Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.16.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung6.10.2016
Abschluss29.11.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Finanzkommission vom 11. November 2016
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 29. November 2016
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2016
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. Oktober 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium14.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2016Gesamtabstimmung84Zustimmung0Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

===== KONFLIKT =====

===== TEXT 03.01.2017 14:17:20: N110710 =====

(Alder-St.Gallen)

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 11. November 2016 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 52 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II) im Gesamtbetrag von neu Fr. 4'109'200.-. Per 1. Januar 2016 wies der Lotteriefonds einen Stand von rund 2,99 Mio. Franken auf. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie für das Jahr 2015 fallen im Lotteriefonds im laufenden Jahr Mittel von rund 20,25 Mio. Franken zu. Dies ergibt einen Bestand von rund 23,24 Mio. Franken. Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2016 (I) von 5,43 Mio. Franken und 2016 (II) von 4, 21 Mio. Franken beläuft sich der Stand des Lotteriefonds per 1. Januar 2017 auf 2,02 Mio. Franken.

Der hohe Zufluss der letzten Jahre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lotteriegewinne für die Kantone nicht gesichert sind. Ab Anfang 2017 fliessen in den nächsten drei Jahren rund 700'000 Franken weniger Lotteriegewinne an den Lotteriefonds des Kantons St.Gallen aufgrund eines Entscheides der Swisslos-Generalversammlung zu Gunsten des Leistungs- und Spitzensports zu.

Die Finanzkommission hat verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, zum Teil hinterfragt und letztendlich gutgeheissen. Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 51 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Reglementsanforderung nicht genügten (drei Gesuche sind noch pendent).

Die Finanzkommission wurde darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurückgezogen hat, wodurch 40'000 Franken an das Projekt A frei werden. Der Betrag ist zu streichen, was durch die Finanzkommission mit 15:0 Stimmen einstimmig bestätigt wurde.

Diskutiert wurde ferner die Position Nr. 25 «Beitrag an die Stiftsbibliothek St.Gallen» ausgehend von der Frage, ab wann die in Aussicht gestellte Verdoppelung des Beitrages an die Stiftsbibliothek aufgenommen werde. Aufgrund des Plafonds bei den Kulturbeiträgen konnte einer Verdoppelung des Beitrages auf 160'000 Franken nicht entsprochen werden. Letztendlich obsiegte ein Antrag mit 10:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wonach die Regierung die Erhöhung des Beitrages an die Stiftsbibliothek von 120'000 auf 160'000 Franken auf das Budget 2018 nochmals überprüfen soll.

Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II) Abschnitt I bis III mit Beiträgen von neu total Fr. 4'169'200.– mit 15:0 Stimmen.

===== TEXT 09.01.2017 19:37:37: D100812 =====

(Alder-St.Gallen)

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 11. November 2016 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 52 Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II) im Gesamtbetrag von neu Fr. 4'109'200.-. Per 1. Januar 2016 wies der Lotteriefonds einen Stand von rund 2,99 Mio. Franken auf. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie für das Jahr 2015 fallen im Lotteriefonds im laufenden Jahr Mittel von rund 20,25 Mio. Franken zu. Dies ergibt einen Bestand von rund 23,24 Mio. Franken. Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2016 (I) von 5,43 Mio. Franken und 2016 (II) von 4, 21 Mio. Franken beläuft sich der Stand des Lotteriefonds per 1. Januar 2017 auf 2,02 Mio. Franken.

Der hohe Zufluss der letzten Jahre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lotteriegewinne für die Kantone nicht gesichert sind. Ab Anfang 2017 fliessen in den nächsten drei Jahren rund 700'000 Franken weniger Lotteriegewinne an den Lotteriefonds des Kantons St.Gallen aufgrund eines Entscheides der Swisslos-Generalversammlung zu Gunsten des Leistungs- und Spitzensports zu. Die Finanzkommission hat verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, zum Teil hinterfragt und letztendlich gutgeheissen. Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 51 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Reglementsanforderung nicht genügten (drei Gesuche sind noch pendent). Die Finanzkommission wurde darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurückgezogen hat, wodurch 40'000 Franken an das Projekt A frei werden. Der Betrag ist zu streichen, was durch die Finanzkommission mit 15:0 Stimmen einstimmig bestätigt wurde.

Diskutiert wurde ferner die Position Nr. ??.25 «Beitrag an die Stiftsbibliothek St.Gallen» ausgehend von der Frage, ab wann die in Aussicht gestellte Verdoppelung des Beitrages an die Stiftsbibliothek aufgenommen werde. Aufgrund des Plafonds bei den Kulturbeiträgen konnte einer Verdoppelung des Beitrages auf 160'000 Franken nicht entsprochen werden. Letztendlich obsiegte ein Antrag mit 10:2 Stimmen bei 3 Enthaltunge, wonach die Regierung die Erhöhung des Beitrages an die Stiftsbibliothek von 120'000 auf 160'000 Franken auf das Budget 2018 nochmals überprüfen soll.

Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2016 (II) Abschnitt I bis III mit Beiträgen von neu total Fr. 4'169'200.- mit 15:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016
29.11.2016Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016