Geschäft: Gesamterneuerungswahl des Kantonsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 15.17.02 |
Titel | Gesamterneuerungswahl des Kantonsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017) |
Art | KR Mutation Wahl |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 22.11.2016 |
Abschluss | 21.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Mitteilungen zum Wahlablauf und Wahlakt. Ich leite als Kantonsratspräsident durch die Wahlgeschäfte. Der Vizepräsident Louis-Nesslau übernimmt währenddessen die Ratsleitung für die Sachgeschäfte und Vorstösse. Die Wahlgeschäfte aller sechs Gerichte inklusiv des Präsidenten des Kantonsgerichtes und des Verwaltungsgerichtes wurde Ihnen heute auf gelben Blättern verteilt. Wir wählen in der Reihenfolge gemäss Tagesordnung. Die Wahlen werden voraussichtlich den ganzen Nachmittag beanspruchen. Falls bei einer Wahl ein zweiter Wahlgang oder weitere Wahlgänge erforderlich sind, benötigen die Parlamentsdienste Zeit für die Vorbereitung der neuen Stimmzettel. Wir würden gegebenenfalls das laufende Wahlgeschäft unterbrechen und fahren unterdessen mit der nächsten Wahl weiter. Die Stimmzettel sind A4 Blätter in verschiedenen Farben und werden vor jeder Wahl den Stimmenzählern ausgeteilt. Nur jene Ratsmitglieder, die an ihrem Platz sitzen bekommen einen Stimmzettel und können wählen. Die beiden Stimmenzählergruppen haben ihren Arbeitsplatz rechts und links in der Ecke des Saales, die ständigen Stimmenzähler verbleiben hier an ihrem angestammten Platz im Präsidium. Die Wahlen in gewisse Gerichte sind angesichts der vielen Funktionen und Sitze komplex. Wenn Sie jeweils den gelben Wahlvorschlag und den Stimmzettel nebeneinander legen, erleichtert das Ihnen den Überblick. Kandidieren mehr Personen für die gleiche Funktion als Sitze zu besetzen sind, sind die Namen kursiv gedruckt und mit einer Fussnote versehen aus der die Zahl der abzugebenden Stimmen ersichtlich ist. Falls sie eine Person wählen möchten, die nicht auf dem Stimmzettel aufgeführt ist, streichen Sie bitte einen gedruckten Namen und schreiben Sie den neuen Namen deutlich lesbar wenn immer möglich inklusiv Beruf und Wohnort. Ihre Wahl ist nur gültig, wenn das Kästchen vor dem Namen auch ankreuzen. Werden mehrere Kandidaten angekreuzt als zu wählen sind, werden beim Auszählen überzählige Namen auf dem Stimmzettel von unten nach oben gestrichen. Gewählt ist, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Erreichen mehrer Personen das absolute Mehr als zu wählen sind, fällt die oder der Kandidierende mit der geringsten Stimmenzahl aus der Wahl. Bei Stimmen Gleichheit ziehe ich als Kantonsratspräsident das Los. Vom Dritten Wahlgang an kann für jenen Kandidaten der im vorhergehenden Wahlgang die geringste Stimmenzahl erhalten hat sowie für Neukandidaten, keine gültige Stimme mehr abgegeben werden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
20.2.2017 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
20.2.2017 | Wortmeldung | (nicht ins Protokoll?) Ratspräsident: erläutert das Wahlverfahren. Der Kantonsrat wählt die hauptamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichtes, die Ersatzchterinnen und Richter sowie aus den Mitgliedern die Präsidentinnen oder Präsidenten des Kantonsgerichts. Zuerst wählen wir neun hauptamtliche Richter. Alle sind wiederkandidierend, neun Sitze. Fünf bis acht Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter, fünf davon sind wiederkandidierend, drei neue Kandidaturen, acht Sitze. Ich leite als Kantonsratspräsident durch die Wahlgeschäfte. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
20.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Rechtspflegekommission und ihre Subkommission Richterwahlen, haben die Wahlen seit Juli 2016 vorbereitet. Einzelheiten erläutert Ihnen dazu der Präsident der Rechtspflegekommission Locher-St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
20.2.2017 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Einleitend zu den Wahlgängen, die wir heute vorzunehmen haben, möchte ich ihnen noch Erläuterungen und Bemerkungen zum Ablauf dieses Wahlmarathons geben: Beim heutigen Tag geht für die Rechtspflegekommission eine ausserordentlich intensive Vorarbeit voraus, die praktisch ein ganzes Jahr gedauert hat. Kurz nach den Kantonsratswahlen 2016 sind die Gerichte aufgefordert worden als Erstes zu melden, wer zurücktreten und wer wieder kandidieren will. Wir haben es standardisiert festgelegt und bereits darauf hingewiesen, dass wir alle Daten zentral erheben wollen - das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Wir haben uns mehrfach in der Subkommission Richterwahlen, die hier die Hauptlast des Prozederes trug, abgesprochen. Die Subkommission Richterwahlen besteht, wie Sie sicher wissen, aus je einem Mitglied der im Kantonsrat mit Fraktionsstärke vertretenen Parteien. Wir haben bereits vor den Sommerferien 2016 eingeladen, Kandidaturen zu melden, vorerst für das Kantonsgericht, für die Anklagekammer und für das Handelsgericht. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir einen standardisierten Lebenslauf wollen, Betreibung und Strafregisterauszüge usw. Gleichzeitig wurde der Vermerk gemacht, dass die Verwaltungsjustizreform noch hängig sei, und dass es in einer zweiten Runde darum gehe, auch hier die notwendigen personellen Besetzungen vorzunehmen. Wir haben parallel, und das ist insbesondere für das Handelsgericht wichtig, auch die Berufsverbände eingeladen, dass sie ihre Kandidaturen vor allem für das Handelsgericht melden sollen. Gleichzeitig wurde aber auch den Hinweis gemacht, dass in diesem Rat nur Kandidaturen zur Abstimmung gelangen, die von einer Fraktion übernommen werden. Die Staatskanzlei und vor allem die Geschäftsführerin und der stellvertretende Geschäftsführer der Rechtspflegekommission haben dann diese eingegangenen Bewerbungen im Einzelnen gesichtet und aufgearbeitet. Das war eine grosse Arbeit. Es wurden Vollständigkeitskontrollen durchgeführt und dann haben wir nach einem nochmaligen Reminder im Herbst 2016 zu Befragungen eingeladen. Der Kantonsratspräsident hat erwähnt, dass wir 116 Richterstellen wählen. Es sind insgesamt 50 Neukandidierende von den Fraktionen gemeldet worden. Diesen 50 Neukandidierenden galt es anzuhören, diese Aufgabe hat ihre Subkommission Richterwahlen zusammen mit den jeweiligen Gerichtspräsidenten gemacht. Gemäss Art. 14 Abs. 1 lit.ter des Kantonsratsreglements berät die Rechtspflegekommission die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Richter vor. Sie tut dies seit Bestehen dieser Aufgabe und ich erwähne das speziell, weil es in den letzten Tagen wieder etwas vermischt wurde. Sie tut dies einzig durch Prüfung der fachlichen Voraussetzungen, weil es nicht Aufgabe der Rechtspflegekommission ist, politische Wertungen vorzunehmen. Die politische Wertung eines Wahlvorschlages obliegt dem Rat und nicht der Rechtspflegekommission. Die heute Kandidierenden wurden allesamt von der Subkommission der Rechtspflegekommission und von der Rechtpflegekommission anschliessend, als fachlich geeignet bestimmt. Sämtliche Kandidierenden jeweils mit einstimmigem Beschluss. Dort wo wir gewisse Probleme sahen, und das war in drei Fällen, haben wir die Fraktionspräsidenten darauf aufmerksam gemacht und diese Kandidaturen wurden zurückgezogen oder zurückgestellt. Nach Abschluss aller dieser Arbeiten hat die Subkommission Richterwahlen sich auch, als die Vorschläge vorlagen, mit den Gerichtspräsidenten und dem Fraktionspräsidenten getroffen. Wir haben die Ausgangslage dargelegt und insbesondere auch auf die fachlichen Bedürfnisse der einzelnen Gerichte hingewiesen. Das Resultat dieser Abklärung finden Sie auch in den Wahlvorschlägen, die Ihnen zur Erläuterung des Wahlganges dienen sollen. Sie finden beispielsweise beim Handelsgericht die einzelnen Fachgruppen, die vom Gericht gewünscht wurden. Ich muss aber ganz klar darauf hinweisen, dass es Ihre Kompetenz ist und nur Ihre, diesen Vorschlägen zu folgen oder nicht zu folgen. Das sind einfach die Wünsche der Gerichte. Massgeblich ist, was Sie auf dem Stimmzettel ankreuzen oder nicht ankreuzen. Die Fraktionspräsidenten haben, und das ist der politische Prozess, sich versucht über die Kandidaturen zu einigen, dazu mussten alle Parteien einzelne Rückzüge machen und das ist eigentlich gelungen bis auf das Verwaltungsgericht. Beim Verwaltungsgericht, bei den nebenamtlichen Richtern, sind mehr Kandidaten vorhanden als Richterstellen zu vergeben sind. Es sind sieben Kandidaturen, aber nur sechs Stellen. Sie werden also dort entscheiden müssen, wem Sie Ihre Stimme geben. Ein Spezialfall zum Abschluss ist die Abteilung V (Kindes- und Erwachsenenschutz einschliesslich fürsorgerische Unterbringung) der Verwaltungsrekurskommission. Das ist diejenige Instanz, die unter anderem über fürsorgerische Unterbringungen usw. entscheidet. Bei dieser Abteilung V ist es schwierig nach Parteien Spezialisten zu finden, also haben wir dann nach Rücksprache mit den Fraktionspräsidenten entschieden, dass alle Fraktionen zusammen einen gemeinsamen Wahlvorschlag machen, weil hier, wie bereits gesagt, die politische Beurteilung in den Hintergrund tritt - das sind meine Erläuterungen zu diesen Wahlgängen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |