Geschäft: Gesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Titel der Botschaft: Gesetz über die Religionsgemeinschaften)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.17.14
TitelGesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Titel der Botschaft: Gesetz über die Religionsgemeinschaften)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung9.6.2016
Abschluss1.1.2019
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Lehmann, Keller, Noger, Chandiramani zu Art. 6bis vom 23. April 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im November 2018
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2018
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Dezember 2017
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 11. Juni 2018
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 12. März 2018
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2018
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 12. März 2018
AntragKommissionsbestellung vom 19. Februar 2018
EinladungErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2018Antrag Lehmann-Rorschacherberg / Keller-Kaltbrunn / Noger-St.Gallen / Chandiramani-Rapperswil-Jona28Zustimmung73Ablehnung19
13.6.2018Schlussabstimmung103Zustimmung1Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bisher regelten drei unabhängige Gesetze den Status der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, namentlich dem katholischen und reformierten Konfessionsteil, Christkatholiken und das Judentum. Da die Verfassung des Kantons St.Gallen die Gleichbehandlung aller öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften fordert, ist diese Zusammenführung zu einem neuen Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften eine mögliche Lösung zur Erfüllung des Verfassungsauftrags. Die Zusammenführung dreier Gesetze zu einem erfolgt ohne weitere Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anzuerkennen und sichert damit den Status quo. Wir zeigen uns aber unzufrieden mit Teilen der Botschaft der Regierung, insbesondere unter Titel 3 werden die angeblichen Vorteile einer kantonalen Anerkennung hervorgehoben, obwohl diese nicht Teil des Antrags der Regierung war.

Die SVP-Fraktion lehnt die kantonale Anerkennung dezidiert ab. Ein friedliches Zusammenleben der Religionen muss auch ohne ein staatliches Gütesiegel funktionieren. Für die SVP-Fraktion ist klar, jede Religionsgemeinschaft, ob anerkannt oder nicht, hat sich bedingungslos an die Rechtsordnung der Eidgenossenschaft und unseres Kantons zu halten.

Mit grosser Verwunderung nehmen wird zudem den Antrag von Lehmann-Rorschacherberg / Keller-Kaltbrunn / Noger-St.Gallen / Chandiramani-Rapperswil-Jona zur Kenntnis. Wir werden unsere Ablehnung dazu später noch zum Ausdruck bringen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): lehnt Antrag grossmehrheitlich ab.

Der interreligiöse Dialog existiert bereits und unsere Fraktion schätzt ihn. Das ist nun eine dieser Voraussetzungen, wovon der freiheitliche säkulare Staat lebt, aber die er selbst nicht garantieren kann. Kann er denn Dialog nicht garantieren, dann kann er diesen auch nicht per Gesetz verordnen – das wäre reine Symbolik. Und wenn ein Gesetz dazu nicht taugt, dann ist nach Montesquieu auch keines zu erlassen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion hat keine Einwände gegen eine Zusammenarbeit und einen Dialog unter den Religionsgemeinschaften. Wir sind aber klar der Meinung, dass es keine gesetzliche Pflicht geben muss, hier den Dialog zu fördern. Wir haben natürlich auch Befürchtungen, dass dies dann auch mit Kostenfolgen begründet werden könnte, in dem vielleicht dann zusätzlich auch noch Stellenprozente für den Dialog bereitgestellt werden müssen.

Wir schreiben ja auch nicht vor, dass die Regierung arbeiten muss, sie arbeitet und erledigt ihre Aufgaben und ich habe immer wieder feststellen dürfen, dass die interreligiöse Zusammenarbeit funktioniert, und dass sich hier die Organisationen und Institutionen austauschen, deshalb ist der dieser Artikel mehr als für die Galerie.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das neue kantonale Gesetz über die Religionsgemeinschaften setzt im Wesentlichen einen Auftrag aus der im Jahr 2001 revidierten Kantonsverfassung um. Diese sieht vor, dass die vier öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften der katholische Konfessionsteil, die evangelisch-reformierte Kirche, die christkatholische Kirchgemeinde uns die jüdische Gemeinde gesetzlich gleich zu behandeln sind. Die meisten Anpassungen im neuen Gesetz haben in der Praxis kaum nennenswerte Auswirkungen, da es sich um Zusammenfassungen bestehender Erlasse zu diesen Religionsgemeinschaften handelt. Einzelne Bestimmungen zielen darauf ab, den vier öffentlich-rechtlichen anerkannten Religionsgemeinschaften eine grössere Autonomie in Bezug auf ihre internen Strukturen und Verfahrenswege einzuräumen. Dies ist in der revidierten Kantonsverfassung so vorgesehen und wird seitens der FDP-Fraktion begrüsst.

Die FDP-Fraktion lehnt namentlich die vorgesehene Schaffung einer kantonalen Anerkennung kleinerer Religionsgemeinschaften durch den Kantonsrat ab.

Der von der Regierung postulierte Anspruch, die institutionelle Einbindung insbesondere der Muslime und Buddhisten ins staatskirchenrechtliche System des Kantons St.Gallen, wird unserer Ansicht nach durch die kantonale Anerkennung nicht erreicht.

Bezeichnend scheint uns in diesem Zusammenhang die Erläuterung in der Botschaft zum Gesetzesentwurf, wonach eine kantonale Anerkennung kaum mehr als symbolischen Charakter habe und als Zeichen der Wertschätzung und Integration zu verstehen sei. Die unter die kantonale Anerkennung fallenden Religionsgemeinschaften würden weiterhin privatrechtlich organisiert bleiben. Sie hätten zur Erlangung des staatlichem Labels jedoch mehrere Bedingungen zu erfüllen. So würde den betroffenen Gruppen eine transparente Offenlegung der Vermögen sowie der Herkunft und Verwendung der Finanzmittel vorgeschrieben. Die Regierung sieht darin eine Berücksichtigung sicherheitspolitischer Anliegen zur Bekämpfung der Finanzierung extremistischer Gruppen. Unserer Ansicht nach steht diese Argumentation stattdessen im offenen Widerspruch zur oben postulierten Wertschätzung und Integration. Indem eine Gruppe moralisch dazu gedrängt wird, ihre finanziellen Angelegenheiten offenzulegen und damit allfällige Verdachtsmomente von sich abzuwehren, leistet der Gesetzesentwurf im konkreten Fall einer Umkehr der Beweislast Vorschub – das ist nicht akzeptabel.

Gar kein Verständnis bringt die FDP-Fraktion für die beiden weiteren explizit erwähnten Bedingungen auf, welche seitens der Regierung für eine kantonale Anerkennung kleiner Religionsgemeinschaften ins Spiel gebracht werden. Diese müssen die schweizerische Rechtsordnung beachten sowie die verfassungsmässigen Rechte ihre Mitglieder respektieren. In dem die Regierung eine staatliche Anerkennung an Forderungen knüpft, die in einer aufgeklärten auf liberalen Werten basierenden Gesellschaft eigentlich für selbstverständlich respektive für nicht verhandelbar angenommen werden dürfen, sendet sie irritierende Signale an die betroffenen Religionsgemeinschaften sowie die übrigen Bevölkerung aus.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bin sehr froh um diese wohlwollende Diskussion. Ich danke Ihnen sehr, dass wir dieses Thema hier in einem politischen Gremium zur Sprache bringen, und zwar ohne Gehässigkeit. Genau das wollten wir erreichen. Wir wollten Ihnen einfach bewusst machen, dass Religion und Staat eben doch miteinander zu tun haben, und dass sie sich aufeinander verlassen sollen müssen. Und deswegen die Vertrauensbasis unter Religionsgemeinschaften und Staat ist eine Voraussetzung für den Frieden in unserer Gesellschaft, für einen gesellschaftlichen Frieden, ein Miteinander.

Was diesen Antrag betrifft, danke ich für diesen Ansatz, die Regierung oder in der Kommission hätte man vielleicht selbst darauf kommen können und tatsächlich es ändert sich nichts. Es ist ein bisschen wie beim Kulturfördergesetz, da hat man auch die Praxis festgeschrieben, aber endlich hat man die Praxis festgeschrieben, dass wir nämlich alle auch wissen, wovon wir sprechen.

Sie wissen jetzt alle, wovon wir sprechen, Sie haben es nämlich gehört, dass wir uns mit den Religionsgemeinschaften regelmässig austauschen,und dass sie sich untereinander ebenfalls regelmässig austauschen – das erachte ich als wichtig. Seit Jahren sind wir in einem institutionalisierten Kontakt, wir haben die Konferenz, Staat und Religion, wir haben die St.Galler Erklärung, die «ida». Wir haben ganz konkret im Reformationsjahr zusammengearbeitet, die Kirchen, die Religionsgemeinschaften. Wir haben z.B. auch öffentlich von der Eröffnung der Ausstellung «Juden in der Schweiz» im Historisches und Völkerkundemuseum in der Schweiz erfahren. Der katholische Konfessionsteil arbeitet jetzt mit dem Kanton zusammen an einem wunderbaren Projekt für den Ausstellungsaal hier im Zeughauskeller. Also, wir arbeiten sehr viel zusammen. Und um die Angst der FDP-Fraktion etwas zu dämpfen, wir arbeiten schon lange mit diesen Stellenprozenten in diesem KIG (15.14.27??), welcher diese ganzen Religionsgemeinschaften in diesem Sinne betreut. Es würde sich also gar nichts ändern, aber es ist gut, dass wir jetzt immerhin darüber gesprochen haben und wir werden uns alle daran erinnern, dass wir darüber gesprochen haben, auch wenn wir es nicht ins Gesetz schreiben, und das zählt für mich eigentlich meh. Daher also von mir aus: Es wäre schön, wenn wir diesen interreligiösen Dialog reinschreiben würden, es ändert an der Qualität dieses interreligiösen Dialogs allerdings nichts – er ist gut.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.

Das was hier ins Gesetz geschrieben werden möchte, das geschieht ja bereits heute und daher ist das ein Unsinn. Es gibt bereits die interreligiöse Dialog- und Aktionswoche (ida) und daher sehen wir hier keinen Handlungsbedarf.

Vor allem «weitere Bestrebungen», und das ist ein Zitat aus diesem Antrag, riecht für mich nach Mehrausgaben und nur schon deshalb ist dieser Antrag abzulehnen.

Wir fordern deshalb, dass keine weitere Vermischung von Religion und Staat stattfindet.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission zum Geschäft 22.17.14 «Gesetz über die Religionsgemeinschaften» hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom zwölften März beraten. 14 der 15 Kommissionsmitglieder waren anwesend. Seitens der Regierung und Verwaltung nahmen folgende Personen teil:

  • Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern;

  • Davide Scruzzi, Generalsekretär, Departement des Innern;

  • Chompel Balok, Generalsekretär-Stv., Departement des Innern;

  • Irena Duszynski, Juristin, Rechtsdienst, Departement des Innern;

  • Matthias Renn, Geschäftsführerin Parlamentsdienste;

  • Gerda Göbel-Keller, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

Zudem nahmen zu Beginn der Sitzung folgende Gäste teil:

  • Martin Gehrer, Administrationsratspräsident des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen;

  • Martin Schmidt, Kirchenratspräsident der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons St.Gallen;

  • Dr. Roland Richter, ehemaliger Präsident der Jüdischen Gemeinde St.Gallen;

  • Daniel Konrad, Pfarrer der Christkatholischen Kirchgemeinde St.Gallen

Die Vertreter der vier Religionsgemeinschaften waren eingeladen, in der vorberatenden Kommission die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung für ihre jeweilige Religionsgemeinschaft darzulegen.

Martin Gehrer wies darauf hin, dass die Anerkennung für die rund 230'000 Mitglieder des katholischen Konfessionsteils eine grosse Bedeutung haben. Sie schaffe die Grundlage für eine demokratische Struktur in der katholischen Kirche und für die Steuererhebung. Ebenso sorge sie für die Erfüllung der gemischten Belange zwischen Kirche und Staat. Der katholische Konfessionsteil generiere rund 60 Mio. Franken Umsatz, wo von 20 Mio. Franken Einnahmen aus Kirchensteuern und 20 Mio. Franken aus dem Finanzausgleich stammen. Die wesentlichen Aufgaben seien die Folgenden:

  • Die Kirche in ihren Aufgaben zu unterstützen;

  • Finanzierung und Infrastruktur;

  • Führung der Sekundarschule «Flade»;

  • Unterstützung der Diakonie und des sozialen Bereichs sowie

  • Führung der Stiftsbibliothek.

Martin Schmidt informierte die vorberatende Kommission, dass die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton St.Gallen und 110'000 Mitglieder habe, was ungefähr 22 Prozent der Bevölkerung ausmache. Zusammen mit den Katholiken seien das rund 70 Prozent der Bevölkerung, was die grosse Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung auch für die evangelisch-reformierte Kirche zeige. Für die evangelisch-reformierte Kirche sei die Ökumene sehr wichtig, beispielsweise in der Diakonie, des Religionsunterrichts, des kirchlichen Sozialdienstes an den Gewerbeschulen sowie der Gefängnis- und Spitalseelsorge. Die Finanzierung werde über die ordentlichen und persönlichen Steuerung und den Finanzausgleich sichergestellt.

Roland Richter erklärte, dass die jüdische Gemeinde die Wahrung und Förderung jüdischer Interessen, insbesondere in den Bereichen Religion, Erziehung, Sozialwesen und Kultur bezweckt. Die Einnahmen der Gemeinde bestünden aus Steuern, Beiträgen und Gebühren, Einkünften und Erträgen aus Fonds und Stiftungen sowie Grabgebühren auswärtiger Juden. Eine Sorge der jüdischen Gemeinde sei die erhöhte potentielle Bedrohung durch Anschläge. Das Sicherheitskonzept beruhe auf einem privaten Sicherheitsdienst in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Daniel Konrad von der christkatholische Gemeinden, die im Unterschied zu den Katholiken die Unfehlbarkeit des Papstes nicht anerkennt und sich für eine wissenschaftliche Theorie einsetzt, war als vertretbar, sei noch rund 200 Mitglieder zählenden Gemeinschaft anwesend. Diese finanziert sich ebenfalls über die Kirchensteuer sowie mit freiwilligen Beiträgen. Auch sie nimmt Teil an den ökumenischen Aktivitäten in St.Gallen.

Nun zum Inhalt der Vorlage: Im Kanton St.Gallen sind die vier vorher erwähnten Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich bereits seit längerem anerkannt. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einem Gesetz über die Religionsgemeinschaften wird ein Auftrag aus der Kantonsverfassung erfüllen, wonach diese vier Religionsgemeinschaften gesetzlich gleich zu behandeln sind. Das bedingt die folgenden bestehenden Erlasse in einem Gesetz zusammen zu fassen. Das Gesetz über die Besorgung der Angelegenheiten des katholischen und des evangelischen Konfessionsteils, den Grossratsbeschluss über die israelitische Gemeinde St.Gallen und den Kantonsratsbeschluss über die christkatholische Kirchgemeinde St.Gallen. Inhaltlich ergeben sich daraus im neuen Gesetz keine wesentliche Änderungen. Insgesamt wird im Sinn der Verfassung den Religionsgemeinschaften eine verstärkte interne Autonomie zugestanden. Die wichtigsten Punkte des bestehenden Verhältnisses zwischen dem Kanton und den öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften werden im neuen Gesetz beibehalten, denn das Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen ist erfolgreich und breit akzeptiert. Das hat dazu beigetragen, konfessionelle Konfliktfelder zu entschärfen sowie demokratische und rechtsstaatliche Strukturen innerhalb der Kirchen zu festigen. Mit dem neuen Gesetz werden Anpassungen ihn elf anderen Gesetzen notwendig, dabei handelt es sich grösstenteils um rein formelle Änderungen.

Die Regierung beabsichtigte ursprünglich aufgrund der migrationsbedingt zunehmenden Zahl von Angehörigen andere Religionsgemeinschaften, diesen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer kantonalen so genannten kleinen Anerkennung einzuräumen. Aufgrund der ablehnenden Vernehmlassungsergebnisse, hauptsächlich seitens der politischen Parteien, verzichtete die Regierung jedoch auf die Ausarbeitung einer Vorlage zur kantonalen Anerkennung. Einzelne Mitglieder der vorberatenden Kommission äusserten ihr Erstaunen darüber, dass die Botschaft trotzdem eine ausführliche Abhandlung über die Möglichkeit zur kantonalen Anerkennung enthält.

Ein Antrag zu Abschnitt 3 der Botschaft mit dem Titel «Beziehung zu privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften» nicht zu beraten, da er nicht Gegenstand der Gesetzesvorlage sei, wurde von der vorberatenden Kommission mit 10:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit abgelehnt.

Diskutiert wurde ausserdem ein Anliegen des katholischen Konfessionsteils, dass Bistum und seine Pfarreien sind keine staatlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Das führt zum Teil dazu, dass es bei Rechtsgeschäften mit den Grundbuchämtern Komplikationen geben kann. Eine Lösung dafür wäre eine entsprechende Anerkennung des Bistums, was jedoch gemäss den Abklärungen des Departementes des Innern problematisch wäre. Ein Antrag dazu wurde nicht gestellt.

Bei der Beratung von Titel und Ingress wurde aus der Mitte der Kommission der Antrag gestellt, den Erlasstitel von «Gesetz über die Religionsgemeinschaften» zu ändern in «Gesetz über die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften», mit der Begründung, dass es in diesem Gesetz nicht um Religionsgemeinschaften im allgemeinen gehe, sondern spezifisch um diejenigen, die öffentlich-rechtlich anerkannt sind. Diesem Antrag wurde mit 12:1 Stimme bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zugestimmt.

In der Gesamtabstimmung beschloss die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit Ihnen eintreten auf die Vorlage zu beantragen. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen zudem auch den Antrag auf dem gelben Blatt gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Art. 6bis (Interreligiöser Dialog). beantragt im Namen von Lehmann-Rorschacherberg / Keller-Kaltbrunn / Noger-St.Gallen / Chandiramani-Rapperswil-Jona einen neuen Art. 6bis mit folgendem Wortlaut: «Der Kanton fördert den interreligiösen Dialog unter den als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannten und weiteren Religionsgemeinschaften sowie weitere Bestrebungen, die dem Religionsfrieden dienen.» und folgendem Artikeltitel: «Interreligiöser Dialog».

Ich spreche im Namen der Ethikgruppe bzw. einer Kerngruppe daraus. Wir haben das Religionsgesetz unter uns auch angesehen. Das vorliegende Religionsgesetz das tut wirklich niemandem weh. Es ist sehr gut, was die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionen anbelangt. Man kann Ihnen da nur zustimmen, aber aus unserer Sicht erlaubt es auch keine Gestaltung des staatlichem Umgangs mit privatrechtlichen Religionen. In diesem Sinn ist es aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig, denn die religiöse Landschaft in der Schweiz verändert sich sehr dynamisch. Von meinem Beruf her habe ich da vielleicht ein bisschen mehr Zugang zur Thematik als andere Mitglieder unseres Rats. Denn seit einigen Jahrzehnten und vermehrt in letzter Zeit entstehen neue christliche Migrationskirchen und andere Religionsgemeinschaften die privatrechtlich organisiert sind. Man kann sie nicht einfach übergehen, vor allem diejenigen, die schon eine gewisse Grösse erreicht haben, denn einige von Ihnen sind schon recht gut integriert bzw. sie suchen noch mehr Integration. Sie möchten auch im positiven Sinn an unserer Gesellschaft mitwirken und teilhaben. Ein Teil ihrer Mitglieder gehört schon zur zweiten oder dritten Generation von Migranten, dazu kommen vereinzelte Übertritte von Schweizerinnen und Schweizern.

Diese neuen Religionsgemeinschaften wünschen, das ihre Anwesenheit im positiven Sinn wahrgenommen wird und sie haben auch Grund dazu, wenigstens die meisten davon. Sie möchten nicht nur geduldet werden, sondern wirklich dazugehören.

Daneben existieren natürlich schon länger verschiedene Freikirchen. Auch da denke ich, sollte sich der Staat einen gewissen Umgang mit ihnen über liegen. Zumindest sollten sie ihn Überlegungen einbezogen werden. Die religiöse Landschaft in der Schweiz, erlebt wirklich grosse Veränderungen. Es ist eine Dynamik und eine Vielfalt sichtbar. Die Säkularisierung, die bereits schon angesprochen wurde, ist ja nur eines von vielen Phänomenen.

Kürzlich hatte ich Gelegenheit, einen Vortrag über das aussereuropäische Christentum zu hören. Seit einigen Jahrzehnten ist das Christentum, die am stärksten wachsende Religion, vor allem in Subsahara-Afrika, stärker als der Islam und weltweit ist eine Dynamik in Gang, die sich dann über Migrationskirchen auch auf die Schweiz auswirkt. Ich erkundigte mich einfach so aus Neugierde beim Referenten, der sich auch mit den Migrationskirchen in der Schweiz beschäftigt, ob denn diese Kirchen überhaupt ein Interesse an einer Anerkennung oder so hätten, und das hat er mir dann bestätigt, wobei eine Anerkennung natürlich nur Sinn macht bei einer gewissen Stabilität und Grösse der antragstellenden Kirche. Allerdings hat er mir dann auch noch ausgeführt, wissen sie nicht so recht, wie sie einen Antrag stellen könnten und wie das Prozedere ablaufen würde, aber sie sind wirklich interessiert an mehr Zusammenarbeit.

Vielleicht kann ich ihn auch ein paar Zahlen präsentieren: Über 50 Prozent der in die Schweiz eingewanderten Menschen gehören einer christlichen Kirche an, sicher ein guter Teil natürlich zu den anerkannten Landeskirchen, aber zum Teil sind sie auch in Migrationskirchen organisiert. Gemäss Bundesamt für Statistik gehören 2,3 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz einer orientalischen- oder orthodoxen Kirche an, insbesondere die orientalischen Kirchen sind noch älter als unsere Kirchen hier in Europa.

Bei 2,3 Prozent handelt es sich doch um eine beträchtliche Anzahl, ungefähr ein Zehntel der Reformierten, das kann man nicht einfach mehr nur als compte oder conti déni... (14.54.20??) bezeichnen. Und sie gehörten wohl zu den ersten die stärker wahrgenommen werden möchten.

Auch bei den Universitäten ist einiges im Gang. Da werden Lehrstühle eingerichtet mit zum Teil jungen muslimischen Dozenten und Dozentinnen, die einen modernen aufgeklärten Islam lehren analog der modernen christlichen Theologie. Oder es entstehen Weiterbildungszertifikate, z.B. an der Uni Basel «Interkulturelle Theologie- und Migration» oder eine Weiterbildung in Bern zum Thema «Seelsorge», die offen steht für alle Religionen, das ist auch relativ neu, wobei die Absolvierenden vor dem Kurs genau überprüft werden, denn in der modernen Form der Seelsorge, wie man sie auch kirchlicherseits versteht, kann man Fundamentalismus noch missionarischen Eifer brauchen. Solche Leute werden schon gar nicht zugelassen. Soweit ich gehört habe, nehmen dort neben Christen auch Muslime und Hindus teil. Hindus wie auch die Muslime gehören übrigens auch zu den Unterzeichnern das St.Galler Erklärung für das Zusammenleben der Religionen und den interreligiösen Dialog. Einige Kantone entwickeln nun verschiedene Ansätze des Umgangs mit diesen Religionsgemeinschaften. Es wird sich mit der Zeit zeigen, was sich bewährt und ich denke da gibt es wirklich verschiedene Ansätze, die brauchbar sind. Die Regierung des Kantons St.Gallen hatte ursprünglich wirklich ganz mutig eine kleine Anerkennung von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften ins Gesetz aufgenommen. Klar wahrscheinlich wäre die Vorlage nicht ganz unproblematisch gewesen. Man hätte vielleicht das eine oder andere noch ändern müssen. Aber es wäre eine von vielen Möglichkeiten für den Umgang mit nicht öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften gewesen. Eine Anerkennung wäre für die betreffenden Religionsgemeinschaften ein klares Zeichen, hier wirklich angekommen zu sein, um dazu zu gehören. Unterschätzen Sie Symbole nicht, manchmal sind sie sehr wichtig. Durch das Verfahren einer Anerkennung wäre man mit ihnen ins Gespräch gekommen und es ist so oder so, egal wie man das macht, äusserst wichtig mit diesen Religionsgemeinschaften zu sprechen und nicht über sie, wie das manchmal geschieht, denn auf diese Weise lassen sich Probleme schneller erkennen, sei es dass die betreffende Religionsgemeinschaft problematisch ist oder problematische Ansichten hat, sei es aber auch, dass die besondere Wünsche haben, die berechtigt sind. Und wenn eine Religionsgemeinschaft das Gespräch verweigert, dann weiss man auch woran man ist. Und da können auch die einen oder anderen Freikirchen gewisse Probleme machen, aber nicht alle. Nun, die Vernehmlassungsantworten vielen im grossen Ganzen negativ aus, so dass die Regierung in diesem Punkt zurück krebste. Diese kleine Anerkennung ist jetzt vom Tisch.

Wir Antragstellende wollen aber das Religionsgesetz nicht so stehen lassen, deshalb schlagen wir vor, einen Artikel zum interreligiösen Dialog ins Gesetz aufzunehmen. Der Kanton fördert ja schon lange den interreligiösen Dialog, da geschieht im Grunde genommen nichts Neues. Eine Frucht davon ist die erwähnte St.Galler Erklärung. Doch bis jetzt war das noch nicht im Gesetz verankert. Der interreligiösen Dialog bringt das nötige Gespräch der Religionsgemeinschaften miteinander und auch mit der Politik bzw. mit dem Kanton. Die Runde der Teilnehmenden kann je nach Situation auch stets erweitert werden. Wer teilnimmt daran, der zeigt sich dadurch Dialogfähigkeit und offen. Genau das brauchen wir heute: Dialogfähigkeit und Offenheit. Wir müssen aus staatlicher Sicht einen Umgang mit Religionen finden und das bietet das vorliegende Religionsgesetz so nicht. Ich finde, das ist eine verpasste Chance. Der Staat ist für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich, dazu gehört auch der Religionsfrieden. Mit Ausgrenzung und mit Druck ist nichts zu erreichen, nur das gemeinsame Gespräch bringt es.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem heutigen vorliegenden Gesetzesentwurf, das haben wir gehört, erfüllen wir endlich einen Auftrag aus der Verfassung.

Der geschichtliche Exkurs von Schöbi-Altstätten führt uns immerhin dazu, dass wir diese Vorlage bei Kaiserwetter beraten, soviel haben wir von Kaisern heute gehört. Das St.Galler System mit den vier in der Verfassung anerkannten Religionsgemeinschaften ist ein zukunftsträchtiges gutes System. Die Regierung will dieses bestehende Verhältnis mit der jüdischen Gemeinschaft, den Christkatholiken, den Reformierten und den Katholiken weiterführen. Das ist der grundsätzliche Inhalt des neuen Gesetzes über die Religionsgemeinschaften, über das wir heute beraten.

Sie wissen es, die Regierung wollte dieses bestehende System auch noch weiter entwickeln. Langsam die eine oder andere weitere privatrechtlich organisiert der Religionsgemeinschaft mit einem neuen Instrument der kantonalen Anerkennung zumindest symbolisch gesetzlich anerkennen. Aber die politischen Parteien äusserten sich in der Vernehmlassung grösstenteils kritisch dazu. Die Regierung hat diese Rückmeldungen aufmerksam berücksichtigt und darum stellt sie dem Kantonsrat keinen Antrag auf die Einführung der kantonalen Anerkennung für kleine Religionsgemeinschaften. Nun, es gibt zwei Aufträge aus der neuen Kantonsverfassung, die wir mit dem Gesetz erfüllen müssen. Im Grundsatz dürfen keine Unterschiede bestehenden im Verhältnis zum Staat, Katholiken und Reformierte, ihr Verhältnis zum Kanton und Konfessionsteil müssen geregelt sein. Die jüdische Gemeinde und die Christkatholiken sollten ihre Erlasse jetzt in gleicher Form im Gesetz wieder finden.

Ein weiterer Punkt aus der Verfassung ist im Art. 110 unter dem Stichwort «Autonomie» ebenfalls ganz schlicht formuliert: «Die Religionsgemeinschaften sind autonom.» Was heisst das? Das können Sie in der Botschaft nochmals nachlesen. Grundsätzlich gilt, dass die Verfassung den als öffentlich-rechtlichen Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften eine deutlich weitergehende Autonomie einräumt, als es das vorhergehende Recht hat. Nach der heute geltenden Kantonsverfassung können die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften etwa den Umfang der politischen Rechte, das Verfahren ihrer Ausübung, aber auch die Organisation der Leitungs- und Verwaltungsorgane weitestgehend selbständig ordnen. Sie können aufgrund ihrer Autonomie eigenständig Recht setzen und anwenden.

Wir haben alle Artikel diese Erlasse nach dem Kriterium der Gleichberechtigung der anerkannten Religionsgemeinschaften und der Autonomiegebote geprüft und alles in allem resultiert daraus der Entwurf für ein Gesetz über die Religionsgemeinschaften. Man kann uns also nicht vorwerfen, wir würden jetzt noch ein Gesetz schaffen. Vielmehr sollen drei Erlasse gestrichen werden und durch ein neues modernes Gesetz abgelöst werden.

Explizit stark haben auch die Religionsgemeinschaften mit uns zusammen gearbeitet. Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört, Sie konnten sich sogar in der Kommissionssitzung persönlich dazu äussern. Alles in allem: Es ist eine wichtige Vorlage, die letzte Pendenz aus dem Erlass der neuen Kantonsverfassung, aber Sie haben es sicherlich gemerkt, in der Alltagspraxis ändert sich mit diesem neuen Gesetz wenig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wenn in der Vernehmlassung durchaus achtenswerte Überlegungen zu kantonalen Anerkennungen von weiteren Religionsgemeinschaften eingegangen sind, sieht die CVP-GLP-Fraktion hier keinen Handlungsbedarf. Die Gesetzesvorlage geht genug weit und erfüllt ihren Zweck. Nach Auffassung der CVP-GLP-Fraktion gibt es keine Veranlassung, eine kleine kantonale oder sonstige öffentliche Anerkennung weiterer allenfalls schon privat organisierter Religionsgemeinschaften zu schaffen. Es käme im Ergebnis einem Oktalsystem (14.29.14??) gleich, der unserer Rechtsordnung fremd ist. Dies aus mehreren Gründen:

  1. Verfassung und Gesetzgebung des Kantons St.Gallen sind grundsätzlich religionsfreundlich ausgestaltet und das ist gut so. So bestehen die religiösen Organisationsformen je gemäss ihrem Selbstverständnis. Der Staat gibt Raum, indem Religionen sich bewegen können und auch öffentliche Gestaltungsfreiheit haben. Respekt und Wertschätzung sind damit im Grundsatz bereits erfüllt.

  2. Die Verfassung sieht vier Körperschaften als öffentlich-rechtlich anerkannt vor. Diese Anerkennung zeitigt Rechtsfolgen. Damit wird ein Bereich, nämlich der staatskirchenrechtliche, angestossen, zumindest in den Bereichen Aufsichtsfunktionen, innere Demokratie und finanzielle Transparenz. Umgekehrt muss die Regierung zugestehen, dass es schwierig wäre, erstens den Kreis der für eine kantonale Anerkennung in Frage kommenden Kreise zu bestimmen, und zweitens die hohen Anforderungen an einen Organisationsgrad der religiösen Gemeinschaft zu erfüllen. Damit bleibt es bei reiner Symbolik, dazu brauchen und dazu machen wir aber keine Gesetze, denn es gilt nach Charles-Louis de Montesquieu: «Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig ein Gesetz nicht zu erlassen».

  3. Damit ist nicht nur der Eindruck sondern auch der Nachweis erstellt, dass die Absicht der Regierung der Vorlage reine Wohlfühlrhetorik ist – das gibt die Regierung ja selbst zu. Sie findet offenbar derzeit nicht einmal religiöse Gruppen, die den Anforderungen an die kantonale Anerkennung, geschweige denn eine öffentlich-rechtliche Anerkennung genügen würden, das wäre Zwängerei. Die Regierung kommt mir dabei vor, wie wenn sie den Hund zum Jagen tragen müsste. Den Notausgang hat die Regierung in corpore nun klugerweise gewählt, indem keine Rechtssetzung in diesem Bereich stattfinden soll.

  4. Das führt uns nun zur Grundaktion zurück: Der Staat gibt Raum für die Religionen, er gibt sie aber selber nicht vor, er lebt aber wieder doch davon, dass die Religion da ist und öffentlich Gestaltungskraft hat. Das bezieht sich zumindest auf die zwei grossen Landeskirchen in ihrer jahrhundertealten Tradition. Der Staat Kanton St.Gallen, wie wir ihn Kennen, besteht seit etwas mehr als zwei Jahrhunderten. Was Kirche ist, ob es nur eine oder mehrere Kirchen geben kann, ist eine religiöse oder kirchenrechtliche Frage. Jedenfalls steht fest, dass die christliche Kirche im 4. Jahrhundert nach Christus im Jahre 313 mit dem Toleranzedikt zu erst staatlich geduldet, dann dem Kaiseredikt 380 Staatsreligion wurde. Die Etzösen (14.31.54??) waren im Begriff, nach zuerst weltlichen rein staatlichen Verwaltungsbezirken im spätantiken römischen Kaiserreich. Mit der Reformation wurde dann das Wesen der Kirche zum Teil differenziert betrachtet. Die kirchlichen Angelegenheiten kamen einfach unter die Aufsicht des Staates, das heisst der Staat St.Gallen hat das Kirchenregiment an sich gezogen und die kirchlichen Aufgaben besorgt, die Kirche war, demgegenüber dem Kanton als Körperschaft schon vorbestehend. So kam es auch im Kanton St.Gallen zur Bildung des katholischen und des evangelischen Konfessionsteils, gebildet analog dem grossen und damals kleinen Rat, also heute Kantonsrat und Regierung, einfach aus den betreffenden Mitgliedern der entsprechenden Konfession, so wie übrigens auch die Glarner Landsgemeinde konfessionell getrennt getagt hat.

Das Fazit bleibt: Die Religion und deren Organisationen, ja Körperschaften, sind schon vor dem Kanton in ihrer heutigen Form da gewesen und werden wohl den Kanton auch noch überleben, weil sie der menschlichen Natur entsprechen. Technisch gesprochen «Naturrecht über positives Recht», womit wir wieder zurück sind, dass der Staat Raum gibt für die Religionen, er gibt sie aber selbst nicht vor. Er lebt aber wieder davon, dass die Religion da ist und öffentlich Gestaltungskraft hat. Ich habe es wiederholt, denn es ist ein Zitat vom Jahr 2004 von Josef Ratzinger, der im vom Jahr 2005 bis 2013 eine prominente religiöse kirchenrechtliche und völkerrechtliche Rolle mit Alleinstellungsmerkmal ausgeübt hat. Bekräftigen kann ich diese Auffassung aber auch nur mit einem völlig unverdächtigen secularen Autor, den deutschen Rechtsphilosophen und Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde. Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das trifft elementar auf die Religion und auf die Kirche zu.

Wenn wir nun bei dieser Gesetzesvorlage die jetzige gesellschaftliche und religiöse Situation betrachten, gibt es logisch stringent nur einen Schluss: Es besteht kein Handlungsbedarf für rein kantonale Anerkennung. Im Übrigen halten wir die vorgeschlagenen einzelnen Gesetzesänderungen technischer Natur zweckmässig, weshalb auf die Vorlage einzutreten ist.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Der Antrag ist gutzuheissen.

Fragen zu religiösen Themen, Fragen zum Verhältnis zwischen Religion und Staat, gehören mit Sicherheit zu den wichtigen Fragen, über die ein Parlament sprechen kann. In der Vernehmlassung hatte die Regierung eine kantonale Anerkennung von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften skizziert, die durch den Kantonsrat nach klar definierten Kriterien hätte verliehen werden können. Diese Kriterien wären unter anderem: die Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, die Wahrung des Religionsfriedens, die Respektierung der verfassungsmässigen Rechte der Angehörigen der Religionsgemeinschaft, insbesondere die Glaubens und Gewissensfreiheit gewesen. Während die bereits heute anerkannten Religionsgemeinschaften eine solche Anerkennung positiv beurteilten, fiel die Idee in der Vernehmlassung so klar durch, dass die Regierung den entsprechenden Gesetzesartikel fallen liess und gar nicht in den Entwurf aufnahm. Dies ist mit Blick auf die weitere Entwicklung unserer gesellschaftlichen Realitäten fragwürdig. In meiner Ortsbürgergemeinde St.Gallen sind heute bei einem Total von 10'070 Personen, die in der Stadt wohnhaft sind, nach offizieller Zählung 4'908 Personen, also nur ganz knapp weniger als die Hälfte, nicht in einer der vier anerkannten Religionsgemeinschaften erfasst – das ist die Realität. Es spricht viel für die Annahme, dass die 4 anerkannten Religionsgemeinschaften prozentual in der Zukunft an Grösse verlieren werden. Das neue Gesetz wird damit potenziell zu einem Gesetz, das eine Minderheit der Bevölkerung erfasst oder prägnanter formuliert: Es ist ein Gesetz, das die Vergangenheit ordnet, das Heutige festhält aber die Perspektiven in die Zukunft nicht eröffnet. Eine mutigere Lösung hätte meines Erachtens trotz negative Vernehmlassungsantwort der Parteien zumindest gewagt werden können.

In den letzten Tagen und Wochen habe ich mit verschiedensten Personen zum Thema gesprochen. Ich habe eine sehr offene Haltung in diesem Thema erlebt und ein ziemliches Unverständnis gegenüber der nicht stattfindenden Entwicklung im Thema Anerkennung von Religionsgemeinschaften bzw. interreligiösem Dialog mit dem Staat.

Natürlich sind wir realistisch, ganz offensichtlich ist aber der Moment für die Öffnung auf bisher nicht anerkannte Religionsgemeinschaften noch nicht gegeben. Vielleicht wird man einmal schreiben 2018 Stand der Kanton St.Gallen an einem Scheideweg. Vielleicht werden in der Zukunft Forderungen Auftrieb erhalten, diese Zusammenarbeit durch eine umfassende Trennung von Kirche bzw. Religionsgemeinschaft und Staat egalisierend abzulösen. Das ist zwar jetzt auch nicht der Fall. könnte aber als diametral andere Alternative dannzumal als radikale Form der Gleichbehandlung eingebracht werden. Kantonsrat Gähwiler-Buchs der SP-GRÜ-Fraktion hat dazu Ausführungen gemacht.

Es ist bedauerlich, dass die sachlichen Überlegungen in diesem Thema im Bereich der Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften auch aus parteipolitischen Überlegungen kein Gehör finden. Die Mitglieder der Ethikgruppe des Kantonsrats, die als Unterzeichner fungieren, möchten dem Rat dennoch empfehlen in einem Art. 6bis den interreligiösen Dialog nicht und den vier anerkannten Religionsgemeinschaften sondern auch weiteren Religionsgemeinschaften zu fördern.

Es wurde gesagt, natürlich können Kanton und Religionsgemeinschaften das auch ohne gesetzliche Abstützung selbst machen. Eine gesetzliche Grundlage gibt diesem Anliegen aber deutlich Gewicht und stellt das bisher vermisste Signal des Staates an die Religionsgemeinschaften dar, dass alle als Dialogpartner willkommen sind.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es gibt es einige Gründe, die unserer Meinung dafür sprechen, dieses Gesetz so zu übernehmen: Dieses Gesetz ist ein Vollzug eines Auftrages aus der Verfassung. Die Kantonsverfassung ist bereits einige Jahre in Kraft. Ein eigentliches Gesetz über die Religionsgemeinschaften, welches dieser veränderten Verfassung Rechnung trägt, gibt es bis jetzt allerdings noch nicht. So gesehen ist dieser Vorschlag der Regierung, der von der vorberatenden Kommission im grossen und ganzen übernommen worden ist, eine zwingende und längst fällige Anpassung.

Es kommt hinzu, dass die Rolle der anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton mit diesem Gesetz praktisch nicht verändert würde, weshalb sich eine Grundsatzdiskussion weitestgehend erübrigt. Obwohl die Änderungen also zu einem Grossteil formaler Natur sind und sich deshalb die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Anpassung überhaupt stellt, werden sie von unserer Fraktion nicht bestritten. Einerseits aufgrund des Verfassungsauftrags und anderseits, weil mit diesem neuen Gesetz der bisherige Zustand neu geordnet wird. Die Verordnungen zu den Religionsgemeinschaften würden in ein separates Gesetz überführt. Hinzu treten einige zu rechtfertigende Anpassungen, so kann beispielsweise auch jemand, der nicht im Kanton St.Gallen wohnhaft ist der christkatholischen Kirche St.Gallen angehören sofern der Heimatkanton dies zulässt. Dies ergibt Sinn, ist doch die Ostschweiz nur mit der christkatholische Kirche im Kanton St.Gallen und in Zürich vertreten, Vergleichbares gilt auch für Bürger jüdischen Glaubens. In der Botschaft der Regierung nehmen des weiteren die Überlegungen zu einer kantonalen Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften viel Raum ein. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung jedoch zurückgezogen. Ein Rückzug, den die SP-GRÜ-Fraktion begrüsst. Diese so genannte «kleine Anerkennung» wäre ein symbolischer Akt den Glaubensgemeinschaften, die bestimmte Bedingungen erfüllen, diese Anerkennung auch von Seite des Kantons zu signalisieren und so eine gewisse Wertschätzung gegenüber der Gemeinschaft auszudrücken. An und für sich eine gut gemeinte Sache, doch über die Bedingungen dieser Anerkennung müsste noch diskutiert werden. Ob der Kantonsrat eine geeignete Institution ist, solche Würden und Anerkennung zu verleihen oder vorzuenthalten, darüber liesse sich streiten, doch dazu kommt es, um beim mehr oder weniger beim Thema zu bleiben, Gott sei dank vorerst noch nicht.

Eine unserer Ansicht nach wichtige Frage wird in diesem Religionsgesetz ebenfalls nicht thematisiert und böte noch viel mehr Diskussionsstoff. Der sozialdemokratischen Partei stellt sich nämlich die ganz grundsätzliche Frage, inwiefern das heutige System überhaupt noch zeitgemäss ist. Die Mitgliederzahlen der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften gehen immer weiter zurück. Die Bevölkerung wendet sich von den traditionellen Kirchen ab.

Trotzdem gibt es noch Religionsgemeinschaften, die gegenüber anderen Vereinigungen riesige Vorteile geniessen, die gleichen oder ähnliche Vorteile wie vor 200 Jahren bei der Gründung des Kantons. Dies, obwohl die Trennung von Kirche und Staat eine der grössten, liberalen und fortschrittlichen Errungenschaften moderner westlicher Staaten ist. Ein staatspolitischer Grundsatz, den man unseres Erachtens auch in Zukunft verfolgen und stärken sollte. Dieses Gesetz erlaubt eine minimale weitere Entflechtung der kirchlichen und staatlichen Institutionen und ist deshalb zu begrüssen. Eine vollständige Trennung von Kirche und Staat wäre ein zeitgemässeres Modell. Darüber müsste diskutiert werden, aber diese Debatte ist weder hier noch heute angebracht, sie würde den Rahmen sprengen und wäre auch an der falschen Stelle, denn um die Trennung von Kirche und Staat geht es in dieser Vorlage nicht. Die Vorlage, über die heute diskutiert wird, führt einen Verfassungsauftrag aus und führt verschiedene Verordnungen in einem einzigen Religionsgesetz zusammen und das ist eine gute Sache.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ich frage Regierungsrat Klöti an, wenn er das positiv anschaut, ist das im Namen der Regierung oder handelt es sich hier um eine persönliche Erklärung ausserhalb ihrer Funktion?

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Ich meine, ich stelle eigentlich klare Fragen. Ich habe nicht über das Wohlgefühl nachgefragt, sondern ob Sie im Namen der Regierung sprechen oder ob das Ihre persönliche Meinung ist?

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ich wiederhole es ganz deutlich, wenn ich hier vorne spreche, dann spreche ich im Namen der Regierung und die Regierung hat diese Diskussion so geführt und nicht anders.

Es ist keine persönliche Stellungnahme. Es ist die Stellungnahme des Vertreters der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Ich muss Ihnen sagen, die Regierung hätte die Botschaft nicht so wie sie rausgegangen ist, rausgelassen, wenn sie diese Diskussion nicht als nützlich empfände. Und deswegen ist die Regierung froh um die gehabte Diskussion und die gut geführte Diskussion, auch wenn es keinen Gesetzesartikel dazu gibt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde kein derartiger Antrag gestellt zur Einführung einer kantonalen bzw. kleinen Anerkennung.

Die Frage des interreligiösen Dialogs wurde in der vorberatenden Kommission nicht vertieft diskutiert. Es wurde auch kein Antrag dazu gestellt. 

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

dem Antrag ist zuzustimmen.

Es wurde schon sehr viel gesagt und eigentlich wahrscheinlich die Antwort schon klar und trotzdem möchte ich Sie jetzt hier noch auf etwas hinweisen: Ich bin ja auch Co-Präsidentin der Ethikgruppe, mit Keller-Kaltbrunn zusammen, und in unseren Statuten steht, dass wir Geschäfte im Kantonsrat auf ihre ethische Sichtweise prüfen. Wir haben 30 Mitglieder aus diesem Rat und wir haben genau dieses Geschäft auch auf die ethische Sichtweise diskutiert und haben erkannt, dass hier die Politik und die Interessen der Religionsgemeinschaften völlig auseinanderklaffen. Also die Parteien äusserten sich alle eher negativ, aber die Religionsgemeinschaften, diese kleinen Gruppierungen, die haben das sehr befürwortet und hätten das sehr gewünscht. Jetzt frage ich mich, warum hat eigentlich die Politik so Angst vor einer solchen kleinen Anerkennung. Ich denke, es hat damit zu tun, dass wir diese verschiedenen Religionsgemeinschaften gar nicht so gut kennen, und alles was wir nicht kennen macht uns Angst und macht uns unsicher. Ja, wenn wir es nämlich kennen, dann ist es plötzlich viel einfacher, solche Sachen zu entscheiden.

Ich war z.B. eingeladen in die Evangelisch-methodistische Kirche in St.Gallen, ihr gehören viele Koreaner an. Wer von Ihnen waren auch schon dort, stehen Sie bitte einmal auf. Ok, ich sehe niemanden, was ich vermutet habe. Ich kenne diese Gruppierung, weil ich den Prediger dort kenne, der Sänger im Theater ist und er macht das ehrenamtlich. Wir hatten eine wunderschöne Weihnachtsfeier, wir hatten Krippenspiel, es gab einen Jugendchor, der gesungen hat, und wir waren anschliessend zu einem feinen Essen eingeladen. Die leisten sehr wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Und ich hätte es dieser kleinen Gemeinschaft gegönnt, wenn wir ihr eine solche kleine Anerkennung gegeben hätten. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung. Aber ich sehe, wir haben keine Chancen, auch wenn sie alle diese Auflagen erfüllen würden, die sie dann müssten.

Deshalb möchte ich Ihnen einfach sagen, wir finden es äusserst wichtig, doch ein symbolisches Zeichen zu geben, und das können wir mit diesem Antrag. Uns kostet er nichts, keinen Franken. Endlich mal etwas gratis, ohne Kosten. Damit können wir diesen Gemeinschaften etwas geben, nämlich die Erklärung, dass wir bereit sind, weiterhin mit ihnen den Dialog zu führen. Das ist für sie wichtigen, es ist eine Wertschätzung und es ist eine ethische Grundhaltung.

Stimmen wir doch für diesen Antrag. Setzen wir uns ein für diesen Dialog, auch wenn dieser jetzt stattfindet, es ist nicht gesagt, dass das immer so sein wird. Aber wenn wir ihn festlegen, wird das nach Möglichkeit für immer so bleiben. Deshalb finden wir diesen Artikel sehr wertvoll, damit wir auch diesen Dialog mit diesen verschiedensten Gruppierungen pflegen, dann lernen wir nämlich diese Leute auch kennen und haben keine Angst mehr davor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
24.4.2018Wortmeldung

Abschnitt II Ziff. 10 (EG ZGB) Art. 43.

Ich äussere mich kurz zur Auslegung von Art. 43: Im Vorfeld hat der katholische Administrationsrat ein Anliegen geäussert, Bistum und Vereine als öffentlich-rechtliche juristische Personen anzuerkennen bzw. in das Einführungsgesetz zum ZGB aufzunehmen. Zuhanden der Materialien ist auslegend nun das Folgende festzuhalten: Die Regierung führt zu Bistum und Verein als Rechtspersönlichkeiten aus, dass sich der Gesetzesentwurf streng an die Unterscheidung Struktur der römisch-katholischen Kirche nach Kirchenrecht und staatskirchenrechtliche Struktur halte. Dies schliesst einen Bezug auf rein kirchlich-rechtliche Institutionen aus.

Das Anliegen des katholischen Administrationsrats scheint vor allem praktischer Natur zu sein. Es geht da wohl um Grundbucheinträge oder wenn Bistum und Verein begünstigt werden. Zwar gilt auch aus religiöser Sicht, dass der Sabat für den Menschen da ist und nicht der Mensch für den Sabat und somit soll in der Gesetzgebung praktischen Bedürfnissen des Menschens gefolgt werden und nicht «L'art pour l'art» Selbstzweck sein (15.20.46??). Der CVP-GLP-Delegation erscheint dennoch keine Ergänzung oder Anpassung des Gesetzesentwurfs nötig analog zur Unterscheidung Unternehmen / Unternehmensträger kann eine klare Rechtslage geschaffen werden, was zweckmässig und wünschbar ist.

Ein Unternehmen wird definiert als eine organisierte Einheit von Arbeit und Kapital, die selbständig Leistungen für Dritte erbringt und von einem Rechtsträger (Handelsgesellschaft, juristische Person) geführt wird, so dass als rechtliche Ansprechpartner z.B. für eine Pfarrei die Kirchgemeinde handeln, welche vom Gesetz als öffentlich-rechtliche Körperschaft so anerkannt ist. Dies verhindert auch unklare Anspruchsgrundlagen, wie bei Begünstigungen oder Grundeigentum und Haftungsfragen etwa bei Bauprojekten oder Veranstaltung. Das Bistum St.Gallen besteht laut Verfassung nach seinem Selbstverständnis, es ist auch Objekt eines Staatsvertrags, nämlich eines Konkordats mit dem heiligen Stuhl. Somit kann das Bistum als Rechtspersönlichkeit zumindest indirekt anerkannt werden. Die Finanzkompetenzen liegen ohnehin beim katholischen Konfessionsteil, und das ist auch gut so. Weiter können zur Auslegung auch religiöse Gemeinschaften aufgrund von Art. 43 Abs. 1 Ziff. 6 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch als Rechtspersönlichkeit begründet sowie aufgrund der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch weiterhin als Rechtspersönlichkeiten anerkannt sein, sofern sie nämlich für Einführung des Einführungsgesetzes 1912 nach kantonalem Zivilrecht bereits begründet worden sind, was auf viele Klostergemeinschaften zutrifft.

Ich halte fest, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, da schon die Auslegung zur Klärung führt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2018
11.6.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018
11.6.2018Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2018