Geschäft: Entwicklung der Gebühren und Abgaben

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.61
TitelEntwicklung der Gebühren und Abgaben
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung28.11.2016
Abschluss20.2.2017
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Januar 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2017Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wir haben ja bereits eine erste Diskussion über diesen Punkt geführt im Rahmen des AFP. Da hat es der Rat abgelehnt, im AFP einen speziellen Berichtspunkt zu machen. Wir sind aber ganz klar der Auffassung, das ist auch die Meinung der Regierung, dass man damit diese Aufgabe nicht einfach ins Archiv stellt.

In Ziff. 3 der Antwort sichert die Regierung auch zu, dass sie im Rahmen der Rechnung 2016 sowie im Zusammenhang mit den Projetkarbeiten, die sie erwähnt (Aktualisierung der Daten usw.), Bericht erstattet. Wir sehen diesem Bericht mit Befriedigung entgegen und erhoffen hier natürlich vertiefte Zahlen und Analysen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017
21.2.2017Wortmeldung

Regierungsrat: Wir werden Ihnen mit der Rechnung einen Grundlagenbericht unterbreiten. Ich habe das bereits an den Pfalzgesprächen ausgeführt. Dieser Grundlagenbericht ist im Grunde genommen ein Update des Berichts 13, den wir damals im Vorfeld der verschiedenen Sparprogramme erstellt haben und ich denke, das gibt eine gute finanzpolitische Auslegeordnung.

Wir werden dort auch versuchen, diesen Aspekt einzubauen. Ich sage das hier aber deutlich, deshalb habe ich auch nochmals das Wort verlangt, wir werden das relativ summarisch machen. Also nach der Diskussion von heute Morgen und dem expliziten Ablehnen des Antrags der FDP-Fraktion, werden wir diese 20'000 bis 30'000 Franken jetzt nicht einsetzen für ein detailliertes Gebürhenmonitoring, sondern wir werden einfach mit den vorhandenen Daten, die beim Amt für Gemeinden sind, die wir besitzen und die die Eidgenössische Finanzverwaltung hat, summarisch eine Auslegeordnung machen. Das noch in Ergänzung zu dieser Diskussion, die wir bereits geführt haben.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017