Geschäft: Steuer- und Abgabenerhebung im Kanton St.Gallen für den Kanton Zürich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.52
TitelSteuer- und Abgabenerhebung im Kanton St.Gallen für den Kanton Zürich
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.9.2016
Abschluss2.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2016
VorstossWortlaut vom 20. September 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2016Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Zunächst sei der Regierung für die Interpellationsantwort zu danken. Wir haben neue Zahlen, welche uns zeigen, was der Regionalverkehr kostet. Aber mit der ungenügenden rechtlichen Beurteilung bin ich nicht zufrieden. Mich erstaunt, dass die Regierung keine Kenntnis hat von Art. 87 der Bundesverfassung, welcher besagt, dass die Gesetzgebung des öffentlichen Verkehrs, auch über die Schifffahrt, Bundessache ist, speziell auch die Tarife. Nebenbei sei noch Art. 49 erwähnt, der Vorrang des Bundesrechts vor dem kantonalen Recht. Neue Ideen aus dem Kanton Zürich müssen eine Rechtsgrundlage im Personenbeförderungsgesetz (PBG) des Bundes haben. Zuschläge für Schifffahrten verletzen dieses Gesetz. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist ebenfalls an dieses Gesetz gebunden. Änderungswünsche der Bundesgesetze müssen zwingend durch Bundesrat, National- und Ständerat bewilligt werden. Der ZVV hat meines Erachtens in der Folge seine Kompetenzen überschritten und die Verträge über den direkten Verkehr verletzt (GA, Tageskarten, 9-Uhr Pässe usw.).

Ein Schiffszuschlag ist in der Folge nicht rechtens. Auf den anderen Schweizer Seen wird auch kein Ticketzuschlag verlangt.

Weiter hat der ZVV in diesem Zusammenhang noch drei Fehlüberlegungen gemacht:

  1. Erhebungsprozedere – es sind keine Ticketautomaten geplant, keine Internetverkäufe oder Handy-Apps für den Zuschlag, keine Kreditkartenannahme. Bezugsquellen sind einzig die Schiffskassen mit Barzahlung. Überlastungen und Verspätungen sind vorprogrammiert. Beispielsweise haben die grössten Schiffe auf dem Zürichsee bis zu 1'000 Plätze und sind an schönen Sommertagen voll besetzt. 1'000 Personen abzufertigen (Ticketverkauf und Kontrolle) benötigen bei rund 20 Sekunden je Person, theoretisch 5,5 Stunden.

  2. Im Falle einer Einführung des Schiffsfünflibers würden die Schiffskassen stets hohe Bargeldbeträge mit sich führen, das wäre ein hohes Sicherheitsrisiko. Höhere Sicherheitsstandards wären nötig, um Kriminaltouristen abzuwehren.

  3. Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass gemäss Schätzungen von Verkehrsexperten die Frequenzabnahme bei den Passagieren, Mehrwertsteuernachzahlungen und höhere Aufwendungen für Inkasso sowie Sicherheit unter dem Strich zu Verlusten führen werden, was wiederum der Steuerzahler berappen muss.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016