Geschäft: II. Nachtrag zum Personalgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.17.03 |
Titel | II. Nachtrag zum Personalgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 17.3.2017 |
Abschluss | 20.2.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 24. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 28. März 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 24. Mai 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion / FDP-Fraktion vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Bericht der vorberatenden Kommission vom 3. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 3. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 13. November 2017 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 3. November 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-GRÜ-Fraktion vom 27. November 2017 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 28. September 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.17.03 voKo II. Nachtrag zum Personalgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.2.2018 | Schlussabstimmung | 55 | Zustimmung | 59 | Ablehnung | 6 | |
27.11.2017 | Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 33b Abs. 4 (neu) | 35 | Zustimmung | 76 | Ablehnung | 9 | |
27.11.2017 | Art. 33b Abs. 2 und 3 | 81 | Antrag der vorberatenden Kommission | 34 | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion | 5 | |
27.11.2017 | Art. 33b Abs. 1 | 82 | Antrag der vorberatenden Kommission | 34 | Antrag der SP-GRÜ-Fraktion | 4 | |
27.11.2017 | Art. 33b Abs. 1 Bst. a | 61 | Antrag der vorberatenden Kommission | 55 | Antrag der Regierung | 4 | |
27.11.2017 | Eintreten | 63 | Zustimmung | 46 | Ablehnung | 11 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Motion 42.16.02 «Einführung der Vertrauensarbeitszeit und Beschränkung des Nachbezugs von Ferien» bildete die Grundlage dieses Geschäfts. Als Sprecher der SP-GRÜ-Fraktion muss ich leider feststellen, das der II. Nachtrag zum Personalgesetz überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Auftrag zu tun hat. Von Anfang an stellten wir die Forderung, die Vertrauensarbeitszeit sozialverträglich umzusetzen. Auch wir finden dieses Arbeitsmodell für einen kleinen Teil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchaus sinnvoll, aber nicht unter diesen Voraussetzungen - ohne irgendeine Art von Kompensation, das geht gar nicht. Da wäre das St.Galler Modell wieder einmal ein Pfahl der zwar brennt, aber nicht leuchtet. Selbst wenn es immer wieder behauptet wird, auch in der Privatindustrie wird das so nicht praktiziert. Neu würden einige wenige davon profitieren, viele aber eindeutige Nachteile einhandeln. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass wir hier von sehr gut qualifizierten Mitarbeitern sprechen, die über langjähriges Knowhow in ihrem Arbeitsfeld verfügen. Diese ewigen Sparübungen, ob verschleiert oder direkt, fördern ganz sicher nicht die Loyalität zum Kanton St.Gallen: Keine Wertschätzung wird damit signalisiert, und Tür und Tor geöffnet, damit sich diese betroffenen Personen neu orientieren. Weg ist weg, und neue Chefbeamte und Ärzte müssen gesucht werden. Nach Meinung der SP-GRÜ-Fraktion ist die Diskussion aus dem Ruder gelaufen und es muss dringend eine Lösung gesucht und gefunden werden, welche die Vertrauensarbeitszeit zu einem Erfolgsmodell werden lässt, und dies ohne weitere Abstriche bei den Arbeitnehmern. Nur so gewinnt da Kanton St.Gallen sein Vertrauen zurück. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Art. 33b Abs. 4 (neu) (Vertrauensarbeitszeit). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 33b Abs. 4 (neu) wie folgt zu formulieren: «Für Vertrauensarbeitszeit gibt es keine Kompensation.» Wie bereits Ihm Eintretensvotum erwähnt. Wer Vertrauensarbeitszeit hat ist privilegiert und hat auch einen Vertrauensbeweis des Arbeitgebers. Beim Kanton sprechen wir hier ab Lohnklasse 31 mit Ferien von 23, 28 bzw. 33 Tage je nach Altersklasse. Wir sind für keine zusätzliche Kompensation und dies auf Gesetzesebene. Es ist mir durchaus bewusst, dass Mitbewerber des Kantons auf dem Personalmarkt eine Kompensation nahe diesem Niveau anbieten. Jedoch sollten wir diesen Lohn- und Ferienexzessen ein Zeichen setzen. Finanziert wird dies alles durch den Steuerbezahler. Beim Volk und bei den KMU's, dem Rückgrat des Kantons, ist eine solche Kompensation in diesem Rahmen aber alles andere als nachvollziehbar. Weder finanziell können wir eine Kompensation geben, da der Kanton schlicht und einfach kein Geld hat, noch können wir zusätzlich Ferienabsenztage ermöglichen. Einerseits würde die Arbeit leiden, welche erledigt werden muss (schlimmstenfalls durch andere Angestellten), andererseits ist es ja auch nicht möglich eine Kaderstelle mit Vertrauensarbeitszeit inne zu haben mit einer so grossen Abwesenheit. Wo bleibt dann die Führung? Zur Thematik mit den Sozialpartnern: Auch hier bin ich mir bewusst, dass es Diskussionen geben könnte, jedoch sind wir auch hier der Meinung, dass das Kader des Kantons auch ohne Kompensation noch genügend gut positioniert ist, weshalb wir diesen Antrag stellen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Personalverbändekonferenz [PVK]): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Ich bin Mitglied der PVK. Die vorberatende Kommission hat dieses Geschäft an drei Sitzungen beraten, das haben sie gehört. Trotzdem liegt nun ein Scherbenhaufen vor. Der ursprüngliche Auftrag der Motion 42.16.02 lautet: Die Einführung des Vertrauensarbeitszeit für höhere Kader unter sinngemässer Berücksichtigung des heute geltenden Bandbreitenmodells. Davon will die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission nun nichts mehr wissen. Sie will die Vertrauensarbeitszeit ohne Kompensation einführen. Dies führt zu einer klaren Schlechterstellung aller Personen, die in Vertrauensarbeitszeit eingestellt werden sollen, denn mit der Vertrauensarbeitszeit soll im Durchschnitt mindestens 44 Stunden gearbeitet werden und nicht 42. Personen, die heute in der Staatsverwaltung bereits 44 Stunden ihm Bandbreitenmodell arbeiten, haben Anspruch auf zusätzliche 10 Ferientage. Personen, die heute ihm Bandbreitenmodell arbeiten und neue, in Vertrauensarbeitszeit angestellt werden, verlieren auf einen Schlag 10 Ferientage. Personen, die heute eine 42-Stunden-Woche haben, müssen wöchentlich zwei Stunden mehr arbeiten. Beides eine klare Schlechterstellung. Für die Personalverbände Konferenz ist diese Haltung der vorberatenden Kommission ein Affront. Einmal mehr vermisst das Personal jeder Wertschätzung durch eine Kommissionsmehrheit. Bereits bei der Einmaleinlage in die Pensionskasse zeigte der Kantonsrat diese Haltung, indem er den ursprünglich versprochenen Beitrag von über 200 Mio. Franken auf 128 Mio. Franken kürzte. Nun sollen auch noch die Arbeitsbedingungen für die Kader verschlechtert werden. Dieser Rat beruht sich oft auf die Anstellungsbedingungen in der Privatwirtschaft, die er gerne als Vorbild für die Staatsverwaltung sähe. In der Privatwirtschaft wurde die Vertrauensarbeitszeit aber überall mit grosszügigen Kompensationsmöglichkeiten, sei dies Geld oder Zeit, abgegolten. Vertrauensarbeitszeit also nur gegen eine ausreichende Kompensation. Gute Kaderleute sind heute auf dem Arbeitsmarkt sehr gesuchte Personen. Sie können meist unter verschiedenen Angeboten auswählen. Wenn der Kanton als Arbeitgeber nuns so unattraktive Arbeitsbedingungen, wie eine Vertrauensarbeitszeit mit erwarteter Mehrarbeit, aber ohne Kompensation, einführen muss, so wird es für den Kanton in Zukunft sehr schwierig werden, wirklich gute Kaderleute zu finden. Ich bitte Sie deshalb, auf diese aus dem Ruder gelaufenen Vorlage nicht einzutreten, da der ursprüngliche Auftrag der Motion nicht erfüllt ist. Das Staatspersonal in Kaderpositionen wird es Ihnen danken. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ich spreche in meinem eigenen Namen und mein Votum ist völlig ungeplant. Ich staune seit ich Kantonsrat bin, wie mit unseren Staatsangestellten umgegangen wird. Wir diskutierten über die Einmaleinlage in der Pensionskasse, im Februar diskutierten wir die Stellenplafonierung, jetzt über Vertrauensarbeitszeit, einige wünschen sogar eine Kompensation zu streichen. Wir diskutierten damals über keine generellen Lohnerhöhungen, wir diskutieren, ob es 0,4 oder 0,8 Prozent werden. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass hoch qualifizierte Personen nicht gehen oder sich irgendwo anders bewerben anstatt bei uns. Ich wäre zum Beispiel gespannt, was Kaderleute hier, ich nehme an, dazu gehören auch einige im Saal, die leider kein Recht haben, den Knopf zu drücken, dazu zu sagen hätten. Ich finde, Dürr-Widnau, 174'000 Franken Lohn auch sehr viel. Diese Zahl kenne ich nur vom Hörensagen. Trotzdem finde ich, wir sollten unserem Personal Sorge tragen und danke sagen, und dies nicht nur mit Worten. Ich danke dem Personal für ihren täglichen Einsatz. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ich erlaube mir, noch auf Schmid-St.Gallen zu reagieren. Das haben wir natürlich in der Kommission auch diskutiert. Es ist mir klar, dass Sie aus Sicht der Gewerkschaften Maximalforderungen haben möchten, aber Hartmann-Flawil hat gesagt, man soll sich an die private Wirtschaft anpassen und schauen, wie es dort ist. Wenn Sie ihren Wunsch umsetzen wollen, den reden wir über 40 Tage bzw. acht Wochen Ferien aber 60 Jahren. Da muss ich Ihnen sagen, das müssen Sie mir dann in der Privatwirtschaft zeigen, wo es diese acht Wochen gibt. Wir haben das in der Kommission diskutiert, und ich bitte sie einfach die Realitäten anzuschauen. Auch 38 Tage zwischen 50 und 59 Jahren, fragen Sie einmal in diesem Saal, wer das hat? Das hat niemand. Und ich denke mit der Lösung, die wir vorschlagen, sind wir konsequent und sagen auch klar Einheitlichkeit, weil auch in den jungen Jahren muss man seine Leistung bringen. Überlegen Sie sich einmal, wann haben Sie die Doppelbelastung vielleicht mit Familie usw.? Das ist in den jüngeren Jahren, und die können Ferien gebrauchen. Für die älteren Mitarbeiter sind 33 Tage oder sieben Wochen auch sehr schön. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die CVP-GLP-Delegation in der vorberatenden Kommission hat sich hier auch ganz klar geäussert. Wir werden nicht die Einführung einer Vertrauensarbeitszeit unterstützen ohne Kompensation. Es gibt zwei wesentliche Gründe: Es widerspricht dem Motionsauftrag, dann hätte man einen anderen Motionsauftrag machen müssen, und es kann ja nicht sein, dass wir die Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter jetzt auf einmal schlechter stellen als vorher, und dass schlussendlich noch zu einer Sparübung machen. Das sind die Leistungsträger in der Staatsverwaltung, wie in der Privatwirtschaft. Das Kader sind Leistungsträgerinnen und -träger und die auch in der Privatwirtschaft, Sie können bei verschiedenen Fraktionsmitgliedern nachfragen, mehr Kompensation in Ferien, wenn Sie in der Vertrauensarbeitszeit sind. Wir werden den Antrag der SVP-Fraktion ablehnen, weil wir ganz klar eine Forderung haben, dies zu Schmid-St.Gallen: Es ist nicht eine Schlechterstellung. Wir haben in der Kommission diskutiert, ob man das Bandbreite-Modell 7 nehmen will, das sehen Sie auf S. 11 der Botschaft, wo es darum geht je fünf zusätzliche Ferientage oder schlussendlich unser Modell, bei dem wir gesagt haben, 33 Tage altersunabhängig. Es sind nicht mehr oder weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern es geht darum, wollen Sie die unter 50-Jährigen ein bisschen bevorzugen, bzw. dass sie gleich viele Ferientage haben, wie die über 50-Jährigen, dort bleibt es gleich. Und wenn Sie sagen, dass man bei über den über 60-Jährigen über 35 Tage Ferien beziehen kann statt 33, dann bitte ich Sie, das auch in den Personalverbänden einmal durchzurechnen. Wir sind überzeugt, das wäre ein klares Signal des Kantons, die Attraktivität zu steigern. Ich bin überzeugt, dass wir in diesem Bereich mit 33 Tagen auch im Arbeitsmarkt, und da bitte ich zur Kenntniss zu nehmen, dass ich Verständnis habe, dass Gewerbler oder kleinere Firmen sagen, dass sie das nicht haben, aber der Kanton muss sich am Arbeitsmarkt mit grösseren Firmen messen, und dort ist es unisono so, dass es Vertrauensarbeitszeit gibt, seien es Versicherungen oder grössere Firmen. Entsprechend bitte ich Sie das zu akzeptieren und diesen Antrag abzulehnen. Und nochmals die Aufforderung oder den Wunsch an die Regierung sich die Kompensation im Sinne der CVP-GLP-Fraktion zu überlegen. Schmid-St.Gallen, es ist in der Verordnung und deshalb können wir nichts dazu sagen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion und der Regierung ist abzulehnen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich spreche auch zum gelben, roten und grauen Blatt. Zuerst zum grauen Blatt: Es war in der Kommission klar, dass der hierarchische Ansatz nicht der richtige Weg ist, insbesondere wegen NeLo, und entsprechend bitte ich Sie, das grauen Blatt Abs. 1 mit der alten Regelung der Regierung abzulehnen und der vorberatenden Kommission zu folgen. Es besteht ja auch kein rotes Blatt der Regierung. Zur Frage gelbes oder rotes Blatt betreffend 70 oder 80 Prozent, das man nehmen möchte betreffen Lohnmaximum. Wir haben das in der Kommission sehr intensiv diskutiert. Ich bin einer der wenigen Kommissionsmitglieder, die in allen drei Sitzungen mitgewirkt hat, deshalb kann da schon ein bisschen berichten, wie das gelaufen ist. Das Stimmungsbild in der Kommission war 12:3 Stimmen für das gelbe Blatt. Was war die Überlegung? Die Überlegung in der Botschaft der Regierung war natürlich einen sehr kleinen Personenkreis unter diese Vertrauensarbeitszeit zu nehmen, 50 bis 60 Personen, und dazu haben wir in der Kommission auch gesagt, es ist zu wenig, das muss ein bisschen ausgedehnt werden, wenn man sieht, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kanton arbeiten. Die Kommission sowie die CVP-GLP-Fraktion unterstützen die 70 Prozent. Warum das? Es wären insgesamt 360 Personen. Wie Sie im Bericht lesen können, sind es dann noch 260, 90 Personen werden rausgenommen, vor allem bei der Polizei. Und jetzt sprechen wir beim roten Blatt noch über 160 oder 260 beim gelben Blatt. Ich muss Ihnen sagen, wenn ich die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschaue in diesem Kanton, und hier reden wir über das Kader, dann ist es in der Realität doch schon so, dass mindestens etwa 2 bis 3 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im obersten Kader sind. Ich bitte Sie, den Bericht der vorberatenden Kommission auf S. 5 in 3.2 einmal zu lesen, welche Funktionen darin enthalten sind. Da sprechen wir wirklich vom obersten Kader, Fachspezialisten usw. Ich möchte auch noch betonen, dass es auch noch einen Abs. 2 gibt. Wir haben der Regierung die Möglichkeit gegeben, Mitarbeitende aus der Vertrauensarbeitszeit auszuschliessen, wenn sie beispielsweise keine Autonomie haben oder sie haben auch die Möglichkeit, zusätzliche Leute hineinzunehmen. Deshalb bin ich schon der Meinung, dass wir das gelbe Blatt wählen sollen. Denn hier geht es darum, dass jemand bis 174'000 Franken verdienen könnte. Das ist das Maximum bei dieser Regelung von 70 Prozent Lohnband Vertrauensarbeitszeit 31. Ich denke, das ist auch ein Signal an die Bevölkerung, dass wir sagen, wenn jemand so weit oben verdienen kann, dann kann und soll er bzw. sie in die Vertrauensarbeitszeit gehen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es wurde schon ausgeführt, der Motionsauftrag hatte anders gelautet. Es geht hier um eine Vertrauensarbeitszeit und man hat ausdrücklich auch davon geredet, dass es dazu auch Kompensationen braucht. Wenn wir jetzt schauen, es geht hier um die Kaderpersonen in unserer Staatsverwaltung. Ich bitte Sie einfach zu akzeptieren, das ist das Rückgrat der Verwaltung. Wenn Sie hier kommen und die Erwartung haben, dass diese Leute länger und mehr arbeiten ohne Kompensation, dann müssen sich bewusst sein, dass Sie hier massiv mit zwei Ellen arbeiten. Ich möchte hier auch auf verschiedene Mitglieder des Kantonsrates verweisen, die in verschiedenen Kaderpositionen der Privatwirtschaft arbeiten, z.B. Kantonalbank, Versicherungen usw., die wohl Vertrauensarbeitszeit haben und diese auch entsprechend kompensieren. Ich bitte Sie, wenn Sie schon immer die Privatwirtschaft als Beispiel heranziehen, dann machen Sie dies jetzt auch in diesem Bereich bei der Vertrauensarbeitszeit, denn es ist klar, dass in der Privatwirtschaft Vertrauensarbeitszeit abgegolten wird, das ist nicht einfach mehr Arbeit zu weniger Lohn. Bitte bleiben Sie auf der Spur, Sie sind angewiesen auf diese Funktionen, diese Mitarbeitenden, die das Rückgrat unserer Verwaltung bilden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion möchte dem Kader des Kantons St.Gallen die Tätigkeit in Vertrauensarbeitszeit ermöglichen. Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ist ein Thema geworden wegen der hohen ausgerichteten finanziellen Entschädigung im Rahmen der Pensionierung eines ehemaligen Generalsekretärs. In Zukunft wären Angestellte mit Vertrauensarbeitszeit von der Zeiterfassung befreit. Eine Anhäufung von Überzeit wäre somit in diesem Personenkreis nicht mehr möglich. Eine gewisse Identifikation mit der Arbeitstätigkeit und dem zeitlichen Rahmen der Arbeitstätigkeit wird in diesen Stellen auch erwartet. Eine solche Einführung wäre auch zeitgemäss für Kaderangestellte. Die Vertrauensarbeitszeit ist somit gegenüber dem Personal ein Vertrauensbeweis und eine Privilegierung. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ich wurde von Dürr-Widnau angesprochen: Es geht darum, dass man bei der Vertrauensarbeitszeit von 44 Stunden / Woche ausgeht und nicht von 42 Wochenstunden. Wenn Sie mit 44 Stunden rechnen, dann haben sie ihm Bandbreiten-Modell zusätzlich 10 Ferientage zu gut. Wenn Sie jetzt rechnen, wenn Sie 60 Jahre alt sind, sechs Wochen Ferien zu Gut haben bei 42 Stunden / Woche, dann sind das 30 Tage für 44 Stundenwoche Bandbreite kommen zehn Ferientage dazu, das wären dann 44 Tage, und Sie wollen mir beliebt machen, dass ich mit 33 Tagen nicht schlechter fahre? Das geht einfach nicht auf. Selbst die 50-Jährigen fahren noch schlechter, einzig profitieren können von diesen 33 Tagen die jüngeren Arbeitnehmer. Aber so viele junge Arbeitnehmer in Kaderpositionen haben wir nicht, das ist ja genau die Geschichte, dass man mit der Erfahrung langsam auch in Kaderpositionen hinein wachsen kann und deshalb meisten etwas älter ist und deshalb auch einen höheren Ferienanspruch hat. Noch etwas zum höheren Ferienanspruch: Das ist natürlich nicht von ungefähr, ältere Personen brauchen einfach eine längere Erholungszeit und deshalb haben sie auch mehr Ferien, was völliger richtig ist aus gesundheitspolitischer Sicht. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Art. 33b (Vertrauensarbeitszeit). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 33b Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Vertrauensarbeitszeit gilt für: a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis durch die Regierung begründet wird; b) Leiterinnen und Leiter einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt; c) Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen; d) Generalsekretärin oder Generalsekretär des Kantonsgerichtes; e) Kreisrichterinnen und Kreisrichter; f) festangestellte Richterinnen und Richter der Verwaltungsrekurskommission; g) Richterinnen und Richter des Versicherungsgerichtes.» Die Kommission beantragt in Abs. 1, dass die neue Regelung für Mitarbeitende gilt, deren Funktion 70 Prozent des Lohnmaximums für Mitarbeitende betragen kann. Die Regierung beantragt auf dem roten Blatt diesen Prozentsatz auf 80 zu erhöhen. Je nach Version sind im Falle der Regierung etwa 100 Mitarbeitende, im Falle des Kommissionsantrags knapp 130 Mitarbeitende betroffen. Die Kommission hat sich hier in der Diskussion etwas verrannt, und jetzt haben wir zwei Vorschläge zur Abstimmung, und beide Vorschläge sind aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion schlechte Lösungen. Der Adressatenkreis soll sich nicht einfach nur nach dem Lohn richten, sondern danach, ob sich die Funktion dieser Kaderperson für dieses Arbeitszeitmodell für die Vertrauensarbeitszeit eignet oder rechtfertigt. So wie die Regierung in ihrem ursprünglichen Wortlaut in Art. 33b formuliert hat, ist dies somit in der Konsequenz auch der richtige Vorschlag, dass man vor allem darauf schaut, welche Funktion sich besonders eignet und rechtfertigt für die Vertrauensarbeitszeit. Darum beantragen wir auch, dass am bisherigen Wortlaut der Regierung von Art. 33b festzuhalten ist in allen drei Absätzen. Alles andere ist, mit Verlaub, ein gebastel und nicht zielführend in dieer Angelegenheit. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Als ich gedrückt hatte, war Regierungsrat Polycom noch anwesend, spreche aber trotzdem weit doch ich habe habe gesehen, dass ihm gelben Blatt der vorberatenden Kommission die Rektorinnen und Rektoren der Mittelschule nichts zieht. Erwähnt wurden als alt Rektor interessiert mich das ihm grauen Blatt. Der SP grünen Fraktion sind sie wieder gestrichen und ich weiss jetzt eigentlich nicht Ober darüber Soultz so recht hat indem man das ganze Gesetz als gebastelt bezeichnet, für die also gerne wissen. Was sind die Überlegungen, weshalb wir meinen Text die Rektorinnen und Rektoren mitgemeint sind der Gymnasien und im anderen nur der Berufsfachschulen ist es sachgerecht, dass diese ihm einen Fall keine Vertrauens Arbeitszeit geniessen sollen und überhaupt wie steht es mit dem Prorektorinnen und Prorektoren, die ebenso frei arbeiten müssen wie die Rektorinnen und Rektoren selbst. Ich wäre froh um eine Antwort. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ob die Vertrauensarbeitszeit nun über eine Verordnung oder über ein Gesetz geregelt wird, ist einmal dahingestellt. Fakt ist, die Vertrauensarbeitszeit stellt eine klare Privilegierung gegenüber dem Fussvolk dar. Somit sind sie entsprechend einer Selbstbestimmung unterlegen. Zu den Ferienansprüchen: Gemäss Art. 329a, Obligationenrecht, stehen den Arbeitnehmern mindestens fünf Wochen Ferien zu bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensalter und bis zu mindestens vier Wochen für alle anderen. Und das alles ohne Kompensation bei Vertrauensarbeitszeit. Ein Vergleich dazu die heutige Regelung der Kantonsangestellten: Vom Alter 20 bis 49, 23 Ferientage, also drei Tage mehr als gemäss Obligationenrecht, Alter 50 bis 59, 28 Ferientage, also acht Tage mehr als Obligationenrecht, und aber Alter 60 sind es 30 Tage, das sind dann 10 Tage mehr. Die Privilegierung führt das obere Kader ist somit im doppelten Sinn gebeben nach der Version, die eben nicht von der SVP-Fraktion wäre. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich erlaube mir nur nochmals den Hinweis, dass welches Blatt, in welcher Farbe Sie auch nehmen, rot, gelb, grau, in allen Dreien die Regierung die Kompetenz für Ausnahmen in beide Richtungen hat. Und es wird keine Lösung geben, da hat Noger-St.Gallen usw. reicht, wo es nicht Änderungen gibt. Genau für das haben wir die Kompetenz bei der Regierung. und ob dann die Vizerektoren die ersten oder die zweiten sind, das muss dann muss die Regierung entscheiden. Aber ich bitte Sie zu überlegen, keine der Lösungen, für die Sie jetzt abstimmen werden, hat die Lösung 1:100. Es braucht diese Flexibilität und Offenheit. Ich bitte Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen, Sie haben gehört, dass sie sich mit allen Varianten befasst hat und schlussendlich bei einer geblieben ist. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Zu Dürr-Widnau: Sie haben vorhin ausgerechnet diese acht Wochen betont. Ich möchte einfach noch einmal auf die Rechnung von Schmid-St. St.Gallen hinweisen: Wir haben hier Gleitzeit-Arbeitszeitmodelle, wenn jemand 44 Stunden in der Woche arbeitet, hat er Anrecht auf zehn Tage zusätzliche Freitage. Das ergibt dann 40, das sind dann diese acht Wochen. In der Jahresarbeitszeit aber wird diese Person nicht acht Wochen einfach Ferien haben. Sie hat weiterhin sechs Wochen Ferien und arbeitet ihre Jahresarbeitszeit einfach mit mehr Stunden in der Woche ab. Ich bitte Sie das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Die arbeiten nachher in einer 44 Stunden / Woche und nicht in der normalen 42 Stunden / Woche. Wenn jemand die 42 Stunden / Woche arbeitet, dann sind es diese sechs Wochen Ferien. Ich bitte Sie, nehmen Sie das doch zur Kenntnis. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ja, denn hier besteht ja eine Differenz zwischen dem roten und dem gelben Blatt. Da möchte ich Ihnen beliebt machen, das rote Blatt der Regierung zu unterstützen. Und zwar glaube ich, hat die Diskussion gezeigt, dass der Perimeter mit 70 Prozent zu eng ist. Es kann nicht darum gehen, dass man irgendeinen Betrag nimmt und sagt, der müsse in die Vertrauensarbeitszeit. Dieser Kontext ist völlig falsch. Das ist gar nicht das Kriterium. Schmid-St.Gallen hat zurecht auf die Problematik der Gerichtschreiber hingewiesen. Das Kriterium der Vertrauensarbeitszeit ist schlicht und einfach der Autonomiegrad der Mitarbeitenden, die hier betroffen sind. Wir haben in unserer Analyse klar gesehen, dass bei der Lösung der vorberatenden Kommission ein rechter Teil der Mitarbeitenden in diesen Fächer vorkommt, der eigentlich für diese Funktion nicht mehr angemessen ist. Darum sind wir der Überzeugung, und ich appelliere hier wirklich nochmals an den Rat, dass wenn man diesen vernünftigen Ansatz aus NeLo wählt, man dann auf die die Lohnklasse 33 geht, also Lohnbänder, die im Maximum Lonklasse 33 haben oder umgekehrt gesagt, die 80 Prozent des maximalen Lohns in der Staatsverwaltung aufweisen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Die Anträge sind richtig abgefasst. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion übernimmt die Botschaft der Regierung. Dort ist es so, dass nach Art. 33b Abs. 1 Lit. a der Grundsatz besteht, dass alle Mitarbeitenden, die durch die Regierung gewählt werden, der Vertrauensarbeitszeit unterstehen. Und da sind auch nach spezialgesetzlicher Regelung auch die Mittelschulrektorinnen und -rektoren darin enthalten, das ist auch die Antwort auf den Input von Noger-St.Gallen. Darum sind in der Botschaft der Regierung die Berufsfachschulen explizit erwähnt. Sie haben das auf Ihrem grauen Blatt einfach übernommen. Ihr graues Blatt ist richtig. Auch das gelbe Blatt ist richtig. Machen Sie sich keine Sorgen, das stimmt systematisch. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Im Namen der vorberatenden Kommission, welche das Geschäft an drei halben Tagen beraten hat, beantrage ich Eintreten und Zustimmung gemäss dem gelben Blatt. Damit wird im Kanton St.Gallen auf 2019 für das obere Kader die Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden. Hingegen verzichtet die vorberatende Kommission auf eine spezielle gesetzliche Regelung, wie hohe Ferienguthaben und Überzeit entschädigt werden sollen. In der Diskussion um die Vertrauensarbeitszeit ging beinahe vergessen, was der Auslöser für die Motion 42.16.02 «Einführung der Vertrauensarbeitszeit und Beschränkung des Nachbezugs von Ferien» gewesen war, nämlich eine nachträgliche Entschädigung in Höhe eines Jahresgehalts für nicht bezogene Ferien. Diesbezüglich vertraut die vorberatende Kommission auf die Aussagen und Zusicherungen von Regierungsrat Würth und Primus Schlegel, Leiter des Personalamtes, dass dies ein Ausnahmefall bleiben soll, und der Ferienbewirtschaftung mehr Aufmerksamkeit zukommen soll, auch als Führungsaufgabe. Bei der Beratung wurde die Einführung der Vertrauensarbeitszeit grossmehrheitlich begrüsst. Zu diskutieren gab aber insbesondere, wie viele Mitarbeitende der Vertrauensarbeitszeit unterstellt werden sollen und welches der beste Anknüpfungspunkt ist. Schnell zeigte sich, dass für die Mehrheit der vorberatenden Kommission das Kriterium «Mitarbeitende deren Arbeitsverhältnis durch die Regierung begründet wird», wie es in der Botschaft bzw. in Art. 33b Abs. 1 Bst. a des Entwurfes heisst, zu eng gefasst wird. Bei einer Ausweitung stand dann ein Mindesteinkommen zur Debatte, was aber bei der aktuellen Gehaltsstruktur dazu geführt hätte, dass ein jüngerer Mitarbeiter am Anfang noch nicht und nach einigen Jahren wegen des gestiegenen Gehalts bei gleicher Aufgabe der Vertrauensarbeitszeit unterstehen würde oder könnte. Dies führte zur Überzeugung, dass die Funktion massgebend sein soll, weshalb als weitere Konsequenz dann auf das neue Lohnsystem Nelo, mit seinen Lohnbändern, abgestellt wurde. Die vorberatende Kommission sprach sich dann ohne Gegenstimme dafür aus, und setzte die Referenzfunktion mit 12:3 Stimmen beim Lohnband mit einem Maximallohn von mindestens 70 Prozent des absoluten Lohnmaximums, was in Nelo dem Lohnband 31plus (oder 31+??) entspricht. Die Regierung ist mit der auf ist mit Anknüpfung an das Referenz Punkt an die Referenz Funktion einverstanden, beantragt aber einen Maximallohn von mindestens 80 Prozent des absoluten Lohnmaximums bzw. das wäre dann Lohnband 33plus nach Nelo, wie dem roten Blatt zu entnehmen ist. Gemäss Variante der vorberatenden Kommission betrifft es in der engeren Staatsverwaltung etwa 270 Mitarbeitende, bei der Variante der Regierung etwa 160 Mitarbeitende. Welche Variante auch obsiegt, die Regierung muss Ausnahmen auf beide Seiten ausnehmen und/oder zusätzlich unterstellen, beschliessen können. (Satz?? 15.49.45) Recht umstritten war und ist die Frage, ob Mitarbeitende mit Vertrauensarbeitszeit zusätzlich eine Kompensation benötigen bzw. haben sollen, und wenn ja, wie diese ausgestaltet sein soll. Dazu gehörte auch die Frage, ob dies ebenfalls im Personalgesetz zu regeln ist, oder wie bei den übrigen Mitarbeitenden, aufgrund der generellen Regelung von der Regierung auf Verordnungsebene bestimmt wird. In der Spezialdiskussion werde ich Sie über die verschiedenen Anträge und Abstimmungen detaillierter informieren, die sich wahrscheinlich auch im Ergebnis von 8:3 Stimmen bei 4 Enthaltungen zum Eintreten niedergeschlagen haben. Noch zu erwähnen ist in dieser Stelle, dass die vorberatende Kommission während ihrer Beratungen auch noch auf einen nachträglichen Antrag der Regierung zu Art. 11 Abs. 2 neu des Personalgesetzes eingetreten ist und diese Bestimmung unterstützt, wie sie dem gelben Blatt entnehmen können. Eine etwas ausführlichere Fassung meiner einleitenden Ausführungen haben Sie bereits mit dem Zusatzbericht bzw. Bericht der vorberatenden Kommission von 3. November 2017 entnehmen können. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich habe beim Eintretensvotum oder bei der Einführung gesagt, dass ich Sie in der Spezialdiskussion insbesondere auch über verschiedene Abstimmungen sie informieren muss, weil es wirklich gewisse Widersprüche oder veränderte Positionen gab. Ich erlaube mir, bevor ich Ihnen diese verschiedenen Ergebnisse bekannt geben, doch noch einen Satz, vielleicht habe ich es zu wenig deutlich gesagt oder ich wiederhole mich, auch der Regierungsrat Würth und weitere haben darauf hingewiesen: Der neue Anknüpfungspunkt nach NeLo ist ein funktioneller Anknüpfungspunkt, d.h. es ist unbestritten, dass mit welchem Modell auch kommen wird, sei es die Variante 31 plus oder 33 plus, es eine grössere Anzahl ist, als der ursprüngliche Antrag in der Botschaft, den jetzt die SP-GRÜ-Fraktion übernimmt. Aber es ist nicht so, dass hier kein funktionaler Bezug besteht, und zudem, ich habe das auch gesagt und wiederhole es jetzt nochmals, in allen Varianten wird es gehen, ohne dass jemand, und das ist dann die Regierung in der Umsetzung, Ausnahmen auf beide Seiten beschliessen kann, nämlich im Rahmen dieser dann beschlossenen Lohnbänder Leute nicht davon auszunehmen weil es organisatorisch oder funktional keinen Sinn macht, und umgekehrt auch Leute in die Vertrauensarbeitszeit, aufzunehmen, die nicht in diesen Lohnbändern sind, aber das werden wenige Fälle sein, und die sind auszuhandeln. Die Informationen, damit Sie sich das merken können, eine Grundsatzabstimmung ist, wenn sie dem System «Funkionale Anknüpfung» zustimmen beim Modell 31plus, wie es die vorberatende Kommission beantragt, dort haben zwölf der Mitglieder der vorberatenden Kommission dafür gestimmt, und für das andere Modell 33 plus waren es drei Personen - einfach, dass man das so zur Kenntnis nimmt. (Satz?? 16.19.58) Die Frage der Kompensation in Verbindung oder als Konsequenz des Vertrauensarbeitszeit. Da war auch die Diskussion, wie bei der «Huhn und Ei»-Diskussion, was war zuerst da, es stellte sich auch die Frage, was bestimmen wir zuerst. Wir haben dann abgestimmt über die Frage, ob die Kompensation bei der Vertrauensarbeitszeit auf gesetzlicher Ebene zu regeln sei, oder wenn man das nicht so beschliesst, dann bleibt es auf Verordnungsstufe, wie es heute ist. Der gesetzlichen Regelung für Kompensation bei Vertrauensarbeitszeit stimmte die vorberatenden Kommission mit 11:4 Stimmen zu. Dann kam die zweite Diskussion und Abstimmung: Braucht es eine Kompensation oder gibt es keine. Die vorberatende Kommission hat sich mit 8:7 Stimmen gegen dine Kompensation ausgesprochen. Das war die Konsequenz der ersten Abstimmung, weil dann die Diskussionen weiter gingen. Dann hat die Regierung keinen Ermessensspielraum, dann gibt es keine gemäss der damaligen Abstimmung. Das führte zu einem Rückkommen auf die Frage der gesetzlichen Verankerung, und nachdem Rückkommen mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen wurde, ging es dann nochmals wenig überraschend um die Frage, dies auf Verordnungsebene zu regeln bzw. konsequent zu belassen. Das wurde in der zweiten Abstimmung mit mit 9:6 Stimmen gutgeheissen. Das heisst, mit jener Abstimmung lag die Kompetenz für Kompensationen wieder bei der Regierung und nicht beim Kantonsrat als Gesetzgeber. Das war ein bisschen ein Hin und Her, das, so glaube ich, jetzt aus Sicht der vorberatenden Kommission klar ist. Es gab dann nochmals eine Abstimmung im Sinne einer Meinungsbildung. Die Kommission hielt mit 8:7 Stimmen an der Lösung fest, dass es keine Entschädigung geben muss. Das war dann aber mehr als Meinungsäusserung zu verstehen und nicht mehr als bindender Auftrag. Das waren die Abstimmungen zum Bereich der Kompensation, und die dürften auch ein bisschen mit dazu beigetragen haben, dass das Eintreten oder die Schlussabstimmung in der Kommission mit diesen bereits erwähnten 8:3 Stimmen bei 4 Enthaltungen auch nicht ganz überzeugend ausgefallen ist. Und wenn ich jetzt noch sage, danach schliesse ich, nicht zwingend Rückschlüsse gezogen werden können, wer in der Kommission wie gestimmt hat, habe ich das heute aus den Fraktionserklärungen mitbekommen. Dieses Rätsel müssen Sie selber lösen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich muss einräumen, die Regierung war ja nie wirklich scharf auf diese Motion. Sie hat ihren Hintergrund, sie ist ein Einzelfall. Ich muss aber ebenfalls einräumen, die Regierung hat aber damals im Rahmen des roten Blattes mit geändertem Wortlaut ihr Einverständnis signalisiert. Und dieses rote Blatt bzw. der so formulierte Motionsauftrag wurde einstimmig durch diesen Rat überwiesen, wie bereits erwähnt wurde. Nun, die Frage wie man das umsetzt, war in der Tat nicht ganz einfach zu lösen. Auch bei uns in der Vorbereitung, dann in der vorberatenden Kommission, zusammengefasst sieht man jetzt eigentlich drei Modelle:
Der Regierung war insbesondere wichtig, dass nicht das zweite Modell, also ein finanzieller Schwellenwert definiert wird. Sie kann mit dieser Konzeption leben, darum haben wir auch kein rotes Blatt erstellt. Was für uns ebenso klar ist, und das kam jetzt in den Eintretensvoten auch deutlich zum Ausdruck, ist, dass mit dem Motionsauftrag auch klar verbunden ist, dass man eine Kompensation macht. Wir werden ja nachher in der Detailberatung darüber auch befinden. Es gibt auch dazu ein graues Blatt. Wieso? Erstens haben wir im Motionsauftrag die Formulierung, dass man eine Lösung suchen muss unter sinngemässer Berücksichtigung des Bandbreitenmodells, das heisst, das heutige Personalrecht baut ja auf diesem Ansatz, dass man 44 Stunden arbeiten kann und der Überschuss dann auf ein Ferienkonto buchen kann. Dieser Übergang zur Vertrauensarbeitszeit, wo man nicht mehr die Zeiterfassung macht, soll sinngemäss erfolgen. Was heisst sinngemäss? Sicher nicht, dass es nichts gibt, das ist für uns klar. Ob es eine analoge Kompensation gibt, kann man aber auch diskutieren. Es braucht, glaube ich letztlich einen vernünftigen Zwischenweg. Und das Zweite, wieso für uns eine Kompensation klar ist, das ist die Rolle der Sozialpartner. Das schreibt die Kommission ja selber in ihrem Bericht, den Sie bekommen haben. Die Kommission schreibt ja, dass man schlussendlich die Verordnungsgebung unter Einbezug der Sozialpartner machen muss, so wie das üblich ist und so wie das auch rechtlich statuiert ist in unserem Kanton. Aufgrund dieser Sachlage ist für uns klar, es wird eine Kompensation gebe. Und nach Massgabe des Beschlusses der vorberatenden Kommission soll dazu auch die Regierung zuständig sein. Insgesamt werden wir mit dieser Vorlage leben können. Ich sage nochmals, es ist nicht ein das Kind der Regierung, aber wir haben ihren Auftrag umgesetzt, und ich habe auch jetzt gehört, dass wir das eigentlich gut gemacht haben. Sonst heisst es ja manchmal die Regierung hätte Motionsaufträge nicht so super umgesetzt. Ich glaube, jetzt ist die Stimmung eher so, dass ein Teil des Rates etwas an ihrem seinerzeitigen eigenen Auftrage zweifelt, das ist legitim, das gehört zur Politik und man kann ja auch klüger und gescheiter werden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Kantonsrat hat die Regierung im April 2016 mit dieser Motion beauftragt. Wir haben es von meiner Vorrednerin und den Vorrednern gehört, um was es geht. Es geht insbesondere um zwei Sachen, das eine ist die Vertrauensarbeitszeit einzuführen und die Beschränkung des Nachbezug von Ferien, wie auch mehrfach erwähnt wurde, auch sinngemäss im Bandbreitenmodell umzusetzen. Die CVP-GLP-Fraktion hat damals die Motion einstimmig unterstützt. Aber nicht nur die CVP-GLP-Fraktion hat diese Motion unterstützt, der ganze Kantonsrat hat diese Motion einstimmig unterstützt, dass wir hier in diesem Bereich etwas machen wollen. Und jetzt sprechen wir schon über Nichteintreten, Nichtumsetzung usw. Ich glaube, da muss man jetzt genau hinschauen, und wir als CVP-GLP-Fraktion werden uns klar für diese Motion einsetzen, weil wir klar der Auffassung sind, dass es richtig ist, was dort in Auftrag gegeben wurde. Einerseits haben wir in der Kommission gehört, dass die Modalitäten des Feriennachbezugs und die Kompensation der Gleitzeit präzisiert worden sind und anderseits die Vertrauensarbeitszeit für das Kader, dass das einzuführen ist. Über das Modell werde ich anschliessend noch einige Worte ausführen. Wir haben uns in der Kommission mit Vorschlägen eingebracht, um einerseits die Botschaft der Regierung näher an den Motionsauftrag zu bringen, und Massnahmen gefordert, welche verhindern und vor allem keine Anreize mehr schaffen, dass von Kadermitarbeitenden der Staatsverwaltung grosse Saldi an Ferien und Überzeit über die Jahre aufgebaut werden können. Mit den Vorschlägen in diesem Bereich der Regierung, aber auch der vorberatenden Kommission, sind wir sehr einverstanden, Und wir erwarten, dass die gemachten Zusagen der Regierung betreffend Umsetzung / Controlling konsequent durchgesetzt werden. Wir werden die Entwicklung in diesem Bereich weiterhin beobachten. Zuberbühler-Gommiswald hat es schon gesagt, die Finanzkommission hat das als ständiges Traktandum und schaut sich die Zahlen an. Auf der andern Seite sollen wir auch diesen Nachtrag des Personalgesetzes nutzen, um eine Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes zu erreichen, mit dem Ziel, die Attraktivität des Kantons St.Gallen als Arbeitgeberin weiter zu stärken. Ich glaube, das ist auch die Aufgabe als Kantonsrat darauf hinzuarbeiten, dass der Kanton St.Gallen als Arbeitgeberin wirklich auch gegenüber andern Mitkonkurrenten in der Personalrekrutierung konkurrenzfähig ist. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit, auch das wurde bereits erwähnt, hat sich in der Privatwirtschaft mittlerweile bewährt und ist teils seit Jahren etabliert. Einerseits wird mit der Einführung dieser Vertrauensarbeitszeit Eigenverantwortung und auch der Freiheitsgrad der Arbeitgebenden erhöht, was wir begrüssen. Es wird auch eine Vertrauenskultur im Kanton St.Gallen gefördert, was nach unserer Auffassung auch für die Entwicklung des Kantons positive ist. Entsprechend müssen wir uns jetzt überlegen, wollen wir im Personalgesetz beim Personalbereich näher an das private Arbeitsrecht kommen und auch die gesellschaftlichen Veränderungen berücksichtigen? Wenn wir dies jetzt nicht einführen, wie es jetzt auch bei der Vorrednerin und den Vorrednern gesagt wurde, wäre das ein Signal, dass nach unserer Auffassung von der Bevölkerung nicht verstanden würde, und schlussendlich auch für das Image des Staatspersonals alles andere als förderlich wäre. Es ist für uns aber ebenso klar, dass die im Motionstext geforderte Umsetzung der Vertrauensarbeitszeit und der sinngemässen Berücksichtigung des Bandbreitenmodells eingefahren werden sollen (16.05.09?? eingefärbt??) werden soll. Ein zentrales Element ist die Bestimmung des Personenkreises, und hier ist die CVP-GLP-Fraktion klar der Meinung, dass wir dem Vorschlag der vorberatenden Kommission, dass wir die Vertrauensarbeitszeit an die Lohnbänder des neuen Lohnsystems Nelo andocken um sie entsprechend zu verknüpfen. Und nicht, wie die Regierung in der ersten Fassung vorgeschlagen hat, die hierarchische Stellung, oder wenn ich die grauen Blätter anschaue, dann möchte man ja wieder auf dieses System zurückkommen. (Satz??) Wir unterstützen auch den Antrag der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt mit den 70 Prozent. Hierzu besteht auch ein Antrag auf dem grauen Blatt, dementsprechenden ich mich dort nochmals in der Spezialdiskussion äussern. Ich glaube, es ist auch entscheidend, und diese Frage der Kompensationen, ja oder nein, war auch in der vorberatenden Kommission, wenn ja, mit wie viel, was schlussendlich die Verwirrung ausgelöst hat. Aber sonst ist die Vorlage unserer Ansicht nach insgesamt sehr gut und hätte es verdient, dass man sie zumindest diskutiert. Was für uns aber auch klar ist: Wir können nicht die Vertrauensarbeitszeit einführen ohne eine Kompensation. Das widerspricht diesem Motionstext und es widerspricht auch dem, was man damals gefordert hat. Das ist auch etwas, was man in der Privatwirtschaft kennt und entsprechend fordert die CVP-GLP-Fraktion eine Kompensation. Wir schlagen vor, und das wurde in der Kommission auch sehr wohlwollend aufgenommen, dass wir das auf 33 Tage altersunabhängig tätigen. So hätten wir auch nicht das Problem, dass jemand bis zu 40 Tage Ferien erhalten kann, die er sowieso nicht einlösen kann und entsprechend hätte man auch eine Lösung für die Mitarbeitenden unter dem Alter von 50 Jahren. Wie gesagt, es ist auf Verordnungsstufe, aber wir möchten hier klar platzieren, was unsere Erwartungshaltung an die Regierung ist. Die CVP-GLP-Fraktion wird auf dieses Geschäft eintreten. Wir werden uns auch äussern zu diesen grauen Blättern. Ich denke, wir haben eine grosse Chance, hier einen Schritt vorwärts zu kommen in Kombination mit Nelo. Ich bitte Sie, machen Sie das, denn wenn wir nichts tun, haben wir keine Vertrauensarbeitszeit, dann ist es wie bis anhin, und das kann ja nicht die Lösung sein. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | zu Art. 33b: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen. Zuerst zum Anknüpfungspunkt. In dieser Frage ist sich die FDP-Fraktion einig, dass wir ebenfalls, wie die Kommission vorschlägt, den funktionalen Anknüpfungspunkt unterstützen. Wir lehnen dementsprechend das grauen Blatt der SP-GRÜ-Fraktion ab. Wir finden es richtig, dass dieser Ansatz mit dem neuen Lohnsystem NeLo mit den Funktionen und Lohnklassen der richtige Anknüpfungspunkt und Ansatz ist. Bei der zweiten Frage, betreffend der Höhe des sogenannten Schwellenwerts über den Eintritt in die Vertrauensarbeitszeit, sind wir uns nicht ganz einig. Die FDP-Fraktion ist mehrheitlich der Auffassung, dass das rote Blatt der Regierung mit dem Schwellenwert von der Lohnklasse 33plus die richtige Höhe ist. Dementsprechend würden rund 160 Angestellte der Staatsverwaltung in das System der Vertrauensarbeitszeit wechseln. Eine Minderheit folgt dem Antrag der Kommission mit dem Wert von der Lohnklasse 31plus. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Sie meinen das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion in der bereinigten Fassung? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Dazu kommen wir später noch und können das dann klären. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Wir können kurz über Bestimmung Bst. a abstimmen, oder möchten Sie dazu noch etwas ergänzen? | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Wenn man jetzt schon über Rot und Gelb spricht, dann möchte ich mich dazu auch noch äussern. Die SP-GRÜ-Fraktion ist ganz klar für Schadensbegrenzung, da wir ja jetzt auf diese Vorlage eingetreten sind. Wir sind für das rote Blatt. Ich möchte dies kurz begründen: Die Grenze für die Vertrauens Arbeitszeit bei 80 Prozent des absoluten Lohnmaximums betrifft rund 160 Mitarbeiter. Gleichzeitig, wenn wir auf die 80 Prozent eintreten, kann auch die Schwierigkeit mit den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern der kantonalen Gerichte im Vergleich mit den Gerichtschreiberinnen und Gerichtsschreibern zur unteren Stufe gelöst werden, denn Gerichtsschreiberinnen und Gerichtschreiber gehören ganz klar nicht zum Kader, weder bei der ersten nach bei der zweiten Instanz. Sie sind viel mehr ganz normale weisungsgebundene Angestellte, die zu Bürozeiten anwesend sein müssen. Da sie fachlich sehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, werden sie aber entsprechend entlöhnt und würden in die Bandbreite der Vertrauensarbeitszeit fallen. Bleiben wir sogar bei der Grenze von 70 Prozent, wären bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Lohn schon ab 104'000 Franken darhin enthalten, da ja nicht nur das oberste Maximum entscheidend ist, sondern wann sie eintreten. Sie können jetzt einwenden, ob das ein sehr guter Lohn sei und deshalb auch ein voller Einsatz ohne Überstundenabgeltung gefordert werden kann. Es stimmt, 104'000 Franken sind ein gut Lohn. Bedenken Sie aber, dass die Mitarbeitenden des Staates häufig gut oder sehr gut ausgebildet sein müssen, um ihre Arbeit zu bewältigen. Sie verfügen über ein Diplom einer Universität oder Fachhochschule und deshalb eben auch über einen entsprechenden Lohn. Ob der gerecht ist oder nicht, müssen wir hier nicht diskutieren. Es ist in unserer Gesellschaft ein Faktum, dass höhere Ausbildung ein höherer Lohn bedeutet. Der Staat muss mit seinen Anstellungsbedingungen mit der Privatwirtschaft konkurrenzieren und dort mit den Banken und Versicherungen. Wir werden in Zukunft Mühe haben Personal zu finden, wenn wir das gelbe Blatt der Kommission unterstützen und nicht auf das rote Blatt der Regierung einschwenken. Noch etwas zum Vorschlag der CVP-GLP-Fraktion: Ich weiss es nicht, wann darüber gesprochen werden kann, ob mit dieser Kompensation, die mit den 33 Tagen vorgeschlagen wird. Ich habe dazu kein graues Blatt gesehen. Das ist Sache der Regierung. Wir von der SP-GRÜ-Fraktion sind gegen diese Kompensationsregelung der CVP-GLP-Fraktion von 33 Tagen, weil sie nur für eine ganz geringe Anzahl junger Kaderleute eine Verbesserung bringt und für alle anderen eine Verschlechterung. Es ist ein sehr schlechter Kompromiss und wir vertrauen da auf eine bessere Lösung, die der Regierungsrat dann umsetzen wird. Wir müssen noch über unser graues Blatt abstimmen. Die SP-GRÜ-Frkation ist natürlich für dieses graue Blatt. Ich denke, das liegt auch noch ein kleiner Fehler vor. In der ursprünglichen Form der Regierung waren die Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen da enthalten, und die sind jetzt bei diesem roten Blatt rausgefallen. Ich denke, die müssen mit eingeschlossen werden. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Genau, denn das bezieht sich ja auf die ursprüngliche Form des Vorschlags der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte Sie den Antrag der SVP-Fraktion zuerst einmal aus formellen Gründen abzulehnen. Es ist wirklich nicht sinnvoll, wenn der Gesetzgeber diese Frage im Gesetz regelt. Das muss man der Regierung überlassen. Die Kommission selbst hatte auch in ihrem Bericht dargelegt, dass wir auch diese Frage mit den Sozialpartnern besprechen müssen. Also macht es ja nur schon aufgrund dieses Ablaufs Sinn, die Frage der Kompensation der Regierung zu überlassen. Dass es eine Kompensation braucht, ist völlig klar. Wir haben das ja damals in der Kommission einlässlich diskutiert, und ich habe damals auch in Aussicht gestellt, dass wir eine Umfrage machen bei den grossen Unternehmen. Wir haben einen regelmässigen Austausch mit den grossen Unternehmen, und das sind nicht nur, das möchte ich hier noch betonen, einfach Banken und Versicherungen, sondern das ist auch Industrie. Das ist wirklich ein repräsentativer Querschnitt durch die St.Galler Wirtschaft. Es ist so, ich kann Ihnen das bestätigen, dass es eigentlich klar ist, dass bei Vertrauensarbeitszeit eine Kompensation erfolgt. Natürlich sind die Modelle sehr unterschiedlich, darum ist ein 1:1 Vergleich immer relativ schwierig. Aber im Grundsatz kann man sagen: In praktisch allen Unternehmen findet eine Kompensation statt. Diese Aussage habe ich Ihnen im Hinblick auf die Session auch noch so in Aussicht gestellt Allerdings muss man auch einräumen, das jetzt auch mit Blick auf die Diskussionen 30, 33 oder 40 Tage, also in der Privatwirtschaft sehen wir natürlich schon, dass es bis 40 Tag nirgends geht, aufgrund dieser Umfrage. Aber wir werden eine Lösung finden, da bin ich zuversichtlich. Wir werden das aber auch mit den Sozialpartnern besprechen. Dann möchte ich Ihnen einfach schon bei diesen Vergleichen beliebt machen, Dudli-Widnau, Sie haben auf das Obligationenrecht hingewiesen. Sie wissen auch, dass das schweizerische Arbeitsrecht zwar aus zwingendem Arbeitsrecht besteht, Obligationenrecht, dort gibt es zwingende Bestimmungen. Das ist ein unterer Boden bzw. ein Mindestmass, aber dass wir auch Gesamtarbeitsverträge haben sowie Einzelarbeitsverträge, also dass wir einen Dreiklang in diesen Arbeitsrecht haben, das wissen Sie auch. Und Sie müssen die Realität anschauen und nicht die Mindestbestimmungen des Obligationenrecht. Und wenn man in die Realität schaut, dann ist diese Lösung durchaus angemessen unter Berücksichtigung aller Umstände, die wir in unseren Arbeitsbedingungen haben. Nun die Frage, ob wir dieses Modell der CVP-Fraktion schlussendlich umsetzen, das ist das, was die Regierung seinerzeit in die Vernehmlassung gab, also dass man einfach einen Deckel macht von 33 Tagen, zehn Tage für die Leute bis 50, dann fünf Tage für 50 bis 60 und über 60 wären es nochmals drei Tage. Also dieses Modell werden wir sicher mit den Sozialpartnern nochmals besprechen. Ich möchte Ihnen, Schmid-St.Gallen, einfach sagen, es ist schon so, dass wir auch im Kader bei den Führungspersonen auch Leute haben, die unter 50 sind - schauen Sie die Regierung an. Regierungsrat Kölliker, Mächler und auch ich, wir sind immer noch unter 50. Es gibt zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die dann Vertrauensarbeitszeit haben und den vollen Ferienzusatzanspruch von zehn Tagen hätten. Also man sieht es uns vielleicht nicht immer an, aber Sie können unser Alter auch im Internet nachschauen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. In dieser Frage, ist sich die FDP-Fraktion einig, dass wir die Kompensation auf der Stufe der Verordnung belassen wollen, dass wir keine gesetzliche Regelung wollen, und dass wir dementsprechend das graue Blatt der SVP-Fraktion nicht unterstützen. Wir sind auch der Meinung, das besagt auch der Motionsauftrag, dass wir nicht eine komplette, volle Kompensation, wie nach dem alten Bandbreitenmodell gewähren müssen, zudem hat ja Regierungsrat Würth in seinem Eintretensvotum auch gesagt, dass der richtige Weg vermutlich ein Zwischending zwischen Null und Zehn ist. Ich glaube, wir haben das Vertrauen in die Regierung, dass eine sinngemässe, vernünftige und schlussendlich auch sozialverträgliche Umsetzung gemacht wird. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | beantragt im Namen der FDP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die FDP-Fraktion hat sich nach eingehenden Beratungen entschlossen, dem Kantonsrat den Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage zu stellen. Dies vermag einige Anwesende im Saal überraschen, da die FDP-Fraktion die Motion 42.16.02 mitgetragen hat. In den Kommissionsberatungen wurde schnell klar, dass die Umsetzung der Motion mit der Vertrauensarbeitszeit und entsprechender Kompensation ein schwieriges Unterfangen ist. Eine sehr grosse Herausforderung ist dabei die Definierung des Personenkreises für die Vertrauensarbeitszeit. Da die Staatsverwaltung nicht mit einem Konzern in der Privatwirtschaft verglichen werden kann, gibt es bereits bei diesem Punkt viele Fragezeichen. Die Idee der Einführung einer Vertrauensarbeitszeit für Kaderangehörige des Kantons ging vor allem auf einen uns allen bekannten Einzelfall zurück. In der Zwischenzeit wurden seitens des Personalamtes und der Departemente verschiedene Kontrollsysteme installiert, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Auch wird die Finanzkommission regelmässig über die Überzeit und Ferienguthaben in den einzelnen Departementen informiert. Die FDP-Fraktion hält explizit fest, dass wir die Arbeit der Staatsangestellten schätzen und auf ihre Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber vertrauen. Eine Einführung der Vertrauensarbeitszeit ist an sich nichts Schlechtes. Es gibt positive Punkte, wie zum Beispiel mehr Autonomie in der persönlichen Arbeitszeitverwaltung. Es birgt jedoch auch Risiken, insbesondere wenn die Bandbreite zu tief angesetzt wird. Die FDP-Fraktion ist aus den genannten Gründen zur Überzeugung gelangt, dass diese Vorlage nicht zu einer Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der Staatsverwaltung beiträgt, sondern lediglich zu einem weiteren Ausbau der Bürokratie führt und Misstrauen säht. Wir bitten Sie deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Falls auf die Vorlage eingetreten wird, werden wir unsere Haltung zu den einzelnen Punkten in der Spezialdiskussion darlegen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
27.11.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich möchte zu Art. 31 / 33 auch noch sprechen. | Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017 |
20.2.2018 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den II. Nachtrag zum Personalgesetz mit 59:55 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung ab. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Der Vorlage ist zuzustimmen. Die SVP-Fraktion hat in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat die Einführung der Vertrauensarbeitszeit unterstützt. Leider wurde unser Antrag abgelehnt, die Vertrauensarbeitszeit ohne finanzielle Zusatzleistungen oder Kompensationen zu versehen. Dies hängt aber auch damit zusammen, dass beim Erlass des Personalgesetzes vor einigen Jahren weitgehende Kompetenzen der Regierung übertragen wurden, was die Ausgestaltung von Arbeitszeit und Ferien betrifft. Trotzdem übersteigen nach unserer Ansicht die Vorteile der Einführung einerseits als zeitgemässes Instrument im Personalrecht und auf dem Arbeitsmarkt, andererseits auch in Verbindung mit dem Neuen Lohnwesen (NeLo), das nächstens umgesetzt wird. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen. Vom ursprünglichen Auftrag «Einführung der Vertrauensarbeitszeit mit Kompensation entsprechend dem Bandbreitenmodell» und «Vertrauensarbeitszeit nur für Personen mit hoher zeitlicher Autonomie» ist nicht mehr viel übrig geblieben. Beide Punkte sind nicht erfüllt mit diesem Nachtrag zum Personalgesetz. Die Vertrauensarbeitszeit wird nun auch für Personen eingeführt, die über keinerlei Zeitautonomie verfügen. D.h., dass diese Angestellten zwar mehr arbeiten müssen, aber die Vorteile der Vertrauensarbeitszeit nicht geniessen können. Sie können nicht einfach, wenn es die Arbeit gerade erlaubt und das Wetter schön ist, einen freien Nachmittag einziehen, da sie Präsenzzeit im Büro haben. Auch das beim Personal beliebte Bandbreitenmodell kommt für die Betroffenen der Vertrauensarbeitszeit nicht mehr in Frage. Wenigstens wird die Regierung dafür sorgen, dass eine gewisse zeitliche Kompensation mit zusätzlichen Ferientagen möglich ist. Wie viele das genau sein werden, ist noch offen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Kaderangestellte bleibt wieder einmal auf der Strecke. Wertschätzung für die geleistete Arbeit von Richterinnen und Richtern, Ärztinnen und Ärzten sowie leitenden Angestellten sieht für uns anders aus. Für die SP-GRÜ-Fraktion kommt diese Schlechterstellung – und eben nicht, wie die CVP-GLP-Fraktion meint, eine Verbesserung für die Angestellten – nicht in Frage. Dieser Nachtrag ist deshalb überflüssig und abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
20.2.2018 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Vorlage ist zuzustimmen. Im Rahmen der Kommissionsarbeiten und auch hier im Rat haben wir eine Anpassung des kantonalen Personalgesetzes gefordert und wir sehen im II. Nachtrag zum Personalgesetz einen vernünftigen Weg. Dieser Kantonsrat hat die Regierung im April 2016 mit einer Motion beauftragt, zwei wesentliche Punkte neu zu regeln: die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für bestimmte Lohnklassen und die Beschränkung des Nachbezugs von Ferien. Dieser Nachtrag wurde auch genutzt, um eine Weiterentwicklung des Personalgesetzes zu erreichen mit dem Ziel, die Attraktivität des Kantons St.Gallen als Arbeitgeberin weiter zu stärken. Als Parlament stehen wir in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Kanton St.Gallen als Arbeitgeberin gegenüber anderen Mitkonkurrenten im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit hat sich in der Privatwirtschaft bewährt und ist seit Jahren etabliert. Mit diesem Nachtrag haben wir die Chance, das kantonale Personalgesetz näher an das private Arbeitsrecht zu führen und gesellschaftliche Veränderungen zu berücksichtigen. Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. Ohne diesen Nachtrag senden wir ein fatales Signal an die Bevölkerung und an die Regierung. Wir wollen keine Annäherung des kantonalen Personalrechts an das private Arbeitsrecht und dieses Anliegen wäre für viele Jahre vom Tisch. Das ist für unsere Fraktion der falsche Weg. Unsere Fraktion hat in diesem Geschäft eine konsequente Linie vertreten. Wir haben Ja gesagt zum Motionsauftrag, wir haben Ja gesagt zum Eintreten, und unsere Anliegen wurden in der Parlamentsberatung berücksichtigt. Entsprechend sagen wir auch Ja in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
19.2.2018 | Wortmeldung | Louis-Nesslau, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
19.2.2018 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den II. Nachtrag zum Personalgesetz in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |
19.2.2018 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018 |