Geschäft: Welche Antworten hat die Regierung auf die ständig wachsenden Herausforderungen im Asylbereich?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.16.49 |
Titel | Welche Antworten hat die Regierung auf die ständig wachsenden Herausforderungen im Asylbereich? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 19.9.2016 |
Abschluss | 20.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.2.2017 | Wortmeldung | Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Die wichtigste Frage, die wir in unserer Interpellation gestellt haben, bezog sich auf die Möglichkeit zur Eingrenzung von kriminell gewordenen, abgewiesenen Asylbewerbern nach dem Vorbild des Kantons Zürich. Gemäss Medienberichten hat der Kanton Zürich gute Erfahrungen mit dieser Massnahme gemacht. Unsere Regierung geht allerdings nicht darauf ein, sondern erwähnt das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich zu einem Fall, in welchem die Eingrenzung auf eine einzelne Gemeinde als nicht zulässig erachtet wurde. Dabei handelt es sich um ein Urteil in einem Einzelfall, in einem anderen Kanton, der für uns nur eine beschränkte Bedeutung hat. Die Regierung nimmt diesen Fall allerdings zum Anlass, um die Wirksamkeit der Eingrenzungen herunterzuspielen und argumentiert: Eingrenzung seien nicht wirksam gegen das Untertauchen von Asylbewerbern. Nur, das ist auch keineswegs der Zweck der Eingrenzungen, sondern den betreffenden Personen, zumindest im Kanton Zürich, werden Eingrenzungen auferlegt, weil sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind. Wir fordern das Sicherheits- und Justizdepartement auf, diese Massnahme im Kanton St.Gallen vermehrt anzuwenden. Dies vor allem gegen Asylbewerber, die zum wiederholten Mal wegen Drogenhandels festgenommen wurden, sich kurz danach aber wieder beispielsweise rund um den Bahnhof in St.Gallen oder Wil bewegen, um ihren illegalen Geschäften nachzugehen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |