Geschäft: Gesamterneuerungswahl des Versicherungsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer15.17.05
TitelGesamterneuerungswahl des Versicherungsgerichtes für die Amtsdauer 2017/2023 (Februarsession 2017)
ArtKR Mutation Wahl
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung22.11.2016
Abschluss21.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinWahlergebnis vom 20. Februar 2017
AntragWahlvorschläge der Fraktionen vom 20. Februar 2017
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: erläutert das Wahlverfahren. Der Kantonsrat wählt die Mitglieder des Versicherungsgerichts. Zu wählen sind vier hauptamtliche Richterinnen und Richter. Drei Kandidierende sind wieder Kandidierende für den frei werdenden Sitz kandidiert eine Person. Zu vergeben sind vier Sitze. Fünf teilamtliche Richterinnen und Richter, alle fünf Kandidaten sind wieder Kandidierende. Zu vergeben sind hier ebenfalls fünf Sitze. Wer als Präsidentin oder Präsident des Versicherungsgerichts amtet, legt nicht der Kantonsrat fest. Auch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden nach der Verwaltungsjustizreform nicht mehr durch den Kantonsrat gewählt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017