Geschäft: Verzicht auf Dieselfahrzeuge (Personen- und Lieferwagen) in der kantonalen Verwaltung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.69
TitelVerzicht auf Dieselfahrzeuge (Personen- und Lieferwagen) in der kantonalen Verwaltung
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung28.11.2016
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. April 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Der Dieselskandal begann vor etwa eineinhalb Jahren. Die Automobilindustrie betrügt mit Schadstoffmessungen aus dem Labor, die gegenüber dem realen Ausstoss im Strassenverkehr um ein Vielfaches tiefer liegen. Autos verschiedener Marken belasten die Umwelt im Realbetrieb mit bis zu zehn Mal mehr Stickoxid als im zertifizierten Labortest festgehalten ist. Solche Betrügereien darf der Staat nicht unterstützen und muss konsequenterweise auf die Beschaffung von Diesel-PW's verzichten. Die Vorbildfunktion gegenüber Bevölkerung und Umwelt gebietet das.

Die Antwort der Regierung auf meine lnterpellation zeigt, dass von den 443 PW's, Lieferwagen und Kleinbussen der Verwaltung (Kantonspolizei, Tiefbauamt) 307 Dieselfahrzeuge sind. Das sind fast 70 Prozent des Fahrzeugparks Reine Erdgas Fahrzeuge gibt es fünf, Elektrofahrzeuge zwei. Das sind 1,58 Prozent des Fahrzeugparks.

Ernüchternd, erschreckend und traurig ist es, dass die Regierung in ihrer Antwort auf die Forderung keine dieselbetriebene PW, Lieferwagen und Kleinbusse mehr zu beschaffen nicht ihr Einverständnis kund tut, sondern eine Reihe von Feststellungen bzw. Ausreden auflistet, weshalb sie an Dieselfahrzeugen festhalten will.

Da ist z.B. die dreiste Aussage für einzelne Fahrzeugzwecke würden teilweise nur Dieselfahrzeuge zur Verfügung stehen. Welche Zwecke das sind würde ich gerne erfahren. Unerschrocken wie unsensibel hält die Regierung fest, es sei nicht sachgerecht auf Dieselfahrzeuge zu verzichten, weil es sei kein strategisches Ziel sei, auf diese «Dreckschteudern» zu verzichten. Bitte erklären sie uns, warum das nicht sachgerecht sein soll auf Dieselfahrzeuge zu verzichten. Einziger Lichtpunkt in der Antwort der Regierung ist, dass sie demnächst einen Rahmenvertrag für das Mobility-Carsharing für die ganze Verwaltung abschliessen möchte. Mobility hat nämlich sachgerecht und vernünftig entschieden, keine Dieselfahrzeuge mehr zu beschaffen. Ich bedauere dies für die Gesellschaft und Umwelt, dass die Regierung nicht auf die Beschaffung von Diesel-PW verzichten will. Ich bitte um die Beantwortung meiner zwei Fragen. 

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
25.4.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Die zwei Zusatzfragen, die Blumer-Gossau stellt, Ziff. 3, bei welchen Fahrzeugzwecken teilweise nur Dieselfahrzeuge zur Verfügung stehen, dazu kann ich wie folgt antworten: Also bei der Kantonspolizei gibt es z.B. bei den Ordnungsdienstfahrzeugen keine Fahrzeuge mit Allrad und Benzinmotor. Es sind in diesem Bereich nur Dieselfahrzeuge auf dem Markt. Auch der Bus-Lieferwagen-Markt ist gemäss Angaben der Kantonspolizei stark auf Dieselfahrzeuge ausgerichtet.

Zur Ziff. 5: Da fragen Sie hinsichtlich der Aussage, es wäre vor diesem Hintergrund auch nicht sachgerecht, ganz auf Dieselfahrzeuge zu verzichten. Es ist so, dass bei den weiteren Dienststellen, die Fahrzeuge beschaffen, davon auszugehen ist, dass diese im Einzelfall entscheiden, und dass dabei sehr wohl ökologische Aspekte mitberücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um folgende Dienststellen: Amt für Kultur, Amt für Militär und Zivilschutz, Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Amt für Raumentwicklung und Energie, Berufsschulen, Strafanstalten und Massnahmenzentren, Hochbauamt, Kantonsforstamt, Kantonsschulen, Landwirtschaftliches Zentrum, Migrationsamt, Staatskanzlei, Strassenverkehrsamt und die Staatsanwaltschaft. Der generelle Verzicht auf eine Dieselfahrzeugbeschaffung würde aber nicht in jedem Fall Sinn machen, so insbesondere nicht beim Tiefbauamt.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017