Geschäft: Umsetzung und Auswirkungen der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen (Wirkungsbericht)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.17.02
TitelUmsetzung und Auswirkungen der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen (Wirkungsbericht)
ArtKR Bericht
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung1.2.2017
Abschluss18.9.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 24. April 2017
BotschaftBericht der Regierung vom 14. März 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung hat sich grundsätzlich bewährt. Wir stellen fest, dass die Kosten im stationären Bereich im Kanton St.Gallen rund 10 Prozent tiefer sind als im Schweizer Durchschnitt. Das ist einerseits zu würdigen, hat anderseits aber auch seine problematische Seite bei den Deckungsgraden und bei den Höchstansätzen der Pflegekosten.Rund ein Drittel der Heime verrechnen Höchstansätze, können die ausgewiesenen Kosten aber nicht decken. Die anrechenbaren Kostet auf Pflegestufe sinken auch noch. Das und die Höhe der Ansätze sind zu korrigieren. Aber auch im ambulanten Bereich gibt es Handlungsbedarf. Das Potential ist hier gross. Die Regierung hat das richtig erkannt und berücksichtigt auch im neuen Planungsmodell das ambulante System mit. Die Durchlässigkeit der beiden Systeme, da sehen wir, dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt, damit eben die Menschen möglichst lange zu Hause in ihrem Quartier, in ihrem Zuhause bleiben können. Dazu aber muss das Angebot stimmen und auch die Finanzierung muss stimmen, damit Menschen nicht aus finanziellen Gründen ins Heim gezwungen werden. Die Regierung hat auch das erkannt und eine entsprechende Anpassung in der Vernehmlassungsvorlage zum V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz vorgesehen – auch das begrüsst die SP-GRÜ-Fraktion. Im Zusammenhang mit der Finanzierung ist aber auch die stossende Patientenbeteiligung von immer noch 20 Prozent zu erwähnen. Der Bericht zeigt, dass wir im Vergleich mit anderen Ostschweizer Kantonen hier eine hohe, wenn nicht die höchste Beteiligung haben hier in der Ostschweiz. Wir sehen auch die Auswirkungen, die sind nämlich nicht so gross. Die Gemeinden haben nur gerade während einem Jahr eine Entlastung erfahren, in den kommenden Jahren war dieser Gewinn wieder weg. Das Ziel haben wir hier klar verpasst und das zulasten der pflegebedürftigen Personen. Aber im Grundsatz denken wir, der Bericht ist gut.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen. (?? Formulierung)

Für den umfangreichen und sehr gut strukturierten Bericht danken wir der Regierung und den Verfasserinnen und Verfassern sehr herzlich. Er gibt einen guten Überblick über die Situation der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wird seit dem 1. Januar 2011 angewendet und führte zur Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung sowie der Pflegebedürftigen. Seither beteiligt sich die öffentliche Hand an den Kosten der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Die Kantone mussten die Pflegefinanzierung kantonalrechtlich und organisatorisch innert kürzester Zeit konzipieren und umsetzen. Auch deshalb beauftragte der Kantonsrat die Regierung, die Umsetzung nach einigen Jahren Vollzug auf ihre Wirkung hin zu prüfen. Der vorliegende sogenannte Wirkungsbericht stellt die Grundzüge der Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen für die Bereiche stationäre Pflege und Betreuung und ambulante Pflege und Betreuung noch einmal dar und zeigt die Leistungs- und Kostenentwicklung der letzten Jahre in diesen Bereichen auf. Zudem wurde die damals neu eingeführte Tarifkategorie Akut- und Übergangspflege einer Prüfung unterzogen. Der Kanton St.Gallen hat mit dem Gesetz über die Pflegefinanzierung die Bundesvorgaben sehr gut erfüllt. Ob es richtig ist, dass die Gemeinden sowohl die ambulanten, als auch die stationären Kostenanteile der Pflegefinanzierung zu tragen haben oder ob nicht richtigerweise der Kanton die Kosten für die stationären Anteile in der Gesamtkonsequenz zu übernehmen hätte, kann heute offen gelassen werden. Tatsache ist, dass die Gemeinden jährlich über 61 Mio. Franken zu tragen haben und die Kosten weiter zunehmen werden. Der Bericht zeigt auf, dass auch in Zukunft Herausforderungen zu bewältigen sind. Verschiedene Bereiche, die einer Korrektur bedürfen, liegen in der Zuständigkeit des Bundes. So sind die Restfinanzierung der Spitex sowie die Ansätze der Krankenkassen neu zu entscheiden. Richtig ist die Aussage ambulant vor bzw. und stationäre. Die Gemeinden haben den Spielraum, die ambulanten oder alternativen Behandlungs- bzw. Wohnmöglichkeiten zu fördern, damit weniger Betten in stationären Einrichtungen realisiert werden können. Hingegen ist klar, dass die Tarife ohne ausdrückliche Mitwirkung der Gemeinden nicht nach oben angepasst werden dürfen.Aus unserer Sicht ist ebenfalls klar, dass die Abrechnungen im RAI- oder BESA-System einander anzugleichen sind oder die REI-Institutionen sich dem BESA-System anschliessen müssen. Auch sollte der administrative Aufwand bei der Abrechnung mit privaten Spitex-Organisationen vereinfacht werden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen. (?? Formulierung)

Die FDP-Fraktion dankt der Regierung für den Wirkungsbericht zur Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen. Der Bericht ist gründlich aufgebaut und verschafft einen sehr guten Überblick über die Themenfelder der Pflege und der Betreuung. Erkenntnisse werden aufgelistet und die dazu gehörenden Handlungsoptionen daraus abgeleitet. Als sehr interessant erachten wir das Kapitel 7 mit dem Ausblick und den Entwicklungsfeldern. Insbesondere in der Thematik der Durchlässigkeit mit der Finanzierung von betreutem Wohnen, sehen wir Potential. Die FDP-Fraktion teilt die Auffassung, dass auf gesetzgeberischer Ebene aktuell kein Anpassungsbedarf besteht und ortet den Handlungsbedarf ebenfalls auf der ausführenden Ebene. Eine Prüfung und allfällige Anpassung der Höchstansätze mit Augenmass, ist beispielsweise angezeigt. Der Bericht zeigt klar auf, dass Anpassungen primär auf Bundesebene zu erfolgen haben. Die FDP-Fraktion unterstützt daher die Aussage der Regierung, den Druck nach Bundesbern aufrechterhalten zu müssen. Von voraus greifenden kantonalen Aktivitäten zu Bundesangelegenheiten sehen wir jedoch ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Auf die Vorlage wurde eingetreten. (Formulierung)

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Ich danke sehr für die positive Würdigung unseres Wirkungsberichts. Es ist richtig, nach gewissen Jahren hat man Werte und kann dann darüber befinden, ob man auf dem richtigen Kurs ist. Wir sind es offenbar hier mit der Pflegefinanzierung schon. Das Bild zeigt jetzt, dass die Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton grundsätzlich gut gelöst ist, vor allem im stationären Bereich. Dort überzeugen die eher nahe Abwicklung (??) und auch das betriebswirtschaftliche Controlling durch das Amt für Soziales, welches eine gute Datenbasis erarbeitet hat, einen Gewinn. Auf Gesetzesebene sind also keine Anpassungen nötig. Handlungsbedarf besteht unbestrittenermassen bei den Höchstansätze für Pflegeheime, weil eine Erhöhung wurde vom Branchenverband bereits gefordert und wird nun moderat umgesetzt, nämlich um 9,2 Prozent. Die St.Galler Tarife, wir haben es gehört, sind im interkantonalen Vergleich ohnehin sehr tief. Eine Anpassung erfolgt aber auf Ebene der Verordnung, also in der Kompetenz der Regierung. Wir müssen weiter den Druck auf den Bund aufrechterhalten. Es gibt die offenen Themen der interkantonalen Aufenthalte – wichtig, der Kostenentwicklung aber auch eben einer möglichen Pflegefinanzierung. Es braucht eine Sistierung bei der Durchlässigkeit zwischen ambulanten und stationären Angeboten. Auch das könnte oder wird dann ein Thema sein im Nachtrag zum Sozialhilfegesetz, dort wird es wieder thematisiert.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich berichte Ihnen zur Kommissionsarbeit 40.17.02 «Umsetzung und Auswirkungen der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen». Die Sitzung hat am Freitagvormittag, 19. Mai 2017, im Sitzungszimmer 109, Oberer Graben 32, in St.Gallen, stattgefunden. Die Kommission hat in der gewählten Zusammensetzung getagt. Mitwirkende seitens Departement des Innern waren:

  • Regierungspräsident Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern;

  • Chompel Balok, Generalsekretär-Stellvertreter, Departement des Innern;

  • Andrea Lübberstedt, Leiterin Amt für Soziales, Departement des Innern;

  • Gregor Baumgartner, Leiter Abteilung Alter, Amt für Soziales, Departement des Innern sowie

  • Fabienne Frei, Generalsekretär-Stellvertreterin, Gesundheitsdepartement.

Geschäftsführung / Protokoll:

  • Christina Wirz, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin Stv., Parlamentsdienst.

Im ersten Teil der Beratung, wurde die Vorlage durch die departementsverantwortlichen Mitarbeitenden vorgestellt. Alle Fraktionen standen dem Bericht positiv gegenüber und würdigten die Ausführungen. Am 23. Mai 2017 hat die Kommission zu den Beratungsergebnissen eine Medienmitteilung veröffentlicht.

Nun zu den Details des sogenannten Wirkungsberichts zur Pflegefinanzierung: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wird seit 1. Januar 2011 angewendet und führte zur Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung sowie der Pflegebedürftigen. Seither beteiligt sich die öffentliche Hand an den Kosten der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Die Kantone mussten die Pflegefinanzierung kantonalrechtlich und organisatorisch innert kürzester Zeit konzipieren und umsetzen. Auch deshalb beauftragte der Kantonsrat die Regierung, die Umsetzung nach einigen Jahren auf ihre Wirkung hin zu prüfen. Der vorliegende sogenannte Wirkungsbericht stellt die Grundzüge der Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton St.Gallen auf. Dies in den Bereichen stationäre Pflege und Betreuung im Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern und ambulante Pflege und Betreuung in der Zuständigkeit des Gesundheitsdepartementes. Inhalte des Berichts sind die Leistung- und Kostenentwicklung der letzten Jahre in diesen Bereichen und die Handlungsfelder. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden vor allem die Beiträge der Patientinnen und Patienten und der Krankenversicherungen an die Pflegekosten schweizweit festgelegt. Während dies seither für Patientinnen und Patienten, die Spitex-Leistungen beziehen, eine Mehrbelastung bedeutet, wurden Pflegeheimbewohnende und Versicherungen demgegenüber finanziell entlastet. Die nicht gedeckten Pflegekosten werden seither von der öffentlichen Hand und damit mit Steuergeldern gedeckt, damit die Gemeinden nicht unbesehene Kosten übernehmen müssen, wurden im Kanton St.Gallen sogenannte Höchstansätze aufgrund der Kostenrechnung definiert.

Nach eingehender Analyse an zwei Nachträgen zum St.Galler Gesetz über die Pflegefinanzierung wird nach nunmehr sechs Jahren Umsetzung kein grundsätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene festgestellt. National sieht es etwas anders aus. Die Zuständigkeit der Gemeinden für sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflegefinanzierung macht es möglich, dass die Versorgung ambulant nicht vor, sondern mit stationärer Pflege umgesetzt wird.

Ein Ausblick auf künftige Herausforderungen in der ambulanten und stationären Pflege zeigt jedoch, dass in einigen Entwicklungsfeldern auch auf kantonaler Ebene gesetzgeberische Ergänzungen in den nächsten Jahren nicht auszuschliessen sind.

Alternativen vor Heimeintritten stärken: Betreutes Wohnen und Tagesstätten für Betagte bieten Potential, damit Personen nur dann ins Pflegeheim umziehen müssen, wenn alle anderen Angebote ausgeschöpft sind. Die vom Departement des Innern verabschiedete Planung des Pflegeangebots für Einrichtungen zur stationären Betreuung und Pflege von Betagten im Kanton St.Gallen zeigen den Gestaltungsrahmen der politischen Gemeinden verschiedene Modelle auf. Die Kommission begrüsst die Stärkung solcher Angebote doch Gemeinden und Private. Allerdings bestehen noch Finanzierungsprobleme. Dabei geht es vor allem um die Deckung von Serviceleistungen durch die Ergänzungsleistungen bei Personen, die über wenige finanzielle Mittel verfügen. Die Kommission will Heimeintritte verhindern, die allein durch Finanzierungsschwierigkeiten beim betreuten Wohnen provoziert werden. In der anstehenden zweiten Revisionsetappe zum St.Galler Sozialhilfegesetz soll sich der Kantonsrat damit näher befassen und das betreute Wohnen stärken.

Stationäre Pflege und Betreuung: Die Höchstansätze für Pflegekosten haben sich bewährt, sind aber mehrheitlich nicht mehr kostendeckend. Allfällige Anpassungen der Höchstansätze in der Verordnung über die Pflegefinanzierung obliegen der Regierung. Bezüglich der geltenden Höchstansätze für Ergänzungsleistungen an Betagte in Heimen besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Die ersatzleistungsnahe Abwicklung der stationären Pflegefinanzierung wird von Einrichtungen und Gemeinden als gut bis sehr gut bewertet.

Die Umstellung auf das Vollkostenprinzip ist auf gutem Weg, jedoch nicht abgeschlossen. Es zeigt sich, dass öffentliche Einrichtungen ihre Pflegetaxen oft nicht auf der Basis der ausgewiesenen Kosten und nicht immer kostendeckend festlegen.

Ungleiche Spiesse zeigen sich zudem bei der Auswertung der Betriebserträge zwischen Einrichtungen, die zur Erfassung des Pflegebedarfs das System BESA (??) einsetzen und jene, die dazu das System REIRAG (??) verwenden. Die Kalibrierung zwischen diesen Systemen ist noch nicht abgeschlossen und muss auf Bundesebene geklärt werden.

Ambulante Pflege und Betreuung: Aufgrund der dezentralen Abwicklung zwischen den einzelnen Leistungserbringenden und den Gemeinden stehen wenig verlässliche Daten zur Verfügung. So fehlen insbesondere aussagekräftige Angaben darüber, ob die Höchstansätze für die Pflegekosten nach Verordnung noch kostendeckend sind. Eine allfällige Anpassung der Höchstansätze in der Verordnung über die Pflegefinanzierung obliegt der Regierung. Aus Sicht der Gemeinde wäre es wünschenswert, wenn private Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen ihre abgerechneten Leistungen transparenter deklarieren und der administrative Ablauf möglichst der Systematik bei der stationären Pflege angepasst würde.

Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie auch der durchschnittlich ausbezahlte Betrag je Person haben zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die demographische Alterung zurückzuführen, weshalb sich keine Änderung aufdrängt. Die Akut- und Übergangspflege, stationär und ambulant, ist keine neue Leistung, nur eine neu Tarifkategorie. Sie wird vom Spitalarzt (??) verordnet, weil sie direkt und zwingen nach einem Spitalaufenthalt anschliesst. Sie kann längstens 14 Tage angeordnet werden und muss in Zusammenhang mit einer zu erwartenden Gesundheitsverbesserung stehen. Es fallen für diese Zeit die Selbstkosten des Leistungsbezügers weg. Die Kosten werden von der Krankenkasse und öffentlichen Hand übernommen. Diese Tarifform hat sich nicht wirklich durchgesetzt und ist mit 14 Tagen zu kurz bemessen und sollte national geprüft werden.

Im Bericht werden auch Querbezüge zur Palliative Care und Demenz sowie strategische und interkantonale Fragestellungen, wie die Einführung einer Pflegeversicherung oder die Klärung interkantonaler Zuständigkeiten aufgezeigt. Insgesamt wird auf nationaler Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf geortet, weshalb die Evaulation der Pflegefinanzierung durch den Bund für den Kanton St.Gallen von grösserer Bedeutung ist. Der nationale Bericht wird demnächst erwartet.

Die Kommission unterstützt den Wirkungsbericht der Pflegefinanzierung 40.17.02 und hat ihn mit 15:0 Stimmen zur Kenntnis genommen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen. (?? Formulierung)

Es ist immer nützlich, dass nach der Einführung eines neuen Systems nach einer gewissen Zeit die Umsetzung geprüft wird, damit allenfalls Korrekturen angebracht werden können. Der vorliegende Bericht ist mit der Erfahrung von sechs Jahren nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung ausgearbeitet worden, was sicher ein optimaler Zeitraum ist, um die Wirkung tatsächlich zu beurteilen. Der Bericht zeigt, wie sich die verschiedenen Formen der Betreuung und Pflege mit der Zeit entwickelt haben. Das betrifft vor allem die Thematik der Durchlässigkeit zwischen stationärer und ambulanter Pflege, die gegenwärtig noch durch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle über die Krankenversicherung bzw. Ergänzungsleistungen kompliziert ausgestaltet ist. Eine Lösung dafür ist aber in Sicht gemäss dem Vernehmlassungsentwurf zum zweiten Teil der Revision des Sozialhilfegesetzes. Der Wirkungsbericht zur Pflegefinanzierung ist umso wichtiger, als aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Gesundheitskosten die Thematik der Finanzierung eine grosse Herausforderung in den nächsten Jahren sein wird. Das zeigt sich schon heute daran, dass 60 Prozent der Pflegebedürftigen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Das bedeutet, dass heute eigentlich nur die Wohlhabenden einen Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim selber finanzieren können. Das erklärt sich zwar teilweise, weil die Generation, die jetzt in diesen Einrichtungen lebt vielfach gar keine oder nur bescheidene Leistungen von Pensionskassen bekommt. Die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen wird wohl aber dazu führen, dass in Zukunft auch viele von denen, die heute im Berufsleben stehen, Ergänzungsleistungen beantragen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden. Das wird dementsprechend die Kantone belasten, die zuständig für die Ergänzungsleistungen sind. Darum kann man davon ausgehen, dass die Frage einer obligatorischen Pflegeversicherung immer aktueller wird. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen ist es auch notwendig, sicherzustellen, dass genug qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht. Idealerweise sollte das Personal einheimisch sein, zumindest mit deutschen Sprachkenntnissen. Gemäss dem Wirkungsbericht prüft das Departement des Innern eine Ausbildungsverpflichtung für Betagten- und Pflegeheime, was wir sehr begrüssen. Dass Qualitätssicherung wichtig ist, bestreitet niemand. Die Ausgestaltung dieser Qualitätssicherung darf aber nicht in einen administrativen Selbstläufer ausarten, wo Formulare und Berichte des Pflegepersonals dieses von der eigentlichen Arbeit abhalten, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern, denn bei der Qualitätssicherung geht es schlussendlich nicht um die Bürokratie, sondern es ist der Mensch, der im Mittelpunkt stehen muss.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Aus S. 10 des Berichts, findet sich die Wortkombination «ambulant vor stationär» gefunden habe. Ich verdeutliche eigentlich die Wortmeldung der Präsidentin, die Wortmeldung ist im allgemeinen Zuhören wahrscheinlich untergegangen, Sie hat darauf hingewiesen, dass dieser Ausdruck doppeldeutig ist.

Geht es bei der Formulierung der Regierung um eine zeitliche Staffelung von Massnahmen, oder geht es um eine Priorisierung und Bewertung? Wonach das eine eher gewünscht ist als das andere- diese Frage habe ich mir gestellt. Wen erstens gemeint ist das in aller Regel zuerst eine ambulante Leistung in Anspruch genommen wird, bevor später dann, wenn angezeigt, eine stationäre Leistung bezogen wird, dann kann ich das sehr gut nachvollziehen. So äussern sich häufig auch ältere Personen, die sagen, da muss noch viel passieren, bis ich dann die nächste Massnahme anstrebe. So hat sich der Ausdruck auch im Spitalwesen eine ernstzunehmende Bedeutung erarbeitet. Aber auch dort kann man bisweilen Fragen, ob es richtig verstanden ist. Ist das Prinzip aber auch bei der Alterspflege passend? Ich meine, ob eine stationäre Leistung bezogen wird, soll nicht allein von der Pflegestufe bzw. von finanziellen Überlegungen abhängig gemacht werden. Auf S. 10 wird für meinen Geschmack zu stark auf Kostenaspekte, dies aus der Sicht der öffentlichen Hand, hingewiesen. Neben diesen Überlegungen der Kosten, können durchaus soziale Gründe für einen selbstbestimmten Eintritt in eine Institution mit Angebot an Pflegeleistungen sprechen. Im Bericht vermisse ich die Diskussion solcher sozialen Gründe für einen Heimeintritt. Ich muss vielleicht noch offen legen, dass die Ortsbürgergemeinde sehr stark in diesem Angebotsbereich tätig ist. Zweitens: Wenn aber gemeint ist, dass eine ambulante Pflege eigentlich besser sei als ein stationärer Aufenthalt, so finde ich eine solche Meinung nicht richtig. Ich hätte eben meine Bedenken, dass aus finanziellen Gründen die öffentliche Hand versuchen könnte, übermässig Einfluss zu nehmen auf die Personen, die eigentlich, und zwar aus durchaus respektablen Gründen, einen Heimeintritt anvisieren. Ich möchte frühzeitig davor warnen, dass eine, wo auch immer angesiedelte Stelle darüber entscheiden kann, ob jemand stationäre Pflege in Anspruch nehmen darf. Schauen sie mal auf «pflegewiki.de», im grossen Nachbarland gibt es demgemäss einen medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der, ich zitiere: «bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit regelmässig zu prüfen hat, ob die vollstationäre Pflege erforderlich ist.» Heimkosten werden nur dann übernommen, wenn der Hilfesuchende nach Fremdbeurteilung wirklich heimpflegebedürftig ist. Einer Entwicklung in diese Richtung möchte ich frühzeitig eine Absage erteilen. Anzustreben bzw. beizubehalten ist, dass jede Person nach guter Information in der Lage ist, aus der Palette der Angebote das für sie Richtige auszuwählen. Fazit: Es muss heissen ambulant «mit» stationär und nicht «vor».

Dies als Darstellung der Palette der Möglichkeiten. So ist es auch von der Phase der Vereinigung der Institutionen im Bereich der Alterspflege gemeinsam definiert worden, so findet sich das auf unserer Webseite und so hat es der Vorstand der Interessengruppe Alter dieses Rates auch heute Mittag nochmals bestätigt. Ich bitte also die Regierung dafür besorgt zu sein, dass der neue, wegweisen St.Galler Ausdruck «ambulant mit stationär» verwendet wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017
18.9.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. September 2017