Geschäft: Rechtssicherheit für Hanfbauern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.50
TitelRechtssicherheit für Hanfbauern
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung19.9.2016
Abschluss25.4.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 6. Dezember 2016
VorstossWortlaut vom 19. September 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.4.2017Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich bin mir bewusst, der Hanfanbauer ist ein wahrscheinlich ein etwas singuläres Thema, das nicht allzu viele Menschen in diesem Rat interessiert. Allerdings möchte ich doch darauf hinweisen, dass gerade zu diesem Thema derzeit auch wieder sehr aktuell nationale Diskussionen laufen. Ich komme zum Schluss noch einmal ganz kurz darauf zurück.

Ich war etwas amüsiert ob einem Teil der Antwort. Natürlich ist es so, dass Hanfbauern speziellen Gefahren ausgesetzt sind, dazu zählen Unwetter, Schadenserreger, Marktschwankungen und plötzlich noch die Staatsanwaltschaft. Ich glaube, ich habe in anderen Zusammenhängen schon den Vergleich gehört, dass tatsächlich die Staatsanwaltschaft eine Naturkatastrophe sein kann. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie das gemeint haben.

Ganz grundsätzlich finde ich den Vergleich etwas schwierig, auch wenn ich sehr wohl der Überzeugung bin, dass die Regierung natürlich aus 7'000 Sassas besteht, so gehe ich davon aus, dass sie nicht fähig ist, im Bereich Unwetter, Ungeziefer und Marktschwankungen gross Einfluss nehmen zu können. Falls schon, teilen Sie mir das bitte mit, ich hätte dort noch einige dringliche Vorstösse.

Es gibt einen Bereich, in dem Sie durchaus einen Einfluss nehmen können. Ich bin etwas irritiert, wenn die Regierung schreibt, es sei nicht ihre Aufgabe, die Landwirte über geltende Gesetze, notabene kantonale Gesetze, aufzuklären. Ich gehe nicht davon aus, dass sie das so gemeint hat, wie es da steht.

Man kann gerne darüber diskutieren, wie aktiv die Kantonsregierung Landwirte über die gesetzlichen Vorgaben aufklären muss, und ob sie dazu tatsächlich grosse Aufwände betreiben muss. Aber es ist selbstverständlich eine Kernaufgabe der kantonalen Verwaltung die entsprechenden Marktteilnehmer über kantonales Gesetz zu informieren. Insbesondere, wenn die Gesetzgebung so verwirrend ist, wie dies im Bereich Hanfanbau nun einmal die Tatsache ist.

Zur Frage der Bewilligungspflicht, die ich nur als Interpellationsfrage und nicht als Motion aufgeworfen haben: Die Regierung argumentiert, dass dies zu viel kosten würde. Ich bin mir da nicht sicher, ob das stimmt. Wir werden da auch den tatsächlichen Schadenersatz, der bezahlt werden muss im erwähnten Fall, den ich Ihnen ja mitgeteilt habe, wie viel das dann tatsächlich kosten würde. Ich bin der festen Überzeugung, dass es dazu keine neuen Stellenprozente im Landwirtschaftsamt brauchen würde. Und selbstverständlich bin ich mir auch bewusst, dass Genanalysen nicht gerade billig sind. Ich bin niemals der Auffassung gewesen, dass diese automatisch vom Kanton bezahlt werden müssen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Landwirte, die legal Hanf anbauen wollen, durchaus bereit sind, diese Analysen zu bezahlen. Wir sprechen, wie Sie mich ja auch schon darüber informiert haben, von einer ziemlich hohen Marge, die im Zusammenhang mit legalen Hanfanbau gezahlt werden kann. Die Bauern sind durchaus bereit, hier einen Teil zu tragen, wenn Sie dafür dann die Rechtsicherheit haben, dass nicht plötzlich die Staatsanwaltschaft bzw. die Kantonspolizei auf ihrem Hof steht und in teilweise durchaus fragwürdigenden Aktionen Türen aufbricht und vor den Augen der Ehefrau den Ehemann in Schutzhaft nimmt.

Ich nehme die Antwort der Regierung so zur Kenntnis. Das Thema ist in Bewegung, insbesondere im Bereich des canabidiolhaltigen Hanfes ist auch auf Bundesebene derzeit sehr viel in Bewegung. Ich werde mir erlauben, zu gegebenem Zeitpunkt vielleicht mit weiteren Vorstössen zu reagieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017