Geschäft: USR III: Strategie im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.42
TitelUSR III: Strategie im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.9.2016
Abschluss27.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 19. September 2016
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. September 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.9.2016Dringlicherklärung24Zustimmung90Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2016Wortmeldung

Die SVP-Fraktion bestreitet die Dringlichkeit.

Mir ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewusst, ob die Regierung die Dringlichkeit bestreitet oder nicht? Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit, somit kann ich meine Voten kürzen, denn auch die SVP-Fraktion bestreitet die Dringlichkeit.

Gewisse Parlamentsmitglieder wissen, dass das Finanzdepartement sehr intensiv an diesem komplexen Thema dran ist. Es ist nicht nur das Parlament, das zum Schluss aber das entscheidende Gremium ist, zu beglücken mit allen Informationen, sondern es gibt weitere Stakeholders, ich denke da an die Kirchen, an das Gewerbe, an die Industrie und weitere. Diese Gespräche sind meines Wissens voll im Gang und es bringt nichts, wenn wir jetzt da mit einer Interpellation dieses Geschäft, das in Fahrt ist und uns noch beschäftigen wird, jetzt mit irgendwelchen Störmanövern versuchen bereits heute zu torpedieren. Wir haben noch früh genug Zeit, um uns in dieses Geschäft einzubringen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
20.9.2016Wortmeldung

Die FDP-Fraktion bestreitet die Dringlichkeit.

Die Regierung wird gefordert sein, eine Strategie zur USR III im Kanton St.Gallen auszuarbeiten und vor allem auch aufzuzeigen, wie dieses Paket umgesetzt wird, wo dann die Gewinnsteuersätze liegen und in welchem Ausmass die Patentboxen im Rahmen der Besteuerung der USR III herangezogen werden können . Aus diesem Grund macht es jetzt keinen Sinn, diese dringliche Interpellation zu beantworten, sondern wir erwarten viel mehr eine Strategie, eine Auslegeordnung bzw. eine gesetzliche Grundlage, die dann dieses Parlament beraten kann.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
20.9.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Interpellation ist dringlich zu erklären.

Ich danke dem Vizepräsidenten, dass die einreichende Fraktion jetzt noch sprechen darf. Wir sind klar der Meinung, dass die Dringlichkeit gegeben ist und zwar aus folgenden Gründen: Wir stellen fest, dass die Regierung ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform im Kanton St.Gallen festgelegt hat. Daneben gibt es auch verschiedene andere Vernehmlassungen, die am Laufen sind. Beispielsweise die Vernehmlassung zum Familienzulagengesetz. Hier wird die Vorlage wahrscheinlich kommen, weil die Vernehmlassung abgeschlossen ist. Und wie Sie wissen gibt es in verschiedenen Kantonen die Bestrebungen der Kantonsregierungen das sie das Unternehmenssteuerreformpaket zu einem Paket schnürt mit einem sozialen Abfederungsteil für die Gesamtheit der Bevölkerung. In diesem Sinne wäre es für uns und auch für die Bevölkerung entscheidend jetzt zu wissen, ob die Regierung diese Überlegungen einbezieht. Wenn Sie den Text der Interpellation lesen, dann geht es hier an sich nur um eine kurze Antwort «Ja» oder «Nein». Es gibt hier nur diese Antworten und angesichts dieser Kombinationsmöglichkeiten wären wir deshalb daran interessiert, diese heute zu hören, damit die st.gallische Bevölkerung dies jetzt hört und nicht erst später, wenn alle Vorlagenteile bereits ausgearbeitet sind. Wenn Sie die Dringlichkeit nicht überweisen und auch die Regierung die Dringlichkeit nicht sieht, dann ist das für uns eine indirekte Antwort, dass sie das nicht verknüpfen möchte.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
20.9.2016Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Ich argumentiere nur formell mit Blick auf die Dringlichkeit, nicht materiell, obwohl Sie das wahrscheinlich mehr interessieren würde. Ich habe deutlich gemacht, und da bin ich der SP-GRÜ-Fraktion auch dankbar, dass wir die erste Interpellation der SP-GRÜ-Fraktion zu 51.16.36 «Unternehmenssteuerreform USR III: Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen» nach der Septembersession beantworten können. Der Grund ist einfach. Wir führen, wie Sie gehört haben, verschiedene Gespräche, und diese Woche ist die letzte Runde mit den Kirchen. Wir wollen einfach diese Gespräche abschliessen und dann in die Regierung gehen und kommunizieren. Ich glaube das ist fair und korrekt und darum sind wir auch der Meinung, dass wir die vorliegende Interpellation dann mit 51.16.36 im gleichen Zug beantworten können. Und das wird also im Felde der Fall sein, und in diesem Sinne ist das eine halb dringliche Interpellation und Sie werden bald Auskunft erhalten. Sie wollen diese Auskünfte auch mit Blick auf den Abstimmungskampf, nehme ich an. Sie werden alles korrekt und sauber bekommen.

Bezüglich der Vernehmlassung die dann folgt, gibt es innerhalb der Kantone zwei Lager, so kann man sagen, es gibt Kantone, die bereits jetzt eine Vernehmlassung auslösen, also vor dem Abstimmungstermin des Bundes. Wir haben uns entschieden, jetzt noch nicht eine Vernehmlassung auszulösen, sondern den Abstimmungstermin auf bundesebene abzuwarten um dann nochmals eine Lagebeurteilung zu machen und die Vernehmlassung zu starten. Das wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 der Fall sein, so fern der Bund, und das ist noch nicht ganz entschieden, die Abstimmung auf den Februar 2017 ansetzen wird. Dann wird die Regierung Mitte März die Vernehmlassungsvorlage auslösen, und Sie haben dann auch die Gelegenheit zu den verschiedenen Themen Stellung zu nehmen und nur wegen diesen formellen Gründen möchten wir Ihnen beliebt machen, jetzt nicht dieses Teilthema vorzuziehen, sondern das ganz ordentlich abzuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. September 2016
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Wir sind ehrlich gesagt nicht wirklich überrascht, dass die Regierung nicht einmal in Erwägung zieht, bei der Umsetzung der USR lll neben Massnahmen für Unternehmen auch Massnahmen für die grosse Mehrheit der Bevölkerung und insbesondere für Familien und den Mittelstand zu prüfen. Wir bedauern diesen eingeschränkte und unkritische Sichtweise auf den Steuerwettbewerb sehr und sind der Meinung, dass die Strategie der Regierung bei der kantonalen Umsetzung der USR lll absolut visionslos und kurzsichtig ist – das enttäuscht uns wirklich sehr. Standortattraktivität heisst nämlich nicht einfach tiefe Steuern für hiesige Unternehmen.

Die Regierung führt in ihrer Antwort aus, Wirtschaft und Gesellschaft seien nicht gegeneinander auszuspielen. Das tönt ja schön und gut, aber eine faire Abwägung der lnteressen findet überhaupt nicht statt. Mit keinem Wort erwähnt die Regierung in ihrer Antwort die Bevölkerung, welche seit Jahren unter den Sparrunden leidet und mit steigenden Kosten in wichtigen Bereichen wie beispielsweise den Krankenkassenprämien zu kämpfen hat. Bei dieser Betrachtung wird das Wohl der Schwachen und Benachteiligten und insbesondere auch der Mittelstandsfamilien in unserem Kanton vollkommen ausgeblendet.

Wir fordern eine ganzheitliche Betrachtung und wünschen uns bei der kantonalen Umsetzung der USR lll Kompensationsmassnahmen und Massnahmen zu Gunsten der ganzen Bevölkerung. Es kann nicht sein, dass einseitig nur die Unternehmen begünstigt werden. Deshalb wird es sie auch nicht überraschen, dass wir mit der Antwort alles andere als zufrieden sind. St. Gallen kann es einmal mehr – eben nicht.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016