Geschäft: Steuer- und Abgabenerhebung im Kanton St.Gallen für den Kanton Zürich
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.16.52 |
Titel | Steuer- und Abgabenerhebung im Kanton St.Gallen für den Kanton Zürich |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 20.9.2016 |
Abschluss | 2.11.2016 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Chandiramani-Rapperswil-Jona | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
28.11.2016 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Zunächst sei der Regierung für die Interpellationsantwort zu danken. Wir haben neue Zahlen, welche uns zeigen, was der Regionalverkehr kostet. Aber mit der ungenügenden rechtlichen Beurteilung bin ich nicht zufrieden. Mich erstaunt, dass die Regierung keine Kenntnis hat von Art. 87 der Bundesverfassung, welcher besagt, dass die Gesetzgebung des öffentlichen Verkehrs, auch über die Schifffahrt, Bundessache ist, speziell auch die Tarife. Nebenbei sei noch Art. 49 erwähnt, der Vorrang des Bundesrechts vor dem kantonalen Recht. Neue Ideen aus dem Kanton Zürich müssen eine Rechtsgrundlage im Personenbeförderungsgesetz (PBG) des Bundes haben. Zuschläge für Schifffahrten verletzen dieses Gesetz. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist ebenfalls an dieses Gesetz gebunden. Änderungswünsche der Bundesgesetze müssen zwingend durch Bundesrat, National- und Ständerat bewilligt werden. Der ZVV hat meines Erachtens in der Folge seine Kompetenzen überschritten und die Verträge über den direkten Verkehr verletzt (GA, Tageskarten, 9-Uhr Pässe usw.). Ein Schiffszuschlag ist in der Folge nicht rechtens. Auf den anderen Schweizer Seen wird auch kein Ticketzuschlag verlangt. Weiter hat der ZVV in diesem Zusammenhang noch drei Fehlüberlegungen gemacht:
| Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016 |