Geschäft: XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.16.04 |
Titel | XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 29.6.2016 |
Abschluss | 1.1.2018 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 26. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2017 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 25. Januar 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 24. April 2017 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Juli 2017 | |
2.8.2019 | Botschaft | Dokumentenattrappe | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 25. April 2017 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 28. November 2016 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der SVP-Fraktion vom 20. Februar 2017 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.16.08 / 22.16.04 voKo Ärzteschaft Notfallversorgung / XIII. Nachtrag Gesundheitsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.4.2017 | Schlussabstimmung | 106 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 14 | |
21.2.2017 | Antrag der SVP-Fraktion | 21 | Zustimmung | 86 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der gegenständliche Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Themenbereiche der ärztlichen Notfallversorgung. Der vorgesehene XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz kommt unspektakulär daher. Kernpunkt bildet eine Leistungsvereinbarung für die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes. Die Regierung zeigt sich bereit, hierfür einen jährlichen Beitrag von Fr. 200'000. zu sprechen; nachdem sie ursprünglich nur die Hälfte dieses Betrages vorschlug gemäss Vernehmlassung. Dem Postulatsbericht sind die aktuellen Zusammenarbeitsmodelle mit den Spitalregionen und dem Ostschweizer Kinderspital zu entnehmen. Mit diesen Zusammenarbeitsmodellen werden die Hausärzte entlastet, die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Spitalärzten verbessert und damit auch Ressourcen und Kosten eingespart. Die Lebensqualität der Ärzteschaft ist dadurch merklich besser; dementsprechend möchte niemand zum alten System zurückkehren es scheint, alles in bester Ordnung zu sein. Doch im Postulatsbericht werden wiederholt Wünsche nach einer besseren finanziellen Abgeltung des Notfalldienstes angebracht. Dies kann bzw. soll erfolgen durch:
Die SVP-Fraktion wird sich in der Spezialdiskussion mit einem Antrag einbringen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Dem Auftrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich war ebenfalls Mitglied dieser vorberatenden Kommission und spreche in meinem eigenen Namen, obwohl die SVP-Fraktion grossmehrheitlich eine andere Position vertritt. Aus meiner Optik ist es nämlich von grosser Bedeutung, dass wir dem gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Stellenwert der Hausarztmedizin künftig etwas mehr Rechnung tragen und diese entsprechend auch für die Zukunft stärken. Dies keineswegs irgendwie als Selbstzweck oder Begünstigung für den Hausarztstand als solches, sondern alleine aus den Überlegungen heraus, dass eine kräftige, gesunde Hausarztmedizin die beste Prävention für ein kränkelndes und finanziell schwächelndes Gesundheitswesen ist. Wenn die Schweiz im internationalen Ärztevergleich dem Qualitätsanspruch entsprechend auch über eine hohe Ärztedichte verfügt, so müsste sie dennoch stark darum bemüht sein, eigenes medizinisches Personal auszubilden und Undinge, wie z.B. den Numerus clausus, endlich abzuschaffen. Wir dürfen uns nicht noch zunehmend von im Ausland ausgebildeten Medizinerinnen und Medizinern abhängig machen, indem wir jetzt auch die Attraktivität des Hausarztberufes gegenüber den durchaus vorhandenen Reizen von Spezialistenfunktionen noch mehr in Koma sacken lassen. Ich teile deshalb die Auffassung, dass auch der zeitlich belastende und anspruchsvolle Notfalldienst für die niedergelassene Ärzteschaft attraktiver gestaltet werden muss. Die finanziellen Anreize, eine Überalterung der Ärzteschaft im Notfalldienst und auch die durchaus zunehmend schwerer zu befriedigende Anspruchshaltung unserer Bevölkerung machen eine gewisse Neukonzipierung unumgänglich. Eine mit der Leistungsvereinbarung verbundene zur Verfügungstellung von Fr. 250'000. oder 50 Rappen je Einwohnerin und Einwohner für die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes scheint mir finanziell vertretbar und sicherlich sinnvoll investiert. Als Bürger des Kantons St.Gallen möchte ich auf eine geregelte und vor allem auch gesicherte Notfallversorgung zählen können. Leisten die Hausärzte diesen Dienst künftig nicht mehr, müsste es wohl von den spitälerischen Notfallversorgungsorganen übernommen werden, und ich bin überzeugt, dass dies in keiner Art und Weise nur schon ansatzweise günstiger ausfallen würde. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Ich glaube, dem Antrag liegt ein ganz grundsätzliches Missverständnis, ein ganz grundsätzlicher Irrtum zu Grunde, den, so meine ich, den wir allesamt in den Eintrittsvoten versucht haben möglichst klarzustellen und der eigentlich auch in der vorberatenden Kommission sehr klar besprochen wurde. Ich kann gar nicht glauben, dass man diesen einfachen Sachverhalt nicht verstehen kann, aber ich erkläre ihn jetzt nochmals, zum wirklich wiederholten Male: Wenn Sie einfordern, dass irgendwelche Bemühungen über TARMED abgerechnet werden, dann möchte ich daran erinnern, TARMED ist der ambulante Taxpunkt, der zur Geltung kommt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt an einem Patienten etwas vornimmt, dann rechnet man das über den TARMED ab. Der TARMED steht zwischen der ärztlichen Leistung und dem Patienten und wird von der Krankenkasse erbracht. Bei dem Geschäft heute geht es um etwas grundlegend anderes. Sie haben ja gerade das Gesundheitsgesetz durchgelesen und dem auch zugestimmt. In Art. 50bis steht: «Die kantonalen Standesorganisationen sorgen, soweit nötig, für eine zweckmässige Organisation des Notfalldienstes.» Um diesen Satz geht es, das ist eine Regelung zwischen Kanton und Ärztegesellschaft und hier hat der TARMED nichts verloren. Sondern der Kanton regelt über das Gesetz was die Ärztegesellschaft in Bezug auf den Notfalldienst zu organisieren hat. Es geht um die Organisation des Notfalldienstes, nicht um die Ableistung einzelner ärztlicher Tätigkeiten. Das, was der Kanton mit Art. 50bis in Auftrag gibt, das muss auch irgendwo abgegolten werden, und das passiert in Art. 50sexies. Jetzt konnten wir das zum wiederholten Mal klären, es sollte jetzt auch für jeden verständlich gewesen sein. Ich glaube, man kann diesen Antrag schon so stehen lassen, aber dann soll man doch bitte auch die Ehrlichkeit haben und sagen: «Uns ist der Notfalldienst für die Bevölkerung nichts wert. Wir wollen nichts zahlen.» Wenn das ihr Votum war, dann sagen Sie es so, dann können wir darüber abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | zu Rüesch-Wittenbach: Es ist einfach, der Auftrag wurde von der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion abgelehnt. Aber der Auftrag ist jetzt durch und behandelt wird er im Budget, wie jede Zahlung und wie Sie es beim Auftrag von Sulzer-Wil genannt haben. Es soll keine zusätzliche Zweckbindung auf die Finanzleistung gemacht werden. Wir halten uns an die Vorgaben des Budgets. Wir können sicher sein, das wird kommen, die Finanzkommission der die SVP-Fraktion wird diesen Antrag stellen, es im Budget wieder zu streichen. Das ist das Vorgehen, an das wir uns halten müssen. Was sollen wir jetzt den Auftrag hier noch grösser bekämpfen? Es hat ja nichts gebracht und wir wären unterlegen. Wir akzeptieren es jetzt heute einfach. Im Budget kommt der Antrag, und die Mehrheit der Fraktion wird es dort wieder streichen. Das ist das Vorgehen und sonst soll mir jemand sagen, wenn wir das jetzt falsch gemacht haben. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | zu Sulzer-Wil: Es ist nicht ganz korrekt. Die SVP-Fraktion möchte nicht das ganze Gesetz bodigen, und das aus einem Grund nicht: Die Ärztegesellschaft wünscht, dass die Notfallversorgung gesetzlich verankert ist. Der Beitrag der Hausärzte und allen Ärzten im Kanton St.Gallen geregelt ist und so der Bundesgerichtsentscheid, wie beim Fall aus dem Thurgau, nicht mehr umgangen werden kann. Mit dem Antrag, welchen eine Mehrheit der SVP-Fraktion hier stellt, und ich öffne die Klammer, ich gehöre zur Minderheit, zielt darauf ab, die Leistungsvereinbarung mit diesen neu Fr. 250'000. nicht zu gewähren. Den restlichen Teilen wird unumstritten zugestimmt. Es soll eine gesetzliche Regelung für die Abgaben der Ärzte an die Standesorganisationen geben, dass diese ihren Auftrag erfüllen können. Die Notfallnummern können weiterhin ohne Einmischung des Kantons St.Gallen geführt werden, die Einnahmen können zugunsten der Standesorganisationen verwendet werden. Das ist auch etwas, das die Ärztegesellschaft gefordert hat, sie möchten das weiterhin so machen. Der Antrag mit Streichung auf Art. 50sexties bezieht sich rein auf die Zahlung dieser Fr. 250'000.-. Wie erwähnt, eine Mehrheit der SVP-Fraktion stimmt diesem Antrag der SVP-Fraktion zu und möchte diese Leistung nicht bezahlen und eine Minderheit stimmt der vorberatenden Kommission zu. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Mir ist es wichtig, ein bestehendes, wahrscheinlich Missverständnis, zu klären. Wenn man das graue Blatt liest, könnte man meinen, dass die Regierung der Meinung ist, dass man diese Fr. 250'000. auch nicht zahlen soll. Das wäre natürlich völlig falsch. Es wurde noch einmal klar darauf hingewiesen, dass der TARMED die erbrachten Leistungen zwischen Arzt und Patient bezahlt und sonst nichts. Diese strukturelle Abgeltung kann nicht über den TARMED bezogen werden. Es wurde auch richtig gesagt, das ist auf nationaler Ebene, da hat die Regierung keinen Einfluss. Man könnte auch sagen, das sind zwei Paar Schuhe, das was man auf diesem grauen Blatt machen soll, da sind wir auch der Meinung, dass das auf nationaler Ebene ist das ist der eine Schuh. Man könnte sagen, wenn man eine Kletterwand hochgeht, ist das der Kletterschuh und wenn ich rechts daneben einen Wanderschuh trage, dann kann ich nicht gleich gut mit hoher Qualität diese Wand erklimmen, ohne das ich runterfalle, wenn ich dann nicht auf der anderen Seite auch ein solch gutes Schuhwerk tragen kann. Dazu möchte die Regierung beitragen, zu etwas, was dem Kanton ureigens eigentlich auch zusteht, dass er diese Notfallorganisation in der Struktur, in der Organisation auch berappt. Ich kenne keinen Juristen / Anwalt, ich kenne keine Berater, die ein Telefon in die Hand nehmen oder ein Blatt Papier ausfüllen, ohne dafür Rechnung zu stellen. Das ist hier auch so. Bei der Notfallorganisation braucht es heute jemanden, der die Organisation übernimmt und die Standesorganisationen sind vom Gesetz her verpflichtet, und das wurde gut ausgeführt, Art. 50 des Gesundheitsgesetzes weist darauf hin, für eine zweckmässige Organisation des Notfalldienstes zu sorgen. Zürich, Appenzell Ausserhoden, Graubünden, das sind nur ein paar Beispiele von Kantonen, die das auf irgendeine Art und Weise ebenfalls tun. Die meisten Kantone in der Schweiz nehmen diese Verpflichtung auch finanziell wahr. Wenn man das gesamte Budget ansieht, denke ich, ist es gerechtfertigt, diese Fr. 250'000. auch dafür auszugeben. Ich danke Ihnen, wenn Sie dies bei der Entscheidfindung wirklich einfliessen lassen. Zur Feuerwehr: Wir haben die Diskussion bei GRAL geführt. Sie können sich erinnern, wenn man die Nummer 144 anruft, dann ist genau diese strukturelle Organisation nicht abgegolten, sondern der Anrufer bezahlt dafür. Bei der Feuerwehr ist das aber anders. Sie haben mich da einfach noch auf einen Punkt gebracht, den ich ebenfalls anfügen wollte, dass man hier auch nicht auf der gleichen Ebene entschädigt. Das sollte jetzt bei den Hausärztinnen und Hausärzten nicht auch der Fall sein. Sie sagen auch immer, man soll diesen Beruf entlasten und attraktiv gestalten. Ja, dann müssen wir auch handeln und etwas dafür tun. Es ist nicht sehr viel, aber es ist immerhin ein Schritt. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag der SVP-Fraktion ist völlig inkonsequent. Konsequent gewesen wäre, wenn Sie in der Eintretensdebatte aufgestanden wären und gesagt hätten: Wir verlangen Nichteintreten, wir finden, es braucht keine Vereinbarung, keine Fr. 250'00.-. Aber das ist ja nicht passiert. Sie kommen hier, wollen der Regierung verunmöglichen eine Vereinbarung zu machen, bis auf ein Hintertürchen. Wenn wir diesen Art. 50sexies streichen, dann können wir das ganze Gesetz, diesen ganzen Nachtrag, den wir hier beraten, streichen, der ist dann nämlich nicht mehr viel wert. Der Kanton verpflichtet neu die Standesorganisationen, die Notfalldienstversorgung sicherzustellen. Und dann ist es richtig, wenn der Kanton auch einen Beitrag dafür leistet, dass diese Leistung in den Regionen erbracht werden wird. Wenn die SVP-Fraktion das nicht will, dann hätte sie auf die Vorlage nicht eintreten dürfen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Bericht geht um die Förderung der Hausarztmedizin und um die Optimierung des Notfalldienstes. Wir sind alle darauf angewiesen, dass der gut und durchgehend funktioniert. Die SP-GRÜ-Fraktion erachtet die Nachwuchsförderung und die Attraktivitätssteigerung der Hausarztmedizin als ein grundlegend wichtiges Anliegen der medizinischen Grundversorgung. Dass der Notfalldienst durchgehend lückenlos und in der Nähe der Leute gewährleistet bleibt, ist eine Notwendigkeit. Der Staat verpflichtet die Ärztevereine der Region dazu und ist seinerseits in der finanziellen Pflicht, sowohl die Organisation und Planung der Arbeit, aber auch die Abgeltung entsprechend angemessen umzusetzen. Aus der Sicht der SP-GRÜ-Fraktion soll die Erhöhung von Fr. 200'000. auf Fr. 250'000. mit einem Einstellen ins Budget 2018 und in den AFP 2019-2022 geschehen. Der Bericht zeigt die Probleme der Grundversorger auf und stellt Massnahmen vor, wie junge Ärztinnen und Ärzte zur Hausarztmedizin motiviert werden können. Die Nöte der Grundversorger jedoch kann der Kanton allein nicht lösen ohne dass der Bund über TARMED-Anpassungen und über die schweizerische Gesellschaft für allgemeine innere Medizin mit ihren strategischen Eckwerten zur Nachwuchsförderung miteinbezogen werden. Die zukünftige medizinische Fakultät St.Gallen ist ein grosser Schritt. Sie soll die Ganzheitlichkeit ausgerichtete medizinische Betreuung fördern, welche die Verantwortung der Patientinnen und Patienten anspricht und medizinische Komplementärmethoden ebenso nutzt wie Synergien und Schwerpunkte setzt in diesen Bereichen. Ein Spital mit integrierter Hausarztmedizin bietet zusätzlich Praktikumsplätze für Medinzistudenten, erleichtert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Nutzung von Infrastruktur. Einerseits soll mit der erleichterten Zulassungsbewilligung die Grundversorgung gesichert werden, andererseits erhöhen sich die Krankenkassenprämien dadurch, dass mehr mehrheitlich ausländische Ärzte und Ärztinnen über die Krankenkasse abrechnen können das gilt es abzuwägen. Eine gute Tendenz sind die Gemeinschaftspraxen, denn sie ermöglichen die Teilzeitarbeit, welche besonders den Ärztinnen, die eine Familie haben, die Berufsausübung erleichtert und eine Arbeitsentlastung im Team begünstigt. Die regionalen Ärztegesellschaften erheben nach ihrem Ermessen und gemäss ihren Bedingungen unterschiedlich Ersatzabgaben für nichtgeleistete Notfalldienste. Dieser Nachtrag regelt nun die Notfalldienstpflicht-Ersatzabgabe gut. Der Kanton soll mittels einer Leistungsvereinbarung die Organisation und Durchführung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes erhöhen, deshalb haben wir einen Antrag gestellt. Die 0900er-Notfallnummern leisten jedoch eine ärztliche Erstberatung und sind für die anrufende Person in einigen Ärzteregionen kostenpflichtig. Viele Notanrufende können mit empfohlenen Massnahmen so beraten werden, dass keine Notfalldienstpraxis aufgesucht werden muss. Im Ostschweizer Kinderspital ist dies besonders oft der Fall. Dennoch soll aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion der Notfalldienst und die Anrufnummern unentgeltlich sein und zwecks Gleichbehandlung der Regionen der Beitrag des Kantons an die kantonale Ärztegesellschaft für die Organisation des Notfalldienstes mit der Ablesung der 0900er-Nummern und dem Ersatz durch nicht kostenpflichtige Nummern verknüpft werden. Etwa die Hälfte der Ärztenetzwerke haben kostenpflichtige Telefonnummern, dazu haben wir den Antrag auf dem grauen Blatt gestellt. Wir stimmen der Gesetzesänderung zu, sie dient uns allen, wir profitieren, wenn wir davon abhängig sein sollten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft. Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich leiste zwar noch Notfalldienst als leitender Arzt im Kantonsspital ist dieser Notfalldienst jedoch völlig unabhängig von der vorliegenden Vorlage organisiert und diesbezüglich bestehen keine persönlichen Interessen. Die Regierung hat sich die ihr bietende Gelegenheit zu einer umfassenden Auslegeordnung betreffend die aktuelle Situation der medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich genutzt. In diesem Zusammenhang begrüssen wir insbesondere die Absicht der Regierung, auch weiterhin auf die medizinische Grundversorgung in den Hausarztpraxen zu setzen. Die Förderung der Weiterbildung und die Ausbildung Studierender in einem Masterlehrgang in St.Gallen sind weitere wichtige Massnahmen, um den Bedarf an Hausärztinnen und Hausärzten längerfristig zu decken. Folglich werden die entsprechenden Bestrebungen von der FDP-Fraktion unterstützt. Wir hoffen sehr, dass die entsprechende Botschaft noch in diesem Jahr in unserem Parlament beraten werden kann. ln der heute zu beratenden Vorlage werden der aktuelle Stand der hausärztlichen Versorgung im Kanton St.Gallen ausführlich dargelegt und Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung der Hausarztmedizin diskutiert. Die Schwierigkeiten hinsichtlich der Organisation des Notfalldienstes werden korrekt erfasst und beschrieben. lnsbesondere die ungenügende Abgeltung des Notfalldienstes wird erkannt. Die vorgeschlagene Abgeltung von jährlich 200'000 Franken an die kantonale Ärztegesellschaft für die Organisation des Notfalldienstes ist immer noch zu knapp bemessen. lnsbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Befreiung der Amtsärztinnen und der Amtsärzte vom Notfalldienst. Die, nach Meinung der kantonalen Ärztegesellschaft ausgewiesenen Fr. 500'000. sind nach Ansicht der FDP-Fraktion zu hoch, insbesondere muss die Abgeltung ja auch noch den Budgetprozess im November 2017 überstehen. Den vorgeschlagenen Betrag der vorberatenden Kommission von Fr. 250'000. erachten wir als massvoll und angebracht. ln diesem Sinne unterstützen wir das gelbe Blatt der Kommission. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Zweckbindung dieser Mittel wie im Art. 50ter Abs. 3 festgelegt, sinnvoll. Dass eine gesetzliche Grundlage zur Regelung einer Notfalldienst-Ersatzabgabe geschaffen wird, ist sachgerecht und aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides auch notwendig. Es bleibt trotzdem genügend Spielraum für die regionalen Ärztevereine, indem sie den Notfalldienst selbständig organisieren können, einschliesslich der Festlegung von Dispensationsgründen und der Höhe der Ersatzabgaben bis zu einem Maximum von Fr. 5'000. je Jahr. Bezüglich den 0900-er Nummern ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass die regionalen Ärztevereine weiterhin frei entscheiden sollen, ob sie diese kostenpflichtig anbieten wollen oder nicht. Das in der Botschaft angeführte Argument, dass mit gewissen Mobiltelefonen die 0900-er Nummer nicht angewählt werden können, sticht für uns nicht. Es bleibt immer die Nummer 144 für dringende Notfälle. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, soll einen angemessenen Beitrag dafür leisten. ln dieser Vorlage geht es ja vor allem darum, den Notfalldienst für die Hausärztinnen und Hausärzte weniger unattraktiv zu machen. Mit einer Gratisberatung zu jeder Tages- und Nachtzeit erreicht man genau das Gegenteil. Aus Sicht der FDP-Fraktion stellt der vorliegende Nachtrag zwar eine pragmatische, letztlich aber kleine Überarbeitung des bestehenden Gesundheitsgesetzes dar. Gestatten Sie mir noch einen kurzen Ausblick, weil für mich gehört das zum Eintreten auf den Antrag der SVP-Fraktion, Art. 50sexies zu streichen. Damit wollen Sie keine Leistungsvereinbarung mit der Ärztegesellschaft. Dann frage ich Sie aber, warum wollen Sie überhaupt ein Gesetz? Wenn Sie diesen Artikel streichen, dann ziehen Sie nicht einen Zahn, dann ziehen Sie das ganze Gebiss. Das ganze macht dann gar keinen Sinn mehr und dann möchte ich Sie ersuchen, seien Sie konsequent und sagen Sie, Sie wollen nichts für die Hausärztinnen und Hausärzte machen, und treten Sie nicht auf das Gesetz ein das wäre konsequent. Aber diesen zentralen Artikel zu streichen ist völlig inkonsequent. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Vor meinem Kommissionsbericht möchte ich zu meiner Interessensbindung festhalten, dass ich mit Jahrgang 1953, was sicher kaum jemand für möglich hält, nicht mehr notfalldienstpflichtig bin und somit für mich keine Vorteile aus dieser Vorlage entstehen werden. Die vorberatende Kommission traf sich am 26. Januar 2017 zur Behandlung des Berichts und der Botschaft der Regierung 40.16.08 «Aufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung» und 22.16.04 «XIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz». Seitens des Gesundheitsdepartementes nahmen die Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Hanselmann, der Generalssekretär Donat Ledergerber, die neue Kantonsärztin Danuta Reinholz, der abtretende Kantonsarzt Markus Betschart sowie Ueli Nef, Leiter Rechtsdienst, an der Sitzung teil. Die Sicht der kantonalen Ärztegesellschaft wurde durch die Herren Dr.med. Jürg Lymann, Präsident der kantonalen Ärztegesellschaft, Dr.med. Ciril Hvalic, Regionalpräsident und Peter Bürki, Rechtskonsulent, vertreten. Für die Administration war Sandra Stevanovic zuständig, der ich für die gute Begleitung in meiner erstmaligen Funktion als Kommissionpräsident herzlich danken möchte. Regierungsrätin Hanselmann führte in einem Kurzreferat in die Vorlage ein und erwähnte die Aktivitäten seitens des Kantons zur Förderung der Hausarztmedizin durch das Curriculum und die Möglichkeiten eines sechsmonatigen Praktikums bei Hausärztinnen und -ärzten. Auch unterstützte der Kanton die Bestrebungen des hausärztlichen Notfalldienstes angegliedert an einem Spital, so wie es im Kantonsspital St.Gallen und am Spital Linth bereits der Fall sei. Durch viele Spitäler werde auch die nächtliche Notfalltriage vorgenommen. Der Trend, dass sich zunehmend die Patientinnen und Patienten direkt an das Spital wenden, müsse zu neuen Lösungen führen. Die Regierungsrätin hielt auch fest, dass die Hausarztmedizin weiterhin gefördert werden müsse und man sich mit der Einführung des geplanten Joint Medical Master weitere Verbesserungen erhoffe. Die finanzielle Abgeltung der Notfalldienstorganisation sei zu diskutieren und die Ersatzabgabe zwingend auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Wobei man die Organisation des Notfalldienstes der kantonalen Ärztegesellschaft überlasse mit grossmöglicher Autonomie der regionalen Ärztevereine. Die Probleme des ärztlichen Notfalldienstes sind der Departementschefin sehr bewusst, wobei die ungenügende finanzielle Abgeltung nicht der Kanton lösen könne. Mit den vorgeschlagenen 200'000 Franken bzw. 40 Rappen je Einwohnerin und Einwohner will die Regierung aber doch auch ihren Beitrag leisten. Im Anschluss an diese Ausführung erhielten die Delegierten der kantonalen Ärztegesellschaft unter Leitung des Präsidenten Dr.med. Jürg Lymann die Gelegenheit, ihre Sicht zur Notfalldienstorganisation darzulegen. Die Sicherstellung des Notfalldienstes sei primär eine staatliche Aufgabe. Der Art. 50 des Gesundheitsgesetzes verpflichtet die Ärzteschaft für eine zweckmässige Organisation des Notfalldienstes zu sorgen. Art. 13 der Verordnung über die Ausübung der medizinischen Berufe verpflichte jede Ärztin und jeden Arzt sich am Notfalldienst seiner Standesorganisation zu beteiligen und in einem Reglement zu regeln. Der Notfalldienst sei eine enorme Belastung für die Ärztinnen und Ärzte, auch für deren Familien und die Mitarbeiterinnen. Er sei nicht kostendeckend und damit unattraktiv und die Debitorenbewirtschaftung nicht immer einfach. Gegen 50 Prozent der notfalldienstleistenden Ärztinnen und Ärzte seien über 50 Jahre alt, viele über 60 Jahre, wobei mit 60 Jahren die Notfalldienstpflicht entfalle, viele davon aber aus Solidaritätsgründen doch weiter Notfalldienst leisten. Das Problem, das es mehr Hausärzte für den Notfalldienst brauche, sei verursacht durch die zunehmende Anspruchshaltung, der hohe Standard in der Medizin generell mit verbesserten Abklärungen und Therapiemöglichkeiten und durch die Zunahme der Bevölkerung mit weiter zunehmender Lebenserwartung. Die hohe Zahl an Ärztinnen und die zunehmende Teilzeitarbeit, dies gelte auch für Männer, seien weitere Schwierigkeiten für die Notfalldienstorganisation. Der Mangel an Dienstleistenden mache die Stimmung gereizt, die Kommunikation werde aggressiver, die Vorstände der regionalen Ärztevereine müssen sich zunehmend mit diesen Problemen auseinandersetzen. Positive Massnahmen wären eine verbesserte Abgeltung des Notfalldienstes, eine Präsenzentschädigung und Besserstellung der Notfalldienstleistungen. Auch die Ärztegesellschaft erhoffe sich diesbezüglich eine Verbesserung der Situation mit der Einführung des Joint Medical Masters, den sie sehr befürworte. Bereits in der Vernehmlassung habe die Ärztegesellschaft einen Franken je Einwohner als Entschädigung vorgeschlagen zur Besserstellung der Notfalldienstleistenden, für die Organisation des Notfalldienstes und für die Ausbildung einschliesslich technischer Hilfsmittel. Andere Kantone seien grosszügiger als die vom Kanton vorgeschlagenen 200'000 Franken. An diese Ausführungen standen anschliessend die Delegierten für Fragen und Klärungen zur Verfügung, was ausgedehnt benützt wurde und zu vielen allgemeinen und durch persönliche Erfahrungen gefärbten Fragen führte und bald zur Diskussion über die Probleme des Gesundheitswesens im Allgemeinen und auch im Speziellen führte. Der Kommissionspräsident sah sich zum Hinweis veranlasst, dass an diesem Morgen nicht alle Probleme im Gesundheitswesen und im Speziellen des Notfalldienstes gelöst werden könnten und man nun den Bericht und die Botschaft diskutieren müsse. Dies führte zur Verabschiedung der Herren der Ärztegesellschaft. In der allgemeinen Diskussion wurde generell das Eintreten nicht bestritten und die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Notfalldienstes und damit auch der XIII. Nachtrag des Gesundheitsgesetzes begrüsst. Unterschiedliche Haltungen und eine längere Diskussion ergaben sich in der Frage, ob die 900er-Nummern unentgeltlich anzubieten seien. Der Vertreter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartementes sah aber keine rechtliche Basis, dass der Ärztegesellschaft bzw. den Regionalvereinen in einer noch abzuschliessenden Leistungsvereinbarung diesbezüglich Vorgaben gemacht werden können. Ein Antrag auf kostenlose 900er-Nummern wurde knapp mit 8:7 Stimmen abgelehnt. Der Kommissionspräsident erlaubt sich bei dieser Frage die persönliche Anmerkung, dass sehr viele telefonische, medizinische Beratungen der Notfalldienstleistenden ohne direkte Kostenfolge erfolgen, die die kleine Entschädigung durch den Anrufenden sehr gerechtfertigt. Der Antrag auf Erhöhung von 40 Rappen auf 50 Rappen je Einwohner war der Ausgangspunkt der nächsten längeren Diskussion und wurde in der Kommission mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie finden zu diesem Antrag an die Regierung ein gelbes Blatt in Ihren Unterlagen. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Mit 9:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt die Kommission Eintreten auf den Bericht, Zustimmung zum Gesetzesnachtrag verbunden mit dem Antrag an die Regierung gemäss gelbem Blatt auf Erhöhung von 50 Rappen je Einwohner. Die Regierung stimmt diesem Antrag ebenfalls zu. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Arzt. Ich kenne die Arbeit unserer Standesorganisation aus erster Hand als Mitglied des Vorstandes des Ärztevereins Werdenberg-Sarganserland, dessen Präsident ich drei Jahre lang war, derzeit noch für knapp zwei Jahre bis zum Ausscheiden als Past-Präsident sowie von Geschäftsleitung und Vorstand der kantonalen Ärztegesellschaft. lch äussere mich mit drei Punkten:
Alleine schon die neu geplante Dienstbefreiung der Amtsärzte mit einer Befreiung vom Dienstpflichtersatz, durch die der Amtsarztnotstand des Kantons gelindert werden soll, würde je Jahr bei neun Regionen mit drei bis vier Amtsärzten etwa Fr. 100'000. bis Fr. 150'00. kosten. Der Kanton möchte im Rahmen dieses Geschäfts das Amtsarztproblem mit Hilfe der Standesorganisationen lösen. Das ist verständlich, muss aber gegenüber den Ärztevereinen auch entsprechend gewürdigt werden. Weiter wird im Bericht gefordert, die jetzt kostenpflichtigen 0900er-Nummer kantonsweit aufzugeben. Ein gut eingeführtes, funktionierendes, etabliertes System soll geändert werden. Zunächst der Hinweis, dass die Aufgabe der 0900er-Nummer eine weitere erhebliche finanzielle Belastung zahlreicher Ärztevereine darstellen würde, denn durch diese Nummer werden gewisse Einnahmen erzielt. Lassen Sie mich unbedingt auch daran erinnern, dass in dringlichen Notfällen bei grosser Gefahr für Leib und Leben selbstverständlich immer die Nummer 144 gültig ist. Bei den Notfallnummern, die durch die Ärzteschaft betrieben werden, handelt es sich um einen einfach zugänglichen Service für die Bevölkerung bei medizinischen Fragen oder Beschwerden, für die man eine Grundversorgerin oder einen Hausarzt bräuchte, aber eben eine oder einen solchen nicht erreicht, beispielsweise abends oder am Sonntag. Mir wurde in den letzten Tagen von verschiedenen angefragten Kolleginnen und Kollegen nochmals bestätigt, dass sich Anrufer häufig nur telefonische Auskünfte einholen, die durch die Gebühren der 0900er-Nummer auf einfache Art und Weise, übrigens für den Anrufer auch sehr kostengünstig, abgerechnet werden können. Die CVP-GLP-Fraktion ist der Meinung, dass mit den vorliegenden Geschäften nicht ohne Not eine Verknüpfung mit den Telefonnummern bei Notfällen erfolgen sollte. Der Ausgang des Geschäftes, welche Nummer, welche Qualität der Beratung, welche Kosten, welcher Kostenträger wäre völlig offen. Bitte begeben Sie sich da heute nichts aufs Glatteis. Der Vorschlag der kantonalen Ärztegesellschaft liegt bei Fr. 1. je Einwohner / Jahr und würde alle Aspekte, wie die Dienstbefreiung der Amtsärzte und die Aufgabe der 0900er-Nummer miteinbeziehen. Die CVP-GLP-Fraktion wird den Antrag der vorberatenden Kommission unterstützen, der für das gesamte Geschäft ein gutes, tragbares Paket schnürt: Jährlich soll die Regierung 50 Rappen je Einwohner in das Budget einstellen als Entschädigung für den Aufwand der Standesorganisationen, nicht als Entschädigung, die an einzelne Ärzte fliesst, der durch die Organisation der Notfallversorgung entsteht. Die Ärzteorganisationen sollen, wie im Bericht gefordert, die Amtsärzte von der Notfalldienstpflicht befreien, ohne dass diese einen Dienstpflichtersatzabgabe zahlen müssen und es bleibt den einzelnen Ärztevereinen überlassen, wie bisher kostenpflichtige 0900er-Nummer zu betreiben. Wir sind überzeugt, dass eine solche Regelung unsere Ärzteschaft motivieren wird, sich weiter in den Dienst nicht nur der Patienten, sondern eben auch des Kantons zu stellen. Bedenken Sie bitte auch immer, dass alle anderen Lösungsvorschläge, wie im Bericht gut geschildert, teuer und meist auch schlechter wären. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Mich freut es sehr, dass Sie alle erwähnt haben, dass es wichtig ist, die Hausarztmedizin weiterhin zu stärken, insbesondere dass man wahrnimmt, dass die Förderung der Hausarztmedizin, die wir lancieren durften und Sie ja dazu Beiträge gesprochen haben, wirkt und Sie das unterstützen. Ende 2016 konnten wir attestieren, dass 43 Medizinerinnen und Mediziner durch dieses Programm in die Hausarztmedizin eingestiegen sind und das lässt sich doch sehen. Ebenfalls die Studienplätze wurden erwähnt. Die medizinischen Studienplätze, die wir jetzt am lancieren sind, und mit dem Fokus auf die Hausarztmedizin, diesen Joint Medical Master organisieren wollen in unserem Kanton, in der Stadt St.Gallen, dies soll ebenfalls dazu beitragen, dass wir Hausärzte und Hausärztinnen gewinnen können, nämlich aus unserer eigenen Kraft, wie Sie es auch dargestellt haben, Wasserfallen-Goldach. Vielen Dank, dass Sie da mitziehen. Wir konnten ja jetzt bereits schon zur Kenntnis nehmen, dass dieser neue Medical Master von den jungen Menschen tatsächlich gewählt wird, dass er attraktiv ist, und dass man motiviert ist, auf dieser Schiene fahren zu wollen. Ebenfalls wurde die Zusammenarbeit der Spitäler erwähnt. Auch hier ein wichtiger Punkt, an dem wir ansetzen, die Hausärzte und Hausärztinnen zu entlasten, indem sie ihre Telefone in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen an die Spitäler abgeben könne, wenn sie wollen. Die Hausarztpraxen, die am Spital Linth und am Kantonsspital sehr gut und erfolgreich funktionieren, tragen auch dazu bei. Sie haben den Betrag von Fr. 250'000. angesprochen. Die Regierung hat sich bei diesem Entscheid natürlich an die engen finanziellen Begebenheiten orientiert, an die Vorgaben und Erwartungen dieses Rates. Das finanzielle Korsett ist eng und dementsprechend ist der Betrag auch auf dieser Höhe ausgefallen. Wenn Sie grosszügiger sein möchten, dann begrüssen wir das sehr, denn auch wir wollen hier ein gutes Zeichen für die Hausarztmedizin setzen. Die Erhöhung scheint uns massvoll und Sie haben auch gesehen, es hat deswegen kein rotes Blatt gegeben. Die Erhöhung ist massvoll, nachvollziehbar und zielführend, da die Standesorganisationen und Ärztevereinigungen jetzt jahrzehntelang eine Leistung praktisch unentgeltlich geleistet haben für diesen Kanton und seine Bevölkerung. Deshalb ist es in der heutigen Zeit nichts als richtig und zielführend, hier den Betrag an die Organisation, an etwas Strukturelles zu leisten. Hier möchte ich Ihnen einfach mitgeben, dass keine Missverständnisse entstehen, das ist keine Lohnerhöhung für Hausärztinnen und -ärzte, sondern dieses Geld wir an die Ärzte, Standesorganisation und Ärztevereinigungen bezahlt, um ihren Einsatz für die Struktur und Organisation dieses Notfalldienstes leisten zu können das heisst, jemand macht etwas Administratives. Das lässt sich nicht über den TARMED abrechnen, weil der TARMED berechnet die Einzelleistung am Individuum. Und hier geht es um einen Betrag, der für das Kollektive eingesetzt wird, insbesondere auch in den Regionen und denen zugute kommt. Die Organisation wird immer schwieriger, mit vielen Teilzeiterinnen und Teilzeitern, muss das auch entschädigt werden können. Andere Kantone machen das schon längst, und ich glaube, es steht dem Kanton St.Gallen sehr gut an, wenn er hier diesen Schritt ebenfalls tut. Zur 0900er-Notfallnummer, dazu werden wir die Diskussion dann noch etwas differenzierter führen. Hier geht es der Regierung um die Sicherheit, nicht darum, hier eine Einnahmequelle versiegen zu lassen bei Weitem nicht. Es geht darum, im ganzen Kanton sicherzustellen, dass alle, wenn sie denken, sie rufen bei einer Notfallnummer an, auch zum Ziel kommen. In einer Notfallsituation versteht es die Person, die darin steckt, wohl kaum, wenn sie merkt, dass ihr Prepaid-Mobile diese Nummer nicht zulässt. Wir erhalten Beschwerden deswegen und in der Einzelsituation ist das immer schwierig, das können Sie sicher nachvollziehen. Vielleicht ist es aber auch zielführend, diese Dalmatik (?? Thematik) jetzt nicht gesamthaft mit diesem Bericht zu beraten, sondern das separat nochmals genauer anzuschauen. Ich danke Ihnen für die wohlwollende und gute Unterstützung. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Art. 50sexies (Notfalldienst e] Leistungsvereinbarung) beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 50sexies zu streichen. Ich darf zu Beginn meines Votums aus dem Bericht zitieren: «Folglich ist eine Anpassung der TARMED-Tarifgestaltung sinnvoll, die zu einer finanziellen Besserstellung der Hausärzte führt. Der Bundesrat passte im Oktober 2014 die Tarifstruktur erstmals im Rahmen seiner subsidiären Kompetenz an.» Weiters: «Die Regierung begrüsst eine bessere finanzielle Abgeltung des Notfalldienstes, wie beispielsweise die Einführung einer Präsenzentschädigung oder höhere TARMED-Tarife für Notfälle. Dies liegt aber nicht in der Kompetenz der Regierung bzw. des Kantons St.Gallen, sondern zuständig für entsprechende \/eränderungen in den Tarifstrukturen ist der Bundesrat.» Anhand dieser Aussagen ist die Stossrichtung der Regierung klar; und zwar insbesondere wie die Finanzierung des Notfalldienstes zu erfolgen hat: durch höhere TARMED-Tarife für Notfälle. Dies wird denn auch mit einem zweiter Zitat aus dem Bericht untermauert: «Das Ziel soll sein, dass die Grundversorgenden ihr Einkommen über die Tarifierung generieren und dementsprechend durch eine Anpassung der TARMED-Tarife besser gestellt werden,» nun folgt aber der springende Punkt: «nicht aber durch Unterstützungsleistungen der Kantone.» so die Aussage der Regierung. Nur am Rande sei erwähnt, wofür die Notfallorgansationen den Ärzte die Dienstpflichtersatzabgaben mitunter einsetzen: Der Medizinische Verein des Linthgebiets sowie der Ärzteverein Werdenberg / Sargans setzen diese Gelder unter anderem für «spezielle Vereinsaktivitäten» ein. Darunter verstehe ich nicht die Pflelge von Patienten, vielmehr die Pflege der Geselligkeit. Und der Ärzteverein der Stadt St.Gallen erwähnt gar Überschüsse, welche unter den dienstleistenden Ärzten entsprechend den geleisteten Diensten aufgeteilt werden. Da scheinen bereits heute finanziellel Reserven vorzuliegen. Ob solcher Vorgaben scheint mir der Ruf nach finanziellen Zuschüssen durch den Steuelrzahler schon etwas gar dreist. Es sei auch in Erinnerung gerufen, dass die Regierung in ihrem Bericht erwähnt, wonach es Ziel sein soll, das Einkommen der Grundversorgenden zu verbessern, nicht aber durch Unterstützungsleistungen der Kantone. Und weiter hält die Regierung fest: «Die vorgesehene Änderung des Gesundheitsgesetzes hat keine personellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden.» Die Regierung vollzieht also einen wunderschönen Spagat. Oder anders formuliert: Sie ist widersprüchlich. lch bitte daher um Stellungnahrne, wie die Regierung angesichts der vorgenannten Details eine Subventionierung im Umfang von jährlich Fr. 100'000. bzw. Fr. 200'000. und neu Fr. 250'000. zu rechtfertigen gedenkt. Ich möchte nochmals daran erinnern, in der Vernehmlassung war ursprünglich die Rede von Fr. 100'000.-. Und die vorberatende Kommission haut gleich noch einen oben drauf: Obwohl die Regierung in ihrem Bericht mehrmals festhält, dass die Kantone keine Unterstützungsleistungen entrichten sollen, schlägt die vorberatende Kommission gar eine neue, jährlich wiederkehrende Leistung in der Grössenordnung von gut einer viertel Million Franken vor. Dies bei klammer finanzieller Lage des Kantons mit einem struktureIlen Defizit. Abschliessend noch eine kurze Frage am Rande: Wie sieht's bei der Feuewehr aus? Soll diese vielleicht auch ein pauschaler Zuschuss für die Notfallversorgung zukommen? Fazit: Die SVP-Fraktion ist mit der Reigerung einig, dass die Grundversorgenden ihr Einkommen über die Tarifierung geniessen und dementsprechend durch eine Anpassung der TARMED-Tarife besser gestellt werden. Dies soll aber wie es die Regierung festhält nicht durch Unterstützungsleistungen des Kantons erfolgen. Die Konsequenz aus dieser kongruenten Haltung ist die Streichung des Art. 50sexies. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Streichungsantrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und somit auch nicht diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ich danke der SVP-Fraktion bestens. Sie hat sich jetzt geoutet und uns mitgeteilt, dass sie nichts für die Hausarztmedizin machen möchten. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ich verstehe die Logik nicht schlicht nicht. Vorher haben Sie den Auftrag mit den Fr. 250'000. jährlich im Budget nicht bekämpft, und jetzt wollen Sie hingehen und der Ärztegesellschaft einfach tel quel als Blackbox Fr. 250'000., die wir beschlossen haben, zur Verfügung stellen, ohne irgendwelche Leistungsvereinbarungen: «Mach was ihr wollt damit!», wie Dudli-Oberbüren gesagt hat? Das muss doch eine Zweckbindung haben und einen klaren Auftrag an die Ärztegesellschaft, wie diese Mittel zu verwenden sind. Sonst sind Sie ja finanzpolitisch auch etwas konkreter. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
21.2.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
24.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten fest. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |