Geschäft: Unternehmenssteuerreform USR III: Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.16.36
TitelUnternehmenssteuerreform USR III: Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.6.2016
Abschluss27.9.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. September 2016
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2016
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2016Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung ... (??).

Ich stelle fest, dass wir bezüglich der zusätzlichen Finanzen des Bundes die in den Kanton St.Gallen fliessen eine Klarheit haben. In diesem Fall ist das berechenbar, obwohl auch gesagt werden muss, dass insbesondere beim Bundesfinanzausgleich die zusätzlichen Zahlungen erst ab 2023 einsetzen und schrittweise bis 2025 vollständig greifen werden.

Wenn wir aber die Seite des Kantons anschauen, dann haben wir ein sehr sehr durchzogenes Bild. Einerseits ist klar, man kann die Ertragsausfälle durch die Senkung des Steuersatzes, es ist ja ein Proportionalsatz, berechnen und das macht die Regierung auch, wenn sie den Zielwert von unter 15 Prozent Steuerbelastung gehen will. Alle andern Bereiche sind aber mit sehr grossen Unsicherheiten, mit keinen oder wenig konkreten Angaben verknüpft. Wir können sagen, dass wir tatsächlich in wichtigen Bereichen, z.B. der Patentbox, den Auswirkungen oder was das Step up bringt, die schrittweise Einführung der Entlastungen bzw. der zusätzlichen Belastungen der bisherigen Spezialgesellschaften, eine Blackbox haben. Und diese Blackbox kann sehr gross werden und betrifft insbesondere diesesmal auch neben dem Kanton die Gemeinden und die zwei Landeskirchen.

Blackbox, das kommt uns wahrscheinlich bekannt vor: Vor acht Jahren, im Februar 2008 wurde über die Unternehmenssteuerreform II (USR II)abgestimmt. Es war damals eine noch grössere Blackbox bzw. sie hatte noch einen falschen Zettel mit der Anschrift, was darin ist. Angeschrieben waren ungefähr 60 Mio. Franken, ich bedanke mich da nochmals beim ehemaligen Bundesrat Merz, der diesen Zettel da hingesteckt hat. Nachher in der Realität mussten wir feststellen, dass es massive Ausfälle gibt – mindestens das Zehnfache. Wir stellen fest, dass die Unternehmen bis vor kurzem, im August 2014, Ausschüttungsreserven, die dann privilegiert besteuert werden, von fast 1 Mrd. Franken angemeldet haben. Wiederum diese Ausschüttungen bzw. diese Reserven, die privilegierte Besteuerung, die geht insbesondere ins Ausland. Genau gleich, wie wir auch feststellen müssen, dass diese Unternehmenssteuerreform III (USR III) ja auch insbesondere die Aktionäre schützen oder privilegieren wird. Dieses Geld, das wird zu einem grossen Anteil ins Ausland fliessen. Wollen wir das? Wir haben die Möglichkeit im Februar darüber abzustimmen. Bedenken Sie bitte die Folgen für Kanton, Gemeinden und die zwei Landeskirchen.

Session des Kantonsrates vom 28. und 29. November 2016