlich: ungenügend, genügend, gut und sehr gut. Oder, wenn Sie das angelsächsische System oder andere Notensystem betrachten, die beurteilen nach A, B, C oder D da gibt es keine Noten und auch keine Durchschnitte. Am Konzept und den Anforderungen, welche von Seiten der Wirtschaft gestellt werden, hat sich die Stadt St.Gallen orientiert. Wenn Sie uns jetzt sagen, es sei ein «Extrazügli» gefahren worden, dann muss ich das klar zurückweisen. Das haben wir nicht, wir haben uns klar entlang des Konzeptes verhalten. Wenn der Kantonsrat jetzt eine einheitliche Notenregelung will, also das Konzept 2008 weiter einengen und präzisieren will, dann ist es dem Kantonsrat vorbehalten. Wir, die Stadt St.Gallen, werden uns sicher diesem Entscheid entsprechend fügen wir machen da keine grosse Opposition. Wir sind der Meinung, wir sollten uns auf ein zukunftsgerichtetes System einüben, die Zukunft in die Hand nehmen und nicht alte Systeme noch weiterhin im Bereich des fine tunings verbessern wollen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Im Namen der FDP-Fraktion: Der Antrag ist abzulehnen. Hier geht es ja lediglich darum, ob die Noten im Volkschulgesetz verankert sind oder nicht, und nicht um die Diskussion von den Noten 1 bis 6. Die FDP-Fraktion ist nicht gegen eine Notengebung, sondern nur gegen die Verankerung im Volksschulgesetz da möchte ich hier einfach noch festhalten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sind Noten seit jeher unablässig. Dies ist sogar im modernen Konzept «Fordern und fördern» so verankert. Daher kann die die CVP-GLP-Fraktion schon nicht ganz verstehen, wieso eine einzige Schulgemeinde vorgeprescht ist und das alte, verständliche, schülerfreundliche Zeutnisnotensystem angepasst hat. (Heute Vormittag waren zwei Klassen auf Besuch und haben uns zugeschaut. In der Konsultativabstimmung im Lesezimmer war die Meinung klar, halbe Noten gehören ins Zeugnis.) Diese Änderung stösst bei uns etwas sauer auf, vor allem wenn man bedenkt, dass die besagte Schulgemeinde bereits damit begonnen hat, die Lehrpersonen für das neue System weiterzubilden. Dieser eigenwillige Gang widerspricht dem Gedanken der Harmonisierung. Dieses Vorgehen zeigt klar auf, der Kanton muss in dieser Frage Stellung beziehen und die Noten klar und unmissverständlich im Gesetz verankern. Es kann nicht sein, dass im schlechtesten Fall noch mehr Schulgemeinden auf dieses «Extrazügli» aufspringen und so das bewährte Notensystem unverständlich machen. Es darf nicht passieren, dass die Schule ein unverlässlicher Partner wird. Darum gilt es, ein weit verbreitetes und alt bewährtes System nicht unnötig anzupassen, vor allem, damit die Schnittstellen zwischen einzelnen Schulstufen und zwischen Schulen und Lehrbetrieben nicht unnötig verkompliziert werden. Schon jetzt ist es, wir haben es ghört, für Lehrmeister manchmal schwierig, das Notensystem der Volksschule zu verstehen. Aus diesem Grund werden auch weiterführende Tests gemacht, manchmal privatwirtschaftlich und manchmal kantonal geregelt. Oder man stelle sich einmal vor, dass Kinder, die innerhalb des Kantons von einer Gemeinde in die Stadt umziehen, dann neue Zeugnisse und neue Beurteilungssysteme erhalten würden das widerspricht ganz klar dem Gedankengut des Lehrplans 21 und HarmoS. Kurzum, wir begrüssen es sehr, wenn die Notenwerte, wie in der Botschaft von der Regierung vorgeschlagen, für alle festgehalten werden. Im Detail unterstützen wir konkret die halben Noten, die Codierung, wie sie im Bericht dargelegt ist von 1 bis 6 sowie der teilweise Verzicht auf Noten, als auch dass einzelne Fächer mit «besucht» bewertet werden können. Wir haben auch den Art. 30 angeschaut und würden dort den Änderungen, welche die vorberatende Kommission macht, zustimmen. Es macht durchaus Sinn und ist weitblickend, anstelle von «Arbeitshaltung» die Bezeichnung «Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten» zu verwenden. Wichtig wäre uns noch die Bemerkung, dass in diesen Fragen der Kanton auch in Zukunft vertieft mit den andern Kantonen zusammenarbeitet und in Bezug auf Änderungen von solch grundlegenden Dingen, wie dem Bewertungssystem, die entsprechenden Änderungen allenfalls abgleicht. Wir werden den weiteren Anträgen aus dem Rat nicht zustimmen, dazu mehr in der Spezialdiskussion. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: lm Jahre 2008 hat der Erziehungsrat das Beurteilungskonzept «fördern und fordern» als verbindliche Grundlage für die Beurteilung in der Volksschule erlassen. Dieses stellt die förder- und entwicklungsorientierte Schülerbeurteilung ins Zentrum. Es trägt bereits der Kompetenzorientierung Rechnung. Dieses Konzept ist folglich auch nach Einführung des neuen Lehrplans «Volksschule» eine gute Grundlage für die Schülerbeurteilung. Noten sind allgemein bekannt und einfach zu kommunizieren. «Noten ermöglichen Vergleiche und können zur Motivation beitragen», so steht es in der Botschaft. lm Kanton St.Gallen werden Leistungen von Schülerinnen und Schülern seit jeher mit Noten bewertet. Leistungsnoten von 1 bis 6 stellen eine Gesamtbeurteilung betreffend den Grad der Zielerreichung in einem Fach- oder Teilbereich dar. Für die Arbeitshaltung wird im Normalfall keine Note gesetzt. lm Ausnahmefall steht die Note 6 (ausserordentlich gut), die Note 4 (nicht immer befriedigend) oder die Note 3 (mangelhaft). Die Vorlage basiert auf der Motion 42.15.13 «Schülerbeurteilung durch Noten im Volksschulgesetz verankern» die vom Rat am 30. November 2015 mit geändertem Wortlaut mit 71:28 Stimmen gutgeheissen wurde. Zur Umsetzung des Motionsauftrages schlägt die Regierung vor, dass im Volksschulgesetz festgeschrieben wird, dass die Leistung je Unterrichtsbereich mit halben und ganzen Noten beurteilt wird. Bisher war es zulässig auf das setzen von halben Noten zu verzichten. Einen solchen Verzicht hat die Stadt St.Gallen als einzige der 77 Gemeinden im Kanton eingeleitet. Solche Alleingänge erachten Regierung und Kommission als unerwünscht und nur ganze Noten als zu wenig differenzierte Leistungsbeurteilung. Hingegen soll im Kindergarten und in den ersten drei Semestern der Primarschule weiterhin auf die Beurteilung mit Noten verzichtet werden. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, Fächer mit nur einer Wochenlektion erst am Ende des Schuljahres und nicht je Semester mit einer Zeugnisnote zu bewerten. Die Kommission, in der auch Ratsmitglieder aus der Stadt St.Gallen Einsitz haben, ist einstimmig der Meinung, dass in den Zeugnissen die Leistungen je Unterrichtsbereich mit ganzen und halben Noten beurteilt werden sollen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll und erstrebenswert, dass im ganzen Kanton das gleiche System angewendet wird, zumal ganze und halbe Noten auch in den andern Kantonen üblich sind und sich überall bewährt haben. Eine längere Diskussion führte die Kommission zur Wichtigkeit der überfachlichen Kompetenzen wie Arbeits- oder Sozialverhalten und wie diese inskünftig in den Zeugnissen festgehalten werden sollen. Es wurde festgestellt, dass andere Kantone in dieser Beziehung weiter vorangeschritten seien. Wir diskutierten darüber, ob diese Kompetenzen mit Worten, Textbausteinen, codierten Buchstaben oder Zeichen in den Zeugnissen oder auf einen Beiblatt festgehalten werden müssten. Überfachliche Kompetenzen würden nicht wie die Arbeitshaltung einem einzelnen Fach zugeordnet, sondern eben überfachlich in einer Gesamtsicht festgehalten. Es wurde festgestellt, dass der Erziehungsrat den Auftrag hat, diese Fragen zu evaluieren und anschliessend in einem entsprechenden Reglement auf Verordnungsstufe festzuschreiben. Die Kommission empfiehlt den zweiten und dritten Absatz von Art. 30 auszuweiten und «Arbeitshaltung» zu ersetzen durch «Arbeits-, Lern und Sozialverhalten». Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten, auf die Vorlage einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Art. 30 (Beurteilung). beantragt im Namen der SVP-Fraktion Art. 30 Abs. 1 Satz 1 wie folgt zu formulieren: «Die Leistung je Unterrichtsbereich wird im Zeugnis mit ganzen und halben Noten von 1 bis 6 beurteilt.» und Abs. 2 Bst. a wie folgt zu formulieren: «die Bedeutung der Notenwerte nach Abs. 1 dieser Bestimmung, wobei Noten von 6 bis 4 genügende und Noten von 3,5 bis 1 ungenügende Leistungen bezeichnen;» Eigentlich sind wir von Seiten der SVP-Fraktion der Meinung, dass die ursprünglich eingegebene und beabsichtigte beantragte Version von halben und ganzen Noten im Gesetz ausreichen müsste, um die sehr bewährte Schülerbewertung von Noten mit 1 bis 6 auch inskünftig langfristig gewährleisten zu können. Wenn wir allerdings bedenken, dass der Erziehungsrat nach unserer doch vergleichbar ähnlich deutlich angenommenen Motion im entsprechenden Vernehmlassungsverfahren dann in erster Linie, und das ist das, was in der Öffentlichkeit und auch faktisch am ehesten wahrgenommen wurde, die Note 1 und 2 aus der ganzen Palette herausstreichen wollte, bin ich überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, dass wir um dieses bewährte System der Beurteilung mit Noten von 1 bis 6 auch langfristig aufrecht erhalten zu können, das im Gesetz fixieren müssen. Wenn Sie diesen Antrag Abs. 1 betrachten, wünschen wir uns ja nur einen kleinen Zusatz, unterstrichen heisst es da: von 1 bis 6. Ich glaube, das ist das, was alle in den Köpfen haben, wenn sie an unser jetziges Benotungssystem denken es ändert also inhaltlich und materiell beabsichtig nicht wirklich viel. Wenn man zurückblickt auf dieses Vernehmlassungsverfahren, dass dann doch in grossem Echo, auch stark aufgenommen von den Medien, schnell wieder zurückgewiesen wurde. Auch die Vernehmlassungsansprechpartner haben da ein deutliches Zeichen gesendet Gott sei Dank. Selbst bei der Lehrerschaft ist man klar der Auffassung, dass das bewährte System mit Noten aufrecht erhalten werden muss. Es gab Online-Umfragen, ich denke da beispielsweise an «20 Minuten Online» mit 7'000 Teilnehmern, 85 Prozent der befragten Teilnehmer haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie an diesem Notensystem Note 1 bis 6 auch künftig festhalten. Wenn man bedenkt, dass der Erziehungsrat so etwas überhaupt schon nur in Erwägung ziehen konnte, völlig ab der Landschaft, wenn man auch mit anderen Kantonen in der Schweiz vergleicht, dann muss man schon bedenken, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass dieses Gremium, das ich eigentlich sehr schätze und ihm eine grosse Wertschätzung entgegen bringe, vielleicht in 10 bis 15 Jahren, sagen wir unter dem Einfluss von irgendwelchen isoliert denkenden oder vielleicht auch ideologisch tickenden pädagogischen Fachkreisen, wieder irgendwie auf eine derartige Irrsinnsidee kommt, dann macht es doch Sinn, wenn wir diese Kompetenz letztendlich in die Handlungsmöglichkeit und in den Handlungsrahmen unseres Parlamentes setzen. Ich bitte Sie deshalb, diesen doch nicht allzu ausführlichen Zusatzantrag, den wir hier stellen, mit der entsprechenden Erläuterung in Abs. 2 gutzuheissen und damit natürlich auch die Handlungskompetenz und irgendwo durch auch die Handlungsvollmacht des Kantonsparlamentes zu stärken. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Im Namen der CVP-Fraktion: Der Antrag ist abzulehnen. Wir haben den SVP-Fraktions-Antrag kurz diskutiert und stehen diesem Antrag ablehnend gegenüber. Wasserfallen-Goldach hat es gesagt, es ist eine kleine Änderung und es ist eigentlich für uns alle klar, dass Noten von 1 bis 6 gelten, aber das ins Gesetz zu schreiben ist doch einfach die falsche Flughöhe. Wir haben das auf Verordnungsebene geregelt, das soll der der Erziehungsrat machen, und wenn wir jetzt das ins Gesetz schreiben, dann haben wir einen Erziehungsrat, der sich faktisch dann irgendwann überflüssig vorkommt das ist jetzt ein bisschen überspitzt formuliert. Ich denke, man sollte das definitiv dem Erziehungsrat überlassen, wir müssen den Erziehungsrat nicht schwächen, sondern wir sollten ihm das Vertrauen gegenüberbringen. Man stelle sich nur einmal vor, wenn das irgendwann in den nächsten zehn Jahren, wie es vorhin vom Stadtpräsidenten von St.Gallen erwähnt, es könnte ja zukünftig einmal etwas anderes sein, dann müsste die Gesetzesänderung wieder bei uns durch und es gäbe wieder eine zweistündige Debatte darüber. Das ist aus unserer Sicht nicht nötig. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Bevor ich auf die eigentliche Motion zu sprechen komme, möchte ich Ihnen schon noch aufzeigen, welche Tragweite dieses Thema interkantonal und national immer wieder einnimmt. Die meisten Redner waren sich einig, dass die Noten verankert werden sollen und es so bleiben soll, wie es bis anhin war. Das war in den letzten Jahren längst nicht klar, einerseits im Hinblick auf den neuen Lehrplan, als dies bereits vor drei, vier Jahren eine offene Frage war, dass man die Noten im ganzen Land abschaffen würde. Das ist nicht irgendwie aus der Luft gegriffen, da gingen in der Erziehungsdirektorenkonferenz intensive Diskussionen voraus. Es ist natürlich löblich, dass der Kanton St.Gallen in all diese Diskussionen in den vergangenen Jahren nicht eingetreten ist. Es gab Kantone, nicht so weit weg vom Kanton St.Gallen, die haben die Noten abgeschafft, und sie dann anschliessend doch wieder eingeführt. Wir waren immer relativ cool, haben das so belassen und sind heute noch der selben Meinung. Wenn ich jetzt von Seiten der FDP-Fraktion höre, falls ich das richtig verstanden habe, dass sich die Notenverankerung gar nicht aufdrängt? Mittlerweile ist das eine einheitliche Meinung aller Kantone, dass wir diese Noten weiterbehalten. Deshalb macht es auch Sinn, dass man das im Volksschulgesetz verankert. Sie haben diese Motion im Herbst 2015 überwiesen. Das war ein ausserordentlich wichtiges Signal im Zusammenhang mit der HarmoS-Austrittsabstimmung im letzten Herbst, weil in der Bevölkerung und vielleicht auch in der Lehrerschaft eine grosse Verunsicherung bestand, dass diese Noten auf dem Spiel stehen. Mit dieser klaren Überweisung dieser Motion haben Sie ein Zeichen gesetzt. Ich möchte mich im Nachhinein recht herzlich dafür bedanken. Wir haben den Motionsauftrag hier umgesetzt. Wir haben jetzt festgehalten, dass halbe und ganze Noten erteilt werden müssen. Ich verzichte auf eine Aussage zur Stadt St.Gallen. Ich nehme die Ausführungen des Stadtpräsidenten auch so zur Kenntnis. Weiter zur Aussage der FDP-Fraktion, dass mit dieser Notenverankerung die Frage der Beurteilung im Zusammenhang mit dem neuen Lehrplan, aber auch mit «fördern und fordern» nicht erledigt ist. Da stimme ich Ihnen zu das ist richtig. Wir können jetzt aber die Noten verankern und alles andere was noch offen, da hat der Erziehungsrat klar gesagt, dass er das in naher Zukunft angehen und klären wird. Es gibt Fragen im Zusammenhang mit der Beurteilung, weil wir im Erziehungsrat feststellen mussten, dass unser Papier «fördern und fordern», welches wir glaube ich im Jahr 2006 verabschiedet haben, so nicht wirklich in den Schulen umgesetzt wurde. Wir werden das evaluieren, genau betrachten und angezeigte Massnahmen ergreifen, um das zu bereinigen. Aber für den Moment verdient diese Massnahme, die wir jetzt vorgesehen haben im Zusammenhang mit dieser Motion, Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |