Geschäft: Kantonales einheitliches Bettelverbot
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.16.12 |
Titel | Kantonales einheitliches Bettelverbot |
Art | KR Motion |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 28.11.2016 |
Abschluss | 21.2.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hess-Balgach | 30.1.2025 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schöbi-Altstätten | 30.1.2025 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
21.2.2017 | Eintreten | 41 | Zustimmung | 63 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat wählt als nebenamtliche Richter des Verwaltungsgerichtes Thomas Zogg und Walter Engeler. Wahlprotokoll: Zahl der ausgeteilten Stimmzettel: 117 Zahl der eingegangenen Stimmzettel: 115 davon ungültig: 1 davon leer: 3 gültige Stimmzettel: 111 absolutes Mehr: 56 Gewählt sind: Thomas Zogg: 85 Walter Engeler: 75 | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Das Betteln ist keine neue Erscheinung in diesem Kanton, das hat es schon immer gegeben. Wenn Sie einmal in unserer Kantonsgeschichte etwas nachblättern, so sehen Sie, dass es das schon im Mittelalter gegeben hat. Im Jahr nach der Kantonsgründung hat sich der Kantonsrat wahrscheinlich mit keinem Problem intensiver beschäftigt, als mit dem Betteln. Man hat damals eigentliche Betteljagden veranstaltet. Wir sind heute nicht in dieser Situation. Wir sind der Meinung, dass die bestehende Rechtslage es den Gemeinden erlaubt, dort zu reagieren, wo sie das wünschen. Wir müssen die Autonomie und die Subsidiarität der Gemeinden auch in diesem Thema, wie ich meine, respektieren. Die VSGP zeigt sich wenig begeistert von diesem kantonsweiten Bettelverbot. Die VSGP ist der Meinung, dass die aktuelle Rechtslage es ermöglicht, dort zu reagieren, wo es nötig ist und dort wo es nicht nötig ist, muss man auch nicht ein generelles Verbot durchsetzen. Wenn Sie hier in der Stadt St.Gallen, ich bewege mich vor allem in der Stadt St.Gallen, die Leute fragen, ob das stört und ob wir ein Problem haben in diesem Thema, so sagen Ihnen alle das gleiche: Es gibt zwar ein paar bekannte Schweizer, die hier betteln, die zum Teil in der finanziellen Nothilfe sind und vielleicht auch ein Suchtproblem haben. Die sind aber nicht ein wirkliches Problem. Wenn wir ein Verbot einführen, müssen Sie natürlich bei allen, die Sie bettelnd antreffen, das auch ahnden. Ich habe nun vernommen, dass das vor allem von meiner Polizei her gewünscht wird. Das ist mir aus dem Text heraus nicht so bewusst geworden. Ja, natürlich ist es einfacher, wenn im ganzen Kanton die gleichen Regeln gelten, aber ich bin der Meinung, die Polizei soll dort eingreifen, wo etwas ein Problem ist, wo die Behörden rufen, wo die Behörden auch die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen haben, diese Bussen zu schaffen. Dort wo es ein grosses Ärgernis ist, hat die Polizei auch heute schon mit Wegweisung und Vernhaltung die Möglichkeit zu reagieren. Diese Möglichkeit gilt generell im ganzen Kantonsgebiet gestützt auf das Polizeigesetz. Wenn wir Verbote durchsetzen müssen, gegenüber Leuten, die ohnehin kein Geld haben, also Bussen aussprechen gegenüber Bettlern, dann kann man ihnen vielleicht noch das wegnehmen, was sie erbettelt haben, aber das ist einfach kein sehr wirkungsvolles Instrument. Wenn die VSGP das nicht will, bin ich der Meinung, dass wir das respektieren sollen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | legt seine Interessen offen als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St.Gallen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Argumente der Regierung auf dem roten Blatt kamen schnell. Die Ausführungen vermögen aber nicht zu überzeugen. Wie Sie der Presse laufend entnehmen können, nimmt Betteln immer mehr Überhand im öffentlichen Raum. Unsere Nachbarn in Vorarlberg können das bestätigen. Wie Sie zum Beispiel am 10. Februar jüngst dem Nachrichtenprotal «Bluewin» entnehmen konnten, machen sich organisierte Bettel-Banden in Schweizer Städten breit, so in Städten wie Zürich, Lausanne und Genf. Hinter den Bettlern stehen oft organisierte Banden aus Osteuropa, welche nach einem festgelegten Muster arbeiten. Die Genfer Justiz legt sich seit der Einführung des Bettelverbotes erfolgreich mit Bettelbanden an. ln der Stadt Zürich ist das Betteln verboten. Und tatsächlich steigt dieZahl der verzeigten Personen dort an. Die Polizei hat aber immerhin eine Handhabe. ln Lausanne gehören Bettelbanden fest zum Stadtbild das ist kein Zufall. Hier gibt es nämlich kein Bettelverbot. Bern hat hingegen keine Bettler mehr. Bern hat ein Bettelverbot. Die Polizei greift die Bandenmitglieder auf und nimmt Rückführungen vor. So die freundeidgenössische Situation im Vergleich. Auch wenn es im Kanton St.Gallen noch nicht überall gleich weit ist, so ist dem präventiv Einhalt zu gebieten. Ein Blick über die Rheingrenze lehrt uns das. Die Regierung verschliesst die Augen vor der Realität: «Gouverner, c'est prévoir». Unser Staat schreibt sich auf die Fahnen: St.Gallen kann es. Das ist nur die halbe Wahrheit: St.Gallen ist parat, muss es heissen. Das Anliegen, Gesetze einheitlich im ganzen Kanton gelten zu lassen, hilft der Polizei an der Front bei der Bewältigung ihrer immer schwieriger werdenden Aufgaben. Alle paar Kilometer, ja alle paar Dutzend Meter, gilt jetzt eine andere Regelung. Und der Staatanwaltschaft geht es nicht besser. Sie hat nur stumpfe und unvollständige Mittel, der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Regierung gibt selbst zu, dass die Aufhebung vor zehn Jahren in einem ganz anderen Zusammenhang erfolgt. Es ging um eine Bereinigung zum Teil uralter gewerberechtlicher Bestimmungen, um alte Zöpfe. Aber nicht um den gemeinen Bettel an sich in der Öffentlichkeit der ist aktueller denn je. Die Welt hat sich seit zehn Jahren verändert. Flüchtlings- und Migrationsströme über den Balkan fordern unsere Polizei an der Grenze, in den Städten und auf dem Land gleichermassen. Wir bitten die Regierung, geben Sie der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Werkzeuge, die sie brauchen. Das sind ihre Leute. Sie rüsten sie ja auch mit Handschellen, Waffen, diversen neuen getarnten Fahrzeugen und technischen Geräten, Kommunikationsmitteln und Radarkästen ohne Zahl aus. Werfen Sie einen Blick in das Budget 2017, S. 253. Die Ausrüstung kostet rund 5 Mio. Franken. Aber das einfachste, was nichts kostet, ist eine griffige Gesetzesbestimmung für den ganzen Kanton. Diese verweigern Sie ihren Mitarbeitern an der Front und unseren Garanten für Sicherheit und Ordnung im Staat. Wo eine Einzellösung in einer Gemeinde, die gut funktionieren soll und bedarfsgerecht ist, dabei Schaden nimmt, wenn diese im ganzen Kanton Geltung hat, kann die Regierung nicht beantworten. Das wäre auch nicht logisch nachzuvollziehen. Die Regierung behilft sich mit dem «nicht zielführend». Das Ziel kann sie aber nicht benennen. Das Volk aber kennt das Ziel. Es ist an der flächendeckenden öffentlichen Ordnung und Sicherheit interessiert. Dazu gehört ein Bettelverbot für den ganzen Kanton. Regieren Sie nicht am Volk vorbei. Denken Sie an ihre Mitarbeiter an der Front, bei der Strafverfolgung und an die Bevölkerung in Stadt und Land. Sie sind es lhnen dankbar. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |