Geschäft: Verstümmelung weiblicher Genitalien - sieht der Kanton St.Gallen Handlungsbedarf?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.70
TitelVerstümmelung weiblicher Genitalien - sieht der Kanton St.Gallen Handlungsbedarf?
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung29.11.2016
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 7. Februar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wie sowohl in der lnterpellation, wie auch in der Antwort der Regierung beschrieben, ist die Beschneidung bzw. Verstümmelung von weiblichen Genitalien eine gravierende Verletzung von grundlegenden Menschen- und Kinderrechten, die aufgrund der globalen Migrationsströme kein ausschliessliches Phänomen bzw. Problem einiger Länder vor allen in Afrika, aber auch in Asien und vereinzelt in Südamerika darstellt, sondern weltweit und auch in der Schweiz Beachtung finden muss.

Entsprechend existiert auch in der Schweiz eine explizite Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Es gilt einerseits betroffenen Frauen, die in der Schweiz leben und unter der schweren Verletzung leiden, Hilfe zukommen zu lassen, andererseits gefährdeten Mädchen und Frauen beizustehen und dafür mit Präventionsmassnahmen, aber auch einer entschiedenen Strafverfolgung und Rechtsprechung Sorge zu tragen, dass keine Genitalverstümmelung an in der Schweiz lebenden Frauen durchgeführt wird.

Durch die Antwort der Regierung wird ersichtlich, dass entsprechende Präventionsmassnahmen und eine adäquate Aufklärung über das hier geltende Recht gerade bei Asylbewerbern stattfinden.

Wir vertrauen darauf, dass die von der Regierung beschriebenen Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden, Die Regierung ortet allfälligen Handlungsbedarf in der Phase, in der Asylbewerber die Asylzentren verlassen bzw. bei Personen, die durch reguläre Migration, z.B. im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz einreisen.

Wir bitten die Regierung weiterhin mit grosser Sorgfalt auf ausreichende Schutz- und Präventionsmassnahmen in Bezug auf die Verstümmelung weiblicher Genitalien zu achten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017