Geschäft: Fahrende und ihre Rechte

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.48
TitelFahrende und ihre Rechte
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.9.2016
Abschluss2.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Waldkirch stand dieses Jahr aufgrund der Fahrenden bereits zwei Mal negativ im Fokus. Bei der ersten Gruppe Fahrender wurde die Behörde von den umliegenden Anwohnern aufgefordert, die Zustände und Umstände genauer zu überprüfen. Dies führte zu einer sofortigen, übereilten Wegweisung der Gruppe durch die Gemeindebehörde zusammen mit der Polizei. Dieser Entscheid musste aber aufgrund der eingehaltenen Vorschriften zurückgenommen werden.

Bei der zweiten Gruppe entstand ein paar Wochen später plötzlich anfangs August auf der Wiese in einem Weiler mit 30 Einwohner eine Wagenburg mit 40 Fahrzeugen. Kurz darauf entstanden massive Beeinträchtigungen für die Nachbarn.

Nachdem die Gemeindebehörde den ersten Entscheid noch in schlechtester Erinnerung hatte, wurde kein notwendiger Handlungsbedarf mehr erkannt – leider.

Die Konsequenz war, dass:

  1. im besagten zweiten Fall keine sanitären Einrichtungen erstellt wurden. Deshalb waren die Belastung für die Umgebung und angrenzende Bevölkerung immens. Menschliche Fäkalien wurden überall in der Umgebung deponiert – jeder Hundehalter hat diesbezüglich mehr Pflichtbewusstsein.

  2. hinter den Wohnwagen standen jeweils die Waschmaschinen, deren Abwasser ungefiltert in die Wiese abgelassen wurde.

  3. Schleif- wie auch Lackierarbeiten ohne entsprechende Schutzmassnahmen auf der freien Wiese durchgeführt wurden. Da haben jeder Landwirt und vor allem jeder Gewerbebetreibende eindeutig mehr Auflagen.

Es kann doch nicht sein, dass ein einzelner Grundeigentümer oder Landwirt, auch wenn es nur für 30 Tage ist, über eine solche Bewilligung entscheiden kann und dafür eine grosszügige Entschädigung kassiert.

Auch ist dieser bestimmt nicht in der Lage, Verstösse gegen Vorschriften zu erkennen, geschweige die regelkonforme Einhaltung durchzusetzen.

Mit einer vorgängigen Baubewilligung durch die Gemeindebehörde könnten solche Ausuferungen wie sie in Waldkirch vorgefallen sind zumindest vorgebeugt bzw. im ZuwiderhandIungsfaII geahndet werden.

Die Notwendigkeit einer entsprechenden Baubewilligung und die Ausarbeitung einer Platzordnung werden in der Antwort der Regierung erkannt und den lokalen Behörden empfohlen aber nicht zwingend verlangt.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016