Geschäft: Fahrende und ihre Rechte
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.16.48 |
Titel | Fahrende und ihre Rechte |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 19.9.2016 |
Abschluss | 2.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2016 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Waldkirch stand dieses Jahr aufgrund der Fahrenden bereits zwei Mal negativ im Fokus. Bei der ersten Gruppe Fahrender wurde die Behörde von den umliegenden Anwohnern aufgefordert, die Zustände und Umstände genauer zu überprüfen. Dies führte zu einer sofortigen, übereilten Wegweisung der Gruppe durch die Gemeindebehörde zusammen mit der Polizei. Dieser Entscheid musste aber aufgrund der eingehaltenen Vorschriften zurückgenommen werden. Bei der zweiten Gruppe entstand ein paar Wochen später plötzlich anfangs August auf der Wiese in einem Weiler mit 30 Einwohner eine Wagenburg mit 40 Fahrzeugen. Kurz darauf entstanden massive Beeinträchtigungen für die Nachbarn. Nachdem die Gemeindebehörde den ersten Entscheid noch in schlechtester Erinnerung hatte, wurde kein notwendiger Handlungsbedarf mehr erkannt leider. Die Konsequenz war, dass:
Es kann doch nicht sein, dass ein einzelner Grundeigentümer oder Landwirt, auch wenn es nur für 30 Tage ist, über eine solche Bewilligung entscheiden kann und dafür eine grosszügige Entschädigung kassiert. Auch ist dieser bestimmt nicht in der Lage, Verstösse gegen Vorschriften zu erkennen, geschweige die regelkonforme Einhaltung durchzusetzen. Mit einer vorgängigen Baubewilligung durch die Gemeindebehörde könnten solche Ausuferungen wie sie in Waldkirch vorgefallen sind zumindest vorgebeugt bzw. im ZuwiderhandIungsfaII geahndet werden. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Baubewilligung und die Ausarbeitung einer Platzordnung werden in der Antwort der Regierung erkannt und den lokalen Behörden empfohlen aber nicht zwingend verlangt. | Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |