Geschäft: VI. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.16.05 |
Titel | VI. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 13.10.2016 |
Abschluss | 21.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 28. November 2016 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 8. Dezember 2016 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Oktober 2016 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 31. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 12. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Beilage | Anhang zum Antrag der vorberatenden Kommission vom 12. Januar 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.16.05 voKo VI. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
21.2.2017 | Eintreten | 20 | Zustimmung | 77 | Ablehnung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Minderheit der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. In unserer Fraktion gab es eine intensive Diskussion. Eine Mehrheit wollte die Stärkung der Bürgerrechte beibehalten und ist für Eintreten zu diesem Nachtrag. Eine Minderheit, zu der auch ich gehöre, gewichtet aber die Nachteile, die jetzt schon vom Kommissionspräsidenten und meinen Vorrednern erwähnt wurden, stärker und folgen der Kommission und sind für Nichteintreten. Mir kommt das so vor, wie ein Medikament mit schweren Nebenwirkungen. Auch da muss man manchmal abwägen, ist der Nutzen oder der Schaden grösser. Je nachdem muss man den Mut haben, ein Medikament abzusetzen. Unsere Minderheit ist wie die anderen Fraktionen dafür, dieses Medikament abzusetzen. Aus meiner Sicht wäre es wahrscheinlich zielführender, die Referendumsfrist auf Verfassungsstufe einmal anzusehen. Die Modelle der Kantone Waadt und Genf sind sicher prüfenswert, vielleicht lässt sich für unseren Kanton auch eine bessere Lösung finden. Allerdings kann der Kanton allein deswegen nicht eine Volksabstimmung durchführen, denn die wäre ja zwingend bei einer Verfassungsänderung. Das wäre völlig daneben und ein Missverhälntis des Aufwands. Und so bleibt uns nichts anderes übrig, als zu warten, bis aus andern Gründen eine Verfassungsänderung oder gar Verfassungsrevision ansteht, und das könnte wahrscheinlich noch dauern. Nun müssen wir halt, bis es einstmals soweit sein wird, in den sauren Apfel beissen und allenfalls auch über Weihnachten und die Sommerferien Unterschriften sammeln auch wenn wir es nicht gerne tun. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der Mehrheit der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Nutzen ist grösser als der Schaden. Wir haben diese Motion mit der Überzeugung überwiesen, dass wir hier etwas verbessern wollen und darum war die Mehrheit der Fraktion sehr überrascht über das Ergebnis, dass dann aus der vorberatenden Kommission kam. Der Nutzen ist nämlich tatsächlich das Stärken der Volksrechte und diesen Nutzen wollen wir. Ich hoffe, wir alle hier wollen für die Bevölkerung unseres Kantons eine Verbesserung erreichen. Die erreichen wir, wenn wir hier auf die Motion, die wir dannzumal gutgeheissen haben, eintreten. Diese Verzögerung von maximal sieben Wochen, die ist problemlos in Kauf zu nehmen. Wenn man die politischen Werdegänge von Gesetzen betrachet, ist das kein grosses Problem und keine schwierige oder dramatische Verlängerung. Was hingegen auch wir bedauern, ist, dass man die Gemeinden nicht frühzeitig begrüsst hat, um zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Das war sicher ein Fehler. Wenn wir nun aber nicht Eintreten, machen wir gleich den nächsten Fehler. Das ist kein Grund, nicht einzutreten, weil die Gemeinden jetzt nicht rechtszeitig begrüsst wurden. Die Stellungnahme der Gemeinden ist ja nachzulesen. Sie haben sicher auch gemerkt, von den 77 Gemeinden haben lediglich 23 Antwort gegeben. Und von diesen 23 Gemeinden haben sich 15 für ein Nein ausgesprochen. Diese 15 Gemeinden machen ziemlich genau 20 Prozent unserer 77 Gemeinden aus, also ein kleine Minderheit. Die andern haben entweder mit Ja zur Änderung oder teilweisem Ja zur Änderung geantwortet und der grosse Teil, nämlich 70 Prozent, haben sich gar nicht gemeldet. Sich nicht melden bedeutet ja eigentlich, ich bin vielleicht nicht begeistert, aber immerhin einverstanden mit dem, was da auf mich zukommen wird, sonst würde ich mich wohl wehren. Die meisten Gemeinden können sich also mit dieser Änderung sehr wohl arrangieren. Auch dann, wenn eine Gemeinderatssitzung stattgefunden hat und man etwas publizieren will, muss man ja nicht warten, bis das nächste Mal das «Gemeindeblättchen» erscheint, man kann ja diese Publikation auch über die Tageszeitung realisieren, wenn es dann wirklich einmal nötig ist. Welcher Weg der Bessere ist für die Gemeinden, ob Publikation über Tageszeitung oder Publikation über das «Gemeindeblättli», das überlassen wir selbstverständlich gerne den Gemeinden selbst. Aber dass wir uns jetzt als Kantonsrat von einer Minderheit von 15 Gemeinden, die sich für ein Nein ausgesprochen haben, vom guten Weg abbringen lassen und hier die Verbesserung für die demokratischen Rechte in unserem Kanton nicht realisieren wollen, wäre ein Fehlentscheid. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Wir verstehen die Herausforderung der Umsetzung dieser Motion: Einerseits sollen die Volksrechte gestärkt werden, anderseits soll es bei der Umsetzung der Entscheide dieses Rates keine Verzögerung geben. Aus der Botschaft der Regierung vom 18. Oktober 2016 ist zu schliessen, der Vl. Nachtrag ziele nur auf Referendumsvorlagen auf Kantonsebene. Die Ausführungen in der Botschaft zeigen auf, dass mit diesem Nachtrag bereits die Fristen für die kantonalen Vorlagen zu einer Herausforderung werden. Eine Änderung des Gesetzes über Referendum und lnitiative hätte jedoch nicht nur Auswirkungen auf Kantonsebene, sondern unmittelbar auch auf die Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Korporationen. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass dieses Thema, welches auch für die Gemeinden von Bedeutung ist, nicht einer ordentlichen Vernehmlassung unterstellt wurde. Einzig eine späte Vernehmlassung per E-Mail an die Ratskanzleien wurde veranlasst. Weder das Amt für Gemeinden noch die Gemeinden selber konnten innert nützlicher Frist eine Stellungnahme abgeben. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die zweieinhalb Weihnachtsfeiertage und zweieinhaIb Neujahrsfeiertage eine derartige Einschränkung auslösen soll, wenn für Frühlings-, Herbst- und Sportferien, aber auch für Ostern, Auffahrt und Pfingsten keine solche für nötig befunden wird. Eine Einschränkung für alle Ferien hätte zur Folge, dass praktisch gar keine 40-tägige Referendumsfrist mehr möglich wäre. Zudem werden die Erscheinungszeitpunkte der häufig eingesetzten Gemeindemitteilungsblätter nicht berücksichtig. Die Arbeit der Staatskanzlei, der Gemeindebehörden wie auch anderen öffentlich-rechtlichen Korporationen wäre diesbezüglich massiv eingeschränkt. Die möglichst gute Rücksichtnahme auf Ferien, insbesondere Sommerferien, ist bei der Planung von Referendumsvorlagen selbstverständliche und gelebte Praxis. Der Rhythmus der Sessionen des Kantonsrates nimmt darauf ebenfalls Rücksicht. Zudem nimmt ein Gemeindepräsident nur einmal keine Rücksicht auf Sommerferien. Ausnahmeregelungen betreffend den Fristenlauf zu bestimmten Zeiten des Jahres für die Unterschriftensammlung bei Referendumsbegehren sind im Bund und in den Kantonen selten. Der Bund kennt keine solche Regelung. Einzig die Kantone Waadt und Genf haben eine Sonderregelung. Daher ist dieser Nachtrag aus Sicht der FDP-Fraktion ersatzlos zu streichen beziehungsweise gar nicht darauf einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Vorlage betrifft verschiedene Prinzipien, verschiedene Güter eines demokratischen Staats. Absicht der Motion, die aus unserer Fraktion stammte, war primär die Stärkung der Volksrechte bzw. des Demokratieprinzips. Die Botschaft beschreibt das Verhältnis vom Interesse an der Stärkung der Volksrechte und dem Interesse an einer unmittelbaren Umsetzung des demokratischen Willens der Kommissionspräsident hat das ausgeführt. Hier besteht ein Interessenkonflikt (Spannungsverhältnis), der aber mit der vorgeschlagenen Lösung sachdienlich behandelt wird. Der Entwurf setzt die Motion um, ohne eine Änderung der Kantonsverfassung zu bedingen das ist begrüssenswert. Wir mussten dann aber feststellen, dass die Gesetzesanpassung nicht nur das Demokratieprinzip und das Beschleunigungsgebot betrifft, sondern auch das Föderalismusprinzip. Das wird in der Botschaft nicht erörtert und wurde den Ratsmitgliedern durch die Zuschriften von den Gemeinden deutlich aufgezeigt. Die Auswirkungen auf die Gemeinden sind in dieser Sache durchaus relevant. Die SVP-Fraktion kommt nach dem Abwägen von Stärkung der Volksrechte, dem Beschleunigungsgebot und dem Föderalismusprinzip zum Schluss, dass die Vorlage in dieser Form nicht weiterverfolgt werden sollte. Wir beantragen deshalb Nichteintreten auf den Entwurf, bleiben jedoch beim Thema daran. Wir werden bei der geeigneten Gelegenheit die beabsichtigte Stärkung der Volksrechte auf anderem Wege zu verwirklichen versuchen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Huber-Oberriet ist mir zuvor gekommen. Ich wollte eigentlich nur auch darauf hinweisen, dass es nicht lediglich 23 Gemeinden waren, die an dieser Umfrage teilgenommen haben, sondern dass sich viele Gemeinden auch stillschweigend der Stellungnahme der VSGP angeschlossen haben in diesem Thema. Die Argumente der Kommission habe ich ja bereits dargelegt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Das Ziel dieser Motion war die Stärkung der Volksrechte. Auslöser war ein konkretes Ereignis, als die Referendumsfrist unglücklicherweise in die Weihnachtstage fiel. Der Motionsauftrag zeigt das Spannungsverhältnis zwischen der lntention, keine Verzögerungen in der Umsetzung von Rechtssetzungsprozessen zu bewirken und auf der anderen Seite dem demokratischen Ansatz, nach Möglichkeit optimale Voraussetzungen zu schaffen, dass die politischen Rechte auch wahrgenommen werden können, auf. Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass vom 5. Juni bis 15. August und vom 8. November bis 2. Januar keine Veröffentlichungen erfolgen. Damit würde die 40-tägige Sammelfrist jeweils vollständig ausserhalb der Ferienzeiträume Sommer sowie Weihnachten und Neujahr liegen. Am Anfang der Umsetzung der Motion wurde die Tragweite des Spannungsfelds, nämlich die Auswirkungen auf die Gemeinden, nicht gesehen. Die Motion wurde sehr wortgetreu umgesetzt und deshalb nicht vertieft geprüft, was das für die Gemeinden heisst. Die Auswirkungen müssen besonders gewürdigt werden. Die Herausforderung der Umsetzung der Motion, keine Verzögerung in der Umsetzung im Gesetzgebungsprozess versus die Stärkung der Volksrechte wird verstanden. Die«Veröffentlichungsverbote» würden zu einer Verzögerung der Rechtssetzungsverfahren insbesondere im Sommer von rund sieben Wochen führen. Besonders weitreichend wären die Auswirkungen auf die Gemeinden. Da ihre amtlichen Publikationen teilweise nur monatlich erscheinen, würden sich weitere Verschiebungen ergeben. Vor allem mit Blick auf Bauprojekte (Zonenpläne) und Budgetbeschlüsse könnte dies zu Vollzugsproblemen führen. Das Anliegen der ursprünglich ohne Gegenstimme vom Kantonsrat überwiesenen Motion zur Stärkung der Volksrechte ist zu begrüssen. ln einer Gesamtschau stellt man fest, dass die Nachteile einer gesetzlichen Beschränkung der möglichen Veröffentlichungszeitpunkte gerade für die Gemeinden überwiegen. Auch eine abgeschwächte Form der «Veröffentlichungsverbote» oder Ausnahmen für die Gemeinden ist nicht zielführend. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission beantragt dem Kantonsrat auf die Vorlage nicht einzutreten. Als ich informiert wurde, dass ich das Präsidium der vorberatenden Kommission zum Geschäft 22.16.05 «Vl. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und lnitiative» übernehmen darf, habe ich mir gedacht, das tönt ja nach einer trockenen Materie. Und als ich auch noch festgestellt habe, dass es um die Anpassung eines einzigen Artikels in diesem Gesetz geht, nämlich um den Art. 18 «Referendumsfrist», habe ich mir erst recht gedacht, das wird ja spannend. Aber es wurde dann tatsächlich doch noch spannend. Am Anfang stand die im Jahre 2014 ohne Gegenstimme eingereichte Motion 42.14.04 «Gleiche Rechte bei Referendumsfristen wie beim Bürgerrecht» mit der guten Absicht, die Volksrechte zu stärken, indem das Sammeln von Unterschriften nicht in die Zeit von Oster- und Weihnachtsfeiertagen sowie auch nicht in die Sommerferien fallen darf. Dieses Anliegen der Motion, die Stärkung der Volksrechte, wurde denn auch von allen Kommissionsmitgliedern positiv gewürdigt. Die Regierung beantragt in ihrer Botschaft vom 18. Oktober 2016 zudem Eintreten. Und trotzdem kommt die vorberatende Kommission zum Schluss: Nichteintreten. Das bedarf einiger Erklärungen. Die Regierung macht in ihrer Botschaft zunächst auf das Spannungsfeld zwischen der Stärkung der Volksrechte auf der einen Seite und dem Beschleunigungsgebot auf der anderen Seite aufmerksam. Mit einer Begrenzung der Sperrfristen nur auf Sommerferien und Weihnachtsfeiertage wird ein Vorschlag unterbreitet, der wie es scheint, diese Abwägung berücksichtigt. Eine erst nachgelagert durchgeführte Umfrage bei den Gemeinden hat dann aber Dynamik in die Thematik gebracht. Die Rückmeldungen der Gemeinden die lhnen übrigens ebenfalls abgegeben worden sind haben deutlich gezeigt, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Gemeinden im Vorschlag der Regierung zu wenig berücksichtigt wurden. Die gesetzliche Beschränkung des Veröffentlichungszeitpunktes von Referendumsvorlagen würde auch die Gemeinden, beispielsweise mit Zonenplänen oder Budgetbeschlüssen, betreffen. Unter Berücksichtigung der entstehenden Sperrfristen, können Verzögerungen von mehreren Wochen entstehen. lm Sommer könnte diese Verzögerung unter Berücksichtigung der Zeitpunkte der amtlichen Publikationen gar mehr als zwei Monate betragen das versteht der Bürger nicht mehr. Und damit wurde an der Kommissionssitzung vom 12. Januar 2017 zwar nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile, aber doch schnell klar, dass in der Abwägung zwischen der Stärkung der Volksrechte und dem Beschleunigungsgebot zugunsten einer effizienten Handhabung von Referendum und lnitiative entschieden werden musste. Auch eine Anpassung des Gesetzes über Referendum und lnitiative nur auf Kantonsebene hatte in der Kommission keine Chance. Die Einschränkung und die damit verbundene Verzögerung im Sommer rund sieben Wochen wurde letztlich auch auf Kantonsebene als nicht notwendig, bzw. nicht gewünscht erachtet. Hinzu kommt noch der Aspekt, das bereits heute, ohne gesetzliche Vorgaben, der Zeitpunkt von Veröffentlichungen von Beschlüssen, die dem Referendum unterstehen, gut überlegt sein muss, ansonsten die verantwortlichen Politiker bei einer nächsten Gelegenheit vielleicht abgestraft werden. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat deshalb mit 14:1 Stimmen Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der VSGP): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Es haben sich nicht nur 15 Gemeinden vernehmen lassen. Viele haben darauf verzichtet, die gleiche Vernehmlassung nochmals einzureichen. Mit dieser Änderung des Gesetzes wir die Arbeit nicht nur erschwert, sondern fast verunmöglicht. Die Gemeinden haben nicht nur Zeitungen, sie haben auch noch andere Publikationsorgane. Und die Gemeinden sind sich sehr wohl bewusst, welche Fristen nicht für Auflagen getätigt werden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |