Geschäft: Kein Kulturlandverlust bei der Gewässerraumausscheidung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.16.09
TitelKein Kulturlandverlust bei der Gewässerraumausscheidung
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.9.2016
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 20. September 2016
VorstossGeänderter Wortlaut vom 20. Februar 2017
AntragAntrag der Regierung vom 25. Oktober 2016
AntragAntrag der CVP-GLP-Fraktion vom 28. November 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2017Antrag der CVP-GLP-Fraktion57Zustimmung46Ablehnung17
20.2.2017Eintreten54Zustimmung46Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bin froh, dass Sie als Motionäre erkannt haben, dass das Grundsatzproblem im Bundesrecht liegt – nämlich beim eidgenössischen Gewässerschutzgesetz. Eigentlich müssten Sie Vorstösse nach Bern richten. Es wurde auch schon gemacht, aber ich kann ihnen sagen, Bern bewegt sich in diesem Bereich nicht. Die Idee der Motionäre scheint es zu sein, dass man diesen Gewässerraum, den wir nach Bundesrecht ausscheiden müssen, nun kompensieren soll. Das hört sich gut an, aber wie kompensieren wir? Das Land fällt nicht vom Himmel. Wir müssen mit dem Land kutschieren, das wir bereits haben und dann wird es relativ schwierig sei eine Kompensation zu bewerkstelligen. Wir können kompensieren, in dem wir z.B. Bauland wieder auszonen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das die Absicht der Motionäre ist. Eine Möglichkeit ist auch, dass der Staat landwirtschaftliches Land kauft und dieses den Bauern ausscheidet. Der Kanton ist kein Bauer und kann somit nur beschränkt landwirtschaftliches Land kaufen. Diese Möglichkeit ist auch sehr beschränkt und deshalb erlaube ich mir die Frage an die Motionäre zu richten: Wie wollen Sie kompensieren? Mit welchem Land? Ich sehe hier die Handhabung in der Tat nicht. Aber man kann viel wollen und ich bitte Sie, nicht einfach zu träumen und zu meinen, wir können machen was wir wollen. Hier sind die Ressourcen in der Tat endlich. Wenn Sie es wirklich umsetzen wollen, dann wir es ein recht bürokratischer Aufwand. Das kann ich Ihnen garantieren und da werden dann auch die Gemeinden gefordert sein hier Lösungen zu suchen mit Land, dass weder die Gemeinden noch der Kanton hat. Und ich möchte dann schauen, ob wir das den entsprechenden Bauern zuweisen können. Mit dem geänderten Wortlaut der CVP-GLP-Fraktion wird es sogar noch restriktiver. Wir müssen dann sogar noch innerhalb der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe diese Fläche zur Verfügung stellen. Auch dabei wird es dann ganz interessant, wie das gehen soll innerhalb des Betriebes oder dann fügen Sie noch einen Begriff ein von «Ökogemeinschaften». «Ökogemeinschaften», ist kein bestehender Ausdruck in unserer Rechtsterminologie. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das so klar abgegrenzt ist, was eine Ökogemeinschaft ist.

Man kann schon viel wollen und man kann auch zum Ausdruck bringen, dass man mit dem Bundesgesetz nicht einverstanden ist, aber ich kann Ihnen sage, wir müssen uns ans Bundesrecht halten. Ich kann nicht zaubern, selbst wenn Sie die Motion jetzt überweisen. Hier im grossen Stil zu kompensieren ist aus meiner Sicht schlichtweg nicht möglich. Es kann sein, dass es im Einzelfall einem Einzelbetrieb vielleicht einmal möglich sein sollte. Aber glauben Sie nicht daran, dass das im grossen Stil geht, ausser Sie erklären mir noch im Detail, wo Sie Kompensationsmöglichkeiten sehen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): beantragt, auf die Motion einzutreten.

Ich danke der Regierung für die Antwort und kann eine Ablehnung oder Nichteintreten verstehen. Dennoch sind wir der Meinung, dass ein Handlungsbedarf besteht und wollen dem Rat beliebt machen die Motion zu überweisen. Die Antwort kam vom Baudepartement. Dieses Angelegenheit ist aber nicht ein Baufrage auch volkswirtschaftliche Frage. Warum? Die Versorgungssicherheit ist mir ein Anliegen. Die Kantone sind nach Art. 36a im eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und Art. 41a und 41b in der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV) verpflichtet Gewässerraum der oberirdischen fliessenden und stehenden Gewässer festzulegen. Bei der Festlegung werden rund 1'400 ha Kulturland in eine festgelegte ökologische Bewirtschaftung überführt. Das führt dazu, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche für die Lebensmittelproduktion geschmälert wird. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass sie die Kompetenzen den Gemeinden zugeordnet hat. Im Planungs- und Baugesetz ist der Gewässerraum in Baugebiet und Siedlungen geregelt worden. In der Landschaft ist diese Problematik noch immer vorhanden und eine gesetzliche Grundlage ist notwendig. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des Gewässerraums gelten nach Art. 68 GSchV als ökologische Ausgleichsfläche und hält zudem fest, dass der Gewässerraum nur extensiv genutzt werden darf. Die Gewässerräume nehmen einen wichtigen Teil der Biodiversität in Anspruch und sind auszuscheiden. Somit wollen wir die gesetzliche Rahmenbedingungen damit die Regierung und die Gemeinden in der Umsetzung weniger Unsicherheiten haben. Die gesetzliche Grundlage wird auch dazu helfen, die bestehenden Verträge von GAöL und Vernetzungsprojekten besser einzuordnen und den betreffenden Grundeigentümern eine mögliche Flexibilität zu ermöglichen. Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion kann in Spezialdiskussion auch von uns unterstützt werden, da dort doch eine konkretere Fassung vorgeschlagen wird als bei unserem Antrag.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Freund-Eichberg hat es ausgeführt, dass Uferräume ökologisch wertvoll sind. Dies, aufgrund der unterschiedlichen Wasserstände mit diesen dynamischen Grenzbereichen, die es gibt, was zu einer hohen Biodiversität führt. Wir können trotzdem die Überlegungen der SVP-Fraktion nicht nachvollziehen und das gilt auch für den geänderten Wortlaut der CVP-GLP-Fraktion.

Alle Landwirte in diesem Raum wissen, 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist als Ausgleichsfläche zu deklarieren. Diese Bereiche sind entsprechend extensiv zu bewirtschaften und die Landwirte wissen auch, dass es dafür angemessene Direktzahlungen gib. Bei kleineren Gewässern bis zu einem Meter Breite ist ein geschützter Uferbereich von 6 Metern vorgesehen. Gemessen wurde bisher ab Oberkante der Uferböschung. Neu wird dieser Bereich von diesen 6 Metern nicht mehr ab Uferböschung gemessen, sondern ab Mitte des Gewässers. Das führt dazu, dass unter dem Strich nicht wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung steht, sondern mehr. Die Regierung hat ausgeführt, dass das Einführen eines Kompensationsmechanismus, der immer wieder vorgebrachten Forderung nach einfachen praxistauglichen Regelungen widersprich. Das gilt in der Bauwirtschaft ebenso, wie in der Landwirtschaft. Die Regierung hat es folgerichtig auf den Punkt gebracht mit ihrem Antrag auf nicht Eintreten. Sie lehnt einen kostspieligen bürokratischen Kompensationsmechanismus ab.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Wir haben heute drei verschiedene Verträge: das sind die nach dem GAöL (Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen), die Biodiversitätsförderflächen haben wir im AFP 2014-2017 eingeführt sowie die Landschaftsqualitätsprojekte. Diese Verträge sind von den Landwirten verbindlich und wir haben gegenüber der gesetzlichen Vorschrift weit mehr ökologische Flächen aufzuweisen, als wir überhaupt müssen. Das hat natürlich einen guten Grund, weil das in den letzten 20 Jahren gefördert wurde. Wenn jetzt zusätzliche gesetzliche Rahmenbedingungen dazukommen, müssen wir hier eine Lösung suchen. Ich bin nicht der Meinung, dass dies im grossen Stil usw. wie Sie das Problem herauf stilisieren, geschehen muss. Ich bin der Meinung, dass wir hier wirklich Lösungen suchen, damit Verträge und gesetzliche Rahmenbedingungen übereinstimmen. Darum müssen wir hier eine gesetzliche Grundlage schaffen, um das zu verhindern.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Motion der SVP-Fraktion greift eine Problematik der bevorstehenden Gewässerraumausscheidungen auf. Damit werden voraussichtlich rund 2'000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche entlang von Fliessgewässern als Gewässerräume ausgeschieden. Für die Landwirtschaftsbetriebe ist das teilweise von existenzieller Bedeutung. Werden doch diese Flächen der Nahrungsmittelproduktion entzogen. Die Regierung begründet dabei ihre ablehnende Haltung. Wir gehen aufgrund des Inhaltes aber davon aus, dass Motionäre und Regierung nicht das Gleiche meinen. Es geht da keineswegs um Bauabstände oder Gewässerraumausscheidungen in der Bauzone. Es geht hier um Ausscheidungen der Gewässerfreiräume in der Landwirtschaftszone. Dieses Missverständnis hat uns bewogen, einen Antrag für einen geänderten Wortlaut einzureichen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, die Motion mit folgendem Wortlaut gutzuheissen: «Wir beauftragen deshalb die Regierung, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die durch die Gewässerraumausscheidung entstehenden ökologischen Ausgleichsflächen als Kulturland für die produzierende Landwirtschaft erhalten bleiben und flächengleich als landwirtschaftliche Nutzfläche für die Nahrungsmittelproduktion kompensiert werden können. Dies ist durch eine entsprechende Kompensation umzusetzen innerhalb der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe oder innerhalb von Ökogemeinschaften mit bereits bestehenden Ausgleichsflächen zeitgleich zur Gewässerraumausscheidung sicherzustellen.»

Mit der Motion soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die betroffenen Grundeigentümer in der Landwirtschaftszone solche neu ausgeschiedenen ökologischen Ausgleichsflächen mit bestehenden, grösstenteils bereits auf Eigeninitiative erstellte Flächen kompensiert werden können.

Wir haben ein sehr schwieriges Thema. Entlang der Gewässerräume werden die bisherigen Flächen ausgeschieden und in Freiräume eingeteilt. Die Nutzung wird vorgeschrieben, sie werden der landwirtschaftlichen Produktion entzogen. Es erfolgt eine extensiver Nutzung entlang der Gewässer. Jetzt ist es so, dass alle Bauernbetriebe mindestens 7 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaften müssen. Im Kanton St.Gallen sind das heute 12 Prozent im Durchschnitt. Alle diese Betriebe haben ihre ökologischen Ausgleichsflächen irgendwo entlang des Waldes oder des Weges platziert. Und jetzt kommen die Gewässerraumauscheidungen, und diese Gewässerräume müssen neu auch extensiviert werden. Das würde konkret bedeuten, dass einzelne Betriebe nun bedeutende Mehrflächen zusätzlich extensivieren müssen. Es geht uns hier einfach darum, dass der Kanton bei der Ausscheidung der Gewässerfreiräume die gesetzlichen Vorgaben auf Verordnungsstufe so anpassen soll, dass die Betriebe bestehende Flächen umlagern können und dort entlang der Gewässer anlegen können, und dass solche Flächen auch während Vertragsdauern in der Vernetzung oder sogar in GAöL-Verträgen aus den Verträgen ausgelöst werden und an neuen Orten wieder hergestellt werden können. Das ist nicht eine Forderung aus Bauernsicht. Es geht uns um die Ausscheidung. Wenn im Jahr 2020 diese Räume ausgeschieden werden müssen, sehr viele Betriebe haben laufende Verträge in der Vernetzung, im GAöL, gibt das ein Problem. Wir müssen da eine gewisse Flexibilität erreichen. Darum geht der Vorstoss der SVP-Fraktion in diese Richtung. Wir brauchen das Bundesrecht nicht zu ritzen, es ist ja nicht einmal bekannt, wie wir die Gewässerräume ausscheiden müssen. Wir brauchen da nichts zu ändern, aber es geht darum, dass man diese Punkte beachten muss. Und das sind Punkte, die vermutlich nicht einmal im Baudepartement anfallen werden, sondern es geht da um das Landwirtschaftsgesetz, unter Umständen um das Meliorationsgesetz und ganz sicher im GAöL-Gesetz sind Aufgaben, die da auf uns zukommen, die wir rechtzeitig berücksichtigen müssen im Sinne einer sinnvollen Gewässerraumausscheidung.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
20.2.2017Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Widmer-Mosnang hat bereits alles erzählt. Es ist wirklich wichtig, dass wir hier pragmatische Lösungen finden können.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017