Geschäft: Kulturerbegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.16.08
TitelKulturerbegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung23.12.2016
Abschluss1.1.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 3. April 2017
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2017
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Dezember 2016
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2017
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 22. August 2017
AntragKommissionsbestellung vom 20. Februar 2017
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 12. Juni 2017
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 3. April 2017
AntragAntrag Böhi-Wil vom 24. April 2017 zu Art. 3
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2017Antrag Böhi-Wil zu Art. 3 Abs. 2 Bst. c64Zustimmung24Ablehnung32
13.6.2017Schlussabstimmung116Zustimmung0Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
12.6.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
12.6.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 12. und 13. Juni 2017
24.4.2017Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission beriet die Vorlage an ihrer halbtägigen Sitzung vom Montag, 3. April 2017, in St.Gallen. Die in der letzten Session bestellte Kommission hatte keine personelle Änderungen

zu verzeichnen. Von Seiten des zuständigen Departementes waren folgende Personen anwesend:

  • Regierungspräsident Martin Klöti, Vorsteher Departement des lnnern;

  • Davide Scruzzi, Generalsekretär, Departement des lnnern;

  • Katrin Meier Fritsch, Leiterin Amt für Kultur, Departement des Innern;

  • Christopher Rühle, Leiter Recht und Projektsupport, Amt für Kultur, Departement des lnnern;

  • Michael Niedermann, Leiter Denkmalpflege, Amt für Kultur, Departement des lnnern;

  • Martin Schindler, Leiter Archäologie, Amt für Kultur, Departement des lnnern.

Geschäftsführung / Protokoll:

  • Gerda Göbel-Keller, Geschäftsführerin, Staatskanzlei;

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin Stv., Staatskanzlei.

Regierungspräsident Martin Klöti erklärte uns das Kulturerbegesetz mit den Worten, es sei eine unspektakuläre aber nötige Pflichtaufgabe, weil international und vom Bund vorgeschrieben. Dennoch sind sie als Bekenntnis zu unserer Vergangenheit wichtig. Es geht um Schutz, Erhaltung und Vermittlung und um die Basis für die kulturelle Entwicklung der nächsten Generationen. Kultur ist im weitesten Sinn eine Staatsaufgabe, die sich Bund, Kanton und Gemeinden (politische und Ortsgemeinden) und Private teilen. Das Gesetz solle Recht garantieren, staatliches Handeln festlegen und gleichzeitig gewisse Autonomie sichern. Die Rechtsgrundlagen sollen geklärt und vereinfacht werden. Die weiteren Personen zeigten uns in ihren Fachreferaten ihre Tätigkeiten und den Nutzen des neuen Gesetzes auf. Ebenso konnten sie auf alle Fragen aus den Reihen der Kommission kompetent Antwort geben. ln der Spezialdiskussion wurde das vorliegende Gesetz rege diskutiert, es war jedoch bis auf ein paar wenige Punkte unbestritten. Vorwiegend herrschte in der Kommission Einigkeit, sodass die Sitzung bereits um 12.00 Uhr mit dem Mittagessen geschlossen werden konnte.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 15:0 Stimmen, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

(hält sein Votum im Dialekt): Dem Antrag Böhi-Wil ist zuzustimmen.

Das Merkmal des Kantons St.Gallen ist seine Vielfalt. Diese Vielfalt kommt nicht nur in den Landschaften wunderbar zum Ausdruck, sondern noch viel schöner in den unterschiedlichen Dialekten. Was sagt ein Flumser, ein Fürstenländer, ein Stadt St.Galler, ein Rheintaler. Dies ist eine seltene Qualität, welche unserem Kanton in dieser Art zur Verfügung steht. Die Förderung von Mundart ist, nicht wie von Böhi-Wil nicht erwähnt, sondern ist erwähnt, nicht als Artikel. sondern weiter vorne in den Ausführungen. Mundart im Kanton St.Gallen ist speziell. Es lohnt sich, dass man mit diesem Kulturerbe sorgfältig umgeht. Es macht Sinn, dies in einem Artikel speziell zu erwähnen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Böhi-Wil zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Art. 3 (…{Artikeltitel}). beantragt , Art. 3 Abs. 2 Bst. c wie folgt zu formulieren: «immaterielles Kulturgut Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Mundart, Wissen und Fertigkeiten sowie die dazu gehörigen Instrumente, Gegenstände und Kulturräume.»

Wir alle wissen, dass Mundart in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen hat. Dies ist nicht nur bei den jungen so, sondern auch in den herkömmlichen Medien. Blick am Abend z.B. in den letzten Jahren dreimal Ausgaben gebracht, welche hundert Prozent in Mundart geschrieben waren, und offenbar ist das, gemäss Blick bei den Lesern, sehr gut angekommen. Die SWATCH-Gruppe hat unter anderem den Jahresbericht auch in Schweizerdeutsch herausgegeben.

Als ich das Kluturerbegesetz gelesen habe, war ich enttäuscht darüber, dass die Sprache nur einmal erwähnt wurde. Ich ging davon aus, dass die Regierung auch Mundart als immaterielles Kulturerbe einfügen würde. Ich habe dies vergeblich gesucht und möchte deshalb den Antrag stellen, dass auch Mundart ein immaterielles Kulturgut wird, genauso wie Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten sowie die dazugehörigen Instrumente, Gegenstände und Kulturräume, wie dies in der Vorlage aufgeführt ist. Mein Antrag besteht darin, dass auch Mundart im Art. 3 Abs. 2 Bst. c als immaterielles Kulturgut erwähnt wird. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017
24.4.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017