Geschäft: Gesamterneuerungswahl der Anklagekammer für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer16.17.01
TitelGesamterneuerungswahl der Anklagekammer für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung22.11.2016
Abschluss21.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinWahlergebnis vom 20. Februar 2017
AntragWahlvorschläge der Fraktionen vom 20. Februar 2017
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: erläutert das Wahlverfahren. Der Kantonsrat wählt Präsidentin oder Präsident und die weiteren Mitglieder der Anklagekammer. Der Anklagekammer gehören als Mitglieder eine Kantonsrichterin oder einen Kantonsrichter als Präsident bzw. als Präsidentin an sowie vier nebenamtliche Richterinnen oder Richter. Zu wählen sind ein Präsident. Es kandidiert der einzige hauptamtliche Richter Ivo Kuster, Arnegg, Mitglied des Kantonsgerichtes und bisheriger Präsident der Anklagekammer sowie vier nebenamtliche Richterinnen und Richter.

Es kandidieren vier Personen: Die ersten zwei Kandidierenden sind wieder Kandidierende und für die zwei frei werdende Sitze Kandidieren zwei Personen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017