Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.17.04 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 8.12.2016 |
Abschluss | 21.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Dezember 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 8 vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 19. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 9 vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 24. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der CVP-GLP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 11 und 12 vom 20.02.2017 | |
2.8.2019 | Allgemein | Beratungsschema vom 6. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 10 vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion zu Ziff. 5 vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der FDP-Fraktion zu Ziff. 7 vom 20. Februar 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 21. Februar 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2016/2020 | 14.8.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.2.2017 | Wortmeldung | Abschnitt 5.8 (Aussenstelle Ausweisstelle). Auch im Wissen darum, dass in diesem Rat bereits zu einem früheren Zeitpunkt Interpellationen eingegangen sind, für die Erstellung von Ausweisen (ID, Pässe) im südlichen Kantonsteil eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, und nun mit dem Blickwinkel, dass dann vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt auch Ausländerausweise auf Plastikkartenformat erstellt werden, möchte die FDP-Fraktion die Regierung dringend einladen, um Kosten zu sparen nicht weitere Infrastrukturen aufzubauen: a) diese Ausweisstelle im Raume der Stadt St.Gallen weiterhin anzubieten. Eine Ausdehnung auf andere Kantonsteile macht wenig Sinn, das sage ich auch als Bewohner aus dem Werdenberg. Auch ich kann nach St.Gallen reisen, wenn ich da alle paar Jahre einen Pass oder eine ID benötige. Ich glaube, und das möchte ich auch im Namen der FDP-Fraktion mit auf den Weg geben, dass sie auch Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit Nachbarkantonen, der Kanton St.Gallen ist ein Ringkanton, wirklich prüfen. Überrascht war ich, als wir nach der Diskussion in der Finanzkommission, indem wir dieses Thema dort platziert haben, dass alle St.Galler Gemeinden durch das Migrationsamt angeschrieben und bereits mitgeteilt wurde, dass man selbstverständlich eine Ausweisstelle im südlichen Kantonsteil zumindest plane und prüfe. Ich gehe davon aus, dass es da vielleicht auch innerdepartementale oder innerhalb des Departementes noch gewisse Verzögerungen im Informationsfluss gegeben hat. Ich möchte die Regierung dringlichst einladen, auf solch teure Infrakstrukturausbauten zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Erlauben Sie mir, kurz zu erläutern worum es geht: Das Thema Ausweisstelle im südlichen Kantonsteil ist politisch etwa zehn Jahre alt. Es gibt immer wieder Vorstösse aus Ihrem Rat, die verlangen, dass man diese beschwerliche Reise nach St.Gallen aus dem südlichen Kantonsteil doch den Bewohnerinnen und Bewohnern einmal alle zehn Jahre nicht mehr zumuten kann. Auf dieses Drängen hin hat die Regierung ursprünglich einmal in Aussicht genommen, zwei Ausweisstellen in Rapperswil und in Sargans zu schaffen. Im Rahmen eines Sparpaketes ist man darauf zurückgekommen und hat gesagt, dass das nicht notwendig ist. Die Anträge auf Errichtung einer solchen Stelle sind aber in der Zwischenzeit nicht verstummt. Wir hatten Vorstösse, wir haben uns immer dagegen gestellt. Jetzt hat sich in der Zwischenzeit einfach eine neue Situation ergeben. Wir müssen ab 2019 auch die Ausländerausweise in Kreditkartenformat herstellen. Das sind bis jetzt Papierausdrucke, die wir selber erstellen können. Diese Kreditkartenformate setzen voraus, dass die Erfassungsgeräte, die wir auch für die Erfassung der Pässe und der Identitätskarten benötigen, nicht mehr ausreichen. Wir können das alles nicht produzieren mit den uns aktuell zur Verfügung stehenden Geräten. Diese Geräte sind sehr sperrig und haben, wenn wir zusätzliche beschaffen müssen, einfach keinen Platz am Oberen Graben. Ich werde in der Stadt St.Gallen mit Sicherheit nicht zwei Ausweisstellen betreiben. Wir prüfen selbstverständlich, ob wir irgendwo Räume in der Stadt St.Gallen finden, wo man das alles vereinen kann. Wenn das nicht gelingt, das haben wir dem südlichen Kantonsteil zugesichert, so prüfen wir natürlich, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Kostenarguments, auch irgendwo andere Stellen. Also, ob jetzt diese neue Stelle in der Stadt St.Gallen, wo es dann eine zweite gäbe, oder irgendwo im südlichen Kantonsteil liegt, das ist dann wahrscheinlich kostenmässig zu vernachlässigen. Selbstverständlich werden wir nicht neue Gebäude bauen und riesige eigene Sicherheitsinfrastrukturen zimmern, die es braucht, wenn man Ausweisstellen macht. Sondern wir würden das natürlich irgendwo anhängen, wo das möglich ist, z.B. bei einem Polizeiposten, einem Amtsnotariat oder dergleichen mehr. Wir schauen, was sich räumlich und selbstverständlich auch kostenmässig machen lässt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das jährliche Ausgabenwachstum mit einem Plus von 1,8 Prozent wird höher sein, als das Ertragswachstum mit einem Plus von 1,5 Prozent. Das Wirtschaftswachstum für das Jahr 2019 wird auf 1,9 Prozent prognostiziert. So kann sich die Regierung wenigstens mit einer stabilen Staatsquote brüsten, oder wie sie es sagt, mit einem massvollen Aufwandwachstum. Das Ausgabenwachstum muss nach Ansicht der SVP-Fraktion gebremst werden, was noch nichts mit Sparen zu tun hat. Zum Personalaufwand: Vor einem Jahr entstand die Idee eines Plafonds beim Personalaufwand. Der Kantonsrat sprach von 720 Mio. Franken. Das Resultat kennen wir: Im Budget ist der Betrag von 727,2 Mio. Franken eingestellt. Beim AFP sieht es so aus: 736 Mio., 744 Mio., 752 Mio. Franken oder anders gesagt, ein jährliches Wachstum von 1,1 Prozent. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Finanzkommission, anstatt 0,8 Prozent eine 0,4 Prozent-Pauschale einzusetzen. Auch bei den Staatsbeiträgen gilt es, das ungebremste Wachstum von netto 89 Mio. Franken, das sind durchschnittlich 3,2 Prozent je Jahr, nicht nur zu bremsen, sondern zu stoppen. Hier liegt ebenfalls ein Antrag der CVP-GLP- und der SVP-Fraktion vor, welche minus 25 Mio. Franken, davon minus 10 Mio. Franken bereits ab dem Jahr 2019, einsetzen wollen. Das Gleiche gilt für das Kulturbudget: Hier liegt ebenfalls ein Antrag vor, den die SVP-Fraktion unterstützt. Noch zum Eigenkapital: Es stimmt, dass im AFP 20182020 keine Bezüge aus dem freien Eigenkapital vorgesehen sind, jedoch 25,6 Mio. Franken jährlich aus dem besonderen Eigenkapital. Ich zitiere aus der Botschaft, S. 15, letzter Abschnitt: «Schliesslich ist mit Blick auf die anstehenden Aufgaben und die nachstehend aufgeführten Trends und Risiken der Haushaltsentwicklung ein grösserer Eigenkapitalbestand von zentraler Bedeutung.» Dem stimmt die SVP-Fraktion zu. Nur, im vorliegenden Fall nimmt das freie Eigenkapital von 678 Mio. auf knapp 600 Mio. Franken ab - das ist ein Minus von knapp 12 Prozent und das besondere Eigenkapital gemäss den Planzahlen von 264 Mio. auf 167 Mio. Franken, das sind minus 30 Prozent. Wie man hier von einem soliden Eigenkapital sprechen kann, ist für die SVP-Fraktion schleierhaft. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es ist nicht notwendig, dass wir das jetzt hier beschleunigen bzw. dass wir einen Auftrag zur Beschleunigung geben. Was wir hier heute beraten ist der AFP. Die Regierung hat sich klar das Ziel gesetzt, ab dem Jahr 2020 diese Reduktion um 25 Mio. Franken bei den Staatsbeiträgen vorzunehmen. Sie hat uns aber auch zugesichert, dass hier nun laufend abgeklärt wird, wo etwas eingespart werden kann, und dass das, wenn es möglich ist, bereits auch schon früher geschieht. Ich bitte Sie hier im Sinne meines Vorredners der FDP-Fraktion diesen Antrag abzulehnen und hier der Regierung auch ein gewisses Vertrauen entgegen zu bringen, dass sie diesen Auftrag ernst nimmt und daran arbeitet. Wir müssen hier nicht überreglementieren und eingreifen, wo es gar nicht notwendig ist. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Vielleicht noch eine Präzisierung zum Votum von Hartmann-Rorschach, der uns ja ein wenig vorwirft, wir wollen nur die Kultur in der Kantonshauptstadt fördern und auf dem Land nicht. Man muss eigentlich nur den Antrag durchlesen, weshalb das Textilmuseum und die Stiftsbibliothek ausgenommen werden, weil mit einer moderaten Erhöhung bei diesen beiden Institutionen können zusätzliche Bundesgelder abgeholt werden. Deshalb sind diese zwei Institutionen ausdrücklich ausgenommen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wie bereits gesagt, sind ja drei Teilbereiche von diesem Plafonds ausgeschlossen, die Stiftsbibliothek, das Textilmuseum und bei der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen. Wir meinen, es ist auch in diesem Bereich Zeit, dass wir einen Plafonds einführen und nein sagen zu einem weiteren Ausgabenwachstum. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | i(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Es ist richtig, dass bei einer kommenden Unternehmenssteuerreform eine Vorlage breit abgestützt werden muss. Dazu ist eine umfassende Beratung unter Einbezug von möglichst vielen politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Kantonsebene notwendig. Wir wissen auch, eine künftige Unternehmenssteuervorlage hat nur dann Chancen, wenn das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in eine solche Vorlage da ist. Die CVP-GLP-Fraktion findet dies jedoch falsch, dass alles und jedes nun an die Unternehmenssteuerreform III bzw. an eine kommende Unternehmenssteuerreform IV gehängt oder damit verbunden wird. Sozialpolitische Massnahmen sind auch in unserem Kanton notwendig, zum Teil dringend notwendig. Doch diese müssen einerseits finanzierbar sein und auch ausgewogen und ohne Verknüpfung mit einer Unternehmenssteuerreform umgesetzt werden. Die SP-GRÜ-Fraktion lobt die beiden Kantone Waadt und Tessin. Dort seien Massnahmenpakete zu Gunsten der Bevölkerung im Vorfeld geschnürt worden. Das Volk hat dann auch der Vorlage zugestimmt das ist so. Die SP-GRÜ-Fraktion verschweigt aber, dass die politische Linke in diesen Kantonen trotz diesen beiden Massnahmenpaketen eine starke Opposition gegen die Unternehmenssteuerreform getrieben hat, oder anders gesagt, sozialpolitische Massnahmenpakete bewahren uns nicht vor einer Totalopposition der Gegner. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die eingereiche Interpellation (Nr./Titel??) der bürgerlichen Fraktionen. Sie ist vor ein paar Minuten ausgeteilt worden. MIt dieser Interpellation verlangen wir von der Regierung den Handlungsbedarf. Wir stellen Fragen an sie, wie der Kanton sich mit einer neuen Unternehmenssteuerreform auseinandersetzen wird und vor allem unter Punkt 5 verlangen wir eine Auskunft, wie die Rolle des Kantons im Zusammenhang bei der Erarbeitung einer neuen Vorlage im Verhältnis zum Bund sein wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Die CVP-GLP-Fraktion spricht sich gegen eine generelle Reallohnerhöhung aus. Für einen derartigen Giesskannenbeschluss besteht kein Grund, denn das Personalgesetz ist sehr klar in Bezug darauf, wann Anpassungen fällig sind und wann nicht. Keine der möglichen Begründungen ist aktuell gegeben: Weder leiden wir unter einer Teuerung, noch hat die öffentliche Hand ein Problem mit der Personalrekrutierung, noch sind die Kantonsfinanzen so, dass wir auf einmal mit dem Füllhorn haushalten könnten. Schliesslich noch zwei weitere Hinweise: Zum einen sollte auch die Ratslinke zur Kenntnis nehmen, dass aufgrund der negativen Teuerung der lndex der Lohnentwicklung nur noch 1,2 Prozent unterhalb der im Personalgesetz definierten Obergrenze ist. Es braucht also nicht mehr viel und die Löhne müssten sogar gekürzt werden. Zum anderen hat das Personalamt mit Blick auf das neue Lohnsystem selbst darauf hingewiesen, dass es nicht wenige Kantonsangestellte gibt, die aktuell zu hoch eingestuft sind, das heisst, dass deren Lohn aufgrund des neuen Lohnsystems eigentlich gekürzt werden müsste. Eine Zustimmung zum Antrag der SP-GRÜ-Fraktion bedeutet, dass diese unbestrittenermassen zu hoch eingestuften Personen sogar noch mehr Lohn, anstatt weniger erhalten. Kurz: Dieser Antrag ist ein durchsichtiger Versuch, beim Staatspersonal zu punkten, liegt aber in Tat und Wahrheit völlig quer in der Landschaft. Dass auf dem Buckel des Staatspersonals Politik gemacht wird, ist bedauerlich, denn dieses hat Besseres verdient. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 7. beantragt im Namen der FDP-Fraktion eine neue Ziff. 7 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, das im Bericht 40.12.02 Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen in Aussicht gestellte Monitoring zur Entwicklung der Steuern und Gebühren umgehend aufzubauen, im Jahr 2017 dem Kantonsrat Bericht zu erstatten und im Rahmen der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan 20192021 mögliche Massnahmen aufzuzeigen.» Wir haben in diesem Rat mehrere Male, unter anderem im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes 40.12.02 «Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen», über die Gebührenentwicklung gesprochen. Es war in diesem Rat auch klar, dass die Gebühren anders als die Steuern nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwaltung, und zwar durch die Verwaltung nicht nur auf der Kantonsstufe, sondern auch auf den Gemeindestufen und bei einzelnen Körperschaften erhoben werden können, und dass die Transparenz und nach welchen Prinzipien die erhoben werden nicht sehr gross ist. Es gilt aber, und das ist bundesgerichtliche Rechtsprechung und anerkannte Lehre im Verwaltungsrecht, das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Die Regierung ist dann bei der Behandlung des Postulatsberichts dem Rat entgegengekommen und hat angesichts der Schwierigkeiten zu sofortigen Schlussfolgerungen den Vorschlag gemacht, ein regelmässiges Monitoring zu installieren. Sie hat nun gestützt auf die Interpellation der FDP-Fraktion geantwortet und gesagt, dass dieses Monitoring, obwohl 2012 in Aussicht gestellt, bis heute nicht durchgeführt worden. Auf die Gründe möchte ich hier nicht näher eingehen. Wir sind aber der Auffassung, dass die Angelegenheit wichtig ist. Gebühren können zu verdeckten Einnahmenerhöhungen führen, und wir wollen hier Transparenz. Wir sind der Auffassung, dass man nun das Monitoring im Jahre 2017 effektiv installieren sollte und dann im Rahmen der Botschaft zum AFP 20192021 darlegt und auch mögliche Massnahmen aufzeigt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Dem Antrag CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Die Wirtschaftsgruppe hat das Budget im Kulturbereich auch angeschaut. Wir stellen fest, dass das Wachstum zum Budget 2017 im 2018 bei 2,8 Prozent liegt, das können Sie auf S. 96 nachlesen. Es ist natürlich nicht so, dass man weniger ausgibt, es gibt ja auch noch den Lotteriefonds. Ich möchte diesen Rat daran erinnern, dass wir bereits letztes Jahr mit den Stimmen der FDP-, CVP-GLP- und der SVP-Fraktion eine Plafonierung im Bereich Kultur gemacht haben ein Null-Wachstum. Entsprechend hat das auch funktionert und man hat jetzt eine moderate Lösung gefunden. Ich möchte daran erinnern, dass das jetzt eine Lösung ist, bei der man letztes Jahr das, was man nicht gemacht hat, einfach darauf gepackt hat so einfach geht das anscheinend. Das ist natürlich nicht unbedingt zielführend. Die Mehrheit der Wirtschaftsgruppe ist klar der Auffassung, dass auch hier eine Ausgabenwachstumsbremse eingebaut werden muss. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates: Auf die Vorlage ist einzutreten. Das rote Blatt der Regierung ist abzulehnen. Wir teilen die Haltung der bürgerlichen Votantinnen und Votanten. Ich möchte sie nicht wiederholen, sondern mich kurz fassen: Was sicher erfreulich ist, ist eine Stabilisierung der Staatsquote, kein Bezug aus dem freien Eigenkapital. Auch die Bereitschaft der Regierung, die stark anwachsenden Staatsbeiträge zu steuern, ist positiv. Es stehen jedoch auch Aufgaben bevor, Unsicherheit besteht, und deshalb ist beim finanziellen Handlungsspielraum, der immer noch sehr klein ist, darauf zu achten, dass dieser nicht noch kleiner wird. Ich denke dabei auch an die Abstimmung vom 12. Februar, die noch mehr Unsicherheit anstatt Sicherheit gebracht hat. Entsprechend ist es wichtig, im AFP Vorgaben zu tätigen, damit diesem Aspekt Rechnung getragen wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ich spreche nicht gerne nach der Regierung. Aber ein Hinweis sei erlaubt: Es hat sich in der Zwischenzeit wohl eine Veränderung eingestellt. Ich weiss schon noch, was ich als ehemaliger Präsident der VSGP der Regierung geschrieben habe, aber damals hatte man auch auf Bundesebene noch eine andere Diktion im Vollzug des Hundegesetzes und rund um die Hunde vorgegeben. Hier hat sich eine massgebende Veränderung ergeben, dass die Gemeinden, und da bin ich überzeugt, heute wohl nicht mehr hinter dieser Aufgabenverlagerung stehen. Auf diesen Aspekt wollten wir hinweisen, und wenn Sie den mitnehmen, dann haben Sie wenigstens bewiesen, dass Sie nicht beratungsresistent sind und somit keine Prävention benötigen. Nehmen Sie bitte diese Hinweise mit, wenn es da noch irgendwelchen Handlungsbedarf gibt im Vollzug oder in der Revision des Hundegesetzes à la bonheur. Wir haben bewusst keinen Antrag gestellt, dieses Vorhaben einzustellen. Aber nehmen Sie diese Hinweise von zwei grossen Fraktionen immerhin mit. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 10. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion eine neue Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird beauftragt, auf die für das Planjahr 2020 vorgesehenen pauschalen Kürzungen von 25 Mio. bei den Staatsbeiträgen und 5 Mio. beim Sachaufwand zu verzichten.» Wir haben es hier mit nichts anderem zu tun, als mit einem Sparpaket. Es ist einfach ein bisschen verklausuliert und versteckt im Zahlenwerk, aber eigentlich schlägt uns die Regierung hier für das Jahr 2020 nichts anderes vor, als ein Sparpaket im Umfang von 30 Mio. Franken. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass darauf unbedingt zu verzichten sei und zwar aus mehreren Gründen:
Daraus wird ersichtlich, dass von diesem 30 Mio. Franken Sparpaket anders kann man diese Kürzung wirklich nicht nennen einmal mehr die Bildung und der öV betroffen sind. Mit den Bezügern von Krankenkassenprämienverbilligungen und Menschen mit einer Behinderung sind einmal mehr die Schwächsten unserer Gesellschaft betroffen. Eine solche Sparpolitik will und kann die SP-GRÜ-Fraktion nicht mittragen. Verzichten wir darauf, unter anderem auch deswegen, weil sich mit der Ablehnung der USR III eine neue finanzielle Ausgangslage präsentiert. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 12. beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion, eine neue Ziff. 12 mit folgendem Wortlaut: «Im Amt für Kultur sind die Staatsbeiträge im Jahr 2017 gemäss einer Vorgabe des Kantonsrates mit Fr. 27'180'100. budgetiert. Die Regierung plant eine Erhöhung der Staatsbeiträge im Amt für Kultur um Fr. 947'900. auf Fr. 28'128'000. im AFP-Planjahr 2020. Die Regierung wird eingeladen, bei den Staatsbeiträgen im Amt für Kultur bis ins AFP-Planjahr 2020 grundsätzlich den Wert im Budget 2017 beizubehalten, wobei für das Budget 2018 zwei Positionen zusätzlich eingeplant werden sollen: a) allfällige finanzielle Mittel, um für die Stiftsbibliothek und das Textilmuseum die Voraussetzungen zu schaffen, dass sie im Rahmen des eidgenössischen Förderkonzepts für Museen und Sammlungen ab 2017 als beitragsberechtigte Museen anerkannt werden und Fördermittel des Bundes in Anspruch nehmen können (vgl. Ziff. 4); b) Anpassungen nach dem Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen von jährlich Fr. 80'000. zusätzlich eingeplant werden.» Der Kantonsrat hat bereits für das Budget 2017 eine Beschränkung bei den Kulturausgaben beschlossen. Namens der CVP-GLP-Fraktion bitte ich Sie, diese Beschränkung im Grundsatz vorzuführen. Die Regierung selbst kündigt an, dass wir die Staatsbeiträge aktiver steuern müssen. So kann es doch nicht sein, dass wir die Staatsbeiträge in so zentralen Bereichen, wie öV, Bildung, Soziales hinterfragen, gleichzeitig aber die Staatsbeiträge im Kulturbereich hochfahren. Wir sind der Meinung, dass der heutige finanzielle Rahmen grundsätzlich genügen muss, und wer das Ohr nahe bei der Bevölkerung hat, dem wird rasch klar, dass dies auch eine klare Erwartung unserer Bevölkerung ist. Wir beantragen daher, den Rahmen für die künftigen Kulturausgaben abzustecken, und zwar auf der Basis des Beschlusses dieses Rates in Bezug auf das Budget 2017. Spielraum gibt der Antrag in drei Bereichen mit Blick auf die Fördermittel des Bundes bei der Stiftsbibliothek und beim Textilmuseum sowie in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bei den Beiträgen an Konzert und Theater St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 11. beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion, eine neue Ziff. 11 mit folgendem Wortlaut: «Mit Blick auf die Realisierung der Umsetzungsagenda Finanzperspektiven plant die Regierung im AFP-Planjahr 2020 bei den Staatsbeiträgen pauschal eine finanzielle Entlastung von 25 Mio. Franken. Die Regierung wird eingeladen, bereits im Jahr 2019 eine Entlastung von 10 Mio. Franken einzuplanen und im Jahr 2020 eine zusätzliche Entlastung von 15 Mio. Franken, also insgesamt 25 Mio. Franken.» Wie ich bereits im Eintretensvotum erläutert habe, will die CVP-GLP-Fraktion nicht, dass das Ausgabenwachstum einseitig mit Massnahmen beim Staatspersonal gebremst wird. Das ist weder fair noch zielführend. Vielmehr braucht es ein ausgewogenes Bündel von Massnahmen und Vorgaben um uns wieder mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen. Wenn wir wirklich eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben wollen, dann kommen wir nicht darum herum, auch beim allzu raschen Wachstum bei den Staatsbeiträgen anzusetzen, wie Tanner-Sargans vorhin bei Ziff. 10 erläutert hat. Ich bitte Sie, deshalb namens der CVP-GLP-Fraktion den Antrag zu unterstützen, dass die Steuerung der Staatsbeiträge von der Regierung rascher an die Hand genommen wird, damit die ersten Massnahmen bereits ab 2019 wirksam werden. In diesem Zusammenhang noch einen Hinweis an jene Ratsmitglieder, die sich um die Gelder an Ihre Gemeinden aus dem Finanzausgleich sorgen: Die Beiträge aus dem Finanzausgleich gelten rechtlich nicht als Staatsbeiträge. Es ist daher nicht von ungefährt, dass in der Botschaft das Kapitel zum Finanzausgleich unter 3.3.6 separat behandelt wird und nicht unter dem Kapitel 3.3.7 «Staatsbeiträge» abgehandelt wird. Der Finanzsaugleich ist deshalb nicht von diesem Antrag betroffen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ich nehme gerne Stellung zu den Fragen von Hartmann-Rorschach, denn sie sind an sich plausibel zu beantworten. Zuerst möchte ich aber Suter-Rapperswil-Jona antworten. Über die Bandbreite und das Modell, das der Kanton St.Gallen kennt, werden wir anlässlich der nächsten oder übernächsten Sitzung der Finanzkommission beraten müssen. Dann wird nämlich ersichtlich, dass bei diesem Bandbreitenmodell auch generelle Lohnerhöhungen eingerechnet sind. Im Endeffekt heisst das: Wenn man genügend generelle Lohnerhöhungen macht, dann muss der Lohn gekürzt werden. So etwas ist doch kein Modell! Ich glaube, dann wird auch Suter-Rapperswil-Jona verstehen, dass wir ein schlechtes Modell haben, das nicht funktionieren kann. Zu Hartmann-Rorschach: Da geht es erst einmal um die Fluktuationsrate, wozu ich die Gegenfrage stelle, weshalb denn die Leute ihre Stelle nicht mehr wechseln. Auf diese Frage gibt es zwei Antworten: Erstens: das Personal hat gute Bedingungen und ist zufrieden. Zweitens: Eine bestimmte Fluktuationsrate ist jedoch auch förderlich für einen Betrieb, weil sie einen Wechsel herbei führt und mit neuen Leuten auch neue Ideen kommen. Bei einer tiefen Fluktuationsrate kommt nichts Neues dazu. Deshalb muss ein gewisser Wechsel beim Personal stattfinden. Schaut man auf die Lohnsumme, die jedes Jahr für die Stufenanstiege und die Beförderungen ausgeschöpft wird, dann möchte ich den Blick auf die Zahlen der Personalausgaben, die jedes Jahr beim Abschluss entstehen, lenken. In den letzten Jahren ist dieser Betrag jedes Jahr um mehrere Millionen auf 5,3 Mio. Franken gestiegen, da das Personaletat nicht ausgeschöpft wurde. Das hat insbesondere die Ursache, dass immer mehr Personal innerhalb der Staatsverwaltung zuoberst auf dem entsprechenden Lohnband ist und nicht mehr weiter befördert wird. Als Konsequenz daraus fallen die individuellen Lohnerhöhungen tiefer aus. Das ist die Realität in der Staatsverwaltung und der Grund, weshalb sehr Viele des Personals seit Jahren keine Lohnerhöhung mehr erhalten. Zur Pensionskasse: Bei einem Vergleich vergleichbarer Betriebe der Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verwaltung fällt auf, dass die Pensionskassenlösung des Kantons St.Gallen in einem unteren Mittelfeld ist und immer unterdurchschnittlicher wird. Aufgrund der verschiedenen Entscheide des Kantonsrates ist die Pensionskasse nicht mehr überdurchschnittlich, nicht mehr gut, sondern sie ist auf einem normalen Niveau und in Teilbereichen gar unterdurchschnittlich. Das Personal wäre dankbar, wenn man das einmal sehen würde, dann würde der Kantonsrat hoffentlich bei seinen nächsten Entscheiden rund um die Pensionskasse für die Rentnerinnen und Renter richtig entscheiden und die entsprechenden Beiträge auch ausrichten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Suter-Rapperswil-Jona hat in der Eintretensdiskussion gesagt, dass bei der Kultur der heutige finanzielle Rahmen genügen. Wenn man jetzt diesen Antrag anschaut, dann genügt er offenbar doch nicht. Es werden drei Ausnahmen gemacht, die notabene übrigens alle im Bereiche der Kantonshauptstadt liegen. Was stimmt jetzt? Genügt er oder müssen wir Ausnahmen machen? Das ist alleine schon von der Mechanik her etwas, was nicht logisch ist. Dann frage ich mich auch, weshalb muss man jetzt bei den Kulturausgaben einen Plafonds hinlegen und bei allen anderen Staatsausgaben nicht? Was prädestiniert die Kultur, um hier einen Plafonds zu verlangen? Wahrscheinlich, weil es einer der schwächsten Bereiche bei den Staatsausgaben ist mit der geringsten Lobby, wo man denkt, da kann man nun einfach einen solchen Plafonds umsetzen. Aber die Pflege der Kultur ist ein wichtiges Element für den inneren Zusammenhalt des Staates und für das einvernehmliche Zusammenleben in unserem Kanton. Wohin Staaten gelangen, die der Kultur nicht genügend Aufmerksamkeit widmen, zeigt uns immer wieder die Geschichte. Wir wollen in diesem Kanton kein Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land. Wir wollen nicht einfach nur gewisse Institutionen hier bevorzugen und andere dann mit einem Plafonds noch mehr einengen das ist der falsche Weg. Dieser Antrag ist unausgereift, schlecht begründet und gefährdet auch das sorgfältig austarierte Gleichgewicht zwischen Stadt und Land in unserem Kanton. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Regierung eine Stabilisierung der Staatsquote im Zeitraum von 2018 bis 2020 vorsieht und die Schuldenbremse ohne Steuererhöhungen eingehalten werden kann. Sie nimmt ebenfalls mit Befriedigung zur Kenntnis, dass am Ende der Periode das Eigenkapital immer noch rund 786 Mio. Franken betragen soll. Das ist sinnvoll, denn die Planwerte des vorliegenden AFP können nur eingehalten werden, wenn sich die Wirtschaft wirklich im prognostizierten Rahmen entwickelt. Sollten hier Überraschungen auftreten und die Wirtschaftsentwicklung ins Trudeln geraten, dann müsste man auf die Reserve des Eigenkapitals zurückgreifen können. Mit der Stabilisierung der Finanzen sind wir aber immer noch weit davon entfernt, dass sich der Kanton St.Gallen beim Finanzausgleich von der Nehmer- zu einem ressourcenstarken Kanton auf der Geberseite entwickelt; dies muss unser langfristiges Ziel bleiben. Die FDP-Fraktion trägt die Anträge der Finanzkommission auf dem gelben Blatt mit. Hingegen wehrt sie sich gegen eine Lockerung des Plafonds bei der Personalentwicklung, wie dies die Regierung auf ihrem roten Blatt vorschlägt. Mit einer Pauschale von 0,4 Prozent für allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen bleibt der Personalbestand auf dem aktuellen Stand. Eine Lockerung auf 0,6 Prozent oder gar 0,8 Prozent kommt deshalb für die FDP-Fraktion nicht in Frage. Wenn neue Aufgaben in einem Bereich einen massvollen Personalausbau unumgänglich machen, dann muss dieser durch einen entsprechenden Abbau in einem anderen Bereich kompensiert werden. Das erreichen wir nur mit einem engen Finanzkorsett. Hierin ist aber auch der Kantonsrat gefordert, der bei neuen Gesetzesvorlagen äusserst zurückhaltend sein muss. Ob wir wirklich ein neues Hundegesetz oder eine neue Ausweisstelle im südlichen Kantonsteil benötigen, muss nicht zuletzt unter dem Aspekt der Schaffung weiterer Stellen sehr genau geprüft werden. Die FDP-Fraktion begrüsst auch die Absicht der Regierung, bei den Staatsbeiträgen Einsparungen zu realisieren. Ihres Erachtens ist zu prüfen, ob dies wirklich erst im Jahre 2020 möglich sei, oder ob es nicht allenfalls sinnvolle Optionen gäbe, bereits ein Jahr früher Einsparungen in diesem Bereich vorzunehmen. Der vorgeschlagene lnvestitionsplafond von 124 Mio. Franken jährlich mit einer Option zum Overbooking ist für die FDP-Fraktion sachgerecht und wird von ihr unterstützt. lm Rahmen der Spezialdiskussion stellt die FDP-Fraktion den Antrag, das noch nicht umgesetzte Gebührenmonitoring an die Hand zu nehmen und dem Kantonsrat entsprechend Schlussfolgerungen und Massnahmen aufzuzeigen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Wir nehmen diesen Hinweis sehr gerne mit. Ich denke, Sie haben es betont, es ist ein Hinweis, weil ja der AFP eigentlich nicht dazu da sein sollte, Gesetzesvorlagen vorweg zu beraten, ohne dass man die Grundlagen zur Verfügung hat. Das wäre wahrscheinlich wenig zielführend. Hier noch ein Hinweis: Das Hundegesetz ist aus dem Jahr 1985 und wir haben da Anpassungen gemäss Bundesgesetz zu machen, dementsprechend müssen wir Ihnen, auch wenn wir diesbezüglich ganz anders fahren könnten, natürlich von gesetzeswegen eine Vorlage unterbreiten. Damit keine Missverständnisse entstehen: Es gibt keine kantonale Hundesteuer, sondern die Gemeinden haben uns diesbezüglich in der Vernehmlassung der VSGP reflektiert, dass sie einverstanden sind, dass die Aufgabenteilung diskutiert und verändert wird, beispielsweise, dass die Bissabklärungen zum Kanton kommen sollen. Wenn Sie die Vorlage dann diskutieren, dann entscheiden selbstverständlich Sie, wie das sein soll. Ich möchte ebenfalls präventiv mitgeben, Tinner-Wartau, wenn Leistungen von den Gemeinden zum Kanton gelangen, dass diese dann natürlich bezahlt werden müssen. Der Kanton kann sie nicht einfach irgendwie aus dem Hut zaubern und dafür kein Geld verlangen das geht nicht. Es geht also um eine Aufgabenverschiebung, und wie dann dieses Hundegesetz aussieht, das können Sie dann diskutieren, wenn Sie die Vorlage vor sich haben. Wir nehmen aber die Hinweise mit und ernst. Im gestrigen Artikel im «Tagblatt» ging es um die Prävention von uns allen und nicht um das «auf den Hund kommen». | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzungsagenda bei den Staatsbeiträgen voran zu treiben sei. Siehe dazu den Antrag der CVP-GLP- und der SVP-Fraktion zu Ziff. 11. Die Staatsbeiträge nehmen zwischen 2017 und 2020 um durchschnittlich 3,2 Prozent je Jahr zu und steigen um rund 107 Mio. Franken auf gegen 2,2 Mrd. Franken. Wir tun gut daran, schnellstmöglich Gegensteuer zu geben. Aufgabenseitig können wir Einfluss nehmen, doch bei den Einnahmen ist die Entwicklung ungewiss. Heute sehen zwar die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiv aus, ob dies in Zukunft so bleibt, ist ungewiss, und wir haben keinen Einfluss auf die internationale Politik und somit auch keinen Einfluss auf die Wirtschaft. Im Hinblick auf den aufgestauten Unterhalt bei den Bauten und Institutionen, USR IV, Medical Master, Pensionskasse usw. tun wir gut daran, aufgabenseitig einzuwirken. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Zu den Ausführungen von Hartmann-Flawil möchte ich noch einige Fragen stellen und eine Bemerkung anbringen. Hartmann-Flawil hat ein sehr düsteres Bild der Entschädigung des Staatspersonals aufgezeigt. Aber weshalb haben wir dann eine sehr niedrige Fluktuationsrate beim Staatspersonal? Weshalb haben wir keine Mühe, offene Stellen neu zu besetzen? Wenn das düstere Bild zutreffen würde, dann wäre das Bild vom Staatspersonal ganz anders. Aber irgendwie ist das Gegenteil der Fall. Des Weiteren hatten wir beim Staatspersonal eine Erweiterung der jährlichen Lohnsumme um 0,5 bis 1 Prozent wegen Stufenanstiegen, individuellen Lohnmassnahmen usw. Dazu haben wir ich glaube, das muss hier auch einmal gesagt werden , eine sehr grosszügige Pensionskassenlösung. Der Vergleich mit der Privatwirtschaft hinkt, denn hier gibt es sehr viele Betriebe, die froh wären, sie könnten ihrem Personal eine derartige Pensionskassenlösung anbieten, wie dies beim Staatspersonal der Fall ist. Und zu guter Letzt ist die Teuerung in den letzten Jahren halt tatsächlich nicht angestiegen, sondern war gleichbleibend oder sogar rückläufig. Das sind alles Faktoren, die man bei der hier aufgeworfenen Frage auch in die Waagschale werfen muss. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass das Personal des Kantons St.Gallen gut entschädigt ist, und es leistet auch gute Arbeit. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Trotz der Brandrede des Vorstehers des Finanzdepartementes gebe ich noch das Ergebnis der Abstimmung in der Finanzkommission bekannt: Die Finanzkommission hat der Pauschale von 0,4 Prozent mit 12:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Wie die FDP-Fraktion bereits beim Eintreten gesagt hat, sind auch wir der Meinung, dass es durchaus möglich sein könnte, bei den Staatsbeiträgen einen gewissen Betrag schon im Jahre 2019 einzusparen und nicht erst im Jahr 2020. Was uns ein bisschen ein bisschen stört an dieser Summe, die jetzt vorgegeben werden soll, ist das wir hier vorgreifen. Wir wissen ja gar noch nicht wo und welche Vorschläge uns nachher die Regierung machen wird. Ich denke, wir können jetzt auch durchaus einmal sagen, wir wünschen dass es früher kommt, die Regierung soll uns Vorschläge machen und dann schauen wir. Aber für uns ist diese Frage nicht matchentscheidend, nur haben wir gegenwärtig etwas Mühe jetzt einfach irgendwo so einen Betrag festzulegen, der soll jetzt 10 Mio. Franken sein, und dann muss dann die Regierung irgendetwas bringen. Wir denken, es wäre genügend der Wunsch ausgedrückt, bringen Sie bitte noch etwas früher und was können wir dann immer noch entscheiden, wenn wir den Vorschlag der Regierung haben. (Satz ??) Aber für uns ist diese Frage wirklich nicht matchentscheidend, für uns ist entscheidend, dass diese Beiträge beim Sparen bei den Staatsbeiträgen möglichst früh kommen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Frkation): Auch die CVP-GLP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen, wie es Tinner-Wartau ausgeführt hat. Er hat erwähnt, dass das Hundegesetz beim Bund abgelehnt wurde. Wir sehen deshalb keine Notwendigkeit für diese Gesetzesvorlage. Noch eine Ergänzung zu dem was Tinner-Wartau ausgeführt hat: Mit dieser Vorlage wäre auch das wichtige Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzt, wenn wir kommunale Hundesteuern für kantonale Aufsicht verwenden würden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir haben diesen Antrag geprüft und unterstützen ihn. Wir haben in anderen Bereichen auf dem gelben Blatt auch Vorgaben gemacht. Ich denke, wenn man das Ausgabenwachstum ein bisschen planen will, dann macht es Sinn, dass wir das hier aufteilen, ein Jahr vorher nehmend (10.41.27??), Hartmann-Walenstadt(??) hat es auch erwähnt. Es kommt meistens nicht alles, und wenn man im Jahr 2020 beginnt, dann ist es wahrscheinlich nicht zielführend. Es sind Planungszahlen und entsprechend macht es Sinn, dass man hier einmal eine Zahl definiert, sodass die Regierung weiss, wo sie dran ist. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Auf ein Gebührenmonitoring ist zu verzichten. Ein Monitoring im Gebührenbereich steht in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dazu braucht es, wie wir schon verschiedentlich gehört haben, zusätzliche Personalressourcen. Immer wieder kommt es vor, dass wir im Parlament unnötige Aufgaben an die Verwaltung abgeben, die Verwaltung damit aufblähen und hankerum, wenn es dann um zusätzliche Stellen geht, geht ein Aufschrei durch die bürgerlichen Parteien und insbesondere auch durch die Fraktion, welche diesen Antrag für ein Monitoring stellt. Nehmen wir uns in der bürgerlichen Partei einmal selber an der eigenen Nase. In der Verwaltungsgebührenverordnung sind die Kosten und Entschädigung im Verfahren vor den Verwaltungsbürden (?11:27:00) klar geregelt. Ebenso findet der Gebührentarif Anwendung für die Kantons- und Gemeindeverwaltung. Hier gilt, wie bereits schon erwähnt wurde, das Äquivalenzprinzip. Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die Tatsache, dass die eidgenössische Finanzverwaltung regelmässig einen Index zur Gebührenfinanzierung publiziert. Der Kanton St.Gallen liegt bei diesem aggregierten Gebührengesamtindex im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld. Zudem waren in den letzten Jahren keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. Auch in der Gemeinde: Wir wollen nachher kein Monitoring mit Vergleichen. Wir wollen die Gemeindeautonomie behalten und die« Gebühren innerhalb der Gesetzgebung selber festlegen, die ja momentan zu keinen Zweifeln oder Änderungen Anlass geben. Setzen wir einmal ein Zeichen, kommen wir der Verhältnismässigkeit nach, werden wir gescheiter und verzichten auf Gebührenmonitoring. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich danke Super-Rapperswil-Jona zu unserem gemeinsamen Antrag und vor allem dem wichtigen Hinweis, dass die Finanzausgleichsbeiträge nicht unter den Staatsbeiträgen laufen. Die SVP-Fraktion hat es im Eintreten erwähnt, dass wir das durchschnittliche Wachstum von 3,2 Prozent je Jahr im AFP bei den Staatsbeiträgen nicht nur bremsen wollen, sondern wir wollen es stoppen. Wir sind wirklich der Meinung, dass man der Regierung eine Zahl auf den Weg mitgeben muss. Wir erwarten, dass das etwas früher geschieht, weil sonst am Schluss nicht 11 Mio. Franken resultieren, sondern eher 9 Mio. Franken tiefer. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt ein gegenüber dem AFP gebremstes Wachstum des Personalaufwandes. Auch ein Wachstum des Personalaufwandes um 0,4 Prozent oder 0,6 Prozent gibt der Regierung zusammen mit der globalen Steuerung des Personalaufwands einen sehr grossen Spielraum. Von Personalabbau oder von Sparen beim Personal kann keine Rede sein, aber natürlich liegen auch keine grossen Sprünge drin. Eine Mehrheit der CVP-GLP-Fraktion spricht sich für 0,6 Prozent und somit für das rote Blatt der Regierung aus, eine Minderheit für 0,4 Prozent und somit für das gelbe Blatt der Finanzkommission. Das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion lehnen wir ab. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Abschnitt 4.8.1 (Totalrevision Hundegesetz). (im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass es hier keine Totalrevision dieses Hundegesetzes braucht. Umso mehr in der Zwischenzeit auf Bundesebene der Sachkundeausweis nicht mehr zwingend vorgegeben ist für Hundehalter. Auch die Liste der gefährlichen Hunde ist so, wie sie ursprünglich eimal diskutiert wurde, nicht mehr aktuell. Ich glaube, wir brauchen kein Hundegesetz das noch Präventionsmassnahmen für Hundehalter vorsieht, auch im Wissen darum, dass die Gesundheitsdirektorin gestern in einem Artikel im «Tagblatt» sehr wohl den Fokus auf die Prävention gelegt hat. Aber hier müssen wir nicht auf den Hund kommen, Regierungsrätin Hanselmann, lassen Sie es wie es ist. Wir glauben, wir sind alle mit dem aktuellen Hundegesetz zufrieden. Die FDP-Fraktion lädt die Regierung ein, dieses Gesetzesvorhaben sterben zu lassen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Es trifft zu, dass wir seinerzeit bei diesem Geschäft Bericht 40.12.02 «Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen» ein solches Monitoring in Aussicht gestellt haben und zwar über die Fiskaleinnahmen (Steuern und Gebühren). Steuern, das wissen Sie, sind voraussetzungslos gegenüber dem Staat geschuldet, Gebühren allerdings nicht. Ich war gestern Abend beim IHK-Vorstand zu einer Sitzung eingeladen. Wir haben auch über das gesprochen. Ich habe gesagt, wenn ich an die IHK-Anlässe gehe, dann höre ich immer «Nutzerfinanzierung», derjenige, der beim Staat eine Leistung bezieht, der soll auch dafür bezahlen, dass nicht die Allgemeinheit bzw. der Steuerzahler letztlich individuelle, staatliche Leistungen finanziert das ist ja eigentlich ein urliberales Thema. Insofern sind Gebühreneinnahmen prinzipiell nichts schlechtes, sondern jemand bezahlt für etwas, das er bezieht. Wie stehen wir in diesem Monitioring, das es auf Bundesbene in ausgewählten Bereichen gibt, es kann natürlich verfeinert und auf Gemeindestufe heruntergebrochen werden, es können mehr Positionen miteinbezogen werden usw. Wir sind dort bei einer Ausschöpfung im Verhältnis zu den effektiven Kosten von 75 Prozent. Es ist nicht so, dass wir das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip, im Übrigen ja justiziable Kriterien, verletzen. Das wissen wir eigentlich heute schon. Die Regierung hat bei dieser Interpellationsantwort 51.16.61 «Entwicklung der Gebühren und Abgaben» sehr offen gesagt: Ja, wir haben da anders priorisiert. Wir hatten effektiv hierfür in den letzten Jahren im Finanzdepartement nicht die nötigen Mittel, weder personell noch sachlich. Wir werden das, wenn der Kantonsrat dies wünscht, in Auftrag geben. Wir haben intern auch interne und externe Dienstleistungen diskutiert. Auf jeden Fall wird das Grössenordnung 20'000 bis 30'000 Franken kosten, wenn man das seriös machen möchte. Da werden wir der Regierung entsprechende Mehrausgaben beantragen und auch im Budget werden wir die Mittel einstellen. Ich hoffe dann einfach, dass Sie auch Kurs halten und die Mittel dann nich wieder rausstreichen werden Beispiele könnten hier in diesem Kontext angefügt werden. Dieser Antrag bestätigt eigentlich etwas, das wir im Bericht 40.12. 02 schon geschrieben haben, aber aus zeitlichen Ressourcengründen im Verzug sind. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Bucher-St.Margrethen hat gesagt, so könne dieser Staat nicht funktionieren. Die FDP-Fraktion jedoch ist überzeugt, dass er funktionieren wird. Wir haben eine Regierung, die uns dies beweist, und deshalb unterstützen wir die Variante von 0,4 Prozent, welche die Finanzkommission vorschlägt. Auch 0,4 Prozent sind immer noch ein Wachstum. Es sind nicht minus 0,4 Prozent oder 0 Prozent. Ich denke, die Regierung wird es fertig bringen, auch der SP-GRÜ-Fraktion zu beweisen, dass dieser Staat mit 0,4 Prozent funktioniert. Ich habe keine Bedenken, dem Antrag der Finanzkommission zuzustimmen, so wie er auf dem gelben Blatt steht. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Sie haben es vorher bereits gehört von Hartmann-?? und Surber-St.Gallen, wir finden eigentlich auch, dass diese Termin und Zeitachsendiskussion nicht viel bringt. Wir werden dieses Projekt nicht im Jahr 2019 starten, um im Jahr 2020 parat zu sein, sondern jetzt. Wir haben das auch gegenüber der Finanzkommission klar gemacht, dass wir sie auch wieder informieren und involvieren. Ich habe in der Finanzkommission auch erwähnt, dass rein technisch gesehen ja auch viele Staatsbeiträge an Vereinbarungen geknüpft sind. Und wenn nun beispielsweise eine Leistungsvereinbarung 2017/2018 läuft und wir reagieren müssen für die Jahre 2019 und folgende, dann hat es eine Rechnungswirksamkeit für das Jahr 2019 und ist wieder vorgezogen. So sehen wir das Jahr 2020 nicht eng als technisches Ziel, das nicht vor- oder nachgelagert schon Effekte erzielen kann, sondern das ist für uns einfach einmal eine grobe Zielsetzung, die vorher schon teilweise erfüllt werden kann, wenn es möglich ist, aber auch teilweise nachgelagert. Ich habe dazu auch in der Finanzkommission Beispiele aufgezeigt. Möglicherweise gibt es auch Positionen, die erst ab dem Jahr 2021 wirken. Insofern kann die Regierung mit diesem Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion nicht viel anfangen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin, zu Tinner Wartau: Ich habe ja im ersten Votum darauf hingeweisen, dass wir diese Empfehlungen selbstverständlich mitnehmen werden. Und das Gesundheitsdepartement ist immer auch mit Blick auf die Zukunft unterwegs und hat natürlich sehr wohl auch wahrgenommen, dass da auf Bundesebene die Diskussion anders gelaufen ist. Diesbezüglich werden wir das selbstverständlich wie üblich mit Weitblick mit einbeziehen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Ich kann es kurz machen. Auch wir vertrauen hier auf die Regierung und unterstützen diese 0,4 Prozent, d.h. wir unterstützen das gelbe Blatt der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der AFP zeigt, dass die Finanzpolitik in unserem Kanton eine Gratwanderung bleibt. Wir sind zwar weiter als die meisten Kantone in der Schweiz, müssen aber weiterhin zurückhaltend sein in unseren parteipolitischen Wunschprogrammen, sonst gefährden wir leichtfertig die bisherigen Erfolge. Zunächst zum Erfreulichen: Es ist der Regierung hoch anzurechnen, dass der AFP eine stabile Staatsquote vorsieht und dass das freie Eigenkapital nicht angetastet werden muss. Dass der Finanzhaushalt in den nächsten Jahren mehr oder weniger ausgeglichen bleibt und nicht völlig aus dem Ruder läuft, ist sicher einer der zentralen Erfolge der vorausschauenden Finanzpolitik der bürgerlichen Mehrheit in diesem Rat. Zustimmend nimmt die CVP-GLP-Fraktion auch davon Kenntnis, dass die Regierung in Aussicht stellt, die stark wachsenden Staatsbeiträge aktiver steuern zu wollen. Hier wird auch der Kantonsrat gefordert sein, die Regierung bei ihrem Ansinnen aktiv zu unterstützen. Einfach wird dies nämlich nicht. Umso mehr sind wir gefordert, konsequent Mass zu halten und jetzt nicht unreflektiert Mehrausgaben zu beschliessen, die wir in absehbarer Frist nicht finanzieren können oder später wieder mühsam wegsparen müssen. Das immer noch erhebliche Ausgabenwachstum beurteilen wir kritisch. Vor allem vier Bereiche machen uns Bauchweh:
Wie wir dem AFP entnehmen können, hat sich das Ressourcenpotenzial des Kantons St.Gallen noch einmal verschlechtert. Glauben wir angesichts dessen tatsächlich, dass ein Ausgabenwachstum von 2,7 Prozent alleine im Jahr 2019 zu stemmen ist? Die CVP-GLP-Fraktion erwartet von der Regierung, dass sie mehr Gegensteuer gibt. Das Ausgabenwachstum muss konsequenter und stärker gebremst werden. Der Kanton braucht dringend wieder mehr finanziellen Spielraum, denn vergessen wir nicht: Ziel der Finanzpolitik muss es letztlich sein, dass die steuerliche Belastung für den Mittelstand und die Familien im Kanton St.Gallen wieder auf ein konkurrenzfähiges Mass gesenkt werden kann. Hier gibt es noch viel Handlungsbedarf. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt daher ein gegenüber dem AFP gebremstes Wachstum des Personalaufwands. Auch ein Wachstum des Personalaufwands um 0,4 oder 0,6 Prozent je Jahr gibt der Regierung zusammen mit der globalen Steuerung des Personalaufwands einen sehr grossen Spielraum. Von einem Personalabbau kann nicht die Rede sein. Man wird feststellen müssen, dass das Staatspersonal wie bis anhin munter weiter wachsen wird. Die globalere Steuerung des Personalaufwands wird von der CVP-GLP-Fraktion grundsätzlich begrüsst. Eine einzige Zahl über die ganze Staatsverwaltung hinweg genügt ihr aber klar nicht. Sie will den Personalaufwand zwar globaler steuern können, dies aber auch auf Departements- und Amtsstufe. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es in den Departementen unterschiedliche Philosophien gibt. Die einen verwenden viel Energie darauf, kunstvoll neue Stellenbegehren zu begründen, die anderen setzen Prioritäten, suchen nach Effizienzgewinnen und nutzen Mutationen für interne Stellenumlagerungen. In diesem Bereich muss der Kanton ein gemeinsames Führungsverständnis entwickeln. Das sind wir auch dem Staatspersonal gegenüber schuldig. Um diesen Prozess zu unterstützen, muss auch das Parlament ein lnstrument in der Hand haben. Die CVP-GLP-Fraktion wird hier künftig noch genauer hinschauen und differenziert steuern. Klar ist für sie, dass auch die Kantonsrätinnen und Kantonsräte in der Verantwortung stehen. Wir müssen endlich aufhören, Gesetze zu beschliessen, die der Verwaltung mehr Aufwand bringen, um uns nachher über jene Stellenbegehren zu empören, die wir selber verursacht haben. Die Definition von «drittfinanzierten Stellen» muss für die CVP-GLP-Fraktion eine ganz enge sein. Darunter versteht sie beispielsweise über Sonderkredite oder Fonds finanzierte Stellen. Wir erwarten hier von der Regierung, dass sie den Willen des Kantonsrates ernst nimmt und keine Schlaumeiereien mit uns veranstaltet. Dasselbe gilt für die Definition, welches exogen bedingte Mehrstellen sind und welche nicht. Exogene Treiber sind unseres Erachtens die Anzahl Asylbewerber, Arbeitslose oder auch die Schülerzahlen. Der Ausbau des Polizeikorps hingegen ist politisch gewollt und nicht exogen bedingt. Das Polizeikorps muss deshalb selbstverständlich Teil des global gesteuerten Personalaufwands sein. Trotz dieser Ausführungen möchte ich klarstellen, dass die CVP-GLP-Fraktion nicht will, dass das Ausgabenwachstum einseitig durch Massnahmen beim Staatspersonal gebremst wird. Das wäre weder fair noch zielführend. Vielmehr braucht es ein ausgewogenes Bündel von Massnahmen und Vorgaben, um den Staatshaushalt stabil zu halten und wieder mehr finanziellen Spielraum zu schaffen. Die CVP-GLP-Fraktion erwartet daher von der Regierung, dass die angekündigte Umsetzung der aktiveren Steuerung der Staatsbeiträge rasch an die Hand genommen wird. Es sind die Staatsbeiträge, die für rund die Hälfte des Staatshaushaltes verantwortlich sind und jährlich mit 3,2 Prozent wachsen. Dass die Massnahmen erst ab dem Jahr 2020 wirken sollen, erscheint uns reichlich spät. Wir werden daher einen Antrag stellen, damit erste, sehr massvolle Massnahmen bereits ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Vor diesem Hintergrund spricht sich die CVP-GLP-Fraktion auch dagegen aus, den vom Kantonsrat beschlossenen Plafond bei den Staatsbeiträgen im Kulturbereich aufzuheben. Die Staatsbeiträge in den Bereichen öV, Bildung und Soziales werden hinterfragt werden müssen, und angesichts dessen wäre es unverantwortlich, gleichzeitig die Staatsbeiträge im Kulturbereich hochzufahren. Der heutige finanzielle Rahmen muss genügen, dies ist auch eine klare Erwartung unserer Wählerschaft. Die CVP-GLP-Fraktion hat deshalb einen Antrag formuliert, der den Rahmen für die künftigen Kulturausgaben abstecken soll. Der letzte Bereich, welcher der CVP-GLP-Fraktion Sorgen bereitet, ist das Wunschkonzert bei den Bauprojekten. Investitionen sind zweifellos wichtig für unseren Kanton. Die Auslagerung der Spitalimmobilien darf uns jedoch nicht dazu verleiten, planlos Bauprojekte vorzuziehen, die (a) den Kantonshaushalt überfordern und (b) dazu verleiten, es mit der Priorisierung der Bauprojekte nicht mehr so ernst zu nehmen. Fazit: Wenn wir es schaffen, das Ausgabenwachstum mit ausgewogenen Massnahmen nachhaltig zu bremsen, werden wir uns mittelfristig endlich wieder jenen finanziellen Spielraum schaffen, den wir so dringend brauchen. Der Mittelstand und die Familien in unserem Kanton werden es uns danken. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat sich am 18. und teilweise auch noch am 19. Januar 2017 sehr eingehend mit dem Aufgaben- und Finanzplan 20182020 (abgekürzt AFP) befasst. Die Vorsteherin und die Vorsteher sämtlicher Departemente wurden eingeladen, sich innerhalb ihres Wirkungsbereichs zur Vorlage zu äussern. Es wird im Rahmen der Eintretensdiskussion von den Fraktionssprechern sowie der Regierung auf den AFP und dessen Bericht noch detailliert eingegangen, weshalb ich auf die Wiederholung des Zahlenteils verzichte. lm Grundsatz ist sich die überwiegende Mehrheit der Finanzkommission einig, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigen darf, bzw. eine nachhaltige Stabilisierung anzustreben ist, was wiederum bedeutet, dass bei neuen Aufgaben deren finanzielle Auswirkungen abzuklären sind. Auf der Einnahmenseite darf die Steuerquote des Kantons nicht mehr weiter ansteigen. Eine Erhöhung des Staatssteuerfusses muss vermieden werden. Begrüssenswert ist zudem die Absicht der Regierung, die Staatsbeiträge ab 2020 um 25 Mio. Franken zu reduzieren. lntensiv diskutiert wurde vor allem der Personalaufwand und die Frage, inwieweit der Kantonsrat diesbezüglich in das operationelle Geschäft der Regierung zu involvieren sei. Die grosse Mehrheit der Finanzkommission vertritt dezidiert den Standpunkt, dass mit einer globalen Steuerung des Personalaufwandes die wenig zielführenden Diskussionen im Kantonsrat vermieden werden sollen und eine Stabilisierung erfolgen muss. ln diesem Zusammenhang sind diejenigen Bereiche, welche exogenen Einflüssen ausgeliefert sind, ausgenommen. Auch wenn das Budget 2017 dank der ausserordentlichen Effekte aus der Übertragung der Spitalimmobilien für einmal zu kleineren Luftsprüngen Anlass geben könnte, sind die operativen Aufwandüberschüsse mehr als nur ein Mahnfinger. Dadurch zehren wir jährlich von der Substanz. Wir bleiben nach wie vor abhängig von ausserordentlichen Erträgen, wie z.B. der Aufgabenteilung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA), als Nehmerkanton der Schweizerischen Nationalbank oder ganz allgemein von wirtschaftlich mehrheitlich intakten Rahmenbedingungen. Aber auch verschiedene aktuelle und bevorstehende Ereignisse aus dem Ausland könnten dieses kleine Stimmungshoch kuzfristig wieder verdüstern. Ich erörtere kurz die wesentlichsten Punkte der Diskussionen mit der Vorsteherin bzw. den Vorstehern der einzelnen Departemente: Volkswirtschaftsdepartement:
Departement des lnnern: Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des Beitrags an die Konzert und Theater St.Gallen verbleiben für die übrigen Kulturinstitutionen tiefere Beiträge, welche zu einem eigentlichen Verteilkampf führen dürften. lntensiv diskutiert wurde auch das starke Wachstum der Staatsbeiträge, insbesondere beim Amt für Kultur, u.a. die Beiträge an das Textilmuseum und die Stiftsbibliothek. Bildungsdepartement:
Baudepartement:
Sicherheits- und Justizdepartement:
Gesundheitsdepartement:
Finanzdepartement:
Gerichte: Aufgrund der Haltung des Kantonsrates und in Übereinstimmung mit der Verwaltungsrekurskommission werden die Stellenbegehren auf das Jahr 2019 verschoben. Es soll die Umsetzung der Verwaltungsjustizreform auf den 1. Juni 2017 abgewartet werden, damit die zusätzlichen Belastungen und Fallzahlen besser beurteilt werden können. Nebst der Diskussion rund um den AFP 20182020 wurde die Finanzkommission ausführlich über weitere Themenbereiche informiert. Die Regierung beabsichtigt im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnsystems (abgekürzt NeLo) auf den 1. Januar 2018, die lnstrumente zur Planung und Steuerung des kantonalen Personalaufwands zu optimieren mit dem Ziel, dass der Kantonsrat die kantonale Personalaufwandentwicklung auf strategischer Ebene im Sinn einer modernen Verwaltungsführung differenziert steuern kann. Die Mitglieder der Finanzkommission wurden noch einmal ausführlich durch Vertreter des Stiftungsrates und einen Pensionskassenversicherungsexperten über die beabsichtigte Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse in der Höhe von total 202 Mio. Franken informiert. Obwohl die Faktenlage grundsätzlich klar ist, entschied sich die Finanzkommission mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine zeitliche Verzögerung, um an ihrer Sitzung vom 16. März den Antrag an den Kantonsrat zu diskutieren. Zum gelben Blatt der Finanzkommission: Vor allem der Punkt 5 für allgemeine, individuelle und strukturelle Besoldungsmassnahmen wurde eingehend diskutiert. Die Finanzkommission lädt die Regierung ein, mit einer Pauschale von 0,4 Prozent zu planen und diese für allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen einzusetzen. Die Kommissionsmitglieder stimmten diesem Antrag mit 12:3 Stimmen zu. Zu den Anträgen auf den grauen Blättern kann ich im Namen der Finanzkommission nur bedingt Stellung nehmen, da diese in der vorliegenden Form nicht diskutiert wurden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls diskutiert. Die Mitglieder lehnten diesen Antrag mit Stichentscheid des Präsidenten mit 7:7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe vorhin bereits erwähnt, dass wir nicht nur auf die Frage der Entwicklung der generellen Besoldungsansätze schauen können, sondern auch die Reallohnentwicklung, den Reallohnindex, anschauen müssen. Ich habe gesagt, dass wir im Vergleich zur Gesamtschweiz unterdurchschnittlich sind, das muss man festhalten. Wenn man aber den Reallohnindex betrachtet, dann wird natürlich nicht differenziert zwischen generellen und individuellen Besoldungsmassnahmen, sondern es ist eine Konsolidierung. Das ist auch die Idee bei der Pauschale im Rahmen der neuen Personalkostensteuerung. Es macht durchaus Sinn, dass die Regierung mehr Flexibilität erhält. Das heisst mit anderen Worten auch, dass in den letzten Jahren nicht nichts gegangen ist. Es war auch in den letzten Jahren möglich, Lohnerhöhungen zu gewähren, was auch gut ist, denn wir brauchen dies für die Konkurrenzfähigkeit des Staates auf dem Arbeitsmarkt. Zum Thema Neues Lohnwesen (abgekürzt NeLo). Ich möchte die laufende Diskussion nicht mit diesem Thema vermischen, aber zwei Bemerkungen muss ich doch dazu machen:
Zur Pensionskasse: Ich habe mich vorhin mit unserem Vertreter in der Pensionskasse, dem Vorsteher des Baudepartementes, ausgetauscht. Natürlich gibt es Kassen, die besser sind als andere. Aber z.B. in der Finanzindustrie gibt es auch andere Leistungsziele, und die Industrie hat nicht so gute Leistungspläne wie der Staat. Wenn man diese Sicht über den ganzen Arbeitsmarkt legt, sind wir in Etwa im Mittelfeld. Wenn wir die St.Galler Pensionskasse mit dem öffentlichen Sektor insgesamt vergleichen, also mit anderen Kantonen oder Städten, dann sind wir in Etwa im Mittelfeld. Natürlich gibt es bessere Lösungen, aber ich möchte nicht verschweigen, dass es in der Industrie gerade auch in unserem Kanton noch schlechtere gibt. Zusammengefasst ist die Regierung gegen diesen Antrag, nicht weil sie findet, sie hätte keinen Nachholbedarf, sondern weil der Ansatz falsch ist. Wenn wir mit dem neuen Lohnsystem diese Pauschale einführen, dann möchten wir eine erhöhte Flexiblisierung und eine erhöhte Leistungsorientierung. Das ist das, was das neue Lohnsystem bezweckt. Dieses war Gegenstand der seinerzeitigen Motion. Es macht wenig Sinn, den Spielraum, den man geben wollte, nun wieder zu verkleinern, indem man einfach für alle generell 0,5 Prozent beschliesst. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 8. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses wie folgt zu formulieren: «Die Regierung sieht in der Planperiode 20182020 keine generellen Besoldungsmassnahmen für das Personal vor. Die Regierung wird eingeladen, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils eine generelle Lohnerhöhung von 0,5 Prozent einzusetzen.» Es geht darum, dass die Regierung in den Jahren 2018 und 2019 je 0,5 Prozent für generelle Lohnerhöhungen einplanen darf. Wenn man auf die derzeitige wirtschaftliche Situation schaut, dann kann man feststellen, dass das Bruttoinlandprodukt im Jahr 2016 um 1,6 Prozent und mehr gewachsen ist. Die Aussichten sind positiv. Wir haben eine Situation der Konsolidierung der Wirtschaftslage. Wir können davon ausgehen, dass auch der Staatshaushalt des Kantons St.Gallen weiter konsolidiert werden kann. Wie sieht jetzt die Personalsituation von Seiten des Kantonsrates aus? Die SP-GRÜ-Fraktion stellt fest, dass im Rahmen der Beratungen von Budget und AFP, die Personalausgaben stets als grosse Belastung dargestellt werden. Es ist ein Punkt, an dem man ansetzt und Vorgaben macht, wie wir vorhin gehört haben. Wenn man zurückblickt, stellt man fest, dass das Personal letztmals im Jahr 2011 mit 0,7 Prozent genereller Lohnerhöhung belohnt wurde und dies bei einer Teuerung von 0,3 Prozent. Im Jahr 2009 waren es 3 Prozent, bei 1,4 Prozent Teuerung. Aufgrund der Entscheide des Kantonsrates bekam das Personal in den letzten Jahren keine Lohnerhöhung. Wie sieht dies denn auf der Seite des Personals aus? Jedes Jahr stellt der Kantonsrat bei der Annahme der Rechnung fest, dass die Personalausgaben nicht gewachsen sind, weil Einsparungen vorgenommen wurden. Bei der Rechnungsabnahme vom Jahr 2015 waren es 6,3 Mio. Franken. Bei den Rechnungsabschlüssen wird auch jedesmal ein Loblied auf die Verwaltung gesungen, die konsequent auf die strikte Umsetzung dieser Ausgaben schaut. Man löst Ausgaben nur bei Bedarf aus, geht vorsichtig an die Sache heran, und der Kantonsrat stellt jedes Jahr Besserstellungen fest. Im Vergleich mit der Privatwirtschaft lässt sich festhalten, dass die Situation bei der öffentlichen Hand, bei der öffentlichen Verwaltung, bzgl. Lohnentwicklung eine der schlechtesten ist. In der Privatwirtschaft stellen wir seit Jahren eine raschere Lohnentwicklung fest. Kurz zusammengefasst heisst dies: Das Personal erhält in der Junisession jeweils Lob und warme Luft und wird gehätschelt. Dafür müssen keine Entscheide gefällt werden. In der Budgetdebatte erfolgt dann die kalte Dusche. Jedwelche generelle Lohnerhöhung wird abgelehnt und mit dem AFP kommt noch die Kopfnuss, denn für die nächsten drei Jahre gibt es wieder rein gar nichts im Sinne einer generellen Lohnerhöhung. Das Personal hat in all den vergangenen Jahren einen Reallohnverlust gehabt. Es hatte deutlich höhere Pensionskassenbeiträge zur Sanierung und zusätzlich höhere Abzüge zu berappen. Auch im Bereich der Krankenkassen usw. gab es höhere Belastungen. Trotzdem wird im Kantonsrat bei der Budgetdebatte eine Reallohnerhöhung stets abgelehnt. Das ist eine schlechte Personalpolitik. Manchmal denke ich auch, dass die Regierung mehr Mut beweisen und für das Personal einstehen müsste. Wir haben vorhin die Ausführungen des Vorstehers des Finanzdepartementes gehört. Die Ausführungen höre ich wohl, aber die Umsetzung, die müsste dann auch folgen. Man muss einfach feststellen, dass der Kanton als Arbeitgeber gegenüber der Privatwirtschaft immer mehr ins Hintertreffen gerät. Wir haben eine desolate Situation, die sich in den nächsten Jahren noch verschärfen wird. Wenn man sich die zukünftigen Diskussionen rund um die Pensionskasse vor Augen hält, dann muss man feststellen, dass es irgendwann genug sein wird und das Personal sich diese Sache nicht mehr gefallen lassen wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der AFP rechnete eigentlich mit einer Zustimmung zur Unternehmenssteuerreform III (abgekürzt USR); das sieht nun anders aus. Aber ich glaube, Euphorie ist nicht angesagt, denn wir alle wissen, dass wir erneut eine Vorlage werden ausarbeiten müssen. Irgendwann wird irgend ein USR-Effekt eintreten; in welcher Form, ab wann und in welchem Ausmass kann derzeit aber niemand sagen. Die Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren werden sich bereits am Freitag dieser Woche an einer Konferenz Gedanken machen, wie es aus Sicht der Kantone weiter gehen kann. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses vom 12. Februar sind die Saldi nun mit Vorbehalt zu geniessen. Im Folgenden noch ein paar weitere Eckpunkte des AFP, die aus Sicht der Regierung erwähnenswert sind:
Insgesamt zeitigen die drei Sparprogramme Wirkung, aber es bleibt nach wie vor viel zu tun, und es ist tatsächlich so, dass wir verschiedene Unsicherheitsfaktoren haben. Ich nenne nur drei:
Hinsichtlich der Staatsquote: Der Kantonsrat hat vorhin die eigentliche Kennzahl bzgl. der Aufwandentwicklung an sich positiv gewürdigt. Er drückt damit aus, dass wir diesbezüglich gut unterwegs sind, aber es braucht weitere Anstrengungen, um diesen Zustand zu halten. Schliesslich möchte ich noch auf die grauen Blätter hinweisen. Die Regierung macht dazu natürlich zum Teil andere Einschätzungen. Sie wird in der Detailberatung darauf eingehen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 5. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 5 des KRB wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, mit einer Pauschale von 0,8 Prozent für allgemeine, individuelle und strukturelle Besoldungsmassnahmen zu planen sowie diese entsprechend einzusetzen.» Surber-St.Gallen hat bereits erwähnt, um was es hier geht. Die Regierung möchte eine neue Personalsteuerung einführen. Einen entsprechenden Auftrag dazu hatte eine Mehrheit des Kantonsrates anlässlich der letzten Budgetdebatte erteilt. Die Regierung stellt sich das nun folgendermassen vor: Sie legt einen Sockelpersonalaufwand fest, in dem alle Stellen enthalten sind. Dadurch sollten der Kantonsrat und auch die Finanzkommission in Zukunft nicht mehr über einzelne Stellen diskutieren dürfen und müssen. Zusätzlich zu diesem Sockelpersonalaufwand soll jährlich eine Pauschale in Prozent dieses Sockelpersonalaufwandes hinzukommen, die es der Regierung erlaubt, einerseits Lohnanpassungen und andererseits sogenannte strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Was heisst das nun? Diese allgemeinen und individuellen Lohnmassnahmen sind nichts Neues. Auch die Zahlen haben sich nicht geändert. Es sind 0,4 Prozent des Personalaufwandes, die jeweils für allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen eingesetzt werden. Diese sind erfreulicherweise und wie ich im Namen der SP-GRÜ-Fraktion finde , auch selbstverständlicherweise nicht bestritten. Worüber wir uns aber nun unterhalten, ist dieser Teil der Pauschale, der die strukturellen Anpassungen betrifft. Es gibt auf dem gelben Blatt einen Vorschlag, der vollständig auf diesen Teil verzichten möchte. Das heisst, dass in Zukunft die Personalausgaben so festgesetzt würden, dass der Sockel Personalaufwand mit diesen 0,4 Prozent für Lohnanpassungen bestehen bliebe, für weitere Stellen im Rahmen von strukturellen Anpassungen beispielsweise zusätzliche Aufgaben oder exogene Faktoren der Regierung aber kein Spielraum bleibt. Hierzu möchte ich noch erwähnen, dass die Finanzkommission beschlossen hat, dass der Korpsausbau bei der Kantonspolizei kein exogener Faktor darstellt, sondern im allgemeinen, normalen Sockelpersonalaufwand enthalten sein soll. Die Bedeutung dessen kann man sich nun leicht ausrechnen: Wenn dieser Ausbau im Rahmen des Sockels stattfindet, dann frisst dies sehr viel Geld weg. Es gibt keinen weiteren Spielraum bzw. man muss eigentlich bestehende Stellen abbauen, um den Ausbau des Korpsausbaus bei der Kantonspolizei überhaupt finanzieren und realisieren zu können. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass der Staat so nicht funktionieren kann. Der Kantonsrat beschliesst regelmässig neue Aufgaben, erteilt Aufträge und schafft in dem Sinne auch neue Stellen. Somit ist es eigentlich nur folgerichtig, wenn er der Regierung hierfür auch die entsprechenden finanziellen Mittel zugesteht. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen 0,4 Prozent für strukturelle Anpassungen angemessen sind und stellt den Antrag, diese Pauschale auf 0,8 Prozent festzulegen. Sie ist sich bewusst, dass der Antrag wahrscheinlich keine Mehrheit finden wird. In diesem Fall fände sie es als sehr wichtig, dass das rote Blatt der Regierung unterstützt wird, weil mit 0,6 Prozent die Regierung mindestens 0,2 Prozent Spielraum hätte, um dringend notwendige und auch vom Kantonsrat erst kürzlich beschlossene Ausbauten oder neue Aufgaben umzusetzen. Ich denke beispielsweise an den bereits erwähnten Korpsausbau, aber auch an die Neuorganisation des Zivilschutzes sowie an den bereits erwähnten Abbau des aufgestauten Unterhaltes bei den Staatsliegenschaften. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich freue mich über das grosse Vertrauen, aber eigentlich hätte ich es lieber anders rum. Die Regierung hat, wie in der Botschaft zu lesen ist, 0,8 Prozent beantragt. Das entspricht, wenn ich Bucher-St.Margrethen und Surber-St.Gallen richtig zugehört habe, im Prinzip dem grauen Blatt der SP-GRÜ-Fraktion; das wäre unser Wunschszenario. Aber im Sinne eines Kompromisses hat die Regierung 0,6 Prozent vorgeschlagen. Ich möchte noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu dieser Abstimmung abgeben. Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass der Antrag der Finanzkommission etwas Positives hat. Bei diesem Konzept der Personalkostensteuerung befinden wir uns auf der Ebene, die auch in einem Unternehmen im Verhältnis zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Gültigkeit hat. Der Verwaltungsrat muss definieren, in welchem Umfang die Personalaufwandentwicklung gesteuert werden kann. Genau gleich wie ein Verwaltungsrat müssen wir die Lohnentwicklung, den Stufenanstieg, die Beförderungsquote gesprochen aus der alten Lohnsteuerung berücksichtigen. Das ergibt diese 0,4 Prozent. Das ist das, was wir bereits im Budget 2017 dargelegt haben: 0,1 Prozent Stufenanstieg unter Berücksichtigung der Mutationsgewinne und 0,3 Prozent Beförderungsquote. Defacto bedeutet das gelbe Blatt dies wurde auch in der Finanzkommission so diskutiert , dass wir bei der Ausgangslage von 0,4 Prozent einen Stellenstopp haben. Es wird nicht so sein, wie es Suter-Rapperswil-Jona erwähnt hat, dass es munter weiterläuft. Wir sind uns gewohnt, im Verhältnis zwischen Kantonsrat und Regierung die Vorgaben zu berücksichtigen. Auf dem roten Blatt hat die Regierung einen Hinweis auf die Privatwirtschaft gemacht. Sie hat dies nochmals vertieft. Das Bundesamt für Statistik hat ziemlich gute Daten herausgegeben, wie sich der Reallohn-Index in der Schweiz insgesamt entwickelt hat. Da möchte ich einfach dazu sagen, dass, wenn man die Jahre von 2007 bis 2015 anschaut, wir schweizweit eine Entwicklung von plus 8,2 Prozent haben. In dieser Phase der Jahre von 2007 bis 2015 haben wir umgerechnet auf den Kanton St.Gallen eine Entwicklung von 6,5 Prozent. Somit sind wir eigentlich hinter der Entwicklung des gesamten Schweizer Arbeitsmarktes. Diese Daten beziehen sich natürlich auf die generelle Lohnentwicklung, die individuelle Lohnentwicklung ist keine konsolidierte Entwicklung. Das Problem begegnet uns immer dann, wenn es um die Frage der generellen Besoldungsansätze geht. Zum grauen Blatt der SP-GRÜ-Fraktion werde ich auch nochmals Ausführungen machen. Grundsätzlich denke ich, dass der Kantonsrat den Vergleich zur Privatwirtschaft mitberücksichtigen muss, wenn er derartige Beschlüsse fasst. Auf dem roten Blatt haben wir auch die Gemeinden erwähnt. Statistiken über Kennzahlen der Gemeinden gibt es auf der Homepage des Amtes für Gemeinde. Dort kann auch die Personalaufwandentwicklung der Gemeinden heruntergeladen werden. Es gibt auch bei den Gemeinden in den Jahren 2012 bis 2015 eine Entwicklung von über 1 Prozent. Ich weise hiermit darauf hin, dass wir uns bewusst sein müssen, welches die Folgen solcher Beschlüsse für die Regierung und für die Führungspersonen sind. Wie gesagt, es freut die Regierung, dass ihr der Kantonsrat so viel Vertrauen entgegenbringt, aber wir müssen die Beschlüsse auch in Führungsentscheide ummünzen. Was heisst es nun ganz konkret, wenn die Limite so eng gesetzt wird? Es bedeutet zweierlei:
Bucher-St.Margrethen hat ein Beispiel erwähnt. Wir mussten konsequenterweise die Zivilschutzreform verschieben. Nun müssen wir schauen, wie dies inskünftig weiter geht, ob man sie mit Verspätung noch nachholen kann oder aber ob sich die Regierung auch vorbehalten muss, einmal gefasste Beschlüsse nochmals zur Disposition zu stellen. Ich bin der Meinung, dass der Kantonsrat einen derartigen Führungsstil akzeptieren muss, wenn er die Ressourcensteuerung nun ziemlich scharf limitiert. Das möchte ich zu bedenken geben. Fazit: Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Wunschszenario der Regierung der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion wäre. Realistischerweise ist sie jedoch zufrieden, wenn sie 0,6 Prozent erhält. Mögen die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Punkt doch nochmals in sich gehen und die Konsequenzen der Entscheide überlegen. Wenn der Kantonsrat 0,4 Prozent beschliesst, dann sind es 0,4 Prozent und die Regierung wird damit planen. Das heisst dann aber auch, ausserordentlich limitiert im Vergleich mit der Privatwirtschaft oder den Gemeinden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Gestern haben wir in diesem Rat die Erhöhung der Kinderzulagen besprochen. Da kam von Seiten der Gewerbevertreter ein Wirtschaftsverständnis zum Ausdruck, bei dem «einseitig» nur der Vorname ist. Man gewann dabei den Eindruck, dass es irgendwie eine abstrakte Masse namens Unternehmen gibt, geführt von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten. Diese bilden dann die Wirtschaft und werden unerhörterweise von Lohnpflichten gegenüber ihren Angestellten und von Abgabepflichten gegenüber dem Staat gebeutelt. Ich möchte hier in keiner Art und Weise die Leistung der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Kanton in Frage stellen, aber dieses gestern gezeichnete Bild hat mich nachdenklich gemacht. Die Wirtschaft, das sind doch nicht die Unternehmen allein. Die Gewinne, welche die Unternehmen erwirtschaften, erwirtschaften doch letztlich die Angestellten durch ihre Arbeit. Es muss doch auch das lnteresse der Wirtschaftsverbände sein, dass es ein gutes Gleichgewicht gibt und dass Löhne bezahlt werden können, die zum Leben reichen und nicht monatlich Familien darüber rätseln lassen, wie sie die ständig steigenden Krankenkassenprämien noch bezahlen sollen. Das sollte in einer guten Unternehmenskultur eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und wäre auch im wirtschaftlichen lnteresse der Unternehmen. Es wurde gestern ausgeführt, dass eine Erhöhung der Kinderzulagen zu mehr Einkommenssteuern führen würde. Das wäre bei einer Erhöhung von Fr. 50. nur bedingt der Fall. Was aber mit Sicherheit passieren würde, ist, dass die Kaufkraft der Familien gestärkt würde, was doch im Interesse der Unternehmen sein müsste. Nun, ich spreche hier nicht zu den Kinderzulagen, sondern zum AFP. Aber ich möchte diesen Grundgedanken des Ausgleichs, des Gleichgewichts, der Gerechtigkeit an den Anfang meines Votums stellen, denn im AFP haben wir eine Position, die genau Ausdruck des ständig wachsenden Ungleichgewichts ist. Es ist nämlich hier eine Einsparung von 25 Mio. Franken bei den Staatsbeiträgen ab dem Jahr 2020 vorgesehen. Diese Einsparung ist letztlich Ausdruck der Unternehmenssteuerreform III. Man ging nämlich davon aus, dass beim Kanton bei einer Senkung der Gewinnsteuer, d.h. nach Abzug des Betrages, den er aus der Bundessteuer zusätzlich erhalten würde, etwa 30 Mio. Franken Verlust anfallen würde. Die Stimmbevölkerung hat diese Unternehmenssteuerreform deutlich abgelehnt und hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass es so nicht mehr weitergeht, dass wir innehalten und überlegen müssen, wer welchen Beitrag zur Finanzierung des Staates tragen muss. Auch in diesem Jahr wird mit horrenden Dividendenausschüttungen bei den SMI-indexierten Unternehmen gerechnet. Dies ist für die Aktionäre steuerlich günstig, weil wir die Dividenden kaum besteuern. Da stimmt doch etwas nicht. Ich meine, wir tun gut daran, uns einige Gedanken über unser Staats-, Wirtschafts- und Steuerverständnis zu machen. Die Unternehmen sind genau wie die Privaten auf einen funktionierenden Staat angewiesen. Sie brauchen ausgebildete Fachleute, ein funktionierendes Gesundheitswesen, eine gute lnfrastruktur und nicht zuletzt eine funktionierende Justiz. Der Kantonsrat hat aber beschlossen, dass er das Verwaltungsgericht und die Kantonsgerichte nicht so ausbauen möchte, wie es notwendig wäre aus Kostengründen. Dies wird die Wirtschaft treffen, weil damit die Verfahren um Vergaben, Baufragen oder auch privatrechtliche Streitigkeiten länger dauern. In einem ersten Schritt geht es nun darum, die Zeichen aus der Bevölkerung aufzunehmen und nicht schon wieder auf die nächste Sparrunde im Kanton zuzusteuern, verursacht durch eine Gewinnsteuersenkung ohne genügende Kompensation. Die SP-GRÜ-Fraktion wird deshalb einen Antrag auf Streichung der Einsparung von 25 Mio. Franken bei den Staatsbeiträgen stellen. Was uns an der pauschalen Kürzung der Regierung besonders stört, ist, dass wir nicht wissen, wo diese gespart und gekürzt werden soll. Die SP-GRÜ-Fraktion geht zwar davon aus, dass sie mit diesem Antrag chancenlos bleibt, will ihn aber trotzdem stellen. Sollte der Antrag dann wirklich abgelehnt werden, so wünschte sie sich doch ausdrücklich, dass kein zusätzlicher Antrag gestellt wird, der bei der Kultur eine Plafonierung verlangt. Wenn wir der Regierung einen derartigen Auftrag geben, bzw. diese bei ihrem Bestreben, die 25 Mio. Franken einzusparen, unterstützen wollen, dann müssen wir doch nicht nur in einem Bereich eine Vorgabe machen, sondern dann sollte man die gesamte Staatsverwaltung gemeinsam betrachten und schauen, wo allenfalls ein moderates Wachstum notwendig ist und wo gespart werden könnte. Damit komme ich noch zu einer allgemeinen Würdigung des AFP: Die SP-GRÜ-Fraktion stellt fest, dass die Konsolidierung des Haushalts - notabene nach der letzten Gewinnsteuersenkung und den daraus folgenden Spar- und Entlastungspaketen - einigermassen gelungen ist. Was wir ebenfalls feststellen, ist, dass die Rechnung regelmässig besser abschneidet, als budgetiert. Dies ist jeweils auf unterschiedliche Effekte zurückzuführen, u.a. auch auf die Gewinnausschüttung der Nationalbank, die jeweils höher ist, als vom Kantonsrat budgetiert. Wir haben eine Regelung gefunden, wie wir die Gewinnausschüttung budgetieren möchten. Die SP-GRÜ-Fraktion will an dieser Regelung mit der Schattenrechnung, und dass man dann 25 Prozent vom effektiv vorhandenen Geld einsetzen kann, nichts ändern. Was die SP-GRÜ-Fraktion aber nicht nachvollziehen kann, ist, weshalb die Regierung bei der Festlegung der 25 Prozent bzw. bei der Festlegung der Schattenrechnung für die kommenden Jahre lediglich von einer Gewinnausschüttung von 20 Mio. Franken bei der Nationalbank ausgeht. Sie ist der Meinung, dass 40 Mio. Franken nach einer Ausschüttung von 80 Mio. Franken im Jahr 2015, 40 Mio. Franken im Jahr 2016 und 60 Mio. Franken im Jahr 2017 weit sachgerechter und angemessener wären. Die SP-GRÜ-Fraktion stellt keinen Antrag, weil sie nicht weiss, ob sie überhaupt einen stellen könnte, aber sie ersucht die Regierung, diesen Aspekt beim nächsten AFP zu berücksichtigen. Dann kennt man allenfalls auch noch die Kennzahl vom Jahr 2018. Nach Meinung der SP-GRÜ-Fraktion sollte man wirklich von 40 Mio. Franken Gewinnausschüttung ausgehen, um den Staatshaushalt bei der langfristigen Planung nicht unnötig unter Druck zu setzen. Die SP-GRÜ-Fraktion ist zudem der Meinung, dass das Personal endlich wieder einmal eine Lohnerhöhung zugute hat. Nach Jahren ohne allgemeine Lohnentwicklung und in welchen das Personal die Ausfinanzierung der Pensionskasse mittragen musste, ist dies dringend angezeigt. Die Basis, aufgrund derer die Regierung rechnet und legitimiert, dass es keine Lohnerhöhung braucht, schliesst ein ganz bedeutendes Element aus: nämlich die Entwicklung der Krankenkassenprämien. Beim Personal geht es selbstverständlich auch um die grundsätzliche Entwicklung des Personalaufwandes, unabhängig von der Lohnentwicklung. Die Regierung hat vorgeschlagen und aufgezeigt, dass es einen «Sockel» bzw. einen Personalbestand gibt, der sich jährlich um 0,8 Prozent entwickelt, wobei 0,4 Prozent auf individuelle und allgemeine Lohnentwicklungen entfallen und 0,4 Prozent auf strukturelle Anpassungen. Strukturelle Anpassungen, das ist klar, würde bedeuten, dass es einen moderaten Ausbau beim Staatspersonal geben könnte. Die SP-GRÜ-Fraktion ist der Meinung, dass es diese Handhabe dringend braucht. Die Regierung muss die Möglichkeit haben, dort, wo es dringend notwendig ist, einen moderaten Personalausbau zu vollziehen. Ich frage mich, wie man dies bewerkstelligen will, wenn man diese 0,4 Prozent streicht. Wie soll man denn den Ausbau des Polizeikorps oder anderer Stellen bewerkstelligen? Notabene hat dieser Rat selber diesen Ausbau beschlossen. Wir haben auch schon viel darüber diskutiert, dass man den aufgestauten Unterhalt abbauen muss. Wie soll das gehen, wenn man nicht die notwendigen Stellen dafür schaffen darf? Es gibt zahlreiche Stellen, die nach gesetzlichen Vorgaben hätten geschaffen werden müssen, die aber nicht geschaffen werden konnten. Ich meine, irgendwo müssen wir der Regierung doch einen gewissen Spielraum geben. Vorhin wurde ausgeführt, dass man halt irgendwo einsparen müsste, wenn man anderswo ausbauen will. So einfach geht das aber nicht. Die Verwaltung ist nicht einfach überbestückt und hat überschüssiges Personal, und deshalb kann man da und dort ein bisschen reduzieren. Es sind Aufgaben definiert, die erfüllt werden müssen. Wenn wir neue Aufgaben haben, so braucht es auch mehr Personal; dies wäre in jedem Unternehmen so. Die SP-GRÜ-Fraktion wird dazu einen Antrag stellen und den Antrag der Regierung unterstützen. Der Investitionsplafond mit 124 Mio. Franken fällt in den Augen der SP-GRÜ-Fraktion eher bescheiden aus. Hier stehen wir vor der grossen Herausforderung, einen massiv aufgestauten Unterhalt abbauen zu müssen. Wenn wir den Plafond zu tief ansetzen, so laufen wir Gefahr, erneut einen derartig aufgestauten Unterhalt zu produzieren, anstatt diesen laufend zu reduzieren, um wiederum zu investieren. Ich glaube, diese 124 Mio. Franken sind zu eng berechnet. Die SP-GRÜ-Fraktion wird dazu jedoch keinen Antrag stellen, sondern abwarten, was daraus folgt. Aber mit Sicherheit ist dieser Investitionsplafond nicht zu hoch. Zusammenfassend ist die SP-GRÜ-Fraktion der Meinung, dass man die Reduktion von 25 Mio. Franken bei den Staatsbeiträgen nicht verkraften kann. Sie ist der Meinung, dass es eine Lohnentwicklung beim Personal braucht, und sie ist ebenfalls der Meinung, dass der Investitionsplafond bescheiden ist. Wir blicken in die Zukunft und warten ab, was kommen wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Betreiber eines Kleintheaters, der jährlich von einem Jahresbeitrag von Fr. 20'00. profitiert. (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich danke Hartmann-Rorschach für das engagierte Votum danken, das mich natürlich sehr freut. Wo Kultur vielfältig ist und gelebt wird, da lässt man sich gerne nieder, da will man wohnen und arbeiten. Heute Mittag gründen wir in der Kellerbühne die IG-Kultur, und es freut mich sehr, dass 21 Leute aus allen Fraktionen kommen werden. Das Timing ist recht gut, ich befürchte aber, dass wir für diese Plafonierungsanfrage ein bisschen zu spät sind. Ich gebe mein Bestes, dass wir das zusammen mit der FPD-Fraktion noch kippen. Gestern durften viele von uns aus allen Fraktionen das Theater St.Gallen besuchen mit dem wunderbaren Musical «Westside Story». Die Geschichte hat mich ein bisschen an diesen Saal erinnert. Da gab es auch zwei Lager, die sich da ab und zu bekämpft haben. Machtkämpfe waren da, grosse Emotionen, ich hatte mehrmals Hühnerhaut und ein SVP-Kollege ganz in der Nähe auch. Manchmal gab es ein Happy-End, manchmal nicht gestern eher weniger. Kultur kostet, bringt aber uns und der Allgemeinheit ungleich mehr zurück. Wollen wir wirklich in einer Gegend wohnen, welche arm an Kultur ist keine Theater, Museen, Kunsthallen, Kleintheater, Kulturkaffees, Bibliotheken, Ausstellungen, Tanzzentren, Altstädte, denkmalgeschützte Bauten, die uns anziehen usw.? Diese machen doch unter anderem den Zauber eines Ortes aus. Wohin zieht es z.B. Neuzuzüger? Sicher nicht in eine Stadt oder Region ohne Kultur-, Sport- und andere Möglichkeiten. Investitionen in die Kultur, und das ist ein Hauptproblem, die bringen bares Geld zurück, in einer Wertschöpfung, da kann ich in meinem Theater ein Lied davon singen, wie viele davon profitieren. Nur, das ist das Problem, das viele sehen, das Geld, das wir ausgeben aus dem Töpfchen «Amt für Kultur» kommt schon zurück, aber nicht genau in den gleichen Topf. Es kommt zurück in unsere Wertschöpfung und in unsere Herzen. Wir geben nur einen sehr kleinen Teil unseres Budgets für Kultur aus. Sie sind verschwindend klein im Rahmen des allgemeinen Staatshaushalts. Umso mehr, das ist bei uns auch speziell, als das meiste über den Lotteriefonds bezahlt wird. Die Staatsfinanzen über die Plafonierung des Kulturbudgets wieder ins Lot bringen zu wollen, ist deshalb wenig zielführend. Der mit Abstand grösste Beitrag, 19,8 Mio. Franken, fliesst alljährlich in das wohlverstanden sehr tolle, vielfältige und breite Programm von Konzert und Theater St.Gallen. Ich möchte ins gleiche Horn stossen wie mein Vorredner: Es ist nichts als recht, wenn bei den Kulturinstitutionen auch ausserhalb der Stadt ebenfalls alle drei Jahre zumindest die notwendigsten Anpassungen gemacht werden. Es gibt bei allen Leistungsvereinbarungen, die alle drei Jahre neu aufgegleist werden nur das plant die Regierung. Die Regierung möchte nicht wahnsinnig viele Monsterprojekte, die uns Milliarden kosten. Das Kulturbudget sinkt oder stagniert sogar seit Jahren, obwohl die Kultur in unserer immer noch heterogener werdenden Gesellschaft immer wichtiger wird und für mich als selbstverständliche Staatsaufgabe gesehen werden muss. Gewisse Erhöhungen und Anpassungen, die jetzt geplant sind, z.B. für eine Kantonsarchäologieausstellung, die schon lange geplant sind, sind dringend notwendig. Und dann sind z.B. Fr. 65'000. eingestellt, und das dürfte jetzt alle aus der Region Zürichsee-Linth und Wil interessieren, weil da die neugegründeten Kulturförderplattformen Thurkultur und Zürichsee-Linth eventuell planen, ihren Beitrag je Person zu erhöhen. Der Kanton verdoppelt das immer, was dann nicht mehr möglich wäre. Davon profitieren viele Kulturschaffende in den Regionen, Institutionen und schlussendlich auch wir als Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Nebst der Stadt sollen alle Regionen des Kantons vom Kulturbudget profitieren. Deshalb ist ein Ausgleich neben dem Hauptbeitragsempfänger Konzert und Theater St.Gallen mehr als angezeigt und in meinen Augen kein Wunschkonzert. Für viele der kleineren Kulturinstitutionen sind Fr. 10'000. oder Fr. 20'000. überlebenswichtig und existenziell ich weiss das aus eigener Erfahrung. Lassen Sie deshalb neben den wichtigen grossen Kulturinstitutionen auch die kulturelle Vielfalt in den Regionen blühen. Von den insgesamt 27 Mio. Franken Staatsbeiträgen, die hier überall herumgereicht werden, werden rund 12,6 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds refinanziert, dann bekommen wir weitere 3,3 Mio. Franken aus den Nachbarkantonen (interkantonaler Lastenausgleich für Konzert und Theater). Das heisst, der ordentliche Haushalt wird nicht mit 27 Mio. Franken, sondern mit rund 11 Mio. Franken belastet. Unsere Kulturbeiträge, und jetzt müssen Sie gut zuhören, die machen nicht einmal einen viertel Prozent des gesamten Staatsausgaben aus. Ich frage mich, ob das hier jetzt der richtige Ort ist, um unseren Staatshaushalt wieder ins Lot zu bringen? So viel bzw. so wenig dürfte dem Kanton die Kultur wert sein. Meine ganz persönliche Meinung: Manchmal kommt es mir vor, als ob viele unter uns beim Budgetposten «Kultur» einfach nur eine Zahl sehen. So under dem Motto: «Aha, wir haben auch noch Kulturausgaben? Das kostet heute 20 Mio. Franken, das finde ich viel, da müssen wir kürzen.» Wir vergessen dabei, was diese Kultur in uns auslöst, etwas Wunderbares und Positives, so wie wir es gestern erfahren durften. Ich möchte mit einem Zitat von Johann Nepomuk Nestroy schliessen, das war ein österreichischer Dramatiker, Schauspieler und Bühnenautor im 19. Jahrhundert. Er hat einmal gesagt: «Kultur beginnt im Herzen jedes einzelnen». Bittte lassen Sie das auf sich wirken. Kultur beginnt im Herzen jedes einzelnen. Für heute wünsche ich mir das Happy End für die Kultur und nicht wie gestern Abend mit drei Leichen am Schluss. Ich wünsche mir, dass wir neben den nakten Zahlen bei der Kultur auch auf unser Herz hören, denn Kultur kommt von Herzen und ist fürs Herz. Wenn Sie heute um 12.00 Uhr noch nichts vor haben, ich habe 21 Anmeldungen, aber für 25 Personen einen Apéro bestellt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | stellt fest, dass der Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 2 nicht bestritten wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion und der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich danke sehr für die engagierten Voten. Selbstverständlich, der finanzielle Spielraum ist die Basis für jede Entwicklung, dagegen ist nichts einzuwenden, aber mit Augenmass. Für das Jahr 2017 wurden die Staatsbeiträge im Bereich Kultur plafoniert das hat logischerweise Folgen. Nun ist aber die Rede von unreflektierten Mehrausgaben gemäss Suter-Rapperswil-Jona, von einem Wunschkonzert im Kulturbereich. Es ist alles seit Jahren bekannt. Aufgeschoben wäre das tatsächlich der klare Wille der Wählerschaft, wie Sie sagen? Ich gehe die ganzen Punkte durch, Sie haben einige davon in Ihrem Antrag respektiert, z.B. den Beitrag an Konzert und Theater St.Gallen von aktuell 19,7 Mio. Franken auf 19,8 Mio. Franken. Bei den rund Fr. 140'000. an das Konzert und Theater St.Gallen handelt es sich um die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen und damit automatischen Besoldungsanpassungen das ist richtig, dass man das zu respektieren hat. Alljährliche weitere Steigerungen um 70 Prozent haben wir deswegen in den AFP aufgenommen. Eine generelle Plafonierung würde hier natürlich einen Verteilkampf auslösen, der sehr unsensibel und ärgerlich ausgehen würde. Beim Gesamtbeitrag an rund 80 Kulturinstitutionen im Kanton von aktuell 5,9 auf 6,5 Prozent, darin budgetiert sind folgende Anpassungen: Es ist der Jahresbeitrag von Fr. 250'000. für die kantonseigene Archäologieausstellung im historischen Museum St.Gallen. Seit 2014 ist die Urausstellung eröffnet, die Ausstellung steht. Es geht nur darum, dass man den Betrieb nun auf längere Sicht finanzieren sollte. Vermittlung der Archäologie ist eine Staatsaufgabe, seit 50 Jahren ist die Archäolgoie ein Staatsauftrag. Eine neue Ausstellung ohne die Vermittlung, ohne dass Sie Betriebskosten finanzieren, verfehlt natürlich jede Wirkung. Wir haben gehört, einen Jahresbeitrag, eine Erhöhung um Fr. 220'000. für das Texilmuseum im Gleichzug mit der Stadt. Das Textilmuseum hat keine klare Hauptträgerschaft bei der öffentlichen Hand und ist mit existenziellen Fragen konfrontiert. Es beherbergt eine ausserordentliche Sammlung und hat eine grosse Entwicklung gemacht. Bei einem hohen Mass an privaten Mitteln, ist eine weitere Steigerung privater Mittel kaum möglich. Und nun sind weitere Fr. 65'000. eingestellt, wenn die Mitgliedsgemeinden des Vereins Thurkultur oder Zürichsee-Linth den beantragten Erhöhungen der Förderbeiträge zustimmen, da der Kanton die kommunalen Fördermittel, wie in allen andern Regionen mit Kulturplattformen, verdoppelt. Zudem sind von einigen grösseren Kulturinstitutionen seit längerem Anpassungen in Diskussion bzw. beantragt. Dazu gehört die Stiftsbibliothek plus Fr. 40'000., das Museum im Lagerhaus Fr. 40'000., die Kunsthalle St.Gallen Fr. 20'000. und Fr. 50'000. sind Reserve z.B. für eine Anpassung bei Conzentus rivensis für Lavarinis Orchester. Das sind kleine Spielräume. Zu den Auswirkungen auf den ordentlichen Staatshaushalt: Es sind einzig die 60 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Besoldungsanpassungen für Konzert und Theater, die belasten den Staatshaushalt mit jährlich Fr. 48'000.-. Wir sprechen nun also von 9 Rappen je Einwohner. Das ist der eigentliche Betrag, über den Sie heute in Ihrer Kompetenz entscheiden. Wenn die Skalierung beim Staatsaufwand von 4,9 Mrd. Franken rechne, sind es genau 0,00098 Prozent . wir sind im Mü-Bereich. Wichtig ist, dass alle diese Positionen im Kulturbudget, welche Sie nun plafonieren wollen, zwar im ordentlichen Staatshaushalt eingestellt sind, aber durch den Lotteriefonds refinanziert werden. Von daher ist eine Plafonierung ein Schuss weit vorbei am Ziel. Daher ist es nicht nötig, dass Sie hier mit diesem Mittel eingreifen. Wir können ja nicht jetzt schon im Voraus sozusagen entscheiden, was wir dann je im Lotteriefonds hier in diesem Saal zusammen genehmigen wollen. Also etwas läuft bei einem solchen Plafonierungsantrag falsch. Deswegen verzichten Sie voll und ganz auf eine Plafonierung im Bereich Kultur. Ich danke Ihnen für Ihre Rücksicht. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich fühle mich jetzt schon dazu bemüssigt, nochmals etwas zu sagen: Das war eine Art «Dark-Room-Votum» eines Gemeindepräsidenten. Wir haben in diesem Rat unbestritten gesagt, dass wir dieses Monitoring wollen. Wir sind uns bewusst, dass das natürlich einen gewissen Aufwand bedeutet, aber wir nehmen diesen Aufwand bewusst in Kauf, damit diese Abklärungen gemacht werden. Und wer sich denen verschliesst, der hat etwas zu verbergen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ziff. 9. beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Ziff. 9 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, zur Vorbereitung der Umsetzung einer neuen Bundesvorlage zur Unternehmenssteuerreform mit allen interessierten Kreisen im Kanton St.Gallen Gespräche zu führen. Ziel wäre, dass mit flankierenden Massnahmen zu Gunsten der st.gallischen Bevölkerung ein breit akzeptiertes und ausgewogenes Massnahmenpaket vorbereitet werden kann.» Gerne begründe ich zusätzlich zu den Begründungen auf dem grauen Blatt den Antrag zu Ziff. 9 der SP-GRÜ-Fraktion und paralell dazu verteilen die Weibel eine gemeinsame Interpellation von CVP-GLP- und FDP- und SVP-Fraktion, wo es in der Unternehmenssteuerreform darum geht, was der Kanton St.Gallen macht. Ich glaube, es passt sehr gut zusammen und im Sinne einer Ökonomie des Vorgehens könnten eigentlich diese Parteien auch unsere Ziff. 9 unterstützen, denn es ist ansich die gleiche Stossrichtung. Wenn wir jetzt aber zurückschauen zum Abstimmungsresultat vor neun Tagen, dann hat der Kanton St.Gallen in einer Eindeutigkeiten, wie es sie sonst nicht so gibt, klar nein zu dieser Unternehmenssteuerreform III gesagt. Es war eine klare Absage der St.Galler Bevölkerung. Ich glaube sie hat auch genug der einseitigen Bevorzugung der Unternehmen im Rahmen der Gewinnsteuersenkungen, sie hat genug von der Überwälzung von Lasten auf die gewöhnlichen Steuerzahlerinnen und -zahler, sie hat auch keine Lust auf Experimente mit neuen Steuerschlupflöcher, auch auf kantonaler Ebene und sie hat auch genug von der Klientelpolitik insbesondere des bürgerlichen nationalen Parlaments unter der Führung von SVP, CVP-GLP- und FDP-Fraktion. Dazu kommt noch, dass auch die Stellungnahmen der Städte und der grösseren Orte eigentliche an Klarheit und Deutlichkeit nicht zu überbieten waren. Sie haben eingefordert, dass sie in der Erarbeitung einer neuen Vorlage einbezogen werden. Auch die Stadt St.Gallen hat sich so verlauten lassen, aber sie hat darauf verzichtet eine Nein-Parole herauszugeben. Zumindest hat sie aber die Erwartung ausgedrückt, dass der Kanton auf sie zukommt, was dann natürlich nicht passiert ist. Ich glaube, es gilt jetzt die Konsequenzen zu ziehen, und zwar die Konsequenzen zu ziehen, weil wir alle ein Interesse dran haben, dass die Schweiz prosperieren kann, dass wir die Schlupflöcher für ausländische Unternehmen im Bereich der Steuern und diese Steuerprivilege, die vor bald eineinhalb Jahrzehnten geschaffen wurden, schliessen. Wir haben hier ein gemeinsames Interesse. Wir müssen aber, damit wir dieses gemeinsame Interesse auch umsetzen können, bei dem Stimmvolk, bei der Bevölkerung, jetzt auch Konsequenzen ziehen bei der Erarbeitung der nächsten Vorlage. Es gilt darum ganz klar, dass wir eine kantonale Umsetzung vorbereiten. Ich sage bewusst «vorbereiten». Es wird gewisse Vorgaben geben von Seiten des Bundes, des nationalen Parlamentes, aber wir müssen aber auch ein Interesse daran haben, dass die St.Gallerinnen und St.Galler nachher diesem Vorschlag auch zustimmen. Es gibt hier drei zentrale Botschaften:
Die Regierung hat sich bisher einer solchen Vorstellung verweigert. Wir haben jetzt wieder Feld Eins. Und eigentlich wäre es gut, wenn die Regierung zur Einsicht kommen könnte, dass ein Wander ihrer Position zwingend notwendig ist. Es reicht nicht nur eine Antwort via Interpellation zu geben, sondern wir brauchen hier alle Beteiligten an einem Tisch, und zwar die Vertreterinnen und Vertreter des Gewerbes, der Industrie, wir brauchen auch die Gewerkschaften dabei, wir brauchen aber auch die Städte und Gemeinden dabei und die Interessenvertretung der Politik. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen: Nur wenn wir gemeinsam vorgehen, dann erhalten wir auch eine mehrheitsfähige Vorlage, auch im kantonalen Rahmen. Uns ist glaube ich bewusst, die kantonale Umsetzung muss erfolgen und das wir auch hier zu Diskussionen führen, entweder im Kantonsrat oder anschliessend auch bei einer Urnenabstimmung. Ich bitte Sie deshalb, machen Sie einen Schritt auf die Bevölkerung zu, gehen Sie auf die Besorgnisse und die Bedenken der Bevölkerung ein, machen Sie einen Schritt, indem Sie gemeinsam mit den Beteiligten ein Massnahmenpaket ausarbeiten, damit wir nachher zum Zeitpunkt der Vorlage einer nächsten Unternehmenssteuerreform auch bereit sind im Kanton St.Gallen Nägel mit Köpfen zu machen. Wir haben das gemeinsame Interesse, dass die Schweiz prosperiert, aber ohne Steuerschlupflöcher und ohne Steuerprivilegien. Ich danke Ihnen, wenn Sie neben der Interpellation auch unsere Ziff. 9 unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Zu Hartmann-Flawil: Zum Vorgehen: Ich möchte mich in aller Form verwahren, dass wir diese Fragen nicht mit den Gemeinden diskutiert haben. Im Juni 2016 hat das Parlament in Bern die Vorlage verabschiedet. Ende Juni 2016 haben wir mit dem VSG-Vorstand eine Auslegeordnung gemacht und ein Umsetzungsmodell entwickelt. Herr Scheitlin war meines Wissens damals auch am Tisch. Wir haben das kommuniziert. Wir haben weiter im Oktober mit dem VSGP-Vorstand beim Regierungstreffen VSGP / Regierung das aus thematisiert und auch wieder bestätigt. Wir haben mit den Kirchen gesprochen und wir haben uns natürlich schlussendlich auch auf eine Vernehmlassung vorbereitet. Vernehmlassung heisst ja: Mitwirkung aller Beteiligten. Uns jetzt da irgendwie etwas zu unterstellen finde ich ganz klar ungerechtfertigt. Die Stadt St.Gallen war in diesem Kontext auch informiert das muss ich so auch deutlich machen. Unternehmenssteuerreform IV: Das ist das neue Ziel. Wir wissen noch überhaupt nicht, was, wie und zu welchem Zeitpunkt wir das konzepieren, oder was da auf uns zukommt. Zu diesem Zeitpunkt jetzt heute schon solche Aufträge zu erteilen, das macht einfach keinen Sinn. Die Abstimmungsanalyse, da verstehe ich, dass Sie es jetzt so machen, wie Sie es vorgetragen haben, aber bleiben Sie differenziert. Sie müssen auch nicht in den Kanton Waadt gehen, Sie können auch in den Kanton Thurgau gehen. Dort haben wir eine Regierung, die ein Sozialpaket geschnürt hat. Ich muss Ihnen sagen, ich habe die Medien in der Ostschweiz verfolgt, auch im Kanton Thurgau, mir ist effektiv keine führende Sozialdemokratin bzw. Sozialdemokrat aufgefallen, die wegen diesem Paket für die Unternehmenssteuerreform III eingestanden ist seien Sie hier bitte fair. Wir haben festgestellt, dass in vielen Kantonen trotz Sozialpaketen die SP-GRÜ-Fraktion gegen die Unternehmenssteuerreform anmarschiert ist. Wir haben immer betont, und ich mache das hier wieder, dass sich der Ausbau staatlicher Leistungen am konkreten Bedarf orientieren muss. Da haben wir auch sozialpolitische Themen, da gebe ich Ihnen sogar recht. Die Regierung hat auch im Kontext mit der individuellen Prämienverbilligung weitere Prüfungsaufträge intern erteilt. Wir werden das anschauen müssen, weil die Problematik der Entwicklung der Krankenkassenprämien und der wirtschaftlich schwachen Haushalte bei uns schon auf dem Tisch liegt. Ich kann nicht ausschliessen, dass wir hier auch mit Anträgen kommen werden. Das wird dann den Rat auch entsprechend beschäftigen. Wir verschliessen uns den sozialen Fragen nicht, Hartmann-Flawil. Das möchte ich hier in aller Deutlichkeit betonen. Insofern sind wir auch bereit, Massnahmen zu ergreifen und Ihnen auch zu beantragen, wo wir einen konkreten Bedarf sehen. Aber das immer alles zu verknüpfen mit irgendwelchen Steuervorlagen, das macht sachlich im Grunde genommen keinen Sinn wenn wir ganz ehrlich miteinander umgehen. Dieser Antrag kommt zum falschen Zeitpunkt, gibt uns eigentlich auch keine klare Grundlage und er macht, im Moment jedenfalls, keinen Sinn. Wir müssen zu erst die Entwicklung auf Bundesebene abwarten. Ich habe gesagt, dass wir uns bereits nächsten Freitag treffen werden. Und wenn dann auf Bundesebene wieder Klarheit besteht, die Arbeiten im Kanton St.Gallen wieder an die Hand nehmen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Ich mache gerne einen ähnlichen Hinweis im Namen der CVP-GLP-Fraktion. Es ist uns wirklich ein grosses Anliegen, dass Einwohnerinnen und Einwohner namentlich des südlichen Kantonsteils, also des Sarganserlandes und Linthgebietes, inskünftig die Möglichkeit haben, sich wohnortnahe Ausweise ausstellen zu lassen. Aber auch wir bezweifeln, ob die teure innerkantonale Lösung der richtige Weg ist und möchten auch, wie Tinner-Wartau es bereits ausgeführt hat, nochmals an die Adresse der Regierung mitgeben, nochmals ernsthaft zu prüfen, ob es nicht möglich ist, eine überkantonale Lösung anzustreben. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung hat den AFP 20182020 umfassend, detailliert und klar ausgearbeitet. Leider ist dies die einzig positive Bemerkung, die ich dazu anbringen kann. Als noch nicht langjähriger oder alter Kantonsrat versuche ich langfristig zu denken und dabei den Fokus auf die Zukunft des Kantons zu setzen. Die finanziellen lndikatoren der letzten Aufgaben und Finanzpläne waren für mich allesamt besorgniserregend. Zwar zeichnet sich in Bezug auf das operative Ergebnis eine leichte Verbesserung ab. Diese Verbesserung wird aber nur durch Verwendung des Eigenkapitals oder durch buchhalterische Massnahmen erreicht. Auch in Bezug auf das Aufgabenwachstum des Kantons St.Gallen mache ich mir grosse Sorgen. Seit ich in diesem Rat politisiere, sind die Ausgaben des Kantons jedes Jahr angestiegen; dies trotz der drei sogenannten Sparpakete in den letzten Jahren. So kann es definitiv nicht weitergehen. lch erlaube mir, den Kanton St.Gallen mit der Titanic zu vergleichen: Der Kanton ist zwar ein gut ausgestattetes und prachtvolles Schiff, auf das ich sehr stolz bin, jedoch ist er von vielen Eisbergen umgeben, die für das Schiff bedrohlich sein könnten. Wenn wir unseren finanzpolitischen Kurs nicht ändern, droht dem Kanton St.Gallen das gleiche Schicksal wie der Titanic. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |