Geschäft: Welche Antworten hat die Regierung auf die ständig wachsenden Herausforderungen im Asylbereich?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.49
TitelWelche Antworten hat die Regierung auf die ständig wachsenden Herausforderungen im Asylbereich?
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.9.2016
Abschluss20.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. Januar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die wichtigste Frage, die wir in unserer Interpellation gestellt haben, bezog sich auf die Möglichkeit zur Eingrenzung von kriminell gewordenen, abgewiesenen Asylbewerbern nach dem Vorbild des Kantons Zürich.

Gemäss Medienberichten hat der Kanton Zürich gute Erfahrungen mit dieser Massnahme gemacht. Unsere Regierung geht allerdings nicht darauf ein, sondern erwähnt das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich zu einem Fall, in welchem die Eingrenzung auf eine einzelne Gemeinde als nicht zulässig erachtet wurde. Dabei handelt es sich um ein Urteil in einem Einzelfall, in einem anderen Kanton, der für uns nur eine beschränkte Bedeutung hat. Die Regierung nimmt diesen Fall allerdings zum Anlass, um die Wirksamkeit der Eingrenzungen herunterzuspielen und argumentiert: Eingrenzung seien nicht wirksam gegen das Untertauchen von Asylbewerbern. Nur, das ist auch keineswegs der Zweck der Eingrenzungen, sondern den betreffenden Personen, zumindest im Kanton Zürich, werden Eingrenzungen auferlegt, weil sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Wir fordern das Sicherheits- und Justizdepartement auf, diese Massnahme im Kanton St.Gallen vermehrt anzuwenden. Dies vor allem gegen Asylbewerber, die zum wiederholten Mal wegen Drogenhandels festgenommen wurden, sich kurz danach aber wieder beispielsweise rund um den Bahnhof in St.Gallen oder Wil bewegen, um ihren illegalen Geschäften nachzugehen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017