Geschäft: Und ewig steigen die Krankenkassenprämien - was sind die wahren Gründe?

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.74
TitelUnd ewig steigen die Krankenkassenprämien - was sind die wahren Gründe?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung29.11.2016
Abschluss20.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Januar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es ist leider ein schwacher Trost, dass der Kanton St.Gallen sowohl ein unterdurchschnittliches Prämienniveau, als auch eine unterdurchschnittliche Prämienerhöhung gegenüber dem gesamtschweizerischen Durchschnitt zu verzeichnen hat. Schliesslich sprechen wir auch im Jahr 2017 von einer durchschnittlichen Prämienerhöhung im Kanton St.Gallen von 4,3 Prozent. Dies ist gerade für Familien im Mittelstand, die nicht von der Prämienverbilligungen, die notabene ohnehin vom Steuerzahler bezahlt werden, nicht einfach zu bewältigen. Ich hoffe, es kommen aus Bundesbern endlich Massnahmen, die den alljährlichen Anstieg der Prämien aufhalten. Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung die hohen Prämienunterschiede bei Asylbewerbern erkannt hat und nun mit einem Versicherungsbrooker versucht, dies abzuklären und hoffentlich auch Massnahmen diesbezüglich einzuleiten. Ich bin auf die Ergebnisse sehr gespannt. Auch bezüglich, den Sozialhilfebezügern hat die Regierung gemäss ihrer Antwort den Handlungsbedarf erkannt. Da Sozialhilfebeziehende im Rahmen der Prämienverbilligungen die tatsächlichen obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Prämien erstattet werden, fehlen derzeit wirksame Anreize zum Wechsel in ein möglichst günstiges Hausarztmodell. Dies darf in der Tat nicht länger geduldet werden. Aus diesem Grund hat die Regierung im Zusammenhang mit der Festlegung der Eckwerte 2017 für die individuelle Prämienverbilligungen beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenkassenversicherungen zu arbeiten. Mit dieser Anpassung sollen Sozialhilfebeziehende im Rahmen der Prämienverbilligungen künftig nur noch die ordentliche Referenzprämie erhalten, die sich an den günstigsten Versicherungen einschliesslich Hausarztmodellen orientieren. Gleichzeitig soll den Sozialämtern mehr Handlungsspielraum in Bezug auf Versicherungswechsel der Sozialhilfebezüger gewährt werden. Es versteht sich von selbst, dass ich hier in Zukunft ein kritisches Auge auf die Umsetzung werfen werde.

Bezüglich meiner Frage, inwieweit trägt die vermehrte Anspruchnahme der Notfallstationen in den Spitälern auch bei nicht Notfällen zur allgemeinen Kostensteigerungen bei, kann die Regierung keine präzise Angaben machen, da leider keine Daten vorliegen. Ich werde in Absprache mit der zuständigen Regierungsrätin überlegen, ob hier eine zukünftige Datenerhebung Sinn macht. Wenn, ja – vielleicht könnten wir daraus Massnahmen ableiten und neue Ideen entwickeln.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017