Geschäft: Aufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.16.08
TitelAufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung
ArtKR Bericht
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.9.2016
Abschluss21.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 20. Februar 2017
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 25. Januar 2017
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 26. Januar 2017
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwurf der Regierung vom 27. September 2016
AntragKommissionsbestellung vom 28. November 2016
AntragAntrag der SP-GRÜ-Fraktion vom 20. Februar 2017
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2017Antrag der SP-GRÜ-Fraktion71Zustimmung36Ablehnung13
21.2.2017Antrag der vorberatenden Kommission65Zustimmung34Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2017Wortmeldung

Dem Auftrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich war ebenfalls Mitglied dieser vorberatenden Kommission und spreche in meinem eigenen Namen, obwohl die SVP-Fraktion grossmehrheitlich eine andere Position vertritt. Aus meiner Optik ist es nämlich von grosser Bedeutung, dass wir dem gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Stellenwert der Hausarztmedizin künftig etwas mehr Rechnung tragen und diese entsprechend auch für die Zukunft stärken.

Dies keineswegs irgendwie als Selbstzweck oder Begünstigung für den Hausarztstand als solches, sondern alleine aus den Überlegungen heraus, dass eine kräftige, gesunde Hausarztmedizin die beste Prävention für ein kränkelndes und finanziell schwächelndes Gesundheitswesen ist.

Wenn die Schweiz im internationalen Ärztevergleich dem Qualitätsanspruch entsprechend auch über eine hohe Ärztedichte verfügt, so müsste sie dennoch stark darum bemüht sein, eigenes medizinisches Personal auszubilden und Undinge, wie z.B. den Numerus clausus, endlich abzuschaffen.

Wir dürfen uns nicht noch zunehmend von im Ausland ausgebildeten Medizinerinnen und Medizinern abhängig machen, indem wir jetzt auch die Attraktivität des Hausarztberufes gegenüber den durchaus vorhandenen Reizen von Spezialistenfunktionen noch mehr in Koma sacken lassen. Ich teile deshalb die Auffassung, dass auch der zeitlich belastende und anspruchsvolle Notfalldienst für die niedergelassene Ärzteschaft attraktiver gestaltet werden muss. Die finanziellen Anreize, eine Überalterung der Ärzteschaft im Notfalldienst und auch die durchaus zunehmend schwerer zu befriedigende Anspruchshaltung unserer Bevölkerung machen eine gewisse Neukonzipierung unumgänglich.

Eine mit der Leistungsvereinbarung verbundene zur Verfügungstellung von Fr. 250'000.– oder 50 Rappen je Einwohnerin und Einwohner für die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes scheint mir finanziell vertretbar und sicherlich sinnvoll investiert.

Als Bürger des Kantons St.Gallen möchte ich auf eine geregelte und vor allem auch gesicherte Notfallversorgung zählen können. Leisten die Hausärzte diesen Dienst künftig nicht mehr, müsste es wohl von den spitälerischen Notfallversorgungsorganen übernommen werden, und ich bin überzeugt, dass dies in keiner Art und Weise nur schon ansatzweise günstiger ausfallen würde.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der gegenständliche Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Themenbereiche der ärztlichen Notfallversorgung. Der vorgesehene XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz kommt unspektakulär daher. Kernpunkt bildet eine Leistungsvereinbarung für die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes. Die Regierung zeigt sich bereit, hierfür einen jährlichen Beitrag von Fr. 200'000.– zu sprechen; nachdem sie ursprünglich nur die Hälfte dieses Betrages vorschlug gemäss Vernehmlassung.

Dem Postulatsbericht sind die aktuellen Zusammenarbeitsmodelle mit den Spitalregionen und dem Ostschweizer Kinderspital zu entnehmen. Mit diesen Zusammenarbeitsmodellen werden die Hausärzte entlastet, die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Spitalärzten verbessert und damit auch Ressourcen und Kosten eingespart. Die Lebensqualität der Ärzteschaft ist dadurch merklich besser; dementsprechend möchte niemand zum alten System zurückkehren – es scheint, alles in bester Ordnung zu sein.

Doch im Postulatsbericht werden wiederholt Wünsche nach einer besseren finanziellen Abgeltung des Notfalldienstes angebracht. Dies kann bzw. soll erfolgen durch:

  1. Einführung einer Präsenzdienstentschädigung;

  2. Höhere TARMED-Tarife für Notfälle;

  3. Kostenübernahme für Notfall-Fortbildung und Notfall-lnfrastruktur;

  4. Unbezahlte Notfallrechnungen.

Die SVP-Fraktion wird sich in der Spezialdiskussion mit einem Antrag einbringen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Gemäss Art. 85bis GeschKR entscheidet der Rat über die Frage der Zulässigkeit, wenn die Zulässigkeit eines Antrages bestritten wird.

Ich habe Ihre Botschaft verstanden, Sie sind der Auffassung, dass die inhatliche Diskussion dieses Antrages auf operativer Stufe Sache der Regierung ist, und der Rat gegebenenfalls über die finanziellen Mittel hier Einfluss nehmen könnte, aber nicht in diesem Geschäft, wo wir jetzt stehen – so habe ich Sie verstanden.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion folgenden Auftrag an die Regierung: «Zwecks Gleichbehandlungen der Regionen sei der Beitrag des Kantons an die kantonale Ärztegesellschaft für die Organisation des Notfalldienstes mit der Ablösung der 0900er-Nummern und dem Ersatz durch nicht-kostenpflichtige Nummern zu verknüpfen.»

Wir haben im Kanton St.Gallen heute eine Situation, die nicht überall gleich ist. Je nachem in welcher Region ich wohne, habe ich eine andere Situation. In der halben Kantonshälfte, wenn ich eine regionale Notfalldienst-Telefonnummer wähle, dann ist diese Nummer gratis verfügbar. In der anderen Kantonshälfte muss ich eine kostenpflichtige Nummer wählen, wenn ich diesen regionalen Notfalldienst erreichen will. Da haben wir, wie auch die Regierung gesagt hat, ein Problem, dass die Erreichbarkeit nicht in jedem Fall sichergestellt ist. Es kann sein, dass wenn ich mit einem Prepaid-Handy eine solche 0900er-Nummer anrufen möchte, dies nicht möglich ist. Auch wenn es nur einzelne solche Situation sind, dann ist das auch in diesen Einzelfällen sehr unschön. Das kann in Notsituationen, in denen man vielleicht nicht gleich rational und überlegt handeln kann, zu sehr unguten Situationen führen. Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion ist das stossend.

Wir meinen, wenn es jetzt diese Leistungsaufträge gibt mit den Regionen und der Kanton Fr. 250'000.– dafür beiträgt, damit diese Notfallorganisationen funktionieren können, ist es auch gerechtfertigt, wenn man gleichzeitig verlangt, dass auf kostenpflichtige Nummern in Zukunft verzichtet werden soll, damit wir, egal wo wir im Kanton wohnen, die gleichen Voraussetzungen haben und die Notfalldienste der Regionen erreichen können. Wir meinen, dass das gerechtfertigt ist und möchten daher die Regierung beauftragen, dass sie dies so in die Vereinbarung so aufnimmt, wie sie es auch selbst im Bericht der Regierung vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Vielleicht kann ich zur Klärung beitragen: Ich möchte die Regierung fragen, ob sie bereit wäre, im Sinne einer Empfehlung unser Anliegen mitzunehmen, wenn es dann darum geht, diesen Vertrag mit den Ärzteregionen auszuarbeiten. Wenn die Bereitschaft dafür da ist, werden wir unseren Auftrag zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ich wollte die Diskussion jetzt inhaltlich führen, aber ich glaube, man muss jetzt schon zu erst die Frage von Rüesch-Wittenbach klären.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Arzt. Ich kenne die Arbeit unserer Standesorganisation aus erster Hand als Mitglied des Vorstandes des Ärztevereins Werdenberg-Sarganserland, dessen Präsident ich drei Jahre lang war, derzeit noch für knapp zwei Jahre bis zum Ausscheiden als Past-Präsident sowie von Geschäftsleitung und Vorstand der kantonalen Ärztegesellschaft.

lch äussere mich mit drei Punkten:

  1. Der Bericht orientiert umfassend und beleuchtet neben dem Kernthema wichtige weitere Schauplätze unseres kantonalen Gesundheitswesens – wie etwa der Sorge um genügend ärztlichen Nachwuchs, gerade auch in der Grundversorgung, aber auch die prekäre Situation im Amtsarztwesen, diese soll ja gerade durch das weiter gewählte Vorgehen verbessert werden. Der Bericht ist umfassend und weitestgehend gut.

  2. Die gesetzliche Neuregelung, bitte übersehen Sie diesen Aspekt nicht, des ärztlichen Notdienstes ist dringlich, denn es besteht, wie im Bericht dargestellt, eine relevante Gesetzeslücke. Ärzte, die keinen Dienst leisten, können sich der Zahlung der üblichen Dienstpflichtersatzabgabe entziehen. Dies hat ein Bundesgerichtsurteil leider bestätigt. lch verweise auf die entsprechende Passage im Bericht auf S. 36, den Fall im Kanton Thurgau betreffend. Die ärztlíchen Standesorganisationen haben mit grosser Besorgnis von diesem Bundesgesetzurteil Kenntnis genommen, denn es wäre möglich gewesen, dass weitere Mitglieder sich gegen die Zahlung der Dienstpflichtersatzabgabe gewehrt hätten, was einerseits die Solidarítät in der Ärzteschaft in diesem wichtigen Bereich der Notfallversorgung mit hoher Belastung, hohem Aufwand und Engagement derer, die diesen Dienst leisten, untergraben hätte. Andererseits würde so eine wichtige finanzielle Einnahmequelle der Standesorganisationen wegfallen. Mit der Dienstpflichtersatzabgabe der Kolleginnen und Kollegen, die warum auch immer keine Dienste leisten, wird im Wesentlichen das teure Fortbildungswesen finanziert zu der die Ärzteschaft gesetzlich verpflichtet ist. Insofern begrüssen wir sehr, dass mit diesem Nachtrag zum Gesundheitsgesetz diese Gesetzeslücke geschlossen wird.

  3. Die Ärzteschaft und die Standesorganisationen leistet seit jeher mit der Organisation des Notfalldienstes weitgehend unentgeltlich einen grossen Dienst – und kommen damit einem öffentlichen, kantonalen Leistungsauftrag nach. Die Ärztevereine, nicht einzelne Ärzte, um die geht es heute nicht, die können auch über TARMED abrechnen, sondern es geht um die Ärztevereine, führen, bisher, ich sage es nochmals, unentgeltlich, hoheitliche Aufgaben aus. So ist dies auch explizit im Bericht auf S. 38 beschrieben: «lnsofern übernimmt die Standesorganisation hoheitliche Aufgaben». Lassen Sie mich kurz erläutern und schildern, welche Belastung dies konkret mit sich bringt: Die Vorstände der Standesorganisationen treffen sich regelmässig und diskutieren Fall für Fall durch, bei Neueintritten, bei Anträgen auf Änderung durch Mitglieder oder auch in Fällen, bei denen der Vorstand Handlungsbedarf sieht, etwa weil ein Mitglied für den Notfalldienst nicht genügend qualifiziert erscheint. Dabei gilt es, den Statuten, den dienstleistenden Mitgliedern und den betroffenen Kollegen gerecht zu werden. Die Situationen werden durch die immer flexiblere Arbeitswelt, durch immer neue Arbeitsmodelle und vor allem neue Arbeitsfelder wirklich komplex. Es gilt Entscheide zu formulieren, die auch rechtlich Bestand haben. Dazu muss immer wieder rechtlicher Rat eingeholt werden. Teils werden diese Entscheide angefochten und müssen an höheren lnstanzen weiter vertreten werden. Dies alles geschieht bis zum heutigen Tage ohne jede Abgeltung durch den Kanton, durch den die Ärzteschaft aber dazu verpflichtet ist. Durch diese Tätigkeit fallen zunehmend Kosten an – etwa für die juristísche Beratung. Es ist aber auch nicht länger möglich, diese verantwortungsvolle, zeitintensive Tätigkeit von Mitgliedern der Standesorganisationen gratis einzufordern. Ärztevereine haben zu RFort Arabesque Resort, Spa & Villasecht, so meine ich, begonnen, gewisse Entschädigungen zu zahlen, die beileibe nicht fürstlich sind. Diese Unentgeltlichkeit kann nicht länger beibehalten werden! Eine angemessene Entschädigung des Kantons an die Standesorganisationen muss definiert werden. Die von der Regierung gebotenen 40 Rappen je Einwohner (Fr. 200'000.– je Jahr) liegen klar zu tief und würden gerade auch gegenüber der jüngeren Arzteschaft, die mit dem Gedanken spielt, sich in unserem Kanton niederzulassen, ein schlechtes Zeichen der Wertschätzung sein. lch möchte hier nur am Rande den guten Vergleich mit den anderen Kantonen im Bericht auf den S. 28 und 29 erwähnen, bei denen die Abgeltung der ärztlichen Notfallversorgung meist teurer ist.

Alleine schon die neu geplante Dienstbefreiung der Amtsärzte mit einer Befreiung vom Dienstpflichtersatz, durch die der Amtsarztnotstand des Kantons gelindert werden soll, würde je Jahr bei neun Regionen mit drei bis vier Amtsärzten etwa Fr. 100'000.– bis Fr. 150'00.– kosten. Der Kanton möchte im Rahmen dieses Geschäfts das Amtsarztproblem mit Hilfe der Standesorganisationen lösen. Das ist verständlich, muss aber gegenüber den Ärztevereinen auch entsprechend gewürdigt werden.

Weiter wird im Bericht gefordert, die jetzt kostenpflichtigen 0900er-Nummer kantonsweit aufzugeben. Ein gut eingeführtes, funktionierendes, etabliertes System soll geändert werden. Zunächst der Hinweis, dass die Aufgabe der 0900er-Nummer eine weitere erhebliche finanzielle Belastung zahlreicher Ärztevereine darstellen würde, denn durch diese Nummer werden gewisse Einnahmen erzielt.

Lassen Sie mich unbedingt auch daran erinnern, dass in dringlichen Notfällen bei grosser Gefahr für Leib und Leben selbstverständlich immer die Nummer 144 gültig ist.

Bei den Notfallnummern, die durch die Ärzteschaft betrieben werden, handelt es sich um einen einfach zugänglichen Service für die Bevölkerung bei medizinischen Fragen oder Beschwerden, für die man eine Grundversorgerin oder einen Hausarzt bräuchte, aber eben eine oder einen solchen nicht erreicht, beispielsweise abends oder am Sonntag. Mir wurde in den letzten Tagen von verschiedenen angefragten Kolleginnen und Kollegen nochmals bestätigt, dass sich Anrufer häufig nur telefonische Auskünfte einholen, die durch die Gebühren der 0900er-Nummer auf einfache Art und Weise, übrigens für den Anrufer auch sehr kostengünstig, abgerechnet werden können.

Die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Geschäften nicht ohne Not eine Verknüpfung mit den Telefonnummern bei Notfällen erfolgen sollte. Der Ausgang des Geschäftes, welche Nummer, welche Qualität der Beratung, welche Kosten, welcher Kostenträger wäre völlig offen. Bitte begeben Sie sich da heute nichts aufs Glatteis.

Der Vorschlag der kantonalen Ärztegesellschaft liegt bei Fr. 1.– je Einwohner / Jahr und würde alle Aspekte, wie die Dienstbefreiung der Amtsärzte und die Aufgabe der 0900er-Nummer miteinbeziehen.

Die CVP-GLP-Fraktion wird den Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen, der für das gesamte Geschäft ein gutes, tragbares Paket schnürt: Jährlich soll die Regierung 50 Rappen je Einwohner in das Budget einstellen als Entschädigung für den Aufwand der Standesorganisationen, nicht als Entschädigung, die an einzelne Ärzte fliesst, der durch die Organisation der Notfallversorgung entsteht. Die Ärzteorganisationen sollen, wie im Bericht gefordert, die Amtsärzte von der Notfalldienstpflicht befreien, ohne dass diese einen Dienstpflichtersatzabgabe zahlen müssen und es bleibt den einzelnen Ärztevereinen überlassen, wie bisher kostenpflichtige 0900er-Nummer zu betreiben.

Wir sind überzeugt, dass eine solche Regelung unsere Ärzteschaft motivieren wird, sich weiter in den Dienst nicht nur der Patienten, sondern eben auch des Kantons zu stellen. Bedenken Sie bitte auch immer, dass alle anderen Lösungsvorschläge, wie im Bericht gut geschildert, teuer und meist auch schlechter wären. 

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Bericht geht um die Förderung der Hausarztmedizin und um die Optimierung des Notfalldienstes. Wir sind alle darauf angewiesen, dass der gut und durchgehend funktioniert.

Die SP-GRÜ-Fraktion erachtet die Nachwuchsförderung und die Attraktivitätssteigerung der Hausarztmedizin als ein grundlegend wichtiges Anliegen der medizinischen Grundversorgung.

Dass der Notfalldienst durchgehend lückenlos und in der Nähe der Leute gewährleistet bleibt, ist eine Notwendigkeit. Der Staat verpflichtet die Ärztevereine der Region dazu und ist seinerseits in der finanziellen Pflicht, sowohl die Organisation und Planung der Arbeit, aber auch die Abgeltung entsprechend angemessen umzusetzen.

Aus der Sicht der SP-GRÜ-Fraktion soll die Erhöhung von Fr. 200'000.– auf Fr. 250'000.– mit einem Einstellen ins Budget 2018 und in den AFP 2019-2022 geschehen.

Der Bericht zeigt die Probleme der Grundversorger auf und stellt Massnahmen vor, wie junge Ärztinnen und Ärzte zur Hausarztmedizin motiviert werden können. Die Nöte der Grundversorger jedoch kann der Kanton allein nicht lösen ohne dass der Bund über TARMED-Anpassungen und über die schweizerische Gesellschaft für allgemeine innere Medizin mit ihren strategischen Eckwerten zur Nachwuchsförderung miteinbezogen werden.

Die zukünftige medizinische Fakultät St.Gallen ist ein grosser Schritt. Sie soll die Ganzheitlichkeit ausgerichtete medizinische Betreuung fördern, welche die Verantwortung der Patientinnen und Patienten anspricht und medizinische Komplementärmethoden ebenso nutzt wie Synergien und Schwerpunkte setzt in diesen Bereichen. Ein Spital mit integrierter Hausarztmedizin bietet zusätzlich Praktikumsplätze für Medinzistudenten, erleichtert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Nutzung von Infrastruktur.

Einerseits soll mit der erleichterten Zulassungsbewilligung die Grundversorgung gesichert werden, andererseits erhöhen sich die Krankenkassenprämien dadurch, dass mehr mehrheitlich ausländische Ärzte und Ärztinnen über die Krankenkasse abrechnen können – das gilt es abzuwägen.

Eine gute Tendenz sind die Gemeinschaftspraxen, denn sie ermöglichen die Teilzeitarbeit, welche besonders den Ärztinnen, die eine Familie haben, die Berufsausübung erleichtert und eine Arbeitsentlastung im Team begünstigt.

Die regionalen Ärztegesellschaften erheben nach ihrem Ermessen und gemäss ihren Bedingungen unterschiedlich Ersatzabgaben für nichtgeleistete Notfalldienste. Dieser Nachtrag regelt nun die Notfalldienstpflicht-Ersatzabgabe gut.

Der Kanton soll mittels einer Leistungsvereinbarung die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes erhöhen, deshalb haben wir einen Antrag gestellt. Die 0900er-Notfallnummern leisten jedoch eine ärztliche Erstberatung und sind für die anrufende Person in einigen Ärzteregionen kostenpflichtig. Viele Notanrufende können mit empfohlenen Massnahmen so beraten werden, dass keine Notfalldienstpraxis aufgesucht werden muss. Im Ostschweizer Kinderspital ist dies besonders oft der Fall. Dennoch soll aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion der Notfalldienst und die Anrufnummern unentgeltlich sein und zwecks Gleichbehandlung der Regionen der Beitrag des Kantons an die kantonale Ärztegesellschaft für die Organisation des Notfalldienstes mit der Ablesung der 0900er-Nummern und dem Ersatz durch nicht kostenpflichtige Nummern verknüpft werden.

Etwa die Hälfte der Ärztenetzwerke haben kostenpflichtige Telefonnummern, dazu haben wir den Antrag auf dem grauen Blatt gestellt. Wir stimmen der Gesetzesänderung zu, sie dient uns allen, wir profitieren, wenn wir davon abhängig sein sollten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich leiste zwar noch Notfalldienst als leitender Arzt im Kantonsspital ist dieser Notfalldienst jedoch völlig unabhängig von der vorliegenden Vorlage organisiert und diesbezüglich bestehen keine persönlichen Interessen.

Die Regierung hat sich die ihr bietende Gelegenheit zu einer umfassenden Auslegeordnung betreffend die aktuelle Situation der medizinischen Versorgung

im ambulanten Bereich genutzt. In diesem Zusammenhang begrüssen wir insbesondere die Absicht der Regierung, auch weiterhin auf die medizinische Grundversorgung in den Hausarztpraxen zu setzen. Die Förderung der Weiterbildung und die Ausbildung Studierender in einem Masterlehrgang in St.Gallen sind weitere wichtige Massnahmen, um den Bedarf an Hausärztinnen und Hausärzten längerfristig zu decken. Folglich werden die entsprechenden Bestrebungen von der FDP-Fraktion unterstützt. Wir hoffen sehr, dass die entsprechende Botschaft noch in diesem Jahr in unserem Parlament beraten werden kann.

ln der heute zu beratenden Vorlage werden der aktuelle Stand der hausärztlichen Versorgung im Kanton St.Gallen ausführlich dargelegt und Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung der Hausarztmedizin diskutiert. Die Schwierigkeiten hinsichtlich der Organisation des Notfalldienstes werden korrekt erfasst und beschrieben. lnsbesondere die ungenügende Abgeltung des Notfalldienstes wird erkannt.

Die vorgeschlagene Abgeltung von jährlich 200'000 Franken an die kantonale Ärztegesellschaft für die Organisation des Notfalldienstes ist immer noch zu knapp bemessen. lnsbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Befreiung der Amtsärztinnen und der Amtsärzte vom Notfalldienst.

Die, nach Meinung der kantonalen Ärztegesellschaft ausgewiesenen Fr. 500'000.– sind nach Ansicht der FDP-Fraktion zu hoch, insbesondere muss die Abgeltung ja auch noch den Budgetprozess im November 2017 überstehen.

Den vorgeschlagenen Betrag der vorberatenden Kommission von Fr. 250'000.– erachten wir als massvoll und angebracht. ln diesem Sinne unterstützen

wir das gelbe Blatt der Kommission. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Zweckbindung dieser Mittel wie im Art. 50ter Abs. 3 festgelegt, sinnvoll. Dass eine gesetzliche Grundlage zur Regelung einer Notfalldienst-Ersatzabgabe geschaffen wird, ist sachgerecht und aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides

auch notwendig. Es bleibt trotzdem genügend Spielraum für die regionalen Ärztevereine, indem sie den Notfalldienst selbständig organisieren können, einschliesslich der Festlegung von Dispensationsgründen und der Höhe der Ersatzabgaben bis zu einem Maximum von Fr. 5'000.– je Jahr.

Bezüglich den 0900-er Nummern ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass die regionalen Ärztevereine weiterhin frei entscheiden sollen, ob sie diese kostenpflichtig anbieten wollen oder nicht. Das in der Botschaft angeführte Argument, dass mit gewissen Mobiltelefonen die 0900-er Nummer nicht

angewählt werden können, sticht für uns nicht. Es bleibt immer die Nummer 144 für dringende Notfälle. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, soll einen angemessenen Beitrag dafür leisten. ln dieser Vorlage geht es ja vor allem darum, den Notfalldienst für die Hausärztinnen und Hausärzte weniger unattraktiv zu machen. Mit einer Gratisberatung zu jeder Tages- und Nachtzeit erreicht man genau das Gegenteil.

Aus Sicht der FDP-Fraktion stellt der vorliegende Nachtrag zwar eine pragmatische, letztlich aber kleine Überarbeitung des bestehenden Gesundheitsgesetzes dar.

Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick, weil für mich gehört das zum Eintreten auf den Antrag der SVP-Fraktion, Art. 50sexies zu streichen. Damit wollen Sie keine Leistungsvereinbarung mit der Ärztegesellschaft. Dann frage ich Sie aber, warum wollen Sie überhaupt ein Gesetz? Wenn Sie diesen Artikel streichen, dann ziehen Sie nicht einen Zahn, dann ziehen Sie das ganze Gebiss. Das ganze macht dann gar keinen Sinn mehr und dann möchte ich Sie ersuchen, seien Sie konsequent und sagen Sie, Sie wollen nichts für die Hausärztinnen und Hausärzte machen, und treten Sie nicht auf das Gesetz ein – das wäre konsequent. Aber diesen zentralen Artikel zu streichen ist völlig inkonsequent.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Vor meinem Kommissionsbericht möchte ich zu meiner Interessensbindung festhalten, dass ich mit Jahrgang 1953, was sicher kaum jemand für möglich hält, nicht mehr notfalldienstpflichtig bin und somit für mich keine Vorteile aus dieser Vorlage entstehen werden.

Die vorberatende Kommission traf sich am 26. Januar 2017 zur Behandlung des Berichts und der Botschaft der Regierung 40.16.08 «Aufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung» und 22.16.04 «XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz».

Seitens des Gesundheitsdepartementes nahmen die Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Hanselmann, der Generalssekretär Donat Ledergerber, die neue Kantonsärztin Danuta Reinholz, der abtretende Kantonsarzt Markus Betschart sowie Ueli Nef, Leiter Rechtsdienst, an der Sitzung teil.

Die Sicht der kantonalen Ärztegesellschaft wurde durch die Herren Dr.med. Jürg Lymann, Präsident der kantonalen Ärztegesellschaft, Dr.med. Ciril Hvalic, Regionalpräsident und Peter Bürki, Rechtskonsulent, vertreten. Für die Administration war Sandra Stevanovic zuständig, der ich für die gute Begleitung in meiner erstmaligen Funktion als Kommissionpräsident herzlich danken möchte.

Regierungsrätin Hanselmann führte in einem Kurzreferat in die Vorlage ein und erwähnte die Aktivitäten seitens des Kantons zur Förderung der Hausarztmedizin durch das Curriculum und die Möglichkeiten eines sechsmonatigen Praktikums bei Hausärztinnen und -ärzten. Auch unterstützte der Kanton die Bestrebungen des hausärztlichen Notfalldienstes angegliedert an einem Spital, so wie es im Kantonsspital St.Gallen und am Spital Linth bereits der Fall sei.

Durch viele Spitäler werde auch die nächtliche Notfalltriage vorgenommen. Der Trend, dass sich zunehmend die Patientinnen und Patienten direkt an das Spital wenden, müsse zu neuen Lösungen führen. Die Regierungsrätin hielt auch fest, dass die Hausarztmedizin weiterhin gefördert werden müsse und man sich mit der Einführung des geplanten Joint Medical Master weitere Verbesserungen erhoffe. Die finanzielle Abgeltung der Notfalldienstorganisation sei zu diskutieren und die Ersatzabgabe zwingend auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Wobei man die Organisation des Notfalldienstes der kantonalen Ärztegesellschaft überlasse mit grossmöglicher Autonomie der regionalen Ärztevereine.

Die Probleme des ärztlichen Notfalldienstes sind der Departementschefin sehr bewusst, wobei die ungenügende finanzielle Abgeltung nicht der Kanton lösen könne. Mit den vorgeschlagenen 200'000 Franken bzw. 40 Rappen je Einwohnerin und Einwohner will die Regierung aber doch auch ihren Beitrag leisten. Im Anschluss an diese Ausführung erhielten die Delegierten der kantonalen Ärztegesellschaft unter Leitung des Präsidenten Dr.med. Jürg Lymann die Gelegenheit, ihre Sicht zur Notfalldienstorganisation darzulegen.

Die Sicherstellung des Notfalldienstes sei primär eine staatliche Aufgabe. Der Art. 50 des Gesundheitsgesetzes verpflichtet die Ärzteschaft für eine zweckmässige Organisation des Notfalldienstes zu sorgen. Art. 13 der Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe verpflichte jede Ärztin und jeden Arzt sich am Notfalldienst seiner Standesorganisation zu beteiligen und in einem Reglement zu regeln. Der Notfalldienst sei eine enorme Belastung für die Ärztinnen und Ärzte, auch für deren Familien und die Mitarbeiterinnen. Er sei nicht kostendeckend und damit unattraktiv und die Debitorenbewirtschaftung nicht immer einfach. Gegen 50 Prozent der notfalldienstleistenden Ärztinnen und Ärzte seien über 50 Jahre alt, viele über 60 Jahre, wobei mit 60 Jahren die Notfalldienstpflicht entfalle, viele davon aber aus Solidaritätsgründen doch weiter Notfalldienst leisten. Das Problem, das es mehr Hausärzte für den Notfalldienst brauche, sei verursacht durch die zunehmende Anspruchshaltung, der hohe Standard in der Medizin generell mit verbesserten Abklärungen und Therapiemöglichkeiten und durch die Zunahme der Bevölkerung mit weiter zunehmender Lebenserwartung.

Die hohe Zahl an Ärztinnen und die zunehmende Teilzeitarbeit, dies gelte auch für Männer, seien weitere Schwierigkeiten für die Notfalldienstorganisation. Der Mangel an Dienstleistenden mache die Stimmung gereizt, die Kommunikation werde aggressiver, die Vorstände der regionalen Ärztevereine müssen sich zunehmend mit diesen Problemen auseinandersetzen.

Positive Massnahmen wären eine verbesserte Abgeltung des Notfalldienstes, eine Präsenzentschädigung und Besserstellung der Notfalldienstleistungen. Auch die Ärztegesellschaft erhoffe sich diesbezüglich eine Verbesserung der Situation mit der Einführung des Joint Medical Masters, den sie sehr befürworte. Bereits in der Vernehmlassung habe die Ärztegesellschaft einen Franken je Einwohner als Entschädigung vorgeschlagen zur Besserstellung der Notfalldienstleistenden, für die Organisation des Notfalldienstes und für die Ausbildung einschliesslich technischer Hilfsmittel. Andere Kantone seien grosszügiger als die vom Kanton vorgeschlagenen 200'000 Franken.

An diese Ausführungen standen anschliessend die Delegierten für Fragen und Klärungen zur Verfügung, was ausgedehnt benützt wurde und zu vielen allgemeinen und durch persönliche Erfahrungen gefärbten Fragen führte und bald zur Diskussion über die Probleme des Gesundheitswesens im Allgemeinen und auch im Speziellen führte.

Der Kommissionspräsident sah sich zum Hinweis veranlasst, dass an diesem Morgen nicht alle Probleme im Gesundheitswesen und im Speziellen des Notfalldienstes gelöst werden könnten und man nun den Bericht und die Botschaft diskutieren müsse. Dies führte zur Verabschiedung der Herren der Ärztegesellschaft.

In der allgemeinen Diskussion wurde generell das Eintreten nicht bestritten und die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Notfalldienstes und damit auch der XIII. Nachtrag des Gesundheitsgesetzes begrüsst.

Unterschiedliche Haltungen und eine längere Diskussion ergaben sich in der Frage, ob die 900er-Nummern unentgeltlich anzubieten seien. Der Vertreter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartementes sah aber keine rechtliche Basis, dass der Ärztegesellschaft bzw. den Regionalvereinen in einer noch abzuschliessenden Leistungsvereinbarung diesbezüglich Vorgaben gemacht werden können. Ein Antrag auf kostenlose 900er-Nummern wurde knapp mit 8:7 Stimmen abgelehnt. Der Kommissionspräsident erlaubt sich bei dieser Frage die persönliche Anmerkung, dass sehr viele telefonische, medizinische Beratungen der Notfalldienstleistenden ohne direkte Kostenfolge erfolgen, die die kleine Entschädigung durch den Anrufenden sehr gerechtfertigt. Der Antrag auf Erhöhung von 40 Rappen auf 50 Rappen je Einwohner war der Ausgangspunkt der nächsten längeren Diskussion und wurde in der Kommission mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie finden zu diesem Antrag an die Regierung ein gelbes Blatt in Ihren Unterlagen.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Mit 9:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt die Kommission Eintreten auf den Bericht, Zustimmung zum Gesetzesnachtrag verbunden mit dem Antrag an die Regierung gemäss gelbem Blatt auf Erhöhung von 50 Rappen je Einwohner. Die Regierung stimmt diesem Antrag ebenfalls zu.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

beantragt den Auftrag der vorberatenden Kommission gemäss dem schriftlich vorliegenden Antrag der SP-GRÜ-Fraktion wie folgt zu ergänzen: «und den Betrag ins Budget 2018 und in den Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 einzustellen.»

Ich gehe davon aus, dass wir den quasi abgeänderten Auftrag der SP-GRÜ-Fraktion mitdiskutieren können. Ich beantrage Ihnen, den Antrag der SP-GRÜ-Fraktion als Auftrag zu übernehmen. Es ist ja davon auszugehen, dass auch 2019 und 2020 noch Notfälle in diesem Kanton vorhanden sind, insofern ist dies eine Präzsisierung und Verbesserung.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Regierungsrätin: Mich freut es sehr, dass Sie alle erwähnt haben, dass es wichtig ist, die Hausarztmedizin weiterhin zu stärken, insbesondere dass man wahrnimmt, dass die Förderung der Hausarztmedizin, die wir lancieren durften und Sie ja dazu Beiträge gesprochen haben, wirkt und Sie das unterstützen. Ende 2016 konnten wir attestieren, dass 43 Medizinerinnen und Mediziner durch dieses Programm in die Hausarztmedizin eingestiegen sind und das lässt sich doch sehen.

Ebenfalls die Studienplätze wurden erwähnt. Die medizinischen Studienplätze, die wir jetzt am lancieren sind, und mit dem Fokus auf die Hausarztmedizin, diesen Joint Medical Master organisieren wollen in unserem Kanton, in der Stadt St.Gallen, dies soll ebenfalls dazu beitragen, dass wir Hausärzte und Hausärztinnen gewinnen können, nämlich aus unserer eigenen Kraft, wie Sie es auch dargestellt haben, Wasserfallen-Goldach. Vielen Dank, dass Sie da mitziehen. Wir konnten ja jetzt bereits schon zur Kenntnis nehmen, dass dieser neue Medical Master von den jungen Menschen tatsächlich gewählt wird, dass er attraktiv ist, und dass man motiviert ist, auf dieser Schiene fahren zu wollen.

Ebenfalls wurde die Zusammenarbeit der Spitäler erwähnt. Auch hier ein wichtiger Punkt, an dem wir ansetzen, die Hausärzte und Hausärztinnen zu entlasten, indem sie ihre Telefone in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen an die Spitäler abgeben könne, wenn sie wollen. Die Hausarztpraxen, die am Spital Linth und am Kantonsspital sehr gut und erfolgreich funktionieren, tragen auch dazu bei.

Sie haben den Betrag von Fr. 250'000.– angesprochen. Die Regierung hat sich bei diesem Entscheid natürlich an die engen finanziellen Begebenheiten orientiert, an die Vorgaben und Erwartungen dieses Rates. Das finanzielle Korsett ist eng und dementsprechend ist der Betrag auch auf dieser Höhe ausgefallen. Wenn Sie grosszügiger sein möchten, dann begrüssen wir das sehr, denn auch wir wollen hier ein gutes Zeichen für die Hausarztmedizin setzen. Die Erhöhung scheint uns massvoll und Sie haben auch gesehen, es hat deswegen kein rotes Blatt gegeben. Die Erhöhung ist massvoll, nachvollziehbar und zielführend, da die Standesorganisationen und Ärztevereinigungen jetzt jahrzehntelang eine Leistung praktisch unentgeltlich geleistet haben für diesen Kanton und seine Bevölkerung. Deshalb ist es in der heutigen Zeit nichts als richtig und zielführend, hier den Betrag an die Organisation, an etwas Strukturelles zu leisten.

Hier möchte ich Ihnen einfach mitgeben, dass keine Missverständnisse entstehen, das ist keine Lohnerhöhung für Hausärztinnen und -ärzte, sondern dieses Geld wir an die Ärzte, Standesorganisation und Ärztevereinigungen bezahlt, um ihren Einsatz für die Struktur und Organisation dieses Notfalldienstes leisten zu können – das heisst, jemand macht etwas Administratives. Das lässt sich nicht über den TARMED abrechnen, weil der TARMED berechnet die Einzelleistung am Individuum. Und hier geht es um einen Betrag, der für das Kollektive eingesetzt wird, insbesondere auch in den Regionen und denen zugute kommt. Die Organisation wird immer schwieriger, mit vielen Teilzeiterinnen und Teilzeitern, muss das auch entschädigt werden können. Andere Kantone machen das schon längst, und ich glaube, es steht dem Kanton St.Gallen sehr gut an, wenn er hier diesen Schritt ebenfalls tut.

Zur 0900er-Notfallnummer, dazu werden wir die Diskussion dann noch etwas differenzierter führen. Hier geht es der Regierung um die Sicherheit, nicht darum, hier eine Einnahmequelle versiegen zu lassen – bei Weitem nicht. Es geht darum, im ganzen Kanton sicherzustellen, dass alle, wenn sie denken, sie rufen bei einer Notfallnummer an, auch zum Ziel kommen. In einer Notfallsituation versteht es die Person, die darin steckt, wohl kaum, wenn sie merkt, dass ihr Prepaid-Mobile diese Nummer nicht zulässt. Wir erhalten Beschwerden deswegen und in der Einzelsituation ist das immer schwierig, das können Sie sicher nachvollziehen. Vielleicht ist es aber auch zielführend, diese Dalmatik (?? Thematik) jetzt nicht gesamthaft mit diesem Bericht zu beraten, sondern das separat nochmals genauer anzuschauen.

Ich danke Ihnen für die wohlwollende und gute Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

zieht den Antrag im Namen der SP-GRÜ-Fraktion zurück.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Ratspräsident: Jetzt muss die Regierung eine Erklärung abgeben ohne einen Auftrag zu haben und den Auftrag bekommt sie nicht, weil er möglicherweise nicht zulässig ist.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

bestreitet die Zulässigkeit dieses Auftrages.

Gestützt auf Art. 95 des Kantonsratsreglementes will die SP-GRÜ-Fraktion diese Auftrag der Regierung übergeben. Es ist nun so, dass wir jeweils Aufträge zu Themen geben, die wieder in dieses Parlament zurück kommen, beispielsweise das Budget. Hier greifen mit einem Auftrag in eine Kompetenz ein, die abschliessend der Regierung zusteht, also in eine Leistungsvereinbarung, die die Regierung oder ein Departement mit einem Verein macht. Diese Vereinbarung macht abschliessend die Regierung mit der entsprechenden Organisation. Wenn die Regierung das nun in ihrer Kompetenz einführen will, dann soll sie das machen. Es ist dann Sache des Vertragspartners bzw. der kantonalen Ärztegesellschaft, zu entscheiden, ob sie das akzeptieren will oder nicht, ob die Rechtsgrundlage dafür vorhanden ist oder nicht. Und wenn sie der Auffassung ist, hier bestehe keine Rechtsgrundlage, kann sie das vor dem Verwaltungsgericht bestreiten.

Ich ersuche deshalb den Kantonsratspräsidenten und auch die Staatskanzlei, hier eine Auskunft zu geben. Ich bestreite die Zulässigkeit, weil das Prinzip der Gewaltentrennung hier verletzt wird. Sie greifen in einen Bereich ein, der abschliessend in die Gewalt der Regierung gehört, und das ist aus meiner Sicht gemäss der Verfassung nicht zulässig. Ich ersuche um Auskunft und bestreite die Zulässigkeit.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Regierungsrätin: Das ist tatsächlich eine Zwickmühle. Ich kann als Gesundheitschefin diesbezüglich einfach mitteilen, dass wir bereit sind, diese Thematik anzusehen, zu prüfen und abzuwägen. Das macht auch Sinn, wie ich im Eingangsvotum gesagt habe, diesbezüglich haben wir das in der Regierung auch kurz angesprochen, dass man in Kenntnis der Auswirkungen dann entscheiden kann, was ist sinnvoll, was ist weniger sinnvoll und wie geht man dann vor.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017